Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
24.12.14, 20:51
Aktualisiert
27.01.18, 21:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 11 (62 57) Jä
Vorlage Nr.: 20141945
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
03.12.2014
11.12.2014
Anlagen
Jahresabschluss 2013 - Teil 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt
Bochum zum 31.12.2013 (Amt 14)
Jahresabschluss 2013 Band 1
Jahresabschluss 2013 Band 2
Jahresabschluss 2013 Band 3
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 11 (62 57) Jä
Vorlage Nr.: 20141945
Der Rat der Stadt Bochum hat gemäß § 96 (1) GO NRW den vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Jahresabschluss 2013 festzustellen.
Gemäß § 95 (1) GO NRW hat die Stadt Bochum zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung,
den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf
des Jahresabschlusses 2013 ist dem Rat der Stadt Bochum in seiner Sitzung am 03.07.2014
vorgelegt worden (Vorlage 20141702).
Aufgrund von Verschiebungen innerhalb einzelner Produktbereiche/-gruppen bei den
Haushaltsplanansätzen wurde der Entwurf des Jahresabschlusses korrigiert. Der korrigierte
Entwurf des Jahresabschlusses wurde am 24.09.2014 vom Kämmerer aufgestellt und von der
Oberbürgermeisterin am 25.09.2014 bestätigt. Gegenstand des Prüfungsberichtes ist der
fortgeschriebene Entwurf des Jahresabschlusses, der den Mitgliedern und stellvertretenden
Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.11.2014 zugeleitet wurde.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 101 (1) GO NRW den Jahresabschluss. In
Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 101 [8]
GO NRW). Die örtliche Rechnungsprüfung wurde bei der Prüfungsdurchführung durch die
Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bochum, beratend begleitet und
unterstützt.
Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung erstreckt sich
darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die
Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände einzubeziehen. Die Beurteilung des Prüfungsergebnisses hat sich auch
darauf zu erstrecken, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde
vermittelt. Dabei ist auch darauf einzugehen, ob die Chancen und Risiken für die künftige
Entwicklung der Gemeinde zutreffend dargestellt sind.
Gemäß § 101 (1) GO NRW ist über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der
Prüfung ein Prüfungsbericht zu erstellen. Die örtliche Rechnungsprüfung hat das Prüfungsergebnis
in zwei Berichtsteilen dargestellt:
Teil 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013
Teil 2: Erläuterungen und Feststellungen zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum
zum 31.12.2013
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 11 (62 57) Jä
Vorlage Nr.: 20141945
Die Beratung der Erläuterungen und Feststellungen erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses.
Die örtliche Rechnungsprüfung hat im Rahmen der Prüfung einen Bestätigungsvermerk oder einen
Vermerk über die Versagung abzugeben. Dieser Vermerk ist gemäß § 101 (7) GO NRW auch von
der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2014 den Prüfungsbericht Teil 1
„Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013“ (Vorlage
20141941) und Teil 2 „Erläuterungen und Feststellungen zur Prüfung des Jahresabschlusses der
Stadt Bochum zum 31.12.2013“ (Vorlage 20141943) beraten und zur Kenntnis genommen. Er hat
sich dem durch das Rechnungsprüfungsamt formulierten Bestätigungsvermerk angeschlossen und
dem Rat der Stadt Bochum die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 96 (1) GO NRW
empfohlen (Vorlage 20141944).
Von der Möglichkeit, gemäß § 101 (2) GO NRW vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den
Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat zum Prüfungsergebnis Stellung zu nehmen, hat die
Oberbürgermeisterin insofern Gebrauch gemacht, als sie dieses Recht durch die laufende
Beteiligung des Amtes für Finanzsteuerung an den Prüfungsabläufen und -ergebnissen als
wahrgenommen ansieht.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
14 11 (62 57) Jä
Vorlage Nr.: 20141945
Bezeichnung der Vorlage
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013
Der Rat der Stadt Bochum nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom
28.11.2014 (Teil 1 „Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum
31.12.2013“) und das in dem Bestätigungsvermerk vom 28.11.2014 zusammengefasste Ergebnis
der Prüfung zur Kenntnis. Er beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 96 (1)
GO NRW.