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Vorlage_20141533.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Vorlage_20141533.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
24.12.14, 20:41
Aktualisiert
27.01.18, 21:28

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 14 13 (62 46) Roh Vorlage Nr.: 20141533 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Ergebnisse der Prüfung der Kosten der Unterkunft Beschlussvorschriften Beschlussorgan Beratungsfolge Sitzungstermin Rechnungsprüfungsausschuss 31.10.2014 Anlagen Prüfbericht KdU_Rödl & Partner Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 14 13 (62 46) Roh Vorlage Nr.: 20141533 Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat, insbesondere vor dem Hintergrund der Haushaltssicherung und der finanziellen Tragweite, die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen der Hilfe für Arbeitsuchende nach dem SGB II als grundsätzlich steuerungsrelevantes Aufgabenfeld identifiziert, das im Hinblick auf mögliche Konsolidierungspotenziale näher betrachtet werden sollte. Das für die Aufgabenerledigung benötigte Finanzvolumen ist seit Jahren steigend und beträgt lt. Haushaltsplanung 2014 rd. 97 Mio. EUR. Nach den Rechnungsergebnissen der Monate Januar bis Juli 2014 ist in diesem Jahr von einem Jahresergebnis in Höhe von mindestens 100,5 Mio. EUR auszugehen. Das RPA hat die Rödl & Partner GbR, die bereits bei verschiedenen anderen kommunalen Trägern Prüfungserfahrungen zu der Themenstellung gesammelt hat und die Finanzverwaltung bei der Implementierung der Wirkungsorientierten Steuerung unterstützt, im Februar 2014 beauftragt, den Aufgabenbereich einer detaillierten Betrachtung zu unterziehen. Die Beauftragung umfasste folgende Schwerpunkte: ● Wirtschaftlichkeit des angewendeten Systems der KdU- und Heizkostengewährung und Vereinbarkeit mit der aktuellen Rechtsprechung ● Stichprobenartige Prüfung der angewendeten Sachbearbeitungsprozesse im Bereich der KdUund Heizkostengewährung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Fehlerpotenzialen ● Controlling-Instrumentarium der Stadt zur Sicherung kommunaler Leistungen SGB II (generell) und der Verifizierung der KdU-Richtwerte (im speziellen) In einem vom RPA moderierten Prozess erfolgte in den Monaten Februar bis August 2014 eine Aufbereitung der v. g. Themenfelder in ausgesprochen konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50) und dem Jobcenter Bochum. Hierbei wurde die beauftragte Gesellschaft von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der tangierten Sachgebiete des Amtes 50 und Mitarbeitern des Büros der Geschäftsführung des Jobcenters Bochum intensiv unterstützt. Erste Arbeitsergebnisse konnten bereits umgesetzt werden. Das Gesamtergebnis der Prüfung ist dem dieser Vorlage beigefügten Bericht der Fa. Rödl & Partner von August 2014 zu entnehmen. Folgende Handlungsempfehlungen wurden gegeben: a) Anwendung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels anstelle des qualifizierten Bochumer Mietspiegels b) Ermittlung von örtlichen Richtwerten für die kalten Neben- und Betriebskosten anstelle der Werte des Betriebskostenspiegels NRW c) Überarbeitung des sog. Schlüssigen Konzepts d) Optimierung der Datenerhebung für die Prüfung der Allgemeinen Verfügbarkeit von angemessenem Wohnraum Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 14 13 (62 46) Roh Vorlage Nr.: 20141533 e) Verbesserung der Datenqualität in den Fachanwendungen A2LL und AKDN sozial zur Wahrnehmung der Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten f) Einführung eines (verbesserten) Verfahrens zur Prüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen g) Anwendung des bundesweiten Heizkostenspiegels / Aufhebung des Heizkosten-Moratoriums h) Implementierung eines Kennzahlen-Berichtssets für das Controlling der KdU Die Umsetzung der v. g. Maßnahmen beinhaltet nach den Berechnungen von Rödl & Partner folgende jährliche Einsparpotenziale: Maßnahmen a) bis c) ➤ erheblich, jedoch noch nicht hinreichend quantifizierbar Zu beachten ist allerdings, dass durch höhere Richtwerte lt. Bochumer Mietspiegel und Betriebskostenspiegel NRW ab August 2014 zunächst mit Kostensteigerungen zu rechnen ist. Die Datenerhebung für einen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel sowie für örtliche Betriebskostenrichtwerte (Kosten der Erhebung rd. 50.000 EUR) wird ca. ein halbes Jahr in Anspruch nehmen, sodass ein überarbeitetes schlüssiges Konzept mit reduzierten Richtwerten (Angemessenheitsgrenzen) ab 01.07.2015 realistisch erscheint. Fallen die Richtwerte dann tatsächlich so aus, wie es die bis jetzt vorliegenden Erkenntnisse als wahrscheinschlich erscheinen lassen, kann theoretisch eine Einsparung bei den Nettokaltmieten in Höhe von 790.000 EUR und bei den kalten Betriebskosten in Höhe von 590.000 EUR erzielt werden. Im Hinblick auf den Bestandsschutz für laufende Fälle und zur Vermeidung einer “Umzugswelle” sind die neuen Richtwerte nur auf Neufälle und Fälle mit Wohnungswechsel anwendbar. Eine datenmäßig gesicherte Etatisierung der Einsparungen kann im Sommer 2015 erfolgen. Maßnahme f) ➤ 590.000 EUR Die Datenanalyse und die stichprobenartige Prüfung der Betriebskostenabrechnungen lassen erheblichen Optimierungsbedarf erkennen. Um das ermittelte Potenzial zu realisieren, ist allerdings wegen der Komplexität der Sache ein erheblicher personeller Mehraufwand erforderlich, da die Abwicklung für die in der Leistungsgewährung eingesetzten Kräfte im laufenden Tagesgeschäft nicht leistbar ist. Dem rechnerisch ermittelten Einsparpotenzial von 890.000 EUR stünde deshalb zwingend ein Personalkosten bedingter Mehraufwand von 300.000 EUR gegenüber. Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Verfahrensschritte soll in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Bochum kurzfristig begonnen werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 14 13 (62 46) Roh Vorlage Nr.: 20141533 Maßnahme g) ➤ 450.000 EUR Das seit 2008 geltende Heizkosten-Moratorium müsste zunächst durch Beschlüsse des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie des Rates aufgehoben werden. Hier ist also zunächst eine Initiative zur Wiederaufnahme des Themas in den kommunalpolitischen Gremien erforderlich; sodann wäre die Willensbildung abzuwarten. Nur bei einem im Sinne der Maßnahmeabsicht positiven Ausgang durch entsprechende politische Beschlüsse könnten anschließend die Höchstwerte lt. bundesweitem Heizkostenspiegel grundsätzlich in allen Fällen angewendet werden. Allerdings sind die leistungsberechtigten Personen bei Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums (bei nochmals voller Berücksichtigung aller angefallenen Heizungskosten) erst auf die neuen Höchstwerte hinzuweisen, sodass mit der Realisierung der berechneten Einsparungen erst ab 2016 zu rechnen ist. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt 14 13 (62 46) Roh Vorlage Nr.: 20141533 Bezeichnung der Vorlage Ergebnisse der Prüfung der Kosten der Unterkunft TOP/akt. Beratung