Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
EB_Jahresbericht_2013.pdf
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418 kB
Erstellt
24.12.14, 20:39
Aktualisiert
27.01.18, 21:14
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Institutionelle Erziehungsberatung
in Bochum
- Jahresbericht 2013 -
Die Erziehungsberatungsstellen der drei Träger Caritasverband für
Bochum und Wattenscheid e.V., Innere Mission / Diakonie Ruhr und
Stadt Bochum stellen die Versorgung bzgl. institutioneller Erziehungsberatung in Bochum flächendeckend sicher.
Dieser Jahresbericht stellt Angebote und erbrachte Leistungen der
Erziehungsberatungsstellen in konfessioneller und städtischer Trägerschaft für das Jahr 2013 vor.
Ein Schwerpunkt der Berichterstattung liegt dabei auf dem Wandel
von Familienberatung und den Veränderungen, die sich durch den
Konzeptionswechsel im Bezirk Mitte ergeben haben.
Bei der Auswertung ist die spezialisierte Beratungsstelle „Blickpunkt
Kind“ – sofern nicht anders vermerkt - mit erfasst.
-1-
Inhalt
Seite
Vorbemerkung
2
1. Wandel von Erziehungsberatung
in Bochum
1.1 Erziehungsberatung als Pflichtleistung
1.2 Arbeitsfelder und ihre Gewichtung
1.3 Wandel im Zugang zur Leistung
4
1.4 Versorgung der Bezirke Mitte und Süd
siert auf dem Vertrauensschutz der Ratsuchenden
(Schweigepflicht), der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme von Beratung, dem Wahlrecht der Ratsuchenden bzgl. der Einrichtung und der Kostenfreiheit der
Beratung sowie dem freien Zugang zum Beratungsangebot ohne formelles Antragsverfahren. Diese Prinzipien sind auch nach der im Berichtsjahr erfolgten
Umstrukturierung gesichert.
2. Besondere Modelle der EBn als
Dienstleister
2.1 Blickpunkt Kind
2.2 Beratung in Kitas
In den acht institutionellen Familienberatungsstellen
waren im Berichtsjahr 23,55 Fachkraft-(Vollzeit)Stellen besetzt (2012: 22,58; Zunahme: + 4,3%).
5
6
3. Fallbezogene EB-Leistungen im
Jahr 2013
3.1 Beschreibung der Leistungsnehmer
3.2 Ausprägung der Leistung
7
8
4. Fazit und Ausblick
11
In allen Beratungsstellen arbeiten – wie gesetzlich
vorgeschrieben - multidisziplinäre Teams mit mindestens je drei Beratungsfachkräften. Diese haben entsprechende Zusatzqualifikationen für beraterische und
therapeutische Ansätze erworben. Aufgrund der dezentralen Struktur der EBn sind die einzelnen Teams
klein: es handelt sich um Einheiten mit 2,5 bis 4,0
Vollzeitstellen.
Anhang:
13
• Qualitätskriterien: Zielerreichung
• Falldarstellungen aus EBiTA
• Dienstleistung: Kita-Liste
Vorbemerkung
Mit diesem Jahresbericht präsentieren die Erziehungsberatungsstellen (EBn) in kirchlicher und städtischer Trägerschaft zum 16. Mal in einer Jahresauswertung ihre Leistungen bzgl. Familienberatung in
Bochum.
2008 haben wir den Anlass genutzt, um in einem 10Jahresbericht quantitative und qualitative Entwicklungen nachzuvollziehen. Auch in diesem Report
wollen wir uns wieder schwerpunktmäßig mit dem
Wandel auseinandersetzen, diesmal bzgl. der Versorgungsstruktur, der Zielgruppe und der Form der Angebote. Dies geschieht in den Kapiteln 1. und 2.
Im Anschluss daran stellen wir die wichtigsten Aspekte der fallbezogenen Leistungen aller acht Erziehungsberatungsstellen im Berichtsjahr 2013 in Kurzform in Kapitel 3 vor. Der Ausblick ermöglicht eine
Auseinandersetzung mit Problemlagen oder weiteren
absehbaren Veränderungsbedarfen des Arbeitsfeldes.
1. Wandel von Erziehungsberatung
in Bochum
1.1 Erziehungsberatung als Pflichtleistung
Die insgesamt acht Beratungsstellen leisten Erziehungsberatung im Sinne des § 28 SGB VIII. Sie bieten Hilfen bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme sowie bei
Trennung und Scheidung. Diese Leistung ist eine
Pflichtaufgabe.
Erziehungsberatung als gesetzlicher Auftrag der Hilfe
zur Erziehung ist eine besondere Form der Jugendhilfe: Das Angebot psychologischer Hilfe in Krisen ba-
Die Empfehlungen der Bundesregierung (Schriftenreihe: QS Materialien zur Qualitätssicherung in der
Kinder– und Jugendhilfe, Heft 22, Qualitätsprodukt
Erziehungsberatung, bmfsfj 1999) legen eine Versorgung bzgl. institutioneller Erziehungsberatung mit
folgendem Schlüssel nahe:
• 4 Beratungsfachkräfte auf 10.000 Kinder und
Jugendliche bis 18 Jahre.
Damit ist die empfohlene Versorgung an die demographische Entwicklung gekoppelt. Diese ist bei der
Konzeption „Erziehungsberatung in Bochum - Mittelfristplanung bis 2020“ berücksichtigt, die der Jugendhilfeausschuss am 15.02.2012 beschlossen hat.
Mit Ausnahme eines Jahres lag der Versorgungsgrad
mit der Leistung „Institutionelle Erziehungsberatung“
in Bochum in der letzten Dekade immer um die 100
%. Auch im Berichtsjahr erfüllt Bochum mit einem
Schlüssel von 1 Fachkraft auf 2570 junge Menschen
die o. g. Empfehlung mit 97,3 % annähernd.
Versorgung mit Erziehungsberatung in Bochum
(Blickpunkt Kind nur zu 40 % verrechnet)
FachkraftVersorgungsSchlüssel
grad (%)
Empfehlung
1 Fk auf 2500 Ki.
100
Reale Versorgung 1 Fk auf 2570 Ki.
97,3
1.2 Arbeitsfelder und ihre Gewichtung
Das Leistungsspektrum der EBn beinhaltet eine zielorientierte Diagnostik, Beratung und bei Bedarf Therapie sowie heilpädagogische Fördermaßnahmen.
Beraterische und therapeutische Ansätze entstammen
dabei überwiegend der Verhaltenstherapie, Systemischen Therapie und Gesprächspsychotherapie.
Außer der oben beschriebenen Fallarbeit / fallbezogenen Intervention gibt es zwei weitere Bausteine im
-2-
Leistungsspektrum jeder Erziehungsberatungsstelle,
nämlich Prävention (i. S. von Primärprävention) und
die Unterstützung anderer Fachkräfte.
Üblicherweise verteilen sich bundesweit die Arbeitsanteile auf diese drei Bausteine wie folgt:
• Fallbezogene Intervention
80 - 90 %
• Prävention und Beratung anderer Fachkräfte
10 – 20 %
Wie geplant, hat es seit der Umstrukturierung 2012
bei den EBn in Bochum insgesamt eine Verschiebung der Arbeitsanteile hin zum Bereich „Prävention und Dienstleistung für bzw. in anderen Einrichtungen“ gegeben. Von 2011 bis zum Berichtsjahr
2013 hat sich der Anteil dieses Arbeitsfeldes von ca.
15% auf ca. 28% ausgeweitet und somit fast verdoppelt.
Wie die Fallzahlen ausweisen (2380 Beratungsfälle /
Familien insgesamt; s. 3.1), sind die Erziehungsberatungsstellen in Bochum weiterhin ein sehr akzeptiertes Hilfeangebot für Eltern in besonderen Problemlagen. Das heißt, dass klassische Erziehungsberatung
im Sinne von Beratung von Eltern und / oder deren
Kindern unter den Aspekten „freier Zugang zur EB,
Kostenfreiheit, Freiwilligkeit, Verschwiegenheit“
weiterhin mit 72 % den Hauptanteil der Arbeit ausmacht (siehe Kap. 3). Allerdings haben in diesem
Standard-Arbeitsfeld die Fallzahlen seit 2009 (5Jahres-Vergleich) um 12,7 % abgenommen. Vier Entwicklungen spielen hierbei eine Rolle, ohne dass gesagt werden kann, wie groß der Einfluss jedes einzelnen Aspektes ist:
• Demographische Entwicklung: die Zahl der
jungen Menschen in Bochum hat deutlich
abgenommen; allerdings wird in Fachkreisen
diskutiert, ob gegenläufig nicht die Komplexität der Fälle aufgrund gesellschaftlicher
Veränderungen
(Familienkonstellationen,
Armut, Migration, neue Kommunikation
etc.) zugenommen hat
• Massiver Ausbau der Elternberatung vor Ort
in Kitas; mittlerweile werden in ca. 60 Kitas
Angebote vor Ort gemacht (siehe Liste im
Anhang)
• Vermehrte fallübergreifende Beratung von
Fachkräften incl. Teamberatung in Kitas
• Erhöhte Organisations- und Wegezeiten
durch den neuen Arbeitsansatz
Die Erziehungsberatungsstellen erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben Landeszuschüsse und verpflichten sich damit zur Erfüllung bestimmter Aufgaben
und Einhaltung von Standards.
