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s. Bericht 14 2 (65 01) De vom 23.09.2014.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
s. Bericht 14 2 (65 01) De vom 23.09.2014.pdf
Größe
135 kB
Erstellt
24.12.14, 20:38
Aktualisiert
27.01.18, 21:05

Inhalt der Datei

14 2 (65 01) De 23.09.2014 Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bochum Prüfer: Thomas Derhard Friedhelm Kayß Inhaltsverzeichnis zum Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum __________________________________________________________________________________________ Seite 1. Prüfungsauftrag............................................................................................................................. 1 2. Vorbemerkungen/Prüfungsumfang ............................................................................................. 1 3. Prüfungsunterlagen ...................................................................................................................... 1 4. Sachverhalt .................................................................................................................................... 2 5. Prüfungsfeststellungen ................................................................................................................ 4 5.1 Verwendung der Zuwendungen/Haushaltsmittel ................................................................... 4 5.1.1 Bewilligungs- und Durchführungszeiträume ............................................................... 5 5.1.2 Zweckbindungsfristen ................................................................................................. 5 5.1.3 Mittelabrufe ................................................................................................................. 6 5.1.4 Verwendungsnachweise ............................................................................................. 7 5.2 Vertragliche Regelungen zwischen der Stadt Bochum und der EGR .................................... 8 5.3 Bauabwicklung ....................................................................................................................... 9 5.3.1 Vorbemerkungen ........................................................................................................ 9 5.3.2 Durchführung der Planungsphase (Arch./Ing.-Verträge) .......................................... 11 5.3.3 Durchführung der Baumaßnahme (Bauabwicklung) ................................................. 12 5.4 Prüfung der Gesamtkosten des Bauvorhabens ................................................................... 13 6. Fazit………………… ..................................................................................................................... 15 7. Schlussbesprechung .................................................................................................................. 16 Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 1 __________________________________________________________________________________________ 1. Prüfungsauftrag ● Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) - § 103 ● Rechnungsprüfungsordnung (RPO) der Stadt Bochum 2. Vorbemerkungen/Prüfungsumfang Bestandteil des Sanierungsgebietes Innenstadt West Bochum im Bereich Alleestraße /Wattenscheider/Gahlensche Straße ist neben bereits umgesetzten bzw. geplanten Einzelmaßnahmen wie die Sanierung/Ausbau des Pumpenhauses und des kleinen Wasserturms u. a. auch der Neubau eines Parkhauses in fußläufiger Entfernung zur Jahrhunderthalle als hochwertigen Ersatz für die provisorischen Parkflächen auf den unbebauten Industriebrachen in der näheren Umgebung. Die architektonische Gestaltung dieses Parkhauses basiert auf einem Realisationswettbewerb, der in der ersten Hälfte des Jahres 2009 von der Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH (EGR) als zukünftige Eigentümerin und Betreiberin ausgelobt wurde. Da die Stadt Bochum für die Erstellung des Parkhauses Jahrhunderthalle Fördermittel in Anspruch genommen hat und die bauliche Abwicklung über einen „Dritten“, die EGR erfolgte, nahm das Rechnungsprüfungsamt (RPA) zum Anlass, diese Baumaßnahme einer Sachprüfung zu unterziehen. Aus Sicht des Fördergebers ist die Stadt Bochum „Erstempfänger“ der Förderung und die EGR der „Letztempfänger“. Neben der bautechnischen Prüfung der Planungs- und Bauleistungen zur Erstellung des Parkhauses sollte sich der Prüfungsumfang auch auf die Verwendung der bereitgestellten und abgerufenen Haushaltsmittel sowie der bewilligten Fördermittel erstrecken. Da sich gemäß der Belegliste zum 4. Mittelabruf die Gesamtkosten für die Errichtung des Parkhauses Jahrhunderthalle um rd. 1 Mio. EUR auf rd. 6,3 Mio. EUR erhöhten und die ursprüngliche „gedeckelte“ Bausumme nur 5,0 Mio. EUR vorsah, wurde dieser Aspekt bei der Prüfung besonders betrachtet. 