Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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179 kB
Erstellt
24.12.14, 20:41
Aktualisiert
27.01.18, 21:27
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 00 (1663)
Vorlage Nr.: 20141378
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Mitgliedschaft in der Kommunalen Gesundheitskonferenz
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
07.11.2014
03.12.2014
11.12.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 00 (1663)
Vorlage Nr.: 20141378
Am 25.06.2000 hat der Rat der Stadt Bochum die Einrichtung einer Kommunalen
Gesundheitskonferenz als zentralem Gremium zur ortsnahen Koordinierung der gesundheitlichen
Versorgung der Bevölkerung gemäß der §§ 23 und 24 des Gesetzes über den Öffentlichen
Gesundheitsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NW) beschlossen. Seither ist die
Kommunale Gesundheitskonferenz der Stadt Bochum regelmäßig zweimal im Jahr
zusammengetreten. Im Zuge ihrer Tätigkeit hat sich erwiesen, dass nicht alle Institutionen, die
nach dem Ratsbeschluss vom 25.06.2000 berechtigt waren, ein Mitglied in die Kommunale
Gesundheitskonferenz zu entsenden, diese Möglichkeit auch genutzt haben. Andererseits haben
andere Akteure des Gesundheitswesens als Kooperationspartner große Bedeutung erlangt, deren
Repräsentanz in der Kommunalen Gesundheitskonferenz bisher nicht vorgesehen war.
Im Einzelnen haben sich faktisch im Lauf der Jahre folgende Veränderungen in der
Zusammensetzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz ergeben:
Der
Informationsfluss
zwischen
Pflegeversicherung
und
Kommunaler
Gesundheitskonferenz wurde über die Vertretungen der Krankenversicherungen sichergestellt.
Neben den drei langjährig in der Kommunalen Gesundheitskonferenz vertretenen
Krankenkassen AOK NORDWEST, BARMER GEK und BKK vor Ort hat sich die IKK classic
als wichtiger Kooperationspartner erwiesen. Aus diesem Grund hat die Kommunale
Gesundheitskonferenz auf ihrer Sitzung am 17.04.2013 beschlossen, eine Vertreterin/einen
Vertreter dieser Krankenkasse in die Konferenz aufzunehmen.
Die Privaten Krankenversicherungen haben kein Mitglied benannt.
Die Kommunale Gesundheitskonferenz hat verschiedentlich die gesundheitliche Situation
von Personen mit Migrationshintergrund in den Blick genommen. In diesem Zusammenhang
war neben der Vertretung des Ausschusses für Migration und Integration das Kommunale
Integrationszentrum Bochum ein wichtiger Kooperationspartner. Es erscheint daher als
sinnvoll, diese Institution ebenfalls als Mitglied in die Kommunale Gesundheitskonferenz
aufzunehmen.
Zwei im Rat der Stadt Bochum vertretene Parteien haben kein Mitglied der Kommunalen
Gesundheitskonferenz benannt.
Eine weitere Perspektive für die Weiterentwicklung der Zusammensetzung der Kommunalen
Gesundheitskonferenz ergibt sich aus der Möglichkeit, die in Bochum angesiedelten und im
Gesundheitsbereich tätigen Hochschulen in die Kommunale Gesundheitskonferenz einzubinden.
Bereits jetzt gibt es vielfältige Kontakte zur Hochschule für Gesundheit, zur RuhrUniversität Bochum und zur Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe –
nicht zuletzt in der wissenschaftlichen Begleitung der Gesundheitsberichterstattung, die
direkt in den Tätigkeitsbereich der Kommunalen Gesundheitskonferenz fällt. Durch die
Entsendung von Vertreterinnen bzw. Vertretern aus diesen drei Hochschulen in die
Kommunale Gesundheitskonferenz können die bestehenden Kontakte gefestigt und
ausgebaut werden.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 00 (1663)
Vorlage Nr.: 20141378
Um den Erfahrungen der vergangenen Jahre und der gestiegenen Zahl der im Rat der Stadt
Bochum vertretenen Parteien gerecht zu werden, die Einbindung der örtlichen Hochschulen zu
verwirklichen und dennoch ein zahlenmäßig handlungsfähiges Gremium zu erhalten, wird
vorgeschlagen, die Mitgliedschaft der Kommunalen Gesundheitskonferenz in vier Schritten zu
modifizieren:
1.
