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Jahresabschluss 2013 - Teil 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 (Amt 14).pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Jahresabschluss 2013 - Teil 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 (Amt 14).pdf
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315 kB
Erstellt
24.12.14, 20:51
Aktualisiert
27.01.18, 21:39

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Stadt Bochum ● Rechnungsprüfungsamt ● 44777 Bochum Inhaltsverzeichnis zum Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 _______________________________________________________________________________ Seite 1. Prüfauftrag ................................................................................................................. 1 2. Vorbemerkungen ........................................................................................................ 1 3. Wesentliche Feststellungen ........................................................................................ 3 3.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Bochum ................................................ 3 3.1.1 3.1.2 3.1.3 4. 5. Haushaltssituation der Stadt Bochum ............................................................. 3 Analyse Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ................................ 4 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde ......................... 6 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .................................................................. 8 4.1 Gegenstand der Prüfung .......................................................................................... 8 4.2 Art und Umfang der Prüfung .................................................................................... 9 4.3 Prüfungszeitraum ................................................................................................. 10 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ......................................... 11 5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................... 11 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.1.5 5.1.6 5.2 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen .............................................. 11 Jahresabschluss ........................................................................................ 11 Inventur und Übersicht über die örtliche Festlegung der Nutzungsdauern ......... 12 Anhang .................................................................................................... 13 Lagebericht .............................................................................................. 13 Gesamtaussage des Jahresabschlusses ........................................................ 14 Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage .................................... 14 5.2.1 5.2.2 Vermögens- und Schuldenlage .................................................................... 14 Ertragslage ............................................................................................... 20 5.2.2.1 5.2.2.2 5.2.3 6. Festzustellendes Ergebnis 2013 und Ergebnis 2012 .......................... 20 Festzustellendes Ergebnis 2013 und Fortgeschriebener Haushaltsansatz 2013 .......................................................................... 23 Finanzlage ................................................................................................ 25 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks .................................................................... 28 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 1 _______________________________________________________________________________ 1. Prüfauftrag Nach ' 101 GO NRW ist der Jahresabschluss einschließlich Lagebericht vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Er bedient sich gemäß ' 101 (8) GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung. Die örtliche Rechnungsprüfung wurde bei der Prüfungsdurchführung durch die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bochum, beratend begleitet und unterstützt. Der Jahresabschluss 2013 einschließlich Lagebericht wurde im Entwurf gemäß § 95 (3) GO NRW am 16.05.2014 vom Kämmerer aufgestellt, von der Oberbürgermeisterin am 23.05.2014 bestätigt und dem Rat der Stadt Bochum in seiner Sitzung am 03.07.2014 (Vorlage: 20141072) vorgelegt. Der Rat der Stadt Bochum hat in dieser Sitzung den Entwurf zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Die örtliche Rechnungsprüfung hat das Ergebnis der Prüfung in diesem Prüfbericht zusammengefasst und einen Bestätigungsvermerk erstellt, der gemäß ' 101 (7 und 8) GO NRW vom Leiter des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) und von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. 2. Vorbemerkungen Die Haushaltssatzung 2013 wurde mit ihren Anlagen am 14.02.2013 vom Rat der Stadt Bochum (Vorlage: 20122481) beschlossen. Dies wurde der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.02.2013 und der Übersendung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen angezeigt. Mit Schreiben vom 19.04.2013 genehmigte die Aufsichtsbehörde der Stadt Bochum das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2013, so dass die Haushaltssatzung am 06.05.2013 öffentlich bekannt gemacht werden konnte und Rechtskraft erlangte. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 2 _______________________________________________________________________________ Die Haushaltsbewirtschaftung unterlag bis zu diesem Zeitpunkt den einschränkenden Vorschriften des § 82 GO NRW zur vorläufigen Haushaltsführung. Mit der Verfügung vom 16.01.2013 hatte der Kämmerer Bewirtschaftungsregelungen erlassen, die über die Maßgaben des § 82 GO NRW hinaus gelten. Danach wurden für das Haushaltsjahr 2013 zunächst die Haushaltsmittel für Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (konsumtiver Bereich) grundsätzlich nur zu 50 %, Personal- und Versorgungsaufwendungen, das KSA-Budget sowie die Maßnahmen des Hochbausanierungsprogramms zu 100 %, freigegeben. Die Freigaben bezogen sich jeweils auf das Volumen der zu bewirtschaftenden Budgets. Die Haushaltsmittel für investive Auszahlungen für geringwertige Vermögensgegenstände (GVG) und der Aufwand für Festwerte (soweit dieser nicht Teil eines insgesamt freizugebenden investiven Projekts ist) wurden zu 100 % freigegeben. Im Gegensatz dazu wurden die Haushaltsansätze für die übrigen investiven Auszahlungen ebenso wie Verpflichtungsermächtigungen nur als Einzelfreigabe durch das Amt für Finanzsteuerung (Amt 20) in Höhe der als notwendig begründeten Teilbeträge freigegeben. Alle investiven Freigabeanträge waren durch die Finanzverwaltung restriktiv zu prüfen. Nach der Genehmigung des HSK hat der Kämmerer in seiner Verfügung vom 18.06.2013 die Aufwendungen im konsumtiven Bereich zu 100 % freigegeben. Die übrigen Regelungen seiner Verfügung vom 16.01.2013 behielten ihre Gültigkeit. Darüber hinaus wurde in der Verfügung bestimmt, dass die Budgets so zu bewirtschaften sind, dass die geplanten Defizite der einzelnen Produktgruppen bzw. die Budgets eingehalten werden. In § 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 waren folgende Beträge festgesetzt worden: Ergebnisplan EUR Gesamtbetrag der Erträge 1.101.122.297,26 Gesamtbetrag der Aufwendungen 1.226.264.379,83 Finanzplan EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.058.282.242,67 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.109.929.170,60 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 37.948.300,00 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 93.146.404,00 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 80.780.004,00 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 64.511.500,00 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 3 _______________________________________________________________________________ Weitere Festsetzungen gemäß der §§ 2 bis 5 der Haushaltssatzung: EUR (§ 2) Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist 55.198.104,00 (§ 3) Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist 66.090.300,00 (§ 4) Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans 125.142.082,57 (§ 5) Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen 800.000.000,00 3. Wesentliche Feststellungen 3.