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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
179 kB
Erstellt
24.12.14, 20:41
Aktualisiert
27.01.18, 21:27

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 00 (1663) Vorlage Nr.: 20141378 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Mitgliedschaft in der Kommunalen Gesundheitskonferenz Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Haupt- und Finanzausschuss Rat 07.11.2014 03.12.2014 11.12.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 00 (1663) Vorlage Nr.: 20141378 Am 25.06.2000 hat der Rat der Stadt Bochum die Einrichtung einer Kommunalen Gesundheitskonferenz als zentralem Gremium zur ortsnahen Koordinierung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung gemäß der §§ 23 und 24 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NW) beschlossen. Seither ist die Kommunale Gesundheitskonferenz der Stadt Bochum regelmäßig zweimal im Jahr zusammengetreten. Im Zuge ihrer Tätigkeit hat sich erwiesen, dass nicht alle Institutionen, die nach dem Ratsbeschluss vom 25.06.2000 berechtigt waren, ein Mitglied in die Kommunale Gesundheitskonferenz zu entsenden, diese Möglichkeit auch genutzt haben. Andererseits haben andere Akteure des Gesundheitswesens als Kooperationspartner große Bedeutung erlangt, deren Repräsentanz in der Kommunalen Gesundheitskonferenz bisher nicht vorgesehen war. Im Einzelnen haben sich faktisch im Lauf der Jahre folgende Veränderungen in der Zusammensetzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz ergeben:  Der Informationsfluss zwischen Pflegeversicherung und Kommunaler Gesundheitskonferenz wurde über die Vertretungen der Krankenversicherungen sichergestellt.  Neben den drei langjährig in der Kommunalen Gesundheitskonferenz vertretenen Krankenkassen AOK NORDWEST, BARMER GEK und BKK vor Ort hat sich die IKK classic als wichtiger Kooperationspartner erwiesen. Aus diesem Grund hat die Kommunale Gesundheitskonferenz auf ihrer Sitzung am 17.04.2013 beschlossen, eine Vertreterin/einen Vertreter dieser Krankenkasse in die Konferenz aufzunehmen.  Die Privaten Krankenversicherungen haben kein Mitglied benannt.  Die Kommunale Gesundheitskonferenz hat verschiedentlich die gesundheitliche Situation von Personen mit Migrationshintergrund in den Blick genommen. In diesem Zusammenhang war neben der Vertretung des Ausschusses für Migration und Integration das Kommunale Integrationszentrum Bochum ein wichtiger Kooperationspartner. Es erscheint daher als sinnvoll, diese Institution ebenfalls als Mitglied in die Kommunale Gesundheitskonferenz aufzunehmen.  Zwei im Rat der Stadt Bochum vertretene Parteien haben kein Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz benannt. Eine weitere Perspektive für die Weiterentwicklung der Zusammensetzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz ergibt sich aus der Möglichkeit, die in Bochum angesiedelten und im Gesundheitsbereich tätigen Hochschulen in die Kommunale Gesundheitskonferenz einzubinden.  Bereits jetzt gibt es vielfältige Kontakte zur Hochschule für Gesundheit, zur RuhrUniversität Bochum und zur Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe – nicht zuletzt in der wissenschaftlichen Begleitung der Gesundheitsberichterstattung, die direkt in den Tätigkeitsbereich der Kommunalen Gesundheitskonferenz fällt. Durch die Entsendung von Vertreterinnen bzw. Vertretern aus diesen drei Hochschulen in die Kommunale Gesundheitskonferenz können die bestehenden Kontakte gefestigt und ausgebaut werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 00 (1663) Vorlage Nr.: 20141378 Um