Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Vorlage_20141533.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
24.12.14, 20:41
Aktualisiert
27.01.18, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 13 (62 46) Roh
Vorlage Nr.: 20141533
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Ergebnisse der Prüfung der Kosten der Unterkunft
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Rechnungsprüfungsausschuss
31.10.2014
Anlagen
Prüfbericht KdU_Rödl & Partner
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 13 (62 46)
Roh
Vorlage Nr.: 20141533
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat, insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltssicherung und der finanziellen Tragweite, die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft (KdU) im
Rahmen der Hilfe für Arbeitsuchende nach dem SGB II als grundsätzlich steuerungsrelevantes
Aufgabenfeld identifiziert, das im Hinblick auf mögliche Konsolidierungspotenziale näher betrachtet
werden sollte. Das für die Aufgabenerledigung benötigte Finanzvolumen ist seit Jahren steigend
und beträgt lt. Haushaltsplanung 2014 rd. 97 Mio. EUR. Nach den Rechnungsergebnissen der
Monate Januar bis Juli 2014 ist in diesem Jahr von einem Jahresergebnis in Höhe von mindestens
100,5 Mio. EUR auszugehen.
Das RPA hat die Rödl & Partner GbR, die bereits bei verschiedenen anderen kommunalen Trägern Prüfungserfahrungen zu der Themenstellung gesammelt hat und die Finanzverwaltung bei
der Implementierung der Wirkungsorientierten Steuerung unterstützt, im Februar 2014 beauftragt,
den Aufgabenbereich einer detaillierten Betrachtung zu unterziehen. Die Beauftragung umfasste
folgende Schwerpunkte:
●
Wirtschaftlichkeit des angewendeten Systems der KdU- und Heizkostengewährung und Vereinbarkeit mit der aktuellen Rechtsprechung
●
Stichprobenartige Prüfung der angewendeten Sachbearbeitungsprozesse im Bereich der KdUund Heizkostengewährung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Fehlerpotenzialen
●
Controlling-Instrumentarium der Stadt zur Sicherung kommunaler Leistungen SGB II (generell)
und der Verifizierung der KdU-Richtwerte (im speziellen)
In einem vom RPA moderierten Prozess erfolgte in den Monaten Februar bis August 2014 eine
Aufbereitung der v. g. Themenfelder in ausgesprochen konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Amt
für Soziales und Wohnen (Amt 50) und dem Jobcenter Bochum. Hierbei wurde die beauftragte
Gesellschaft von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der tangierten Sachgebiete des Amtes 50 und
Mitarbeitern des Büros der Geschäftsführung des Jobcenters Bochum intensiv unterstützt. Erste
Arbeitsergebnisse konnten bereits umgesetzt werden.
Das Gesamtergebnis der Prüfung ist dem dieser Vorlage beigefügten Bericht der Fa. Rödl & Partner von August 2014 zu entnehmen.
Folgende Handlungsempfehlungen wurden gegeben:
a)
Anwendung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels anstelle des qualifizierten Bochumer Mietspiegels
b)
Ermittlung von örtlichen Richtwerten für die kalten Neben- und Betriebskosten anstelle der
Werte des Betriebskostenspiegels NRW
c)
Überarbeitung des sog. Schlüssigen Konzepts
d)
Optimierung der Datenerhebung für die Prüfung der Allgemeinen Verfügbarkeit von angemessenem Wohnraum
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e)
Verbesserung der Datenqualität in den Fachanwendungen A2LL und AKDN sozial zur Wahrnehmung der Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten
f)
Einführung eines (verbesserten) Verfahrens zur Prüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
g)
Anwendung des bundesweiten Heizkostenspiegels / Aufhebung des Heizkosten-Moratoriums
h)
Implementierung eines Kennzahlen-Berichtssets für das Controlling der KdU
Die Umsetzung der v. g. Maßnahmen beinhaltet nach den Berechnungen von Rödl & Partner folgende jährliche Einsparpotenziale:
Maßnahmen a) bis c)
➤
erheblich, jedoch noch nicht hinreichend quantifizierbar
Zu beachten ist allerdings, dass durch höhere Richtwerte lt. Bochumer Mietspiegel und Betriebskostenspiegel NRW ab August 2014 zunächst mit Kostensteigerungen zu rechnen ist. Die Datenerhebung für einen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel sowie für örtliche Betriebskostenrichtwerte (Kosten der Erhebung rd. 50.000 EUR) wird ca. ein halbes Jahr in Anspruch nehmen, sodass ein überarbeitetes schlüssiges Konzept mit reduzierten Richtwerten (Angemessenheitsgrenzen) ab 01.07.2015 realistisch erscheint. Fallen die Richtwerte dann tatsächlich so aus, wie es die
bis jetzt vorliegenden Erkenntnisse als wahrscheinschlich erscheinen lassen, kann theoretisch eine
Einsparung bei den Nettokaltmieten in Höhe von 790.000 EUR und bei den kalten Betriebskosten
in Höhe von 590.000 EUR erzielt werden. Im Hinblick auf den Bestandsschutz für laufende Fälle
und zur Vermeidung einer “Umzugswelle” sind die neuen Richtwerte nur auf Neufälle und Fälle mit
Wohnungswechsel anwendbar. Eine datenmäßig gesicherte Etatisierung der Einsparungen kann
im Sommer 2015 erfolgen.
Maßnahme f)
➤
590.000 EUR
Die Datenanalyse und die stichprobenartige Prüfung der Betriebskostenabrechnungen lassen erheblichen Optimierungsbedarf erkennen. Um das ermittelte Potenzial zu realisieren, ist allerdings
wegen der Komplexität der Sache ein erheblicher personeller Mehraufwand erforderlich, da die
Abwicklung für die in der Leistungsgewährung eingesetzten Kräfte im laufenden Tagesgeschäft
nicht leistbar ist. Dem rechnerisch ermittelten Einsparpotenzial von 890.000 EUR stünde deshalb
zwingend ein Personalkosten bedingter Mehraufwand von 300.000 EUR gegenüber. Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Verfahrensschritte soll in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Bochum kurzfristig begonnen werden.
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Vorlage Nr.: 20141533
Maßnahme g)
➤
450.000 EUR
Das seit 2008 geltende Heizkosten-Moratorium müsste zunächst durch Beschlüsse des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Rates aufgehoben werden. Hier ist also zunächst eine Initiative zur Wiederaufnahme des Themas in den kommunalpolitischen Gremien erforderlich; sodann wäre die Willensbildung abzuwarten. Nur bei einem im Sinne der Maßnahmeabsicht positiven Ausgang durch entsprechende politische Beschlüsse könnten anschließend die
Höchstwerte lt. bundesweitem Heizkostenspiegel grundsätzlich in allen Fällen angewendet werden.
Allerdings sind die leistungsberechtigten Personen bei Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums (bei nochmals voller Berücksichtigung aller angefallenen Heizungskosten) erst auf die neuen Höchstwerte hinzuweisen, sodass mit der Realisierung der berechneten Einsparungen erst ab
2016 zu rechnen ist.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
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