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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
149 kB
Erstellt
24.12.14, 20:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:33

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 33 (2905) Vorlage Nr.: 20142085 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Verkauf von städtischen bebauten und unbebauten Grundstücken Beschlussvorschriften Beschlussorgan Bezirksvertretung Bochum-Mitte Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Planung und Grundstücke Bezirksvertretung Bochum-Mitte 02.12.2014 04.12.2014 Anlagen 1. Grundstücksliste 2014 - Bezirk I 2. Lagepläne 01- 15 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Stadtamt Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 TOP/akt. Beratung 62 33 (2905) Vorlage Nr.: 20142085 Nach dem Ratsbeschluss Nr. 21 - 1.6 vom 02.02.2012 zum Grundstücksverkehr der Stadt Bochum (Grundstücksrichtlinien) sind den Bezirksvertretungen die zur Veräußerung vorgesehenen bebauten und unbebauten Grundstücke in Form einer Sammelliste zur Entscheidung vorzulegen. Die Liste wird im Ausschuss für Planung und Grundstücke beraten und von den Bezirksvertretungen (BV) beschlossen. In der Liste werden die Grundstücke unter Angabe ihres Bodenrichtwertes und - bei bebauten Grundstücken - des vorläufigen Verkehrswertes nach ihren jeweiligen Vermarktungsverfahren aufgeführt. Die angegebenen Werte dienen zunächst der grundsätzlichen Orientierung zur finanziellen Größenordnung. Die konkreten Kaufpreise bzw. das Mindestgebot werden unter Beteiligung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses entsprechend den Festlegungen der Grundstücksrichtlinien bestimmt. Bei den sich bereits in der Vermarktung befindlichen Grundstücken ist der jeweilige Kaufpreis bzw. das Mindestgebot angegeben. Bei diesen Grundstücken sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung gegeben. Es gibt folgende Vermarktungsverfahren: A. Veröffentlichung nach dem Kriterienkatalog (i. d. R. für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke und -häuser mit Selbsteinzug des Käufers). B. Veröffentlichung zum Mehrfamilienhäuser). C. Veröffentlichung als Interessenten-/Investorenaufruf. D. Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung. E. Auktionen / Versteigerungen und Maklerbeauftragung ohne Wirtschaftsförderungsgrundstücke. Höchstgebot (i. d. R. Mehrfamilienhausgrundstücke und In der beigefügten Sammelliste enthalten sind die bisher von der Bezirksvertretung für die Veröffentlichung beschlossenen Grundstücke, einschließlich der davon ab 2012 bereits veräußerten Baugrundstücke und die neu zur Veräußerung vorgesehenen Grundstücke. Für die Grundstücke mit dem Zusatz „Einzelbeschluss“ soll nur der Grundsatzbeschluss zur Vermarktung gefasst werden. Nach Vorliegen detaillierter städtebaulicher und grundstücksrelevanter Untersuchungen erfolgt zu gegebener Zeit ein Vorschlag zur Nutzung und Vermarktung in Form einer Einzelvorlage. Die grau hinterlegten Grundstücke wurden veräußert. Diese Grundstücke werden zukünftig nicht mehr aufgeführt. Bei diesen Grundstücken wird auf die Beifügung eines Lageplans verzichtet. Der überwiegende Teil der übrigen Grundstücke befindet sich in aktueller Vermarktung (Dauerinserat oder Veröffentlichung), z. T. liegen Verkaufsbeschlüsse vor (Kaufverträge in Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 33 (2905) Vorlage Nr.: 20142085 Vorbereitung). Bei einem späteren Verkauf der gelisteten Haus- und Baugrundstücke wird, soweit dieser nach dem Vermarktungsverfahren A., B. oder E. erfolgt, auf die Einholung eines parlamentarischen Einzelbeschlusses verzichtet. Nach Vertragsabschluss erfolgt eine Mitteilung über den Verkauf in Listenform quartalsweise an die jeweilige Bezirksvertretung und den Ausschuss für Planung und Grundstücke. Die im Rahmen des Wohnbaulandkonzeptes zu entwickelnden Flächen und die durch die Flächenkonferenz unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Aspekte sowie der aktuellen Flüchtlingsproblematik untersuchten weiteren Flächen einschließlich der aufgegebenen Schulstandorte sind in der Sammelliste nicht enthalten. Hier erfolgt eine separate Beschlussvorlage, sobald die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen herbeigeführt und über die notwendigen baulichen Maßnahmen (Entwässerung, Erschließung, Parzellierung, etc.) entschieden wurde. In diesem Zusammenhang wird dann auch die weitere Vorgehensweise zur Umsetzung des jeweiligen Bebauungsplanes, der Vermarktung, die Wirtschaftlichkeitsberechnung und die bilanziellen Auswirkungen dargestellt. Hierbei handelt es sich um die Standorte Bezirk I - Overdyker Straße, - Röhlinghauser Straße, - Am Dornbusch, - Von-der-Recke-Straße 51 – 53, - Haldenstraße (43/47) und - Wanner Straße. Bezirk II - Ruhrstraße (Ost), - Ruhrstraße 30, - Elisabethstraße 2, - Fröbelstraße 5, - Voedestraße 15 und - Bertramstraße 6. Bezirk III - Am Nordbad, - Auf dem Norenberge 69/69a und - Zu den Kämpen. Bezirk IV - Krachtstraße (9 – 27), - Bonackerweg, - Hauptstraße/In der Schornau und - Everstalstraße. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 33 (2905) Vorlage Nr.: 20142085 Bezirk V - Markstraße 193 (EKS) Bezirk VI - An der Holtbrügge/Wasserstraße, - Brantropstraße 6, - Lewackerstraße 47 und - Wasserstraße 444. Ausgenommen sind die Projekte Nörenbergskamp, Everstalstraße Ost (alle Grundstücke wurden veräußert), ?Dorneburger Mühlenbach?, Ovelackerstraße und Bockholtstraße (bereits in der Vermarktung). Die Ergebnisse der Flächenkonferenz und ein Sachstand über die Wohnbauland-Projekte wurden in den Mitteilungen der Verwaltung Vorlage Nr. 20141940 und Vorlage Nr. 20142105 dargestellt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 62 33 (2905) Vorlage Nr.: 20142085 Bezeichnung der Vorlage Verkauf von städtischen bebauten und unbebauten Grundstücken Von der Aufstellung der zur Veräußerung anstehenden städtischen Grundstücke wurde Kenntnis genommen. Der beabsichtigte Verkauf der bereits beschlossenen Grundstücke auf der Grundlage der Grundstücksrichtlinien und der Verkauf der unter den lfd. Nrn. 11 bis 15 neu aufgeführten Grundstücke werden beschlossen.