Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
106 kB
Erstellt
24.12.14, 20:52
Aktualisiert
27.01.18, 21:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3190)
Vorlage Nr.: 20142176
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und
Familienhebammen 2012-2015"
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA)
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
04.12.2014
03.12.2014
11.12.2014
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3190)
Vorlage Nr.: 20142176
Am 01.01.2012 traten die Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes in Kraft. Neben
verschiedenen Änderungen, u.a. des SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe, wurde das Gesetz zur
Kooperation und Information im Kinderschutz neu geschaffen. Eine wesentliche Regelung dieses
Gesetzes besteht in der Verpflichtung des öffentlichen Jugendhilfeträgers (Jugendamt),
verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz aufzubauen.
Gleichzeitig wird der Begriff der Frühen Hilfen eingeführt, unter dem die Vorhaltung eines
möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die
Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie
schwangere Frauen und werdende Väter verstanden wird. Diese Frühen Hilfen sollen durch den
Einsatz von Familienhebammen und unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen gestärkt
werden.
In einer zeitlich befristeten Bundesinitiative werden 30 Mio. Euro im Jahr 2012, 45 Mio. Euro im
Jahr 2013 und 51 Mio. Euro in den Jahren 2014 und 2015 bundesweit bereitgestellt. Nach Ablauf
der befristeten Initiative wird der Bund über einen Fonds jährlich 51 Mio. Euro bereitstellen. Ab
2016 soll dann diese Förderung durch den Fond fortgeführt werden.
Die Ausgestaltung und die Förderungskriterien sind in der Verwaltungsvereinbarung zwischen
Bund und Ländern vom 1. Juli 2012 und im „Präzisierten Gesamtkonzept zur Umsetzung der
Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“
(2012 – 2015) gem. § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
(KKG) in Nordrhein-Westfalen vom April 2014“, enthalten.
Ein wesentliches Förderungskriterium im „Präzisierten Gesamtkonzept zur Umsetzung der
Verwaltungsvereinbarung zur Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen
vom April 2014“ ist der Beschluss zur Netzwerkarbeit in der Umsetzung der Frühen Hilfen vom
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) sowie vom jeweiligen Kreis-, Gemeinde oder
Stadtrat der geförderten Kommune. Dieser Beschluss ist formal erforderlich und diese Vorlage
wurde zum nächstmöglichen Sitzungstermin in 2014 eingebracht.
Die Stadt Bochum erhält vom Land NRW für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 jeweils eine
Förderung in Höhe von 213.803,- Euro für Personal- und Sachkosten.
Die Ausgaben werden zur Finanzierung der Stellen für Familienhebammen und
Kinderkrankenschwestern
im
Gesundheitsamt,
für
Stellen
im
Jugendamt
Geschäftsführung/Koordination sowie Fachberatung zu Frühen Hilfen sowie für den Aufbau von
Ehrenamtlichenstrukturen und Projektförderung, eingesetzt.
In der Netzwerkarbeit der Frühen Hilfen und in der Betreuung der Kooperationspartner sind
insgesamt drei Fachkräfte mit 1,5 Vollzeitäquivalentstellen tätig.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
51 0 (3190)
Vorlage Nr.: 20142176
Bezeichnung der Vorlage
Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und
Familienhebammen 2012-2015"
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) und der Rat der Stadt Bochum beschließen
die Netzwerkarbeit im Bereich der Frühen Hilfen gemäß „Präzisiertem Gesamtkonzept zur
Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und
Familienhebammen“ (2012 – 2015) gem. § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und
Information im Kinderschutz (KKG) in Nordrhein-Westfalen“ vom April 2014.