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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
210 kB
Erstellt
24.12.14, 20:36
Aktualisiert
27.01.18, 21:01

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (23 28) Vorlage Nr.: 20141626 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Hamme: Problemlagen und Strategien - Ausweitung auf eine gesamtstädtische Perspektive zur Priorisierung Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Strukturentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Strukturentwicklung Bezirksvertretung Bochum-Mitte 22.10.2014 30.10.2014 Anlagen Anlage 1: Übersicht Kosten laufender und geplanter Projekte der Städtebauförderung Anlage 2: Ökonomische Wirkung der Städtebauförderung Anlage 3: Clusterzugehörigkeit der Bochumer Ortsteile Anlage 4: Karte Clusterzugehörigkeit der Bochumer Ortsteile Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (23 28) Vorlage Nr.: 20141626 Frau Schmück-Glock erläutert den Antrag der Koalition. Dieser bezieht sich auf den Stadtteil Bochum-Hamme, soll aber auch das Gleisdreieck (Cluster 5) einbeziehen. Dem Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (TOP 4.1.1) auf Erweiterung der Stadtteile in Cluster 4 wird zugestimmt; begonnen werden soll mit Bochum-Hamme. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende Konzepte auszuarbeiten und dem Ausschuss vorzustellen. Antwort der Verwaltung: 1. Ausgangslage Die Stadt Bochum ist, zieht man den regionalen Vergleich heran, eine der Städte, die sich in besonderem Maße tief greifenden Entwicklungen zu stellen hatte sowie zukünftig noch zu stellen haben wird. Als ehemals bedeutender Standort der Stahl- und Kohleproduktion, hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten ein einschneidender Strukturwandel in der Stadt vollzogen. Dieser Strukturwandel ist allerdings noch nicht abgeschlossen und setzt sich gegenwärtig weiter fort, was sich unter anderem in der Schließung des Opel-Werkes zum Ende des Jahres 2014 ausdrückt. Daneben sieht sich die Stadt Bochum ebenfalls bereits seit etlichen Jahren mit kräftigen demographischen Wandlungsprozessen konfrontiert. Hier, wie im Übrigen in anderen Städten auch, drückt sich dieser demographische Wandel, plakativ ausgedrückt, durch ein „weniger – älter – bunter“ aus. Es muss an dieser Stelle die besondere Dynamik betont werden, die sich in der Stadt Bochum gegenwärtig abzeichnet. So hat die Stadt Bochum seit Beginn der 1960er Jahre knapp 67.000 Einwohner verloren. Dies lässt sich vor allem auf den Überschuss an Sterbefällen und einem gleichzeitigen Rückgang von Zuzügen in die Stadt Bochum zurückführen. Auch künftig wird sich die Stadt Bochum der Prognosen von it.nrw (vormals LDS) folgend mit einer weiteren kräftigen Schrumpfung der Bevölkerungszahl bis zum Jahr 2030 um etwa 30.000 Einwohner konfrontiert sehen. Es sind jedoch nicht alleine Schrumpfungsprozesse und damit quantitative Prozesse, mit denen sich die Stadt Bochum im Zusammenhang mit dem laufenden demographischen Wandel auseinanderzusetzen hat. Vielmehr lässt sich der demographische Wandel in Bochum auch und gerade an der zunehmenden Alterung und an einer wachsenden kulturellen Durchmischung der Gesellschaft bei gleichzeitiger räumlich-sozialer Entmischung festmachen. Beide Entwicklungen, der demographischer Wandel auf der einen Seite und der wirtschaftliche Strukturwandel auf der anderen Seite, haben zur Ausprägung und zur Konzentration sehr unterschiedlicher zum Teil drastischer Problemlagen im Stadtgefüge geführt. Diese sind sowohl sozialräumlicher und städtebaulicher als auch ökonomischer Natur und stellen sich mitunter als sehr vielschichtig dar. Die einzelnen Bochumer Ortsteile zeichnen sich dabei durch sehr unterschiedliche und in einem hohen Maß ungleiche Strukturen und Problemlagen aus. Darüber hinaus liegen auch in den Bochumer Ortsteilen auf Quartiersebene sehr kleinteilige Problemlagen vor. Die Notwendigkeit einer Intervention in problematischen Gebieten durch die öffentliche Hand ist durchweg als hoch zu bewerten und in