3. Prüfungsunterlagen ● Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teile A, B und C) ● Dokumentation des Realisierungswettbewerbes Parkhaus Jahrhunderthalle ● Zuwendungsbescheide Nr.: 02/041/08 vom 22.12.2008 Nr.: 02/075/09 vom 11.12.2009 und Nr.: 02/049/10 vom 10.12.2010 einschließlich der dazugehörigen Nebenbestimmungen zur Projektförderung ● EU-spezifische Nebenbestimmungen 2007-2013 ● Aufgabenübertragungs- und Finanzierungsvereinbarung für das Parkhaus Jahrhunderthalle vom 26.04.2011 Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 2 __________________________________________________________________________________________ ● Vertrag über die Weitergabe von Fördermitteln vom 26.04.2011 ● Kostenermittlungen, Vergabevermerke und Vergabeentscheidungen des Fachamtes ● Abschlags- und Schlussrechnungen der Auftragnehmer einschließlich Liefer- und Materialnachweise 4. Sachverhalt Gemäß dem von der EGR als zukünftige Eigentümerin und Betreiberin des Parkhauses ausgelobten Realisierungswettbewerbes sollte das Parkhaus an der Jahrhunderthalle als …offene Großgarage in stützenarmer Ausführung mit zwei bis vier Geschossen gestaltet sein und Platz für 325 PKW-Stellplätze bieten. Wesentliche Vorgabe war die Entwicklung eines eigenständigen Gebäudes von hoher Qualität der äußeren und inneren Gestaltung, das sich dennoch in die Innenstadt West mit ihren bereits abgeschlossenen und geplanten Entwicklungsmaßnahmen einfügt. Weiter heißt es: Eine weitere wesentliche Vorgabe war die Schaffung einer möglichst kurzen, für die Besucher komfortablen und qualitätsvollen Verbindung zur Jahrhunderthalle Bochum. Das Haupttreppenhaus mit Aufzug sollte deshalb an der nordöstlichen Gebäudeseite des Parkhauses und somit in kürzester Entfernung zur Jahrhunderthalle angesiedelt werden. Der Aufzug sollte dabei nicht nur den Parkhausbenutzern, sondern allen Fußgängern zugänglich sein, um so einen barrierefreien Übergang zum Westpark und zur Jahrhunderthalle Bochum aus südlicher Richtung zu schaffen. Für die Baukosten war eine Kostenobergrenze in Höhe von 3,615 Millionen Euro netto festgesetzt, die von den Wettbewerbsteilnehmern einzuhalten war. Entsprechend dem zur Realisierung mit dem 1. Preis prämierten Wettbewerbsbeitrages einer Architektengemeinschaft aus dem hessischen Raum ist die Errichtung eines 2- bzw. 3-stöckigen Parkhauses mit Seitenlängen von etwa 36 m x 105 m geplant. Gemäß den Planungen wird die nördliche Hälfte des Gebäudes mit 2 Parkebenen und Gründach ausgebildet, während die südliche Hälfte 3 Parkebenen und ein Trapezblechdach erhalten wird. Die Parkebenen sind dabei halb gegeneinander versetzt angeordnet. Es ist vorgesehen, das Gebäudetragwerk als Stützenkonstruktion auszubilden. Die Lasten aus den Stützenfußpunkten sollen über elastisch gebettete Balken in den Untergrund abgetragen werden. Die Flächen zwischen den Gründungskörpern sollen auf den unteren Ebenen gepflastert werden. Weiter heißt es: Ziel ist es, mit der Realisierung des Parkhauses nach der Triennale 2010 zu beginnen. Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Im Zuge der detaillierten Ausführungsplanung erhöhte sich der PKW-Stellplatzanteil von ursprünglich geplant 325 auf nunmehr 341 nachgewiesenen Stellplätzen mit einer Breite von 2,50 m. Hiervon wurden 20 PKW-Stellplätze behindertengerecht ausgeführt. Des Weiteren wurde zusätzlich im Außenbereich des Parkhauses ein Parkplatz mit 30 PKW- und 5 Bus-Stellplätzen hergestellt. Neben den originären Bauarbeiten zur Erstellung des Parkhauses Jahrhunderthalle waren im Vorfeld verschiedenste Planungsleistungen erforderlich. Im Einzelnen handelt es sich dabei u. a. um Planungsleistungen für die/den ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Architektenleistungen (Objektplanung Gebäude) Erschließungs-/Freianlagenplanung Tragwerksplanung (Statiker) Verkehrsanlagen Technische Ausrüstung für − Heizung – Lüftung – Sanitär − Elektroanlagen Baulichen Brandschutz Vermessungstechnischen Leistungen Sicherheitskoordination (SiGeKo) Baugrunduntersuchungen Ingenieurleistungen Prüfstatik An Bauleistungen waren zur Erstellung des Parkhauses insbesondere Arbeiten der nachfolgenden Gewerke erforderlich: ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Erdarbeiten (Herstellen eines Planums, Bodenverbesserung etc.) Gründungs- und Rohbauarbeiten einschließlich der Stahlbauarbeiten Klinkerarbeiten Lieferung und Montage der Rollgittertore Heizungs- Lüftungs- und Sanitärarbeiten Elektroinstallationsarbeiten (Verteilung, Steuerung, Beleuchtung etc.) Lieferung und Montage einer Aufzugsanlage Straßen-/Wegebauarbeiten einschließlich Entwässerungsarbeiten Garten-/Landschaftsbau einschließlich Dachbegrünung Herstellung der Versorgungsanschlüsse (Wasser, Elektro) durch die Stadtwerke Zur Errichtung des Parkhauses Jahrhunderthalle war es erforderlich, diese Planungsbzw. Bauleistungen auf Basis eines Leistungsbildes gemäß HOAI bzw. von Leistungsverzeichnissen zu vergeben. Die Prüfung der Vergaben erfolgte sowohl für die Planungs- als auch für die Bauleistungen durch das RPA. Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 4 __________________________________________________________________________________________ 5. Prüfungsfeststellungen 5.1 Verwendung der Zuwendungen/Haushaltsmittel Entsprechend den Zuwendungsbescheiden (siehe Ziff. 3) der Bezirksregierung Arnsberg wurden der Stadt Bochum auf Antrag Zuwendungen aus Landes- und Bundesmitteln und Mitteln der EU „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2007-2013 (EFRE) - Ziel 2 - Programm“ für die Gesamtmaßnahme Stadtumbau West, „Bochum Innenstadt West“ gewährt. Die Gesamtmaßnahme umfasst neben dem Parkhaus an der Jahrhunderthalle auch die Maßnahmen Grüner Rahmen, Pumpenhaus (Dach- und Fassadensanierung sowie Nutzungsgerechter Ausbau) und die Dampfgebläsehalle mit insgesamt 10.178.500 EUR förderfähiger Kosten. In der Anlage zum Förderantrag für das „Sanierungsgebiet Innenstadt-West, Bochum“, Parkhaus Jahrhunderthalle der Stadt Bochum vom 12.11.2008 heißt es u. a. Die hierauf abgestellte - Ihnen ebenfalls vorliegende - Kostenschätzung des Architekturbüros vom 15.10.2007 stellt zwar voraussichtliche Ausgaben in Höhe von rd. 6,8 Mio. € dar; unter Berücksichtigung der in den Fördergesprächen diskutierten Vorgaben sollen die Kosten jedoch (auch schon im Rahmen des kurzfristig angesetzten Architekturwettbewerbs) auf 5,0 Mio. € (netto) gedeckelt werden. Nach Abzug zweckgebundener Einnahmen (Erbbauzinsen, Einnahmen aus vermieteten Flächen) verbleiben zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 5.186.962,15 EUR, für die ein Fördersatz von 80 % bewilligt wurde. Daraus ergibt sich eine Förderung für die Gesamtmaßnahme Stadtumbau West, „Bochum Innenstadt West“ von gerundet 4.149.000 EUR. Bezogen auf den Maßnahmenteil „Parkhaus an der Jahrhunderthalle“ beträgt die Förderung bei der festgelegten Obergrenze von abzgl. anzurechnende Einnahmen verbleibt davon 80 % Förderung 5.000.000,00 EUR 1.730.337,85 EUR 3.269.662,15 EUR 2.615.729,72 EUR Seitens der Bezirksregierung wurde angemerkt, das nur Dank der Bereitschaft der EGR, fehlende Bundes- und Landesmittel vorzufinanzieren, die Bezirksregierung in der Lage war, das Parkhaus mit den vollen EU-Mitteln zu fördern. Die Fördermittel waren entsprechend dem Zeitpunkt der Bereitstellung durch die Bezirksregierung und dem Baufortschritt abzurufen. Grundlage für die Mittelabrufe bei der Bezirksregierung durch die Stadt Bochum sind Beleglisten mit der Zusammenstellung abgewickelter Einzelmaßnahmen, die vom RPA zu prüfen und zu testieren sind (siehe auch Ziff. 5.1.3). Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 5 __________________________________________________________________________________________ Für die zur Verfügung stehenden Mittel wurden von der EGR entsprechend dem Bauablauf des Parkhauses innerhalb des Bewilligungszeitraumes vier Mittelabrufe vorgelegt, mit denen die bisher entstandenen förderfähigen Kosten in Höhe von 6.117.089,12 EUR (gemäß Belegliste Stand: 21.07.2014) nachgewiesen wurden. Da die Stadt Bochum antragsgemäß durch testierten Mittelabruf des RPA die bewilligten Fördermittel abgerufen und vereinnahmt hat, ist die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen durch die EGR belegt. 5.1.1 Bewilligungs- und Durchführungszeiträume Von der Bezirksregierung werden mit den Zuwendungsbescheiden auch die Bewilligungs- und Durchführungszeiträume festgelegt. Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitabschnitt, in dem die Durchführung der geförderten Maßnahme durch verfügbare Ausgabenermächtigungen und/oder Verpflichtungsermächtigungen finanziell gesichert und der Zuwendungsempfänger befugt ist, Fördermittel in Anspruch zu nehmen (Nr. 4.2.5 Satz 1 VV zu § 44 LHO). Gemäß Nr. 4.2.5 Satz 2 VV zu § 44 LHO ist der Durchführungszeitraum der Zeitraum, in dem das jeweilige Vorhaben durchzuführen ist. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum für das Parkhaus wurde ursprünglich von der Bezirksregierung vom 11.12.2009 bis zum 31.12.2011 festgelegt. Auf mehrfachem Antrag wurde dieser Endtermin durch Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 16.10.2013 bis zum 30.09.2014 für den Durchführungszeitraum und bis zum 31.12.2014 für den Bewilligungszeitraum verlängert. Die obigen Verlängerungen der Bewilligungs- und Durchführungszeiträume durch die Bezirksregierung Arnsberg (hier: 7. Änderungsbescheid) erfolgten vorbehaltlich der Freigabe der zum Ende des letzten Jahres entstandenen Ausgabereste für Mittelabrufe im Jahr 2013 bzw. 2014. Das heißt, die Stadt Bochum hat einen Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme der bewilligten Fördermittel nur im Fälligkeitsjahr. Den jeweils beantragten Verlängerungen der Durchführungs- und Bewilligungszeiträume auf Grund des Bauablaufes wurde von Seiten der Bezirksregierung zugestimmt. Nach dem derzeitigen Stand der Baumaßnahme, einschl. der Abrechnung werden die beantragten und genehmigten Endtermine (30.09.2014 bzw. 31.12.2014) nach Einschätzung des RPA eingehalten. Weitere Prüfungsfeststellungen ergaben sich nicht. 5.1.2 Zweckbindungsfristen Neben der genauen Bezeichnung des Zuwendungszwecks enthält der Zuwendungsbescheid u. a. die Angabe, ob und wie lange Gegenstände, die erworben oder hergestellt wurden, für den Zuwendungszweck gebunden sind und wie mit ihnen nach Ablauf der zeitlichen Bindung zu verfahren ist (Nr. 4.2.3 VV zu § 44 LHO). Der Zuwendungsempfänger/in darf über sie vor Ablauf der im Zuwendungsbescheid festgelegten zeitlichen Bindung nicht verfügen. Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 6 __________________________________________________________________________________________ Soweit EU-Recht nicht entgegensteht, gilt gemäß Nr. 27 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 für die zeitliche Bindung des Zuwendungszwecks 20 Jahre für Gebäude, Gebäudeteile, sonstige bauliche Anlagen und Grundstücke mit einem Zuschuss von mehr als 375.000,00 EUR. Nach Ablauf dieser zeitlichen Bindungen kann über die hergestellten oder erworbenen Gegenstände frei verfügt werden; evtl. Verkaufserlöse stehen dem Zuwendungsnehmer/der Zuwendungsnehmerin zu. Für die hier betrachtete Maßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle endet die Zweckbindungsfrist voraussichtlich im Jahre 2034. Maßgeblich für das genaue Datum ist gemäß Zuwendungsbescheid der/die Abschluss /Fertigstellung der Baumaßnahme mit Abnahme der letzten durchgeführten Leistung. Gemäß dem Vertrag über die Weitergabe von Fördermitteln vom 26.04.2011 ist die EGR als Letztempfänger für die Einhaltung der Zweckbindungsfrist verantwortlich. 5.1.3 Mittelabrufe Die Auszahlung der jeweiligen Fördermittel erfolgt grundsätzlich nach dem Kostenerstattungsprinzip. Danach ist der Zuwendungsempfänger verpflichtet, mit jedem Mittelabruf eine Belegliste mit Aufstellung der zu erstattenden Beträgen vorzulegen, die vom RPA der Stadt Bochum oder einem anerkannten Wirtschaftsprüfer zu prüfen und zu testieren ist. Das heißt, die Bewilligungsbehörde darf eine Auszahlung erst dann leisten, wenn dieser zuwendungsfähige Ausgaben bereits getätigt und diese durch quittierte Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege nachgewiesen hat. Um die Programmsteuerung zu vereinfachen und aufgrund der verwaltungsseitigen Bearbeitungsfristen für Erstattungsanträge sollten diese mindestens zweimal jährlich, lt. den EU-spezifischen Nebenbestimmungen spätestens aber bis zum 31.10. jeden Jahres, gestellt werden. Die Prüfung dieser Zuwendungen an die Stadt, deren Betriebe und sonstigen Einrichtungen nach den Bestimmungen der jeweiligen Bewilligungsbehörde hat der Rat der Stadt Bochum gemäß § 4 (2), Nr. 7 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bochum als weitere Aufgaben gemäß § 103 (2) GO NRW dem Rechnungsprüfungsamt übertragen. Nach den Zuschussrichtlinien für Ziel 2-Projekte ist das RPA dazu verpflichtet, die zu testierenden Maßnahmen zu 100 % zu prüfen. Die Prüfung ist mittels Prüfdokumentation sowohl bei den Mittelabrufen als auch bei dem Verendungsnachweis zu testieren. Mit den Mittelabrufen sind auch die Kopien der Belege und Zahlungsnachweise sowie eine Übersicht über die vorgenommenen Vergaben, mit Hinweis auf den Aufbewahrungsort, einzureichen. Alle Ausgaben und ggf. Einnahmen des Projektes müssen gemäß Zuwendungsbescheid über ein gesondertes Projektkonto bzw. eine eigene Kostenstelle abgerechnet werden. Des Weiteren waren im Zuge dieser Ziel 2-Förderung die ● Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) ● Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 7 __________________________________________________________________________________________ ● EU-spezifische Nebenbestimmungen 2007-2013 ● Besondere Nebenbestimmungen für die Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (NBest-Stadterneuerung) vom Zuwendungsempfänger zu beachten. Für den Neubau des Parkhauses an der Jahrhunderthalle wurden im Durchführungsund Bewilligungszeitraum - anteilig von der Gesamtmaßnahme „Bochum Innenstadt West“ - die nachfolgenden Mittel über die Bezirksregierung bei der Wohnungsbauförderungsanstalt als Anstalt der NRW.BANK abgerufen: Mittelabruf Nr. Datum Betrag EUR 1 15.01.2013 520.779,79 2 20.03.2013 1.243.478,20 3 18.06.2013 676.010,73 4 30.10.2013 281.556,21 Summe: 2.721.824,93 In Übereinstimmung mit den Zuwendungsbescheiden erfolgten die Mittelabrufe sukzessive zum Bauablauf und den in Vorleistung abgerechneten Bauleistungen. 5.1.4 Verwendungsnachweise Gemäß ANBest-P bzw. ANBest-G ist die Verwendung der Zuwendung innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen. Mit dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen vorzulegen. Insgesamt umfasst das Testat die folgenden Prüfungen: ● Prüfung sämtlicher Auftragsvergaben eines Projektes auf Zuschuss und Vergaberechtskonformität, unabhängig von der Auftragshöhe ● Prüfung der Auftrags- und Beleglisten auf Richtigkeit und Vollständigkeit unter Verwendung der Originalbelege ● Prüfung der ordnungsgemäßen Buchungen aller Zahlungen des Zuwendungsempfängers ● Prüfung der Zuordnung der Aufwendungen auf ihre Förderfähigkeit ● Vorortprüfung der baulichen Umsetzung auf Übereinstimmung mit der Rechnung bzw. Leistungsbeschreibung Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 8 __________________________________________________________________________________________ Bei den örtlichen Kontrollen auf der Baustelle werden auch Leistungen geprüft, die auf Grund des Baufortschritts zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nachvollziehbar sind. Wie vertraglich vereinbart, erfolgte die vollständige Vorlage des Schlussverwendungsnachweises durch den Letztempfänger (EGR) an den Erstempfänger (VI/SU), so dass dieser fristgerecht dem Zuwendungsgeber vorgelegt werden kann. 5.2 Vertragliche Regelungen zwischen der Stadt Bochum und der EGR Mit Beschluss des Rates der Stadt Bochum vom 08.07.2010 ist die Errichtung des Parkhauses Jahrhunderthalle der EGR als „Bauherrin“ und zukünftige Betreiberin übertragen worden. Hierzu wurden zwischen der Stadt Bochum und der EGR sowohl eine ● Aufgabenübertragungs- und Finanzierungsvereinbarung für das Parkhaus Jahrhunderthalle vom 