Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
150 kB
Erstellt
24.12.14, 20:58
Aktualisiert
27.01.18, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 2 (1022)
Vorlage Nr. 20142297
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der Sitzung vom 07.11.14 zu TOP 3.2
Bezeichnung der Vorlage
Finanzielle Auswirkungen des neuen Pflegestärkungsgesetzes
Beratungsfolge
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Sitzungstermin
akt.
Beratung
12.12.2014
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 07.11.2014
beauftragte die CDU-Fraktion die Verwaltung, die sich durch das neue
Pflegestärkungsgesetz ergebenden Einsparungen zu berechnen und als HSK-Massnahme
in die Haushaltsplanberatungen 2015 einzubringen.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Stadt Dortmund durch die
Erhöhung der Pflegeleistungen ab 01.01.2015 mit Einsparungen in Höhe von 500.000,00
Euro rechnet.
Berechnung der voraussichtlichen Ersparnis im Bereich “Hilfe zur Pflege” durch die
Pflegereform 2015 ( Pflegestärkungsgesetz); Leistungsausweitung für
Pflegebedürftige ab 01.01.2015.
Stichtag bezogen erhielten 1.421 Personen am 31.10.2014 Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
zu Lasten der Stadt Bochum. (Bei gleichzeitigen Anspruch auf
Pflegeversicherungsleistungen).
Berechnet man für diese Personen die Einsparungen ab 01.01.2015 aufgrund der Erhöhung
der Pflegeleistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung - differenziert nach den
einzelnen Pflegestufen - so kommt man auf einen Betrag in Höhe von ca. 860.000,- Euro.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 2 (1022)
Vorlage Nr. 20142297
Um die Gesamtsumme der Einsparungen im Bereich “Hilfe zur Pflege” zu erhalten, müssen
noch die Einsparungen der “Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen” hinzugerechnet
werden. Diese betragen 190.000,– Euro.
Es errechnet sich somit eine Gesamtersparnis in Höhe von insgesamt 1.040.000,– Euro.
Da aber die Pflegeausbildungsumlage ab dem 01.01.2015 um 0,70 Euro täglich erhöht
wird, entstehen Mehraufwendungen in Höhe von 0,70 Euro x 30 Tage x 12 Monate x 1.421
Personen = 360.000,– Euro.
Die Einsparungen betragen daher noch 680.000,– Euro.
Auf Grund des Vorsichtsprinzips ist hier von einer Einsparung in Höhe von rd. 500.000,Euro auszugehen.
Dieser Betrag wird als HSK-Maßnahme in die Haushaltsplanberatungen eingebracht.