vielen Bereichen dringend angebracht. Auch der Stadtteil Hamme stellt einen solchen wichtigen Interventionsraum dar. In zahlreichen Stadtteilen der Stadt Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (23 28) Vorlage Nr.: 20141626 Bochum besteht ein hoher Handlungs- und Investitionsbedarf vor allem bezogen auf die Sanierung der Bausubstanz beispielsweise unter dem Gesichtspunkt der energetischen Sanierung. Diesen alleine durch die Stadt zu decken ist aufgrund der Höhe der notwendigen Finanzmittel nicht möglich. Der zentrale Lösungsansatz ist in diesem Kontext in der Städtebauförderung zu suchen. Die Städtebauförderung entlastet die Kommunen und deren Haushalte, indem lediglich ein Eigenanteil von maximal 20 % der Investitionskosten zu erbringen ist. Die Städtebauförderung ist demzufolge ein wichtiges Instrument, um unter den bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen Stadtumbau und damit Stadtentwicklung zu praktizieren. Sogar bestehen auch in diesem Zusammenhang limitierende Faktoren, die vor allem in einer angespannten Finanzlage der Stadt und in personellen Grenzen der Kapazitäten in der Verwaltung zu suchen sind. Dies macht es erforderlich, die stadtplanerischen Aktivitäten in den einzelnen Bochumer Ortsteilen, auf der Basis sachlicher und objektiver Kriterien, in einer gesamtstädtischen Perspektive zu priorisieren. 2. Status-quo der Städtebauförderung in Bochum Die Stadt Bochum hat in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten vielfältige Erfahrungen im Kontext der Städtebauförderung und im Kontext der Sanierung von Stadtteilen bzw. städtischen Teilräumen sammeln können. Gegenwärtig werden die nachfolgend aufgeführten Bochumer Stadtteile als Programmgebiet/Gebietskulisse der Städtebauförderung von der Verwaltung bearbeitet (vgl. auch Anlage 4): - Fortführung der Städtebauförderung in Goldhamme (2015-2019) - Fortführung der Städtebauförderung in Dahlhausen (2015-2019) - Verstetigung der Inneren Hustadt (2015-2017). Für die kommenden Jahre wurde auf der Grundlage verschiedener übergeordneter Rahmenbedingungen (Förderfähigkeit, Ressourcen, ministerielles Feedback etc.) ein mittelfristiger „Fahrplan“ entwickelt, der eine pragmatische Vorgehensweise für die nächsten Jahre darstellt. Dieser „Fahrplan“ umfasst zunächst zwei Gesamtmaßnahmen/Programmgebiete, die aus den definierten Untersuchungsgebieten West und Ost stammen: - Soziale Stadt Wattenscheid (ISEK 2014, Antrag 2015, Förderung ab 2016) - Soziale Stadt Werne/Langendreer (ISEK 2015, Antrag 2015, Förderung ab 2017) . Zu weiteren inhaltlichen Aspekten der einzelnen laufenden und der geplanten Programmgebiete, wie etwa zum finanziellen Volumen, vergleiche auch Vorlage Nr. 20141387. Auch künftig besteht die Notwendigkeit städtebauliche Missstände und Funktionsverluste in weiteren Bochumer Stadtteilen, wie etwa auch im Stadtteil Hamme, zu beheben. Hierfür wird auch künftig die Städtebauförderung als probates Instrument bewertet. 3. Probleme und Rahmenbedingungen im Kontext der Städtebauförderung Die Verwaltung hat auf der Basis von Voruntersuchungen im Jahr 2012 zwei Untersuchungsräume (West und Ost) definiert, um ihr Handeln dort mittelfristig zu bündeln (vergleiche hierzu Vorlage Nr. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (23 28) Vorlage Nr.: 20141626 20122046). Für den Untersuchungsraum West wurde im Jahr 2013 ein integriertes Gesamtkonzept erstellt, auf dessen Basis gegenwärtig ein Antrag auf Städtebauförderung für Teilbereiche des Untersuchungsraums West erarbeitet wird. Für den Untersuchungsraum Ost wurden ebenfalls bereits weitere Untersuchungen vorgenommen, die im Jahr 2015 in der Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für Teile des Untersuchungsraumes Ost münden mit dem Ziel der Beantragung von Städtebaufördermitteln im Sommer 2015. Im Zusammenhang mit der Planung und der Durchführung dieser und zukünftiger Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung ergeben sich einige problematische Zusammenhänge b zw. einige Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung. Zentrale