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StA 67 - Allg. Erläuterungen Haushalt 2015.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
StA 67 - Allg. Erläuterungen Haushalt 2015.pdf
Größe
44 kB
Erstellt
24.12.14, 20:38
Aktualisiert
27.01.18, 21:04

Inhalt der Datei

67 (2355) 26.08.2014 Erläuterungen zum Haushaltsplan 2015 für das Umwelt- und Grünflächenamt hier: Ergänzung zu den Beratungsunterlagen des Ausschusses für Umwelt-, Sicherheit und Ordnung Die Planung für das Haushaltsjahr 2015 war geprägt von überaus hohem Termindruck und den Auswirkungen der Vorjahre. Maßgeblich hierfür war, dass die Haushaltsplanung noch früher als im Vorjahr begann und sich mit den Jahresabschlussarbeiten 2013 überschnitt. So war es kaum möglich, eine neue Standortbestimmung vorzunehmen und es musste vor allem auf Basis der Erfahrungen aus den Vorjahren geplant werden. Wie in den letzten Jahren, so stand auch diesmal die Haushaltsplanung im Schatten der Haushaltssicherung. Danach stellt sich für das Umwelt- und Grünflächenamt die Situation für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt dar: 1. Konsumtiver Bereich: Insbesondere im konsumtiven Bereich bleiben - der Haushaltskonsolidierung geschuldet die Ansätze unverändert, so dass hier inzwischen kein Spielraum mehr besteht, um entstandene Defizite aufzuarbeiten oder neue Bedarfe bzw. Mehrbedarfe in den Haushaltsplan einzuarbeiten. Insgesamt hat das Umwelt- und Grünflächenamt zu Beginn der Haushaltsplanung einen Mehrbedarf von rund 500.000 EUR ermittelt, deren Einplanung jedoch nicht verwirklicht werden konnte. Dies trifft vor allem nach wie vor den Bereich der laufenden Unterhaltung. Da hier bereits Rückstände bestehen und zudem absehbar zusätzlich zu unterhaltende Flächen (z. B. aus Projekten der NRW.Urban) hinzukommen, würden hier zusätzliche Mittel i. H. v. 430.000 EUR benötigt. Selbst damit läge der durchschnittliche Ansatz der Unterhaltungskosten pro Quadratmeter noch unter dem Vergleichswert der Gemeindeprüfungsanstalt. Es ist also offensichtlich, dass mit den derzeitigen Mitteln in vielen Bereichen nur noch Grundpflegemaßnahmen auf geringstem Niveau durchgeführt werden können. Damit geht ein erheblicher Werteverzehr und Substanzverlust am öffentlichen Grün einher. Dieser Situation soll wie bereits in der letzten Legislaturperiode mitgeteilt u. a. mit konzeptionellen Ansätzen und Verbesserungen in den Betriebsabläufen sowie verbesserter Nutzung bürgerschaftlichem Engagements begegnet werden; diese Anstrengungen werden absehbar jedoch nicht ausreichen, die Defizite zu kompensieren. Letztlich werden hier in der unterjährigen Bearbeitung die Setzung von Prioritäten und der Verzicht auf Maßnahmen unumgänglich sein. Bei insgesamt erfolgreicher Haushaltskonsolidierung ergeben sich jedoch zumindest Spielräume in der Auswahl von Handlungsschwerpunkten, die im sog. Nothaushaltsrecht nicht vorhanden wären. 