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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
24.12.14, 20:58
Aktualisiert
27.01.18, 12:13

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 32 (2820) Vorlage Nr. 20142290 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der Fraktion DIE LINKE.im Rat im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 07.11.2014, TOP 6.6 Bezeichnung der Vorlage Mindeststandards Flüchtlingsunterkünfte in Bochum Beratungsfolge Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Sitzungstermin akt. Beratung 12.12.2014 Anlagen Wortlaut Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen, unter anderem der Planung einer weiteren Containerunterkunft in Bochum, fragt die DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum an: 1. Fühlt sich die Verwaltung bei aktuellen Planungen diesen Mindeststandards für eine menschenwürdige Unterbringung verpflichtet? Die Verwaltung richtet ihr Handeln grundsätzlich danach aus, dass eine menschenwürdige Unterbringung von Personen möglich ist. Wenn ja, wie ist die Planung einer neuen Containerunterkunft damit vereinbar? Die Nutzung von mobilen Wohneinheiten steht einer menschwürdigen Unterbringung nicht entgegen, da die elementaren Grundbedürfnisse der Personen gesichert sind. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 32 (2820) Vorlage Nr. 20142290 2. Berücksichtigt die Stadt Bochum bei der Planung den Standard, dass Flüchtlinge auch in Sammelunterkünften in abgeschlossenen Einheiten mit eigener Küche/Bad untergebracht werden sollen? Bei der Planung von Neubauten werden die individuellen Bedürfnisse der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner dahingehend berücksichtigt, dass zukünftig Unterkünfte mit Wohnungscharakter geplant werden. 3. Gibt es Bestrebungen, die maximale Aufenthaltsdauer in Erstaufnahmeeinrichtungen verbindlich zu definieren, um den Betroffenen Menschen mehr Rechtssicherheit zu geben? Die Aufenthaltsdauer von Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen wird von der jeweiligen Bezirksregierung und deren Kapazitäten bestimmt. Die Kommunen haben hierauf keinen Einfluss. 4. Sind die Standards für den baulichen Zustand der Unterkünfte verbindlich und detailliert definiert? Notwendige Reparaturen werden unverzüglich beauftragt und durchgeführt. Wenn ja, welche Möglichkeiten haben die Bewohner/innen, auf die Umsetzung dieser Standards zu bestehen? Einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Standard gibt es nicht. 5. Wird die Mindestgröße der Wohnfläche von 8 m³ in allen Erstaufnahmeeinrichtungen erfüllt? In Bochum besteht nur eine temporäre Erstaufnahmeeinrichtung an der Lewacker Straße. Die zur Verfügung stehende Fläche/pro Person beträgt hier zwischen 7,15 bis 9,48 qm. Wenn nicht, in welchen nicht? ------------ Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 32 (2820) Vorlage Nr. 20142290 6. Gibt es in allen Unterkünften Angebote und Räumlichkeiten für Kinderbetreuung? Wenn nicht, in welchen nicht? Angebote für Kinder finden in den Häusern Wohlfahrtstraße und Krachtstraße statt. 7. Müssen in Bochum derzeit Flüchtlinge in Unterkünften mit Schimmelbefall leben? Wenn ja, wo? Sobald in einer Wohneinheit Schimmelbefall festgestellt wird, werden die Räume freigezogen und saniert.