Rahmenbedingung im Kontext der Städtebauförderung ist die Haushaltssituation der Stadt Bochum. Die Gewährung von Städtebauförderungsmitteln ist verknüpft mit der Verpflichtung der Kommune, einen Eigenanteil von normalerweise 20% bereitzustellen. Die Bereitstellung dieser Eigenanteile ist ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Beantragung und Realisierung von Maßnahmen der Städtebauförderung. Dies ist vor allem auch vor dem Hintergrund der starken Effekte, die von dem Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung ausgehen zu bewerten und zu diskutieren. Studien zeigen, dass, bezogen auf das gesamte Städtebauförderungsprogramm, 1 Euro Städtebauförderung von Bund und Land über Anstoß- und Bündelungseffekte bis zu 7 Euro Investitionen im jeweiligen Programmgebiet generieren (vgl. hierzu Anlage 2). Die Lage des Haushaltes der Stadt Bochum, die durch einen begründeten Einsparungsbedarf und durch knappe finanzielle Ressourcen gekennzeichnet ist, schränkt die Möglichkeiten die geforderten Eigenanteile bereitzustellen erheblich ein. Es bleibt in diesem Zusammenhang festzustellen, dass sich die Möglichkeiten einer aktiven und proaktiven Stadtentwicklung in Bochum durch den haushaltsbedingten Wegfall von Städtebauförderungsmitteln deutlich beschränken würden. Resultat dieses Szenarios wäre, dass die bereits gegenwärtig zu identifizierenden starken strukturellen Fehlentwicklungen einzelner Bochumer Ortsteile (städtebaulich wie auch sozial) sich künftig noch deutlich verschärfen werden. Dies würde wiederum zu einem weiteren Ansteigen der potentiellen Kosten für den Stadtumbau führen, da die Auseinandersetzung mit dem bestehenden Sanierungsstau in einzelnen Stadtteilen quasi nur in die Zukunft verschoben würde. Allerdings würde sich dann nicht nur der Status-quo des Sanierungsstaus in die Zukunft verschieben, sondern der Sanierungsstau wird bis zu diesem Zeitpunkt noch kräftig anwachsen. Im regionalen Standortwettbewerb würde dies ferner das Image und die Wertigkeit Bochums spürbar schmälern und die demographische Abwärtsspirale, mit allen damit verbundenen Konsequenzen (auch finanzieller und fiskalischer Natur), potentiell noch weiter forcieren. Der von Bund und Land geförderte Stadtumbau ist insofern als alternativlos zu bezeichnen, da durch die bestehenden Fördermöglichkeiten in diesem Bereich Handlungsspielräume für die Stadtentwicklung geschaffen und erhalten werden, die ohne den geförderten Stadtumbau aufgrund der Rahmenbedingungen nicht vorhanden wären. Es muss zudem darauf verwiesen werden, dass mit den Mitteln der Städtebauförderung auch Maßnahmen finanziert werden können, die ohnehin notwendig sind und die von den betroffenen Fachämtern sowieso durchgeführt werden müssen. Ein Beispiel bildet hier etwa die Sanierung von Schulgebäuden unter dem Gesichtspunkt der energetischen Sanierung und der Realisierung der Barrierefreiheit. Mit Hilfe der Städtebauförderung können diese Projekte kostengünstiger realisiert werden, da mit dem Eigenanteil von lediglich 20 % die jeweilige Maßnahme zu einem Fünftel des Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (23 28) Vorlage Nr.: 20141626 ursprünglichen Investitionsvolumens umgesetzt werden kann. Dies entspricht faktisch einer Kostendämpfung und damit einer spürbaren haushaltswirksamen Einsparung. Eine weitere wichtige Rahmenbedingung ist in den vorhandenen personellen Ressourcen zu finden. Auch diese wirken in der Summe limitierend. Die Vorbereitung, die Bearbeitung und letztlich auch die Abrechnung von Städtebaufördergebieten stellt eine komplexe und aufwendige Aufgabe dar. Der Planungs-, Koordinierungs- und Durchführungsaufwand ist dementsprechend hoch. Die Verwaltung ist mit der Bearbeitung der gegenwärtig laufenden und der in Vorbereitung befindlichen Städtebaufördergebiete ausgelastet. Es lassen sich sogar weitergehende Bedarfe in Sachen Pers onal benennen. Die Beantragung weiterer Fördergebiete würde gegenwärtig die personellen und finanziellen Möglichkeiten der Verwaltung überschreiten. Die Verwaltung plädiert daher die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Stadtteil Hamme unter Hinzunahme des Gleisdreiecks in die Zukunft zu verschieben und zunächst die laufenden bzw. in Vorbereitung befindlichen Gebiete abzuarbeiten. Zu erwähnen sind an dieser Stelle zusätzlich die herrschenden politischen und administr ativen Rahmenbedingungen. In ihnen spiegelt sich eventuell eine Diskrepanz wieder. So sind die Förderperspektiven, die von Seiten des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) aufgezeigt werden, nicht immer deckungsgleich mit lokalpolitischen Einschätzungen und Forderungen. 4. Status-quo der methodischen Vorgehensweise Gegenwärtig nutzt der politische Diskurs vor allem einen vom Dezernat für Soziales, Jugend und Gesundheit im Rahmen des Sozialberichts Bochum 2012 entwickelten Ansatz zur problemorientierten Typisierung der Bochumer Ortsteile. Gemäß der Beschlusslage des Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung (vgl. Beschluss des AWIS vom 18.03.2014; Vorlagennummer 20142571), soll sich das Augenmerk bei der Auswahl künftiger Stadterneuerungsgebiete durch die Verwaltung vor allem an den Clustern 4 und 5 orientieren. Der Ansatz des Dezernat V basiert auf einem vereinfachten Clusterverfahren. Der angewandte Clusteransatz stützt sich im Wesentlichen auf drei zentrale Kennzahlen, die aus dem sozialstrukturellen Zusammenhang stammen und einem umfangreicheren Set an soziostrukturellen Indikatoren entlehnt sind: - SGB II-Quote - Anteil über 60-Jähriger - Personen mit Migrationshintergrund. Die Indikatoren sind in der Analyse auf einer Skala von durchschnittlich, über-/unterdurchschnittlich bis hin zu erheblich über-/unterdurchschnittlich angelegt. Sie gehen zudem ungewichtet in die Betrachtungen ein. Die Analyse mündet in der Ausweisung von 5 Clustern (Cluster 1 bis 5). Die Cluster sind jeweils Ausdruck unterschiedlicher Kombinationen der Merkmalsausprägung der drei oben genannten Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (23 28) Vorlage Nr.: 20141626 zentralen Indikatoren (vgl. Anlage 3 und 4). Als besonders problembehaftet werden, der Systematik des Clusteransatzes folgend, die Cluster 4 und 5 bewertet. Aus Sicht der Planung für die Stadtentwicklung greift der dargestellte Ansatz bezogen auf die Identifikation von Fördergebieten jedoch zu kurz. Um zu einer abschließenden problemorientierten und differenzierten Priorisierung von Ortsteilen hinsichtlich der Erstellung von integrierten städtebaulichen (!) Entwicklungskonzepten zu gelangen, bedarf es des Einbezugs weiterer wichtiger städtebaulicher Indikatoren, wie etwa dem Indikator Leerstand oder etwa Aussagen über den Zustand der Gebäude und der öffentlichen Räume. Darüber hinaus ist zu prüfen welche Indikatoren aus den Bereichen der Demographie zusätzlich heranzuziehen sind. Hier ist exemplarisch vor allem der Aspekt der generellen Entwicklung der Bevölkerungszahl in den räumlichen Teilgebieten der Stadt anzuführen. Beispielsweise führen vor allem Schrumpfungstendenzen in Quartieren zu erheblichen städtebaulichen Problemen, die unter anderem zu Funktionsverlusten führen. Auch auf die sozio-strukturelle Entwicklung von Quartieren hat dies einen deutlichen Einfluss im Sinne der Herausbildung von „Teufelskreisen“. Resultat ist im Regelfall das schrittweise „Abhängen“ eines Stadtteils/Quartiers. Eine Prüfung der möglichen Indikatoren aus inhaltlicher Sicht aber auch bezogen auf die methodische, also auf die statistische Relevanz, stellt eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang dar. Hier kann der von Seiten des Dezernats V entwickelte Ansatz als Basis genutzt werden. Es ist darüber hinaus ergänzend darauf hinzuweisen, dass auch in den Clustern 1 bis 3 durchaus städtebauliche und soziale Problemzusammenhänge vorhanden sind, die ein konzeptionelles Aufgreifen und einer planerischen Auseinandersetzung bedürfen und diese auch rechtfertigen würden (z. B. die Problematik einer alten und älter werdenden Bevölkerung in den Ortsteilen der Cluster 1 und 2). Über dieses Faktum darf der auf die Cluster 4 und 5 fokussierte Blick nicht hinwegtäuschen. 