den Erfahrungen der vergangenen Jahre und der gestiegenen Zahl der im Rat der Stadt Bochum vertretenen Parteien gerecht zu werden, die Einbindung der örtlichen Hochschulen zu verwirklichen und dennoch ein zahlenmäßig handlungsfähiges Gremium zu erhalten, wird vorgeschlagen, die Mitgliedschaft der Kommunalen Gesundheitskonferenz in vier Schritten zu modifizieren: 1. Je eine Vertreterin/ein Vertreter der der Evangelischen Fachhochschule RheinlandWestfalen-Lippe, der Hochschule für Gesundheit und der Ruhr-Universität Bochum werden in die Kommunale Gesundheitskonferenz eingeladen. 2. Eine Vertreterin/ein Vertreter des Kommunalen Integrationsbüros wird in die Kommunale Gesundheitskonferenz eingeladen. 3. Die Privaten Krankenversicherungen und die Gesetzliche Pflegeversicherung werden aus der Mitgliedsliste der Kommunalen Gesundheitskonferenz gestrichen. 4. Jede Ratsfraktion entsendet Gesundheitskonferenz. eine Vertreterin/einen Vertreter in die Kommunale Durch dieses Verfahren wird trotz der Veränderungen im Rat der Stadt Bochum und der Neuaufnahme der Hochschulen die Mitgliederzahl der Kommunalen Gesundheitskonferenz nahezu stabil gehalten. Es ergibt sich daraus die im Beschlussvorschlag aufgeführte Mitgliedsliste. Bei Anwesenheit aller beträgt die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder 34. Bei 17 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern ist die Konferenz beschlussfähig. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 00 (1663) Vorlage Nr.: 20141378 Bezeichnung der Vorlage Mitgliedschaft in der Kommunalen Gesundheitskonferenz Der Zusammensetzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz laut beigefügter Liste wird zugestimmt. Die Kommunale Gesundheitskonferenz setzt sich künftig wie folgt zusammen:  Vertreter/innen der Fraktionen im Rat  eine Vertreterin/ein Vertreter des Amtes für Soziales und Wohnen  eine Vertreterin/ein Vertreter der AOK NORDWEST  eine Vertreterin/ein Vertreter der Apothekerkammer Westfalen Lippe  eine Vertreterin/ein Vertreter der BARMER GEK  eine Vertreterin/ein Vertreter der BKK vor Ort  eine Vertreterin/ein Vertreter der EFH Bochum  eine Vertreterin des Frauenbeirates  eine Vertreterin/ein Vertreter der Freien Wohlfahrtsverbände  eine Vertreterin/ein Vertreter des Gesundheitsamtes  eine Vertreterin der kommunalen Gleichstellungsstelle  eine Vertreterin/ein Vertreter der Hochschule für Gesundheit  eine Vertreterin/ein Vertreter der IKK classic  eine Vertreterin/ein Vertreter des Integrationsrates  eine Vertreterin/ein Vertreter des Kommunalen Integrationszentrums Bochum  eine Vertreterin/ein Vertreter des Jugendamtes  eine Vertreterin/ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe  eine Vertreterin/ein Vertreter der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 00 (1663) Vorlage Nr.: 20141378  eine Vertreterin/ein Vertreter der Pflegekonferenz  eine Vertreterin/ein Vertreter der PSAG  je eine Vertreterin/ein Vertreter der Ratsfraktionen des Rates der Stadt Bochum  eine Vertreterin/ein Vertreter der Renten- und Unfallversicherung  eine Vertreterin/ein Vertreter der RUB  eine Vertreterin/ein Vertreter der Selbsthilfegruppen  eine Vertreterin/ein Vertreter des Seniorenbeirates  eine Vertreterin/ein Vertreter der stationären Einrichtungen der Krankenversorgung  eine Vertreterin/ein Vertreter der stationären Einrichtungen der Pflege  eine Vertreterin/ein Vertreter der Träger ambulanter nichtärztlicher, pflegerischer und sozialer Leistungen  eine Vertreterin/ein Vertreter der Wirtschaftsförderung Bochum GmbH  die Leiterin/der Leiter der Kommunalen Gesundheitskonferenz