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EB_Jahresbericht_2013.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
EB_Jahresbericht_2013.pdf
Größe
418 kB
Erstellt
24.12.14, 20:39
Aktualisiert
27.01.18, 21:14

Inhalt der Datei

Institutionelle Erziehungsberatung in Bochum - Jahresbericht 2013 - Die Erziehungsberatungsstellen der drei Träger Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e.V., Innere Mission / Diakonie Ruhr und Stadt Bochum stellen die Versorgung bzgl. institutioneller Erziehungsberatung in Bochum flächendeckend sicher. Dieser Jahresbericht stellt Angebote und erbrachte Leistungen der Erziehungsberatungsstellen in konfessioneller und städtischer Trägerschaft für das Jahr 2013 vor. Ein Schwerpunkt der Berichterstattung liegt dabei auf dem Wandel von Familienberatung und den Veränderungen, die sich durch den Konzeptionswechsel im Bezirk Mitte ergeben haben. Bei der Auswertung ist die spezialisierte Beratungsstelle „Blickpunkt Kind“ – sofern nicht anders vermerkt - mit erfasst. -1- Inhalt Seite Vorbemerkung 2 1. Wandel von Erziehungsberatung in Bochum 1.1 Erziehungsberatung als Pflichtleistung 1.2 Arbeitsfelder und ihre Gewichtung 1.3 Wandel im Zugang zur Leistung 4 1.4 Versorgung der Bezirke Mitte und Süd siert auf dem Vertrauensschutz der Ratsuchenden (Schweigepflicht), der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme von Beratung, dem Wahlrecht der Ratsuchenden bzgl. der Einrichtung und der Kostenfreiheit der Beratung sowie dem freien Zugang zum Beratungsangebot ohne formelles Antragsverfahren. Diese Prinzipien sind auch nach der im Berichtsjahr erfolgten Umstrukturierung gesichert. 2. Besondere Modelle der EBn als Dienstleister 2.1 Blickpunkt Kind 2.2 Beratung in Kitas In den acht institutionellen Familienberatungsstellen waren im Berichtsjahr 23,55 Fachkraft-(Vollzeit)Stellen besetzt (2012: 22,58; Zunahme: + 4,3%). 5 6 3. Fallbezogene EB-Leistungen im Jahr 2013 3.1 Beschreibung der Leistungsnehmer 3.2 Ausprägung der Leistung 7 8 4. Fazit und Ausblick 11 In allen Beratungsstellen arbeiten – wie gesetzlich vorgeschrieben - multidisziplinäre Teams mit mindestens je drei Beratungsfachkräften. Diese haben entsprechende Zusatzqualifikationen für beraterische und therapeutische Ansätze erworben. Aufgrund der dezentralen Struktur der EBn sind die einzelnen Teams klein: es handelt sich um Einheiten mit 2,5 bis 4,0 Vollzeitstellen. Anhang: 13 • Qualitätskriterien: Zielerreichung • Falldarstellungen aus EBiTA • Dienstleistung: Kita-Liste Vorbemerkung Mit diesem Jahresbericht präsentieren die Erziehungsberatungsstellen (EBn) in kirchlicher und städtischer Trägerschaft zum 16. Mal in einer Jahresauswertung ihre Leistungen bzgl. Familienberatung in Bochum. 2008 haben wir den Anlass genutzt, um in einem 10Jahresbericht quantitative und qualitative Entwicklungen nachzuvollziehen. Auch in diesem Report wollen wir uns wieder schwerpunktmäßig mit dem Wandel auseinandersetzen, diesmal bzgl. der Versorgungsstruktur, der Zielgruppe und der Form der Angebote. Dies geschieht in den Kapiteln 1. und 2. Im Anschluss daran stellen wir die wichtigsten Aspekte der fallbezogenen Leistungen aller acht Erziehungsberatungsstellen im Berichtsjahr 2013 in Kurzform in Kapitel 3 vor. Der Ausblick ermöglicht eine Auseinandersetzung mit Problemlagen oder weiteren absehbaren Veränderungsbedarfen des Arbeitsfeldes. 1. Wandel von Erziehungsberatung in Bochum 1.1 Erziehungsberatung als Pflichtleistung Die insgesamt acht Beratungsstellen leisten Erziehungsberatung im Sinne des § 28 SGB VIII. Sie bieten Hilfen bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme sowie bei Trennung und Scheidung. Diese Leistung ist eine Pflichtaufgabe. Erziehungsberatung als gesetzlicher Auftrag der Hilfe zur Erziehung ist eine besondere Form der Jugendhilfe: Das Angebot psychologischer Hilfe in Krisen ba- Die Empfehlungen der Bundesregierung (Schriftenreihe: QS Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder– und Jugendhilfe, Heft 22, Qualitätsprodukt Erziehungsberatung, bmfsfj 1999) legen eine Versorgung bzgl. institutioneller Erziehungsberatung mit folgendem Schlüssel nahe: • 4 Beratungsfachkräfte auf 10.000 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Damit ist die empfohlene Versorgung an die demographische Entwicklung gekoppelt. Diese ist bei der Konzeption „Erziehungsberatung in Bochum - Mittelfristplanung bis 2020“ berücksichtigt, die der Jugendhilfeausschuss am 15.02.2012 beschlossen hat. Mit Ausnahme eines Jahres lag der Versorgungsgrad mit der Leistung „Institutionelle Erziehungsberatung“ in Bochum in der letzten Dekade immer um die 100 %. Auch im Berichtsjahr erfüllt Bochum mit einem Schlüssel von 1 Fachkraft auf 2570 junge Menschen die o. g. Empfehlung mit 97,3 % annähernd. Versorgung mit Erziehungsberatung in Bochum (Blickpunkt Kind nur zu 40 % verrechnet) FachkraftVersorgungsSchlüssel grad (%) Empfehlung 1 Fk auf 2500 Ki. 100 Reale Versorgung 1 Fk auf 2570 Ki. 97,3 1.2 Arbeitsfelder und ihre Gewichtung Das Leistungsspektrum der EBn beinhaltet eine zielorientierte Diagnostik, Beratung und bei Bedarf Therapie sowie heilpädagogische Fördermaßnahmen. Beraterische und therapeutische Ansätze entstammen dabei überwiegend der Verhaltenstherapie, Systemischen Therapie und Gesprächspsychotherapie. Außer der oben beschriebenen Fallarbeit / fallbezogenen Intervention gibt es zwei weitere Bausteine im -2- Leistungsspektrum jeder Erziehungsberatungsstelle, nämlich Prävention (i. S. von Primärprävention) und die Unterstützung anderer Fachkräfte. Üblicherweise verteilen sich bundesweit die Arbeitsanteile auf diese drei Bausteine wie folgt: • Fallbezogene Intervention 80 - 90 % • Prävention und Beratung anderer Fachkräfte 10 – 20 % Wie geplant, hat es seit der Umstrukturierung 2012 bei den EBn in Bochum insgesamt eine Verschiebung der Arbeitsanteile hin zum Bereich „Prävention und Dienstleistung für bzw. in anderen Einrichtungen“ gegeben. Von 2011 bis zum Berichtsjahr 2013 hat sich der Anteil dieses Arbeitsfeldes von ca. 15% auf ca. 28% ausgeweitet und somit fast verdoppelt. Wie die Fallzahlen ausweisen (2380 Beratungsfälle / Familien insgesamt; s. 3.1), sind die Erziehungsberatungsstellen in Bochum weiterhin ein sehr akzeptiertes Hilfeangebot für Eltern in besonderen Problemlagen. Das heißt, dass klassische Erziehungsberatung im Sinne von Beratung von Eltern und / oder deren Kindern unter den Aspekten „freier Zugang zur EB, Kostenfreiheit, Freiwilligkeit, Verschwiegenheit“ weiterhin mit 72 % den Hauptanteil der Arbeit ausmacht (siehe Kap. 3). Allerdings haben in diesem Standard-Arbeitsfeld die Fallzahlen seit 2009 (5Jahres-Vergleich) um 12,7 % abgenommen. Vier Entwicklungen spielen hierbei eine Rolle, ohne dass gesagt werden kann, wie groß der Einfluss jedes einzelnen Aspektes ist: • Demographische Entwicklung: die Zahl der jungen Menschen in Bochum hat deutlich abgenommen; allerdings wird in Fachkreisen diskutiert, ob gegenläufig nicht die Komplexität der Fälle aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen (Familienkonstellationen, Armut, Migration, neue Kommunikation etc.) zugenommen hat • Massiver Ausbau der Elternberatung vor Ort in Kitas; mittlerweile werden in ca. 60 Kitas Angebote vor Ort gemacht (siehe Liste im Anhang) • Vermehrte fallübergreifende Beratung von Fachkräften incl. Teamberatung in Kitas • Erhöhte Organisations- und Wegezeiten durch