Neben der beraterischen Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme (§ 28 KJHG / SGB VIII) ist die
Hilfestellung bei der Erarbeitung eines einvernehmlichen elterlichen Konzeptes für Umgangs- und Sorge-
regelung nach Trennung und Scheidung (§ 17 KJHG)
und die Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangs (§ 18
KJHG) eine wichtige Aufgabe aller EBn.
Seit Beginn des Jahres 2007 gelten neben den gesetzlich verankerten Aufgaben nachfolgende Ziele, die
die Landesregierung im Rahmen eines Programmcontrollings festgeschrieben hat:
• Konzentration auf Familienberatung, d. h.
auf Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre sowie Familien mit Kindern
unter 21 Jahren
• Einbindung in die kommunale Jugendhilfeplanung sowie in bestehende SozialraumKonzepte: Bestätigung durch das Jugendamt
erforderlich
• Akzentsetzung in der präventiven Arbeit auf
Stärkung der Erziehungs– und Beziehungskompetenz und der besseren Früherkennung
von sozialen Problemlagen: der zu erbringende Anteil an Prävention ist nicht vom Ministerium festgelegt worden; auszugehen ist
derzeit von einem Anteil von über 10 % fallübergreifende Arbeit / Prävention am gesamten Arbeitsaufkommen
• Institutionalisierte Zusammenarbeit mit anderen Bereichen: erwartet werden 3 schriftliche Kooperationsvereinbarungen der EB
jedes Trägers z.B. mit den Bereichen Schule,
Kindertageseinrichtungen, Soziale Dienste,
Familienbildungseinrichtungen
• Initiierung von Selbsthilfe und Kooperation
mit Ehrenamtlichen und Selbsthilfegruppen:
Vorliegen einer Konzeption dazu erwünscht
• Schwerpunktbildung in der fallbezogenen
Arbeit auf komplexe Erziehungsprobleme
und soziale Problemgruppen: mindestens 25
% der Klientel müssen Alleinerziehende sein
oder die EB wegen Trennung und Scheidung
aufsuchen
An die Zielerreichung ist die Vergabe der Zuschüsse
geknüpft. Alle genannten Zielsetzungen wurden von
den EBn erfüllt.
Quantitative und qualitative Anforderungen an institutionelle Erziehungsberatung haben ihren Niederschlag in entsprechenden Empfehlungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend gefunden (Schriftenreihe: QS Materialien zur
Qualitätssicherung in der Kinder– und Jugendhilfe,
Heft 22, Qualitätsprodukt Erziehungsberatung, bmfsfj
1999); für folgende Aspekte liegen steuerungsrelevante Indikatoren vor:
• Versorgungsgrad
• Niederschwelligkeit & Vertrauensschutz
• Erreichungsgrad spezieller Zielgruppen
• Prävention
Der Vergleich der Indikatoren mit der Umsetzung in
Bochum ist einer Tabelle im Anhang zu entnehmen.
-3-
1.4 Versorgung der Bezirke Mitte und Süd
Nach der Veränderung des Arbeitsschwerpunktes
der städtischen Erziehungsberatungsstelle im Bezirk Mitte hin zu Dienstleistung und Gehstruktur (s.
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom
15.02.2012) haben vereinbarungsgemäß das Evangelische Beratungszentrum der Inneren Mission,
die Caritas-Erziehungsberatungsstelle sowie ggf.
die städtische Beratungsstelle Nord die Regelversorgung bzgl. des Angebots Erziehungsberatung für
diesen Bezirk übernommen.
Ratsuchenden, die sich zwecks Erziehungsberatung
in der städtischen EB-Mitte meldeten, wurden die
Adressen aller anderen Beratungsstellen mitgeteilt,
jedoch mit besonderem Hinweis auf die EBn freier
Träger.
Die im Jahr 2012 noch erhebliche Zahl solcher
Weiterweisungen ist massiv zurückgegangen, so
dass nun vom notwendigen Bekanntheitsgrad der
entsprechenden Versorgungsstruktur bei den Kunden ausgegangen werden kann.
1.3 Wandel im Zugang zur Leistung
Die Bochumer Erziehungsberatungsstellen sind
bzgl. des Zugangs für Kunden modern aufgestellt:
•
Beratungen in Kitas / Familienzentren gehören zum Standard-Repertoire jeder Bochumer Erziehungsberatungsstelle. Kunden sind sowohl Eltern als auch Fachkräfte
in den Einrichtungen. Die Anzahl der systematischen und regelmäßigen Angebote
in Kitas hat sich in den letzten Jahren mehr
als verfünffacht und lag am Ende des Berichtsjahres bei 57. Damit verbunden ist
eine Verschiebung des Altersprofils der
Index-Klienten in den jüngeren Bereich
(s. 3.1)
• Flexible Öffnungszeiten – auch über den
Dienstleistungsdonnerstag hinaus – gehören in allen Beratungsstellen zum Standardangebot; allerdings ist auf der Basis
der Personal-/Zeit-Ressourcen im Einzelfall zu prüfen, ob ein Beratungstermin außerhalb der üblichen Servicezeiten erforderlich ist. Denn durch die vermehrte GehStruktur sinkt die personelle Verfügbarkeit
des Personals in den Beratungsstellen.
• Online-Beratung mit hohem qualitativen
Anspruch gibt es seit Jahren über die Portale der drei Träger sowohl für Eltern, als
auch für Jugendliche: www.beratung-caritas-essen.de; www.evangelische-beratung.info; wwwjugend.bke-beratung.de.
Die Akzeptanz von Onlineberatung ist bei
Jugendlichen höher als bei anderen Zielgruppen.
• Aufgrund eines fehlenden förmlichen Gewährungsverfahrens sind Einmalberatungen – angepasst an die Wünsche der Ratsuchenden – ohne weiteres möglich; sie
machten im Jahr 2013 einen Anteil von
35,3 % der abgeschlossenen Fälle aus
(2012: 31,4 %). Häufig handelt es sich dabei um Beratungen in Kitas. Ebenso gibt
es kurze telefonische oder persönliche
anonyme Ad-hoc-Beratungen.
• Jugendliche Ratsuchende unterliegen nicht
der sonst üblichen Wartezeit. Sie erhalten
nach Möglichkeit sofort einen Termin.
Der Anteil der Tätigkeit mit Gehstruktur hat im
letzten Jahrzehnt so erheblich zugenommen, dass
(bei den kleinen Teamgrößen) mittlerweile auf eine
Balance zwischen Komm- und Gehstruktur geachtet werden muss (z. B. für telefonische Erreichbarkeit für Kunden etc.). Dessen ungeachtet
wird die Hilfe vor Ort in den Kitas weiter ausgebaut
werden.
Bei der Betrachtung der Versorgung des Bezirks
Mitte bzgl. Erziehungsberatung ist ein Vergleich
mit den anderen Bezirken im Berichtsjahr angebracht. Die Anzahl der jeweiligen EB-Kunden (egal
in welcher EB) in einem Bezirk ist in der nachfolgenden Grafik zu der Gesamtzahl der Kinder und
Jugendlichen im jeweiligen Bezirk in Beziehung
gesetzt.
Vergleich: EB-Klientel & Grundgesamtheit 2013
600
14000
500
12000
10000
400
8000
EB-Kunden
300
6000
Ki.&Ju. Gesamt
200
4000
100
2000
0
0
Bez1
Bez2
Bez3
Bez4
Bez5
Bez6
Dabei zeigt sich, dass die Zahl der erfolgten Erziehungsberatungen in allen Bezirken (relativ zu der
dort vorhandenen Zahl an jungen Menschen) annähernd gleich hoch ist.
Betrachtet man die Verteilung der Ratsuchenden
aus dem Bezirk Mitte über die vorhandenen EBn,
so sieht man, dass konzeptionsgemäß die meisten
Kunden mit Wohnsitz in Mitte in den Erziehungsberatungsstellen der Inneren Mission (EBZ) oder
der Caritas ankommen. Aber auch die Beratungsstellen Blickpunkt Kind und EB-Nord haben einen
erkennbaren Anteil an der Klientel aus dem Bezirk
Mitte. Die entspricht exakt der beschlossenen Konzeption.
-4-
rung der städtischen Beratungsstellen. Gesicherte
Vergleichszahlen gibt es daher noch nicht.
Versorgung des Bezirks 1
300
250
Personal und Rahmenbedingungen
Die neue Aufgabenstellung in der EB-Mitte als internes Leistungszentrum erforderte einen veränderten beruflichen Qualifikationsmix. Dieser wurde
durch Personalumsetzung wie folgt sichergestellt:
200
150
100
50
0
Blickpunkt
Kind
Städt.EB-SW
Städt.EBWatt
Städt.EBNord
Städt.EB-Ost
Caritas-EB
EBZ
• Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin;
0,5 VZÄ; Leitung; Schwerpunkt: fallbezogene
Unterstützung des SD, Vernetzung
• Dipl.-Heilpädagoge mit sozialpsychiatrischer
Berufserfahrung; 1,0 VZÄ; Schwerpunkt: fallbezogene Unterstützung des SD, Vernetzung
• Dipl.-Heilpädagogin; 1,0 VZÄ; Schwerpunkt
Unterstützung von Erzieherinnen, Entwicklungsdiagnostik
• Dipl.Sozialarbeiterin /systemischer Schwerpunkt; 0,8 VZÄ; Schwerpunkt: Unterstützung
der Teams in Kitas / in Familienzentren
Durch den konzeptionellen Wechsel war die Fallgesamtzahl des Evangelischen Beratungszentrums
(EBZ) 2012 bereits um 9,4 % gestiegen, die der
Caritas-EB um 6,2 %; im Berichtsjahr stieg die
Fallgesamtzahl beider o. g. Beratungsstellen zusammengenommen nochmals geringfügig um 0,2
% an. Damit stellen vor allem die EBn der konfessioneller Träger – wie konzeptionell vorgegeben –
die Versorgung mit der Leistung Erziehungsberatung für den Bezirk Mitte sicher.
