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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
24.12.14, 20:52
Aktualisiert
27.01.18, 21:50

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3190) Vorlage Nr.: 20142176 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015" Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) Haupt- und Finanzausschuss Rat 04.12.2014 03.12.2014 11.12.2014 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3190) Vorlage Nr.: 20142176 Am 01.01.2012 traten die Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes in Kraft. Neben verschiedenen Änderungen, u.a. des SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe, wurde das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz neu geschaffen. Eine wesentliche Regelung dieses Gesetzes besteht in der Verpflichtung des öffentlichen Jugendhilfeträgers (Jugendamt), verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz aufzubauen. Gleichzeitig wird der Begriff der Frühen Hilfen eingeführt, unter dem die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter verstanden wird. Diese Frühen Hilfen sollen durch den Einsatz von Familienhebammen und unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen gestärkt werden. In einer zeitlich befristeten Bundesinitiative werden 30 Mio. Euro im Jahr 2012, 45 Mio. Euro im Jahr 2013 und 51 Mio. Euro in den Jahren 2014 und 2015 bundesweit bereitgestellt. Nach Ablauf der befristeten Initiative wird der Bund über einen Fonds jährlich 51 Mio. Euro bereitstellen. Ab 2016 soll dann diese Förderung durch den Fond fortgeführt werden. Die Ausgestaltung und die Förderungskriterien sind in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 1. Juli 2012 und im „Präzisierten Gesamtkonzept zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012 – 2015) gem. § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in Nordrhein-Westfalen vom April 2014“, enthalten. Ein wesentliches Förderungskriterium im „Präzisierten Gesamtkonzept zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung zur Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen vom April 2014“ ist der Beschluss zur Netzwerkarbeit in der Umsetzung der Frühen Hilfen vom Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) sowie vom jeweiligen Kreis-, Gemeinde oder Stadtrat der geförderten Kommune. Dieser Beschluss ist formal erforderlich und diese Vorlage wurde zum nächstmöglichen Sitzungstermin in 2014 eingebracht. Die Stadt Bochum erhält vom Land NRW für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 jeweils eine Förderung in Höhe von 213.803,- Euro für Personal- und Sachkosten. Die Ausgaben werden zur Finanzierung der Stellen für Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern im Gesundheitsamt, für Stellen im Jugendamt Geschäftsführung/Koordination sowie Fachberatung zu Frühen Hilfen sowie für den Aufbau von Ehrenamtlichenstrukturen und Projektförderung, eingesetzt. In der Netzwerkarbeit der Frühen Hilfen und in der Betreuung der Kooperationspartner sind insgesamt drei Fachkräfte mit 1,5 Vollzeitäquivalentstellen tätig. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 51 0 (3190) Vorlage Nr.: 20142176 Bezeichnung der Vorlage Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015" Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) und der Rat der Stadt Bochum beschließen die Netzwerkarbeit im Bereich der Frühen Hilfen gemäß „Präzisiertem Gesamtkonzept zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ (2012 – 2015) gem. § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) in Nordrhein-Westfalen“ vom April 2014.