den neuen Arbeitsansatz Die Erziehungsberatungsstellen erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben Landeszuschüsse und verpflichten sich damit zur Erfüllung bestimmter Aufgaben und Einhaltung von Standards. Neben der beraterischen Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme (§ 28 KJHG / SGB VIII) ist die Hilfestellung bei der Erarbeitung eines einvernehmlichen elterlichen Konzeptes für Umgangs- und Sorge- regelung nach Trennung und Scheidung (§ 17 KJHG) und die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangs (§ 18 KJHG) eine wichtige Aufgabe aller EBn. Seit Beginn des Jahres 2007 gelten neben den gesetzlich verankerten Aufgaben nachfolgende Ziele, die die Landesregierung im Rahmen eines Programmcontrollings festgeschrieben hat: • Konzentration auf Familienberatung, d. h. auf Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre sowie Familien mit Kindern unter 21 Jahren • Einbindung in die kommunale Jugendhilfeplanung sowie in bestehende SozialraumKonzepte: Bestätigung durch das Jugendamt erforderlich • Akzentsetzung in der präventiven Arbeit auf Stärkung der Erziehungs– und Beziehungskompetenz und der besseren Früherkennung von sozialen Problemlagen: der zu erbringende Anteil an Prävention ist nicht vom Ministerium festgelegt worden; auszugehen ist derzeit von einem Anteil von über 10 % fallübergreifende Arbeit / Prävention am gesamten Arbeitsaufkommen • Institutionalisierte Zusammenarbeit mit anderen Bereichen: erwartet werden 3 schriftliche Kooperationsvereinbarungen der EB jedes Trägers z.B. mit den Bereichen Schule, Kindertageseinrichtungen, Soziale Dienste, Familienbildungseinrichtungen • Initiierung von Selbsthilfe und Kooperation mit Ehrenamtlichen und Selbsthilfegruppen: Vorliegen einer Konzeption dazu erwünscht • Schwerpunktbildung in der fallbezogenen Arbeit auf komplexe Erziehungsprobleme und soziale Problemgruppen: mindestens 25 % der Klientel müssen Alleinerziehende sein oder die EB wegen Trennung und Scheidung aufsuchen An die Zielerreichung ist die Vergabe der Zuschüsse geknüpft. Alle genannten Zielsetzungen wurden von den EBn erfüllt. Quantitative und qualitative Anforderungen an institutionelle Erziehungsberatung haben ihren Niederschlag in entsprechenden Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefunden (Schriftenreihe: QS Materialien zur Qualitätssicherung in der Kinder– und Jugendhilfe, Heft 22, Qualitätsprodukt Erziehungsberatung, bmfsfj 1999); für folgende Aspekte liegen steuerungsrelevante Indikatoren vor: • Versorgungsgrad • Niederschwelligkeit & Vertrauensschutz • Erreichungsgrad spezieller Zielgruppen • Prävention Der Vergleich der Indikatoren mit der Umsetzung in Bochum ist einer Tabelle im Anhang zu entnehmen. -3- 1.4 Versorgung der Bezirke Mitte und Süd Nach der Veränderung des Arbeitsschwerpunktes der städtischen Erziehungsberatungsstelle im Bezirk Mitte hin zu Dienstleistung und Gehstruktur (s. Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 15.02.2012) haben vereinbarungsgemäß das Evangelische Beratungszentrum der Inneren Mission, die Caritas-Erziehungsberatungsstelle sowie ggf. die städtische Beratungsstelle Nord die Regelversorgung bzgl. des Angebots Erziehungsberatung für diesen Bezirk übernommen. Ratsuchenden, die sich zwecks Erziehungsberatung in der städtischen EB-Mitte meldeten, wurden die Adressen aller anderen Beratungsstellen mitgeteilt, jedoch mit besonderem Hinweis auf die EBn freier Träger. Die im Jahr 2012 noch erhebliche Zahl solcher Weiterweisungen ist massiv zurückgegangen, so dass nun vom notwendigen Bekanntheitsgrad der entsprechenden Versorgungsstruktur bei den Kunden ausgegangen werden kann. 1.3 Wandel im Zugang zur Leistung Die Bochumer Erziehungsberatungsstellen sind bzgl. des Zugangs für Kunden modern aufgestellt: • Beratungen in Kitas / Familienzentren gehören zum Standard-Repertoire jeder Bochumer Erziehungsberatungsstelle. Kunden sind sowohl Eltern als auch Fachkräfte in den Einrichtungen. Die Anzahl der systematischen und regelmäßigen Angebote in Kitas hat sich in den letzten Jahren mehr als verfünffacht und lag am Ende des Berichtsjahres bei 57. Damit verbunden ist eine Verschiebung des Altersprofils der Index-Klienten in den jüngeren Bereich (s. 3.1) • Flexible Öffnungszeiten – auch über den Dienstleistungsdonnerstag hinaus – gehören in allen Beratungsstellen zum Standardangebot; allerdings ist auf der Basis der Personal-/Zeit-Ressourcen im Einzelfall zu prüfen, ob ein Beratungstermin außerhalb der üblichen Servicezeiten erforderlich ist. Denn durch die vermehrte GehStruktur sinkt die personelle Verfügbarkeit des Personals in den Beratungsstellen. • Online-Beratung mit hohem qualitativen Anspruch gibt es seit Jahren über die Portale der drei Träger sowohl für Eltern, als auch für Jugendliche: www.beratung-caritas-essen.de; www.evangelische-beratung.info; wwwjugend.bke-beratung.de. Die Akzeptanz von Onlineberatung ist bei Jugendlichen höher als bei anderen Zielgruppen. • Aufgrund eines fehlenden förmlichen Gewährungsverfahrens sind Einmalberatungen – angepasst an die Wünsche der Ratsuchenden – ohne weiteres möglich; sie machten im Jahr 2013 einen Anteil von 35,3 % der abgeschlossenen Fälle aus (2012: 31,4 %). Häufig handelt es sich dabei um Beratungen in Kitas. Ebenso gibt es kurze telefonische oder persönliche anonyme Ad-hoc-Beratungen. • Jugendliche Ratsuchende unterliegen nicht der sonst üblichen Wartezeit. Sie erhalten nach Möglichkeit sofort einen Termin. Der Anteil der Tätigkeit mit Gehstruktur hat im letzten Jahrzehnt so erheblich zugenommen, dass (bei den kleinen Teamgrößen) mittlerweile auf eine Balance zwischen Komm- und Gehstruktur geachtet werden muss (z. B. für telefonische Erreichbarkeit für Kunden etc.). Dessen ungeachtet wird die Hilfe vor Ort in den Kitas weiter ausgebaut werden. Bei der Betrachtung der Versorgung des Bezirks Mitte bzgl. Erziehungsberatung ist ein Vergleich mit den anderen Bezirken im Berichtsjahr angebracht. Die Anzahl der jeweiligen EB-Kunden (egal in welcher EB) in einem Bezirk ist in der nachfolgenden Grafik zu der Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen im jeweiligen Bezirk in Beziehung gesetzt. Vergleich: EB-Klientel & Grundgesamtheit 2013 600 14000 500 12000 10000 400 8000 EB-Kunden 300 6000 Ki.&Ju. Gesamt 200 4000 100 2000 0 0 Bez1 Bez2 Bez3 Bez4 Bez5 Bez6 Dabei zeigt sich, dass die Zahl der erfolgten Erziehungsberatungen in allen Bezirken (relativ zu der dort vorhandenen Zahl an jungen Menschen) annähernd gleich hoch ist. Betrachtet man die Verteilung der Ratsuchenden aus dem Bezirk Mitte über die vorhandenen EBn, so sieht man, dass konzeptionsgemäß die meisten Kunden mit Wohnsitz in Mitte in den Erziehungsberatungsstellen der Inneren Mission (EBZ) oder der Caritas ankommen. Aber auch die Beratungsstellen Blickpunkt Kind und EB-Nord haben einen erkennbaren Anteil an der Klientel aus dem Bezirk Mitte. Die entspricht exakt der beschlossenen Konzeption. -4- rung der städtischen Beratungsstellen. Gesicherte Vergleichszahlen gibt es daher noch nicht. Versorgung des Bezirks 1 300 250 Personal und Rahmenbedingungen Die neue Aufgabenstellung in der EB-Mitte als internes Leistungszentrum erforderte einen veränderten beruflichen Qualifikationsmix. Dieser wurde durch Personalumsetzung wie folgt sichergestellt: 200 150 100 50 0 Blickpunkt Kind Städt.EB-SW Städt.EBWatt Städt.EBNord Städt.EB-Ost Caritas-EB EBZ • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin; 0,5 VZÄ; Leitung; Schwerpunkt: fallbezogene Unterstützung des SD, Vernetzung • Dipl.