Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage_Linke_Mindeststandards Flüchtlingsunterkünfte in Bochum.pdf
Größe
47 kB
Erstellt
24.12.14, 20:42
Aktualisiert
27.01.18, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
im Rat der Stadt Bochum
DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum, 44777 Bochum
An die Vorsitzende
des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziale
Frau Astrid Platzmann-Scholten
Rathaus, Zi. 49
Willy-Brandt-Platz 2-6
D-44777 Bochum
Telefon: 0234 – 910 1295 / -1296
Fax:
0234 – 910 1297
eMail: Linksfraktion@bochum.de
Internet: linksfraktionbochum.de
Bochum, den 07. November 2014
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum
zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziale am 07.11.2014
Mindeststandards Flüchtlingsunterkünfte in Bochum
Im Zuge der Veröffentlichung der Ergebnisse einer Fragebogenerhebung zum Zustand der
Flüchtlingsunterkünfte NRW hat der Flüchtlingsrat NRW bereits vor einem Jahr, im November
2013, einen Katalog von Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung
definiert. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung musste festgestellt werden, dass die Unterkünfte
in Bochum diesen Mindeststandards nicht entsprechen. Die Kriterien umfassen:
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grundsätzlich ist eine dezentrale Unterbringung aus ökonomischen und sozialen
Gründen geboten
Unterbringung von Familien möglichst zeitnah in Wohnungen
nur eine kurze Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen, Maximalzeit soll in
den Kommunen fest definiert und nicht Auslegungssache sein
Mindestgröße der Wohnfläche in Erstaufnahmeeinrichtungen/Sammelunterkünften
von nicht unter 8 m² pro Person
Angebote und Räumlichkeiten für Kinderbetreuung auch in der ersten Phase der
Unterbringung
Sammelunterbringung, auch in der ersten Phase, nicht in Containern oder
Einrichtungen in Leichtbauweise
Verpflichtung der Gesundheitsämter zu regelmäßigen Kontrollen (hygienische
Bedingungen, Feuchtigkeitsschäden)
Verpflichtung zu regelmäßiger baurechtlicher Überprüfung und Kontrolle des
Brandschutzes
Kernsanierung oder besser Schließung von Unterkünften mit Schimmelbefall
Auch in Gemeinschaftsunterkünften Unterbringung der Flüchtlinge in
abgeschlossenen Einheiten mit eigener Küche/Bad
Keine Unterbringung in der Peripherie (im Wald, in Gewerbegebieten etc.),
erreichbarer ÖPNV-Anschluss
Definition klarer Standards für den baulichen Zustand der Unterkünfte (keine defekten
Duschen, Toiletten, Waschbecken, Gemeinschaftsküchen)
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Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen, unter anderem der Planung einer weiteren
Containerunterkunft in Bochum, fragt die DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum an:
1. Fühlt sich die Verwaltung bei aktuellen Planungen diesen Mindeststandards für eine
menschenwürdige Unterbringung verpflichtet?
Wenn ja, wie ist die Planung einer neuen Containerunterkunft damit vereinbar?
2. Berücksichtigt die Stadt Bochum bei der Planung den Standard, dass Flüchtlinge auch
in Sammelunterkünften in abgeschlossenen Einheiten mit eigener Küche/Bad
untergebracht werden sollen?
3. Gibt es Bestrebungen, die maximale Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen
verbindlich zu definieren, um den Betroffenen Menschen mehr Rechtssicherheit zu
geben?
4. Sind die Standards für den baulichen Zustand der Unterkünfte verbindlich und
detailliert definiert?
Wenn ja, welche Möglichkeiten haben die BewohnerInnen, auf die Umsetzung dieser
Standards zu bestehen?
5. Wird die Mindestgröße der Wohnfläche von 8 m³ in allen Erstaufnahmeeinrichtungen
erfüllt?
Wenn nicht, in welchen nicht?
6. Gibt es in allen Unterkünften Angebote und Räumlichkeiten für Kinderbetreuung?
Wenn nicht, in welchen nicht?
7. Müssen in Bochum derzeit Flüchtlinge in Unterkünften mit Schimmelbefall leben?
Wenn ja, wo?
Sevim Sarialtun
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