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Gebührenbedarfsberechnung Schlamm 2015.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Gebührenbedarfsberechnung Schlamm 2015.pdf
Größe
51 kB
Erstellt
24.12.14, 20:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:31

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Inhalt der Datei

Schlammabfuhrsatzung der Stadt Bochum Kalkulation der Gebührensätze -Grubenentleerungsgebühr-Kleineinleitergebührfür den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Gebührenkalkulation Grubenentleerungs- und Kleineinleitergebühr 2015 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeine Erläuterungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1.1 Beschreibung der Einrichtung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2. Grubenentleerungsgebühr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1 Personenkreis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Tarifübersicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.3 Bedarfsübersicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.4 Leistungsübersicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.5 Erlösübersicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.6 Ergebnisübersicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3 3 4 4 4 4 3. Tarifberechnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1 Kontrollrechnung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2 Leistungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.3 Tarifbeibehaltung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 5 5 5 4. Kleineinleitergebühr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.1 Personenkreis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Tarifübersicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3 Tarifbeibehaltung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 6 6 6 5. Rechtsgrundlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Gebührenkalkulation Grubenentleerungs- und Kleineinleitergebühr 2015 1. Allgemeine Erläuterungen 1.1 Beschreibung der Einrichtung Seite 3 Es gibt zur Zeit 196 nicht an die Kanalisation angeschlossene Grundstücke mit 866 Einwohnern. Nach dem Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer und dem Wassergesetz für das Land NRW in den zur Zeit gültigen Fassungen ist die Stadt Bochum momentan für 6 Grundstücke, deren Bewohner ihr Abwasser in teilbiologischen Kleinkläranlagen oder Gruben mit Überlauf einleiten (Kleineinleiter), abwasserabgabenpflichtig. Das Abwasser aller nicht an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücke wird in Kleinklärgruben gegen Entrichtung einer Grubenentleerungsgebühr entsorgt. Kosten und Erlöse für die Grubenentleerung und die Erhebung und Weiterleitung der Kleineinleiterabgabe werden in der Produktgruppe 53 04 - Abwasserbeseitigung - im Teilprodukt 53 04 01 05 - Schlammabfuhr - erfasst. Zur Deckung der daraus resultierenden Kosten werden gemäß der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) i. V. m. dem § 10 der Schlammabfuhrsatzung der Stadt Bochum Grubenentleerungs- und Kleineinleitergebühren erhoben. 2. Grubenentleerungsgebühr 2.1 Personenkreis Grubenentleerungsgebühren sind für Grundstücke zu entrichten, die nicht an das Kanalisationsnetz der Stadt Bochum angeschlossen sind. Das Abwasser, der nicht an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücke wird in Kleinklärgruben gesammelt und durch einen beauftragten Unternehmer abgefahren und entsorgt. Für diese Leistung ist eine Grubenentleerungsgebühr zu entrichten. 2.2 Tarifübersicht Menge Tarif 2014 Euro Bedarf 2015 Euro Vorschlag 2015 Euro +/% 1 cbm 22,20 22,28 22,20 0,0 1/10 cbm 2,22 2,228 2,22 0,0 Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Gebührenkalkulation Grubenentleerungs- und Kleineinleitergebühr 2015 2.3 Seite 4 Bedarfsübersicht Ist 2013 Euro Kalkulation 2014 Euro Kalkulation 2015 Euro Grubenentleerung 22.659 24.494 21.846 Verwaltungsgemeinkosten 18.413 16.683 14.909 Gesamtkosten / Gebührenbedarf 41.072 41.177 36.755 Leistung Ist 2013 m³ Kalkulation 2014 m³ Kalkulation 2015 m³ Zu entsorgende Schlammmenge 1.712 1.850 1.650 Ist 2013 Euro Kalkulation 2014 Euro Kalkulation 2015 Euro 41.025 41.070 36.630 Ist 2013 Euro Kalkulation 2014 Euro Kalkulation 2015 Euro Erlöse 41.025 41.070 36.630 Gebührenbedarf 41.072 41.177 36.755 -47 -107 -125 2.4 2.5 Leistungsübersicht Erlösübersicht Gesamterlös 2.6 Ergebnisübersicht Ergebnis Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Gebührenkalkulation Grubenentleerungs- und Kleineinleitergebühr 2015 3. Seite 5 Tarifberechnung Gebührenbedarf (Pkt. 2.3) 36.755 Euro Leistungsmenge (Pkt. 2.4) 1.650 m³ Kostendeckender Tarif pro m³ 22,28 Euro Tarifvorschlag 22,20 Euro Gebührensatz für 1/10 m³ 2,22 Euro 3.1 Kontrollrechnung Leistungsmenge 1.650 m³ Tarif 22,20 Euro Erlös 36.630 Euro 3.2 Leistungen Das in den Kleinklärgruben gesammelte Abwasser wird durch einen beauftragen Unternehmer abgefahren und entsorgt. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt gemäß den Vorschriften der Satzung nach der tatsächlich abgefahrenen Menge. Durch entsprechende Vorrichtungen an den Fahrzeugen wird die zu entsorgende Schlammmenge auf 1/10 cbm genau erfasst. 3.3 Tarifbeibehaltung Bei nahezu konstantem Gebührenbedarf je cbm zu entsorgenden Schlammes kann der seit dem Jahr 2002 bestehende Tarif in Höhe von 22,20 Euro beibehalten werden. Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014 Gebührenkalkulation Grubenentleerungs- und Kleineinleitergebühr 2015 4. Kleineinleitergebühr 4.1 Personenkreis Seite 6 Für Einwohner, die ihre Abwässer weder im Rahmen landbaulicher Bodenhaltungen verwerten, noch diese in einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden eigenen Abwasserbehandlungsanlage behandeln, hat die Stadt Bochum eine Abwasserabgabe an das Landesumweltamt zu entrichten. Die Abwasserabgabe richtet sich nach Schadeinheiten. Die Kleineinleitergebühr wird für die Erhebung und Weiterleitung der Abwasserabgabe an das Landesumweltamt erhoben. 4.2 Tarifübersicht Gebühr pro Person Abwasserabgabe Kleineinleiter 4.3 2014 Euro Bedarf 2015 Euro Vorschlag 2015 Euro +/% 34,60 34,75 34,60 0,0 Tarifbeibehaltung Der Gebührenbedarf pro Person beträgt seit 2002 unverändert wie auch für das Jahr 2015 prognostiziert rd. 34,60 EUR. Durch die Kleineinleitergebühren werden jährlich rd. 1.000 EUR vereinnahmt; eine Tarifanpassung ist nicht erforderlich. 5. Rechtsgrundlagen S §§ 7, 77 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) S §§ 4, 6, 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG) S §§ 53, 64 Abs. 1, 65 Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land NRW (Landeswassergesetz, LWG) S §§ 8, 9 Abs. 4 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwAG) S Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungseinrichtungen sowie zur Umlage der Abwasserabgabe für Kleineinleiter in der Stadt Bochum (Schlammabfuhrsatzung) Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Oktober 2014