Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Kalkulation Abwassergebühren 2015.pdf
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24.12.14, 20:45
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27.01.18, 21:32
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Kalkulation der Gebührentarife
für die Abwasserbeseitigung
für den Zeitraum vom
01.01.2015 bis 31.12.2015
Oktober 2014 / Amt für Finanzsteuerung - 20 34 –
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Erläuterungen .................................................................................................. 3
1.1. Beschreibung der Einrichtung ................................................................................ 3
1.2 Tarifübersicht ............................................................................................................. 4
1.3 Bedarfsübersicht ....................................................................................................... 5
1.4 Leistungsübersicht ................................................................................................... 5
1.5 Erlösübersicht ........................................................................................................... 6
1.6 Ergebnisübersicht ..................................................................................................... 6
1.7 Rechtsgrundlagen ..................................................................................................... 6
1.8 Kalkulationsgrundlagen ........................................................................................... 6
2. Berechnungen ....................................................................................................................... 7
2.1 Berechnung des Gesamtgebührenbedarfes .......................................................... 7
2.2 Berechnung des Gebührenbedarfes je Leistungsbereich.................................... 8
2.2.1 Berechnung der Ableitungs- und Reinhaltungskosten ..................................... 9
2.3 Leistungen.................................................................................................................. 9
2.4 Berechnung der Einzeltarife ................................................................................... 10
2.5 Kontrollrechnung .................................................................................................... 11
3. Tarifvergleiche ....................................................................................................................... 12
3.1 Tarifvergleich für den sonstigen Grundbesitz .................................................... 12
3.2 Auswirkungen der Gebührentarifveränderungen (Familie Mustermann) ......... 13
3.3 Tarifentwicklung für den sonstigen Grundbesitz seit dem Jahr 2000 ..............13
4. Erläuterungen .................................................................................................................. 14-18
Oktober 2014 / Amt für Finanzsteuerung - 20 34 –
Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015
1. Allgemeine Erläuterungen
1.1. Beschreibung der Einrichtung
Die dem Tiefbauamt zugeordnete Einrichtung Abwasserbeseitigung (Produktgruppe 1.53.04)
umfasst die Leistungsbereiche Ableitung und Reinhaltung.
Der Begriff Ableitung umfasst die Sammlung von Schmutz- und Niederschlagswasser sowie
deren Ableitung in die Anlagen der Abwasserverbände Ruhrverband und Emschergenossenschaft. Zu diesem Zweck muss ein umfangreiches Entwässerungsnetz betrieben und
unterhalten werden. Hierzu gehören auch die notwendigen Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen.
Die Reinhaltung umfasst die Reinigung und Klärung des Abwassers durch die Abwasserverbände Ruhrverband und Emschergenossenschaft.
Die für diese Leistungen entstehenden Kosten werden durch Schmutz- und Niederschlagswassergebühren sowie durch den von der Stadt als Straßenbaulastträger für die Straßenentwässerung zu tragenden Stadtanteil gedeckt.
Die Schmutzwassergebühren werden pro cbm bezogenen Frischwassers veranlagt. Die
Niederschlagswassergebühr wird nach der Größe der befestigten oder bebauten
Grundstücksfläche in qm bemessen, von der in öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen
entwässert wird.
Für den von der Stadt zu tragenden Anteil für die Straßenentwässerung wird kein Tarif ausgewiesen. Der Stadtanteil wird in Anlehnung an die Rechtsprechung unmittelbar durch
Zuordnung der auf diesen Bereich entfallenden Kosten ermittelt. Er beträgt rd. 10,2 Mio. EUR
und wird haushaltsmäßig durch die Verkehrsflächen (Gemeindestraßen, Kreisstraßen,
Bundes- und Landstraßen) sowie durch die Gewässerunterhaltung getragen.
Die Gebühren werden durch unterschiedliche Tarife von den Mitgliedern der Entwässerungsverbände, von den Direkteinleitern und im Normalfall von dem so genannten sonstigen
Grundbesitz erhoben.