Insgesamt hat das Fachleistungszentrum damit einen Umfang von 3,3 VZÄ.
In der Relation der Aspekte „ Neuanmeldungen –
beendete Fälle – Wartezeit“ wird allerdings auch
deutlich, dass ein weiterer Angebotsausbau oder
eine Leistungssteigerung bei den gegebenen Personalressourcen nur noch zu Lasten der Qualität möglich ist:
• Die Zahl der Neuanmeldungen bei den
beiden genannten EBn wuchs in 2013 um
1,2 % an;
• die Anzahl der abgeschlossenen Fälle
nahm dagegen um 2,2 % gegenüber dem
Vorjahr ab.
Es musste also bei der gestiegenen Zahl von Fällen
ein größerer Teil zur Bearbeitung in das Folgejahr
(2014) geschoben werden. Auch bei der Wartezeit
der Kunden bis zum ersten Fachkontakt deutet sich
eine im Trend möglicherweise negative Entwicklung an: während das EBZ diesbezüglich noch genau das Qualitätskriterium erfüllte (Kennzahl: 80 %
der Rat Suchenden erhalten in dem ersten 4 Wochen nach Anmeldung einen ersten Beratungstermin), lag dieser Wert bei der Caritas-EB (allerdings
erkrankungsbedingt) nur bei 66 %.
Die städtische EB-Mitte soll sich mit ihrer veränderten Schwerpunktsetzung im Aufgabenspektrum
bereits im Namen für Kunden von den anderen Beratungsstellen abheben. Aufgrund der Rahmenkonzeption (JHA-Beschluss vom 15.02.2012) wurde
die Bezeichnung „Blickpunkt Kind – Ambulanz für
Beratung und Diagnostik in der Jugendhilfe“ gewählt.
Auf der Basis der festgelegten Rahmenbedingungen
für den Arbeitsbereich war es im Berichtsjahr Aufgabe der Einrichtung, die Vernetzung zum Sozialen
Dienst und den Kitas herzustellen und entsprechend
der im JHA vorgestellten Arbeitskonzeption (Vorlage 20112588) diagnostische und beraterische Unterstützung für den Sozialen Dienst des Jugendamtes und für Kitas zu gewähren. Der Schwerpunkt
dieser Einrichtung liegt damit anders als bei den
anderen EBn auf institutioneller Systemberatung.
Leistungen der spezialisierten EB
Die erbrachten Leistungen werden tabellarisch für
die beiden Hauptkunden „Sozialer Dienst“ und „Kitas“ separat aufgeführt.
Wie sich die bezirklichen Fallzahlen weiter entwickeln, wird im Berichtsfolgejahr weiter sorgsam
beobachtet.
2. Besondere Modelle der EB als
Dienstleister
Die Arbeit in Kitas sah wie folgt aus:
Treffen
2.1 Blickpunkt Kind
Das Jahr 2013 ist das erste vollständige Berichtsjahr für diese auf einrichtungsspezifische Beratung
spezialisierte Arbeitseinheit nach der Umstrukturie-
Offene
Sprechstdn.
-5-
59
Teilnehmer
118
fang der gewünschten Leistungen sind von den Familienzentren beliebig wählbar. Allerdings sind die
Leistungen kostenpflichtig, es sei denn, die EBn als
Leistungserbringer erhalten spezifisch für diese
Angebote, die sich an Eltern oder Fachkräfte richten können, parallel Landeszuschüsse.
Elternabende
33
288
2
11
Teamberatung
Kooperationsgespräche
Summe
6
15
100
432
Die EBn aller drei Träger erbringen Leistungen in
Familienzentren. Die in der Beratung angesprochenen Probleme deckten den gesamten Bereich der
kindlichen Entwicklung und Erziehung der KitaAltersgruppe ab.
Darüber hinaus wird von den städtischen EBn in
den Bezirken den normalen Kitas im Rahmen des
Modells EBiTA (= Erziehungsberatung in Tageseinrichtungen) ein kostenloses Unterstützungsangebot gemacht. Dies umfasst - von jeder EB
leicht unterschiedlich ausgeformt - folgende möglichen Leistungen:
• Offene Sprechstunden für Eltern (mit oder
ohne Vereinbarung); mind. 1x/6Wochen
• Fördergruppenangebote in den Einrichtungen
• Vorstellung von möglicher Unterstützung
im Rahmen von EB-Arbeit jährlich einmal
zu Beginn des Kindergartenjahres
• Themen- oder kindbezogene Beratung einzelner Kita-Fachkräfte
• Kita-Teamberatung
• Sicherstellung fester Ansprechpartner in
der EB
• Aufbau eines Netzwerkes der EBiTAKitas
• Schnelle Überleitung von Beratungsprozessen in die EB spätestens nach fünf Beratungsterminen in der Kita (auf Wunsch)
Für den Sozialen Dienst waren andere Formen der
Unterstützung gewünscht und erforderlich:
Treffen
Kollegiale
Reflektion
Fallkonferenzen
Diagnostikfälle im
Auftrag
Summe
Fälle Teilnehmer
28
------
840
------
29
290
17
1.130
2.2 Beratung in Kitas
Beratungsangebote in Kitas werden von allen EBn
der drei Träger gemacht. Dabei muss man unterscheiden zwischen den systematischen, regelmäßigen Angeboten und dem auf Nachfrage / bei Bedarf
in Einzelfällen erbrachten Leistungen (thematische
Elternabende u.a.). Im Nachfolgenden ist von den
erstgenannten regelhaften Leistungen die Rede.
Diese wurden in insgesamt 57 Kitas zur Verfügung
gestellt (Stichtag 31.12.2013). Eine Auflistung dieser Einrichtungen finden Sie im Anhang.
EBiTA ist über die letzten Jahre kontinuierlich ausgebaut worden und macht im Berichtsjahr bis zu
einem Drittel der Arbeit der jeweiligen städtischen
Beratungsstellen aus. Nach mehreren Evaluationen
lässt sich feststellen, dass ca 40 % der EBiTAKunden mit ihren Problemen das Aufsuchen einer
Beratungsstelle gescheut hätten, aber in der Kita
Unterstützung in Anspruch genommen haben. In
diesem Sinne ist EBiTA ein klassisch niederschwelliges, präventives Unterstützungsangebot
für Eltern und Fachkräfte. Fünf Fallbeispiele werden im Anhang beschrieben.
Die systematischen Angebote werden in zwei Arten
von Kitas erbracht: in Familienzentren und in
"normalen" Kitas.
3. Fallbezogene EB-Leistungen im
Jahr 2013
Für die kooperierenden Familienzentren - im Berichtsjahr waren es insgesamt 22 - beruhen die
Leistungen auf Verträgen, in denen zu Jahresbeginn
der Leistungsumfang geregelt wird. Art und Um-
3.1 Beschreibung der Leistungsnehmer
Im Jahr 2013 betrug die Fallzahl 2380 (+ 2,6 % gegenüber dem Vorjahr) bei um 4,3 % gegenüber dem
-6-
Jahr 2012 erhöhtem Personal (Stellenwiederbesetzungen) sowie verändertem Aufgabenprofil der
städtischen Beratungsstelle Mitte. Als Fall wird
jede Rat suchende Familie mit Kindern und Jugendlichen verstanden oder junge Erwachsene im Alter
von 18 bis zur Vollendung des 26. Lebensjahrs, die
sich mit einer zur Jugendhilfe gehörenden Problematik selbst melden.
Erstgenannte Zahl übertrifft die Qualitätskriterien
der Bundesregierung zu Erziehungsberatung
(Schwellenwert = 80 %), obwohl die Wartezeiten
gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen sind.
Längere Wartezeiten ergeben sich häufig dann,
wenn sich Ratsuchende - z.B. aufgrund einer Empfehlung - auf eine bestimmte Person des Beratungsteams festlegen. Gegenüber dem Vorjahr ist die
Wartezeit-Verteilung ungefähr stabil geblieben.
In Bochum (wie auch bundesweit) erbringen die
Erziehungsberatungsstellen mehr als die Hälfte
aller ambulanten Hilfen zur Erziehung. (IT.NRW,
19.05.2014)
Altersstruktur und Geschlecht
Die Altersstruktur der Klienten/-innen - darunter
werden die Kinder und Jugendlichen verstanden,
die von ihren Eltern vorgestellt werden bzw. die
Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aus
eigener Initiative kommen – hat sich im 5Jahresvergleich erheblich verändert. Hier spiegelt
sich augenfällig die konzeptionelle Veränderung
wider. Während 2009 und in den Jahren davor das
Profil noch über alle Beratungsstellen summiert die
Höchstwerte bei Kindern und Jugendlichen älter als
9;0 Jahre und jünger als 12;0 Jahren aufwies, hat
sich dies mit stärker lebensweltorientierterem und
präventivem Ansatz verändert. Die nachfolgende
Doppelgraphik für 2012 und 2013 verdeutlicht diesen Wandel.
