Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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24.12.14, 20:36
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27.01.18, 21:01
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
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Vorlage Nr.: 20141626
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Hamme: Problemlagen und Strategien - Ausweitung auf eine gesamtstädtische Perspektive zur
Priorisierung
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Strukturentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Strukturentwicklung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
22.10.2014
30.10.2014
Anlagen
Anlage 1: Übersicht Kosten laufender und geplanter Projekte der Städtebauförderung
Anlage 2: Ökonomische Wirkung der Städtebauförderung
Anlage 3: Clusterzugehörigkeit der Bochumer Ortsteile
Anlage 4: Karte Clusterzugehörigkeit der Bochumer Ortsteile
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
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akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
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Vorlage Nr.: 20141626
Frau Schmück-Glock erläutert den Antrag der Koalition. Dieser bezieht sich auf den Stadtteil
Bochum-Hamme, soll aber auch das Gleisdreieck (Cluster 5) einbeziehen. Dem Ergänzungsantrag
der CDU-Fraktion (TOP 4.1.1) auf Erweiterung der Stadtteile in Cluster 4 wird zugestimmt;
begonnen werden soll mit Bochum-Hamme. Die Verwaltung wird gebeten, entsprechende
Konzepte auszuarbeiten und dem Ausschuss vorzustellen.
Antwort der Verwaltung:
1. Ausgangslage
Die Stadt Bochum ist, zieht man den regionalen Vergleich heran, eine der Städte, die sich in
besonderem Maße tief greifenden Entwicklungen zu stellen hatte sowie zukünftig noch zu stellen
haben wird. Als ehemals bedeutender Standort der Stahl- und Kohleproduktion, hat sich in den
zurückliegenden Jahrzehnten ein einschneidender Strukturwandel in der Stadt vollzogen. Dieser
Strukturwandel ist allerdings noch nicht abgeschlossen und setzt sich gegenwärtig weiter fort, was
sich unter anderem in der Schließung des Opel-Werkes zum Ende des Jahres 2014 ausdrückt.
Daneben sieht sich die Stadt Bochum ebenfalls bereits seit etlichen Jahren mit kräftigen
demographischen Wandlungsprozessen konfrontiert. Hier, wie im Übrigen in anderen Städten
auch, drückt sich dieser demographische Wandel, plakativ ausgedrückt, durch ein „weniger – älter
– bunter“ aus. Es muss an dieser Stelle die besondere Dynamik betont werden, die sich in der
Stadt Bochum gegenwärtig abzeichnet. So hat die Stadt Bochum seit Beginn der 1960er Jahre
knapp 67.000 Einwohner verloren. Dies lässt sich vor allem auf den Überschuss an Sterbefällen
und einem gleichzeitigen Rückgang von Zuzügen in die Stadt Bochum zurückführen. Auch künftig
wird sich die Stadt Bochum der Prognosen von it.nrw (vormals LDS) folgend mit einer weiteren
kräftigen Schrumpfung der Bevölkerungszahl bis zum Jahr 2030 um etwa 30.000 Einwohner
konfrontiert sehen.
Es sind jedoch nicht alleine Schrumpfungsprozesse und damit quantitative Prozesse, mit denen
sich die Stadt Bochum im Zusammenhang mit dem laufenden demographischen Wandel
auseinanderzusetzen hat. Vielmehr lässt sich der demographische Wandel in Bochum auch und
gerade an der zunehmenden Alterung und an einer wachsenden kulturellen Durchmischung der
Gesellschaft bei gleichzeitiger räumlich-sozialer Entmischung festmachen.
Beide Entwicklungen, der demographischer Wandel auf der einen Seite und der wirtschaftliche
Strukturwandel auf der anderen Seite, haben zur Ausprägung und zur Konzentration sehr
unterschiedlicher zum Teil drastischer Problemlagen im Stadtgefüge geführt. Diese sind sowohl
sozialräumlicher und städtebaulicher als auch ökonomischer Natur und stellen sich mitunter als
sehr vielschichtig dar. Die einzelnen Bochumer Ortsteile zeichnen sich dabei durch sehr
unterschiedliche und in einem hohen Maß ungleiche Strukturen und Problemlagen aus. Darüber
hinaus liegen auch in den Bochumer Ortsteilen auf Quartiersebene sehr kleinteilige Problemlagen
vor.
