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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
24.12.14, 20:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:34

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 17 WAT 11 (6314) Vorlage Nr.: 20142038 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Antrag der Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid vom 27.09.2014 auf eine Zuwendung für die Ausstattung des neuen Jugendcafé an der Oststraße Beschlussvorschriften §37 Abs. 1, Buchstabe d) GO NRW i.V.m. den bezirklichen Zuwendungsrichtlinien Beschlussorgan Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid 02.12.2014 Anlagen Antrag Jugendcafe0001 Pressebericht0001 Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 17 WAT 11 (6314) Vorlage Nr.: 20142038 Der Antragsteller, die Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid muss ihr Familien- und Jugendzentrum im Ludwig-Steil-Haus aufgeben. Seit nunmehr 40 Jahren wurde dort Kinder- und Jugendarbeit geleistet. Im Zusammenhang mit dem ab dem Jahr 2015 gültigen Kinder- und Jugendförderplan wurde die Verortung der Hilfs- und Fördereinrichtungen wesentlich verändert. Um ihre sozialen Aufgaben, insbesondere auf dem Gebiet der Jugendarbeit fortzusetzen, hat die Gemeinde ein ehemaliges Geschäftslokal auf der Oststraße angemietet und zum Jugendcafé ausgebaut. Zur Zeit werden noch Ausstattungsgegenstände in erheblichem Umfang benötigt (s. Anlage). Das Jugendamt wird sich ebenfalls mit dort zur Verfügung stehenden Fördermitteln beteiligen. Es handelt sich um eine atypische Bedarfslage, da die Einrichtung eines neuen Jugendcafés bedingt durch die Schließung des Ludwig-Steil-Hauses nicht langfristig vorhersehbar war. Die ev. Kirche Wattenscheid wird ihre soziale Arbeit auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit trotz der Schließung des Ludwig-Steil-Hauses aufrecht erhalten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, eine zweckgebundene einmalige Zuwendung in Höhe von 1000,00 EUR zu gewähren. Auf Nebenbestimmungen zur Bewilligung und auf einen Verwendungsnachweis wird verzichtet. Den Jugendlichen soll freigestellt bleiben, welche Gegenstände sie aus Mitteln der Zuwendung erwerben. Zuwendungsgewährung aus dem Teilergebnisplan, Profit Center 1122, Bezirksverwaltung Wattenscheid, Sachkonto 531800, Zuschüsse übrige Bereiche. Da die 90%ige Freigabe der Haushaltsmittel ausreichend ist, steht die haushaltswirtschaftliche Sperre der Zuwendungsgewährung nicht entgegen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 17 WAT 11 (6314) Vorlage Nr.: 20142038 Bezeichnung der Vorlage Antrag der Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid vom 27.09.2014 auf eine Zuwendung für die Ausstattung des neuen Jugendcafé an der Oststraße Es wird folgende Zuwendung gewährt: Die Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid erhält zweckgebunden für die Einrichtung eines Jugendcafé eine einmalige Zuwendung in Höhe von 1000,00 EUR. Die Bewilligung wird nicht mit Nebenbestimmungen versehen. Ein Verwendungsnachweis wird nicht gefordert. Den Jugendlichen soll freigestellt bleiben, welche Gegenstände sie aus Mitteln der Zuwendung erwerben.