26.04.2011. als auch ein ● Vertrag über die Weitergabe von Fördermittel vom 26.04.2011. geschlossen. In der Aufgabenübertragungs- und Finanzierungsvereinbarung wurde neben dem Grunderwerb und Rahmenbedingungen des Bauvorhabens (324 Stellplätze, Bruttorauminhalt (BRI) = 20.322 m³, Bruttogeschoßfläche (BGF) = 7.970 m², Grundstücksfläche ca. 8.300 m²) u. a. auch die Finanzierung der Grunderwerbs-, Herstellungs-, Baureifmachungs- und Erschließungskosten mit einem Gesamtvolumen von rd. 5,0 Mio. EUR (Kostendeckelung) festgelegt. Dementsprechend gliedert sich - wie vertraglich vereinbart - die Finanzierung dieser Summe wie folgt: Fördermittel - aus Zuwendungsbescheid Nr. 02/075/09 - aus Zuwendungsbescheid Nr. 02/075/09 Anrechnung der Mieteinnahmen „Bochumer Verein Verkehrstechnik GmbH bis zum 31.12.2010 generierten Eigenanteil der EGR Insgesamt 2.125.160,00 EUR 490.000,00 EUR 2.615.160,00 EUR 1.730.337,85 EUR 654.502,15 EUR 5.000.000,00 EUR Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 9 __________________________________________________________________________________________ Gegenstand des Vertrages über die Weitergabe von Fördermittel ist die Weiterleitung der bewilligten Fördermittel aus den unter Pkt. 5.1 genannten Zuwendungsbescheiden vom Erst- an den Letztempfänger unter Berücksichtigung wirksamer Änderungs- bzw. Aufhebungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg. Der Weitergabe von Fördermitteln vom Erst- an den Letztempfänger wurde explizit seitens des Zuwendungsgebers zugestimmt. Demgemäß wurden in dem zuvor genannten Vertrag relevante Rechte und Pflichten aus den Zuwendungsbescheiden vom Erst- auf den Letztempfänger, die EGR, übertragen. Unter Anderem wurde mit der EGR vereinbart, Mittelanforderungen in Übereinstimmung mit den Auflagen der Bezirksregierung in den Zuwendungsbescheiden unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bochum (Testierung) durchzuführen. Es ergaben sich keine Prüfungsfeststellungen. Ergänzend zu der beschriebenen Aufgabenübertragungs- und Finanzierungsvereinbarung für das Parkhaus Jahrhunderthalle vom 26.04.2011 erklärte die EGR zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung gegenüber der Stadt Bochum mit Schreiben vom 25.11.2011 und 11.07.2012, dass der erhöhte Eigenanteil der Finanzierung von dort getragen wird. Gemäß dem Schreiben vom 11.07.2012 erhöhte sich der Eigenanteil auf Basis der Gesamtkostenerfassung (Stand Juni 2012) von ursprünglich rd. 654.500 EUR auf nunmehr rd. 1.641.000 EUR. Die Überbrückung von Liquiditätsengpässen bei der EGR aufgrund noch nicht erhaltener Zuwendungen erfolgte durch eine von der Stadt Bochum auf Antrag der EGR gewährte und bereits vollumfänglich zurückgezahlte Liquiditätshilfe in Höhe von 2,1 Mio. EUR. Aufgrund einer Anfrage innerhalb der Sitzung des Rates im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan der EGR (29. Sitzung vom 14.02.2013, Vorlage Nr. 20130124) teilte die Verwaltung u. a. mit, das die EGR für das Parkhaus Jahrhunderthalle (Realisierungswettbewerb, Grunderwerb und Baumaßnahme) eine Summe von insgesamt 6.358.000 EUR veranschlagt hat. 5.3 Bauabwicklung 5.3.1 Vorbemerkungen Gemäß der Auftragsübersicht vom 18.07.2014 erfolgten im Bewilligungszeitraum von Ende 2008 bis Ende 2013 insgesamt 86 Vergaben (einschl. Nachträgen) mit einem netto Auftragswert in Höhe von insgesamt 6.502.976,93 EUR. Die Belegliste weist insgesamt 306 Einzelpositionen (Rechnungen) im Zusammenhang mit der Erstellung des Parkhauses auf, bei denen eine Beleg- und Visakontrolle durch das RPA durchgeführt wurde. Bei der Stadt Bochum erfolgt die Vergabeprüfung/Beleg-/Visakontrolle bei Zuschussmaßnahmen, die ein Testat des RPA erfordern, baubegleitend nach den jeweiligen Förderkriterien. Ab einem Brutto-Auftragswert von 500 EUR (sog. Bagatellgrenze) sind dem RPA die zuvor gennannten Vorgänge zur Prüfung vorzulegen. Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 10 __________________________________________________________________________________________ Maßgebend bei der Prüfung der Vergaben sind die Vorschriften der ● ● ● Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/Teil A) Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Berücksichtigt werden auch die Nebenbestimmungen für Zuwendungen sowie die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurverträge (HOAI). Zwischenzeitlich hinzugekommen ist das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW), das ab dem 01.01.2012 bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten ist. Dementsprechend waren zur Prüfung einer Vergabe im Einzelnen ● ● ● ● ● die Eröffnungsniederschrift der Preisspiegel die Vergabeentscheidung der Vergabevermerk sowie alle Angebote, bestehend aus dem Leistungsverzeichnis (LV) einschließlich der erforderlichen Nachweise und Erklärungen dem RPA vorzulegen. Bei der Prüfung der Vergabeunterlagen bedient sich das RPA in Zweifelsfällen der einschlägigen Kommentierung zum Vergaberecht sowie den Entscheidungen der Vergabekammern, der Oberlandgerichte und des Bundesgerichtshofes. Bei der Prüfung der Rechnungen (Beleg- und Visakontrolle) bedient sich das RPA u. a. ● ● ● ● ● dem Leistungsverzeichnis der Aufmaße/Massenberechnungen der Abrechnungszeichnungen der Abnahmeniederschrift der