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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
158 kB
Erstellt
24.12.14, 20:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:26

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 17 WAT 1 (6229) Vorlage Nr. 20141706 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Terminplanung 2015 für die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Sitzungstermin akt. Beratung 04.11.2014 Anlagen Wortlaut Regelsitzungstag ist auch weiterhin der Dienstag. Vor diesem Hintergrund wurden für die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid die aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Sitzungstermine in Absprache mit Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Molszich festgelegt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 17 WAT 1 (6229) Vorlage Nr. 20141706 Monat Januar 2015 Februar 2015 März 2015 April 2015 Mai 2015 Juni 2015 Juli 2015 August 2015 September 2015 –ETATOktober 2015 November 2015 Dezember 2015 Sitzungstermin der Bezirksvertretung 27.01.2015 03.03.2015 28.04.2015 09.06.2015 18.08.2015 15.09.2015 20.10.2015 01.12.2015 Vorlageschluss; jeweils 12.00 Uhr 12.01.2015 13.02.2015 13.04.2015 22.05.2015 03.08.2015 31.08.2015 05.10.2015 16.11.2015 Hinweise: Die Sitzungen der Bezirksvertretung beginnen grundsätzlich um 16.00 Uhr. Eine Ausnahme bildet die Etatsitzung am 15.09.2015, die um 10.00 Uhr beginnt. Die Sitzungen finden im Großen Sitzungssaal des Wattenscheider Rathauses, Zimmer 208, statt. Zu evtl. Sitzungen des Bezirksältestenrates wird im Bedarfsfall schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer einwöchigen Frist eingeladen. Herr Bezirksbürgermeister Molszich weist ausdrücklich darauf hin, dass die genannten Vorlageschlusstermine unbedingt einzuhalten sind. Von Vorlagen nach Redaktionsschluss und sogenannten Tischvorlagen ist, außer in Fällen des § 48 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), gänzlich abzusehen. Die Dringlichkeit in Ausnahmefällen ist durch die Amtsleitung schriftlich zu begründen. Die Mitglieder der Bezirksvertretung werden gebeten, die angegebenen Sitzungstermine bei ihrer Terminplanung vorzumerken und zu beachten. Die Schriftführung hat die Sitzungstermine bereits in das Verfahren Session eingepflegt und wird die Dienststellen, die Vorlagen erstellen, entsprechend unterrichten.