Je eine Vertreterin/ein Vertreter der der Evangelischen Fachhochschule RheinlandWestfalen-Lippe, der Hochschule für Gesundheit und der Ruhr-Universität Bochum werden
in die Kommunale Gesundheitskonferenz eingeladen.
2.
Eine Vertreterin/ein Vertreter des Kommunalen Integrationsbüros wird in die Kommunale
Gesundheitskonferenz eingeladen.
3.
Die Privaten Krankenversicherungen und die Gesetzliche Pflegeversicherung werden aus
der Mitgliedsliste der Kommunalen Gesundheitskonferenz gestrichen.
4.
Jede Ratsfraktion entsendet
Gesundheitskonferenz.
eine Vertreterin/einen Vertreter
in die Kommunale
Durch dieses Verfahren wird trotz der Veränderungen im Rat der Stadt Bochum und der
Neuaufnahme der Hochschulen die Mitgliederzahl der Kommunalen Gesundheitskonferenz
nahezu
stabil gehalten. Es ergibt sich daraus die im Beschlussvorschlag aufgeführte
Mitgliedsliste. Bei Anwesenheit aller beträgt die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder 34. Bei 17
anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern ist die Konferenz beschlussfähig.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 00 (1663)
Vorlage Nr.: 20141378
Bezeichnung der Vorlage
Mitgliedschaft in der Kommunalen Gesundheitskonferenz
Der Zusammensetzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz laut beigefügter Liste wird
zugestimmt.
Die Kommunale Gesundheitskonferenz setzt sich künftig wie folgt zusammen:
Vertreter/innen der Fraktionen im Rat
eine Vertreterin/ein Vertreter des Amtes für Soziales und Wohnen
eine Vertreterin/ein Vertreter der AOK NORDWEST
eine Vertreterin/ein Vertreter der Apothekerkammer Westfalen Lippe
eine Vertreterin/ein Vertreter der BARMER GEK
eine Vertreterin/ein Vertreter der BKK vor Ort
eine Vertreterin/ein Vertreter der EFH Bochum
eine Vertreterin des Frauenbeirates
eine Vertreterin/ein Vertreter der Freien Wohlfahrtsverbände
eine Vertreterin/ein Vertreter des Gesundheitsamtes
eine Vertreterin der kommunalen Gleichstellungsstelle
eine Vertreterin/ein Vertreter der Hochschule für Gesundheit
eine Vertreterin/ein Vertreter der IKK classic
eine Vertreterin/ein Vertreter des Integrationsrates
eine Vertreterin/ein Vertreter des Kommunalen Integrationszentrums Bochum
eine Vertreterin/ein Vertreter des Jugendamtes
eine Vertreterin/ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe
eine Vertreterin/ein Vertreter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 00 (1663)
Vorlage Nr.: 20141378
eine Vertreterin/ein Vertreter der Pflegekonferenz
eine Vertreterin/ein Vertreter der PSAG
je eine Vertreterin/ein Vertreter der Ratsfraktionen des Rates der Stadt Bochum
eine Vertreterin/ein Vertreter der Renten- und Unfallversicherung
eine Vertreterin/ein Vertreter der RUB
eine Vertreterin/ein Vertreter der Selbsthilfegruppen
eine Vertreterin/ein Vertreter des Seniorenbeirates
eine Vertreterin/ein Vertreter der stationären Einrichtungen der Krankenversorgung
eine Vertreterin/ein Vertreter der stationären Einrichtungen der Pflege
eine Vertreterin/ein Vertreter der Träger ambulanter nichtärztlicher, pflegerischer und
sozialer Leistungen
eine Vertreterin/ein Vertreter der Wirtschaftsförderung Bochum GmbH
die Leiterin/der Leiter der Kommunalen Gesundheitskonferenz