Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
125 kB
Erstellt
24.12.14, 20:42
Aktualisiert
27.01.18, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 15 (1239)
Vorlage Nr.: 20142014
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung an der Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH
Beschlussvorschriften
§ 41 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
20.11.2014
03.12.2014
11.12.2014
Anlagen
Gesellschaftsvertrag (Entwurf) der NSG Netzservicegesellschaft
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 15 (1239)
Vorlage Nr.: 20142014
Einordnung in das Beteiligungsportfolio
Die Stadt Bochum ist über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH zu 1,09% und über die Wasser
und Gas Westfalen GmbH zu weiteren 46,47% an der GELSENWASSER AG beteiligt. Die Stadt
Dortmund ist zu gleichen Teilen an der GELSENWASSER AG beteiligt, 3,6% der Aktien befinden
sich in der Hand anderer kommunaler Aktionäre, 1,9 % im Streubesitz.
Die GELSENWASSER AG ist mit über 1 Mrd. Euro Umsatz und einem Jahresergebnis von rd. 100
Mio. Euro ein volumenmäßig bedeutsames Unternehmen. Die GELSENWASSER AG ist als
Wasser- und Energieversorger in relativ risikoarmen Geschäftsfeldern tätig.
Die GELSENWASSER AG hält 20 % der Geschäftsanteile an der Stadtwerke Wesel GmbH
(SWW) und 100 % der Geschäftsanteile an der GELSENWASSER Energienetze GmbH (GWN).
Gründung einer Netzservicegesellschaft mit der Stadtwerke Wesel GmbH
Die Stadtwerke Wesel GmbH betreibt die Gas- und Wasserversorgung inklusive Wasserwerke im
Stadtgebiet Wesel. Zur weiteren Entwicklung der SWW soll die Kooperation mit GELSENWASSER
vertieft werden. Daher wurde eine Organisationsuntersuchung in enger Zusammenarbeit von
SWW, GELSENWASSER und GWN durchgeführt. Das Ergebnis ist die angestrebte Bildung einer
gemeinsamen Netzservicegesellschaft mit dem Ziel
einen effizienten, wirtschaftlichen Netzbetrieb für die SWW durchzuführen,
die Sicherheit und die technischen Qualitätsstandards des technischen Netzbetriebes und
des Wasserwerkes dauerhaft zu gewährleisten,
den Anforderungen an eine rechtssichere Organisation des technischen Netz- und
Wasserwerkbetriebes zu genügen,
den Know-how-Abfluss durch ausscheidende Mitarbeiter zu begrenzen bzw.
auszugleichen,
kontinuierliche Prozesse bei der Arbeitssicherheit umzusetzen,
sich nicht selbst auf Konzessionsverträge zu bewerben, sondern die Bewerbung der SWW
auf alte (Gas, Wasser) und neue Konzessionsverträge (Gas, Strom, Wasser) zu
unterstützen.
Die Netzservicegesellschaft übernimmt den technischen Betrieb der Netze und des Wasserwerks
der SWW; die SWW bleibt weiterhin Eigentümerin von Netzen und Wasserwerk. Auf die
Netzservicegesellschaft gehen lediglich die für die Betriebsführung notwendigen
Vermögensgegenstände sowie die mit Netz- und Wasserwerksbetrieb zusammenhängenden
Verträge über. Die Ausgliederung soll mit Wirkung zum 1. Januar 2015 erfolgen.
Das Kerngeschäft der SWW ist seit jeher der Betrieb von Energie- und Wassernetzen und
Wasserwerken in Wesel sowie die Versorgung Wesels mit Energie- und Wasser. Der bisherige
technische Netzbetrieb wird nun in eine neue gesellschaftsrechtliche Struktur gebracht, um die mit
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Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 15 (1239)
Vorlage Nr.: 20142014
dem Betrieb zusammenhängenden Tätigkeiten effizienter ausführen zu können. Der inhaltliche
Schwerpunkt der Aufgabenerfüllung ändert sich in der Gesamtheit nicht.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zunächst 25 T€, nach Durchführung der Ausgliederung
des Teilvermögens wird es 50 T€ betragen. SWW und GWN übernehmen jeweils 50 % der
Geschäftsanteile. Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist dieser Vorlage beigefügt.
Der erforderliche Ratsbeschluss der Stadt Wesel erfolgte am 23. September 2014. Über die
mittelbare Beteiligung der GELSENWASSER an der Netzservicegesellschaft entscheiden
außerdem die Räte der an der GELSENWASSER AG beteiligten Kommunen.
Die Verwaltung der Stadt Dortmund hat ebenfalls eine Beschlussvorlage vorbereitet.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 15 (1239)
Vorlage Nr.: 20142014
Bezeichnung der Vorlage
GELSENWASSER AG
hier: Beteiligung an der Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH
Der Rat der Stadt stimmt der mittelbaren Beteiligung der GELSENWASSER AG an der
Netzservicegesellschaft Niederrhein mbH zu.