Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
158 kB
Erstellt
24.12.14, 20:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
17 WAT 1
(6229)
Vorlage Nr. 20141706
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Terminplanung 2015 für die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.11.2014
Anlagen
Wortlaut
Regelsitzungstag ist auch weiterhin der Dienstag.
Vor diesem Hintergrund wurden für die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid die aus der
nachstehenden Tabelle ersichtlichen Sitzungstermine in Absprache mit Herrn
Bezirksbürgermeister Manfred Molszich festgelegt.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
17 WAT 1
(6229)
Vorlage Nr. 20141706
Monat
Januar 2015
Februar 2015
März 2015
April 2015
Mai 2015
Juni 2015
Juli 2015
August 2015
September 2015 –ETATOktober 2015
November 2015
Dezember 2015
Sitzungstermin der
Bezirksvertretung
27.01.2015
03.03.2015
28.04.2015
09.06.2015
18.08.2015
15.09.2015
20.10.2015
01.12.2015
Vorlageschluss; jeweils
12.00 Uhr
12.01.2015
13.02.2015
13.04.2015
22.05.2015
03.08.2015
31.08.2015
05.10.2015
16.11.2015
Hinweise:
Die Sitzungen der Bezirksvertretung beginnen grundsätzlich um 16.00 Uhr. Eine Ausnahme
bildet die Etatsitzung am 15.09.2015, die um 10.00 Uhr beginnt.
Die Sitzungen finden im Großen Sitzungssaal des Wattenscheider Rathauses, Zimmer 208,
statt.
Zu evtl. Sitzungen des Bezirksältestenrates wird im Bedarfsfall schriftlich unter Angabe der
Tagesordnung mit einer einwöchigen Frist eingeladen.
Herr Bezirksbürgermeister Molszich weist ausdrücklich darauf hin, dass die genannten
Vorlageschlusstermine unbedingt einzuhalten sind. Von Vorlagen nach Redaktionsschluss
und sogenannten Tischvorlagen ist, außer in Fällen des § 48 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), gänzlich abzusehen. Die Dringlichkeit in
Ausnahmefällen ist durch die Amtsleitung schriftlich zu begründen.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung werden gebeten, die angegebenen Sitzungstermine bei
ihrer Terminplanung vorzumerken und zu beachten.
Die Schriftführung hat die Sitzungstermine bereits in das Verfahren Session eingepflegt und
wird die Dienststellen, die Vorlagen erstellen, entsprechend unterrichten.