Betreute Klientel 2013
19%
2380
81%
Neuanmeldungen
Alterstruktur 2012
27 % aller Beratungsfälle konnten im Berichtsjahr
noch nicht abgeschlossen werden (2012: 20 %).
Über die gewöhnlich länger dauernden, in der Anmeldeliste erfassten Fälle hinaus, wurden von den
EBn auch eine Vielzahl von Kurzberatungen (über
500) durchgeführt. Dabei handelte es sich um anonyme, persönliche (z.B. auch in offenen Sprechstunden) oder telefonische, fachliche Beratungen.
Diese werden in der weiteren Statistik nicht erfasst.
Weiterhin nicht in der o. g. Fallzahl enthalten sind
die Mailberatungen, die aufgrund von Personalengpässen stark zurückgefahren werden mussten und
im Berichtsjahr nur noch einen Umfang von 40
beantworteten Anfragen ausmachten (2012: 162).
250
männl.
200
150
weibl.
100
50
< 12 Jahre
< 15 Jahre
< 18 Jahre
< 21 Jahre
<24 Jahre
<27 Jahre
< 12 Jahre
< 15 Jahre
< 18 Jahre
< 21 Jahre
<24 Jahre
<27 Jahre
< 9 Jahre
< 3 Jahre
0
< 6 Jahre
aus dem Vorjahr
übernommene
Fälle
Altersstruktur 2013
Wartezeit bis zum ersten Fachkontakt
250
männl.
1200
200
900
150
600
100
300
50
weibl.
bis 2 Mon.
länger
85,1 % der Klienten/-innen erhielten ihren ersten
Beratungstermin innerhalb des ersten Monats
nach der Anmeldung (2012: 90,2 %); davon sogar
54,2 % innerhalb der ersten 14 Tage (s. Abb.).
< 9 Jahre
bis 1 Mon.
< 3 Jahre
bis 14 Tage
< 6 Jahre
0
0
Der Anteil der Altersgruppe „3 bis unter 6 Jahre“
lag im Berichtsjahr bei 20,2 %; Eltern suchen das
Beratungsangebot also auch frühzeitig mit kleinen
-7-
Familien mit Migrationshintergrund haben oft
spezifische Probleme. Fast ein Viertel der vorgestellten Kinder und Jugendlichen – nämlich 24,5 %
- leben in Elternhäusern mit Migrationserfahrung
(mindestens ein Elternteil fremder Herkunft).
7,3 % aller Ratsuchenden gab an, dass die hauptsächlich in der Familie verwendete Sprache nicht
Deutsch sei (7,0 % in 2012).
Kindern auf. Im Sinne der wachsenden Bedeutung
von frühen Hilfen soll dieser Anteil weiter gesteigert werden. Dies ist durch weiterhin verstärkte
Arbeit direkt in den Kitas möglich. Doch auch das
Pubertäts- / Jugendlichenalter mit seinen Problemen
ist für Eltern ein wichtiger Einschnitt, an dem bevorzugt eine Beratungsstelle aufgesucht wird. Die
Altersgruppe „12 bis unter 15“ nimmt mit 19,2 %
den zweiten Rang im Unterstützungsbedarf ein.
Von den Ratsuchenden, die Angaben zu ihrer finanziellen Situation machten, erhielten 20,1 % finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt, d.h. ALG II /
Sozialgeld (gegenüber 19,7 % in 2012).
Der Anteil der männlichen Klienten bei den Neuanmeldungen aller EBn betrug 54,8 %, der der
weiblichen 45,2 % (2012: 47,0 %); damit ist der
Anteil der weibliche Klientel erstmalig seit einigen
Jahren relativen Anwachsens wieder gesunken.
3.2 Ausprägung der Leistung
Beratungsanlässe
In der Regel melden sich die Klienten/-innen telefonisch an und nennen dabei kurz ihr Problem.
Beratungsanlässe wurden unter folgenden Rubriken
erfasst:
Der bisherige Trend, dass Jungen bezogen auf die
relative Gesamtverteilung viel häufiger als Mädchen bis zu einem Alter von 15 Jahren von ihren
Eltern in der EB vorgestellt wurden, hat sich auch
2013 fortgesetzt: Ab der Altersgruppe der 15-Jährigen übertrifft die Anzahl der weiblichen Ratsuchenden die der männlichen. 52,8 % der Ratsuchenden
15- bis 26-Jährigen waren weiblich.
Gesellschaftlich Benachteiligte
Alleinerziehende stehen bei der Betreuung und Erziehung der Kinder oft vor erheblichen organisatorischen und finanziellen Problemen. Zusätzlich sind
sie bzgl. der Klärung von Problemen in hohem Maße auf sich gestellt. Ziel der EBn ist es daher, Alleinerziehende mit dem Beratungsangebot in Prävention und Intervention ausreichend zu erreichen.
Im Jahr 2013 waren 40,8 % der Klientel Alleinerziehende (im Vorjahr 39,2 %). Es wird deutlich,
dass diese Zielgruppe mehr Beratungsbedarf als der
Durchschnitt der Familien hat, diesen aber auch in
den EBn wahrnimmt.
Kinderreiche Familien (drei und mehr Kinder)
nahmen einen Anteil von 19,0 % an der Klientel der
EBn ein.
Familien mit zwei Kindern machten einen Anteil
von 38,2 % am Klientel aus, Einzelkinder waren
mit 42,8 % vertreten.
Herkunftsland der Eltern
Vater
Deutschland
Türkei
ehem. Sowjetunion
sonst. europ. Staaten
sonstige
79,1%
8,0%
1,8%
6,9%
4,1%
Mutter
80,8%
6,7%
2,2%
7,1%
3,3%
(Datenbasis: EBZ & städt. EBn)
-8-
Unversorgtheit des jungen Menschen: Gemeint
sind Ausfall der Bezugspersonen wegen Krankheit,
stationärer Unterbringung, Inhaftierung, Tod
Unzureichende Förderung, Betreuung, Versorgung als Grund der Hilfegewährung aufgrund von
z.B. sozialer, gesundheitlicher oder wirtschaftlicher
Probleme
Gefährdung des Kindeswohls umfasst u.a. Vernachlässigung, körperliche, psychische, sexuelle
Gewalt in der Familie
Eingeschränkte Erziehungskompetenz als Behandlungsgrund meint z. B. Erziehungsunsicherheit, pädagogische Überforderung, unangemessene
Verwöhnung
Problemlagen der Eltern meint Belastung des
jungen Menschen u. a. durch psychische Erkrankung, Suchtverhalten oder geistige bzw. seelische
Behinderung der Eltern.
Belastungen des jungen Menschen durch familiäre Konflikte meint die Belastung durch z.B. Partnerschaftskonflikte, Trennung / Scheidung, Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten, Eltern-/ Stief-/
Kind-Konflikte, migrationsbedingte familiäre Konfliktlagen.
Soziales Verhalten als Beratungsgrund meint Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen wie Gehemmtheit, Isolation, Geschwisterrivalitäten, Weglaufen, Aggressivität, Drogenkonsum, Delinquenz, Straftat.
Entwicklungsauffälligkeiten des jungen Menschen umfassen Entwicklungsrückstand, Ängste /
Zwänge, selbstverletzendes Verhalten, suizidale
Tendenzen.
Schulische / berufliche Probleme des jungen
Menschen: Hierunter fallen z. B. Schwierigkeiten
mit Leistungsanforderungen, schulische Auswirkungen auf häusliche Situation, schulvermeidendes
ebenfalls gleichbleibend im Mittelbereich liegen,
während hochfrequenten Beratungen unverändert
einen geringen, aber wichtigen Anteil ausmachen.
Die Beratungsdauer ist z. Z. jedoch weiterhin als
relativ kurz zu bezeichnen.
Verhalten aufgrund von erzieherischen Defiziten,
erzieherischer Umgang mit Hochbegabung.
Grund der Hilfegewährung
Entwicklungsauffälligkeiten
1,6%
1,6%
23,3%
13,5%
55,1%
25,7%
19,9%
Schulische / berufliche Probleme
19,9%
Unzureichende Förderung & Unversorgtheit
Gefährdung des Kindeswohls
Erziehungskompetenz
Problemlagen der Eltern
Familiäre Konflikte
Soziales Verhalten
75,0 % der Fälle wurden mit bis zu 5 Beratungs/Therapiekontakten abgeschlossen (2012: 74,8%).
Nur so war es möglich, trotz vermehrter Gehstruktur die Wartezeiten weiterhin kurz zu halten. Nur
5,4 % benötigten eine lange Behandlungssequenz
(über 15 Kontakte; 2012: 5,6 %), 19,6 % (2012:
19,7 %) eine mittlere. Oft macht dabei eine spezielle Problematik (Störungen der sensorischen Integration, Multiproblemfamilien u. a.) die lange Behandlungsdauer erforderlich.
(Mehrfachnennung möglich)
Schulprobleme wurden in den EBn dann behandelt,
wenn über den schulischen Rahmen hinaus ein erzieherischer Bedarf gegeben war. Seit der Einrichtung der Schulpsychologischen Beratungsstelle in
Bochum werden reine schulische Probleme bis einschließlich zur 6. Klasse dort behandelt.
