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Kalkulation Abwassergebühren 2015.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Kalkulation Abwassergebühren 2015.pdf
Größe
279 kB
Erstellt
24.12.14, 20:45
Aktualisiert
27.01.18, 21:32

Inhalt der Datei

Kalkulation der Gebührentarife für die Abwasserbeseitigung für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Oktober 2014 / Amt für Finanzsteuerung - 20 34 – Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Erläuterungen .................................................................................................. 3 1.1. Beschreibung der Einrichtung ................................................................................ 3 1.2 Tarifübersicht ............................................................................................................. 4 1.3 Bedarfsübersicht ....................................................................................................... 5 1.4 Leistungsübersicht ................................................................................................... 5 1.5 Erlösübersicht ........................................................................................................... 6 1.6 Ergebnisübersicht ..................................................................................................... 6 1.7 Rechtsgrundlagen ..................................................................................................... 6 1.8 Kalkulationsgrundlagen ........................................................................................... 6 2. Berechnungen ....................................................................................................................... 7 2.1 Berechnung des Gesamtgebührenbedarfes .......................................................... 7 2.2 Berechnung des Gebührenbedarfes je Leistungsbereich.................................... 8 2.2.1 Berechnung der Ableitungs- und Reinhaltungskosten ..................................... 9 2.3 Leistungen.................................................................................................................. 9 2.4 Berechnung der Einzeltarife ................................................................................... 10 2.5 Kontrollrechnung .................................................................................................... 11 3. Tarifvergleiche ....................................................................................................................... 12 3.1 Tarifvergleich für den sonstigen Grundbesitz .................................................... 12 3.2 Auswirkungen der Gebührentarifveränderungen (Familie Mustermann) ......... 13 3.3 Tarifentwicklung für den sonstigen Grundbesitz seit dem Jahr 2000 ..............13 4. Erläuterungen .................................................................................................................. 