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Bochum Dem Jahresabschluss ist gemäß § 37 (2) GemHVO NRW ein Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW beizufügen. Der Lagebericht enthält, ergänzt durch Kennzahlen, Erläuterungen zur Haushaltssituation der Stadt Bochum sowie zur Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt Bochum. Darüber hinaus geht er auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt Bochum ein. Im Lagebericht der Stadt Bochum zum Jahresabschluss 2013 werden folgende wesentliche Aussagen zur wirtschaftlichen Lage getroffen: 3.1.1 Haushaltssituation der Stadt Bochum Der Haushaltsplan 2014 und das Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2014 – 2022 wurden am 19.12.2013 vom Rat der Stadt Bochum beschlossen und am 07.04.2014 von der Kommunalaufsicht genehmigt. Das Gesamtvolumen aller HSK-Maßnahmen beträgt insgesamt 162,7 Mio. EUR; im Lagebericht werden die Einsparungen der HH-Jahre 2014 bis 2022 dargestellt. Eigenkapitalentwicklung Die dargestellte Eigenkapitalentwicklung der Jahre 2009 bis 2017 zeigt, dass sich die Allgemeine Rücklage - aufgrund der Jahresfehlbeträge 2009 bis 2017 von 1,6 Mrd. EUR voraussichtlich auf 1,0 Mrd. EUR vermindert. Sollte es nicht gelingen die Fehlbeträge abzubauen, wird es zwangsläufig zu einer Überschuldung kommen. Die Gestaltungsspielräume der Stadt Bochum können dann durch Eingriffsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde eingeschränkt werden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 4 _______________________________________________________________________________ 3.1.2 Analyse Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Vermögens- und Schuldenlage Im Lagebericht werden die Bilanz zum 31.12.2013 sowie deren wertmäßigen Veränderungen gegenüber der Bilanz zum 31.12.2012 in einer tabellarischen Übersicht dargestellt. Insgesamt verminderte sich die Bilanzsumme um 28,9 Mio. EUR. Es werden die prozentualen Anteile der einzelnen Bilanzposten an der Bilanzsumme aufgezeigt. Die Aktivseite der Bilanz ist durch das Anlagevermögen (Anteil an der Bilanzsumme 97,0 %) geprägt. Auf der Passivseite erhöhte sich der Anteil der Verbindlichkeiten um 2,4 %-Punkte auf 38,9 %; insbesondere durch die Zunahme der Kredite zur Liquiditätssicherung. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme verminderte sich von 30,1 % auf 27,7 %. Die Passivseite zeigt, wie das Vermögen finanziert wurde. Weiterhin werden die einzelnen Bilanzpositionen der Aktiv- und Passivseite erläutert. Ertragslage Die Ertragslage hat sich besser entwickelt als geplant. Der Jahresfehlbetrag von 105,2 Mio. EUR liegt weit unter dem Haushaltsansatz (-125,1 Mio. EUR) und unter dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz (-151,0 Mio. EUR). Das ordentliche Ergebnis verbesserte sich um 35,6 Mio. EUR und das Finanzergebnis um 10,2 Mio. EUR. Ausschlaggebend für die positive Entwicklung bei den ordentlichen Erträgen (11,8 Mio. EUR) sind die Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten (7,2 Mio. EUR), die Zuweisungen vom Land (3,3 Mio. EUR) und die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen nach § 107 BeamtVG (3,1 Mio. EUR). Die ordentlichen Aufwendungen lagen um 23,7 Mio. EUR unter dem fortgeschriebenen Planansatz. Hier verminderten sich die Personal- und Versorgungsaufwendungen um 18,8 Mio. EUR und die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 24,1 Mio. EUR. Dem gegenüber stehen erhöhte Aufwendungen aus Inventurdifferenzen (12,3 Mio. EUR) aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen (9,3 Mio. EUR) und aus Anlagenabgängen (7,3 Mio. EUR). Das negative Finanzergebnis (-24,7 Mio. EUR) lag um 10,2 Mio. EUR unter dem fortgeschriebenen Planansatz. Dies resultiert aus geringeren Zinsaufwendungen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 5 _______________________________________________________________________________ Finanzlage Der Finanzmittelfehlbetrag (-79,9 Mio. EUR) liegt weit unter dem Haushaltsansatz (-106,8 Mio. EUR) und unter dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz (-197,4 Mio. EUR). Der Fehlbetrag entfällt mit 39,1 Mio. EUR auf die laufende Verwaltungstätigkeit und mit 40,8 Mio. EUR auf die Investitionstätigkeit. Der Finanzfehlbetrag wurde durch Kreditaufnahmen gedeckt. Im Wesentlichen führten geringere Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen sowie geringere Einzahlungen aus Steuern und ähnlichen Abgaben zu dem unter dem Plan liegenden Fehlbetrag aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Der Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit weicht um 40,8 Mio. EUR vom fortgeschriebenen Haushaltsansatz ab, was auf nicht durchgeführte Baumaßnahmen und nicht abgerechnete Maßnahmen zurückzuführen ist. Dies spiegeln auch die investiven Ermächtigungsübertragungen ins Haushaltsjahr 2014 (55,3 Mio. EUR) wieder. Die Plan/Ist-Abweichung des Saldos aus Finanzierungstätigkeit ist mit der Aufnahme von Liquiditätskrediten, die nicht geplant werden, allerdings in der Finanzrechnung nachzuweisen sind, zu erklären. NKF-Kennzahlen NRW Entsprechend dem Runderlass des Innenministeriums werden im Lagebericht Kennzahlen zur ● ● ● ● Haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation Vermögenslage Finanzlage Ertragslage abgebildet. Aufgrund der Festlegung der einheitlichen Kriterien bei der Kennzahlenberechnung soll ein Vergleich mit anderen Gemeinden möglich werden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 6 _______________________________________________________________________________ 3.1.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde Der Lagebericht enthält Aussagen zu folgenden Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung: Standortaufgabe von Opel Die neu gegründete Gesellschaft „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ soll den für die Stadt negativen Auswirkungen begegnen. UniverCity Bochum Bochum verfügt über einen Zusammenschluss von Stadt, Hochschulen und weiteren Akteuren. Mit dem Projekt „Auf dem Weg zur Stadtmarke Bochum“ soll ein zeitgemäßes, stimmiges Profil für Bochum entwickelt werden. Musikzentrum Mit dem Bau soll ein Ort kultureller Bildung und eine Begegnungsstätte geschaffen werden. Stadtquartier Viktoriastraße Städtebauliches Ziel ist es, dass sich der gesamte Bereich an der Viktoriastraße als ein in die Innenstadt integriertes Stadtquartier entfaltet. Justizzentrum Der Neubau bildet den Auftakt der Neuerschließung dieses innerstädtischen Areals. Demographischer Wandel Die sinkende Einwohnerzahl, die Verschiebung der Altersstruktur und die Veränderung der Sozialstruktur haben Auswirkungen auf die kommunale Finanzausstattung. Immobilienbewertung Die Bewertung der Immobilien nach den NKF-Vorschriften führt bei Vermögensabgängen in der Regel zu Verlusten, die das Eigenkapital aufzehren. Neugestaltung der Kommunalfinanzierung Die Zuweisung neuer Aufgaben bzw. die Verlagerung bestehender Aufgaben auf die Kommunen bei gleichzeitiger unzureichender Refinanzierung hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Finanzausstattung im Verhältnis zu den notwendigen Aufgaben schlechter geworden ist. Währungsgeschäfte Die Stadt Bochum hat zwei CHF-Fremdwährungskredite (150 Mio. EUR) aufgenommen, für die auch Drohverlustrückstellungen gebildet wurden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 7 _______________________________________________________________________________ Investitions- und Kassenkredite Der Schuldenstand (Investitions- und Liquiditätskredite) erhöhte sich in den letzten fünf Jahren von 1,3 Mrd. EUR auf 1,5 Mrd. EUR. Dargestellt wird auch das derzeit äußerst niedrige Zinsniveau. Personalstruktur und Entwicklung