Die Notwendigkeit einer Intervention in problematischen Gebieten durch die öffentliche Hand ist
durchweg als hoch zu bewerten und in vielen Bereichen dringend angebracht. Auch der Stadtteil
Hamme stellt einen solchen wichtigen Interventionsraum dar. In zahlreichen Stadtteilen der Stadt
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Bochum besteht ein hoher Handlungs- und Investitionsbedarf vor allem bezogen auf die Sanierung
der Bausubstanz beispielsweise unter dem Gesichtspunkt der energetischen Sanierung. Diesen
alleine durch die Stadt zu decken ist aufgrund der Höhe der notwendigen Finanzmittel nicht
möglich. Der zentrale Lösungsansatz ist in diesem Kontext in der Städtebauförderung zu suchen.
Die Städtebauförderung entlastet die Kommunen und deren Haushalte, indem lediglich ein
Eigenanteil von maximal 20 % der Investitionskosten zu erbringen ist. Die Städtebauförderung ist
demzufolge ein wichtiges Instrument, um unter den bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen
Stadtumbau und damit Stadtentwicklung zu praktizieren. Sogar bestehen auch in diesem
Zusammenhang limitierende Faktoren, die vor allem in einer angespannten Finanzlage der Stadt
und in personellen Grenzen der Kapazitäten in der Verwaltung zu suchen sind. Dies macht es
erforderlich, die stadtplanerischen Aktivitäten in den einzelnen Bochumer Ortsteilen, auf der Basis
sachlicher und objektiver Kriterien, in einer gesamtstädtischen Perspektive zu priorisieren.
2. Status-quo der Städtebauförderung in Bochum
Die Stadt Bochum hat in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten vielfältige Erfahrungen im
Kontext der Städtebauförderung und im Kontext der Sanierung von Stadtteilen bzw. städtischen
Teilräumen sammeln können. Gegenwärtig werden die nachfolgend aufgeführten Bochumer
Stadtteile als Programmgebiet/Gebietskulisse der Städtebauförderung von der Verwaltung
bearbeitet (vgl. auch Anlage 4):
- Fortführung der Städtebauförderung in Goldhamme (2015-2019)
- Fortführung der Städtebauförderung in Dahlhausen (2015-2019)
- Verstetigung der Inneren Hustadt (2015-2017).
Für die kommenden Jahre wurde auf der Grundlage verschiedener übergeordneter
Rahmenbedingungen (Förderfähigkeit, Ressourcen, ministerielles Feedback etc.) ein mittelfristiger
„Fahrplan“ entwickelt, der eine pragmatische Vorgehensweise für die nächsten Jahre darstellt.
Dieser „Fahrplan“ umfasst zunächst zwei Gesamtmaßnahmen/Programmgebiete, die aus den
definierten Untersuchungsgebieten West und Ost stammen:
- Soziale Stadt Wattenscheid (ISEK 2014, Antrag 2015, Förderung ab 2016)
- Soziale Stadt Werne/Langendreer (ISEK 2015, Antrag 2015, Förderung ab 2017) .
Zu weiteren inhaltlichen Aspekten der einzelnen laufenden und der geplanten Programmgebiete,
wie etwa zum finanziellen Volumen, vergleiche auch Vorlage Nr. 20141387.
Auch künftig besteht die Notwendigkeit städtebauliche Missstände und Funktionsverluste in
weiteren Bochumer Stadtteilen, wie etwa auch im Stadtteil Hamme, zu beheben. Hierfür wird auch
künftig die Städtebauförderung als probates Instrument bewertet.
3. Probleme und Rahmenbedingungen im Kontext der Städtebauförderung
Die Verwaltung hat auf der Basis von Voruntersuchungen im Jahr 2012 zwei Untersuchungsräume
(West und Ost) definiert, um ihr Handeln dort mittelfristig zu bündeln (vergleiche hierzu Vorlage Nr.
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20122046). Für den Untersuchungsraum West wurde im Jahr 2013 ein integriertes Gesamtkonzept
erstellt, auf dessen Basis gegenwärtig ein Antrag auf Städtebauförderung für Teilbereiche des
Untersuchungsraums West erarbeitet wird. Für den Untersuchungsraum Ost wurden ebenfalls
bereits weitere Untersuchungen vorgenommen, die im Jahr 2015 in der Erarbeitung eines
integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für Teile des Untersuchungsraumes Ost
münden mit dem Ziel der Beantragung von Städtebaufördermitteln im Sommer 2015.
Im Zusammenhang mit der Planung und der Durchführung dieser und zukünftiger Gesamtmaßnahmen
der Städtebauförderung ergeben sich einige problematische Zusammenhänge b zw. einige
Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung.