-Heilpädagoge mit sozialpsychiatrischer Berufserfahrung; 1,0 VZÄ; Schwerpunkt: fallbezogene Unterstützung des SD, Vernetzung • Dipl.-Heilpädagogin; 1,0 VZÄ; Schwerpunkt Unterstützung von Erzieherinnen, Entwicklungsdiagnostik • Dipl.Sozialarbeiterin /systemischer Schwerpunkt; 0,8 VZÄ; Schwerpunkt: Unterstützung der Teams in Kitas / in Familienzentren Durch den konzeptionellen Wechsel war die Fallgesamtzahl des Evangelischen Beratungszentrums (EBZ) 2012 bereits um 9,4 % gestiegen, die der Caritas-EB um 6,2 %; im Berichtsjahr stieg die Fallgesamtzahl beider o. g. Beratungsstellen zusammengenommen nochmals geringfügig um 0,2 % an. Damit stellen vor allem die EBn der konfessioneller Träger – wie konzeptionell vorgegeben – die Versorgung mit der Leistung Erziehungsberatung für den Bezirk Mitte sicher. Insgesamt hat das Fachleistungszentrum damit einen Umfang von 3,3 VZÄ. In der Relation der Aspekte „ Neuanmeldungen – beendete Fälle – Wartezeit“ wird allerdings auch deutlich, dass ein weiterer Angebotsausbau oder eine Leistungssteigerung bei den gegebenen Personalressourcen nur noch zu Lasten der Qualität möglich ist: • Die Zahl der Neuanmeldungen bei den beiden genannten EBn wuchs in 2013 um 1,2 % an; • die Anzahl der abgeschlossenen Fälle nahm dagegen um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr ab. Es musste also bei der gestiegenen Zahl von Fällen ein größerer Teil zur Bearbeitung in das Folgejahr (2014) geschoben werden. Auch bei der Wartezeit der Kunden bis zum ersten Fachkontakt deutet sich eine im Trend möglicherweise negative Entwicklung an: während das EBZ diesbezüglich noch genau das Qualitätskriterium erfüllte (Kennzahl: 80 % der Rat Suchenden erhalten in dem ersten 4 Wochen nach Anmeldung einen ersten Beratungstermin), lag dieser Wert bei der Caritas-EB (allerdings erkrankungsbedingt) nur bei 66 %. Die städtische EB-Mitte soll sich mit ihrer veränderten Schwerpunktsetzung im Aufgabenspektrum bereits im Namen für Kunden von den anderen Beratungsstellen abheben. Aufgrund der Rahmenkonzeption (JHA-Beschluss vom 15.02.2012) wurde die Bezeichnung „Blickpunkt Kind – Ambulanz für Beratung und Diagnostik in der Jugendhilfe“ gewählt. Auf der Basis der festgelegten Rahmenbedingungen für den Arbeitsbereich war es im Berichtsjahr Aufgabe der Einrichtung, die Vernetzung zum Sozialen Dienst und den Kitas herzustellen und entsprechend der im JHA vorgestellten Arbeitskonzeption (Vorlage 20112588) diagnostische und beraterische Unterstützung für den Sozialen Dienst des Jugendamtes und für Kitas zu gewähren. Der Schwerpunkt dieser Einrichtung liegt damit anders als bei den anderen EBn auf institutioneller Systemberatung. Leistungen der spezialisierten EB Die erbrachten Leistungen werden tabellarisch für die beiden Hauptkunden „Sozialer Dienst“ und „Kitas“ separat aufgeführt. Wie sich die bezirklichen Fallzahlen weiter entwickeln, wird im Berichtsfolgejahr weiter sorgsam beobachtet. 2. Besondere Modelle der EB als Dienstleister Die Arbeit in Kitas sah wie folgt aus: Treffen 2.1 Blickpunkt Kind Das Jahr 2013 ist das erste vollständige Berichtsjahr für diese auf einrichtungsspezifische Beratung spezialisierte Arbeitseinheit nach der Umstrukturie- Offene Sprechstdn. -5- 59 Teilnehmer 118 fang der gewünschten Leistungen sind von den Familienzentren beliebig wählbar. Allerdings sind die Leistungen kostenpflichtig, es sei denn, die EBn als Leistungserbringer erhalten spezifisch für diese Angebote, die sich an Eltern oder Fachkräfte richten können, parallel Landeszuschüsse. Elternabende 33 288 2 11 Teamberatung Kooperationsgespräche Summe 6 15 100 432 Die EBn aller drei Träger erbringen Leistungen in Familienzentren. Die in der Beratung angesprochenen Probleme deckten den gesamten Bereich der kindlichen Entwicklung und Erziehung der KitaAltersgruppe ab. Darüber hinaus wird von den städtischen EBn in den Bezirken den normalen Kitas im Rahmen des Modells EBiTA (= Erziehungsberatung in Tageseinrichtungen) ein kostenloses Unterstützungsangebot gemacht. Dies umfasst - von jeder EB leicht unterschiedlich ausgeformt - folgende möglichen Leistungen: • Offene Sprechstunden für Eltern (mit oder ohne Vereinbarung); mind. 1x/6Wochen • Fördergruppenangebote in den Einrichtungen • Vorstellung von möglicher Unterstützung im Rahmen von EB-Arbeit jährlich einmal zu Beginn des Kindergartenjahres • Themen- oder kindbezogene Beratung einzelner Kita-Fachkräfte • Kita-Teamberatung • Sicherstellung fester Ansprechpartner in der EB • Aufbau eines Netzwerkes der EBiTAKitas • Schnelle Überleitung von Beratungsprozessen in die EB spätestens nach fünf Beratungsterminen in der Kita (auf Wunsch) Für den Sozialen Dienst waren andere Formen der Unterstützung gewünscht und erforderlich: Treffen Kollegiale Reflektion Fallkonferenzen Diagnostikfälle im Auftrag Summe Fälle Teilnehmer 28 ------ 840 ------ 29 290 17 1.130 2.2 Beratung in Kitas Beratungsangebote in Kitas werden von allen EBn der drei Träger gemacht. Dabei muss man unterscheiden zwischen den systematischen, regelmäßigen Angeboten und dem auf Nachfrage / bei Bedarf in Einzelfällen erbrachten Leistungen (thematische Elternabende u.a.). Im Nachfolgenden ist von den erstgenannten regelhaften Leistungen die Rede. Diese wurden in insgesamt 57 Kitas zur Verfügung gestellt (Stichtag 31.12.2013). Eine Auflistung dieser Einrichtungen finden Sie im Anhang. EBiTA ist über die letzten Jahre kontinuierlich ausgebaut worden und macht im Berichtsjahr bis zu einem Drittel der Arbeit der jeweiligen städtischen Beratungsstellen aus. Nach mehreren Evaluationen lässt sich feststellen, dass ca 40 % der EBiTAKunden mit ihren Problemen das Aufsuchen einer Beratungsstelle gescheut hätten, aber in der Kita Unterstützung in Anspruch genommen haben. In diesem Sinne ist EBiTA ein klassisch niederschwelliges, präventives Unterstützungsangebot für Eltern und Fachkräfte. Fünf Fallbeispiele werden im Anhang beschrieben. Die systematischen Angebote werden in zwei Arten von Kitas erbracht: in Familienzentren und in "normalen" Kitas. 3. Fallbezogene EB-Leistungen im Jahr 2013 Für die kooperierenden Familienzentren - im Berichtsjahr waren es insgesamt 22 - beruhen die Leistungen auf Verträgen, in denen zu Jahresbeginn der Leistungsumfang geregelt wird. Art und Um- 3.1 Beschreibung der Leistungsnehmer Im Jahr 2013 betrug die Fallzahl 2380 (+ 2,6 % gegenüber dem Vorjahr) bei um 4,3 % gegenüber dem -6- Jahr 2012 erhöhtem Personal (Stellenwiederbesetzungen) sowie verändertem Aufgabenprofil der städtischen Beratungsstelle Mitte. Als Fall wird jede Rat suchende Familie mit Kindern und Jugendlichen verstanden oder junge Erwachsene im Alter von 18 bis zur Vollendung des 26. Lebensjahrs, die sich mit einer zur Jugendhilfe gehörenden Problematik selbst melden. Erstgenannte Zahl übertrifft die Qualitätskriterien der Bundesregierung zu Erziehungsberatung (Schwellenwert = 80 %), obwohl die Wartezeiten gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen sind. Längere Wartezeiten ergeben sich häufig dann, wenn sich Ratsuchende - z.B. aufgrund einer Empfehlung - auf eine bestimmte Person des Beratungsteams festlegen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Wartezeit-Verteilung ungefähr stabil geblieben. In Bochum (wie auch bundesweit) erbringen