der Personalkosten Im Lagebericht werden die Personalkosten 2009 bis 2013 und die städtische Personalstruktur zum 31.12.2013 dargestellt. Pensions- und Beihilferückstellungen Im Lagebericht werden die Rückstellungen für Personalkosten 2009 bis 2013 dargestellt. Zur Absicherung der notwendigen Liquidität zur Zahlung der Pensionen hat sich die Stadt Bochum für eine Fondslösung entschieden. Sanierungsbedarf Bei städtischen Gebäuden wird ein hoher Sanierungsbedarf gesehen. Für Brandschutzmaßnahmen werden jährlich 10 Mio. EUR bereitgestellt. Sozialausgaben Die Sozialtransferausgaben in der Stadt Bochum steigen kontinuierlich. Ursache ist u. a. die demographische Entwicklung und der Wegfall traditioneller Familienstrukturen. Rückzahlung von Zuwendungen Für Risiken aus der Rückzahlung von Zuwendungen und Zinsen wurden 21,4 Mio. EUR Rückstellungen berücksichtigt. Beteiligungsunternehmen Die aktuelle Entwicklung der Beteiligungsunternehmen wurde im ersten Gesamtabschluss dargestellt. Prüferische Beurteilung des Lageberichtes Der von der Frau Oberbürgermeisterin am 25.09.2014 bestätigte Lagebericht vermittelt zusammen mit dem Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage und geht auf die Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt ein. Der Lagebericht entspricht damit den gesetzlichen Vorschriften. Die Verwaltung hat im Lagebericht die steigende Entwicklung des Zinsaufwandes bis Ende 2017 aufgezeigt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 8 _______________________________________________________________________________ Im Lagebericht wird dargestellt, dass die - zur Absicherung der künftigen Pensionen - im WVR-Fonds angelegten Sparleistungen (10 Mio. EUR) überprüft werden. Weiterhin wird erklärt, dass aufgrund der jederzeitigen Finanzierungsfähigkeit der Kommunen eine Finanzierungslücke möglicherweise nicht besteht; notwendige Zahlungen können aus dem laufenden Haushalt über Kassenkreditaufnahmen finanziert werden. 4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4.1 Gegenstand der Prüfung Gegenstand der Prüfung ist der nach § 95 (1) GO NRW aufgestellte Jahresabschluss, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 nachgewiesen wird. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen und der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde vom Kämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Die Oberbürgermeisterin ist somit für den Inhalt und die Ausgestaltung des Jahresabschlusses verantwortlich (' 95 [1 und 3] GO NRW). Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss abzugeben. Aufgrund von Verschiebungen innerhalb einzelner Produktbereiche/-gruppen bei den Haushaltsansätzen wurde der Entwurf des Jahresabschlusses korrigiert. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages hat das RPA die Einhaltung der für den Jahresabschluss maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften und der ihn ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft und nachvollzogen. Die Unterzeichnung des korrigierten Entwurfes des Jahresabschlusses durch die Oberbürgermeisterin beinhaltet eine Vollständigkeitserklärung dahingehend, dass der Entwurf des gemeindlichen Jahresabschlusses alle Bestandteile und Anlagen zur Erfüllung seiner Aufgabe enthält, die dafür vorgeschrieben bzw. notwendig sind. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 9 _______________________________________________________________________________ 4.2 Art und Umfang der Prüfung Bei der Durchführung der Prüfung wurden die Vorschriften der GO NRW und der GemHVO NRW sowie die Handreichungen des Innenministeriums und weitere gesetzliche Vorgaben beachtet. Weiterhin wurden auch die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung herangezogen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Denn Ziel der Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß ' 95 (1) GO NRW die Feststellung, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) vermittelt. Das RPA wurde bei der Durchführung der Prüfung durch die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bochum, prüferisch begleitet. Im Rahmen der Prüfung wurden Nachweise für die Angaben in Buchführung, Bewertung und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die risikoorientierte Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Das RPA wählte hierzu Prüfmethoden und Stichprobenverfahren aus, die eine hinreichend sichere Basis für den Bestätigungsvermerk bilden. Art und Umfang der Prüfungshandlungen bestimmten sich durch die Einschätzung des Risikos und der Wesentlichkeit. Darüber hinaus sind aufgrund der kommunalen Besonderheiten in Teilbereichen auch als in finanzieller Hinsicht unwesentlich einzustufende Abschlusspositionen und Buchungsvorfälle geprüft worden. Neben System- und Einzelfallprüfungen sind im Wesentlichen Prüfungen in Form von Stichproben erfolgt. Die Auswahl der Stichproben beruhte wie in der Prüfungspraxis üblich nicht auf mathematisch statistischen Verfahren, sondern auf Verfahren mit bewusster Auswahl. Weiterhin wurden in Stichproben die Erträge und Aufwendungen der Gesamtund Teilergebnisrechnungen sowie der Gesamt- und Teilfinanzrechnungen unter Beachtung der GoB auf Vollständigkeit, Periodenabgrenzung, Zuordnung und korrekten Ausweis geprüft. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 10 _______________________________________________________________________________ Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 wurden die Ist-Ergebniszahlen des Vorjahres mit den Ist-Ergebniszahlen 2013 verglichen. Weiterhin wurden die Abweichungen der Erträge und Aufwendungen zum fortgeschriebenen Haushaltsansatz mit in die Prüfung einbezogen. Die Ergebnisse der Prüfungshandlungen wurden in den Arbeitspapieren des RPA dokumentiert. Das RPA vertritt die Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet. 4.3 Prüfungszeitraum Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wurde dem Rat der Stadt Bochum am 03.07.2014 zur Beratung vorgelegt und damit nicht innerhalb der Frist gemäß § 95 (3) GO NRW (bis 31.03.2014). Gemäß § 96 (1) GO NRW stellt der Rat der Stadt Bochum bis spätestens 31.12.2014 den vom RPA geprüften Jahresabschluss fest. Der geprüfte Jahresabschluss soll am 11.12.2014 beraten werden. Der zeitliche Ablauf der Prüfung bestimmte sich durch die sachliche Prüfungsbereitschaft des Amtes für Finanzsteuerung. Das RPA erhielt im Juni 2014 den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 bestehend aus drei Bänden: Band 1 Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Anhang und Lagebericht Band 2 Produktbereichs- und Produktgruppenergebnisse der Produktbereiche 11 – Innere Verwaltung bis 41 – Gesundheitsdienste Band 3 Produktbereichs- und Produktgruppenergebnisse der Produktbereiche 42 - Sportförderung bis 61 – Allgemeine Finanzwirtschaft Die Prüfung fand hauptsächlich in den Monaten Juni bis September 2014 statt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 11 _______________________________________________________________________________ 5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 5.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Für die Buchführung kommt ein zertifiziertes SAP-Buchführungssystem zum Einsatz, das vor dem Systemstart ausführlich getestet und vom RPA gemäß § 103 (1) Nr. 6 GO NRW geprüft wurde. Das SAP-System bildet gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren die Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchführung. Das RPA hat die Zustimmung zur Freigabe gem. § 103 (1) Ziffer 6 GO NRW erteilt. Die Stadt Bochum ist auch weiterhin auf die externe Beratung bei der Anpassung des Buchhaltungssystems, insbesondere bei neuen Prozessen, angewiesen. Im Zusammenhang mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz sowie der Jahresabschlüsse hat sich das RPA auch mit den wichtigen Verträgen der Stadt Bochum beschäftigt, weil diese Risiken enthalten können, welche die Bildung von Rückstellungen und/oder Angaben im Anhang oder im Lagebericht erfordern. Die Informationsbeschaffung gestaltete sich aufgrund der dezentralen Verwaltung der Verträge schwierig. 