Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Gebührenbedarfsberechnung Schlamm 2015.pdf
Größe
51 kB
Erstellt
24.12.14, 20:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Schlammabfuhrsatzung der
Stadt Bochum
Kalkulation der Gebührensätze
-Grubenentleerungsgebühr-Kleineinleitergebührfür den Zeitraum vom
01.01.2015 bis 31.12.2015
Gebührenkalkulation Grubenentleerungs- und Kleineinleitergebühr 2015
Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1.
Allgemeine Erläuterungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
1.1
Beschreibung der Einrichtung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
2.
Grubenentleerungsgebühr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.1
Personenkreis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.2
Tarifübersicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.3
Bedarfsübersicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.4
Leistungsübersicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.5
Erlösübersicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.6
Ergebnisübersicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
3
3
4
4
4
4
3.
Tarifberechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.1
Kontrollrechnung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2
Leistungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.3
Tarifbeibehaltung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5
5
5
5
4.
Kleineinleitergebühr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.1
Personenkreis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.2
Tarifübersicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4.3
Tarifbeibehaltung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6
6
6
6
5.
Rechtsgrundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Oktober 2014
Gebührenkalkulation Grubenentleerungs- und Kleineinleitergebühr 2015
1.
Allgemeine Erläuterungen
1.1
Beschreibung der Einrichtung
Seite 3
Es gibt zur Zeit 196 nicht an die Kanalisation angeschlossene Grundstücke mit 866 Einwohnern. Nach dem Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer und
dem Wassergesetz für das Land NRW in den zur Zeit gültigen Fassungen ist die Stadt
Bochum momentan für 6 Grundstücke, deren Bewohner ihr Abwasser in teilbiologischen
Kleinkläranlagen oder Gruben mit Überlauf einleiten (Kleineinleiter), abwasserabgabenpflichtig.
Das Abwasser aller nicht an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücke wird in Kleinklärgruben gegen Entrichtung einer Grubenentleerungsgebühr entsorgt.
Kosten und Erlöse für die Grubenentleerung und die Erhebung und Weiterleitung der Kleineinleiterabgabe werden in der Produktgruppe 53 04 - Abwasserbeseitigung - im Teilprodukt 53 04
01 05 - Schlammabfuhr - erfasst.
Zur Deckung der daraus resultierenden Kosten werden gemäß der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) i. V. m. dem § 10 der
Schlammabfuhrsatzung der Stadt Bochum Grubenentleerungs- und Kleineinleitergebühren
erhoben.
2.
Grubenentleerungsgebühr
2.1
Personenkreis
Grubenentleerungsgebühren sind für Grundstücke zu entrichten, die nicht an das Kanalisationsnetz der Stadt Bochum angeschlossen sind. Das Abwasser, der nicht an die Kanalisation
angeschlossenen Grundstücke wird in Kleinklärgruben gesammelt und durch einen beauftragten Unternehmer abgefahren und entsorgt. Für diese Leistung ist eine Grubenentleerungsgebühr zu entrichten.
2.2
Tarifübersicht
Menge
Tarif
2014
Euro
Bedarf
2015
Euro
Vorschlag
2015
Euro
+/%
1 cbm
22,20
22,28
22,20
0,0
1/10 cbm
2,22
2,228
2,22
0,0
Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Oktober 2014
Gebührenkalkulation Grubenentleerungs- und Kleineinleitergebühr 2015
2.3
Seite 4
Bedarfsübersicht
Ist
2013
Euro
Kalkulation
2014
Euro
Kalkulation
2015
Euro
Grubenentleerung
22.659
24.494
21.846
Verwaltungsgemeinkosten
18.413
16.683
14.909
Gesamtkosten /
Gebührenbedarf
41.072
41.177
36.755
Leistung
Ist
2013
m³
Kalkulation
2014
m³
Kalkulation
2015
m³
Zu entsorgende
Schlammmenge
1.712
1.850
1.650
Ist
2013
Euro
Kalkulation
2014
Euro
Kalkulation
2015
Euro
41.025
41.070
36.630
Ist
2013
Euro
Kalkulation
2014
Euro
Kalkulation
2015
Euro
Erlöse
41.025
41.070
36.630
Gebührenbedarf
41.072
41.177
36.755
-47
-107
-125
2.4
2.5
Leistungsübersicht
Erlösübersicht
Gesamterlös
2.6
Ergebnisübersicht
Ergebnis
Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Oktober 2014
Gebührenkalkulation Grubenentleerungs- und Kleineinleitergebühr 2015
3.
Seite 5
Tarifberechnung
Gebührenbedarf (Pkt. 2.3)
36.755 Euro
Leistungsmenge (Pkt. 2.4)
1.650 m³
Kostendeckender Tarif pro m³
22,28 Euro
Tarifvorschlag
22,20 Euro
Gebührensatz für 1/10 m³
2,22 Euro
3.1
Kontrollrechnung
Leistungsmenge
1.650 m³
Tarif
22,20 Euro
Erlös
36.630 Euro
3.2
Leistungen
Das in den Kleinklärgruben gesammelte Abwasser wird durch einen beauftragen Unternehmer
abgefahren und entsorgt. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt gemäß den Vorschriften der
Satzung nach der tatsächlich abgefahrenen Menge. Durch entsprechende Vorrichtungen an
den Fahrzeugen wird die zu entsorgende Schlammmenge auf 1/10 cbm genau erfasst.
3.3
Tarifbeibehaltung
Bei nahezu konstantem Gebührenbedarf je cbm zu entsorgenden Schlammes kann der seit
dem Jahr 2002 bestehende Tarif in Höhe von 22,20 Euro beibehalten werden.
Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Oktober 2014
Gebührenkalkulation Grubenentleerungs- und Kleineinleitergebühr 2015
4.
Kleineinleitergebühr
4.1
Personenkreis
Seite 6
Für Einwohner, die ihre Abwässer weder im Rahmen landbaulicher Bodenhaltungen verwerten, noch diese in einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden
eigenen Abwasserbehandlungsanlage behandeln, hat die Stadt Bochum eine Abwasserabgabe an das Landesumweltamt zu entrichten. Die Abwasserabgabe richtet sich nach
Schadeinheiten. Die Kleineinleitergebühr wird für die Erhebung und Weiterleitung der Abwasserabgabe an das Landesumweltamt erhoben.
4.2
Tarifübersicht
Gebühr pro
Person
Abwasserabgabe
Kleineinleiter
4.3
2014
Euro
Bedarf
2015
Euro
Vorschlag
2015
Euro
+/%
34,60
34,75
34,60
0,0
Tarifbeibehaltung
Der Gebührenbedarf pro Person beträgt seit 2002 unverändert wie auch für das Jahr 2015
prognostiziert rd. 34,60 EUR.
Durch die Kleineinleitergebühren werden jährlich rd. 1.000 EUR vereinnahmt; eine Tarifanpassung ist nicht erforderlich.
5.
Rechtsgrundlagen
S
§§ 7, 77 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
S
§§ 4, 6, 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG)
S
§§ 53, 64 Abs. 1, 65 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land NRW
(Landeswassergesetz, LWG)
S
§§ 8, 9 Abs. 4 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwAG)
S
Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen sowie zur
Umlage der Abwasserabgabe für Kleineinleiter in der Stadt Bochum (Schlammabfuhrsatzung)
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Oktober 2014