die Erziehungsberatungsstellen mehr als die Hälfte aller ambulanten Hilfen zur Erziehung. (IT.NRW, 19.05.2014) Altersstruktur und Geschlecht Die Altersstruktur der Klienten/-innen - darunter werden die Kinder und Jugendlichen verstanden, die von ihren Eltern vorgestellt werden bzw. die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aus eigener Initiative kommen – hat sich im 5Jahresvergleich erheblich verändert. Hier spiegelt sich augenfällig die konzeptionelle Veränderung wider. Während 2009 und in den Jahren davor das Profil noch über alle Beratungsstellen summiert die Höchstwerte bei Kindern und Jugendlichen älter als 9;0 Jahre und jünger als 12;0 Jahren aufwies, hat sich dies mit stärker lebensweltorientierterem und präventivem Ansatz verändert. Die nachfolgende Doppelgraphik für 2012 und 2013 verdeutlicht diesen Wandel. Betreute Klientel 2013 19% 2380 81% Neuanmeldungen Alterstruktur 2012 27 % aller Beratungsfälle konnten im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossen werden (2012: 20 %). Über die gewöhnlich länger dauernden, in der Anmeldeliste erfassten Fälle hinaus, wurden von den EBn auch eine Vielzahl von Kurzberatungen (über 500) durchgeführt. Dabei handelte es sich um anonyme, persönliche (z.B. auch in offenen Sprechstunden) oder telefonische, fachliche Beratungen. Diese werden in der weiteren Statistik nicht erfasst. Weiterhin nicht in der o. g. Fallzahl enthalten sind die Mailberatungen, die aufgrund von Personalengpässen stark zurückgefahren werden mussten und im Berichtsjahr nur noch einen Umfang von 40 beantworteten Anfragen ausmachten (2012: 162). 250 männl. 200 150 weibl. 100 50 < 12 Jahre < 15 Jahre < 18 Jahre < 21 Jahre <24 Jahre <27 Jahre < 12 Jahre < 15 Jahre < 18 Jahre < 21 Jahre <24 Jahre <27 Jahre < 9 Jahre < 3 Jahre 0 < 6 Jahre aus dem Vorjahr übernommene Fälle Altersstruktur 2013 Wartezeit bis zum ersten Fachkontakt 250 männl. 1200 200 900 150 600 100 300 50 weibl. bis 2 Mon. länger 85,1 % der Klienten/-innen erhielten ihren ersten Beratungstermin innerhalb des ersten Monats nach der Anmeldung (2012: 90,2 %); davon sogar 54,2 % innerhalb der ersten 14 Tage (s. Abb.). < 9 Jahre bis 1 Mon. < 3 Jahre bis 14 Tage < 6 Jahre 0 0 Der Anteil der Altersgruppe „3 bis unter 6 Jahre“ lag im Berichtsjahr bei 20,2 %; Eltern suchen das Beratungsangebot also auch frühzeitig mit kleinen -7- Familien mit Migrationshintergrund haben oft spezifische Probleme. Fast ein Viertel der vorgestellten Kinder und Jugendlichen – nämlich 24,5 % - leben in Elternhäusern mit Migrationserfahrung (mindestens ein Elternteil fremder Herkunft). 7,3 % aller Ratsuchenden gab an, dass die hauptsächlich in der Familie verwendete Sprache nicht Deutsch sei (7,0 % in 2012). Kindern auf. Im Sinne der wachsenden Bedeutung von frühen Hilfen soll dieser Anteil weiter gesteigert werden. Dies ist durch weiterhin verstärkte Arbeit direkt in den Kitas möglich. Doch auch das Pubertäts- / Jugendlichenalter mit seinen Problemen ist für Eltern ein wichtiger Einschnitt, an dem bevorzugt eine Beratungsstelle aufgesucht wird. Die Altersgruppe „12 bis unter 15“ nimmt mit 19,2 % den zweiten Rang im Unterstützungsbedarf ein. Von den Ratsuchenden, die Angaben zu ihrer finanziellen Situation machten, erhielten 20,1 % finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt, d.h. ALG II / Sozialgeld (gegenüber 19,7 % in 2012). Der Anteil der männlichen Klienten bei den Neuanmeldungen aller EBn betrug 54,8 %, der der weiblichen 45,2 % (2012: 47,0 %); damit ist der Anteil der weibliche Klientel erstmalig seit einigen Jahren relativen Anwachsens wieder gesunken. 3.2 Ausprägung der Leistung Beratungsanlässe In der Regel melden sich die Klienten/-innen telefonisch an und nennen dabei kurz ihr Problem. Beratungsanlässe wurden unter folgenden Rubriken erfasst: Der bisherige Trend, dass Jungen bezogen auf die relative Gesamtverteilung viel häufiger als Mädchen bis zu einem Alter von 15 Jahren von ihren Eltern in der EB vorgestellt wurden, hat sich auch 2013 fortgesetzt: Ab der Altersgruppe der 15-Jährigen übertrifft die Anzahl der weiblichen Ratsuchenden die der männlichen. 52,8 % der Ratsuchenden 15- bis 26-Jährigen waren weiblich. Gesellschaftlich Benachteiligte Alleinerziehende stehen bei der Betreuung und Erziehung der Kinder oft vor erheblichen organisatorischen und finanziellen Problemen. Zusätzlich sind sie bzgl. der Klärung von Problemen in hohem Maße auf sich gestellt. Ziel der EBn ist es daher, Alleinerziehende mit dem Beratungsangebot in Prävention und Intervention ausreichend zu erreichen. Im Jahr 2013 waren 40,8 % der Klientel Alleinerziehende (im Vorjahr 39,2 %). Es wird deutlich, dass diese Zielgruppe mehr Beratungsbedarf als der Durchschnitt der Familien hat, diesen aber auch in den EBn wahrnimmt. Kinderreiche Familien (drei und mehr Kinder) nahmen einen Anteil von 19,0 % an der Klientel der EBn ein. Familien mit zwei Kindern machten einen Anteil von 38,2 % am Klientel aus, Einzelkinder waren mit 42,8 % vertreten. Herkunftsland der Eltern Vater Deutschland Türkei ehem. Sowjetunion sonst. europ. Staaten sonstige 79,1% 8,0% 1,8% 6,9% 4,1% Mutter 80,8% 6,7% 2,2% 7,1% 3,3% (Datenbasis: EBZ & städt. EBn) -8- Unversorgtheit des jungen Menschen: Gemeint sind Ausfall der Bezugspersonen wegen Krankheit, stationärer Unterbringung, Inhaftierung, Tod Unzureichende Förderung, Betreuung, Versorgung als Grund der Hilfegewährung aufgrund von z.B. sozialer, gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Probleme Gefährdung des Kindeswohls umfasst u.a. Vernachlässigung, körperliche, psychische, sexuelle Gewalt in der Familie Eingeschränkte Erziehungskompetenz als Behandlungsgrund meint z. B. Erziehungsunsicherheit, pädagogische Überforderung, unangemessene Verwöhnung Problemlagen der Eltern meint Belastung des jungen Menschen u. a. durch psychische Erkrankung, Suchtverhalten oder geistige bzw. seelische Behinderung der Eltern. Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte meint die Belastung durch z.B. Partnerschaftskonflikte, Trennung / Scheidung, Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern-/ Stief-/ Kind-Konflikte, migrationsbedingte familiäre Konfliktlagen. Soziales Verhalten als Beratungsgrund meint Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen wie Gehemmtheit, Isolation, Geschwisterrivalitäten, Weglaufen, Aggressivität, Drogenkonsum, Delinquenz, Straftat. Entwicklungsauffälligkeiten des jungen Menschen umfassen Entwicklungsrückstand, Ängste / Zwänge, selbstverletzendes Verhalten, suizidale Tendenzen. Schulische / berufliche Probleme des jungen Menschen: Hierunter fallen z. B. Schwierigkeiten mit Leistungsanforderungen, schulische Auswirkungen auf häusliche Situation, schulvermeidendes ebenfalls gleichbleibend im Mittelbereich liegen, während hochfrequenten Beratungen unverändert einen geringen, aber wichtigen Anteil ausmachen. Die Beratungsdauer ist z. Z. jedoch weiterhin als relativ kurz zu bezeichnen. Verhalten aufgrund von erzieherischen Defiziten, erzieherischer Umgang mit Hochbegabung. Grund der Hilfegewährung Entwicklungsauffälligkeiten 1,6% 1,6% 23,3% 13,5% 55,1% 25,7% 19,9% Schulische / berufliche Probleme 19,9% Unzureichende Förderung & Unversorgtheit Gefährdung des Kindeswohls Erziehungskompetenz Problemlagen der Eltern Familiäre Konflikte Soziales Verhalten 75,0 % der Fälle wurden mit bis zu 5 Beratungs/Therapiekontakten abgeschlossen (2012: 