5.1.2 Jahresabschluss Im Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31.12.2013 sind alle unmittelbar oder mittelbar für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet. Die Bilanz, Ergebnisrechnung (einschließlich Teilergebnisrechnungen) und Finanzrechnung (einschließlich Teilfinanzrechnungen) sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen der Stadt Bochum entwickelt. Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind beachtet. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 12 _______________________________________________________________________________ Ermächtigungen für Aufwendungen, die im Sinne von § 22 GemHVO NRW als „Ermächtigungen“ ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden, sind gem. § 43 (3) GemHVO NRW ihrer Höhe nach beim Eigenkapital als zweckgebundene Deckungsrücklage anzusetzen. In den letzten Jahren wurden konsumtive und investive Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO NRW in erheblicher Höhe in das jeweilige Folgejahr übertragen. Für die Jahre 2010 bis 2014 ergaben sich aus den Umsetzungsstaus sowohl konsumtiver als auch investiver Maßnahmen folgende Zahlenwerte: Übertragung ins Haushaltsjahr Konsumtiv (inkl. Aufwand f. Festwerte) Mio. EUR Investiv Mio. EUR 2010 49,8 56,9 2011 45,9 58,5 2012 41,7 53,6 2013 26,6 63,9 2014 22,4 55,3 Die insbesondere aus der deutlichen Divergenz zwischen den Planansätzen und den tatsächlich durchgeführten Investitions- und Sanierungsprojekten entstandenen unverbrauchten Haushaltsmittel, haben zu der oben dargestellten sog. „Bugwelle“ geführt. Über eine Anpassung der zukünftigen Planansätze auf ein umsetzbares Niveau oder einen überdurchschnittlichen jährlichen Abbau des Umsetzungsstaus kann einer weiteren Verfestigung der unerwünschten Entwicklung entgegengewirkt werden. Die Verwaltung erarbeitet zurzeit eine Lösung zum Abbau dieser „Bugwelle“. In der Genehmigung des HSK 2014 gab die Bezirksregierung Arnsberg den Hinweis, dass von Ermächtigungsübertragungen nicht oder nur zurückhaltend Gebrauch zu machen ist. 5.1.3 Inventur und Übersicht über die örtliche Festlegung der Nutzungsdauern Zum Zweck der einheitlichen Erfassung, Sicherung und Überwachung des gemeindlichen Vermögens wurde eine Inventurrichtlinie, die laufend überarbeitet wird, erlassen. Die Stadt Bochum hat gemäß § 55 (8) i. V. m. § 35 (3) GemHVO NRW innerhalb des Rahmens der vom Innenministerium vorgegebenen NKF-Tabelle die Bestimmung der jeweiligen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse vorgenommen, sodass eine Stetigkeit für zukünftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet wird. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 13 _______________________________________________________________________________ 5.1.4 Anhang Gemäß § 37 (1) Nr. 5 GemHVO NRW ist der Anhang Bestandteil des Jahresabschlusses. Es gelten dabei die allgemeinen Grundsätze zum Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW. Im Anhang sind zu den Posten der Bilanz und den Positionen der Ergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und zu erläutern. Auch die Haftungsverhältnisse und die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind zu erklären. Dem Anhang sind außerdem ein Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Der Anlagenspiegel enthält die gemäß § 45 GemHVO NRW vorgesehenen Angaben. Der Forderungs- und der Verbindlichkeitenspiegel entsprechen nach Art und Restlaufzeit den vom Innenministerium vorgeschlagenen Mustern. Die im Anhang dargestellten Forderungen und Verbindlichkeiten stimmen mit den Bilanzwerten überein. Die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können, wurden erläutert. 5.1.5 Lagebericht Der Jahresabschluss ist gemäß § 37 (2) GemHVO NRW durch einen Lagebericht zu ergänzen. Der Lagebericht enthält, ergänzt durch das vom Innenministerium festgelegte Kennzahlenset inklusive der Erläuterungen, eine Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bochum. Darüber hinaus geht die Frau Oberbürgermeisterin auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt Bochum ein. Der Lagebericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften und enthält alle erforderlichen Angaben. Der Lagebericht vermittelt zusammen mit dem Jahresabschluss insgesamt eine zutreffende Darstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bochum. 5.1.6 Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Stadt Bochum zum 31.12.2013 entspricht den Vorschriften der GO NRW und der GemHVO NRW sowie den ergänzenden Regelungen der Satzungen der Stadt Bochum und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, und vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Bochum. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 14 _______________________________________________________________________________ 5.2 Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 5.2.1 Vermögens- und Schuldenlage Die Stadt Bochum hat die festzustellende Bilanz zum 31.12.2013 entsprechend den Vorschriften der GemHVO NRW gegliedert. Im Folgenden wird aus Gründen der Übersichtlichkeit die Bilanz verkürzt dargestellt und erläutert. Festzustellender Wert 31.12.2013 Mio. EUR AKTIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 31.12.2012 Veränderung Mio. EUR Mio. EUR 4.389,9 4.415,7 2,4 3,4 -25,8 -1,0 2.974,3 3.013,8 -39,5 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 296,2 300,0 -3,8 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 842,3 869,2 -26,9 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.675,7 1.703,4 -27,7 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 3,5 3,6 -0,1 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 61,7 61,7 0,0 1.2.6 Maschinen u. technische Anlagen, Fahrzeuge 26,8 26,4 0,4 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 19,8 20,1 -0,3 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 48,3 29,4 18,9 1.413,2 1.398,5 14,7 1.396,1 1.381,2 14,9 2,1 2,5 -0,4 Sondervermögen 1,6 1,6 0,0 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 9,3 8,7 0,6 1.3.5 Ausleihungen 4,1 4,5 -0,4 2. Umlaufvermögen 110,4 115,5 -5,1 2.1 Vorräte 1,2 1,2 0,0 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 93,6 103,7 -10,1 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 62,2 63,9 -1,7 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 11,2 13,1 -1,9 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 20,2 26,7 -6,5 2.4 Liquide Mittel 15,6 10,6 5,0 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 26,2 24,2 2,0 4.526,5 4.555,4 -28,9 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 15 _______________________________________________________________________________ PASSIVA 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Festzustellender Wert 31.12.2013 Mio. EUR 31.12.2012 Veränderung Mio. EUR Mio. EUR 1.255,2 1.371,0 -115,8 1.360,4 1.495,8 -135,4 0,0 0,0 0,0 Jahresfehlbetrag -105,2 -124,8 19,6 2. Sonderposten 739,3 755,8 -16,5 2.1 für Zuwendungen 586,2 596,2 -10,0 2.2 für Beiträge 144,1 150,3 -6,2 2.3 für den Gebührenausgleich 2,0 2,3 -0,3 2.4 Sonstige Sonderposten 7,0 7,0 0 3. Rückstellungen 730,9 724,0 6,9 3.1 Pensionsrückstellungen 634,9 627,6 7,3 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,1 0,1 0,0 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 22,6 19,9 2,7 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4 und 5) GemHVO NRW 73,3 76,4 -3,1 4. Verbindlichkeiten 1.759,7 1.664,0 95,7 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 881,4 893,2 -11,8 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 702,5 612,8 89,7 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 69,8 66,3 3,5 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39,0 35,0 4,0 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 4.8 Erhaltene Anzahlungen 5. Passive Rechnungsabgrenzung 4.526,5 3,7 3,5 0,2 39,7 53,2 -13,5 23,6 0,0 23,6 41,4 40,6 0,8 4.555,4 -28,9 Das Bilanzvolumen der Stadt Bochum verminderte sich um 28,9 