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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
24.12.14, 20:42
Aktualisiert
27.01.18, 21:28

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Ga (1442) Vorlage Nr. 20141981 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage vom 20.10.2014, Vorlage Nr. 20141973 Bezeichnung der Vorlage Kompensationsflächen und Regenrückhaltebecken im Bereich der Opel-Querspange, jetzt A448 Beratungsfolge Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde Sitzungstermin akt. Beratung 11.11.2014 Anlagen Wortlaut Der Landschaftsbeirat fragt an: 1. 2. 3. 4. Kompensationsflächen und Pflegemaßnahmen, Gestaltung und Pflege des Regenrückhaltebeckens, sind Zäune im Landschaftsschutzgebiet (LSG) statthaft, Ausgleich und Bepflanzung Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Für den Bau der BAB 448 sind bereits einige der festgesetzten Kompensationsmaßnahmen umgesetzt worden, vor allem südlich von Haus Laer, unter anderem die Entwicklung und Anlage von extensiven Grünlandflächen und die Anlage von Hecken-, Gebüsch- und Gehölzpflanzungen. Auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), welche sich aus dem Artenschutzrecht ergeben, sind bereits realisiert worden, z. B. die Anlage einer extensiven Streuobstwiese im Bereich Asbeck als Lebensraum für den Steinkauz, Errichtung eines Quartiers für die Schleiereule sowie die Anbringung von Fledermauskästen auf dem evangelischen Friedhof an der Schattbachstraße. Einige dieser Flächen sind durch Zäune (siehe hierzu die Vorlage Nr. 20121376 vom Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Ga (1442) Vorlage Nr. 20141981 11.09.2012 im Zusammenhang mit Zäunen im LSG) temporär eingefriedet worden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und um Personen aus dem Baustellenbereich fernzuhalten. Diese werden jedoch nach Ende der Bauaktivitäten wieder entfernt. Diese sicherheitsrelevanten Maßnahmen sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens festgesetzt worden.