74,8%). Nur so war es möglich, trotz vermehrter Gehstruktur die Wartezeiten weiterhin kurz zu halten. Nur 5,4 % benötigten eine lange Behandlungssequenz (über 15 Kontakte; 2012: 5,6 %), 19,6 % (2012: 19,7 %) eine mittlere. Oft macht dabei eine spezielle Problematik (Störungen der sensorischen Integration, Multiproblemfamilien u. a.) die lange Behandlungsdauer erforderlich. (Mehrfachnennung möglich) Schulprobleme wurden in den EBn dann behandelt, wenn über den schulischen Rahmen hinaus ein erzieherischer Bedarf gegeben war. Seit der Einrichtung der Schulpsychologischen Beratungsstelle in Bochum werden reine schulische Probleme bis einschließlich zur 6. Klasse dort behandelt. In einer Vielzahl von Beratungsfällen war aus fachlicher Sicht eine Kooperation mit anderen Institutionen sinnvoll und wurde - sofern das Einverständnis der Klienten/-innen (Entbindung von der Schweigepflicht) vorlag - auch durchgeführt. Vernetzte Arbeit gehört zur Grundlage von Erziehungsberatung. Sie macht die Besonderheit in der Arbeitsweise der EBn gegenüber Praxen aus und ist sowohl Maxime als auch Erfolgsfaktor in dieser Form der Beratungsarbeit. Kooperation kann eine Kontaktaufnahme zur Abklärung einer Problematik beinhalten (z. B. Gespräch mit einer Erzieherin über Auffälligkeiten eines Kindes in der Kindertagesgruppe), aber auch Zusammenarbeit im Sinne einer gemeinsamen Maßnahmeplanung mit einer anderen Beratungsstelle oder dem Sozialen Dienst des Jugendamtes. Im Berichtsjahr gab es 511 Mal eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Kooperation fand vor allem mit Kindertageseinrichtungen und Schulen (231) und Sozialen Diensten (136) statt. Außerdem gab es zahlreiche Fachkontakte zu Einrichtungen des Gesundheitswesens (44), anderen Beratungsstellen (52), Ordnungs-/Rechtsbereich (15), sowie Kontakte zu Ämtern, Seelsorge, Heimen / Zufluchtsstätten und zu Selbsthilfegruppen. Mit einigen Einrichtungen gab es systematische, z. T. in Kooperationsvereinbarungen festgeschriebene Zusammenarbeit. Die Leistungen können dabei sowohl fallbezogen (= Intervention) als auch fallunabhängig im Sinne der Primärprävention sein. Kooperationsvereinbarungen gab es wie bisher mit Familienzentren, Familienbildungsstätten, Kindertageseinrichtungen sowie dem Sozialen Dienst des Jugendamtes. In ca. einem Drittel aller Fälle wurde außer dem zu Beginn angegebenen Problem noch mindestens ein weiteres Problem beratend behandelt (Mehrfachsymptomatik); dies erforderte einen erhöhten professionellen Zeitaufwand. Dauer der Beratung / Therapie Problemlösungsorientierte Beratung und Kurzzeittherapie machten es möglich, Wartezeiten möglichst kurz zu halten und dennoch einen hohen Grad an Effektivität und Kundenzufriedenheit zu erreichen. Die durchschnittliche Wartezeit genügte im Jahr 2013 den Landeskriterien (s. S. 7). Allerdings sind hier die Möglichkeiten der Steuerung durch Kurzzeitberatung erkennbar ausgereizt; zunehmend komplexe und schwierige Problemlagen erfordern umfassende Diagnostik und längere Behandlungssequenzen. Dauer der Beratung / Therapie Fachkontakte über 30 16 bis 30 6 bis 15 2 bis 5 1 0 100 200 300 400 500 600 700 Fallunabhängige Leistungen & Netzwerkarbeit So hat sich auch in 2013 der Trend in der Verteilung der Fachkontakte fortgesetzt, dass die Anzahl der Fälle mit wenig Beratungskontakten gleichbleibend sehr hoch ist, die mit einer mittleren Kontaktanzahl Prävention und Dienstleistungen Bei der EB-Leistung „Primärprävention“ geht es -9- um Problem-Prophylaxe, d.h. die Entstehung von massiven Schwierigkeiten, Defiziten und Störungen soll von vorneherein verhindert werden. In klassischer Weise geschieht dies durch Bildungsmaßnahmen in verschiedener Form. Solche Leistungen sind verpflichtender Teil der Arbeit einer Erziehungsberatungsstelle. Bei den im Rahmen der Prävention von den Bochumer EBn durchgeführten Maßnahmen handelte es sich wie in den Vorjahren um: • Gesprächskreise für Eltern in den EBn • Elternabende in Schulen und Kitas auf Anfrage • Elternabende im Sozialraum zu basalen Erziehungs- und Entwicklungsthemen im Rahmen eines Kooperationsmodells mit der Familienbildungsstätte • Themenbezogene Beratung für Fachkräfte anderer Einrichtungen • Fortbildung, Supervision und Coaching für Fachkräfte anderer Einrichtungen • Offene Sprechstunden in Einrichtungen • Informationsveranstaltungen zur EB-Arbeit • Angebote für Eltern im Stadtteil aus Fachverbänden, Ministerien etc.. Gerade zum Bereich Medien haben sich die Fachkräfte selbst umfangreich fortgebildet. Obwohl mehr von dieser Arbeit sinnvoll und wünschenswert wäre, erscheint dies bei der notwendigen Balance im dualen Konzept zwischen kundenorientierten Aspekten bzgl. der Intervention / Fallarbeit (z.B. Wartezeit und Bearbeitungstiefe) und sinnvollen Angeboten an Primärprävention (mit Gehstruktur zu den Kooperationspartnern) beim gegenwärtigen Personalstand das maximal Machbare zu sein. Die Beratungsstellen verstehen sich nicht nur als Anlaufstelle für Rat suchende Eltern und junge Menschen bei individuellen und familienbezogenen Problemen; sie agieren auch als Dienstleister und Kooperationspartner für eine Vielzahl von Einrichtungen. Gerade dieser Leistungsbereich ist in den letzten Jahren erheblich angewachsen. Hervorzuheben sind hier besonders die Angebote für nachfolgende Bereiche: • für Familienzentren und Kitas: Beratung und Förderung in den entsprechenden Kitas vor Ort wie unter 2.1 und 2.2 sowie im Anhang beschrieben • für Kindertageseinrichtungen: Informationsveranstaltungen, Coaching, Bereitstellung der „insoweit erfahrenen Fachkräfte gem. § 8a KJHG“ / Unterstützung bei der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung • für Familiengerichte: Mediation als Regelleistung in Trennungs- und Scheidungsverfahren in wachsendem Umfang; auch die Anwälte empfehlen mittlerweile vermehrt, die EBn zwecks Mediation aufzusuchen • für den Soziale Dienst des Jugendamtes: Hilfeplan gesteuerte Familienberatung • für den Soziale Dienst des Jugendamtes: Hilfeplan gesteuerte Soziale Gruppenarbeit • für den Soziale Dienst des Jugendamtes: Teilnahme an den Fallkonferenzen für stationäre Fälle • im Rahmen von Elternabenden im Sozialraum: Informationsveranstaltungen auf Abruf entsprechend einem bereitgestellten Themenkatalog (Kooperationsmodell zwischen FBS und EB; gemeinsame Stellung eines Referentenpools). Themen der Präventionsmaßnahmen waren: - Partnerschaft / Trennung / Scheidung - Alleinerziehen - Aggression / Gewalt bei Kindern und Jugendlichen - Kindliche Entwicklung bis zum Schulalter - Pubertät und Sexualität - Jugendalter und Familienleben - Beratung von Erzieherinnen zur Entwicklungsdiagnostik - Medienkompetenz - Stärkung der Elternkompetenz Weiteres Vor allem präventive Maßnahmen zu den thematischen Schwerpunkten „Probleme der kindlichen Entwicklung“ und „Schwierigkeiten in den Beziehungsstrukturen von Familien“ wurden von allen EBn durchgeführt. Zur präventiven Arbeit gehörte auch weiterhin die Entwicklung und Fortschreibung fachlich fundierter Informationsbroschüren für Eltern zu verschiedenen erziehungsrelevanten Themen wie Trennung und Scheidung, Bettnässen, LRS, Medienerziehung im Vorschulalter, Schulanfang, Mediation, Spielzeug für Kinder, Sprachentwicklung. Auch die Sichtung überörtlich erstellter, erziehungsrelevanter Broschüren wird als wichtige Aufgabe betrachtet. Eltern erhalten eine Fülle von Informationen über die Weitergabe von Broschüren Präventive Maßnahmen werden auch im Rahmen langfristig angelegter Projekte kontinuierlich angeboten. - 10 - erkennen und angehen zu können. Das dies gelungen ist, zeigt sich vor allem an dem Wandel der Alterstruktur der Klientel im Berichtsjahr (s. Kap. 3.1) Somit haben sich die Arbeitsschwerpunkte der EBn in konfessioneller und in städtischer Trägerschaft zwecks Lösung der großen strukturellen und konzeptionellen Herausforderung, die sich aus dem o. g. JHA-Beschluss ergaben, gegeneinander verschoben. Das abschließende „Fein-Tuning“ in der Umsetzung der Konzeption wird im Jahr 2014 die städtischen Beratungsstellen betreffen: es ist vorgesehen, die systematischen Kooperationen mit Kitas vor Ort (Offene Sprechstunden etc.) auf die (personell bedingt) maximal mögliche End-Ausbaustufe von ca. 80 Einrichtungen (incl. Familienzentren) anzuheben. Eine weitere flächendeckende Versorgung wäre dann über die versorgten Kitas im Angebots-Verbund denkbar. 