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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
24.12.14, 20:42
Aktualisiert
27.01.18, 21:29

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (2105) Vorlage Nr. 20141799 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Beschluss der Bezirksvertretung Bochum-Mitte vom 04.09.2014 (Vorlage Nr.: 20141327) Bezeichnung der Vorlage Anregung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zur Einführung des Elektronischen Sitzungsdienstes Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 13.11.2014 Anlagen Wortlaut Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte hat in der Sitzung am 04.09.2014 angeregt, dass die Stadt Bochum jedem Bezirksvertreter die Teilnahme am Elektronischen Sitzungsdienst (ESD) ermöglichen soll (vgl. Vorlage-Nr. 20141327) Die Bezirksvertretung Bochum-Mitte schlägt eine einmalige Anschaffungspauschale i.H.v. 600.- EUR und eine jährliche Sachkostenpauschale i.H.v. 50.- EUR vor. Im Vorfeld der Überlegungen zur Einführung des ESD für den Rat der Stadt Bochum, hatte die dazu beauftragte interfraktionelle Arbeitsgruppe zum ESD festgelegt, dass für eine Einführung des ESD innerhalb der Stadtbezirke zu Beginn der neuen Wahlperiode zunächst eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzunehmen ist. Eine von der Verwaltung durchgeführte Berechnung ergab, dass eine Einführung des ESD für alle Bezirksvertretungen eine maximale Einsparung i.H.v. rd. 69.000 EUR über die Legislaturperiode hinweg erzielen könnte. Aus Sicht der Verwaltung reicht dazu eine Kostenpauschale für die Anschaffung in Höhe von 500.- EUR und eine jährliche Sachkostenpauschale i.H.v. 50.- EUR je Teilnehmerin oder Teilnehmer aus. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (2105) Vorlage Nr. 20141799 Dem Rat wird dazu eine detaillierte Vorlage durch das Amt 01 vorgelegt, die derzeit vorbereitet wird. Diese Vorlage wird vor der Entscheidung des Rates erst allen Bezirksvertretungen zur Beratung zugeleitet..