Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
24.12.14, 20:50
Aktualisiert
27.01.18, 21:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
17 WAT 11
(6314)
Vorlage Nr.: 20142038
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Antrag der Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid vom 27.09.2014 auf eine Zuwendung
für die Ausstattung des neuen Jugendcafé an der Oststraße
Beschlussvorschriften
§37 Abs. 1, Buchstabe d) GO NRW i.V.m. den bezirklichen Zuwendungsrichtlinien
Beschlussorgan
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
02.12.2014
Anlagen
Antrag Jugendcafe0001
Pressebericht0001
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
17 WAT 11
(6314)
Vorlage Nr.: 20142038
Der Antragsteller, die Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid muss ihr Familien- und Jugendzentrum
im Ludwig-Steil-Haus aufgeben. Seit nunmehr 40 Jahren wurde dort Kinder- und Jugendarbeit
geleistet. Im Zusammenhang mit dem ab dem Jahr 2015 gültigen Kinder- und Jugendförderplan
wurde die Verortung der Hilfs- und Fördereinrichtungen wesentlich verändert. Um ihre sozialen
Aufgaben, insbesondere auf dem Gebiet der Jugendarbeit fortzusetzen, hat die Gemeinde ein
ehemaliges Geschäftslokal auf der Oststraße angemietet und zum Jugendcafé ausgebaut. Zur Zeit
werden noch Ausstattungsgegenstände in erheblichem Umfang benötigt (s. Anlage). Das
Jugendamt wird sich ebenfalls mit dort zur Verfügung stehenden Fördermitteln beteiligen.
Es handelt sich um eine atypische Bedarfslage, da die Einrichtung eines neuen Jugendcafés
bedingt durch die Schließung des Ludwig-Steil-Hauses nicht langfristig vorhersehbar war.
Die ev. Kirche Wattenscheid wird ihre soziale Arbeit auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendarbeit
trotz der Schließung des Ludwig-Steil-Hauses aufrecht erhalten.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, eine zweckgebundene einmalige Zuwendung in
Höhe von 1000,00 EUR zu gewähren. Auf Nebenbestimmungen zur Bewilligung und auf einen
Verwendungsnachweis wird verzichtet. Den Jugendlichen soll freigestellt bleiben, welche
Gegenstände sie aus Mitteln der Zuwendung erwerben.
Zuwendungsgewährung aus dem Teilergebnisplan, Profit Center 1122, Bezirksverwaltung
Wattenscheid, Sachkonto 531800, Zuschüsse übrige Bereiche.
Da die 90%ige Freigabe der Haushaltsmittel ausreichend ist, steht die haushaltswirtschaftliche
Sperre der Zuwendungsgewährung nicht entgegen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
17 WAT 11
(6314)
Vorlage Nr.: 20142038
Bezeichnung der Vorlage
Antrag der Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid vom 27.09.2014 auf eine Zuwendung
für die Ausstattung des neuen Jugendcafé an der Oststraße
Es wird folgende Zuwendung gewährt:
Die Ev. Kirchengemeinde Wattenscheid erhält zweckgebunden für die
Einrichtung eines Jugendcafé eine einmalige Zuwendung in Höhe von 1000,00 EUR.
Die Bewilligung wird nicht mit Nebenbestimmungen versehen.
Ein Verwendungsnachweis wird nicht gefordert.
Den Jugendlichen soll freigestellt bleiben, welche Gegenstände sie aus Mitteln der
Zuwendung erwerben.