In einer Vielzahl von Beratungsfällen war aus fachlicher Sicht eine Kooperation mit anderen Institutionen sinnvoll und wurde - sofern das Einverständnis der Klienten/-innen (Entbindung von der
Schweigepflicht) vorlag - auch durchgeführt.
Vernetzte Arbeit gehört zur Grundlage von Erziehungsberatung. Sie macht die Besonderheit in der
Arbeitsweise der EBn gegenüber Praxen aus und ist
sowohl Maxime als auch Erfolgsfaktor in dieser
Form der Beratungsarbeit.
Kooperation kann eine Kontaktaufnahme zur Abklärung einer Problematik beinhalten (z. B. Gespräch mit einer Erzieherin über Auffälligkeiten
eines Kindes in der Kindertagesgruppe), aber auch
Zusammenarbeit im Sinne einer gemeinsamen
Maßnahmeplanung mit einer anderen Beratungsstelle oder dem Sozialen Dienst des Jugendamtes.
Im Berichtsjahr gab es 511 Mal eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.
Kooperation fand vor allem mit Kindertageseinrichtungen und Schulen (231) und Sozialen
Diensten (136) statt. Außerdem gab es zahlreiche
Fachkontakte zu Einrichtungen des Gesundheitswesens (44), anderen Beratungsstellen (52), Ordnungs-/Rechtsbereich (15), sowie Kontakte zu Ämtern, Seelsorge, Heimen / Zufluchtsstätten und zu
Selbsthilfegruppen.
Mit einigen Einrichtungen gab es systematische, z.
T. in Kooperationsvereinbarungen festgeschriebene
Zusammenarbeit. Die Leistungen können dabei
sowohl fallbezogen (= Intervention) als auch fallunabhängig im Sinne der Primärprävention sein.
Kooperationsvereinbarungen gab es wie bisher mit
Familienzentren, Familienbildungsstätten, Kindertageseinrichtungen sowie dem Sozialen Dienst des
Jugendamtes.
In ca. einem Drittel aller Fälle wurde außer dem zu
Beginn angegebenen Problem noch mindestens ein
weiteres Problem beratend behandelt (Mehrfachsymptomatik); dies erforderte einen erhöhten professionellen Zeitaufwand.
Dauer der Beratung / Therapie
Problemlösungsorientierte Beratung und Kurzzeittherapie machten es möglich, Wartezeiten möglichst kurz zu halten und dennoch einen hohen Grad
an Effektivität und Kundenzufriedenheit zu erreichen. Die durchschnittliche Wartezeit genügte im
Jahr 2013 den Landeskriterien (s. S. 7). Allerdings
sind hier die Möglichkeiten der Steuerung durch
Kurzzeitberatung erkennbar ausgereizt; zunehmend
komplexe und schwierige Problemlagen erfordern
umfassende Diagnostik und längere Behandlungssequenzen.
Dauer der Beratung / Therapie
Fachkontakte
über 30
16 bis 30
6 bis 15
2 bis 5
1
0
100
200
300
400
500
600
700
Fallunabhängige Leistungen & Netzwerkarbeit
So hat sich auch in 2013 der Trend in der Verteilung
der Fachkontakte fortgesetzt, dass die Anzahl der
Fälle mit wenig Beratungskontakten gleichbleibend
sehr hoch ist, die mit einer mittleren Kontaktanzahl
Prävention und Dienstleistungen
Bei der EB-Leistung „Primärprävention“ geht es
-9-
um Problem-Prophylaxe, d.h. die Entstehung von
massiven Schwierigkeiten, Defiziten und Störungen
soll von vorneherein verhindert werden. In klassischer Weise geschieht dies durch Bildungsmaßnahmen in verschiedener Form. Solche Leistungen sind
verpflichtender Teil der Arbeit einer Erziehungsberatungsstelle.
Bei den im Rahmen der Prävention von den Bochumer EBn durchgeführten Maßnahmen handelte es
sich wie in den Vorjahren um:
• Gesprächskreise für Eltern in den EBn
• Elternabende in Schulen und Kitas auf Anfrage
• Elternabende im Sozialraum zu basalen Erziehungs- und Entwicklungsthemen im Rahmen
eines Kooperationsmodells mit der Familienbildungsstätte
• Themenbezogene Beratung für Fachkräfte anderer Einrichtungen
• Fortbildung, Supervision und Coaching für
Fachkräfte anderer Einrichtungen
• Offene Sprechstunden in Einrichtungen
• Informationsveranstaltungen zur EB-Arbeit
• Angebote für Eltern im Stadtteil
aus Fachverbänden, Ministerien etc.. Gerade zum
Bereich Medien haben sich die Fachkräfte selbst
umfangreich fortgebildet.
Obwohl mehr von dieser Arbeit sinnvoll und wünschenswert wäre, erscheint dies bei der notwendigen Balance im dualen Konzept zwischen kundenorientierten Aspekten bzgl. der Intervention / Fallarbeit (z.B. Wartezeit und Bearbeitungstiefe) und
sinnvollen Angeboten an Primärprävention (mit
Gehstruktur zu den Kooperationspartnern) beim
gegenwärtigen Personalstand das maximal Machbare zu sein.
Die Beratungsstellen verstehen sich nicht nur als
Anlaufstelle für Rat suchende Eltern und junge
Menschen bei individuellen und familienbezogenen
Problemen; sie agieren auch als Dienstleister und
Kooperationspartner für eine Vielzahl von Einrichtungen. Gerade dieser Leistungsbereich ist in den
letzten Jahren erheblich angewachsen.
Hervorzuheben sind hier besonders die Angebote
für nachfolgende Bereiche:
• für Familienzentren und Kitas: Beratung
und Förderung in den entsprechenden Kitas vor Ort wie unter 2.1 und 2.2 sowie im
Anhang beschrieben
• für Kindertageseinrichtungen: Informationsveranstaltungen,
Coaching,
Bereitstellung der „insoweit erfahrenen
Fachkräfte gem. § 8a KJHG“ / Unterstützung bei der Einschätzung von Kindeswohlgefährdung
• für Familiengerichte: Mediation als Regelleistung in Trennungs- und Scheidungsverfahren in wachsendem Umfang; auch die
Anwälte empfehlen mittlerweile vermehrt,
die EBn zwecks Mediation aufzusuchen
• für den Soziale Dienst des Jugendamtes:
Hilfeplan gesteuerte Familienberatung
• für den Soziale Dienst des Jugendamtes:
Hilfeplan gesteuerte Soziale Gruppenarbeit
• für den Soziale Dienst des Jugendamtes:
Teilnahme an den Fallkonferenzen für stationäre Fälle
• im Rahmen von Elternabenden im Sozialraum: Informationsveranstaltungen auf
Abruf entsprechend einem bereitgestellten
Themenkatalog (Kooperationsmodell zwischen FBS und EB; gemeinsame Stellung
eines Referentenpools).
Themen der Präventionsmaßnahmen waren:
- Partnerschaft / Trennung / Scheidung
- Alleinerziehen
- Aggression / Gewalt bei Kindern und Jugendlichen
- Kindliche Entwicklung bis zum Schulalter
- Pubertät und Sexualität
- Jugendalter und Familienleben
- Beratung von Erzieherinnen zur Entwicklungsdiagnostik
- Medienkompetenz
- Stärkung der Elternkompetenz
Weiteres
Vor allem präventive Maßnahmen zu den thematischen Schwerpunkten „Probleme der kindlichen
Entwicklung“ und „Schwierigkeiten in den Beziehungsstrukturen von Familien“ wurden von allen
EBn durchgeführt.
Zur präventiven Arbeit gehörte auch weiterhin die
Entwicklung und Fortschreibung fachlich fundierter
Informationsbroschüren für Eltern zu verschiedenen erziehungsrelevanten Themen wie Trennung
und Scheidung, Bettnässen, LRS, Medienerziehung
im Vorschulalter, Schulanfang, Mediation, Spielzeug für Kinder, Sprachentwicklung.
Auch die Sichtung überörtlich erstellter, erziehungsrelevanter Broschüren wird als wichtige Aufgabe betrachtet. Eltern erhalten eine Fülle von Informationen über die Weitergabe von Broschüren
Präventive Maßnahmen werden auch im Rahmen
langfristig angelegter Projekte kontinuierlich angeboten.
- 10 -
erkennen und angehen zu können. Das
dies gelungen ist, zeigt sich vor allem an
dem Wandel der Alterstruktur der Klientel
im Berichtsjahr (s. Kap. 3.1)
Somit haben sich die Arbeitsschwerpunkte der EBn
in konfessioneller und in städtischer Trägerschaft
zwecks Lösung der großen strukturellen und konzeptionellen Herausforderung, die sich aus dem o.
g. JHA-Beschluss ergaben, gegeneinander verschoben. Das abschließende „Fein-Tuning“ in der Umsetzung der Konzeption wird im Jahr 2014 die städtischen Beratungsstellen betreffen: es ist vorgesehen, die systematischen Kooperationen mit Kitas
vor Ort (Offene Sprechstunden etc.) auf die (personell bedingt) maximal mögliche End-Ausbaustufe
von ca. 80 Einrichtungen (incl. Familienzentren)
anzuheben. Eine weitere flächendeckende Versorgung wäre dann über die versorgten Kitas im Angebots-Verbund denkbar.
4. Fazit und Ausblick
Positiv lässt sich feststellen, dass das Modell einer
Neustrukturierung von Erziehungsberatung in Bochum bis 2020, wie es vom Jugendhilfeausschuss
2012 beschlossen wurde, in den Grundstrukturen
voll umgesetzt werden konnte. Zentrale, damals
geforderte und heute umgesetzte Aspekte waren:
• Aufgabenveränderung der städtischen EBMitte zu einem jugendamtsinternen Fachleistungszentrum zur Unterstützung von Kitas und
Sozialem Dienst; dadurch Anhebung der Bedeutung der fallunabhängigen Arbeit im Angebotsportfolio der EBn
• Sicherstellung der Leistung „Erziehungsberatung mit freiem und direktem Zugang für Ratsuchende“ im Bezirk Mitte durch die EBn
freier Träger (mit Unterstützung der städtischen EB Nord)
• Versorgung mit Erziehungsberatung im Bezirk
Süd durch die EBn freier Träger und die städtischen EBn der angrenzenden Bezirke Ost
und Südwest
• Ausbau der Unterstützung von Familienzentren
und Kitas seitens aller EBn
• Erhalt aller EBn in Teamstärke und somit Erhalt der Grundstruktur der bisherigen dezentralen Versorgung mit Erziehungsberatung
Leicht wird über die bereits überwiegend umgesetzte Umstrukturierung die Pflichtaufgabe der klassischen Erziehungsberatung gedanklich vernachlässig. Doch auch hier gilt es, angepasst an gesellschaftliche Entwicklungen, immer wieder nachzusteuern und das Angebot inhaltlich den Bedarfen
anzupassen. Schließlich ist Erziehungsberatung als
Leistung gem. § 28 SGB VIII weiterhin bei weitem
zahlenmäßig die wichtigste Hilfe zur Erziehung
(HzE) in NRW; bei den 9 in NRW in Anspruch
genommenen HzE-Arten liegt Erziehungsberatung
als kostengünstige Hilfe mit mehr als 51 % Anteil
mit weitem Abstand auf dem ersten Rang.
Die drei wichtigsten konzeptionellen Aspekte waren nur durch trägerverschiedene Aufgabenübernahmen zu erreichen:
• Die beraterische Unterstützung des
Sozialen Dienstes des Jugendamtes sowie
von Fachkräften in Kitas, die massiv
ausgebaut wurde (s. Kap. 3), war nur
durch einen Paradigmenwechsel in der
Arbeit der städtischen EBn möglich. Von
diesen wird der genannte Teil der
Konzeption umgesetzt.
• Andererseits war die dadurch entstehende
Lücke in der Versorgungsstruktur für die
Bezirke Mitte und Süd zu schließen. Hier
haben das EBZ und die Caritas-EB die
Grundversorgung mit Erziehungsberatung
in klassischer Form im Sinne einer
gesetzlichen Pflichtaufgabe tatsächlich
sichern können. Das dies bei der
gegenwärtigen Nachfrage an Grenzen des
personalwirtschaftlich Machbaren geht,
wurde durch die entsprechenden Zahlen zu
Anmeldung, Fallzahlen und Wartezeiten
deutlich (s. Kap. 1.4).
• Darüber hinaus wurde von den städtischen
EBn die fallbezogene Beratung für Eltern
in Kitas massiv ausgebaut, um im Sinne
von Prävention Problemlagen früh zu
Viele Themen, die schon im letzten Jahr als perspektivische Arbeitsfelder genannt wurden, sind als
solche erhalten geblieben. Dazu gehören:
• die Auswirkungen der Änderung des
Familienrechts, die seitens Anwaltschaft
und Familiengericht Mediation stärker in
den Fokus gerückt haben. „Probleme bei
Trennung und Scheidung“ ist ohnehin
bereits der meistgenannte Anmeldegrund.
Ob die hohe Anfrage bzgl. dieses
Bereiches in Zukunft zufriedenstellend
bearbeitet werden kann, bleibt abzuwarten
• das Thema Inklusion. Dabei wird auch die
ganzheitliche Betrachtungsweise über die
Kostenträgergrenzen hinweg und somit ein
multiprofessioneller Austausch gefragt
sein
• das Konzept der frühen Hilfen. Frühzeitige
Unterstützung erziehungsunsicherer Eltern
ist weiterhin für die EBn ein ständig weiter
zu entwickelndes Ziel. Wichtig für die
EBn wird dabei auch sein, die adäquate
Rolle in einem gut funktionierenden
Netzwerk aus Familienbildung, Familien-
- 11 -
beratung und Gesundheitsförderung zu haben.
Um gerade für die Klientel die Angebote und Rollen noch nachvollziehbar und transparent zu halten,
sind klare Definitionen des Handlungsrahmens und
der vorzuhaltenden Fachkompetenz nötig. Daher
hat der Zuschussgeber Landesregierung genau dies
in seinen Richtlinien zum fachlichen Können sowie
in seinem Förderrichtlinien 2013 neu formuliert
und gegen andere Jugendhilfe-Tätigkeiten wie den
SD u.a. abgegrenzt. Die Klientel soll somit auch
weiterhin eindeutig erkennen können, welche Leistungen sie unter welchen Bedingungen in Anspruch
nimmt.
Jeglicher weitere wünschenswerte Ausbau von Angeboten wird sich in Zukunft an den o.g. Richtlinien orientieren müssen.
Ergänzend zur klassischen Erziehungsberatung in
einem institutionellen Rahmen bieten EBn im Land
eine Vielzahl von Leistungen an, die den Qualitätskriterien Freiwilligkeit, Schweigepflicht, direkter
und kostenfreier Zugang zur Beratungsleistung entsprechen. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) benennt in einer Studie mehr als 50
verschiedene Leistungsarten, die alle unter die Rubrik (Erziehungs-) Beratung fallen können (bke
2009).
Für Kunden, ob nun Eltern, Lehrkräfte oder andere, sind Aufgaben und damit verbundene Standards
oft nicht einfach nachzuvollziehen.
- 12 -
Anhang
•
Qualitätskriterien / Zielerreichung
•
Fallbeispiele EBiTA
•
Liste der Kooperations-Kitas
- 13 -
Soll – Ist Vergleich bzgl. quantitativer und qualitativer Kennziffern
Bereich
Strukturqualität
Personelle Ausstattung/
Versorgungsgrad/ Qualifikation des
Personals
Empfehlung/Kennziffer
1 Fachkraft für 2500 Kinder und 1 Fachkraft für 2570 junge Menschen
Jugendliche (= 100 %)
(bis 18 J.) und deren Familien:
Versorgungsgrad: 97,3 % ohne junge
Volljährige (Das Personal der städt.
EB-Mitte ist nach der Aufgabenveränderung nur mit 40 % eingerechnet)
Nachweis über Beratungsqualifikation durch Aus– /
Fortbildung
Niederschwelligkeit
Verwirklichungsgrad
(EBn in Bochum)
vorhanden
ja
Gebührenfreiheit: 0 EUR für
ja, außer bei Zuweisung durch den
Beratung freier Zugang zum
Beratungsangebot
Sozialen Dienst des Jugendamtes
freie Wahl der Beratungsstelle
ja
Erreichbarkeit: weniger als 1 Std. ca. 45 min.
mit ÖPNV
Wartezeit: Erstgespräch innerhalb Erstgespräch innerhalb von 4 Wochen
von 4 Wochen in 80 % der Fälle in 85,1 % der Fälle
Zielgruppen– u. problemspezifische Angebote z. B. für Alleinerzie- Anteil der Alleinerziehenden an der
hende, Kinderreiche, Migranten Klientel 40,8 %; Migranten 24,5 %;
Angebote
kinderreiche Familien 19,0 %;
Familien mit Sozialhilfe- bzw. ALG
II-Bezug 20,1 %
Prävention
Prozessqualität
Vertrauensschutz
Fachliche Unabhängigkeit
Sicherstellung der fachlichen
Qualität durch Fortbildung
Multidisziplinäres Team
Ergebnisquantität & -qualität
Mitarbeiterfallzahl
Zielerreichung
Anteil: 25 % der Arbeit
ca. 28 % der Arbeit
Einhaltung der Schweigepflicht
in 100 % der Fälle
Bruch des Vertrauensschutzes wegen
Kindeswohlgefährdung: in 3 Fällen
keine Eingriffe in die fachliche
Unabhängigkeit
Fortbildung: 10 Tage/Jahr
gewährleistet
ja; Dienstbefreiung wird gewährt,
Kosten werden z. T. vom Träger
übernommen
mind. 3 Planstellen; verschiedene ja (Psychologen, Pädagogen,
Professionen und Methoden
Sozialpädagogen, Sozialarbeiter,
Heilpädagogen)
ja, regelmäßig wöchentlich
Fallbesprechungen im Team
89,6 beendete Fälle/Fachkraft im 73,8 beendete Fälle / Fachkraft
Landesdurchschnitt (Kienbaum
2009)
hoher Anteil von Fällen mit Be- 86,2 %
endigung gem. Beratungszielen
- 14 -
Fallbeispiel EBiTA Familie A.
Anmeldungskontext
Wer empfiehlt? Wer kommt? Welches Problem?