4. Fazit und Ausblick Positiv lässt sich feststellen, dass das Modell einer Neustrukturierung von Erziehungsberatung in Bochum bis 2020, wie es vom Jugendhilfeausschuss 2012 beschlossen wurde, in den Grundstrukturen voll umgesetzt werden konnte. Zentrale, damals geforderte und heute umgesetzte Aspekte waren: • Aufgabenveränderung der städtischen EBMitte zu einem jugendamtsinternen Fachleistungszentrum zur Unterstützung von Kitas und Sozialem Dienst; dadurch Anhebung der Bedeutung der fallunabhängigen Arbeit im Angebotsportfolio der EBn • Sicherstellung der Leistung „Erziehungsberatung mit freiem und direktem Zugang für Ratsuchende“ im Bezirk Mitte durch die EBn freier Träger (mit Unterstützung der städtischen EB Nord) • Versorgung mit Erziehungsberatung im Bezirk Süd durch die EBn freier Träger und die städtischen EBn der angrenzenden Bezirke Ost und Südwest • Ausbau der Unterstützung von Familienzentren und Kitas seitens aller EBn • Erhalt aller EBn in Teamstärke und somit Erhalt der Grundstruktur der bisherigen dezentralen Versorgung mit Erziehungsberatung Leicht wird über die bereits überwiegend umgesetzte Umstrukturierung die Pflichtaufgabe der klassischen Erziehungsberatung gedanklich vernachlässig. Doch auch hier gilt es, angepasst an gesellschaftliche Entwicklungen, immer wieder nachzusteuern und das Angebot inhaltlich den Bedarfen anzupassen. Schließlich ist Erziehungsberatung als Leistung gem. § 28 SGB VIII weiterhin bei weitem zahlenmäßig die wichtigste Hilfe zur Erziehung (HzE) in NRW; bei den 9 in NRW in Anspruch genommenen HzE-Arten liegt Erziehungsberatung als kostengünstige Hilfe mit mehr als 51 % Anteil mit weitem Abstand auf dem ersten Rang. Die drei wichtigsten konzeptionellen Aspekte waren nur durch trägerverschiedene Aufgabenübernahmen zu erreichen: • Die beraterische Unterstützung des Sozialen Dienstes des Jugendamtes sowie von Fachkräften in Kitas, die massiv ausgebaut wurde (s. Kap. 3), war nur durch einen Paradigmenwechsel in der Arbeit der städtischen EBn möglich. Von diesen wird der genannte Teil der Konzeption umgesetzt. • Andererseits war die dadurch entstehende Lücke in der Versorgungsstruktur für die Bezirke Mitte und Süd zu schließen. Hier haben das EBZ und die Caritas-EB die Grundversorgung mit Erziehungsberatung in klassischer Form im Sinne einer gesetzlichen Pflichtaufgabe tatsächlich sichern können. Das dies bei der gegenwärtigen Nachfrage an Grenzen des personalwirtschaftlich Machbaren geht, wurde durch die entsprechenden Zahlen zu Anmeldung, Fallzahlen und Wartezeiten deutlich (s. Kap. 1.4). • Darüber hinaus wurde von den städtischen EBn die fallbezogene Beratung für Eltern in Kitas massiv ausgebaut, um im Sinne von Prävention Problemlagen früh zu Viele Themen, die schon im letzten Jahr als perspektivische Arbeitsfelder genannt wurden, sind als solche erhalten geblieben. Dazu gehören: • die Auswirkungen der Änderung des Familienrechts, die seitens Anwaltschaft und Familiengericht Mediation stärker in den Fokus gerückt haben. „Probleme bei Trennung und Scheidung“ ist ohnehin bereits der meistgenannte Anmeldegrund. Ob die hohe Anfrage bzgl. dieses Bereiches in Zukunft zufriedenstellend bearbeitet werden kann, bleibt abzuwarten • das Thema Inklusion. Dabei wird auch die ganzheitliche Betrachtungsweise über die Kostenträgergrenzen hinweg und somit ein multiprofessioneller Austausch gefragt sein • das Konzept der frühen Hilfen. Frühzeitige Unterstützung erziehungsunsicherer Eltern ist weiterhin für die EBn ein ständig weiter zu entwickelndes Ziel. Wichtig für die EBn wird dabei auch sein, die adäquate Rolle in einem gut funktionierenden Netzwerk aus Familienbildung, Familien- - 11 - beratung und Gesundheitsförderung zu haben. Um gerade für die Klientel die Angebote und Rollen noch nachvollziehbar und transparent zu halten, sind klare Definitionen des Handlungsrahmens und der vorzuhaltenden Fachkompetenz nötig. Daher hat der Zuschussgeber Landesregierung genau dies in seinen Richtlinien zum fachlichen Können sowie in seinem Förderrichtlinien 2013 neu formuliert und gegen andere Jugendhilfe-Tätigkeiten wie den SD u.a. abgegrenzt. Die Klientel soll somit auch weiterhin eindeutig erkennen können, welche Leistungen sie unter welchen Bedingungen in Anspruch nimmt. Jeglicher weitere wünschenswerte Ausbau von Angeboten wird sich in Zukunft an den o.g. Richtlinien orientieren müssen. Ergänzend zur klassischen Erziehungsberatung in einem institutionellen Rahmen bieten EBn im Land eine Vielzahl von Leistungen an, die den Qualitätskriterien Freiwilligkeit, Schweigepflicht, direkter und kostenfreier Zugang zur Beratungsleistung entsprechen. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) benennt in einer Studie mehr als 50 verschiedene Leistungsarten, die alle unter die Rubrik (Erziehungs-) Beratung fallen können (bke 2009). Für Kunden, ob nun Eltern, Lehrkräfte oder andere, sind Aufgaben und damit verbundene Standards oft nicht einfach nachzuvollziehen. - 12 - Anhang • Qualitätskriterien / Zielerreichung • Fallbeispiele EBiTA • Liste der Kooperations-Kitas - 13 - Soll – Ist Vergleich bzgl. quantitativer und qualitativer Kennziffern Bereich Strukturqualität Personelle Ausstattung/ Versorgungsgrad/ Qualifikation des Personals Empfehlung/Kennziffer 1 Fachkraft für 2500 Kinder und 1 Fachkraft für 2570 junge Menschen Jugendliche (= 100 %) (bis 18 J.) und deren Familien: Versorgungsgrad: 97,3 % ohne junge Volljährige (Das Personal der städt. EB-Mitte ist nach der Aufgabenveränderung nur mit 40 % eingerechnet) Nachweis über Beratungsqualifikation durch Aus– / Fortbildung Niederschwelligkeit Verwirklichungsgrad (EBn in Bochum) vorhanden ja Gebührenfreiheit: 0 EUR für ja, außer bei Zuweisung durch den Beratung freier Zugang zum Beratungsangebot Sozialen Dienst des Jugendamtes freie Wahl der Beratungsstelle ja Erreichbarkeit: weniger als 1 Std. ca. 45 min. mit ÖPNV Wartezeit: Erstgespräch innerhalb Erstgespräch innerhalb von 4 Wochen von 4 Wochen in 80 % der Fälle in 85,1 % der Fälle Zielgruppen– u. problemspezifische Angebote z. B. für Alleinerzie- Anteil der Alleinerziehenden an der hende, Kinderreiche, Migranten Klientel 40,8 %; Migranten 24,5 %; Angebote kinderreiche Familien 19,0 %; Familien mit Sozialhilfe- bzw. ALG II-Bezug 20,1 % Prävention Prozessqualität Vertrauensschutz Fachliche Unabhängigkeit Sicherstellung der fachlichen Qualität durch Fortbildung Multidisziplinäres Team Ergebnisquantität & -qualität Mitarbeiterfallzahl Zielerreichung Anteil: 25 % der Arbeit ca. 28 % der Arbeit Einhaltung der Schweigepflicht in 100 % der Fälle Bruch des Vertrauensschutzes wegen Kindeswohlgefährdung: in 3 Fällen keine Eingriffe in die fachliche Unabhängigkeit Fortbildung: 10 Tage/Jahr gewährleistet ja; Dienstbefreiung wird gewährt, Kosten werden z. T. vom Träger übernommen mind. 3 Planstellen; verschiedene ja (Psychologen, Pädagogen, Professionen und Methoden Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Heilpädagogen) ja, regelmäßig wöchentlich Fallbesprechungen im Team 89,6 beendete Fälle/Fachkraft im 73,8 beendete Fälle / Fachkraft Landesdurchschnitt (Kienbaum 2009) hoher Anteil von Fällen mit Be- 86,2 % endigung gem. Beratungszielen - 14 - Fallbeispiel EBiTA Familie A. Anmeldungskontext Wer empfiehlt? Wer kommt? Welches Problem? Empfehlung durch Kita-Erzieherin alleinerziehende, berufstätige Mutter (32. J., Logopädin) zwei Kinder, 3 + 5 J. allgemeine Erziehungsunsicherheit, Umgang mit Grenzen und Regeln, unangemessene Verwöhnung der Kinder vor dem Hintergrund der vorausgegangenen Trennung, nichtaltersgemäßer Umgang in „normalen“ Alltagssituationen ( z. B. morgendliches Aufstehen, Anziehen, Frühstück, Abschied in Kita) Beratungskontext Welche Personen werden beraten, in welchen Funktionen, wie häufig, mit welchen Beratungsinhalten? Mutter und Erzieherinnen in ihrer Funktion als engste Bezugspersonen der Kinder 2 Gespräche mit folgenden Inhalten: Stärkung der mütterlichen Erziehungskompetenz, Entwicklung und Erprobung konkreter Handlungsideen, Bewertung der neuen „Ideen“ im Hinblick auf ihre „Alltagstauglichkeit“ im Erziehungsalltag Ergebnis Was wurde erreicht? Wurde weitergeleitet (EB) oder weiter verwiesen (andere Hilfen)? Veränderung der Sichtweise der Mutter auf das beschriebene Problem, mehr Verständnis für ein altersgemäßes kindliches Verhalten, Reflexion des eigenen Handelns, Erweiterung des „Erziehungsrepertoires“ der Mutter, Absenkung der „Schwellenangst“ gegenüber institutionellen, professionellen Hilfsangeboten - Weiterleitung an EB oder andere Institutionen in diesem Fall derzeit nicht erforderlich Beratungsform „EBiTA“ Wären die Kunden auch in eine EB gekommen? Nein, nach Einschätzung der Mutter war das Problem zu „banal“. Wurde erst durch EBiTA Problembewusstsein geweckt? War bereits in Ansätzen vorhanden. Waren die Kita-Fachkräfte in irgendeiner Art und Weise in den Beratungsprozess mit einbezogen? Wie? Ja, das Problem wurde wahrgenommen; Mutter wurde ermutigt und unterstützt, Beratung anzunehmen und Veränderung auszuprobieren. Gab es Rückmeldungen seitens der Kita? Ja, über stattgefundene positive Entwicklung. - 15 - Fallbeispiel EBiTA Familie B. Anmeldungskontext Wer empfiehlt? Wer kommt? Welches Problem? Empfehlung durch Kita-Leitung Vater ( 35 J., Ingenieur), Mutter (25 J., Studentin), getrennt seit 2 Mon., ein Kind, 2 J. deutlich wahrnehmbare Verhaltensveränderung des Kindes in der Kita (häufiges Weinen, verstärktes Klammern, zunehmend ängstliches Verhalten) wiederholte unklare, unorganisierte Abholsituationen unklare Umgangsregelung Beratungskontext Welche Personen werden beraten, in welchen Funktionen, wie häufig, mit welchen Beratungsinhalten? zunächst der Vater, im zweiten Gespräch beide Eltern in der Kita Trennungs- und Scheidungsberatung (Aufklärung über mögliche Scheidungsfolgen für das Kind, Fokussierung auf das Kind, Entwicklung einvernehmlicher Konzepte zum Umgang und zur gemeinsamen Elternschaft) Einleitung Mediation Ergebnis Was wurde erreicht? Wurde weitergeleitet (EB) oder weiter verwiesen (andere Hilfen)? Weiterleitung an EB, dort Fortsetzung und Beendigung der Mediation schriftliche Formulierung einer tragfähigen Elternvereinbarung zum Umgang Beratungsform „EBiTA“ Wären die Kunden auch in eine EB gekommen? Vermutlich nicht. Wurde erst durch EBITA Problembewusstsein geweckt? War bereits vorhanden, mögliche Unterstützungsangebote waren jedoch nicht bekannt. Waren die Kita-Fachkräfte in irgendeiner Art und Weise in den Beratungsprozess mit einbezogen? Wie? Sie waren die Initiatoren für die Elternberatung. Wurden zudem über mögl. Auswirkung von Trennung / Scheidung auf Kinder fachlich informiert. Gab es Rückmeldungen seitens der Kita? Ja, Weiterempfehlung der EB an andere Eltern durch Mitarbeiter/innen u. Familie B. - 16 - Fallbeispiel EBiTA Familie C Anmeldungskontext Wer empfiehlt? Wer kommt? Welches Problem? Kita bittet um Unterstützung: Junge (5J) zeige deutliche Symptome des AspergerSyndroms. Nach Konfrontation der Mutter mit der „Verdachtsdiagnose“ durch die Kita massive Konflikte mit der Mutter (erlebe Sohn als unproblematisch, werfe der Kita pädagogische Unfähigkeit vor), Kind sei inzwischen nicht mehr führbar und störe den ganzen Kita-Betrieb. Leiterin sei kurz davor das Kind aus der Kita zu entlassen. 1. Termin kollegiale Beratung mit Kita- Leiterin Beratungskontext Welche Personen werden beraten, in welchen Funktionen, wie häufig, mit welchen Beratungsinhalten? Insgesamt 8 Beratungseinheiten : 1x Beratung der Kita-Leiterin, 2x Beratung des Gesamtteams, 2x Hospitation in der Kita = diagnostische Einschätzung, fachliche Beratung zum Umgang mit Problemverhalten des Kindes und Strategien zur Deeskalation des Konfliktes mit der Mutter 2x vermittelnde Gespräche mit Mutter, Leiterin und Gruppenerzieherin = Konfliktmanagement, Erarbeitung von Lösungen, Versuch bei der Mutter Problembewusstsein und Kooperation zu erreichen 1x Beratung von KM und KV = Zustimmung zur Durchführung psychologische Testung/ Diagnostik Ergebnis Was wurde erreicht? Wurde weitergeleitet (EB) oder weiter verwiesen (andere Hilfen)? Mutter (Akademikerin, im Gesundheitsbereich tätig) und Vater wehrten nach außen durchgängig die Möglichkeit einer (mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegenden) autistischen Störung ihres Sohnes ab. Sie stimmten jedoch einer diagnostischen Abklärung an einer psychiatrischen Klinik ihrer Wahl außerhalb Bochums zu. Das Kind ist dort inzwischen in ambulanter Behandlung. Rückmeldung der Mutter an die Kita: der Verdacht auf Vorliegen einer autistischen Störung habe sich nicht bestätigt, der Sohn werde dort wegen eines anderen Entwicklungsdefizits behandelt. Das Kind ist in der Kita weiterhin sehr anstrengend, aber inzwischen wieder tragbar. Beratungsform „EBiTA“ Wären die Kunden auch in eine EB gekommen? Nein. Alle Termine fanden in der Kita statt. Wurde erst durch EBITA Problembewusstsein geweckt? Ja, Diagnostik erfolgte erst nach Intervention der EB. Waren die Kita-Fachkräfte in irgendeiner Art und Weise in den Beratungsprozess mit einbezogen? Wie? Ja, umfassende kollegiale Beratung durch EB Gab es Rückmeldungen seitens der Kita? Kita- Mitarbeiterinnen sind sehr zufrieden mit Verlauf und Ergebnis der Beratung - 17 - Fallbeispiel EBiTA Familie D Anmeldungskontext Wer empfiehlt? Wer kommt? Welches Problem? Kita empfiehlt, Mutter nimmt EBiTA-Beratungstermin wahr: Tochter (4 J.) mit häufigen aggressiven Impulsdurchbrüchen, starkem Bewegungsdrang, sprachlicher Entwicklungsverzögerung. KM (Afrikanerin) sieht Ursache für das Problemverhalten in der Kita in rassistischen Vorurteilen der Erzieherinnen begründet. Beratungskontext Welche Personen werden beraten, in welchen Funktionen, wie häufig, mit welchen Beratungsinhalten? Insgesamt bislang 16 Termine 1 x Beratung mit Mutter und Vater 2 x kombiniert Hospitation und Beratung der Erzieherinnen 13 x Beratung mit KM (1 x Hausbesuch) Problemanalyse: Mutter mit multiplen somatischen Störungen, Symptome leichter depressiver Episode Mutter und jüngste Tochter sozial weitgehend isoliert (2 ältere Töchter, 11 und 13 J., vielfältige Außenkontakte und schulisch erfolgreich) Räumlich beengte Wohnsituation (häufige Streitigkeiten zwischen den Geschwistern) Vater lebt und arbeitet in Köln, seit 2 Jahren das Versprechen, eine große gemeinsame Wohnung in Köln anzumieten nicht eingelöst; auch sonst eher 4. Kind als Stütze Schlechte finanzielle Situation In Afrika erlernter (und ausgeübter) Beruf in Deutschland nicht anerkannt ( wer? ) Ergebnis Was wurde erreicht? Wurde weitergeleitet (EB) oder weiter verwiesen (andere Hilfen)? Übernahme in EB Anbindung der Mutter (gläubige Katholikin) an Kirchengemeinde = soz. Integration Tochter in logopädischer Behandlung und Sportverein Unterstützung bei Durchsetzung einer Mutter/Kind-Kur (bislang noch nicht angetreten) KM hat Qualifizierungsmaßnahme des Jobcenters (Altenpflegehelferin) begonnen KM inzwischen auf Wohnungssuche in Wattenscheid (ohne KV) Beratungsform „EBiTA“ Wären die Kunden auch in eine EB gekommen? Nein, Angebot war unbekannt. Wurde erst durch EBiTA Problembewusstsein geweckt? Ja. Logopädische Behandlung, trotz vorheriger Kita-Empfehlung erst nach Intervention der EB umgesetzt. Waren die Kita-Fachkräfte in irgendeiner Art und Weise in den Beratungsprozess mit einbezogen? Wie? Ja, Beratung der Gruppenerzieherinnen zum Umgang mit dem Problemverhalten des Kindes und der Zusammenarbeit mit Mutter. Kita hat geeigneten Turnverein empfohlen und gemeinsam mit KM Kontakt hergestellt. Gab es Rückmeldungen seitens der Kita? Problemverhalten des Kindes deutlich gebessert, Umgang zwischen Mutter und Kita entspannter. - 18 - Fallbeispiel EBiTA Familie E Anmeldungskontext Wer empfiehlt? Wer kommt? Welches Problem? Empfehlung seitens der Kita an beide Eltern, wegen gezeigter Auffälligkeiten des Kindes. Die Mutter kommt in die Sprechstunde und nennt folgende Probleme: 4jähriger Sohn spricht weder deutsch noch arabisch, ist noch nicht lange in der Kita und kommt dort nicht zurecht (Weint häufig). Sauberkeitserziehung noch nicht abgeschlossen. Aktuell: Die Eltern /KM hat sich vom KV getrennt. Heftige Auseinandersetzungen, Kampf ums Kind, mangelnde Absprachen, z.B. wer holt wann das Kind von der Kita ab. Beratungskontext Welche Personen werden beraten, in welchen Funktionen, wie häufig, mit welchen Beratungsinhalten? Zunächst die Mutter, Einverständniserklärung einholen auch vom Vater zur Beobachtung des Kindes und eines Explorationsgespräches, dann die Eltern, die sich wieder versöhnt hatten Beratungsinhalte: Auswirkungen von Trennung auf die Kinder, Entwicklungspsychologische Aspekte wie altersentsprechende Entwicklung, Sprachentwicklung, Reinlichkeitserziehung; Offenlegung und Besprechbarkeit von Gewalt gegen das Kind ( Ohrfeige) gemeinsam mit der Erzieherin Ergebnis Was wurde erreicht? Wurde weitergeleitet (EB) oder weiter verwiesen (andere Hilfen)? Verbindliche Absprachen der Kita mit den Eltern über den regelmäßigen Besuch des Kindes in der Kita, vierzehntägige Gespräche Kita-Eltern, Förderung der Sprachentwicklung. Schließlich: KWG-Mitteilung an den SD durch die Kita Beratungsform „EBiTA“ Wären die Kunden auch in eine EB gekommen? Eher nicht Wurde erst durch EBiTA Problembewusstsein geweckt? Ja Waren die Kita-Fachkräfte in irgendeiner Art und Weise in den Beratungsprozess mit einbezogen? Wie? Explorationsgespräche , gemeinsame Gespräche mit den Eltern, Reflexion der Gespräche, Absprachen /Entwicklung gemeinsamer Strategie Gab es Rückmeldungen seitens der Kita? Ja, zuverlässlich wie vorher besprochen - 19 - 51 FPZ (9477) Stand Dezember 2013 Mit welchen Kitas finden verbindliche, systematische Kooperationen statt? FPZ 21 EB-Mitte Familienzentren Kitas • DPWV Kita Minimum, Kortumstr. 146 44787 Bochum • AWO Kita, Zillertalstr. 5-7, 44807 Bochum • Städt. Kita, Zechenstr. 12 44807 Bochum • • • • • • 22 EBSüdwest • • 23 EB-Watt • • • • • AWO Kita, Dr.-C.-Otto-Str. 172, 44879 Bochum AWO Kita, Am Chursbusch 20, 44879 Bochum • Städt. Kita, Am Krüzweg 45, 44879 Bochum Ev. Kita, Preins Feld 6, 44867 Bochum Kita SKFM, St. Barbara, Hollandstr. 24 44866 Bochum Kath. Kita St. Nikolaus, Westenfelder Str. 117, 44867 Bochum Ev. Kita, Martin-Luther-Kinderhaus, Lutherstr. 3, 44866 Bochum AWO-Kita, Bußmannsweg 16, 44866 Bochum • Ev. Kita, Ludwig-Steil-Str. 5 a, 44866 WAT- Mitte Städt. Kita, Lohackerstr. 45, 44867 WAT- Westenfeld Städt. Kita, Friesenweg 28, 44867 WAT- Westenfeld Kath. Kita St. Marien, Forstring 4, 44869 WAT- Höntrop Kath. Kita St. Maria-Magdalena, Vicenzstr. 13,44869 WAT-Höntrop Städt. Kita, Mandelweg 6, 44869 WAT- Höntrop Ev.Kita, Rosendelle 43, 44869 WAT – Eppendorf • • • • • • 24 EB-Nord AWO Kita, Haldenstr.75, 44791 Bochum AWO Kita, Herrmannstr. 25, 44791 Bochum AWO Kita, Schragmüllerstr. 1, 44793 Bochum Städt. Kita, Herzogstr. 75 a, 44809 Bochum Städt. Kita, Akademiestr. 46-48, 44807 Bochum Städt. Kita, Brünselstr., 44807 Bochum • • keine - 20 - Keine Kita, sondern JFH Hegelstr. 32 (Stadtteilzentrum) 25 EB-Ost • • AkaFö Kita, Universitätsstr. 150 44805 Bochum • DPWV Waldorf Kita, Hauptstr. 238, 44892 Bochum • AWO Kita Kreyenfeldstr. 88, 4894 Bochum • AWO Am Neggenborn 77, 44892 Bochum • • • • • • • • • • • • • • Kita Eislebener Str. 3-5, 44892 Bochum Kath. Kita Herz Jesus, Hölterweg 2, 44894 Bochum Kath. Kita St. Marien, Rüsselsheimer Weg 13, 44892 Bochum Kath. Kita St. Bonifatius Bonifatiusstr. 21 a, 44892 Bochum Städt. Kita Stockumerstr. 48, 44892 Bochum Ev. Kita Birkhuhnweg 4, 44892 Bochum Ev. Kita Langendreerstr. 74 a, 44892 Bochum Ev. Kita Arche Noah, Alte Weststr. 27, 44892 Bochum Ev. Kita, Anemonenweg 12, 44892 Bochum Ev. Kita Nörenbergkamp 14, 44894 Bochum Ev. Kita An der Mallstatt 11, 44892 Bochum Ev. Kita Evertalstr. 25 44894 Bochum Kath. Kita Fronleichnam, Claus-Groth-Str. 27, 44803 Bochum Kinderglück e.V., Alter Werner Hellweg 166, 44803 Bochum Ev. Kita Im Breien 15, 4894 Bochum Familienzentren Ev. BeratungsZentrum • • • • • • Ev. Kindertageseinrichtung „ Die Schatzinsel“ Familienzentrum Wichernstr. 10, 44791 Bochum, Leitung: Frau Lemm-Just Integrative Kindertagsstätte, Wasserstr. 435, 44795 Bochum, Leitung:Frau Patsia AWO Kita, Gropiusweg 14, 44801 Bochum, Leitung: Herr Möller Ev. Familienzentrum Weitmar, Verbund Matthäus-Kindertageseinrichtung und Tageseinrichtung Kinderarche, Matthäusstr.1, 44795 Bochum, Leitung: Frau Sprung Ev. Familienzentrum, Auf dem Backenberg, 44801 Bochum, Leitung Frau Gotzian AWO Kita, Eulenbaumstr. 271, 44801 Bochum (Familienzentrum seit Mitte 2013) , Leitung Frau Figger - 21 - Kitas Cartias-EB • • • • • • Caritas-Familienzentrum St. Viktoria Leitung: Frau Olbrich Nibelungenstr. 6, 44793 Bochum Familienzentrum SPEM- Sozialpädagogische Einrichtung Mariannenplatz Leitung: Frau Salewski Emilstr. 44, 44869 Bochum Kath. Familienzentrum Herz-Jesus Kinderoase Leitung: Frau Musbach Dorstener Str. 187c, 44809 Bochum Kath. Familienzentrum Liebfrauen Leitung: Frau Rakoschek Liebfrauenstr. 11, 44803 Bochum Kath. Familienzentrum St. Paulus Leitung: Frau Junker-Vaccaro Robert-KochStr. 33, 44801 Bochum Kath. Familienzentrum St. Joseph Leitung: Frau Kühl Im Hagenacker 4, 44805 Bochum In jeden dieser Familienzentren werden monatlich offene Sprechstunden angeboten. - 22 -