Daten
Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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149 kB
Erstellt
24.12.14, 20:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:33
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
62 33 (2905)
Vorlage Nr.: 20142085
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Verkauf von städtischen bebauten und unbebauten Grundstücken
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Planung und Grundstücke
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
02.12.2014
04.12.2014
Anlagen
1. Grundstücksliste 2014 - Bezirk I
2. Lagepläne 01- 15
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Stadtamt
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
TOP/akt. Beratung
62 33 (2905)
Vorlage Nr.: 20142085
Nach dem Ratsbeschluss Nr. 21 - 1.6 vom 02.02.2012 zum Grundstücksverkehr der Stadt
Bochum (Grundstücksrichtlinien) sind den Bezirksvertretungen die zur Veräußerung vorgesehenen
bebauten und unbebauten Grundstücke in Form einer Sammelliste zur Entscheidung vorzulegen.
Die Liste wird im Ausschuss für Planung und Grundstücke beraten und von den
Bezirksvertretungen (BV) beschlossen.
In der Liste werden die Grundstücke unter Angabe ihres Bodenrichtwertes und - bei bebauten
Grundstücken - des vorläufigen Verkehrswertes nach ihren jeweiligen Vermarktungsverfahren
aufgeführt. Die angegebenen Werte dienen zunächst der grundsätzlichen Orientierung zur
finanziellen Größenordnung. Die konkreten Kaufpreise bzw. das Mindestgebot werden unter
Beteiligung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses entsprechend den Festlegungen der
Grundstücksrichtlinien bestimmt. Bei den sich bereits in der Vermarktung befindlichen
Grundstücken ist der jeweilige Kaufpreis bzw. das Mindestgebot angegeben. Bei diesen
Grundstücken sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung gegeben.
Es gibt folgende Vermarktungsverfahren:
A.
Veröffentlichung nach dem Kriterienkatalog (i. d. R. für Ein- bis Zweifamilienhausgrundstücke und -häuser mit Selbsteinzug des Käufers).
B.
Veröffentlichung zum
Mehrfamilienhäuser).
C.
Veröffentlichung als Interessenten-/Investorenaufruf.
D.
Individuelle Grundstücksgeschäfte ohne Ausschreibung.
E.
Auktionen / Versteigerungen und Maklerbeauftragung ohne Wirtschaftsförderungsgrundstücke.
Höchstgebot
(i.
d.
R.
Mehrfamilienhausgrundstücke
und
In der beigefügten Sammelliste enthalten sind die bisher von der Bezirksvertretung für die
Veröffentlichung beschlossenen Grundstücke, einschließlich der davon ab 2012 bereits
veräußerten Baugrundstücke und die neu zur Veräußerung vorgesehenen Grundstücke.
Für die Grundstücke mit dem Zusatz „Einzelbeschluss“ soll nur der Grundsatzbeschluss zur
Vermarktung gefasst werden. Nach Vorliegen detaillierter städtebaulicher und grundstücksrelevanter Untersuchungen erfolgt zu gegebener Zeit ein Vorschlag zur Nutzung und Vermarktung
in Form einer Einzelvorlage.
Die grau hinterlegten Grundstücke wurden veräußert. Diese Grundstücke werden zukünftig nicht
mehr aufgeführt. Bei diesen Grundstücken wird auf die Beifügung eines Lageplans verzichtet.
Der überwiegende Teil der übrigen Grundstücke befindet sich in aktueller Vermarktung
(Dauerinserat oder Veröffentlichung), z. T. liegen Verkaufsbeschlüsse vor (Kaufverträge in
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Vorbereitung).
Bei einem späteren Verkauf der gelisteten Haus- und Baugrundstücke wird, soweit dieser nach
dem Vermarktungsverfahren A., B. oder E. erfolgt, auf die Einholung eines parlamentarischen
Einzelbeschlusses verzichtet. Nach Vertragsabschluss erfolgt eine Mitteilung über den Verkauf in
Listenform quartalsweise an die jeweilige Bezirksvertretung und den Ausschuss für Planung und
Grundstücke.
Die im Rahmen des Wohnbaulandkonzeptes zu entwickelnden Flächen und die durch die
Flächenkonferenz unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Aspekte sowie der aktuellen
Flüchtlingsproblematik untersuchten weiteren Flächen einschließlich der aufgegebenen
Schulstandorte sind in der Sammelliste nicht enthalten. Hier erfolgt eine separate
Beschlussvorlage, sobald die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen herbeigeführt
und über die notwendigen baulichen Maßnahmen (Entwässerung, Erschließung, Parzellierung,
etc.) entschieden wurde. In diesem Zusammenhang wird dann auch die weitere Vorgehensweise
zur Umsetzung des jeweiligen Bebauungsplanes, der Vermarktung, die Wirtschaftlichkeitsberechnung und die bilanziellen Auswirkungen dargestellt.
Hierbei handelt es sich um die Standorte
Bezirk I
- Overdyker Straße,
- Röhlinghauser Straße,
- Am Dornbusch,
- Von-der-Recke-Straße 51 – 53,
- Haldenstraße (43/47) und
- Wanner Straße.
Bezirk II
- Ruhrstraße (Ost),
- Ruhrstraße 30,
- Elisabethstraße 2,
- Fröbelstraße 5,
- Voedestraße 15 und
- Bertramstraße 6.
Bezirk III
- Am Nordbad,
- Auf dem Norenberge 69/69a und
- Zu den Kämpen.
Bezirk IV
- Krachtstraße (9 – 27),
- Bonackerweg,
- Hauptstraße/In der Schornau und
- Everstalstraße.
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Bezirk V
- Markstraße 193 (EKS)
Bezirk VI
- An der Holtbrügge/Wasserstraße,
- Brantropstraße 6,
- Lewackerstraße 47 und
- Wasserstraße 444.
Ausgenommen sind die Projekte Nörenbergskamp, Everstalstraße Ost (alle Grundstücke wurden
veräußert), ?Dorneburger Mühlenbach?, Ovelackerstraße und Bockholtstraße (bereits in der
Vermarktung).
Die Ergebnisse der Flächenkonferenz und ein Sachstand über die Wohnbauland-Projekte wurden
in den Mitteilungen der Verwaltung Vorlage Nr. 20141940 und Vorlage Nr. 20142105 dargestellt.
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Vorlage Nr.: 20142085
Bezeichnung der Vorlage
Verkauf von städtischen bebauten und unbebauten Grundstücken
Von der Aufstellung der zur Veräußerung anstehenden städtischen Grundstücke wurde Kenntnis
genommen.
Der beabsichtigte Verkauf der bereits beschlossenen Grundstücke auf der Grundlage der
Grundstücksrichtlinien und der Verkauf der unter den lfd. Nrn. 11 bis 15 neu aufgeführten
Grundstücke werden beschlossen.