5. Priorisierung der weiteren Vorgehensweise - Laufende Stadtteilbeobachtung Die weiter oben beschriebenen Zusammenhänge und Rahmenbedingungen machen eine differenziertere Priorisierung der potentiellen Fördergebiete für den Zeitraum nach den laufenden und den konkret geplanten Programmgebieten der Städtebauförderung notwendig. In der Verwaltung wird diesbezüglich a priori die Notwendigkeit gesehen den Weg in Richtung einer deutlich evidenzbasierteren Stadtentwicklung, also eine stärker auf empirische Erkenntnisse über Entwicklungsfaktoren und deren Wirkungszusammenhänge ausgerichtetes Vorgehen, einzuschlagen. Das bedeutet aber auch, dass hieraus der Bedarf erwächst, die vorhandene Wissensbasis auszuweiten, auszudifferenzieren und problem- als auch anwendungsorientiert zu strukturieren. Der Clusteransatz des Dezernat V kann hier als Ausgangspunkt dienen. Es ist davon auszugehen, dass an vielen Stellen in der Verwaltung der Stadt Bochum spezifische Daten erhoben und fachliche Datensätze gepflegt werden, die auch für eine laufende Stadtteilbeobachtung von immensem Wert sind. Im Umkehrschluss würde eine laufende Stadteilbeobachtung wiederum die Daten bündeln und auf der Basis einiger wichtiger Indikatoren Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (23 28) Vorlage Nr.: 20141626 Erkenntnisse hervorbringen, die für die jeweiligen Fachämter wichtig und wertvoll sind. Oftmals ergeben sich erst in der Zusammenschau unterschiedlicher fachlicher Indikatoren wichtige Erkenntnisse. Diese Zusammenführung dürfte inhaltlich wie auch technisch auf lange Sicht mit einem überschaubaren Aufwand zu realisieren sein. Eine verbesserte Information und Kommunikation innerhalb der Stellen in der Verwaltung, die spezifische Daten vorhalten, birgt große Potentiale für die effiziente Nutzbarmachung dieser breiten Datenbasis. Hierzu wäre Anfangs die Einrichtung einer kleinen Arbeitsgruppe zur Strukturierung und Koordination sinnvoll. In diesem Rahmen geht es vor allem um die Auswahl der Indikatoren und um Fragen der inhaltlichen und strukturellen Umsetzung sowie um die Verteilung von Verantwortlichkeiten. Dem leicht erhöhten Aufwand zu Beginn eines solchen Prozesses steht neben einem handhabbaren Aufwand nach der Implementierung auch ein erheblicher mittel- und langfristiger Nutzen für viele Stellen innerhalb der Verwaltung gegenüber. So besitzt die laufende Stadtteilbeobachtung durch die Bereitstellung aktueller und gebündelter Datensätze beispielsweise das Potential zur Minderung des zeitlichen und inhaltlichen Aufwandes im Rahmen Planungsprozessen (z.B. im Rahmen von B-Planverfahren) oder bei der Erstellung von Masterund Rahmenplänen sowie auch bei der Erstellung von integrierten Konzepten. Darüber hinaus erlaubt die laufende Stadtteilbeobachtung auch kurzfristige Betrachtungen zu speziellen fachbezogenen Fragestellungen. So kann mit wenigen gebündelten Indikatoren und einem handhabbaren Aufwand eine hohe Dichte bezüglich wichtiger operationalisierbarer Aussagen über Entwicklungen im Stadtgebiet erzeugt werden. Die Vorteile der beschriebenen Vorgehensweise bestehen vor allem in der entstehenden Bündelung und der Dynamik sowie in der daraus resultierenden Informationsdichte. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 42 (23 28) Vorlage Nr.: 20141626 Bezeichnung der Vorlage Hamme: Problemlagen und Strategien - Ausweitung auf eine gesamtstädtische Perspektive zur Priorisierung 1. Die Beschlussvorlage wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zeit nach dem Jahr 2017 eine Priorisierung bezüglich künftiger Fördergebiete dem Rat der Stadt Bochum vorzulegen. Hierzu wird die Erstellung und Etablierung einer laufenden Stadtteilbeobachtung als Grundlage für die zukünftigen Priorisierungen der Gebiete für die Durchführungen von Stadtentwicklungsmaßnahmen nach dem Jahr 2017 erarbeitet. Das konkrete Verfahren und Ergebnisse werden den zuständigen politischen Gremien der Stadt Bochum vorgestellt.