14-18 Oktober 2014 / Amt für Finanzsteuerung - 20 34 – Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 1. Allgemeine Erläuterungen 1.1. Beschreibung der Einrichtung Die dem Tiefbauamt zugeordnete Einrichtung Abwasserbeseitigung (Produktgruppe 1.53.04) umfasst die Leistungsbereiche Ableitung und Reinhaltung. Der Begriff Ableitung umfasst die Sammlung von Schmutz- und Niederschlagswasser sowie deren Ableitung in die Anlagen der Abwasserverbände Ruhrverband und Emschergenossenschaft. Zu diesem Zweck muss ein umfangreiches Entwässerungsnetz betrieben und unterhalten werden. Hierzu gehören auch die notwendigen Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen. Die Reinhaltung umfasst die Reinigung und Klärung des Abwassers durch die Abwasserverbände Ruhrverband und Emschergenossenschaft. Die für diese Leistungen entstehenden Kosten werden durch Schmutz- und Niederschlagswassergebühren sowie durch den von der Stadt als Straßenbaulastträger für die Straßenentwässerung zu tragenden Stadtanteil gedeckt. Die Schmutzwassergebühren werden pro cbm bezogenen Frischwassers veranlagt. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der Größe der befestigten oder bebauten Grundstücksfläche in qm bemessen, von der in öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen entwässert wird. Für den von der Stadt zu tragenden Anteil für die Straßenentwässerung wird kein Tarif ausgewiesen. Der Stadtanteil wird in Anlehnung an die Rechtsprechung unmittelbar durch Zuordnung der auf diesen Bereich entfallenden Kosten ermittelt. Er beträgt rd. 10,2 Mio. EUR und wird haushaltsmäßig durch die Verkehrsflächen (Gemeindestraßen, Kreisstraßen, Bundes- und Landstraßen) sowie durch die Gewässerunterhaltung getragen. Die Gebühren werden durch unterschiedliche Tarife von den Mitgliedern der Entwässerungsverbände, von den Direkteinleitern und im Normalfall von dem so genannten sonstigen Grundbesitz erhoben. Der Tarif für die Mitglieder von Entwässerungsverbänden findet Anwendung bei den Einleitern, die u. a. aufgrund des Wasserverbrauchs Mitglied der Emschergenossenschaft oder Mitglied des Ruhrverbandes sind. Diese Mitgliedschaft bedingt, dass die Reinhaltungskosten für die eingeleiteten Abwässer direkt an die Entwässerungsverbände zu zahlen sind. Der Gebührenbedarf umfasst daher nur Kosten der Ableitung. Direkteinleiter leiten die anfallenden Abwässer direkt in die Abwasserbeseitigungsanlagen der Entwässerungsverbände ein, ohne dass eine Mitgliedschaft bei diesen Verbänden besteht. Der Gebührenbedarf umfasst daher nur die Kosten der Reinhaltung. Der sonstige Grundbesitz leistet keine direkten Abgaben an die Entwässerungsverbände und nutzt bei der Ableitung die städtischen Entwässerungsanlagen. Der Gebührenbedarf umfasst somit die Kosten für die Ableitung und Reinhaltung. Der Kostenzuordnung auf Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Straßenentwässerung liegt ein abwassertechnisches Gutachten zugrunde, dessen Verteilungsschlüssel jährlich anzupassen sind. Oktober 2014 / Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - 3 Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 4 1.2 Tarifübersicht Gebührenbereich Mitglieder v. Entwässerungsverbänden sonstiger Grundbesitz Direkteinleiter Ist 2014 EUR Bedarf 2015 EUR Vorschlag 2015 EUR Veränderung + / in % Schmutzwasser - cbm - 1,36 1,423 1,42 + 4,4 % Niederschlagswasser - qm - 0,56 0,585 0,58 + 3,6 % Schmutzwasser - cbm - 2,39 2,437 2,43 + 1,7 % Niederschlagswasser - qm - 0,90 0,959 0,95 + 5,6 % Schmutzwasser - cbm - 1,03 1,014 1,01 - 1,9 % Niederschlagswasser - qm - 0,33 0,374 0,37 + 12,1 % Maßstab Oktober 2014 / Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 5 1.3 