Zentrale Rahmenbedingung im Kontext der Städtebauförderung ist die Haushaltssituation der Stadt
Bochum. Die Gewährung von Städtebauförderungsmitteln ist verknüpft mit der Verpflichtung der
Kommune, einen Eigenanteil von normalerweise 20% bereitzustellen. Die Bereitstellung dieser
Eigenanteile ist ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Beantragung und Realisierung von
Maßnahmen der Städtebauförderung. Dies ist vor allem auch vor dem Hintergrund der starken
Effekte, die von dem Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung ausgehen zu bewerten und zu
diskutieren. Studien zeigen, dass, bezogen auf das gesamte Städtebauförderungsprogramm, 1
Euro Städtebauförderung von Bund und Land über Anstoß- und Bündelungseffekte bis zu 7 Euro
Investitionen im jeweiligen Programmgebiet generieren (vgl. hierzu Anlage 2). Die Lage des
Haushaltes der Stadt Bochum, die durch einen begründeten Einsparungsbedarf und durch knappe
finanzielle Ressourcen gekennzeichnet ist, schränkt die Möglichkeiten die geforderten Eigenanteile
bereitzustellen erheblich ein.
Es bleibt in diesem Zusammenhang festzustellen, dass sich die Möglichkeiten einer aktiven und
proaktiven Stadtentwicklung in Bochum durch den haushaltsbedingten Wegfall von
Städtebauförderungsmitteln deutlich beschränken würden. Resultat dieses Szenarios wäre, dass
die bereits gegenwärtig zu identifizierenden starken strukturellen Fehlentwicklungen einzelner
Bochumer Ortsteile (städtebaulich wie auch sozial) sich künftig noch deutlich verschärfen werden.
Dies würde wiederum zu einem weiteren Ansteigen der potentiellen Kosten für den Stadtumbau
führen, da die Auseinandersetzung mit dem bestehenden Sanierungsstau in einzelnen Stadtteilen
quasi nur in die Zukunft verschoben würde. Allerdings würde sich dann nicht nur der Status-quo
des Sanierungsstaus in die Zukunft verschieben, sondern der Sanierungsstau wird bis zu diesem
Zeitpunkt noch kräftig anwachsen. Im regionalen Standortwettbewerb würde dies ferner das Image
und die Wertigkeit Bochums spürbar schmälern und die demographische Abwärtsspirale, mit allen
damit verbundenen Konsequenzen (auch finanzieller und fiskalischer Natur), potentiell noch weiter
forcieren. Der von Bund und Land geförderte Stadtumbau ist insofern als alternativlos zu
bezeichnen, da durch die bestehenden Fördermöglichkeiten in diesem Bereich
Handlungsspielräume für die Stadtentwicklung geschaffen und erhalten werden, die ohne den
geförderten Stadtumbau aufgrund der Rahmenbedingungen nicht vorhanden wären. Es muss
zudem darauf verwiesen werden, dass mit den Mitteln der Städtebauförderung auch Maßnahmen
finanziert werden können, die ohnehin notwendig sind und die von den betroffenen Fachämtern
sowieso durchgeführt werden müssen. Ein Beispiel bildet hier etwa die Sanierung von
Schulgebäuden unter dem Gesichtspunkt der energetischen Sanierung und der Realisierung der
Barrierefreiheit. Mit Hilfe der Städtebauförderung können diese Projekte kostengünstiger realisiert
werden, da mit dem Eigenanteil von lediglich 20 % die jeweilige Maßnahme zu einem Fünftel des
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ursprünglichen Investitionsvolumens umgesetzt werden kann. Dies entspricht faktisch einer
Kostendämpfung und damit einer spürbaren haushaltswirksamen Einsparung.
Eine weitere wichtige Rahmenbedingung ist in den vorhandenen personellen Ressourcen zu finden.
Auch diese wirken in der Summe limitierend. Die Vorbereitung, die Bearbeitung und letztlich auch die
Abrechnung von Städtebaufördergebieten stellt eine komplexe und aufwendige Aufgabe dar. Der
Planungs-, Koordinierungs- und Durchführungsaufwand ist dementsprechend hoch. Die Verwaltung ist
mit der Bearbeitung der gegenwärtig laufenden und der in Vorbereitung befindlichen
Städtebaufördergebiete ausgelastet. Es lassen sich sogar weitergehende Bedarfe in Sachen Pers onal
benennen.
Die Beantragung weiterer Fördergebiete würde gegenwärtig die personellen und finanziellen
Möglichkeiten der Verwaltung überschreiten. Die Verwaltung plädiert daher die Erstellung eines
integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Stadtteil Hamme unter Hinzunahme des
Gleisdreiecks in die Zukunft zu verschieben und zunächst die laufenden bzw. in Vorbereitung
befindlichen Gebiete abzuarbeiten.
