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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
24.12.14, 20:42
Aktualisiert
27.01.18, 21:21

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 15 (1239) Vorlage Nr.: 20142014 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage GELSENWASSER AG hier: Beteiligung an der Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH Beschlussvorschriften § 41 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Beteiligungen und Controlling Haupt- und Finanzausschuss Rat 20.11.2014 03.12.2014 11.12.2014 Anlagen Gesellschaftsvertrag (Entwurf) der NSG Netzservicegesellschaft Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 15 (1239) Vorlage Nr.: 20142014 Einordnung in das Beteiligungsportfolio Die Stadt Bochum ist über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH zu 1,09% und über die Wasser und Gas Westfalen GmbH zu weiteren 46,47% an der GELSENWASSER AG beteiligt. Die Stadt Dortmund ist zu gleichen Teilen an der GELSENWASSER AG beteiligt, 3,6% der Aktien befinden sich in der Hand anderer kommunaler Aktionäre, 1,9 % im Streubesitz. Die GELSENWASSER AG ist mit über 1 Mrd. Euro Umsatz und einem Jahresergebnis von rd. 100 Mio. Euro ein volumenmäßig bedeutsames Unternehmen. Die GELSENWASSER AG ist als Wasser- und Energieversorger in relativ risikoarmen Geschäftsfeldern tätig. Die GELSENWASSER AG hält 20 % der Geschäftsanteile an der Stadtwerke Wesel GmbH (SWW) und 100 % der Geschäftsanteile an der GELSENWASSER Energienetze GmbH (GWN). Gründung einer Netzservicegesellschaft mit der Stadtwerke Wesel GmbH Die Stadtwerke Wesel GmbH betreibt die Gas- und Wasserversorgung inklusive Wasserwerke im Stadtgebiet Wesel. Zur weiteren Entwicklung der SWW soll die Kooperation mit GELSENWASSER vertieft werden. Daher wurde eine Organisationsuntersuchung in enger Zusammenarbeit von SWW, GELSENWASSER und GWN durchgeführt. Das Ergebnis ist die angestrebte Bildung einer gemeinsamen Netzservicegesellschaft mit dem Ziel       einen effizienten, wirtschaftlichen Netzbetrieb für die SWW durchzuführen, die Sicherheit und die technischen Qualitätsstandards des technischen Netzbetriebes und des Wasserwerkes dauerhaft zu gewährleisten, den Anforderungen an eine rechtssichere Organisation des technischen Netz- und Wasserwerkbetriebes zu genügen, den Know-how-Abfluss durch ausscheidende Mitarbeiter zu begrenzen bzw. auszugleichen, kontinuierliche Prozesse bei der Arbeitssicherheit umzusetzen, sich nicht selbst auf Konzessionsverträge zu bewerben, sondern die Bewerbung der SWW auf alte (Gas, Wasser) und neue Konzessionsverträge (Gas, Strom, Wasser) zu unterstützen. Die Netzservicegesellschaft übernimmt den technischen Betrieb der Netze und des Wasserwerks der SWW; die SWW bleibt weiterhin Eigentümerin von Netzen und Wasserwerk. Auf die Netzservicegesellschaft gehen lediglich die für die Betriebsführung notwendigen Vermögensgegenstände sowie die mit Netz- und Wasserwerksbetrieb zusammenhängenden Verträge über. Die Ausgliederung soll mit Wirkung zum 1. Januar 2015 erfolgen. Das Kerngeschäft der SWW ist seit jeher der Betrieb von Energie- und Wassernetzen und Wasserwerken in Wesel sowie die Versorgung Wesels mit Energie- und Wasser. Der bisherige technische Netzbetrieb wird nun in eine neue gesellschaftsrechtliche Struktur gebracht, um die mit Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 15 (1239) Vorlage Nr.: 20142014 dem Betrieb zusammenhängenden Tätigkeiten effizienter ausführen zu können. Der inhaltliche Schwerpunkt der Aufgabenerfüllung ändert sich in der Gesamtheit nicht. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zunächst 25 T€, nach Durchführung der Ausgliederung des Teilvermögens wird es 50 T€ betragen. SWW und GWN übernehmen jeweils 50 % der Geschäftsanteile. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist dieser Vorlage beigefügt. Der erforderliche Ratsbeschluss der Stadt Wesel erfolgte am 23. September 2014. Über die mittelbare Beteiligung der GELSENWASSER an der Netzservicegesellschaft entscheiden außerdem die Räte der an der GELSENWASSER AG beteiligten Kommunen. Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat ebenfalls eine Beschlussvorlage vorbereitet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 15 (1239) Vorlage Nr.: 20142014 Bezeichnung der Vorlage GELSENWASSER AG hier: Beteiligung an der Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH Der Rat der Stadt stimmt der mittelbaren Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH zu.