Empfehlung durch Kita-Erzieherin
alleinerziehende, berufstätige Mutter (32. J., Logopädin) zwei Kinder, 3 + 5 J.
allgemeine Erziehungsunsicherheit,
Umgang mit Grenzen und Regeln,
unangemessene Verwöhnung der Kinder vor dem Hintergrund der vorausgegangenen Trennung,
nichtaltersgemäßer Umgang in „normalen“ Alltagssituationen
( z. B. morgendliches Aufstehen, Anziehen, Frühstück, Abschied in Kita)
Beratungskontext
Welche Personen werden beraten, in welchen Funktionen, wie häufig, mit welchen Beratungsinhalten?
Mutter und Erzieherinnen in ihrer Funktion als engste Bezugspersonen der Kinder
2 Gespräche mit folgenden Inhalten:
Stärkung der mütterlichen Erziehungskompetenz,
Entwicklung und Erprobung konkreter Handlungsideen,
Bewertung der neuen „Ideen“ im Hinblick auf ihre „Alltagstauglichkeit“
im Erziehungsalltag
Ergebnis
Was wurde erreicht? Wurde weitergeleitet (EB) oder weiter verwiesen (andere Hilfen)?
Veränderung der Sichtweise der Mutter auf das beschriebene Problem,
mehr Verständnis für ein altersgemäßes kindliches Verhalten,
Reflexion des eigenen Handelns,
Erweiterung des „Erziehungsrepertoires“ der Mutter,
Absenkung der „Schwellenangst“ gegenüber institutionellen, professionellen
Hilfsangeboten
- Weiterleitung an EB oder andere Institutionen in diesem Fall derzeit nicht erforderlich
Beratungsform „EBiTA“
Wären die Kunden auch in eine EB gekommen?
Nein, nach Einschätzung der Mutter war das Problem zu „banal“.
Wurde erst durch EBiTA Problembewusstsein geweckt?
War bereits in Ansätzen vorhanden.
Waren die Kita-Fachkräfte in irgendeiner Art und Weise in den Beratungsprozess mit einbezogen?
Wie? Ja, das Problem wurde wahrgenommen; Mutter wurde ermutigt und unterstützt,
Beratung anzunehmen und Veränderung auszuprobieren.
Gab es Rückmeldungen seitens der Kita?
Ja, über stattgefundene positive Entwicklung.
- 15 -
Fallbeispiel EBiTA
Familie B.
Anmeldungskontext
Wer empfiehlt? Wer kommt? Welches Problem?
Empfehlung durch Kita-Leitung
Vater ( 35 J., Ingenieur), Mutter (25 J., Studentin), getrennt seit 2 Mon., ein Kind, 2 J.
deutlich wahrnehmbare Verhaltensveränderung des Kindes in der Kita (häufiges Weinen,
verstärktes Klammern, zunehmend ängstliches Verhalten)
wiederholte unklare, unorganisierte Abholsituationen
unklare Umgangsregelung
Beratungskontext
Welche Personen werden beraten, in welchen Funktionen, wie häufig, mit welchen Beratungsinhalten?
zunächst der Vater, im zweiten Gespräch beide Eltern in der Kita
Trennungs- und Scheidungsberatung (Aufklärung über mögliche Scheidungsfolgen für
das Kind, Fokussierung auf das Kind, Entwicklung einvernehmlicher Konzepte zum
Umgang und zur gemeinsamen Elternschaft)
Einleitung Mediation
Ergebnis
Was wurde erreicht? Wurde weitergeleitet (EB) oder weiter verwiesen (andere Hilfen)?
Weiterleitung an EB,
dort
Fortsetzung und Beendigung der Mediation
schriftliche Formulierung einer tragfähigen Elternvereinbarung zum Umgang
Beratungsform „EBiTA“
Wären die Kunden auch in eine EB gekommen?
Vermutlich nicht.
Wurde erst durch EBITA Problembewusstsein geweckt?
War bereits vorhanden, mögliche Unterstützungsangebote waren jedoch nicht bekannt.
Waren die Kita-Fachkräfte in irgendeiner Art und Weise in den Beratungsprozess mit einbezogen? Wie?
Sie waren die Initiatoren für die Elternberatung.
Wurden zudem über mögl. Auswirkung von Trennung / Scheidung auf Kinder fachlich informiert.
Gab es Rückmeldungen seitens der Kita?
Ja, Weiterempfehlung der EB an andere Eltern durch Mitarbeiter/innen u. Familie B.
- 16 -
Fallbeispiel EBiTA Familie C
Anmeldungskontext
Wer empfiehlt? Wer kommt? Welches Problem?
Kita bittet um Unterstützung: Junge (5J) zeige deutliche Symptome des AspergerSyndroms. Nach Konfrontation der Mutter mit der „Verdachtsdiagnose“ durch die Kita massive Konflikte mit der Mutter (erlebe Sohn als unproblematisch, werfe der Kita pädagogische
Unfähigkeit vor), Kind sei inzwischen nicht mehr führbar und störe den ganzen Kita-Betrieb.
Leiterin sei kurz davor das Kind aus der Kita zu entlassen.
1. Termin kollegiale Beratung mit Kita- Leiterin
Beratungskontext
Welche Personen werden beraten, in welchen Funktionen, wie häufig, mit welchen Beratungsinhalten?
Insgesamt 8 Beratungseinheiten :
1x Beratung der Kita-Leiterin, 2x Beratung des Gesamtteams, 2x Hospitation in der Kita
= diagnostische Einschätzung, fachliche Beratung zum Umgang mit
Problemverhalten des Kindes und Strategien zur Deeskalation des Konfliktes mit der
Mutter
2x vermittelnde Gespräche mit Mutter, Leiterin und Gruppenerzieherin =
Konfliktmanagement, Erarbeitung von Lösungen, Versuch bei der Mutter
Problembewusstsein und Kooperation zu erreichen
1x Beratung von KM und KV = Zustimmung zur Durchführung psychologische Testung/
Diagnostik
Ergebnis
Was wurde erreicht? Wurde weitergeleitet (EB) oder weiter verwiesen (andere Hilfen)?
Mutter (Akademikerin, im Gesundheitsbereich tätig) und Vater wehrten nach außen durchgängig die Möglichkeit einer (mit hoher Wahrscheinlichkeit vorliegenden) autistischen Störung ihres Sohnes ab. Sie stimmten jedoch einer diagnostischen Abklärung an einer psychiatrischen Klinik ihrer Wahl außerhalb Bochums zu. Das Kind ist dort inzwischen in ambulanter
Behandlung. Rückmeldung der Mutter an die Kita: der Verdacht auf Vorliegen einer autistischen Störung habe sich nicht bestätigt, der Sohn werde dort wegen eines anderen Entwicklungsdefizits behandelt.
Das Kind ist in der Kita weiterhin sehr anstrengend, aber inzwischen wieder tragbar.
Beratungsform „EBiTA“
Wären die Kunden auch in eine EB gekommen?
Nein. Alle Termine fanden in der Kita statt.
Wurde erst durch EBITA Problembewusstsein geweckt?
Ja, Diagnostik erfolgte erst nach Intervention der EB.
Waren die Kita-Fachkräfte in irgendeiner Art und Weise in den Beratungsprozess mit einbezogen? Wie?
Ja, umfassende kollegiale Beratung durch EB
Gab es Rückmeldungen seitens der Kita?
Kita- Mitarbeiterinnen sind sehr zufrieden mit Verlauf und Ergebnis der Beratung
- 17 -
Fallbeispiel EBiTA Familie D
Anmeldungskontext
Wer empfiehlt? Wer kommt? Welches Problem?
Kita empfiehlt, Mutter nimmt EBiTA-Beratungstermin wahr: Tochter (4 J.) mit häufigen aggressiven Impulsdurchbrüchen, starkem Bewegungsdrang, sprachlicher Entwicklungsverzögerung. KM (Afrikanerin) sieht Ursache für das Problemverhalten in der Kita in rassistischen
Vorurteilen der Erzieherinnen begründet.
Beratungskontext
Welche Personen werden beraten, in welchen Funktionen, wie häufig, mit welchen Beratungsinhalten?
Insgesamt bislang 16 Termine
1 x Beratung mit Mutter und Vater
2 x kombiniert Hospitation und Beratung der Erzieherinnen
13 x Beratung mit KM (1 x Hausbesuch)
Problemanalyse:
Mutter mit multiplen somatischen Störungen, Symptome leichter depressiver Episode
Mutter und jüngste Tochter sozial weitgehend isoliert (2 ältere Töchter, 11 und 13 J.,
vielfältige Außenkontakte und schulisch erfolgreich)
Räumlich beengte Wohnsituation (häufige Streitigkeiten zwischen den Geschwistern)
Vater lebt und arbeitet in Köln, seit 2 Jahren das Versprechen, eine große gemeinsame
Wohnung in Köln anzumieten nicht eingelöst; auch sonst eher 4. Kind als Stütze
Schlechte finanzielle Situation
In Afrika erlernter (und ausgeübter) Beruf in Deutschland nicht anerkannt ( wer? )
Ergebnis
Was wurde erreicht? Wurde weitergeleitet (EB) oder weiter verwiesen (andere Hilfen)?
