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Zuschusse an Organisationen - Veränderung der Richtlinien.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Zuschusse an Organisationen - Veränderung der Richtlinien.pdf
Größe
229 kB
Erstellt
24.12.14, 20:56
Aktualisiert
27.01.18, 12:07

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Inhalt der Datei

Zuschussrichtlinien zur Förderung von Vereinen und Initiativen im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit 1. Allgemeines / Ziel der Förderung Die Stadt Bochum gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse an Vereine und Initiativen in Bochum, die in der Migrations- und Integrationsarbeit tätig sind. Ein Rechtsanspruch auf eine einmalige oder dauerhafte Förderung besteht nicht. Durch die gewährten Zuschüsse sollen Aktivitäten mit integrativem Charakter gefördert werden, die die Leitziele des Integrationskonzeptes der Stadt Bochum unterstützen. Gefördert werden können nur Aktivitäten von Vereinen und Initiativen, wenn deren Kosten nicht aus eigenen Mitteln oder Mitteln anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts gedeckt werden können. Werden bereits andere städtische Haushaltsmittel für den beantragten Zweck gewährt, ist eine Förderung nach diesen Zuschussrichtlinien nicht mehr möglich. 2. Antragstellung Anträge von Vereinen und Initiativen sind schriftlich, spätestens bis zum 01.05. des Jahres, an das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Bochum zu richten. Verspätet eingegangene Anträge können nur Berücksichtigung finden, wenn nach der Entscheidung über die fristgerecht eingegangenen Anträge noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag der Förderung ist 2.500 Euro. Die Anträge müssen folgende Informationen enthalten: • • • • • • • • • Name und Anschrift der Antragsteller Anzahl der Mitglieder Bankverbindung, Telefon-Nummer, Telefax-Nummer Allgemeine Darstellung der Arbeit und Beifügung von Satzungen, Informationsschriften etc. (nur bei Erstantrag bzw. bei Änderung der Satzung) Ausführliche Beschreibung und Begründung der Maßnahme Kosten- und Finanzierungsplan Betragsmäßige Angabe des Förderungswunsches Erklärung, dass alle übrigen Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft wurden Die Organisationen legen einen Jahresbericht (max. 4 Seiten) vor, aus dem die tatsächlichen Aktivitäten (Termine, Orte, Zielgruppen, durchführende Personen etc.) und Ergebnisse des jeweils vergangenen Jahres erkennbar werden. Hierbei können auch Zeitungsartikel oder Fotos zu Hilfe genommen werden. 3. Vergabe der Zuschüsse Die von der Verwaltung geprüften Anträge werden dem Integrationsrat, verbunden mit einem Zuschussvorschlag, zur Entscheidung vorgelegt. Ist die Antragssumme aller Antragsteller insgesamt höher als die haushaltsmäßig zur Verfügung stehenden Mittel, werden die einzelnen Zuschüsse im Verhältnis dazu anteilmäßig gekürzt. Eine endgültige Entscheidung hierüber trifft der Integrationsrat. Die Antragsteller erhalten über die Entscheidung einen schriftlichen Bescheid. 4. Nachweis der Verwendung Es ist ein Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses zu erstellen. Der Nachweis muss bis zum 01. Juli des Folgejahres vorliegen. Ihm sind die Originalbelege beizufügen. Bei nicht zweckentsprechender Verwendung besteht die Möglichkeit der Rücknahme und Rückforderung. Bochum, 31.10.2007 (einschl. Änderungen durch Beschluss des Ausschusses für Migration und Integration vom 10.03.2010 und des Integrationsrates am 05.12.2014)