2. Investiver Bereich: Im investiven Bereich sind im Gegensatz zum konsumtiven Haushalt gewisse Handlungsmöglichkeiten vorhanden. So konnten hier einige zusätzliche Ausgabeermächtigungen eingestellt werden, mit denen im kommenden Jahr die nachfolgend genannten Projekte begonnen bzw. vollständig realisiert werden sollen. Problematisch stellen sich allerdings solche Investitionen dar, die bilanziell Aufwände im konsumtiven Teil des Haushaltes verursachen. Das betrifft insbesondere Investitionen in neue Bäume, die als Festwerte im konsumtiven Teil in nahezu gleicher Höhe der Investition gegen 1/7 zu buchen sind. Die Verknüpfung von investivem Haushalt und konsumtiven Budget ist für 2015 erstmalig verbindlich festgelegt worden. So müssen nunmehr Ersatzmaßnahmen für Festwerte durch die Fachverwaltung sowohl investiv als auch konsumtiv kompensiert werden. Dazu ist das Umwelt- und Grünflächenamt nach 5 Jahren der Haushaltssicherung nicht mehr in der Lage, so dass kaum neue Ermächtigungen für Festwerte etatisiert wurden. So sind lediglich 41.000 Euro für Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen und im Straßenbegleitgrün veranschlagt worden. Vor allem durch die erheblichen Schäden durch das Pfingstunwetter Ela (vgl. Pkt. 4) erscheint diese Summe verschwindend gering. Hinzu kommen hier zwar gewisse Mittelspielräume aus Ersatzgeldern gem. Baumschutzsatzung, die jedoch nur kaum merklich zu einer Verbesserung der Situtation beitragen können. In wie weit evtl. Drittmittel (insb. Land NRW) bereitgestellt und genutzt werden können, war zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht absehbar. 2.1 Zusätzliche investive Ermächtigungen Zusätzliche Ermächtigungen wurden u. a. eingestellt für: 2.1.1 Gestaltung des Tana-Schanzara-Platzes Investitionssumme 2015: 280.000 EUR Voraussichtlicher Landeszuschuss: 224.000 EUR (80%) Voraussichtlicher Eigenanteil: 56.000 EUR Neugestaltung des Tana-Schanzara-Platzes nach Ende der Baumaßnahmen an der Oskar-Hoffmann-Straße aufgrund eines Gestaltungsvorschlags mit entsprechender Kostenschätzung durch das Umwelt- und Grünflächenamt. Es wird erwartet, dass für die Maßnahme Zuschüsse aus der Förderung für das Viktoriaquartier eingesetzt werden können. 2.1.2 Hangsicherung Lewacker Str. Investitionssumme 2015: 500.000 EUR (Kein Zuschuss) Gemäß Gutachten ist eine Hangsicherung oberhalb einer Stützmauer an der Lewacker Str. durchzuführen, um dem Auslösen größerer Felsen entgegen zu wirken. Der Bereich wurde bereits mittels Absperrung gesichert. Der Hang ist komplett mit Sträuchern und einzelnen Bäumen bewachsen. Zur eindeutigen Schadensfeststellung wird eine Freistellung bzw. Räumung der Hangvegetation (Freischnitt unter erschwerten Bedingungen) notwendig sein. 2.1.3 Fortführung des Baumkatasters (Strategische Umweltplanung) Investitionssumme 2015: 300.000 EUR (Fortführung 2016) Wenngleich die Maßnahme ursprünglich für 2013 vorgesehen war, konnte vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung kein Haushaltsansatz zur Verfügung gestellt werden. Auch für 2014 konnte die Maßnahme vorerst nur aufgeschoben werden und soll nun im Haushalt 2015 ff. etatisiert werden. Die Baumerfassung läuft sukzessive. Die digitale Umsetzung der Erfassung kann nur mit erheblichen zusätzlichen finanziellen Mitteln erfolgen. 2.1.4 Neue Ruhr Gärten - Harpener Teiche Investitionssumme 2015: 60.000 EUR Planungskosten (Ausbau bei Bezuschussung ab 2016) 2/7 Die Freiraumplanung Harpener Teiche/Ümminger See wurde bereits im Entwurf vom Büro Herbstreit erarbeitet. Auf dieser Basis soll die Umgestaltung des Nordufers der Harpener Teiche weiter ausgearbeitet werden, um die erforderlichen Vorleistungen für einen möglichen Förderantrag schon erbracht zu haben. Für 2015 werden lediglich die geschätzten Planungskosten ohne Bezuschussung in Ansatz gebracht. Ab 2016 könnte bei positivem Förderbescheid mit dem Ausbau begonnen werden. Außerdem sind für 2016 weitere Planungsmittel für den Freiraum am Ümminger See vorgesehen. 2.1.5 Sanierung Stadtpark gemäß Parkpflegewerk Investitionssumme 2015: 200.000 EUR (Fortführung bis 2017) Der Bochumer Stadtpark ist eine historisch bedeutende Grünanlage. Er steht unter Denkmalschutz und gehört zum European Garden Heritage Network (EGHN) in NRW. Dennoch hat das ursprünglich glänzende Bild des Stadtparks in den zurück liegenden Jahrzehnten unter strukturellen Problemen und finanziellen Notlagen gelitten. Vor diesem Hintergrund wurde in den letzten Jahren durch das Umwelt- und Grünflächenamt und das Landschaftsarchitektenbüro Herbstreit in enger Zusammenarbeit ein Parkpflegewerk und ein Entwicklungskonzept erstellt, in dem neben verschiedenen Nutzungsbereichen insbesondere Vorschläge zur Reaktivierung und Neugestaltung einiger Parkbereiche umrissen sind. Die Umsetzung dieses Parkpflegewerks möchte das Umwelt- und Grünflächenamt in den Jahren 2015 bis 2017 realisieren. Es sind dazu insgesamt 500.000 EUR vorgesehen. 2.1.6 Krematorium – Ascheaufbereitungsanlage Investitionssumme 2015: 75.000 EUR Die sich derzeit im Betrieb befindliche Anlage ist gut 20 Jahre alt und zwischenzeitlich immer reparaturanfälliger geworden. Die Ascheaufbereitungsanlage ist zur Aufgabenerfüllung unabdingbar erforderlich. Ein Ausfall würde den Betrieb des Krematoriums zum Stillstand bringen. 2.1.7 Besucherraum für die visuelle Teilnahme bei Einführung des Sarges im Krematorium Investitionssumme: 30.000 EUR (Fortführung bis 2017) Aus dem Kreis der Bestatter als auch von Angehörigen wird immer häufiger der Wunsch einer Teilnahme bei Einführung des Sarges in die Verbrennungsanlage geäußert. Bei einigen Religionsgemeinschaften ist dies sogar zwingend erforderlich. Aufgrund der baulichen Begebenheiten des Krematoriums und der damit verbundenen Risiken zu verunfallen, ist das direkte Beiwohnen während der Einführung des Sarges jedoch nicht möglich. Überlegungen hierzu bauliche Veränderungsmaßnahmen am Krematorium durchzuführen ergaben sich als nicht zielführend. Daher soll Angehörigen künftig die Möglichkeit eröffnet werden, einer Videoübertragung aus dem Krematorium in dafür hergerichteten Räumlichkeiten beizuwohnen. Dies hat den wesentlichen Vorteil, dass der Betriebsablauf im Krematorium nicht gestört wird und die Angehörigen in einer der Situation entsprechend würdigen Räumlichkeit der Einführung beiwohnen können. Hierzu sind bauliche Veränderungen in den Räumen des Hauptfriedhofes unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes durchzuführen. Außerdem sind technische Maßnahmen zur Videoübertragung zu entwickeln und umzusetzen (Anschaffung der benötigten Technik). Die neu geschaffenen Räumlichkeiten müssen zudem entsprechen würdevoll möbliert werden. Das Projekt soll in den Jahren 2015 – 2017 umgesetzt werden und wird insgesamt ca. 70.000 EUR kosten. 3/7 Das Krematorium Bochum befindet sich im ständigen Wettbewerb mit anderen kommunalen sowie privat geführten Krematorien. Um die Wettbewerbsfähigkeit weiter sicher zu stellen, muss sich das Krematorium ständig neuen Entwicklungen anpassen. Bspw. bietet das Krematorium Dortmund diesen Service der Teilnahme bereits an. 2.2 Sonstige wesentliche Projekte für 2015 ff. Neben den vorgenannten zusätzlichen Ermächtigungen sind als weitere wesentliche Projekte u.a. etatisiert: 2.2.1 Ausbauprogramm auf Kinderspielplätzen 2015 Investitionssumme 2015: 530.000 EUR (laufendes Programm, jährlich anfallend) Die Mittel werden jährlich für dringend notwendige gestalterische Überarbeitungen von KSP oder größere Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten benötigt. Die Maßnahmen werden am Jahresende für das Folgejahr auf Spielplatzrundfahrten auf der Grundlage der Spielleitplanung gemeinsam mit den Bezirksvertretungen festgelegt. Bei umfangreicheren Neugestaltungen werden Kinder- und Bürgerbeteiligungen durchgeführt, um danach die Planungen zu erstellen. Insgesamt handelt es sich im Durchschnitt um ca. 15 Maßnahmen pro Jahr. 2.2.2 Ersatzpflanzungen von Straßenbäumen Investitionssumme 2015: 41.000 EUR (laufendes Programm, jährlich anfallend) Siehe hierzu Erläuterung hierzu unter Pkt. 4. 2.2.3 Ausbau des Radwegs Eppendorf (Parkband West) Investitionssumme 2015: 250.000 EUR Voraussichtlicher Zuschuss: 200.000 EUR (80% aus Mitteln des Landes und der EU) Voraussichtlicher Eigenanteil: 50.000 EUR Mit dem Parkband West werden die Ziele einer übergeordneten Planung zur Vernetzung der Ruhrmetropolen über ein attraktives und erlebnisreiches Radwanderwegesystem verfolgt. Seine Bedeutung wurde durch die Aufnahme des Routenverlaufes in die überregionale Netzfunktionskarte des Regionalverbandes Ruhrgebiet deutlich unterstrichen. Die Realisierung dieser Netzanschlussfunktion entspricht somit den Planungsvorgaben einer für die Metropole Ruhr angemessenen Freizeitroute. Zur Realisierung liegt ein Förderbescheid über 875.000 EUR (80% der Gesamtkosten) für die Jahre 2014 - 2016 vor. 2.2.4 Einrichtung von Kolumbarienwänden Investitionssumme 2015: 208.800 EUR (jährlich schwankende Ansätze) Kolumbarien erfreuen sich nach wie vor besonderer Beliebtheit bei den Bürgerinnen und Bürgern. In der Vergangenheit konnte die hohe Nachfrage nicht annähernd befriedigt werden. Dies führt vermehrt zum Unmut der betroffenen Angehörigen und Bestattern. Zwischenzeitlich hat sich die Lage so verschärft, dass das Umwelt- und Grünflächenamt gehalten ist, dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz folgend als Auswahlkriterium ein bestimmtes Einäscherungsdatum als Kriterium für den Erwerb eines Kolumbariumsplatzes zu verwenden. Es könnten deutlich mehr Kolumbarien verkauft werden als derzeit verfügbar sind. Daher ist es dringend erforderlich die 4/7 Maßnahme weiter fortzuführen. Für die Folgejahre gibt es bereits eine detaillierte Finanz – und Ausführungsplanung. 2.2.5 Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzaktivitäten Geplante Kosten 2015: 63.500 EUR (laufende Maßnahmen) Um im Klimaschutz die ermittelten und verpflichtenden Energie- und CO2-Einsparpotentiale in größerem Maßstab realisieren zu können, bedarf es nicht allein der Anstrengungen der öffentlichen Hand, sondern auch von den Akteuren der Sektoren Wohnen, Gewerbe und des privaten Bereichs. Durch gezielte Maßnahmen soll das Nutzerverhalten erfolgreich beeinflusst werden. Hier sind beispielhaft zu nennen: Beratung, Information, Motivation der Zielgruppen, Organisation und Durchführung von Informations- und Motivationsaktionen und Teilnahme am EEA Digitales Grundwasserkataster: Geplante Kosten 2015: 20.000 EUR (laufende gutachterliche Maßnahme) Das digitale Grundwasserkataster ist als Datengrundlage für städtische Planungen und Bauvorhaben sowie als Beratungsgrundlage für Externe erforderlich. Die Kosten für den Aufbau des Katasters wurden auf 60.000 EUR verteilt über drei Jahre geschätzt. Seit April 2013 ist ein Gutachterbüro beauftragt und gibt die Daten in ein bereits vorhandenes GW-Programm ein. Diese Arbeiten sollen nun weitergeführt werden. Grundwasserüberwachungen / -sanierungen ohne Förderung Geplante Kosten 2015: 78.500 EUR (laufende und neue, teils konsumtive, teils investive Maßnahmen) Davon: • Saure Wiese Grundwasserüberwachung im Nachgang zur durchgeführten Sanierung nach BBodSchV (3.500 EUR) • Grundwasserüberwachung ehem. Dachpappenfabrik Leye im Nachgang zur durchgeführten Grundwassersicherung (10.000 EUR) • Grundwassersanierung MNA ehem. Dachpappenfabrik Raschig (40.000 EUR) • Grundwasserüberwachung bei den Altdeponien Langendreer-Ost (25.000 EUR) Gefährdungsabschätzungen / Sanierungen mit (mögl.) Förderung Geplante Kosten 2015: 310.000 EUR Voraussichtlicher Landeszuschuss: 248.000 EUR Voraussichtlicher Eigenanteil: 62.000 EUR • Gefährdungsabschätzung Harpener Bach als Maßnahme zur Gefahrenabwehr. Die Maßnahme wird zur Dringlichkeitsliste 2015 angemeldet. Die Finanzierung des Eigenanteils wird vom Tiefbauamt übernommen. (80.000 EUR) • Sanierungsuntersuchung und Bodenaustausch Bergener Mühle 5/7 Es wurden hohe Bleikontaminationen im Bereich der ehem. Tontaubenschießanlage angetroffen. Daher ist eine Sanierungsuntersuchung mit anschließendem Bodenaustausch erforderlich, sowie die Fortführung der Gefährdungsabschätzung Grundwasser Oberlauf Dorneburger Mühlenbach) Erhöhte Schwermetallgehalte (LHKW- und Cyanid-Konzen-trationen) sind im Grund- und Quellwasser nachgewiesen worden. (70.000 EUR) • • Grundwassersanierung Gerther Mühlenbach (Bau und 2 Jahre Testphase) Parallel zu den Tiefbauarbeiten sind Grundwassersanierungsmaßnahmen erforderlich. Für die Testphasen werden drei Jahre veranschlagt. Schätzkosten 500.000 EUR. Für 2015 ist im ersten Schritt die Ausführungsplanung und Ausschreibung vorgesehen. (100.000 EUR) Ergänzende Gefährdungsabschätzung Grundwasser Hamme mit Gesamtkosten i. H. v. 60.000 EUR Im Stadtgebiet von Hamme stehen zwei oberflächennahe relevante Grundwasserleiter an. Die Stadt Bochum plant eine Neubewertung der Gesamtsituation des Grundwassers vom Neubau Knotenpunkt A 40 bis zur Deponie (60.000 EUR) Betrieb und Unterhaltung der Deponiegasabsauganlagen Gesamtkosten 2015: 103.000 EUR • • • • • • Bockholtstraße Kassenbergerstraße Baroper Straße Steinkuhlstraße An der Holtbrügge Blücherstraße Fortführung Digitale Bodenbelastungskarte Innenbereich Kosten 2015: 50.000 EUR (mehrjährige konsumtive Maßnahme) Nach dreijähriger Untersuchungsarbeit wird in 2015 der letzte Arbeitsschritt durch das beauftragte Büro unternommen. Bodenfunktionskartierung Kosten 2015: 50.000 EUR (mehrjährige Maßnahme) Eine wichtige Grundlage für die Erreichung der Umweltqualitätsziele der StrUP ist die Erstellung einer Bodenkartierung unter Berücksichtigung/Betrachtung der Bodenfunktionen auch als weitere Grundlage für kommunale Planungsprozesse. Die Maßnahme wird zur Dringlichkeitsliste 2015 angemeldet. Kosten über 3 Jahre: insg. 150.000 EUR. 3. Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes für 2015 Nachdem wie im Jahr 2013 auch für 2014 ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept fertig gestellt werden konnte, bestand für die Haushaltsplanung 2015 des Umwelt- und Grünflächenamtes keine Notwendigkeit, zusätzliche Konsolidierungsbeiträge beizubringen. Dennoch war auch in der Haushaltsplanung 2014 zu überprüfen, ob alle HSK-Maßnahmen wie vorgesehen realisiert werden. Das Umwelt- und Grünflächenamt geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, alle HSK-Maßnahmen in eigener Zuständigkeit in finanzieller Hinsicht zu erfüllen. Allerdings zeichnet sich bei 6/7 einigen Maßnahmen ab, dass die Umsetzung schwieriger und zeitlich aufwändiger wird als ursprünglich angenommen. Daher kann auch unter den Vorzeichen eines genehmigten Haushalts nicht von einer Entspannung der Haushaltslage gesprochen werden. Durch den stetigen Anstieg der Einsparungen steigt der Konsolidierungsbeitrag des Umwelt- und Grünflächenamtes um weitere 600.000 EUR im Vergleich zum Vorjahr. Bezogen auf die Mittelanmeldungen vor der Haushaltssicherung ergibt sich inzwischen ein Einsparbetrag von 3,8 Mio. EUR. Diese Mittel fehlen beispielsweise wenn es darum geht, neue Park- und Grünanlagen oder aufwendig angelegte Radwanderwege zu unterhalten. Verschlimmert wird die Situation außerdem durch absehbar noch hinzukommende Unterhaltungsflächen sowie die Steigerung der Marktpreise. Dadurch nehmen die real verfügbaren Mittel des Amtes zusätzlich ab und teilweise ist nur noch die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit möglich. Echte Erhaltungspflege kann kaum noch geleistet werden. Unter diesen Vorzeichen ist es nur eine Frage der Zeit bis der fortschreitende Vermögensverzehr nicht mehr zu kompensieren ist. Schon jetzt sind erste Anzeichen erkennbar, dass in den folgenden Jahren aufgrund der verschärften Bewirtschaftungsregeln für Festwerte kaum noch Grundinstandsetzungsmaßnahmen, Ersatzpflanzungen und Neubaumaßnahmen in Park- und Grünanlagen durchgeführt werden können. Dadurch bleibt die Werterhaltung auf der Strecke und im Zuge der zukünftigen Inventuren wird eine Abschreibung der betroffenen Festwerte unumgänglich. 4. Auswirkungen des Pfingstunwetters 2014 Das Pfingstunwetter Ela hat große Teile des Bochumer Baumbestandes zerstört oder beschädigt. Die Beseitigung der Schäden und die Nachpflanzungen sind mit einem erheblichen finanziellen Aufwand in mehrstelliger Millionenhöhe verbunden. Genauere Ausführungen stellt das Umwelt- und Grünflächenamt dem Ausschuss für Umwelt-, Sicherheit und Ordnung in einer gesonderten Vorlage ebenfalls in der Sitzung am 30.10.2014 vor. Thorsten Lumma 7/7