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Anfrage_Linke_Mindeststandards Flüchtlingsunterkünfte in Bochum.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage_Linke_Mindeststandards Flüchtlingsunterkünfte in Bochum.pdf
Größe
47 kB
Erstellt
24.12.14, 20:42
Aktualisiert
27.01.18, 21:28

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Inhalt der Datei

im Rat der Stadt Bochum DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum, 44777 Bochum An die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziale Frau Astrid Platzmann-Scholten Rathaus, Zi. 49 Willy-Brandt-Platz 2-6 D-44777 Bochum Telefon: 0234 – 910 1295 / -1296 Fax: 0234 – 910 1297 eMail: Linksfraktion@bochum.de Internet: linksfraktionbochum.de Bochum, den 07. November 2014 Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziale am 07.11.2014 Mindeststandards Flüchtlingsunterkünfte in Bochum Im Zuge der Veröffentlichung der Ergebnisse einer Fragebogenerhebung zum Zustand der Flüchtlingsunterkünfte NRW hat der Flüchtlingsrat NRW bereits vor einem Jahr, im November 2013, einen Katalog von Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung definiert. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung musste festgestellt werden, dass die Unterkünfte in Bochum diesen Mindeststandards nicht entsprechen. Die Kriterien umfassen: • • • • • • • • • • • • grundsätzlich ist eine dezentrale Unterbringung aus ökonomischen und sozialen Gründen geboten Unterbringung von Familien möglichst zeitnah in Wohnungen nur eine kurze Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen, Maximalzeit soll in den Kommunen fest definiert und nicht Auslegungssache sein Mindestgröße der Wohnfläche in Erstaufnahmeeinrichtungen/Sammelunterkünften von nicht unter 8 m² pro Person Angebote und Räumlichkeiten für Kinderbetreuung auch in der ersten Phase der Unterbringung Sammelunterbringung, auch in der ersten Phase, nicht in Containern oder Einrichtungen in Leichtbauweise Verpflichtung der Gesundheitsämter zu regelmäßigen Kontrollen (hygienische Bedingungen, Feuchtigkeitsschäden) Verpflichtung zu regelmäßiger baurechtlicher Überprüfung und Kontrolle des Brandschutzes Kernsanierung oder besser Schließung von Unterkünften mit Schimmelbefall Auch in Gemeinschaftsunterkünften Unterbringung der Flüchtlinge in abgeschlossenen Einheiten mit eigener Küche/Bad Keine Unterbringung in der Peripherie (im Wald, in Gewerbegebieten etc.), erreichbarer ÖPNV-Anschluss Definition klarer Standards für den baulichen Zustand der Unterkünfte (keine defekten Duschen, Toiletten, Waschbecken, Gemeinschaftsküchen) Seite 1|2 Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen, unter anderem der Planung einer weiteren Containerunterkunft in Bochum, fragt die DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum an: 1. Fühlt sich die Verwaltung bei aktuellen Planungen diesen Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung verpflichtet? Wenn ja, wie ist die Planung einer neuen Containerunterkunft damit vereinbar? 2. Berücksichtigt die Stadt Bochum bei der Planung den Standard, dass Flüchtlinge auch in Sammelunterkünften in abgeschlossenen Einheiten mit eigener Küche/Bad untergebracht werden sollen? 3. Gibt es Bestrebungen, die maximale Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen verbindlich zu definieren, um den Betroffenen Menschen mehr Rechtssicherheit zu geben? 4. Sind die Standards für den baulichen Zustand der Unterkünfte verbindlich und detailliert definiert? Wenn ja, welche Möglichkeiten haben die BewohnerInnen, auf die Umsetzung dieser Standards zu bestehen? 5. Wird die Mindestgröße der Wohnfläche von 8 m³ in allen Erstaufnahmeeinrichtungen erfüllt? Wenn nicht, in welchen nicht? 6. Gibt es in allen Unterkünften Angebote und Räumlichkeiten für Kinderbetreuung? Wenn nicht, in welchen nicht? 7. Müssen in Bochum derzeit Flüchtlinge in Unterkünften mit Schimmelbefall leben? Wenn ja, wo? Sevim Sarialtun Seite 2|2