Bedarfsübersicht Ist 2013 EUR Kosten Nebenerlöse Bedarf Kalkulation 2014 EUR 75.018.067 76.539.465 78.334.615 982.103 1.184.261 1.257.994 74.035.964 73.355.204 77.076.621 0 0 0 1.215.000 2.107.395 2.105.015 75.250.964 77.462.599 79.181.636 Vortrag Überdeckung* Vortrag Unterdeckung* Gebührenbedarf Kalkulation 2015 EUR * Erläuterung Seite 17 1.4 Leistungsübersicht Schmutzwasser in cbm a) Mitglieder von Entwässerungsverbänden b) Sonstiger Grundbesitz c) Direkteinleiter Summe Niederschlagswasser in qm a) Mitglieder von Entwässerungsverbänden b) Sonstiger Grundbesitz c) Direkteinleiter Summe Oktober 2014 / Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Ist 2013 Kalkulation 2014 Kalkulation 2015 1.215.411 1.118.143 1.193.353 19.863.654 19.658.864 19.634.986 21.720 22.993 21.661 21.100.785 20.800.000 20.850.000 Ist 2013 Kalkulation 2014 Kalkulation 2015 1.285.893 1.424.123 1.244.541 19.873.411 19.471.316 19.419.800 34.870 34.561 35.659 21.194.174 20.930.000 20.700.000 Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 6 1.5 Erlösübersicht Ist 2013 EUR Kalkulation 2014 EUR Kalkulation 2015 EUR Schmutzwasser 47.288.160 48.529.043 49.429.454 Niederschlagswasser 17.784.164 18.333.098 19.183.838 9.309.968 10.283.399 10.228.721 74.382.292 77.145.540 78.842.013 Stadtanteil Summe 1.6 Ergebnisübersicht Ist 2013 EUR Kalkulation 2014 EUR Kalkulation 2015 EUR Gebührenbedarf 75.250.964 77.462.599 79.181.636 Erlöse 74.382.292 77.145.540 78.842.013 -868.672 -317.059 -339.623 Ergebnis 1.7 Rechtsgrundlagen Gemeindeordnung NRW (GO NRW) '' 7, 41 u. 76 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) '' 4, 6, 7 Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwAG) Wassergesetz für das Land NRW (Landeswassergesetz, LWG) 1.8 Kalkulationsgrundlagen Kalkulationszeitraum = jährlich Kalkulatorische Kosten: Zinsen auf Anschaffungswertbasis Zinssatz = 6,3 % Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwertbasis Oktober 2014 / Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 7 2. Berechnungen 2.1 Berechnung des Gesamtgebührenbedarfes Kostenarten Ableitung und Reinhaltung Ergebnis 2013 EUR Kalkulation Voraussichtl. Kalkulation 2014 Ergebnis 2015 2014 EUR EUR EUR 1 Personalkosten 4.590.405 4.704.686 4.704.686 4.630.339 2 Unterhaltungs- u. Betriebskosten 2.228.738 2.565.787 2.390.499 3.246.479 3 Leistungsverrechnung Amt 68 4.903.089 4.353.325 4.353.325 4.549.171 4 Verwaltungskosten / Sonstige Leistungsverrechnungen 2.321.962 1.777.242 2.385.586 2.392.007 5 Kalkulatorische Abschreibungen 12.833.854 13.114.585 13.027.317 13.254.579 6 Kalkulatorische Zinsen 18.349.392 19.586.704 18.754.974 19.398.153 7 Ableitungskosten 45.227.440 46.102.329 45.616.387 47.470.728 8 Reinhaltungskosten / Beiträge Entwässerungsverbände 29.790.627 30.437.136 30.437.136 30.863.887 9 Gesamtkosten Abwasserbeseitigung 75.018.067 76.539.465 76.053.523 78.334.615 10 11 Absetzung aktivierte Eigenleistungen Nebenerlöse 817.079 165.024 1.006.761 177.500 1.006.761 165.530 1.080.494 177.500 12 Summe Nebenerlöse 982.103 1.184.261 1.172.291 1.257.994 13 Bedarf Abwasserbeseitigung 74.035.964 75.355.204 74.881.232 77.076.621 14 Ergebnisvortrag (Erläuterung auf Seite 17) -1.215.000 -2.107.395 -2.107.395 -2.105.015 15 Gebührenbedarf 75.250.964 77.462.599 76.988.627 79.181.636 16 Erlöse 74.382.292 77.145.540 