Mio. EUR bzw. 0,6 %. Auf der Aktivseite verminderte sich das Sachanlagevermögen um 39,5 Mio. EUR (-1,3 %). Demgegenüber stehen höhere Finanzanlagen von 14,7 Mio. EUR (1,1 %). Auf der Passivseite verminderte sich das Eigenkapital um 115,8 Mio. EUR (-8,5 %) während sich die Verbindlichkeiten um 95,7 Mio. EUR (5,8 %) erhöhten. Das Anlagevermögen - dazu gehören die Immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachanlagevermögen und die Finanzanlagen - ist das zum längeren Verbleib dienende Vermögen und hat mit 4.389,9 Mio. EUR einen Anteil von 97,0 % an der Bilanzsumme. Das auf der Passivseite ausgewiesene langfristige Kapital in Höhe von 3.568,7 Mio. EUR (Eigenkapital, Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge und langfristiges Fremdkapital) deckt das Anlagevermögen zu 81,3 %. Das bedeutet, dass 18,7 % des Anlagevermögens durch kurzfristige Verbindlichkeiten, im Wesentlichen Kassenkredite, finanziert werden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 16 _______________________________________________________________________________ Das Sachanlagevermögen mit einem Volumen von 2.974,3 Mio. EUR hat einen Anteil von 65,7 % am Gesamtvermögen. Dem Sachanlagevermögen stehen auf der Passivseite die Sonderposten in Höhe von 739,3 Mio. EUR gegenüber. Bei den Sonderposten handelt es sich um die investive Beteiligung Dritter am Vermögen der Stadt Bochum. Damit wurden 24,9 % des Sachanlagevermögens durch Zuwendungen, Beiträge und Gebühren u. ä. finanziert. Größter Posten innerhalb des Sachanlagevermögens ist das Infrastrukturvermögen mit einem Anteil von 56,3 %. Unter dem Infrastrukturvermögen werden das Straßennetz (723,2 Mio. EUR) und die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen (513,7 Mio. EUR) erfasst. Das Sachanlagevermögen verminderte sich um 39,5 Mio. EUR. Hauptsächlich ist dies mit dem Abbruch eines Teils der Schulzentrum Wiemelhausen und dem Werteverzehr des Straßennetzes zu begründen. Hinsichtlich des Straßenbestandes findet eine permanente Inventur statt. Die Ergebnisse der ersten Inventur nach der Eröffnungsbilanz stehen noch aus. Den Zugängen von 57,7 Mio. EUR stehen 31,5 Mio. EUR Anlagenabgänge (einschließlich Inventurkorrekturen) gegenüber. Im Haushaltsjahr wurden 69,6 Mio. EUR planmäßige Abschreibungen vorgenommen. Der Anteil der Finanzanlagen an der Bilanzsumme bei einer Größenordnung von 1.413,2 Mio. EUR beträgt 31,2 %. Die in der Eröffnungsbilanz der Stadt Bochum festgestellten Beteiligungswerte an den unmittelbar von ihr gehaltenen verbundenen Unternehmen und Beteiligungen gelten als Anschaffungskosten und damit als Bewertungsobergrenze. Etwaige nach dem Eröffnungsbilanzstichtag eingetretene Wertsteigerungen stellen, solange diese nicht durch Verkäufe realisiert werden, lediglich sog. „stille Reserven“ dar und dürfen nach dem Realisationsprinzip bilanziell nicht berücksichtigt werden. Demgegenüber sind nach dem Vorsichtsprinzip und entsprechend § 35 (5) GemHVO NRW auf Vermögenswerte des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, wobei entsprechend § 43 (3) GemHVO NRW die Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar – und damit ohne Berührung der Erfolgsrechnung – mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind. Die Stadt Bochum hat im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses die Werthaltigkeit des Finanzanlagevermögens zum 31.12.2013 überprüft. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 17 _______________________________________________________________________________ Aus Sicht des Jahresabschlusses der Stadt Bochum sind nach dem Einzelbewertungsgrundsatz die Beteiligungsbuchwerte der jeweils unmittelbar von ihr gehaltenen Unternehmensbeteiligungen und Finanzanlagen („auf der ersten Stufe“) auf ihre Werthaltigkeit zu analysieren und zu beurteilen. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit der auf der ersten Stufe unmittelbar gehaltenen Beteiligungen sind die positiven und negativen Wertentwicklungen innerhalb der Unternehmen sowie insbesondere auch die Wertentwicklungen von Beteiligungen auf der zweiten und nachgelagerten weiteren Beteiligungsstufen mit einzubeziehen und in Summe für die Beurteilung der Werthaltigkeit der ersten Stufe zu betrachten. Vor diesem Hintergrund wurden für die unmittelbaren Tochtergesellschaften und die wesentlichen Beteiligungsunternehmen auf den nachgelagerten Stufen Unternehmenswerte ermittelt. Grundlage für die Bewertung waren die Jahresabschlüsse der zu bewertenden Unternehmen zum 31.12.2012. Im Rahmen der Folgebewertung sind die Bewertungsverfahren aus der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 grundsätzlich beizubehalten. Die Unternehmen wurden dementsprechend nach dem Ertragswert- oder dem Substanzwertverfahren bzw. der Eigenkapital-Spiegelbildmethode bewertet. Dabei kamen vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Abschlusserstellung bei Anwendung des Ertragswertverfahrens Vereinfachungen zur Anwendung. Die Ergebnisse dieser Bewertung sind Grundlage für die Beurteilung der Wertansätze der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen zum 31.12.2013. Das RPA hat die Entwicklung der Finanzanlagen, die Ermittlung der Unternehmenswerte und die Durchführung der Niederstwerttests kritisch geprüft. Dabei konnten die Erkenntnisse aus den Jahresabschlüssen der Tochtergesellschaften für 2013 und aktualisierte Planungsrechnungen – soweit diese vorlagen – in die Beurteilung des RPA eingehen. Die Stadt Bochum hat aufgrund der Gegenüberstellung der bislang bilanzierten Beteiligungsbuchwerte und der im Rahmen des Niederstwerttests ermittelten Unternehmenswerte im Jahresabschluss 2013 außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 9,9 Mio. EUR vorgenommen. Der Aufwand aus diesen Wertberichtigungen wurde gemäß § 43 (3) GemHVO NRW erfolgsneutral mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Die wertmäßig wesentlichen Beteiligungen der Stadt Bochum werden im Bereich der Anteile an verbundenen Unternehmen über die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) als Zwischenholding „auf der ersten Stufe“ mit einem Buchwert von 1,239 Mrd. EUR gehalten. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 18 _______________________________________________________________________________ Der Wert wird geprägt durch die von der ewmr über die darunter hängende Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) gehaltenen Beteiligungen an der Gelsenwasser AG (47,56 %), an der Stadtwerke Bochum Holding (5 % direkte Beteiligung, 95 % über HVV) und der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BoGeStra) sowie durch die über die Fernheizgesellschaft Bochum Ehrenfeld GmbH gehaltenen 6,648 Mio. Stück RWE-Aktien. Der zum 31.12.2013 bei den RWE-Aktien gegenüber der Bewertung in der Eröffnungsbilanz der Stadt Bochum zum 01.01.2009 eingetretenen Wertminderung von rd. -150 Mio. EUR (Bewertung Eröffnungsbilanz 49,16 EUR pro Aktie = rd. 327 Mio. EUR; 31.12.2013: 26,61 EUR pro Aktie = 177 Mio. EUR) stehen nach den Ergebnissen der (vereinfachten) Ertragswertberechnungen des RPA Werterhöhungen bei der Gelsenwasser AG (rd. 198 Mio. EUR incl. zwischenzeitlicher Tilgung der Darlehensverbindlichkeiten aus der Kaufpreisfinanzierung) sowie bei der Stadtwerke Holding GmbH (rd. 66 Mio. EUR) gegenüber. Durch die Wertsteigerungen werden die Wertminderungen bei den RWE-Aktien und anderen Beteiligungsgesellschaften überkompensiert, so dass sich zum 31.12.2013 kein Wertberichtigungsbedarf für den Beteiligungsbuchwert an der ewmr ergibt. Das Umlaufvermögen hat im Wesentlichen einen kurzfristigen Charakter und hat einen Anteil von nur 2,4 % an der Bilanzsumme. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände verminderten sich die sonstigen Vermögensgegenstände um 6,5 Mio. EUR, im Wesentlichen durch den Abbau der Liquiditätshilfen. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Januar-Zahlungen 2014 an das Jobcenter für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (7,3 Mio. EUR) und die Beamtenbezüge für Januar 2014 (4,3 Mio. EUR) ausgewiesen. Weiterhin werden für den Januar 2014 10,4 Mio. EUR Zahlungen für Sozial- und Jugendhilfeleistungen abgegrenzt. Das Eigenkapital verminderte sich um 2,4 Prozentpunkte auf 1.255,2 Mio. EUR. Es beträgt nun 27,7 % der Bilanzsumme. Die Allgemeine Rücklage entwickelte sich im Haushaltsjahr 2013 wie folgt: EUR Allgemeine Rücklage zum 31.12.2012 1.495.806.289,08 - Jahresfehlbetrag 2012 - 124.829.725,22 + Korrekturen aus Inventuren - Verrechnungen von Aufwendungen = Allgemeine Rücklage zum 31.12.2013 475.751,99 - 11.027.110,86 1.360.425.204,99 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 19 _______________________________________________________________________________ Gemäß § 28 GemHVO NRW sind die Vermögensgegenstände mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Die durchgeführten Inventuren ergaben Korrekturen hinsichtlich einiger Bilanzansätze beim Sachanlagevermögen (-0,6 Mio. EUR) und bei den Sonderposten (1,1 Mio. EUR). Aufgrund des NKFWG sind nach § 43 (3) GemHVO NRW Aufwendungen aus dem Abgang von Sachanlagen (1,1 Mio. EUR) sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen (9,9 Mio. EUR) unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die Ausgleichsrücklage wurde durch die Fehlbeträge der Vorjahre aufgezehrt. Die Rückstellungen betreffen mit 86,9 % die Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen. Unter den sonstigen Rückstellungen werden u. a. voraussichtliche Rückzahlungen für Zuwendungen und Zinsen (21,4 Mio. EUR), Abbruchkosten für die Erich-Kästner-Schule (13,7 Mio. EUR) und für Altersteilzeit (8,1 Mio. EUR) ausgewiesen. Von den Verbindlichkeiten (1.759,7 Mio. EUR) sind 639,1 Mio. EUR als kurzfristige Schulden einzuordnen; 948,2 Mio. EUR haben eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Den geringeren Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (-11,8 Mio. EUR) stehen 89,7 Mio. EUR höhere Verbindlichkeiten aus Krediten für Liquidität gegenüber. Die Entwicklung der Investitionskredite stellt sich im Haushaltsjahr 2013 wie folgt dar: 31.12.2012 Neuaufnahme Tilgung Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR 893,2 55,2 Umschuldung (+-) Mio. EUR 67,0 (146,4) Festzustellender Wert 31.12.2013 Mio. EUR 881,4 Die Liquiditätskredite entwickelten sich im Haushaltsjahr 2013 folgendermaßen: 31.12.2012 Neuaufnahme Tilgung Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR 612,8 3.178,7 3.089,0 Festzustellender Wert 31.12.2013 Mio. EUR 702,5 Von den passiven Rechnungsabgrenzungsposten entfallen 37,7 Mio. EUR auf bereits vereinnahmte Friedhofsgebühren, die erst in den nächsten Jahren ertragswirksam werden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 20 _______________________________________________________________________________ 5.2.2 Ertragslage Die Ertragslage entspricht der Ergebnisrechnung, die sich aus den Teilergebnisrechnungen der einzelnen Produktgruppen zusammensetzt. 5.2.2.1 Festzustellendes Ergebnis 2013 und Ergebnis 2012 Im Folgenden wird das festzustellende Ergebnis sowie der Vergleich zum Vorjahr erläutert: Lfd. Nr. Ertrags- und Aufwandsarten Festzustellendes Ergebnis 2013 Mio. EUR Ergebnis 2012 Veränderung 1 Steuern und ähnliche Abgaben 394,8 Mio. EUR 387,1 Mio. EUR 7,7 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 344,5 321,5 23,0 3 Sonstige Transfererträge 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 7,4 7,0 0,4 183,3 175,9 7,4 Privatrechtliche Leistungsentgelte 16,2 15,8 0,4 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 87,3 76,8 10,5 7 Sonstige ordentliche Erträge 66,1 73,2 -7,1 8 Aktivierte Eigenleistungen 1,0 1,1 -0,1 9 Bestandsveränderungen 0,0 0,0 0,0 1.100,6 1.058,4 42,2 -265,9 -256,8 -9,1 10 Ordentliche Erträge (1 – 9) 11 Personalaufwendungen 12 Versorgungsaufwendungen 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 Bilanzielle Abschreibungen -71,5 -75,3 3,8 15 Transferaufwendungen -486,9 -467,9 -19,0 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen -106,4 -163,8 57,4 17 Ordentliche Aufwendungen (11 – 16) -1.181,2 -1.151,9 -29,3 18 Ordentliches Ergebnis(10 ./. 17) -80,6 -93,5 12,9 19 Finanzerträge 17,3 16,5 0,8 20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen -41,9 -47,8 5,9 21 Finanzergebnis (19 + 20) -24,6 -31,3 6,7 22 Ergebnis der (18 + 21) -105,2 -124,8 19,6 23 Außerordentliche Erträge 0,00 0,0 0,0 24 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,0 0,0 25 Außerordentliches Ergebnis (23 ./. 24) 0,00 0,0 0,0 26 Jahresergebnis (22 + 25) -105,2 -124,8 19,6 lfd. Verwaltungstätigkeit -28,3 -35,2 6,9 -222,2 -152,9 -69,3 Die Steuern und ähnlichen Abgaben betreffen vorwiegend mit 136,3 Mio. EUR den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, mit 132,6 Mio. EUR die Gewerbesteuer und mit 73,9 Mio. EUR die Grundsteuer. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 21 _______________________________________________________________________________ Zu den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen zählen im Wesentlichen nicht investive Zuweisungen vom Land und von Zweckverbänden (316,8 Mio. EUR) sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (24,6 Mio. EUR). Im Haushaltsjahr 2013 erhielt die Stadt Bochum Schlüsselzuweisungen vom Land von 229,3 Mio. EUR, die im Produktbereich „Allgemeine Finanzwirtschaft“ abgebildet werden. Des Weiteren wurden insbesondere die Produktbereiche „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (34,8 Mio. EUR) „Verkehrsflächen und –anlagen“ (26,5 Mio. EUR), sowie „Schulträgeraufgaben“ (16,3 Mio. EUR) mit Zuweisungen und Zuschüssen gefördert. Die Zunahme der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen ist auf höhere Schlüsselzuweisungen vom Land sowie Mehrzuschüsse nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) für Kindpauschalen und für den U3-Ausbau zurückzuführen. Die sonstigen Transfererträge resultieren aus dem Ersatz von sozialen Leistungen (z. B. aus Erstattungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe) aufgrund delegierter Aufgaben sowie aus Erträgen aus dem Aufwendungs-/ Kostenersatz oder Ersatzleistungen von Unterhaltspflichtigen. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte setzen sich vorwiegend aus Gebühren für Entwässerung (74,8 Mio. EUR), für Abfall (43,4 Mio. EUR), Benutzungsgebühren (28,1 Mio. EUR) sowie Gebühren für Straßenreinigung (14,7 Mio. EUR) und für Verwaltungstätigkeiten (13,1 Mio. EUR) zusammen. Nach § 77 (2) Nr. 1 GO NRW können privatrechtliche Leistungsentgelte vereinbart werden. Die Erträge betreffen den Produktbereich „Innere Verwaltung“ (Produktgruppen „Technikunterstützte Informationsverarbeitung“ und „Liegenschaftsmanagement“) mit 4,3 Mio. EUR und den Produktbereich „Kultur und Wissenschaft“ mit 5,6 Mio. EUR. Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden für die Erbringung von Gütern und Dienstleistungen vereinnahmt. Im Produktbereich „Innere Verwaltung“ sind 21,2 Mio. EUR erfasst; davon 17,5 Mio. EUR in der Produktgruppe “Allgemeine Personalwirtschaft”. Weitere 57,0 Mio. EUR werden in dem Produktbereich „Soziale Hilfen“ ausgewiesen; davon 26,9 Mio. EUR in der Produktgruppe „Aufgaben nach dem SGB II“. Die Zunahme der Kostenerstattungen und Kostenumlagen um 10,5 Mio. EUR ist vor allem im Bereich „Leistungen SGB IX, XII; Landespflegegesetz NRW - ö. T. -“ entstanden. Sie resultieren aus einer geänderten Erstattungsquote nach § 46 a Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie aus höheren Ausgaben, die zu vermehrten Einnahmen führen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 22 _______________________________________________________________________________ Unter den sonstigen ordentlichen Erträgen werden alle Erträge ausgewiesen, die keiner anderen Ertragsposition zuzuordnen sind. Wesentliche Ertragsposten sind die Konzessionsabgabe mit 22,2 Mio. EUR sowie die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Pensionen, Beihilfe; § 107 BeamtVG) mit 15,3 Mio. EUR. Die Ertragsabnahme beruht im Wesentlichen auf einer im Vorjahr