Der Tarif für die Mitglieder von Entwässerungsverbänden findet Anwendung bei den Einleitern,
die u. a. aufgrund des Wasserverbrauchs Mitglied der Emschergenossenschaft oder Mitglied
des Ruhrverbandes sind. Diese Mitgliedschaft bedingt, dass die Reinhaltungskosten für die
eingeleiteten Abwässer direkt an die Entwässerungsverbände zu zahlen sind. Der
Gebührenbedarf umfasst daher nur Kosten der Ableitung.
Direkteinleiter leiten die anfallenden Abwässer direkt in die Abwasserbeseitigungsanlagen der
Entwässerungsverbände ein, ohne dass eine Mitgliedschaft bei diesen Verbänden besteht.
Der Gebührenbedarf umfasst daher nur die Kosten der Reinhaltung.
Der sonstige Grundbesitz leistet keine direkten Abgaben an die Entwässerungsverbände und
nutzt bei der Ableitung die städtischen Entwässerungsanlagen. Der Gebührenbedarf umfasst
somit die Kosten für die Ableitung und Reinhaltung.
Der Kostenzuordnung auf Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Straßenentwässerung
liegt ein abwassertechnisches Gutachten zugrunde, dessen Verteilungsschlüssel jährlich
anzupassen sind.
Oktober 2014 / Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
3
Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015
4
1.2 Tarifübersicht
Gebührenbereich
Mitglieder v.
Entwässerungsverbänden
sonstiger
Grundbesitz
Direkteinleiter
Ist
2014
EUR
Bedarf
2015
EUR
Vorschlag
2015
EUR
Veränderung + / in %
Schmutzwasser
- cbm -
1,36
1,423
1,42
+ 4,4 %
Niederschlagswasser
- qm -
0,56
0,585
0,58
+ 3,6 %
Schmutzwasser
- cbm -
2,39
2,437
2,43
+ 1,7 %
Niederschlagswasser
- qm -
0,90
0,959
0,95
+ 5,6 %
Schmutzwasser
- cbm -
1,03
1,014
1,01
- 1,9 %
Niederschlagswasser
- qm -
0,33
0,374
0,37
+ 12,1 %
Maßstab
Oktober 2014 / Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015
5
1.3 Bedarfsübersicht
Ist
2013
EUR
Kosten
Nebenerlöse
Bedarf
Kalkulation
2014
EUR
75.018.067
76.539.465
78.334.615
982.103
1.184.261
1.257.994
74.035.964
73.355.204
77.076.621
0
0
0
1.215.000
2.107.395
2.105.015
75.250.964
77.462.599
79.181.636
Vortrag Überdeckung*
Vortrag Unterdeckung*
Gebührenbedarf
Kalkulation
2015
EUR
* Erläuterung Seite 17
1.4 Leistungsübersicht
Schmutzwasser
in cbm
a) Mitglieder von
Entwässerungsverbänden
b) Sonstiger Grundbesitz
c) Direkteinleiter
Summe
Niederschlagswasser
in qm
a) Mitglieder von
Entwässerungsverbänden
b) Sonstiger Grundbesitz
c) Direkteinleiter
Summe
Oktober 2014 / Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Ist
2013
Kalkulation
2014
Kalkulation
2015
1.215.411
1.118.143
1.193.353
19.863.654
19.658.864
19.634.986
21.720
22.993
21.661
21.100.785
20.800.000
20.850.000
Ist
2013
Kalkulation
2014
Kalkulation
2015
1.285.893
1.424.123
1.244.541
19.873.411
19.471.316
19.419.800
34.870
34.561
35.659
21.194.174
20.930.000
20.700.000
Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015
6
1.5 Erlösübersicht
Ist
2013
EUR
Kalkulation
2014
EUR
Kalkulation
2015
EUR
Schmutzwasser
47.288.160
48.529.043
49.429.454
Niederschlagswasser
17.784.164
18.333.098
19.183.838
9.309.968
10.283.399
10.228.721
