Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Zuschusse an Organisationen - Veränderung der Richtlinien.pdf
Größe
229 kB
Erstellt
24.12.14, 20:56
Aktualisiert
27.01.18, 12:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Zuschussrichtlinien zur Förderung von Vereinen und Initiativen im
Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit
1.
Allgemeines / Ziel der Förderung
Die Stadt Bochum gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Zuschüsse an Vereine und Initiativen in Bochum, die in der Migrations- und
Integrationsarbeit tätig sind.
Ein Rechtsanspruch auf eine einmalige oder dauerhafte Förderung besteht nicht.
Durch die gewährten Zuschüsse sollen Aktivitäten mit integrativem Charakter gefördert
werden, die die Leitziele des Integrationskonzeptes der Stadt Bochum unterstützen.
Gefördert werden können nur Aktivitäten von Vereinen und Initiativen, wenn deren Kosten
nicht aus eigenen Mitteln oder Mitteln anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts
gedeckt werden können.
Werden bereits andere städtische Haushaltsmittel für den beantragten Zweck gewährt, ist
eine Förderung nach diesen Zuschussrichtlinien nicht mehr möglich.
2.
Antragstellung
Anträge von Vereinen und Initiativen sind schriftlich, spätestens bis zum 01.05. des Jahres,
an das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Bochum zu richten. Verspätet
eingegangene Anträge können nur Berücksichtigung finden, wenn nach der Entscheidung
über die fristgerecht eingegangenen Anträge noch entsprechende Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen.
Der Höchstbetrag der Förderung ist 2.500 Euro.
Die Anträge müssen folgende Informationen enthalten:
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Name und Anschrift der Antragsteller
Anzahl der Mitglieder
Bankverbindung, Telefon-Nummer, Telefax-Nummer
Allgemeine Darstellung der Arbeit und Beifügung von Satzungen,
Informationsschriften etc. (nur bei Erstantrag bzw. bei Änderung der Satzung)
Ausführliche Beschreibung und Begründung der Maßnahme
Kosten- und Finanzierungsplan
Betragsmäßige Angabe des Förderungswunsches
Erklärung, dass alle übrigen Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft wurden
Die Organisationen legen einen Jahresbericht (max. 4 Seiten) vor, aus dem die
tatsächlichen Aktivitäten (Termine, Orte, Zielgruppen, durchführende Personen etc.) und Ergebnisse des jeweils vergangenen Jahres erkennbar werden.
Hierbei können auch Zeitungsartikel oder Fotos zu Hilfe genommen werden.
3.
Vergabe der Zuschüsse
Die von der Verwaltung geprüften Anträge werden dem Integrationsrat, verbunden mit
einem Zuschussvorschlag, zur Entscheidung vorgelegt. Ist die Antragssumme aller
Antragsteller insgesamt höher als die haushaltsmäßig zur Verfügung stehenden Mittel,
werden die einzelnen Zuschüsse im Verhältnis dazu anteilmäßig gekürzt. Eine endgültige
Entscheidung hierüber trifft der Integrationsrat.
Die Antragsteller erhalten über die Entscheidung einen schriftlichen Bescheid.
4.
Nachweis der Verwendung
Es ist ein Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses zu
erstellen. Der Nachweis muss bis zum 01. Juli des Folgejahres vorliegen. Ihm sind die
Originalbelege beizufügen.
Bei nicht zweckentsprechender Verwendung besteht die Möglichkeit der Rücknahme und
Rückforderung.
Bochum, 31.10.2007
(einschl. Änderungen durch Beschluss des Ausschusses für Migration und Integration vom
10.03.2010 und des Integrationsrates am 05.12.2014)