Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
150 kB
Erstellt
24.12.14, 20:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 311 (17 15)
Vorlage Nr. 20141727
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
2. Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 02.09.2014, TOP 6.14
Bezeichnung der Vorlage
Wasserschutzgebiet an der Ruhr, Trinkwasserentnahme
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.11.2014
Anlagen
Wortlaut
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat in der Sitzung am 02.09.2014 folgende Anfrage
gestellt:
„Das Bochumer Trinkwasser wurde zum Teil bisher über das Wasserwerk an der Ruhr
entnommen. Dieses Wasserwerk wird aus Kostengründen stillgelegt und das Wasser wird
vom Wasserwerk aus Witten geliefert. Zu diesem Zweck wird eine neue Wasserleitung im
Lottental verlegt.
Frage:
Wird das Wasserschutzgebiet an der Ruhr auf Bochumer Gebiet bei Wegfall der
Wasserentnahme aufgehoben?“
Antwort:
Die Außerbetriebnahme des Wasserwerks Bochum-Stiepel steht u.a. im Zusammenhang mit
dem Bau einer neuen Wassertransportleitung DN 800 von Witten-Heven nach Bochum-Stiepel. Vorhabenträger sind die Wasserbeschaffung Mittlere Ruhr GmbH (WMR) und Stadtwerke Bochum GmbH. Durch die neue Transportleitung soll Bochum künftig neben dem
Trinkwasser des Wasserwerks Essen auch mit Trinkwasser aus dem Wasserwerk Witten
der Wasserwerke Westfalen GmbH versorgt werden.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 311 (17 15)
Vorlage Nr. 20141727
Die Bauarbeiten für diese Leitung haben im Sommer 2014 begonnen und dauern derzeit
noch an. Nach Schätzung der WMR/Stadtwerke Bochum wird das Wasserwerk BochumStiepel voraussichtlich Ende 2015 außer Betrieb genommen.
Sobald das Wasserwerk außer Betrieb und damit die Wassergewinnung eingestellt ist, wird
nach Aussage der Bezirksregierung Arnsberg umgehend die Trinkwasserschutzgebietsgebietsverordnung
Sundern-Stiepel
und
damit
auch
das
Trinkwasserschutzgebiet auf Bochumer Stadtgebiet seitens der Bezirksregierung Arnsberg
von Amts wegen aufgehoben.