durchgeführten Korrektur der Forderungen und Rückstellungen im Personalbereich. Die Personalaufwendungen haben einen Anteil von 22,5 % an den ordentlichen Aufwendungen. Die Erhöhung ist auf höhere Zuführungen zu den Pensions- und Altersteilzeitrückstellungen sowie auf Besoldungs- und Tariferhöhungen zurückzuführen. Zu den Versorgungsaufwendungen gehören alle Versorgungsleistungen, auch für Angehörige der ausgeschiedenen Beschäftigten, z. B. Beihilfen. Unter den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (222,2 Mio. EUR) sind alle Aufwendungen auszuweisen, die mit dem gemeindlichen Verwaltungshandeln zusammenhängen. Es handelt sich insbesondere um Erstattungen an verbundene Unternehmen (48,3 Mio. EUR, i. W. für Straßenreinigung und Abfallbeseitigung) und an Zweckverbände (16,3 Mio. EUR), die im Vorjahr unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ausgewiesen wurden. Weiterhin sind hier Aufwendungen für Dienstleistungen der Zentralen Dienste (50,1 Mio. EUR) sowie für Gebäudereinigung (12,8 Mio. EUR) erfasst. Die bilanzielle Abschreibung betrifft mit 69,6 Mio. EUR Abschreibungen auf Sachanlagen sowie mit 1,8 Mio. EUR Abschreibung auf Immaterielle Vermögensgegenstände. Die Transferaufwendungen haben den höchsten Anteil (41,2 %) an den ordentlichen Aufwendungen. Hier werden alle Leistungen an Dritte, die von der Stadt Bochum gewährt werden, ohne dass die Stadt Bochum dadurch einen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung erwirbt, ausgewiesen. So wurden im Produktbereich „Soziale Hilfen“ 194,0 Mio. EUR (Vorjahr 181,0 Mio. EUR) und im Produktbereich „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ 120,9 Mio. EUR (Vorjahr 113,1 Mio. EUR) Transferaufwendungen geleistet. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen umfassen alle Aufwendungen, die nicht den anderen Aufwandspositionen zuzuordnen sind. Hierzu gehören u. a.: ● ● ● ● ● ● Beiträge zu Verbänden und Vereinen (30,2 Mio. EUR) Miete an ZD für externe Anmietung (8,1 Mio. EUR) Wertberichtigungen auf Forderungen (9,3 Mio. EUR) Versicherungsbeiträge (3,2 Mio. EUR) Kommunikationskosten – Post, Telefon (3,0 Mio. EUR) Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag (2,3 Mio. EUR) Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 23 _______________________________________________________________________________ ● ● ● Wertkorrektur zu Forderungen (1,8 Mio. EUR) Fraktionszuwendungen (1,6 Mio. EUR) Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeiten (1,5 Mio. EUR) Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im Jahresvergleich um 57,4 Mio. EUR niedriger. Diese Abnahme resultiert im Wesentlichen aus der Umgliederung der Aufwendungen an verbundene Unternehmen und an Zweckverbände in die Ergebnisposition 13. Aufwand für Sach- und Dienstleistungen. Das negative Finanzergebnis von 24,6 Mio. EUR hat sich gegenüber dem Vorjahr um 6,7 Mio. EUR verbessert. Dies ist vor allem auf verminderte Zinsaufwendungen zurückzuführen. Die Stadt Bochum schließt das Haushaltsjahr 2013 mit einem Fehlbetrag von 105,2 Mio. EUR ab. 5.2.2.2 Festzustellendes Ergebnis 2013 und Fortgeschriebener Haushaltsansatz 2013 Da das Festzustellende Ergebnis 2013 um 45,8 Mio. EUR vom Fortgeschriebenen Haushaltsansatz 2013 abweicht, wird nachfolgend auf die Ergebnispositionen mit den wesentlichen Abweichungen (> 10 Mio. EUR) eingegangen: Lfd. Nr. Ertrags- und Aufwandsarten 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 7 Sonstige ordentliche Erträge Übrige Erträge Festzustellendes Ergebnis 2013 Mio. EUR Fortgeschriebener HH-Ansatz 2013 Mio. EUR Veränderung Mio. EUR 344,5 333,6 10,9 66,1 55,8 10,3 690,0 699,4 -9,4 1.100,6 1.088,8 11,8 10 Ordentliche Erträge (1 – 9) 12 Personalaufwendungen -265,9 -280,0 14,1 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -222,2 -246,3 24,1 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen -106,4 -83,3 -23,1 Übrige Aufwendungen -586,7 -595,3 8,6 -1.181,2 -1.204,9 23,7 17 Ordentliche Aufwendungen (11 – 16) 18 Ordentliches Ergebnis (10 ./. 17) -80,6 -116,1 35,5 21 Finanzergebnis (19 + 20) -24,6 -34,9 10,3 22 Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (18 + 21) -105,2 -151,0 45,8 25 Außerordentliches Ergebnis (23 ./. 24) 0,0 0,0 0,0 26 Jahresergebnis (22 + 25) -105,2 -151,0 45,8 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 24 _______________________________________________________________________________ Die Planabweichung bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen gegenüber dem Ergebnis ist auf die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (7,2 Mio. EUR) und bei den Zuweisungen vom Land (3,3 Mio. EUR) insbesondere im Produktbereich „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ zurückzuführen. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen wurden die Auflösungen aus sonstigen Rückstellungen (2,6 Mio. EUR) und nach § 107 BeamtVG (3,1 Mio. EUR) nicht geplant. Auch die Planung der Erträge aus Wertberichtigungen (3,6 Mio. EUR) unterblieb. Die abweichende Planung bei den Personalaufwendungen ist auf die Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen, die um 12,9 Mio. EUR über den Ist-Zuführungen 2013 liegen, zurückzuführen. Ab 2015 wird bei der Planung die externe Berechnung der Zuführungen berücksichtigt. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen führen die unterlassenen Instandhaltungen der Grundstücke durch ZD zu einer Abweichung von 7,5 Mio. EUR. Noch nicht abgeschlossene oder noch nicht begonnene Maßnahmen bei den schulischen Einrichtungen sind z. B. energetische Sanierung Förderschule Alleestraße, Mensabau Sekundarstufe Bochum-Südwest und diverse Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an Gymnasien, Hauptschulen und Grundschulturnhallen. Weiterhin liegen die Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen um 10,3 Mio. EUR unter dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz. Diese Abweichung ist in der zeitlichen Verschiebung von Maßnahmen begründet (z. B. Stadtumbau Innenstadt West und Hustadt sowie die Verschiebung des Starts von verwaltungsweiten Projekten der GKD). Ebenso konnten geplante Aufwendungen (z. B. für Beratungsleistungen) reduziert werden. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen konnten die Verluste aus Anlagenabgang (19,7 Mio. EUR; davon 12,5 Mio. EUR infolge der Inventuren) und die Zuführungen zu den Einzel- und Pauschalwertberichtigungen (9,3 Mio. EUR) nicht geplant werden. Die Mieten, Pachten, Erbbauzinsen und die sonstigen Aufwendungen an ZD lagen dagegen unter dem Planansatz. Das Finanzergebnis verbesserte sich gegenüber dem Ansatz um 27,4 Mio. EUR aufgrund der günstigen Zinslage. Der Jahresfehlbetrag lag um 45,8 Mio. EUR unter dem Planansatz. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 25 _______________________________________________________________________________ 5.2.3 Finanzlage Die Finanzrechnung stellt als Geldfluss- bzw. Liquiditätsrechnung alle Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit der Stadt Bochum dar. Lfd. Nr. Ein- und Auszahlungsarten 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 Sonstige Transfereinzahlungen 4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 Kostenerstattungen, Kostenumlagen 7 Sonstige Einzahlungen 8 Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 9 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (1 - 8) 10 Personalauszahlungen 11 Versorgungsauszahlungen 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 13 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 14 Transferauszahlungen 15 Sonstige Auszahlungen 16 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (10 – 15) 17 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (9 ./. 