74.382.292
77.145.540
78.842.013
Stadtanteil
Summe
1.6 Ergebnisübersicht
Ist
2013
EUR
Kalkulation
2014
EUR
Kalkulation
2015
EUR
Gebührenbedarf
75.250.964
77.462.599
79.181.636
Erlöse
74.382.292
77.145.540
78.842.013
-868.672
-317.059
-339.623
Ergebnis
1.7 Rechtsgrundlagen
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) '' 7, 41 u. 76
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) '' 4, 6, 7
Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwAG)
Wassergesetz für das Land NRW (Landeswassergesetz, LWG)
1.8 Kalkulationsgrundlagen
Kalkulationszeitraum = jährlich
Kalkulatorische Kosten:
Zinsen auf Anschaffungswertbasis
Zinssatz = 6,3 %
Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwertbasis
Oktober 2014 / Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015
7
2. Berechnungen
2.1
Berechnung des Gesamtgebührenbedarfes
Kostenarten
Ableitung und Reinhaltung
Ergebnis
2013
EUR
Kalkulation Voraussichtl. Kalkulation
2014
Ergebnis
2015
2014
EUR
EUR
EUR
1
Personalkosten
4.590.405
4.704.686
4.704.686
4.630.339
2
Unterhaltungs- u. Betriebskosten
2.228.738
2.565.787
2.390.499
3.246.479
3
Leistungsverrechnung Amt 68
4.903.089
4.353.325
4.353.325
4.549.171
4
Verwaltungskosten / Sonstige Leistungsverrechnungen
2.321.962
1.777.242
2.385.586
2.392.007
5
Kalkulatorische Abschreibungen
12.833.854
13.114.585
13.027.317
13.254.579
6
Kalkulatorische Zinsen
18.349.392
19.586.704
18.754.974
19.398.153
7
Ableitungskosten
45.227.440
46.102.329
45.616.387
47.470.728
8
Reinhaltungskosten / Beiträge Entwässerungsverbände
29.790.627
30.437.136
30.437.136
30.863.887
9
Gesamtkosten Abwasserbeseitigung
75.018.067
76.539.465
76.053.523
78.334.615
10
11
Absetzung aktivierte Eigenleistungen
Nebenerlöse
817.079
165.024
1.006.761
177.500
1.006.761
165.530
1.080.494
177.500
12
Summe Nebenerlöse
982.103
1.184.261
1.172.291
1.257.994
13
Bedarf Abwasserbeseitigung
74.035.964
75.355.204
74.881.232
77.076.621
14
Ergebnisvortrag (Erläuterung auf Seite 17)
-1.215.000
-2.107.395
-2.107.395
-2.105.015
15
Gebührenbedarf
75.250.964
77.462.599
76.988.627
79.181.636
16
Erlöse
74.382.292
77.145.540
77.603.106
78.842.013
17
Ergebnis
-868.672
-317.059
614.479
-339.623
Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015
2.2
Berechnung des Gebührenbedarfes je
Leistungsbereich
Kostenarten
8
Gebührenbedarf
Entwässerung
2015
EUR
Anteil
Schmutzwasser
Anteil
Niederschlagswasser
EUR
Stadtanteil
EUR
EUR
1
Personalkosten
4.630.339
3.313.525
747.072
569.742
2
Unterhaltungs- u. Betriebskosten
3.246.479
2.592.823
339.749
313.907
3
Leistungsverrechnung Amt 68
4.549.171
2.991.906
452.330
1.104.935
4
Verwaltungskosten / Sonstige Leistungsverrechnungen
2.392.007
1.605.302
613.999
172.706
5
Kalkulatorische Abschreibungen
13.254.579
7.188.491
3.803.096
2.262.992
6
Kalkulatorische Zinsen
19.398.153
11.224.446
5.846.337
2.327.370
7
Ableitungskosten
47.470.728
28.916.493
11.802.583
6.751.652
8
Reinhaltungskosten / Beiträge
Entwässerungsverbände
30.863.887
19.930.867
7.284.981
3.648.039
9
Gesamtkosten Abwasserbeseitigung
78.334.615
48.847.360
19.087.564
10.399.691
1.080.494
664.828
279.956
135.710
177.500
121.301
20.940
35.259
1.257.994
786.129
300.896
170.969
77.076.621
48.061.231
18.786.668
10.228.722
2.105.015
1.516.275
588.740
0
79.181.636
49.577.506
19.375.408
10.228.722
10 Absetzung aktivierte Eigenleistungen
11 Nutzungsentgelte und sonstige Erlöse
12 Summe Nebenerlöse
13 Bedarf Abwasserbeseitigung
14 Ergebnisvortrag
15 Gesamtkosten Abwasserbeseitigung inkl. Vorträge
Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015
9
2.2.1 Berechnung der Ableitungs- und Reinhaltungskosten (ohne Stadtanteil)
2.2.1
Ableitungskosten
Tabelle 2.2 Zeile 7
Schmutzwasser
Niederschlagswasser
Summe
EUR
EUR
EUR
28.916.493
11.802.583
40.719.076
abzgl. Nebenerlöse
Tabelle 2.2 Zeile 12
786.129
300.896
1.087.025
Ergebnisvortrag
Tabelle 2.2 Zeile 14
1.516.275
588.740
2.105.015
Gesamt
Ableitungskosten
29.646.639
12.090.427
41.737.066
Reinhaltungskosten
Tabelle 2.2 Zeile 8
19.930.867
7.284.981
27.215.848
49.577.506
19.375.408
68.952.914
Gesamtkosten
Abwasserbeseitigung
Tabelle 2.2 Zeile 15
Unter Einbeziehung des in dieser Tabelle nicht ausgewiesenen Stadtanteils in Höhe
von10.228.722 EUR beträgt der Gesamtgebührenbedarf 79.181.636 EUR.
2.3 Leistungen
Die Schmutzwassergebühren werden pro cbm bezogenen Frischwassers veranlagt. Es handelt
sich somit um die tatsächlich verbrauchten Ist-Mengen. Die Verbrauchsmengen werden von
den Stadtwerken per Wasserzähler für eine Ableseperiode ermittelt und dem Amt für
Finanzsteuerung mitgeteilt. Für das Jahr 2015 ist von rd. 20.850.000 cbm zu veranlagendem
Schmutzwasser auszugehen. Gegenüber der Vorjahreskalkulation sind dies rd. 50.000 cbm
oder rd. 0,2 % mehr.
Die Niederschlagswassergebühr wird pro qm nach der Größe der bebauten oder befestigten
Grundfläche bemessen, von der in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage entwässert
wird. Die bebaute oder befestigte Fläche, welche in der Kalkulation zu berücksichtigen ist,
verändert sich gegenüber der Vorjahreskalkulation um rd. 1,1 % auf 20.700.000 qm.
Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015
10
2.4 Berechnung der Einzeltarife
Veranlagungsbereiche
Schmutzwasser
Niederschlagswasser
Gebührenbedarf Ableitung in EUR
(Gesamt) Tabelle 2.2.1
29.646.639
12.090.427
Leistungen (a+b) in cbm/qm
Tabelle 1.4
20.828.339
20.664.341
1,423
0,585
1,42
0,58
Gebührenbedarf Reinhaltung in EUR
Tabelle 2.2.1
19.930.867
7.284.981
Leistungen (b+c) in cbm/qm
Tabelle 1.4
19.656.647
19.455.459
1,014
0,374
1,01
0,37
2,437
0,959
2,43
0,95
Gebührenbedarf je cbm/qm
Tarifvorschlag in EUR
Gebührenbedarf je cbm/qm
Tarifvorschlag in EUR
Gebührenbedarf
Abwasserbeseitigung in EUR
(Reinhaltung und Ableitung =
Addition der Gebührenbedarfe)
Tarifvorschlag in EUR
Der Tarif für die Ableitung wird von den Mitgliedern der Entwässerungsverbände, der Tarif für
die Reinhaltung von den Direkteinleitern und der Tarif für die Abwasserbeseitigung (Ableitung
und Reinhaltung) von dem sonstigen Grundbesitz erhoben.
Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015
11
2.5 Kontrollrechnung
Erlöse
Schmutzwasser
Mitglieder von
Entwässerungsverbänden
Sonstiger
Grundbesitz
Direkteinleiter
Summe
Erlöse
Niederschlagswasser
Mitglieder von
Entwässerungsverbänden
Sonstiger
Grundbesitz
Direkteinleiter
Summe
Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
Leistung
cbm
Tarif
EUR
Erlöse
EUR
1.193.353
1,42
1.694.561
19.634.986
2,43
47.713.016
21.661
1,01
21.877
20.850.000
Leistung
qm
49.429.454
Tarif
EUR
Erlöse
EUR
1.244.541
0,58
721.834
19.419.800
0,95
18.448.810
35.659
0,37
13.194
20.700.000
19.183.838
Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015
12
3. Tarifvergleiche
3.1 Tarifvergleich für den sonstigen Grundbesitz
Bezogen auf den jeweiligen Tarif:
Schmutzwasser (je cbm)
Niederschlagswasser (je qm)
Gemeinde
2013
EUR
2014
EUR
2013
EUR
2014
EUR
Dortmund
2,14
2,16
0,99
1,04
Duisburg
2,12
2,17
0,88
0,90
Essen
2,74
2,80
1,25
1,22
Gelsenkirchen
1,93
2,05
0,93
0,97
Herne
1,85
1,92
0,97
1,04
Wuppertal
2,84
2,85
1,93
1,99
Bochum
2,30
2,39
0,86
0,90
Bochum
geplant 2015
2,43
0,95
Bezogen auf die Familie Mustermann:
Gemeinde
Abwassergebühren jährlich bei
je 200 cbm Frischwasser und
130 qm versiegelte Fläche
2013
EUR
2014
EUR
+/%
Dortmund
556,70
567,20
+ 1,89
Duisburg
538,40
551,00
+ 2,34
Essen
710,50
718,60
+ 1,14
Gelsenkirchen
506,90
536,10
+ 5,76
Herne
496,10
519,20
+ 4,66
Wuppertal
818,90
828,70
+1,20
Bochum
571,80
595,00
+ 4,06
Bochum geplant 2015
Oktober 2014/ Amt für Finanzsteuerung - 20 34 -
609,50
+ 2,44
Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015
13
3.2 Auswirkungen der Gebührentarifveränderungen (Familie Mustermann)
Die Familie Mustermann besteht aus 4 Personen und verbraucht 200 cbm Wasser jährlich. Die
befestigte Grundstücksfläche beträgt 130 qm.
Gebühren
2014
EUR
2015
EUR
Erhöhung
EUR
Veränderung
%
Schmutzwasser
478,00
486,00
8,00
+ 1,7
Niederschlagswasser
117,00
123,50
6,50
+ 5,6
Entwässerung
insgesamt
595,00
609,50
14,50
+ 2,4
Die Gebühren steigen jährlich um rund 2,4 % oder 14,50 EUR.
Die monatliche Mehrbelastung beträgt rd. 1,21 EUR.
3.3 Tarifentwicklung für den sonstigen Grundbesitz seit dem Jahr 2000
Jahr
Schmutzwasser
2000
1,59 EUR
0,63 EUR
2001
1,63 EUR
0,65 EUR
2002
1,66 EUR
0,66 EUR
2003
1,68 EUR
0,63 EUR
2004
1,72 EUR
0,62 EUR
2005
1,80 EUR
0,61 EUR
2006
1,83 EUR
0,63 EUR
2007
1,84 EUR
0,65 EUR
2008
1,87 EUR
0,70 EUR
2009
1,93 EUR
0,71 EUR
2010
1,98 EUR
0,73 EUR
2011
2,09 EUR
0,78 EUR
2012
2,20 EUR
0,80 EUR
2013
2,30 EUR
0,86 EUR
2014
2,39 EUR
0,90 EUR
2015 (geplant)
2,43 EUR
0,95 EUR
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Niederschlagswasser
Kalkulation Entwässerungsgebühren 2015
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4. Erläuterungen
4.1 Allgemeine Übersichten (Tabellen 1.2 bis 1.6)
Die Tabellen stellen in Kurzform
- die Tarifübersicht (Tabelle 1.2),
- die Gebührenbedarfsübersicht (Ist-Ergebnis 2013, Kalkulation 2014 und
Kalkulation 2015 -Tabelle 1.3 - )
- die prognostizierten Leistungen des Kalkulationszeitraumes (Tabelle 1.4)
- die nach den Tarifen und Leistungen zu erwartenden Erlöse (Tabelle 1.5)
- die Ergebnisübersicht (Tabelle 1.6)
dar.
4.2 Berechnung und Aufteilung des Gebührenbedarfes (Tabellen 2.1, 2.2 und 2.2.1)
Die Berechnung und Zuordnung des Gebührenbedarfes wird in den Tabellen 2.1, 2.2 und 2.2.1
dargestellt.
Diese sind wie folgt gegliedert:
Tabelle 2.1:
- Ergebnis 2013
- Kalkulation 2014
- voraussichtliches Ergebnis 2014
- Berechnung der Kosten der Abwasserbeseitigung 2015
Tabelle 2.2:
- Gebührenbedarf der Abwasserbeseitigung 2015
- Berechnung des gebührenrelevanten Entgeltbedarfs für den Kostenträger Schmutzwasser
- Berechnung des gebührenrelevanten Entgeltbedarfs für den Kostenträger Niederschlagswasser
- Berechnung des Stadtanteiles für die Straßenentwässerung
Eingang in die Berechnung der Entwässerungsgebühren finden nur die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung. Hierbei wurde auch die
neueste Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen (OVG NW) berücksichtigt.
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4.3 Technischer Betrieb
Leistungen für die Abwasserbeseitigung werden vom Tiefbauamt -Amt 66- und vom
Technischen Betrieb -Amt 68- erbracht.
Diese Zuordnungen wurden bei der Kalkulation berücksichtigt.
Erläuterung zu den Kostenarten (Tabelle 2.1)
Zu Zeile 1: Personalkosten
Die Personalkosten für die Beamten und die tariflich Beschäftigten, die für die Einrichtung
Stadtentwässerung in dem Amt 66 tätig sind, wurden aufgrund der Personalkostenplanung für
die Produktgruppe 1.53.04 angesetzt.
Zu Zeile 2: Unterhaltungs- u. Betriebskosten
Das Entwässerungsnetz der Stadt Bochum umfasst rd. 1.230 km. Von den insgesamt
rd. 30.000 Kanalhaltungen sind ständig einzelne Haltungen zu reparieren und jährlich etwa
500 Schächte zu sanieren. Ferner sind Pumpwerke und Regenrückhaltebecken zu unterhalten.
Für die genaue Dimensionierung der Entwässerungsanlagen ist eine detaillierte Erfassung der
Entwässerungsverhältnisse in den Einzugsbereichen notwendig.
Dem Untersuchungsbedarf und der Sanierung liegt die Selbstüberwachungsverordnung Kanal
(SüwVKan) zugrunde. Diese Verordnung schreibt u.a. vor, dass das gesamte Kanalnetz
untersucht und alle zwei Jahre gereinigt werden muss. Festgestellte Schäden müssen in einem
vorgegebenen Zeitrahmen beseitigt werden.
In dieser Position sind die für den Betrieb der Einrichtung Abwasserbeseitigung erforderlichen
Kosten zusammengefasst. Es handelt sich um eine Vielzahl von Einzelpositionen. Zugunsten
der Übersichtlichkeit ist auf eine differenzierte Ausweisung aller Kosten verzichtet worden.
Zu Zeile 4: Verwaltungskosten / Sonstige Leistungsverrechnung
Für die Erbringung der betriebsnotwendigen Leistungen durch die Verwaltung werden
entsprechende Kosten bedingt durch Interne Leistungsverrechnungen in der Kalkulation
berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem die Kosten für die Datenverarbeitung, des
Rechnungsprüfungsamtes, des Rechtsamtes und die Kosten für die Veranlagung, Einziehung
und Verbuchung der Abwassergebühren.
