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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
24.12.14, 20:41
Aktualisiert
27.01.18, 21:16

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 30122/Ma (2011) Vorlage Nr.: 20141880 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Dortmund für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 Beschlussvorschriften § 14 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 06.11.2014 13.11.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 30122/Ma (2011) Vorlage Nr.: 20141880 Die gegenwärtige Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beim Sozialgericht Dortmund läuft am 31.12.2014 ab. Gemäß § 13 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) werden die ehrenamtlichen Richter aufgrund von Vorschlagslisten für fünf Jahre berufen. Nach § 14 Abs. 4 SGG werden die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter, die in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes mitwirken, von den Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt. Die Stadt Bochum hat vier Personen aufzunehmen. Das Amt des ehrenamtlichen Richters beim Sozialgericht Dortmund kann gem. § 16 SGG nur ausüben, wer Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Die Amtszeit beträgt nach § 13 SGG fünf Jahre. § 19 SGG bestimmt, dass der ehrenamtliche Richter sein Amt mit gleichen Rechten wie der Berufsrichter ausübt. Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die Bestimmungen der §§ 17 und 18 SGG zu beachten; sie lauten: § 17 Ausschließungsgründe (1) Vom Amt des ehrenamtlichen Richters am Sozialgericht ist ausgeschlossen, 1. wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist, 2. wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, 3. wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht besitzt. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollten nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden. § 18 Ablehnungsgründe (1) Die Übernahme des Amtes als ehrenamtlicher Richter kann nur ablehnen, 1. wer die Regelaltersgrenze nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch erreicht hat, 2. wer in den zehn der Berufung vorhergehenden Jahren als ehrenamtlicher Richter bei einem Gericht der Sozialgerichtsbarkeit tätig gewesen ist, 3. wer durch ehrenamtliche Tätigkeit für die Allgemeinheit so in Anspruch genommen ist, dass ihm die Übernahme des Amtes nicht zugemutet werden kann, Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 30122/Ma (2011) Vorlage Nr.: 20141880 4. wer aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist, das Amt ordnungsmäßig auszuüben, 5. wer glaubhaft macht, dass wichtige Gründe ihm die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschweren. Außerdem ist zu beachten, dass Personen nicht vorzuschlagen sind, die bereits bei den Sozialgerichten, dem Landessozialgericht NRW, den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht für das Land NRW im Berufungszeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 als ehrenamtlicher Richter berufen oder für dieses Amt vorgeschlagen worden sind, auch nicht solche Personen, die eine prozessvertretende Tätigkeit vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ausüben. Auch sollte nicht vorgeschlagen werden, wer den Ladungen zu den Sitzungen wegen beruflicher oder sonstiger Belastungen nur selten Folge leisten können wird. Eine Wiederbenennung der Personen, die bereits in der Zeit vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2014 zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern berufen worden sind, ist möglich. Aus diesem Grund wurden alle Personen, die bereits seit dem 01.01.2010 als ehrenamtliche Richterin/ehrenamtlicher Richter tätig sind, telefonisch kontaktiert. Von dreizehn ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern haben sieben Personen ihr Interesse an einer weiteren Amtsperiode ausgedrückt. Da aus hiesiger Sicht alle nachfolgend aufgeführten Personen die Voraussetzungen erfüllen und von hier keine Präferenz über eine Auswahl der vom Sozialgericht Dortmund geforderten vier Berufungen getroffen werden kann, werden folgende Personen vorgeschlagen: Endemann, Wilhelm, Polizeibeamter a. D. Berufungsbeginn 01.01.2015, Berufungsende 31.12.2019 Hanfland, Sabine, Hausfrau Berufungsbeginn 01.01.2015, Berufungsende 31.12.2019 Knapp, Gela, Hausfrau Berufungsbeginn 01.01.2015, Berufungsende 31.12.2019 Ludwig, Birgit, Hausfrau Berufungsbeginn 01.01.2015, Berufungsende 31.12.2019 Ludwig, Horst Günter, Kfz-Mechaniker Berufungsbeginn 01.01.2015, Berufungsende 31.12.2019 Michalski, Peter Horst, Pensionär Berufungsbeginn 01.01.2015, Berufungsende 31.12.2019 Sonnabend, Ute, Hausfrau Berufungsbeginn 01.01.2015, Berufungsende 31.12.2019 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Vorlage Nr.: 20141880 Stadtamt 30122/Ma (2011) TOP/akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 30122/Ma (2011) Vorlage Nr.: 20141880 Bezeichnung der Vorlage Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Dortmund für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 In die Vorschlagsliste zur Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Sozialgericht Dortmund für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2019 werden aufgenommen: Endemann, Wilhelm, Polizeibeamter a. D. Berufungsbeginn 01.01.2015, Berufungsende 31.12.2019 Hanfland, Sabine, Hausfrau Berufungsbeginn 01.01.2015, Berufungsende 31.12.2019 Knapp, Gela, Hausfrau Berufungsbeginn 01.01.2015, Berufungsende 31.12.2019 Ludwig, Birgit, Hausfrau Berufungsbeginn 01.01.2015, Berufungsende 31.12.2019 Ludwig, Horst Günter, Kfz-Mechaniker Berufungsbeginn 01.01.2015, Berufungsende 31.12.2019 Michalski, Peter Horst, Pensionär Berufungsbeginn 01.01.2015, Berufungsende 31.12.2019 Sonnabend, Ute, Hausfrau Berufungsbeginn 01.01.2015, Berufungsende 31.12.2019