16) 18 Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 22 Sonstige Investitionseinzahlungen 23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (18 – 22) 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 28 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 29 Sonstige Investitionsauszahlungen Festzustellendes Ergebnis 2013 EUR Fortgeschriebener Haushaltsansatz 2013 EUR 387.524.971,89 401.551.000,00 317.307.513,70 314.248.234,72 7.937.965,00 7.751.500,00 176.323.912,71 178.295.903,45 16.739.998,10 16.883.909,93 85.857.734,53 88.976.459,59 36.778.780,05 38.227.863,56 17.329.296,90 17.550.317,00 1.045.800.172,88 1.063.485.188,25 -241.111.406,62 -241.719.389,48 -35.335.636,62 -33.109.600,00 -201.225.874,24 -238.697.131,83 -38.918.568,87 -52.415.889,16 -490.908.402,43 -491.840.463,88 -77.408.231,55 -83.231.855,43 -1.084.908.120,33 -1.141.014.329,78 -39.107.947,45 -77.529.141,53 32.819.119,17 30.387.807,50 4.441.797,99 6.612.600,00 0,00 1.000.000,00 1.547.689,18 2.089.582,59 0,00 15.000,00 38.808.606,34 40.104.990,09 -251.501,50 -2.117.068,34 -37.380.074,98 -103.192.883,48 -16.597.258,83 -34.211.182,90 -24.981.930,52 -20.222.532,09 0,00 0,00 -426.930,26 -219.580,00 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 26 _______________________________________________________________________________ Lfd. Nr. *) Ein- und Auszahlungsarten Festzustellendes Ergebnis 2013 EUR Fortgeschriebener Haushaltsansatz 2013 EUR 30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (24 – 29) -79.637.696,09 -159.963.246,81 31 Saldo aus Investitionstätigkeit (23 ./. 30) -40.829.089,75 -119.858.256,72 32 Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (17 ./. 31) -79.937.037,20 -197.387.398,25 33 Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 644.614.952,50 80.780.004,00 34 Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 3.138.700.000,00 0,00 35 Tilgung und Gewährung von Darlehen -650.149.194,52 -64.511.500,00 36 Tilgung von Krediten für Investitionen -3.046.000.000,00 0,00 37 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 87.165.757,98 -16.268.504,00 38 Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (32 ./. 37) 7.228.720,78 -181.118.894,25 39 Anfangsbestand an Finanzmitteln 10.603.740,96 0,00 40 Bestand an fremden Finanzmitteln -2.166.712,97 0,00 41 Liquide Mittel (38 – 40) 15.665.748,77 -181.118.894,25 Alle unterjährigen Aufnahmen und Tilgungen von Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) sind in Summe dargestellt. Bemerkungen zum fortgeschriebenen Haushaltsansatz Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit liegen mit rd. 1,046 Mrd. EUR um rd. 17,7 Mio. EUR unter dem Haushaltsansatz. Dies ist vor allem auf die um rd. 22,1 Mio. EUR niedrigeren Einzahlungen aus der Gewerbesteuer zurückzuführen. Die restlichen Einnahmen aus Steuern und ähnlichen Abgaben verbessern das gegenüber der Planung insgesamt negative Ergebnis auf -14,0 Mio. EUR. Hinter der Planung blieben außerdem die Einzahlungen aus Leistungsentgelten mit rd. -2,1 Mio. EUR, aus Kostenerstattungen und Umlagen mit rd. -3,1 Mio. EUR und aus sonstigen Einzahlungen und Zinsen in Höhe von rd. -1,67 Mio. EUR zurück. Die Einzahlungen aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen und die Transfereinzahlungen fielen gegenüber der Planung um rd. 3,25 Mio. EUR höher aus. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit haben sich gegenüber dem Haushaltsansatz um rd. 56,1 Mio. EUR auf rd. 1,08 Mrd. EUR verringert. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den um 37,5 Mio. EUR niedrigeren Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen, den um 13,5 Mio. EUR niedrigeren Auszahlungen für Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen und den um rd. 6,7 Mio. EUR geringeren Transfer- und sonstigen Auszahlungen. Bei den Personal- und Versorgungsauszahlungen wurde der Ansatz im Saldo hingegen um rd. 1,6 Mio. EUR überschritten. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 27 _______________________________________________________________________________ Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit verbesserte sich somit gegenüber dem Haushaltsansatz um 38,4 Mio. EUR. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit lagen mit 38,8 Mio. EUR um rd. 1,3 Mio. EUR unter dem Haushaltsansatz. Die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen blieben mit rd. 2,2 Mio. EUR und die Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten mit rd. 0,5 Mio. EUR hinter der Planung zurück. Bei den Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen wurde der Plan hingegen um rd. 2,4 Mio. EUR übertroffen. Eine buchhalterische Besonderheit ist bei der Abbildung der Investitionseinzahlungen für die Stadtbahn GbR zu beachten. Während die Planungsdaten für Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen für die Stadtbahn GbR hier abgebildet werden, sind die tatsächlichen Zahlungsflüsse über ein Verrechnungskonto der Stadtbahn GbR erfolgt, so dass die Finanzdaten der Zuwendungen hier nicht bebucht wurden. Die Umstellung der finanztechnischen Darstellung ist für das Haushaltsjahr 2015 angekündigt. Die geplanten Einzahlungen aus dem Verkauf von Finanzanlagen (1,0 Mio. EUR) betreffen ebenfalls die Stadtbahn GbR. Aus steuerlichen Gründen werden die der Gesellschaft zufließenden Gelder nicht an den Gesellschafter Stadt Bochum weitergeleitet, sondern von der Stadtbahn GbR für laufende Zwecke verwendet. Die Auszahlungen für Investitionstätigkeiten betrugen im Haushaltsjahr 2013 rd. 79,6 Mio. EUR. Die um rd. 80,3 Mio. EUR geringeren Auszahlungen gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz resultieren vor allem aus den Minderausgaben bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen (-65,8 Mio. EUR), für Zinsen und ähnliche Ausgaben (-13,5 Mio. EUR), für bewegliches Anlagevermögen (-17,6 Mio. EUR) und für Auszahlungen zum Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (-1,9 Mio. EUR). Bei den Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen (+4,8 Mio. EUR) und den sonstigen Investitionsauszahlungen (+0,2 Mio. EUR) wurde der Ansatz um rd. 5,0 Mio. EUR überschritten. Insgesamt liegt der Saldo aus der Investitionstätigkeit mit -40,8 Mio. EUR um 79,0 Mio. EUR unter dem Haushaltsansatz. Der Finanzmittel-Fehlbetrag beträgt im Haushaltsjahr 2013 rd. 79,9 Mio. EUR. Aus der Finanzierungstätigkeit sind der Stadt Bochum per Saldo rd. 87,2 Mio. EUR zugeflossen. Damit hat sich der Bestand an eigenen Finanzmitteln im Haushaltsjahr 2013 um 7,2 Mio. EUR erhöht. Die Finanzrechnung schließt mit dem Bestand der Liquiden Mittel zum 31.12.2013 in Höhe von rd. 15,7 Mio. EUR ab. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 28 _______________________________________________________________________________ 6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem Ergebnis der pflichtgemäßen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Bochum wird zu dem festzustellenden Entwurf des Jahresabschusses 2013 vom 16./23.05.2014 sowie dem dazugehörigen Lagebericht der folgende uneingeschränkte Bestätigungsvermerk nach § 101 (4) Satz 1 GO NRW erteilt: „Der Jahresabschluss der Stadt Bochum für das zum 31.12.2013 endende Haushaltsjahr - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars, der Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und der Lagebericht wurden nach § 101 i. V. m. § 95 GO NRW geprüft. In die Prüfung sind die ergänzenden Regelungen der Satzungen der Stadt Bochum und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bochum wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Bochum sowie die Erwartungen möglicher Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung hat die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Frau Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts umfasst. Die Prüfung hat zu keinen den Bestätigungsvermerk einschränkenden Beanstandungen geführt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2013 Seite 29 _______________________________________________________________________________ Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bochum. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bochum. Der Lagebericht stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Bochum zutreffend dar.“ Bochum, den 24. Oktober 2014 Alfons Jost Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung