Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
311 kB
Erstellt
24.12.14, 20:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:31

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 34 (2091) 66 4 (3640) Vorlage Nr.: 20141918 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage 25. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung Beschlussvorschriften §§ 7, 41 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Haupt- und Finanzausschuss Rat 27.11.2014 02.12.2015 11.12.2014 Anlagen Gebührenbedarfsberechnung Schlamm 2015 Kalkulation Abwassergebühren 2015 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 34 (2091) 66 4 (3640) Vorlage Nr.: 20141918 A) Abwassergebührensatzung Durch die Abwasserbeseitigung wird das im Stadtgebiet anfallende Abwasser abgeleitet und geklärt. Zur Ableitung muss ein umfangreiches Entwässerungsnetz betrieben und unterhalten werden. Hierzu gehören auch die notwendigen Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen. Über das Entwässerungsnetz wird das Schmutz- und Niederschlagswasser gesammelt und in die Anlagen der Abwasserverbände Ruhrverband und Emschergenossenschaft eingeleitet; dort erfolgt die Reinhaltung bzw. Klärung des Abwassers. Die für diese Leistungen entstehenden Kosten werden durch Schmutz- und Niederschlagswassergebühren sowie durch den von der Stadt als Straßenbaulastträger für die Straßenentwässerung zu tragenden Stadtanteil gedeckt. Die Schmutzwassergebühren werden pro cbm bezogenen Frischwassers veranlagt. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Größe der befestigten oder bebauten Grundstücksfläche bemessen, von der in öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen entwässert wird. Die Abwassergebühren werden jährlich neu kalkuliert. Die Gebührenbedarfsberechnung für 2015 weist folgendes Ergebnis aus: Gegenüber der Vorjahreskalkulation steigt der Gebührenbedarf für das Schmutz- und Niederschlagswasser (ohne Stadtanteil) unter Einbeziehung der Nebenerlöse und der anteilig berücksichtigten Ergebnisvorträge gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW in Höhe von rd. 2.1 Mio EUR (siehe Anlage Seite 17) von rd. 67,18 Mio EUR um rd. 1,77 Mio EUR oder rd. 2,56 % auf rd. 68,96 Mio EUR. Davon entfallen  rd. 49,58 Mio. EUR auf den Bereich Schmutzwasser, welcher gegenüber der Vorjahreskalkulation um rd. 1,8 % steigt.  rd. 19,38 Mio. auf den Bereich Niederschlagswasser (ohne Stadtanteil), welcher gegenüber der Vorjahreskalkulation um rd. 4,5 % steigt. Der Stadtanteil beträgt für das Jahr 2015 kalkuliert rd. 10,23 Mio. EUR. Durch ihn trägt der städtische Haushalt rd. 34,55 % der auf das Niederschlagswasser entfallenden Kosten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 34 (2091) 66 4 (3640) Vorlage Nr.: 20141918 Es sind nachstehende Veränderungen auszuweisen: Ableitungskosten 2014 2015 Schmutzwasser 27,584 Mio EUR 28,916 Mio EUR + 1,332 Mio EUR + rd. 4,83 % Niederschlagswasse r 11,580 Mio EUR 11,803 Mio EUR + 0,223 Mio EUR + rd. 1,93 % Summe 39,164 Mio EUR 40,719 Mio EUR + 1,555 Mio EUR + rd. 3,97 % Kalkulation Veränderung Reinhaltungskosten Kalkulation Schmutzwasser Niederschlagswasse r Summe 2014 2015 Veränderung 20,354 Mio EUR 19.931 Mio EUR - 0,423 Mio EUR - rd. 2,08 % 6,576 Mio EUR 7,285 Mio EUR + 0,709 Mio EUR + rd.10,78 % 26,930 Mio EUR 27,216 Mio EUR + 0,286 Mio EUR + rd. 1,06 % Bei den Entwässerungsverbänden – insbesondere bei der Emschergenossenschaft - ist eine Erhöhung der Verbandsbeiträge – insbesondere für den Bereich Niederschlagswasser bei gleichzeitiger Entlastung des Bereiches Schmutzwasser - zu verzeichnen. In erster Linie ist dies durch bereits durchgeführte Renaturierungsmaßnahmen der Emscher zurückzuführen. Die zu Niederschlags- und Schmutzwassergebühren zu veranlagenden cbm Abwasser und die an die Kanalisation angeschlossen befestigten Flächen in qm verändern sich gegenüber der Vorjahreskalkulation wie folgt:  das zu veranlagende Schmutzwasser bleibt mit um 50.000 cbm oder rd. 0,2 % gestiegenen Wasserverbräuchen von 20.800.000 cbm auf 20.850.000 cbm nahezu konstant  die zu veranlagende befestigte Fläche sinkt von 20.930.000 qm um 230.000 qm oder rd. 1,1 % auf 20.700.000 qm. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 34 (2091) 66 4 (3640) Vorlage Nr.: 20141918 Als Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung werden folgende Tarife für den sonstigen Grundbesitz vorgeschlagen (Auszug aus der Tarifübersicht; siehe Anlage Seite 4): Gebührenbereich sonstiger Grundbesitz Gebühr alt EUR Bedarf EUR Gebühr neu EUR Maßstab Schmutzwasser - cbm Niederschlagswasser - qm - +/- EUR % 2,39 2,437 2,43 + 0,04 + 1,7 0,90 0,959 0,95 + 0,05 + 5,6 Auswirkungen der Gebührentarifveränderungen (Familie Mustermann) Die Familie Mustermann besteht aus 4 Personen und verbraucht 200 cbm Wasser jährlich. Die befestigte Grundstücksfläche beträgt 130 qm. Gebühren 2014 EUR 2015 EUR Erhöhung in EUR % Schmutzwasser 478,00 486,00 8,00 + 1,7 Niederschlagswasser 117,00 123,50 6,50 + 5,6 Entwässerung insgesamt 595,00 609,50 14,50 + 2,4 Die Gebühren steigen jährlich um rd. 2,4 % oder 14,50 EUR; die monatliche Mehrbelastung beträgt rd. 1,21 EUR. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 34 (2091) 66 4 (3640) Vorlage Nr.: 20141918 B) Schlammabfuhrsatzung Die Gebührensatzung für Kleineinleiter- und Grubenentleerungsgebühren ist eine Jahressatzung. Der Kalkulationszeitraum läuft am 31.12.2014 aus. Die Entsorgung des Schlammes aus Kleinkläranlagen und Sammelgruben wird als Fremdleistung erbracht. Kleineinleitergebühren werden für die Erhebung und Weiterleitung der Abwasserabgabe an das Landesumweltamt NRW von nicht an die Kalkulation angeschlossenen Einwohnern berechnet, die ihr Abwasser in teilbiologischen Kleinkläranlagen oder Gruben mit Überlauf einleiten. Die an das Landesumweltamt weiterzuleitende Abwasserabgabe pro Schadeinheit ist seit 1997 konstant. Bei nahezu konstantem Gebührenbedarf je cbm zu entsorgenden Schlammes und unveränderten Abwasserabgaben sind keine Tarifanpassungen erforderlich. Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 TOP/akt. Beratung 20 34 (2091) 66 4 (3640) Vorlage Nr.: 20141918 Bezeichnung der Vorlage 25. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung Fünfundzwanzigste Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung vom .12.2014 Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen1, der §§ 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen2, des § 65 des Landeswassergesetzes3 und unter Berücksichtigung der den Tarifen zugrunde liegenden Gebührenkalkulation für 2015 folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Gebührensatzung für die Benutzung der Abwasseranlage in der Stadt Bochum vom 05.02.1986 in der Fassung der vierundzwanzigsten Änderungssatzung vom 21.11.2013 wird wie folgt geändert: 1. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Benutzungsgebühr für Grundstücke beträgt, mit Ausnahme der Fälle der nachfolgenden Absätze 2 und 3, 1. 2. 2. für Schmutzwasser für Niederschlagswasser 2,43 EUR /cbm 0,95 EUR /qm/Jahr § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Für Grundstücke der Mitglieder von Entwässerungsverbänden beträgt die Benutzungsgebühr: 1. 2. für Schmutzwasser für Niederschlagswasser 1,42 EUR /cbm 0,58 EUR /qm/Jahr 1 in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV.NRW. 2023) 2 vom 21.10.1969 (GV.NRW. S. 712) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV.NRW. 610) 3 in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV.NRW. S. 926) in der zur Zeit geltenden Fassung (SGV.NRW. 77) Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 TOP/akt. Beratung 20 34 (2091) 66 4 (3640) Vorlage Nr.: 20141918 3. § 5 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Die Gebühr beträgt in den Fällen des § 1 Abs. 2 1. 2. für Schmutzwasser für Niederschlagswasser Artikel II Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. 1,01 EUR /cbm 0,37 EUR /qm/Jahr