Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
24.12.14, 20:40
Aktualisiert
27.01.18, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 41 (25 32)
Vorlage Nr. 20141677
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 02.09.2014
Bezeichnung der Vorlage
Denkmalgeschütztes Haus Gertrudisstraße 20
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.11.2014
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid am 02.09.2014 ist angefragt
worden:
Wie steht es um den Erhalt des denkmalgeschützten Hauses Gertrudisstr. 20?
Die Frage wird wie folgt beantwortet:
Der Erhalt des denkmalgeschützten Hauses Gertrudisstr. 20 lässt sich trotz anhaltender
Bemühungen der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bochum bislang nicht vollständig
gewährleisten. Das Objekt ist momentan einsturzgefährdet und darf nicht betreten werden.
Der Eigentümer des Baudenkmals hat eine Klage auf Löschung des Objektes aus der
Denkmalliste der Stadt Bochum eingereicht. Gleichzeitig liegt ein Abbruchantrag vor. Gegen
verschiedene Ordnungsverfügungen zum Erhalt des Gebäudes klagt der Eigentümer
ebenfalls.
Innerhalb des momentan laufenden Verfahrens ist der Eigentümer dazu verpflichtet worden,
die Standsicherheit des Gebäudes wiederherzustellen, damit die Untere Denkmalbehörde
zusammen mit dem Fachamt für Denkmalpflege in Westfalen-Lippe (LWL) eine
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Inventarisation vor Ort durchführen kann. Es soll festgestellt werden, ob der Denkmalwert
des Objektes nach wie vor gegeben ist oder ob aufgrund der massiven Schäden
möglicherweise soviel der historischen Bausubstanz ausgetauscht werden müsste, dass
eine derartige Maßnahme zu einem Verlust der Denkmaleigenschaft führen würde.
Der Abriss des Baudenkmals widerspräche der ureigensten Aufgabe nach dem
Denkmalschutzgesetz - dem Schutz und der Erhaltung von historischem Erbe. Deshalb wird
die Untere Denkmalbehörde auch weiterhin alles in ihrer Macht stehende tun, um das
denkmalgeschützte Fachwerkhaus zu erhalten. Die Untere Denkmalbehörde wird ihre
Zustimmung zum Abbruch des Baudenkmals Gertrudisstr. 20 allerhöchstens dann erteilen,
wenn sämtliche Alternativen ausgeschöpft wurden.
Der Eigentümer hat bislang die Standsicherheit des Gebäudes nicht sichergestellt, sodass
die Untere Denkmalbehörde in Abstimmung mit dem LWL einen erfahrenen Statiker
ausgewählt hat, der ein Angebot zur Herstellung der Standsicherheit anfertigen wird. Dieses
Angebot wird in das laufende Verfahren eingespeist, sodass der Eigentümer möglichst
kurzfristig dazu verpflichtet werden kann die Standsicherheit zu gewährleisten.