Die Leistungsverrechnung mit Amt 68 (Technischer Betrieb) wird in Zeile 3 gesondert
ausgewiesen.
Zu Zeile 5 und 6: Kapitalkosten
Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen sind gem. ' 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) die aus Beiträgen und Zuschüssen Dritter finanzierten Vermögensanteile als
Ausgliederungskapital zu behandeln und abzusetzen.
Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf der Grundlage der Anschaffungswerte, die Berechnung
der Abschreibungen auf der Grundlage der Wiederbeschaffungszeitwerte. Sie wird
automatisiert mit Hilfe von ADV - Verfahren durchgeführt. Der Zinssatz beträgt 6,3 %.
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Die Abschreibungssätze in der Einrichtung Stadtentwässerung werden im Hinblick auf die zu
erwartenden Nutzungsdauer der verschiedenen Anlagegüter festgesetzt.
Als Abschreibungsart ist die lineare Abschreibung anzuwenden.
Für das städtische Entwässerungsnetz wurde auf der Grundlage einer Nutzungszeit von 80
Jahren der Abschreibungssatz auf 1,25 % festgelegt.
Zu Zeile 7: Ableitungskosten (Tabelle 2.2)
Die Zeile enthält die Zusammenfassung des Gesamtentgeltbedarfs für die Ableitung des
Schmutz- und Niederschlagswassers. Die Kosten der Ableitung haben lediglich die
Direkteinleiter nicht zu tragen.
Zu Zeile 8: Reinhaltungskosten / Beiträge Entwässerungsverbände
Als Reinhaltungskosten sind Abwasserabgaben und Reinhaltungsbeiträge an die Entwässerungsverbände zu entrichten. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Festsetzungen in den
Beitragsbescheiden der Entwässerungsverbände.
Reinhaltungsbeiträge sind für die Reinigung und Aufbereitung der Abwässer an die
Entwässerungsverbände Ruhrverband und Emschergenossenschaft zu zahlen.
Abwasserabgaben sind aufgrund des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwässern in
Gewässer (AbwAG) in Verbindung mit dem Wassergesetz für das Land NRW (LWG) für
Einleitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser in Gewässer zu zahlen. Ihre Höhe richtet sich
nach der Anzahl der Schadeinheiten und wird von den Entwässerungsverbänden mitgeteilt.
Mitglieder von Entwässerungsverbänden dürfen nicht mit den in dieser Zeile aufgeführten Kosten
belastet werden, da sie selbst von den Verbänden zu Beiträgen herangezogen werden. Abwasserabgaben und Reinhaltungsbeiträge werden von den Veranlagungsbereichen sonstiger Grundbesitz
und Direkteinleiter getragen.
Die Beiträge zu den Entwässerungsverbänden Emschergenossenschaft und Ruhrverband steigen
gegenüber der Vorjahreskalkulation um rd. 1,4 % auf rd. 30,86 Mio. EUR.
Insgesamt entfallen ohne Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen rd. 40,0 % des
Gebührenbedarfes auf die Reinhaltungskosten.
Zu Zeile 9: Gesamtkosten Abwasserbeseitigung
Die Zeile enthält die Gesamtkosten für die Ableitung und Reinhaltung des Schmutz- und
Niederschlagswassers.
Zu Zeile 10: Aktivierte Eigenleistungen
Hierbei handelt es sich um Nebenerlöse aus der Verrechnung für die im Anlagevermögen
aktivierten Leistungen der technischen Betriebsleitung der Stadtentwässerung (aktivierte
Eigenleistungen).
Zu Zeile 11: Nebenerlöse
Unter dieser Position sind hauptsächlich die von angrenzenden Städten gezahlten
Nutzungsentgelte für die Nutzung von Kanälen und sonstige Erlöse aufgeführt, die die Kosten
der Abwasserbeseitigung entsprechend verringern.
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Zu Zeile 13: Bedarf Abwasserbeseitigung
Die Zeile enthält den Gesamtgebührenbedarf der Einrichtung für die Kosten der Ableitung und
Reinhaltung des Schmutz- und Niederschlagswassers abzüglich der Nebenerlöse und Nebenleistungen.
Zu Zeile 14: Ergebnisvortrag
Gemäß ' 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses
Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Ergebnisse wurden bzw. werden wie folgt vorgetragen:
Schmutzwasser:
Ergebnis
Jahr
EUR
-1.381.514
2010
-2.501.161
2011
-431.215
2012
-695.595
2013
Summe SW:
Vortrag
2013
EUR
-850.000
0
0
0
-850.000
Vortrag
2014
EUR
-531.514
-984.886
0
0
-1.516.400
Vortrag
2013
EUR
-365.000
0
0
0
-365.000
Vortrag
2014
EUR
-551.426
-39.569
0
0
-590.995
Vortrag
2015
EUR
0
-1.516.275
0
0
-1.516.275
Vortrag
2016/2017
EUR
0
0
-431.215
-695.595
-1.126.810
Niederschlagswasser:
Ergebnis
Jahr
EUR
-916.426
2010
-628.309
2011
-453.416
2012
-173.277
2013
Summe SW:
Summe SW + NW
-1.215.000
-2.107.395
Vortrag
2015
EUR
0
-588.740
0
0
-588.740
-2.105.015
Vortrag
2016/2017
EUR
0
0
-453.416
-173.277
-626.693
-1.753.503
Zu Zeile 15: Gebührenbedarf
Diese Zeile enthält den Gebührenbedarf, der von den Abgabepflichtigen aufzubringen ist.
Zu Zeile 16: Erlöse
Hier werden die zu erwartenden Erlöse im Kalkulationszeitraum dargestellt.
Zu Zeile 17: Ergebnis
Aus der Gegenüberstellung von Gebührenbedarf und den Erlösen ergibt sich das zu
erwartende wirtschaftliche Ergebnis der Einrichtung Entwässerung.
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Zu den Zeilen 1-15 (Tabelle 2.2):
Die Zuordnung der Kosten zu den Kostenträgern wurde auf der Grundlage eines von
Ingenieurbüros erstellten, abwassertechnischen Gutachtens vorgenommen.
Die Verteilungsschlüssel des Gutachtens wurden auf die sich jährlich ändernden Abflussmengen, Flächen und Kosten angewendet.
4.3 Tarifberechnung (Tabelle 2.4)
In der Tabelle 2.4 sind die Gebührenbedarfe für die
- Ableitung des Schmutzwassers (Tabelle 2.2.1)
- Reinhaltung des Schmutzwassers (Tabelle 2.2.1)
- Ableitung des Niederschlagwassers (Tabelle 2.2.1)
- Reinhaltung des Niederschlagswassers (Tabelle 2.2.1)
aufgeführt.
Die Gebührenbedarfe werden durch die in Tabelle 1.4 aufgeführten voraussichtlichen
Leistungen des Jahres 2015 dividiert.
Die Mitglieder von Entwässerungsverbänden werden mit den anteiligen Gebühren für die
Ableitung und die Direkteinleiter mit den anteiligen Gebühren für die Reinhaltung belastet.
Der sonstige Grundbesitz wird mit den anteiligen Gebühren für die Ableitung und Reinhaltung
belastet.
Die sich hieraus ergebenden Gebührenbedarfe je Leistungseinheit werden auf volle
Centbeträge abgerundet.
..........................................................................................................................................................
Rechentechnischer Hinweis:
Die Kalkulation wurde mit Hilfe verschiedener PC-Verfahren erstellt. Diese Verfahren führen
alle Rechenoperationen mit mehreren Stellen hinter dem Komma durch. Auf- und
Abrundungsdifferenzen in der hier dargestellten Zusammenfassung (Zeilen- und
Spaltensummen sowie bei tabellenübergreifender Datenübernahme) sind auf diesen
Tatbestand zurückzuführen.
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