VOB/B bzw. VOL/B ● der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV der VOB Teil C) den besonderen technische Vorschriften (z. B. ZTV Asphalt) und den einschlägigen DIN-Vorschriften ● ● Prüfungsgrundlage bei den Architekten- und Ingenieurleistungen sind die jeweiligen Verträge, deren Vergütung in der Regel auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vereinbart wird. Ein wichtiger Bestandteil bei der Prüfung von Verträgen, die auf Grundlage der HOAI geschlossen werden, ist u. a. die richtige Ermittlung der anrechenbaren Kosten des jeweiligen Leistungsbildes. Bei den obigen Prüfungen der vorgelegten Vergaben und Abrechnungen kommt es hauptsächlich zu folgenden Prüfungsfeststellungen: ● ● ● ● fehlende Bescheinigungen und Erklärungen (Angebote) unzureichende Angaben/Rechenfehler bei der Preisermittlung keine eindeutigen Materialangaben in den Angeboten falsche Honoraransätze Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 11 __________________________________________________________________________________________ ● ● Nichtbeachtung von vorgegebenen Abrechnungsregeln Verstöße gegen die Dienstanweisung VOB der Stadt Bochum bei der Auftragsvergabe Diese Prüfungsfeststellungen haben in der Regel keine finanziellen Auswirkungen. Im Zuge der weiteren Bearbeitung der Vorgänge führen diese jedoch zu einer höheren Rechtssicherheit und führen in der Regel zur Fehlervermeidung bei der weiteren Bearbeitung bzw. bei der zukünftigen Bearbeitung ähnlicher Vorgänge. Alle Prüfungsfeststellungen wurden bei der weiteren Bearbeitung beachtet. Die finanziellen Einsparungen im Zusammenhang mit den Prüfungen des RPA waren unwesentlich. Gemäß der Belegliste vom 21.07.2014 beträgt der tatsächlich gezahlte Betrag für die Errichtung des Parkhauses an der Jahrhunderthalle netto 6.292.784,10 EUR abzüglich 125.093,79 EUR abzüglich 50.601,19 EUR Summe: 6.117.089,12 EUR (nicht förderfähig nach Prüfung RPA) (nicht förderfähig nach Prüfung BR) (insgesamt förderfähige Kosten) Die Differenz zwischen dem ursprünglichen Auftragswert in Höhe von 6.502.976,93 EUR und dem hier genannten tatsächlichen Betrag in Höhe von 6.292.784,10 EUR ergibt sich aus Mindermengen im Zuge der Leistungserbringung/Abrechnung. Auf Grund der vereinbarten Kostendeckelung der förderfähigen Kosten in Höhe von 5.000.000,00 EUR sind die entstandenen Mehraufwendungen in Höhe von netto 1.292.784,10 EUR gemäß Aufgabenübertragungs- und Finanzierungsvereinbarung zu 100 % als Eigenanteil von der EGR zu übernehmen. Dieser Eigenanteil wurde durch die Inanspruchnahme von Rücklagen finanziert. 5.3.2 Durchführung der Planungsphase (Arch./Ing.-Verträge) Im Anschluss an den Realisationswettbewerb zur architektonischen Gestaltung des Parkhauses an der Jahrhunderthalle in 2009 wurde nach der Aufgabenübertragung durch den Rat der Stadt Bochum an die EGR in 2011 mit der Ausschreibung/ Vergabe der Planungsarbeiten zur Erstellung des Parkhauses begonnen. Entsprechend der Übersicht über die Kostenentwicklung des Projektes bei der EGR vom 24.10.2011 lag dem Wettbewerb eine Kostenschätzung des Architekturbüros in Höhe von 3,587 Mio. EUR (Kostengruppen 300/400/500 nach DIN 276) zugrunde. Die festgelegte Kostenobergrenze in Höhe von 3,615 Mio. EUR wurde somit vom Entwurfsverfasser eingehalten. Die im Oktober 2011 durchgeführte Kostenberechnung wies Baukosten in Höhe von 4,359 Mio. EUR aus. Gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung ergaben sich Mehrkosten über alle Kostengruppen verteilt. Zuzüglich der Baunebenkosten (Kostengruppe 700) in Höhe von 18 % der Baukosten und den Kosten für den Grunderwerb in Höhe von 271.415,25 EUR (Kostengruppe 100) ergaben sich Gesamtkosten in Höhe von rd. 5,415 Mio. EUR. Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 12 __________________________________________________________________________________________ Wie bereits unter 5.2.2 dargestellt, erklärte sich die EGR zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung bereit, ggf. zusätzliche Beträge bereit zu stellen. Sowohl bei der EGR als auch bei der Stadt Bochum ist die Abwicklung der Baumaßnahme zeitlich und für das RPA nachvollziehbar dokumentiert. Die in allen Kostengruppen entstandenen Mehrkosten ergaben sich aus dem geschlossenen Vertrag und sind nicht zu bemängeln. Prüfungsfeststellungen bei den Planungsleistungen zur Baumaßnahme Parkhaus an der Jahrhunderthalle ergaben sich nicht. 5.3.3 Durchführung der Baumaßnahme (Bauabwicklung) Gemäß dem ursprünglichen Bauzeitenplan der EGR vom 13.03.2012 war der Neubau des Parkhauses vom 30.03.2012 bis zum 28.09.2012 vorgesehen. Der vom Architekturbüro im Zuge der Bauabwicklung fortgeschriebene, detaillierte Rahmenterminplan vom 05.10.2012 sah die Durchführung der Baumaßnahme im Zeitraum vom 23.04.2012 bis zum 03.05.2013 vor. Entsprechend der Mehrkosten ist auch die eingetretene Bauzeitverlängerung von rd. 7 Monaten nicht in einzelnen Gewerken begründet. Unter anderem verlängerte sich die ursprünglich vorgesehene Bauzeit bei der Ausführung der - Gründungs- und Rohbauarbeiten und bei den Klinkerarbeiten zur Gestaltung der Fassade. Bei den Gründungs- und Rohbauarbeiten entstand die Bauzeitenverlängerung u. a. durch umfangreiche Erd- und Entsorgungsarbeiten (Bodenverunreinigungen/Bodenverbesserungsmaßnahmen) und zu beachtender komplizierter, statischer Randbedingungen bei der Festlegung und Bemessung der auszuführenden Gründungvariante (Bohrpfähle mit lastverteilenden Fundamentbalken), die zum Teil noch während der Bauphase den tatsächlich vorgefundenen Bedingungen der Industriebrache angepasst werden musste. Bei der Herstellung der Fassade entstanden die Bauzeitenverlängerungen zum einen durch die Ausführung der Klinkerfassade aus perforierten, rot/blau/schwarzen Kohlebrandziegeln im spanischen Lochklinker Verband, die eine Zulassung im Einzelfall (umfangreiche Prüfungen und Festlegungen notwendig) erforderte und zum anderen durch den notwendigen Wechsel des Unternehmers während der Durchführung der Arbeiten. Die Bauzeitenverlängerungen sind anhand der Bauzeitenpläne und für das RPA nachvollziehbar dokumentiert. Da die eingetretene Bauzeitenverlängerung aus der abgestimmten und festgelegten Bauausführung resultiert, ist diese grundsätzlich nicht zu beanstanden. Wie bereits unter 5.1.1 beschrieben, wurde jeweils auf Antrag seitens des Zuwendungsgebers der Durchführungszeitraum auf den 30.09.2014 und der Bewilligungszeitraum auf den 31.12.2014 letztmalig verlängert. Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 13 __________________________________________________________________________________________ Da trotz der Bauzeitverlängerung die Fertigstellung innerhalb der vom Zuwendungsgeber vorgesehenen Durchführungs- und Bewilligungszeiträume erfolgt, ist die eingetretene Bauzeitverlängerung grundsätzlich nicht zu beanstanden Da jedoch, wie bereits unter Pkt. 5.1.1 beschrieben, die Änderungsbescheide durch die Bezirksregierung Arnsberg unter dem Mittelvorbehalt erfolgen, sollte nach Ansicht des RPA bei Maßnahmen, die mit EU-Mitteln gefördert werden, Verlängerungen der Bewilligungs- und Durchführungszeiträume vermieden werden. Stattdessen sollte seitens der beteiligten Fachämter möglichst ein auskömmlicher Planungs- und Bauzeitraum in Übereinstimmung mit den Auflagen im Zuwendungsbescheid angestrebt werden. Im Zuge der Bauabwicklung kam es zu einer Prüfungsfeststellung im Gewerk Erdarbeiten (Bodenmaterial auf der Baustelle zwischengelagert) die jedoch durch eine ausführlichen Stellungnahme der EGR und der beteiligten Fachingenieure ausgeräumt wurde. Hinweise und Anmerkungen des RPA zu den jeweiligen Vorgängen, die sich ansonsten bei der Prüfung der Planungs- und Bauleistungen ergaben, wurden nach Rücksprache mit der EGR aufgeklärt. Weitere Prüfungsfeststellungen zur Bauabwicklung des Parkhauses an der Jahrhunderthalle ergaben sich nicht. 5.4 Prüfung der Gesamtkosten des Bauvorhabens Wie vertraglich vereinbart, ist der Letztempfänger (hier EGR) verpflichtet, nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes die zweckentsprechend erfolgte Verwendung der Fördermittel nachzuweisen. Gemäß der Belegliste (Stand: 21.07.2014) ergeben sich einschließlich der Grundstückskosten folgende Gesamtkosten für das hier geprüfte Bauvorhaben: Gesamtkosten Kosten entsprechend Förderantrag 6.292.784,10 EUR 5.000.000,00 EUR Mehrkosten 1.292.784,10 EUR Bei Gegenüberstellung der Kostenberechnung/Kostenzusammenstellung der EGR vom 24.10.2011 bzw. vom 15.07.2014 sind die entstandenen Mehrkosten im Wesentlichen und für das RPA nachvollziehbar auf Kostenerhöhungen innerhalb der nachfolgenden Kostengruppen (KG) begründet: Bauwerk – Baukonstruktion (KG 300) Bauwerk – Technische Anlagen (KG 400) Baunebenkosten (KG 700) zurückzuführen. zusätzlich rd. 581.403 EUR zusätzlich rd. 116.474 EUR zusätzlich rd. 187.984 EUR Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 14 __________________________________________________________________________________________ Nachträge zu den jeweiligen Leistungen ergaben sich u.a. bei den Gründungs- und Rohbauarbeiten, Elektroarbeiten, Entsorgungs- und Planungsleistungen. Insgesamt wurden gemäß Kostenzusammenstellung der EGR für das Parkhaus vom 15.07.2014 Nachträge im Werte von rd. 412.058 EUR (ca. 6,5 % der Abrechnungssumme) beauftragt, die sich bei Betrachtung der Gesamtbaukosten für dieses Bauvorhaben in einem normalen Rahmen bewegen. Bei der Prüfung der Nachträge ergaben sich keine Prüfungsfeststellungen. Wie bereits unter 5.3.2 ausgeführt, betrugen die Kostenschätzung/Kostenberechnung zu Beginn der Maßnahme für die Kostengruppen 300/400/500 nach DIN 276 3.587.000,00 EUR 4.358.893,50 EUR zuzüglich (Kostenschätzung aus Wettbewerb 2009) (Kostenberechnung Oktober 2011) 771.893,50 EUR In der DIN 276 heißt es u. a. Ziel der Kostenvorgabe (Kostenermittlung) ist es, die Kostensicherheit zu erhöhen, Investitionsrisiken zu vermindern und frühzeitige Alternativüberlegungen in der Planung zu fördern. Die Kostensteigerung zwischen der Kostenschätzung und der Kostenberechnung in Höhe von rd. 17,7 % ist nach Ansicht des RPA erklärbar, da die Kostenschätzung nur zur überschlägigen Ermittlung der Gesamtkosten als vorläufige Grundlage für Finanzierungsüberlegungen dient. Im Gegensatz zur Kostenschätzung liegen der Kostenberechnung bereits durchgearbeitete Entwurfszeichnungen mit Mengenangaben zugrunde. An dieser Stelle weist das RPA auf den Antrag der SPD-Ratsfraktion und die Fraktionen der Grünen vom 27.02.2013 (Sitzung des HaFa am 13.03.2013) zur