77.603.106 78.842.013 17 Ergebnis -868.672 -317.059 614.479 -339.623 Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 2.2 Berechnung des Gebührenbedarfes je Leistungsbereich Kostenarten 8 Gebührenbedarf Entwässerung 2015 EUR Anteil Schmutzwasser Anteil Niederschlagswasser EUR Stadtanteil EUR EUR 1 Personalkosten 4.630.339 3.313.525 747.072 569.742 2 Unterhaltungs- u. Betriebskosten 3.246.479 2.592.823 339.749 313.907 3 Leistungsverrechnung Amt 68 4.549.171 2.991.906 452.330 1.104.935 4 Verwaltungskosten / Sonstige Leistungsverrechnungen 2.392.007 1.605.302 613.999 172.706 5 Kalkulatorische Abschreibungen 13.254.579 7.188.491 3.803.096 2.262.992 6 Kalkulatorische Zinsen 19.398.153 11.224.446 5.846.337 2.327.370 7 Ableitungskosten 47.470.728 28.916.493 11.802.583 6.751.652 8 Reinhaltungskosten / Beiträge Entwässerungsverbände 30.863.887 19.930.867 7.284.981 3.648.039 9 Gesamtkosten Abwasserbeseitigung 78.334.615 48.847.360 19.087.564 10.399.691 1.080.494 664.828 279.956 135.710 177.500 121.301 20.940 35.259 1.257.994 786.129 300.896 170.969 77.076.621 48.061.231 18.786.668 10.228.722 2.105.015 1.516.275 588.740 0 79.181.636 49.577.506 19.375.408 10.228.722 10 Absetzung aktivierte Eigenleistungen 11 Nutzungsentgelte und sonstige Erlöse 12 Summe Nebenerlöse 13 Bedarf Abwasserbeseitigung 14 Ergebnisvortrag 15 Gesamtkosten Abwasserbeseitigung inkl. Vorträge Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 9 2.2.1 Berechnung der Ableitungs- und Reinhaltungskosten (ohne Stadtanteil) 2.2.1 Ableitungskosten Tabelle 2.2 Zeile 7 Schmutzwasser Niederschlagswasser Summe EUR EUR EUR 28.916.493 11.802.583 40.719.076 abzgl. Nebenerlöse Tabelle 2.2 Zeile 12 786.129 300.896 1.087.025 Ergebnisvortrag Tabelle 2.2 Zeile 14 1.516.275 588.740 2.105.015 Gesamt Ableitungskosten 29.646.639 12.090.427 41.737.066 Reinhaltungskosten Tabelle 2.2 Zeile 8 19.930.867 7.284.981 27.215.848 49.577.506 19.375.408 68.952.914 Gesamtkosten Abwasserbeseitigung Tabelle 2.2 Zeile 15 Unter Einbeziehung des in dieser Tabelle nicht ausgewiesenen Stadtanteils in Höhe von10.228.722 EUR beträgt der Gesamtgebührenbedarf 79.181.636 EUR. 2.3 Leistungen Die Schmutzwassergebühren werden pro cbm bezogenen Frischwassers veranlagt. Es handelt sich somit um die tatsächlich verbrauchten Ist-Mengen. Die Verbrauchsmengen werden von den Stadtwerken per Wasserzähler für eine Ableseperiode ermittelt und dem Amt für Finanzsteuerung mitgeteilt. Für das Jahr 2015 ist von rd. 20.850.000 cbm zu veranlagendem Schmutzwasser auszugehen. Gegenüber der Vorjahreskalkulation sind dies rd. 50.000 cbm oder rd. 0,2 % mehr. Die Niederschlagswassergebühr wird pro qm nach der Größe der bebauten oder befestigten Grundfläche bemessen, von der in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage entwässert wird. Die bebaute oder befestigte Fläche, welche in der Kalkulation zu berücksichtigen ist, verändert sich gegenüber der Vorjahreskalkulation um rd. 1,1 % auf 20.700.000 qm. Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 10 2.4 Berechnung der Einzeltarife Veranlagungsbereiche Schmutzwasser Niederschlagswasser Gebührenbedarf Ableitung in EUR (Gesamt) Tabelle 2.2.1 29.646.639 12.090.427 Leistungen (a+b) in cbm/qm Tabelle 1.4 20.828.339 20.664.341 1,423 0,585 1,42 0,58 Gebührenbedarf Reinhaltung in EUR Tabelle 2.2.1 19.930.867 7.284.981 Leistungen (b+c) in cbm/qm Tabelle 1.4 19.656.647 19.455.459 1,014 0,374 1,01 0,37 2,437 0,959 2,43 0,95 Gebührenbedarf je cbm/qm Tarifvorschlag in EUR Gebührenbedarf je cbm/qm Tarifvorschlag in EUR Gebührenbedarf Abwasserbeseitigung in EUR (Reinhaltung und Ableitung = Addition der Gebührenbedarfe) Tarifvorschlag in EUR Der Tarif für die Ableitung wird von den Mitgliedern der Entwässerungsverbände, der Tarif für die Reinhaltung von den Direkteinleitern und der Tarif für die Abwasserbeseitigung (Ableitung und Reinhaltung) von dem sonstigen Grundbesitz erhoben. Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 11 2.5 Kontrollrechnung Erlöse Schmutzwasser Mitglieder von Entwässerungsverbänden Sonstiger Grundbesitz Direkteinleiter Summe Erlöse Niederschlagswasser Mitglieder von Entwässerungsverbänden Sonstiger Grundbesitz Direkteinleiter Summe Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Leistung cbm Tarif EUR Erlöse EUR 1.193.353 1,42 1.694.561 19.634.986 2,43 47.713.016 21.661 1,01 21.877 20.850.000 Leistung qm 49.429.454 Tarif EUR Erlöse EUR 1.244.541 0,58 721.834 19.419.800 0,95 18.448.810 35.659 0,37 13.194 20.700.000 19.183.838 Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 12 3. Tarifvergleiche 3.1 Tarifvergleich für den sonstigen Grundbesitz Bezogen auf den jeweiligen Tarif: Schmutzwasser (je cbm) Niederschlagswasser (je qm) Gemeinde 2013 EUR 2014 EUR 2013 EUR 2014 EUR Dortmund 2,14 2,16 0,99 1,04 Duisburg 2,12 2,17 0,88 0,90 Essen 2,74 2,80 1,25 1,22 Gelsenkirchen 1,93 2,05 0,93 0,97 Herne 1,85 1,92 0,97 1,04 Wuppertal 2,84 2,85 1,93 1,99 Bochum 2,30 2,39 0,86 0,90 Bochum geplant 2015 2,43 0,95 Bezogen auf die Familie Mustermann: Gemeinde Abwassergebühren jährlich bei je 200 cbm Frischwasser und 130 qm versiegelte Fläche 2013 EUR 2014 EUR +/% Dortmund 556,70 567,20 + 1,89 Duisburg 538,40 551,00 + 2,34 Essen 710,50 718,60 + 1,14 Gelsenkirchen 506,90 536,10 + 5,76 Herne 496,10 519,20 + 4,66 Wuppertal 818,90 828,70 +1,20 Bochum 571,80 595,00 + 4,06 Bochum geplant 2015 Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - 609,50 + 2,44 Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 13 3.2 Auswirkungen der Gebührentarifveränderungen (Familie Mustermann) Die Familie Mustermann besteht aus 4 Personen und verbraucht 200 cbm Wasser jährlich. Die befestigte Grundstücksfläche beträgt 130 qm. Gebühren 2014 EUR 2015 EUR Erhöhung EUR Veränderung % Schmutzwasser 478,00 486,00 8,00 + 1,7 Niederschlagswasser 117,00 123,50 6,50 + 5,6 Entwässerung insgesamt 595,00 609,50 14,50 + 2,4 Die Gebühren steigen jährlich um rund 2,4 % oder 14,50 EUR. Die monatliche Mehrbelastung beträgt rd. 1,21 EUR. 3.3 Tarifentwicklung für den sonstigen Grundbesitz seit dem Jahr 2000 Jahr Schmutzwasser 2000 1,59 EUR 0,63 EUR 2001 1,63 EUR 0,65 EUR 2002 1,66 EUR 0,66 EUR 2003 1,68 EUR 0,63 EUR 2004 1,72 EUR 0,62 EUR 2005 1,80 EUR 0,61 EUR 2006 1,83 EUR 0,63 EUR 2007 1,84 EUR 0,65 EUR 2008 1,87 EUR 0,70 EUR 2009 1,93 EUR 0,71 EUR 2010 1,98 EUR 0,73 EUR 2011 2,09 EUR 0,78 EUR 2012 2,20 EUR 0,80 EUR 2013 2,30 EUR 0,86 EUR 2014 2,39 EUR 0,90 EUR 2015 (geplant) 2,43 EUR 0,95 EUR Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Niederschlagswasser Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 14 4. Erläuterungen 4.1 Allgemeine Übersichten (Tabellen 1.2 bis 1.6) Die Tabellen stellen in Kurzform - die Tarifübersicht (Tabelle 1.2), - die Gebührenbedarfsübersicht (Ist-Ergebnis 2013, Kalkulation 2014 und Kalkulation 2015 -Tabelle 1.3 - ) - die prognostizierten Leistungen des Kalkulationszeitraumes (Tabelle 1.4) - die nach den Tarifen und Leistungen zu erwartenden Erlöse (Tabelle 1.5) - die Ergebnisübersicht (Tabelle 1.6) dar. 4.2 Berechnung und Aufteilung des Gebührenbedarfes (Tabellen 2.1, 2.2 und 2.2.1) Die Berechnung und Zuordnung des Gebührenbedarfes wird in den Tabellen 2.1, 2.2 und 2.2.1 dargestellt. Diese sind wie folgt gegliedert: Tabelle 2.1: - Ergebnis 2013 - Kalkulation 2014 - voraussichtliches Ergebnis 2014 - Berechnung der Kosten der Abwasserbeseitigung 2015 Tabelle 2.2: - Gebührenbedarf der Abwasserbeseitigung 2015 - Berechnung des gebührenrelevanten Entgeltbedarfs für den Kostenträger Schmutzwasser - Berechnung des gebührenrelevanten Entgeltbedarfs für den Kostenträger Niederschlagswasser - Berechnung des Stadtanteiles für die Straßenentwässerung Eingang in die Berechnung der Entwässerungsgebühren finden nur die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung. Hierbei wurde auch die neueste Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen (OVG NW) berücksichtigt. Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 15 4.3 Technischer Betrieb Leistungen für die Abwasserbeseitigung werden vom Tiefbauamt -Amt 66- und vom Technischen Betrieb -Amt 68- erbracht. Diese Zuordnungen wurden bei der Kalkulation berücksichtigt. Erläuterung zu den Kostenarten (Tabelle 2.1) Zu Zeile 1: Personalkosten Die Personalkosten für die Beamten und die tariflich Beschäftigten, die für die Einrichtung Stadtentwässerung in dem Amt 66 tätig sind, wurden aufgrund der Personalkostenplanung für die Produktgruppe 1.53.04 angesetzt. Zu Zeile 2: Unterhaltungs- u. Betriebskosten Das Entwässerungsnetz der Stadt Bochum umfasst rd. 1.230 km. Von den insgesamt rd. 30.000 Kanalhaltungen sind ständig einzelne Haltungen zu reparieren und jährlich etwa 500 Schächte zu sanieren. Ferner sind Pumpwerke und Regenrückhaltebecken zu unterhalten. Für die genaue Dimensionierung der Entwässerungsanlagen ist eine detaillierte Erfassung der Entwässerungsverhältnisse in den Einzugsbereichen notwendig. Dem Untersuchungsbedarf und der Sanierung liegt die Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVKan) zugrunde. Diese Verordnung schreibt u.a. vor, dass das gesamte Kanalnetz untersucht und alle zwei Jahre gereinigt werden muss. Festgestellte Schäden müssen in einem vorgegebenen Zeitrahmen beseitigt werden. In dieser Position sind die für den Betrieb der Einrichtung Abwasserbeseitigung erforderlichen Kosten zusammengefasst. Es handelt sich um eine Vielzahl von Einzelpositionen. Zugunsten der Übersichtlichkeit ist auf eine differenzierte Ausweisung aller Kosten verzichtet worden. Zu Zeile 4: Verwaltungskosten / Sonstige Leistungsverrechnung Für die Erbringung der betriebsnotwendigen Leistungen durch die Verwaltung werden entsprechende Kosten bedingt durch Interne Leistungsverrechnungen in der Kalkulation berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem die Kosten für die Datenverarbeitung, des Rechnungsprüfungsamtes, des Rechtsamtes und die Kosten für die Veranlagung, Einziehung und Verbuchung der Abwassergebühren. Die Leistungsverrechnung mit Amt 68 (Technischer Betrieb) wird in Zeile 3 gesondert ausgewiesen. Zu Zeile 5 und 6: Kapitalkosten Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen sind gem. ' 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) die aus Beiträgen und Zuschüssen Dritter finanzierten Vermögensanteile als Ausgliederungskapital zu behandeln und abzusetzen. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf der Grundlage der Anschaffungswerte, die Berechnung der Abschreibungen auf der Grundlage der Wiederbeschaffungszeitwerte. Sie wird automatisiert mit Hilfe von ADV - Verfahren durchgeführt. Der Zinssatz beträgt 6,3 %. Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 16 Die Abschreibungssätze in der Einrichtung Stadtentwässerung werden im Hinblick auf die zu erwartenden Nutzungsdauer der verschiedenen Anlagegüter festgesetzt. Als Abschreibungsart ist die lineare Abschreibung anzuwenden. Für das städtische Entwässerungsnetz wurde auf der Grundlage einer Nutzungszeit von 80 Jahren der Abschreibungssatz auf 1,25 % festgelegt. Zu Zeile 7: Ableitungskosten (Tabelle 2.2) Die Zeile enthält die Zusammenfassung des Gesamtentgeltbedarfs für die Ableitung des Schmutz- und Niederschlagswassers. Die Kosten der Ableitung haben lediglich die Direkteinleiter nicht zu tragen. Zu Zeile 8: Reinhaltungskosten / Beiträge Entwässerungsverbände Als Reinhaltungskosten sind Abwasserabgaben und Reinhaltungsbeiträge an die Entwässerungsverbände zu entrichten. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Festsetzungen in den Beitragsbescheiden der Entwässerungsverbände. Reinhaltungsbeiträge sind für die Reinigung und Aufbereitung der Abwässer an die Entwässerungsverbände Ruhrverband und Emschergenossenschaft zu zahlen. Abwasserabgaben sind aufgrund des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwässern in Gewässer (AbwAG) in Verbindung mit dem Wassergesetz für das Land NRW (LWG) für Einleitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser in Gewässer zu zahlen. Ihre Höhe richtet sich nach der Anzahl der Schadeinheiten und wird von den Entwässerungsverbänden mitgeteilt. Mitglieder von Entwässerungsverbänden dürfen nicht mit den in dieser Zeile aufgeführten Kosten belastet werden, da sie selbst von den Verbänden zu Beiträgen herangezogen werden. Abwasserabgaben und Reinhaltungsbeiträge werden von den Veranlagungsbereichen sonstiger Grundbesitz und Direkteinleiter getragen. Die Beiträge zu den Entwässerungsverbänden Emschergenossenschaft und Ruhrverband steigen gegenüber der Vorjahreskalkulation um rd. 1,4 % auf rd. 30,86 Mio. EUR. Insgesamt entfallen ohne Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen rd. 40,0 % des Gebührenbedarfes auf die Reinhaltungskosten. Zu Zeile 9: Gesamtkosten Abwasserbeseitigung Die Zeile enthält die Gesamtkosten für die Ableitung und Reinhaltung des Schmutz- und Niederschlagswassers. Zu Zeile 10: Aktivierte Eigenleistungen Hierbei handelt es sich um Nebenerlöse aus der Verrechnung für die im Anlagevermögen aktivierten Leistungen der technischen Betriebsleitung der Stadtentwässerung (aktivierte Eigenleistungen). Zu Zeile 11: Nebenerlöse Unter dieser Position sind hauptsächlich die von angrenzenden Städten gezahlten Nutzungsentgelte für die Nutzung von Kanälen und sonstige Erlöse aufgeführt, die die Kosten der Abwasserbeseitigung entsprechend verringern. Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 17 Zu Zeile 13: Bedarf Abwasserbeseitigung Die Zeile enthält den Gesamtgebührenbedarf der Einrichtung für die Kosten der Ableitung und Reinhaltung des Schmutz- und Niederschlagswassers abzüglich der Nebenerlöse und Nebenleistungen. Zu Zeile 14: Ergebnisvortrag Gemäß ' 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Ergebnisse wurden bzw. werden wie folgt vorgetragen: Schmutzwasser: Ergebnis Jahr EUR -1.381.514 2010 -2.501.161 2011 -431.215 2012 -695.595 2013 Summe SW: Vortrag 2013 EUR -850.000 0 0 0 -850.000 Vortrag 2014 EUR -531.514 -984.886 0 0 -1.516.400 Vortrag 2013 EUR -365.000 0 0 0 -365.000 Vortrag 2014 EUR -551.426 -39.569 0 0 -590.995 Vortrag 2015 EUR 0 -1.516.275 0 0 -1.516.275 Vortrag 2016/2017 EUR 0 0 -431.215 -695.595 -1.126.810 Niederschlagswasser: Ergebnis Jahr EUR -916.426 2010 -628.309 2011 -453.416 2012 -173.277 2013 Summe SW: Summe SW + NW -1.215.000 -2.107.395 Vortrag 2015 EUR 0 -588.740 0 0 -588.740 -2.105.015 Vortrag 2016/2017 EUR 0 0 -453.416 -173.277 -626.693 -1.753.503 Zu Zeile 15: Gebührenbedarf Diese Zeile enthält den Gebührenbedarf, der von den Abgabepflichtigen aufzubringen ist. Zu Zeile 16: Erlöse Hier werden die zu erwartenden Erlöse im Kalkulationszeitraum dargestellt. Zu Zeile 17: Ergebnis Aus der Gegenüberstellung von Gebührenbedarf und den Erlösen ergibt sich das zu erwartende wirtschaftliche Ergebnis der Einrichtung Entwässerung. Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 - Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015 18 Zu den Zeilen 1-15 (Tabelle 2.2): Die Zuordnung der Kosten zu den Kostenträgern wurde auf der Grundlage eines von Ingenieurbüros erstellten, abwassertechnischen Gutachtens vorgenommen. Die Verteilungsschlüssel des Gutachtens wurden auf die sich jährlich ändernden Abflussmengen, Flächen und Kosten angewendet. 4.3 Tarifberechnung (Tabelle 2.4) In der Tabelle 2.4 sind die Gebührenbedarfe für die - Ableitung des Schmutzwassers (Tabelle 2.2.1) - Reinhaltung des Schmutzwassers (Tabelle 2.2.1) - Ableitung des Niederschlagwassers (Tabelle 2.2.1) - Reinhaltung des Niederschlagswassers (Tabelle 2.2.1) aufgeführt. Die Gebührenbedarfe werden durch die in Tabelle 1.4 aufgeführten voraussichtlichen Leistungen des Jahres 2015 dividiert. Die Mitglieder von Entwässerungsverbänden werden mit den anteiligen Gebühren für die Ableitung und die Direkteinleiter mit den anteiligen Gebühren für die Reinhaltung belastet. Der sonstige Grundbesitz wird mit den anteiligen Gebühren für die Ableitung und Reinhaltung belastet. Die sich hieraus ergebenden Gebührenbedarfe je Leistungseinheit werden auf volle Centbeträge abgerundet. .......................................................................................................................................................... Rechentechnischer Hinweis: Die Kalkulation wurde mit Hilfe verschiedener PC-Verfahren erstellt. Diese Verfahren führen alle Rechenoperationen mit mehreren Stellen hinter dem Komma durch. Auf- und Abrundungsdifferenzen in der hier dargestellten Zusammenfassung (Zeilen- und Spaltensummen sowie bei tabellenübergreifender Datenübernahme) sind auf diesen Tatbestand zurückzuführen. Oktober 2014 / Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -