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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
24.12.14, 20:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:26

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (25 32) Vorlage Nr. 20141677 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 02.09.2014 Bezeichnung der Vorlage Denkmalgeschütztes Haus Gertrudisstraße 20 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Sitzungstermin akt. Beratung 04.11.2014 Anlagen Wortlaut In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 02.09.2014 ist angefragt worden: Wie steht es um den Erhalt des denkmalgeschützten Hauses Gertrudisstr. 20? Die Frage wird wie folgt beantwortet: Der Erhalt des denkmalgeschützten Hauses Gertrudisstr. 20 lässt sich trotz anhaltender Bemühungen der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bochum bislang nicht vollständig gewährleisten. Das Objekt ist momentan einsturzgefährdet und darf nicht betreten werden. Der Eigentümer des Baudenkmals hat eine Klage auf Löschung des Objektes aus der Denkmalliste der Stadt Bochum eingereicht. Gleichzeitig liegt ein Abbruchantrag vor. Gegen verschiedene Ordnungsverfügungen zum Erhalt des Gebäudes klagt der Eigentümer ebenfalls. Innerhalb des momentan laufenden Verfahrens ist der Eigentümer dazu verpflichtet worden, die Standsicherheit des Gebäudes wiederherzustellen, damit die Untere Denkmalbehörde zusammen mit dem Fachamt für Denkmalpflege in Westfalen-Lippe (LWL) eine Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 41 (25 32) Vorlage Nr. 20141677 Inventarisation vor Ort durchführen kann. Es soll festgestellt werden, ob der Denkmalwert des Objektes nach wie vor gegeben ist oder ob aufgrund der massiven Schäden möglicherweise soviel der historischen Bausubstanz ausgetauscht werden müsste, dass eine derartige Maßnahme zu einem Verlust der Denkmaleigenschaft führen würde. Der Abriss des Baudenkmals widerspräche der ureigensten Aufgabe nach dem Denkmalschutzgesetz - dem Schutz und der Erhaltung von historischem Erbe. Deshalb wird die Untere Denkmalbehörde auch weiterhin alles in ihrer Macht stehende tun, um das denkmalgeschützte Fachwerkhaus zu erhalten. Die Untere Denkmalbehörde wird ihre Zustimmung zum Abbruch des Baudenkmals Gertrudisstr. 20 allerhöchstens dann erteilen, wenn sämtliche Alternativen ausgeschöpft wurden. Der Eigentümer hat bislang die Standsicherheit des Gebäudes nicht sichergestellt, sodass die Untere Denkmalbehörde in Abstimmung mit dem LWL einen erfahrenen Statiker ausgewählt hat, der ein Angebot zur Herstellung der Standsicherheit anfertigen wird. Dieses Angebot wird in das laufende Verfahren eingespeist, sodass der Eigentümer möglichst kurzfristig dazu verpflichtet werden kann die Standsicherheit zu gewährleisten.