Zu erwähnen sind an dieser Stelle zusätzlich die herrschenden politischen und administr ativen
Rahmenbedingungen. In ihnen spiegelt sich eventuell eine Diskrepanz wieder. So sind die
Förderperspektiven, die von Seiten des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) aufgezeigt werden, nicht immer
deckungsgleich mit lokalpolitischen Einschätzungen und Forderungen.
4. Status-quo der methodischen Vorgehensweise
Gegenwärtig nutzt der politische Diskurs vor allem einen vom Dezernat für Soziales, Jugend und
Gesundheit im Rahmen des Sozialberichts Bochum 2012 entwickelten Ansatz zur
problemorientierten Typisierung der Bochumer Ortsteile. Gemäß der Beschlusslage des
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Stadtentwicklung (vgl. Beschluss des AWIS vom
18.03.2014; Vorlagennummer 20142571), soll sich das Augenmerk bei der Auswahl künftiger
Stadterneuerungsgebiete durch die Verwaltung vor allem an den Clustern 4 und 5 orientieren.
Der Ansatz des Dezernat V basiert auf einem vereinfachten Clusterverfahren. Der angewandte
Clusteransatz stützt sich im Wesentlichen auf drei zentrale Kennzahlen, die aus dem
sozialstrukturellen Zusammenhang stammen und einem umfangreicheren Set an soziostrukturellen Indikatoren entlehnt sind:
- SGB II-Quote
- Anteil über 60-Jähriger
- Personen mit Migrationshintergrund.
Die Indikatoren sind in der Analyse auf einer Skala von durchschnittlich, über-/unterdurchschnittlich
bis hin zu erheblich über-/unterdurchschnittlich angelegt. Sie gehen zudem ungewichtet in die
Betrachtungen ein.
Die Analyse mündet in der Ausweisung von 5 Clustern (Cluster 1 bis 5). Die Cluster sind jeweils
Ausdruck unterschiedlicher Kombinationen der Merkmalsausprägung der drei oben genannten
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zentralen Indikatoren (vgl. Anlage 3 und 4). Als besonders problembehaftet werden, der
Systematik des Clusteransatzes folgend, die Cluster 4 und 5 bewertet.
Aus Sicht der Planung für die Stadtentwicklung greift der dargestellte Ansatz bezogen auf die
Identifikation von Fördergebieten jedoch zu kurz. Um zu einer abschließenden problemorientierten
und differenzierten Priorisierung von Ortsteilen hinsichtlich der Erstellung von integrierten
städtebaulichen (!) Entwicklungskonzepten zu gelangen, bedarf es des Einbezugs weiterer
wichtiger städtebaulicher Indikatoren, wie etwa dem Indikator Leerstand oder etwa Aussagen über
den Zustand der Gebäude und der öffentlichen Räume. Darüber hinaus ist zu prüfen welche
Indikatoren aus den Bereichen der Demographie zusätzlich heranzuziehen sind. Hier ist
exemplarisch vor allem der Aspekt der generellen Entwicklung der Bevölkerungszahl in den
räumlichen Teilgebieten der Stadt anzuführen. Beispielsweise führen vor allem
Schrumpfungstendenzen in Quartieren zu erheblichen städtebaulichen Problemen, die unter
anderem zu Funktionsverlusten führen. Auch auf die sozio-strukturelle Entwicklung von Quartieren
hat dies einen deutlichen Einfluss im Sinne der Herausbildung von „Teufelskreisen“. Resultat ist im
Regelfall das schrittweise „Abhängen“ eines Stadtteils/Quartiers.
Eine Prüfung der möglichen Indikatoren aus inhaltlicher Sicht aber auch bezogen auf die
methodische, also auf die statistische Relevanz, stellt eine wichtige Aufgabe in diesem
Zusammenhang dar. Hier kann der von Seiten des Dezernats V entwickelte Ansatz als Basis
genutzt werden.
Es ist darüber hinaus ergänzend darauf hinzuweisen, dass auch in den Clustern 1 bis 3 durchaus
städtebauliche und soziale Problemzusammenhänge vorhanden sind, die ein konzeptionelles
Aufgreifen und einer planerischen Auseinandersetzung bedürfen und diese auch rechtfertigen
würden (z. B. die Problematik einer alten und älter werdenden Bevölkerung in den Ortsteilen der
Cluster 1 und 2). Über dieses Faktum darf der auf die Cluster 4 und 5 fokussierte Blick nicht
hinwegtäuschen.