Übernahme in EB
Anbindung der Mutter (gläubige Katholikin) an Kirchengemeinde = soz. Integration
Tochter in logopädischer Behandlung und Sportverein
Unterstützung bei Durchsetzung einer Mutter/Kind-Kur (bislang noch nicht angetreten)
KM hat Qualifizierungsmaßnahme des Jobcenters (Altenpflegehelferin) begonnen
KM inzwischen auf Wohnungssuche in Wattenscheid (ohne KV)
Beratungsform „EBiTA“
Wären die Kunden auch in eine EB gekommen?
Nein, Angebot war unbekannt.
Wurde erst durch EBiTA Problembewusstsein geweckt?
Ja. Logopädische Behandlung, trotz vorheriger Kita-Empfehlung erst nach Intervention der EB umgesetzt.
Waren die Kita-Fachkräfte in irgendeiner Art und Weise in den Beratungsprozess mit einbezogen? Wie?
Ja, Beratung der Gruppenerzieherinnen zum Umgang mit dem Problemverhalten des
Kindes und der Zusammenarbeit mit Mutter. Kita hat geeigneten Turnverein empfohlen und gemeinsam mit KM Kontakt hergestellt.
Gab es Rückmeldungen seitens der Kita?
Problemverhalten des Kindes deutlich gebessert, Umgang zwischen Mutter und Kita
entspannter.
- 18 -
Fallbeispiel EBiTA Familie E
Anmeldungskontext
Wer empfiehlt? Wer kommt? Welches Problem?
Empfehlung seitens der Kita an beide Eltern, wegen gezeigter Auffälligkeiten des Kindes.
Die Mutter kommt in die Sprechstunde und nennt folgende Probleme: 4jähriger Sohn spricht
weder deutsch noch arabisch, ist noch nicht lange in der Kita und kommt dort nicht zurecht
(Weint häufig). Sauberkeitserziehung noch nicht abgeschlossen.
Aktuell:
Die Eltern /KM hat sich vom KV getrennt. Heftige Auseinandersetzungen, Kampf ums
Kind, mangelnde Absprachen, z.B. wer holt wann das Kind von der Kita ab.
Beratungskontext
Welche Personen werden beraten, in welchen Funktionen, wie häufig, mit welchen Beratungsinhalten?
Zunächst die Mutter, Einverständniserklärung einholen auch vom Vater zur Beobachtung
des Kindes und eines Explorationsgespräches, dann die Eltern, die sich wieder versöhnt hatten
Beratungsinhalte:
Auswirkungen von Trennung auf die Kinder, Entwicklungspsychologische Aspekte wie altersentsprechende Entwicklung, Sprachentwicklung, Reinlichkeitserziehung;
Offenlegung und Besprechbarkeit von Gewalt gegen das Kind ( Ohrfeige) gemeinsam mit
der Erzieherin
Ergebnis
Was wurde erreicht? Wurde weitergeleitet (EB) oder weiter verwiesen (andere Hilfen)?
Verbindliche Absprachen der Kita mit den Eltern über den regelmäßigen Besuch des Kindes
in der Kita, vierzehntägige Gespräche Kita-Eltern, Förderung der Sprachentwicklung.
Schließlich: KWG-Mitteilung an den SD durch die Kita
Beratungsform „EBiTA“
Wären die Kunden auch in eine EB gekommen?
Eher nicht
Wurde erst durch EBiTA Problembewusstsein geweckt?
Ja
Waren die Kita-Fachkräfte in irgendeiner Art und Weise in den Beratungsprozess mit einbezogen? Wie?
Explorationsgespräche , gemeinsame Gespräche mit den Eltern,
Reflexion der Gespräche, Absprachen /Entwicklung gemeinsamer Strategie
Gab es Rückmeldungen seitens der Kita?
Ja, zuverlässlich wie vorher besprochen
- 19 -
51 FPZ (9477)
Stand Dezember 2013
Mit welchen Kitas finden verbindliche, systematische Kooperationen statt?
FPZ
21
EB-Mitte
Familienzentren
Kitas
•
DPWV Kita Minimum, Kortumstr. 146
44787 Bochum
• AWO Kita, Zillertalstr. 5-7,
44807 Bochum
• Städt. Kita, Zechenstr. 12
44807 Bochum
•
•
•
•
•
•
22
EBSüdwest
•
•
23
EB-Watt
•
•
•
•
•
AWO Kita, Dr.-C.-Otto-Str. 172,
44879 Bochum
AWO Kita, Am Chursbusch 20,
44879 Bochum
•
Städt. Kita, Am Krüzweg 45,
44879 Bochum
Ev. Kita, Preins Feld 6,
44867 Bochum
Kita SKFM, St. Barbara, Hollandstr. 24
44866 Bochum
Kath. Kita St. Nikolaus,
Westenfelder Str. 117, 44867 Bochum
Ev. Kita, Martin-Luther-Kinderhaus,
Lutherstr. 3, 44866 Bochum
AWO-Kita, Bußmannsweg 16,
44866 Bochum
•
Ev. Kita, Ludwig-Steil-Str. 5 a,
44866 WAT- Mitte
Städt. Kita, Lohackerstr. 45,
44867 WAT- Westenfeld
Städt. Kita, Friesenweg 28,
44867 WAT- Westenfeld
Kath. Kita St. Marien, Forstring 4,
44869 WAT- Höntrop
Kath. Kita St. Maria-Magdalena,
Vicenzstr. 13,44869 WAT-Höntrop
Städt. Kita, Mandelweg 6,
44869 WAT- Höntrop
Ev.Kita, Rosendelle 43,
44869 WAT – Eppendorf
•
•
•
•
•
•
24
EB-Nord
AWO Kita, Haldenstr.75,
44791 Bochum
AWO Kita, Herrmannstr. 25,
44791 Bochum
AWO Kita, Schragmüllerstr. 1,
44793 Bochum
Städt. Kita, Herzogstr. 75 a,
44809 Bochum
Städt. Kita, Akademiestr. 46-48,
44807 Bochum
Städt. Kita, Brünselstr.,
44807 Bochum
•
•
keine
- 20 -
Keine Kita, sondern JFH Hegelstr. 32
(Stadtteilzentrum)
25
EB-Ost
•
•
AkaFö Kita, Universitätsstr. 150
44805 Bochum
• DPWV Waldorf Kita, Hauptstr. 238,
44892 Bochum
• AWO Kita Kreyenfeldstr. 88,
4894 Bochum
• AWO Am Neggenborn 77,
44892 Bochum
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Kita Eislebener Str. 3-5,
44892 Bochum
Kath. Kita Herz Jesus, Hölterweg 2,
44894 Bochum
Kath. Kita St. Marien,
Rüsselsheimer Weg 13, 44892 Bochum
Kath. Kita St. Bonifatius
Bonifatiusstr. 21 a, 44892 Bochum
Städt. Kita Stockumerstr. 48,
44892 Bochum
Ev. Kita Birkhuhnweg 4,
44892 Bochum
Ev. Kita Langendreerstr. 74 a,
44892 Bochum
Ev. Kita Arche Noah, Alte Weststr. 27,
44892 Bochum
Ev. Kita, Anemonenweg 12,
44892 Bochum
Ev. Kita Nörenbergkamp 14,
44894 Bochum
Ev. Kita An der Mallstatt 11,
44892 Bochum
Ev. Kita Evertalstr. 25
44894 Bochum
Kath. Kita Fronleichnam,
Claus-Groth-Str. 27, 44803 Bochum
Kinderglück e.V., Alter Werner Hellweg
166, 44803 Bochum
Ev. Kita Im Breien 15,
4894 Bochum
Familienzentren
Ev. BeratungsZentrum
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Ev. Kindertageseinrichtung „ Die Schatzinsel“ Familienzentrum Wichernstr. 10,
44791 Bochum, Leitung: Frau Lemm-Just
Integrative Kindertagsstätte, Wasserstr.
435, 44795 Bochum, Leitung:Frau Patsia
AWO Kita, Gropiusweg 14,
44801 Bochum, Leitung: Herr Möller
Ev. Familienzentrum Weitmar,
Verbund Matthäus-Kindertageseinrichtung und Tageseinrichtung
Kinderarche, Matthäusstr.1, 44795
Bochum, Leitung: Frau Sprung
Ev. Familienzentrum, Auf dem Backenberg, 44801 Bochum, Leitung Frau Gotzian
AWO Kita, Eulenbaumstr. 271,
44801 Bochum (Familienzentrum seit
Mitte 2013) , Leitung Frau Figger
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Kitas
Cartias-EB
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Caritas-Familienzentrum St. Viktoria Leitung: Frau Olbrich
Nibelungenstr. 6, 44793 Bochum
Familienzentrum SPEM- Sozialpädagogische Einrichtung Mariannenplatz Leitung:
Frau Salewski
Emilstr. 44, 44869 Bochum
Kath. Familienzentrum Herz-Jesus
Kinderoase
Leitung: Frau Musbach
Dorstener Str. 187c, 44809 Bochum
Kath. Familienzentrum Liebfrauen
Leitung: Frau Rakoschek
Liebfrauenstr. 11, 44803 Bochum
Kath. Familienzentrum St. Paulus Leitung: Frau Junker-Vaccaro Robert-KochStr. 33, 44801 Bochum
Kath. Familienzentrum St. Joseph Leitung: Frau Kühl
Im Hagenacker 4, 44805 Bochum
In jeden dieser Familienzentren werden
monatlich offene Sprechstunden angeboten.
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