Kostenkontrolle bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen hin. Bis heute fehlt innerhalb unserer Stadtverwaltung ein verwaltungsweites Regelwerk zum Baukostencontrolling. Trotz umfangreicher Untersuchungs- und Planungsarbeiten im Vorfeld der Baumaßnahmen kann es dennoch, vor allem bei „unklaren“ Baugrundverhältnissen, zu Mehrkosten und Bauzeitenverlängerungen kommen. Da regelmäßig mit diesen unvorhersehbaren Ereignissen im Bereich der Industriebrachen des Ruhrgebietes zu rechnen ist, sind die hier entstandenen Mehrkosten und Bauzeitenverlängerungen für das RPA nachvollziehbar. Mit Übernahme der Mehrkosten durch die EGR ist die Gesamtfinanzierung gesichert. Da die Inanspruchnahme der vom Fördergeldgeber bewilligten Zuwendung zu keinem Zeitpunkt gefährdet war, ergeben sich in diesem Zusammenhang keine Prüfungsfeststellungen. Zukünftig sind nach Ansicht des RPA bei den Finanzierungsüberlegungen zur Realisierung von Bauwerken vorhersehbare Risiken - wie in diesem Falle die aufwändige Gestaltung der Fassade - und übliche Toleranzen zwischen der Kostenschätzung und der Kostenberechnung zu berücksichtigen. Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 15 __________________________________________________________________________________________ 6. Fazit Insgesamt konnte sich das RPA im Zuge der Prüfung von einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Baumaßnahme sowohl aus Sicht des Zuwendungsgebers als auch intern aus Sicht der geschlossenen Verträge überzeugen. In Übereinstimmung mit den Zuwendungsbescheiden erfolgten die Mittelabrufe sukzessive zum Bauablauf und den in Vorleistung abgerechneten Bauleistungen. Gegenüber der ursprünglich festgelegten Kostenbegrenzung auf 5 Mio. EUR im Förderantrag sind beim Bau des Parkhauses Jahrhunderthalle Mehrkosten in Höhe von netto 1.292.784,10 EUR entstanden. Der von der EGR zu tragende Eigenanteil beträgt insgesamt 1.947.286,25 EUR. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die anzurechnenden Einnahmen der Firma Bochumer Verein Verkehrstechnik GmbH in Höhe von rd. 1.730.000 EUR als städtische Mittel hinzuzurechnen sind. Da die EGR gemäß der Aufgabenübertragungs- und Finanzierungsvereinbarung für das Parkhaus Jahrhunderthalle den Erwerb des Baugrundstückes sowie die Errichtung und Ausstattung des Gebäudes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführt und für das Parkhaus auf Anfrage dem Rat über die Verwaltung in seiner 29. Sitzung vom 14.02.2013 - Vorlage Nr. 20130124 mitgeteilt hat, das für das Parkhaus Jahrhunderthalle (Realisierungswettbewerb, Grunderwerb und Baumaßnahme) eine Summe von insgesamt 6.358.000 EUR, davon 3.717.000 EUR im Jahre 2013, veranschlagt hat, ist von einer gesicherten Finanzierung seitens der EGR auszugehen. Zur Vermeidung von Bauzeitenverlängerungen und Mehrkosten sind nach Ansicht des RPA zukünftig standardisierte, zugelassene Bauverfahren zu bevorzugen. Analog zum Antrag der SPD Ratsfraktion Bochum/Die Grünen im Rat der Stadt Bochum vom 27.02.2013 sollten auch Projekte der EGR in das Berichtswesen zur Kostenkontrolle bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen mit einbezogen werden. Das bedeutet, dass zukünftig auch bei den Großprojekten der EGR im Auftrag der Stadt Bochum durch die baubegleitende Überwachung der laufenden Ausgaben, basierend auf einer realistischen, detaillierten Kostenplanung zu Beginn der jeweiligen Baumaßnahme, die Kosten eingehalten und somit Kostenüberschreitungen möglichst vermieden werden. Auch unter Berücksichtigung der Feststellung, dass es sich bei den genannten 6,8 Mio. EUR um einen Bruttobetrag inkl. Mehrwertsteuer auf die Baukosten gehandelt hat und danach die seinerzeit geschätzten Nettokosten rd. 5,8 Mio. EUR betrugen, bleibt festzuhalten, dass bereits eine Kostenschätzung aus dem Jahre 2007, die ein „Standard-Parkhaus“ ohne besondere städtebauliche Qualitätsmerkmale (nur flächige Fassade aus Drahtgewebe) abbildete, von Mehrkosten von 800.000 EUR gegenüber der Annahme aus dem Wettbewerb ausging. Seitens der beteiligten Fachämter muss aus der Sicht des RPA darauf hingewirkt werden, dass ein auskömmlicher Planungs- und Bauzeitraum in Übereinstimmung mit den Auflagen im Zuwendungsbescheid angestrebt wird, um diesbezüglich erforderliche Änderungsbescheide zu vermeiden. Bericht über die Prüfung der Baumaßnahme Parkhaus Jahrhunderthalle im Sanierungsgebiet Innenstadt West Bochum Seite 16 __________________________________________________________________________________________ Im Hinblick auf die intensiven Diskussionen der letzten Monate zu dem Themenfeld „Genehmigungsfähige Haushalte“ nimmt das RPA dieses Bauprojekt zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass bei der Investitionsentscheidung auch die Regelungen der GO NRW und GemHVO NRW bezüglich der Folgekosten berücksichtigt werden sollten bzw. müssten. Aus der Sicht des RPA kann der Betrieb des Parkhauses in der Örtlichkeit nahe der Jahrhunderthalle nicht wirtschaftlich betrieben werden. 7. Schlussbesprechung Nach vorheriger Zusendung einer Ausfertigung des Berichtsentwurfes wurde auf eine Schlussbesprechung gemäß § 9 (5) Rechnungsprüfungsordnung im Einvernehmen mit Amt 61 verzichtet. Alfons Jost Heinrich Lakomy Thomas Derhard Friedhelm Kayß