5. Priorisierung der weiteren Vorgehensweise - Laufende Stadtteilbeobachtung
Die weiter oben beschriebenen Zusammenhänge und Rahmenbedingungen machen eine
differenziertere Priorisierung der potentiellen Fördergebiete für den Zeitraum nach den laufenden
und den konkret geplanten Programmgebieten der Städtebauförderung notwendig.
In der Verwaltung wird diesbezüglich a priori die Notwendigkeit gesehen den Weg in Richtung
einer deutlich evidenzbasierteren Stadtentwicklung, also eine stärker auf empirische Erkenntnisse
über Entwicklungsfaktoren und deren Wirkungszusammenhänge ausgerichtetes Vorgehen,
einzuschlagen. Das bedeutet aber auch, dass hieraus der Bedarf erwächst, die vorhandene
Wissensbasis auszuweiten, auszudifferenzieren und problem- als auch anwendungsorientiert zu
strukturieren. Der Clusteransatz des Dezernat V kann hier als Ausgangspunkt dienen.
Es ist davon auszugehen, dass an vielen Stellen in der Verwaltung der Stadt Bochum spezifische
Daten erhoben und fachliche Datensätze gepflegt werden, die auch für eine laufende
Stadtteilbeobachtung von immensem Wert sind. Im Umkehrschluss würde eine laufende
Stadteilbeobachtung wiederum die Daten bündeln und auf der Basis einiger wichtiger Indikatoren
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Erkenntnisse hervorbringen, die für die jeweiligen Fachämter wichtig und wertvoll sind. Oftmals
ergeben sich erst in der Zusammenschau unterschiedlicher fachlicher Indikatoren wichtige
Erkenntnisse. Diese Zusammenführung dürfte inhaltlich wie auch technisch auf lange Sicht mit
einem überschaubaren Aufwand zu realisieren sein. Eine verbesserte Information und
Kommunikation innerhalb der Stellen in der Verwaltung, die spezifische Daten vorhalten, birgt
große Potentiale für die effiziente Nutzbarmachung dieser breiten Datenbasis. Hierzu wäre
Anfangs die Einrichtung einer kleinen Arbeitsgruppe zur Strukturierung und Koordination sinnvoll.
In diesem Rahmen geht es vor allem um die Auswahl der Indikatoren und um Fragen der
inhaltlichen und strukturellen Umsetzung sowie um die Verteilung von Verantwortlichkeiten.
Dem leicht erhöhten Aufwand zu Beginn eines solchen Prozesses steht neben einem
handhabbaren Aufwand nach der Implementierung auch ein erheblicher mittel- und langfristiger
Nutzen für viele Stellen innerhalb der Verwaltung gegenüber. So besitzt die laufende
Stadtteilbeobachtung durch die Bereitstellung aktueller und gebündelter Datensätze beispielsweise
das Potential zur Minderung des zeitlichen und inhaltlichen Aufwandes im Rahmen
Planungsprozessen (z.B. im Rahmen von B-Planverfahren) oder bei der Erstellung von Masterund Rahmenplänen sowie auch bei der Erstellung von integrierten Konzepten. Darüber hinaus
erlaubt die laufende Stadtteilbeobachtung auch kurzfristige Betrachtungen zu speziellen
fachbezogenen Fragestellungen. So kann mit wenigen gebündelten Indikatoren und einem
handhabbaren Aufwand eine hohe Dichte bezüglich wichtiger operationalisierbarer Aussagen über
Entwicklungen im Stadtgebiet erzeugt werden.
Die Vorteile der beschriebenen Vorgehensweise bestehen vor allem in der entstehenden
Bündelung und der Dynamik sowie in der daraus resultierenden Informationsdichte.
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Hamme: Problemlagen und Strategien - Ausweitung auf eine gesamtstädtische Perspektive zur
Priorisierung
1. Die Beschlussvorlage wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Zeit nach dem Jahr 2017 eine Priorisierung bezüglich
künftiger Fördergebiete dem Rat der Stadt Bochum vorzulegen. Hierzu wird die Erstellung und
Etablierung einer laufenden Stadtteilbeobachtung als Grundlage für die zukünftigen
Priorisierungen der Gebiete für die Durchführungen von Stadtentwicklungsmaßnahmen nach
dem Jahr 2017 erarbeitet. Das konkrete Verfahren und Ergebnisse werden den zuständigen
politischen Gremien der Stadt Bochum vorgestellt.