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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
24.12.14, 20:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:20

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 01 (25 45) Vorlage Nr.: 20141545 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Gestaltungsbeirat hier: Benennung der nichtstimmberechtigten Mitglieder aus dem Ausschuss für Planung und Grundstücke Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Planung und Grundstücke Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Planung und Grundstücke 04.11.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 01 (25 45) Vorlage Nr.: 20141545 Gemäß Punkt 2 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Bochum vom 14.02.2013 bestimmt und entsendet der zuständige Fachausschuss fünf nichtstimmberechtigte Mitglieder aus seiner Mitte in den Gestaltungsbeirat. Der zuständige Fachausschuss ist der Ausschuss für Planung und Grundstücke. Die fünf Mitglieder sind namentlich zu benennen. Es sollen voraussichtlich vier Sitzungen im Jahr stattfinden. Die Termine werden am Anfang eines jeden Kalenderjahres abgestimmt und festgelegt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 01 (25 45) Vorlage Nr.: 20141545 Bezeichnung der Vorlage Gestaltungsbeirat hier: Benennung der nichtstimmberechtigten Mitglieder aus dem Ausschuss für Planung und Grundstücke Der Ausschuss für Planung und Grundstücke beschließt die namentliche Benennung von fünf Mitgliedern, die in den Gestaltungsbeirat entsendet werden. Namen der Mitglieder: 1. ……………………………………… 2. ……………………………………… 3. ……………………………………… 4. ……………………………………… 5. ………………………………………