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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
150 kB
Erstellt
24.12.14, 20:58
Aktualisiert
27.01.18, 12:13

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 2 (1022) Vorlage Nr. 20142297 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Änderungsantrag der CDU-Fraktion in der Sitzung vom 07.11.14 zu TOP 3.2 Bezeichnung der Vorlage Finanzielle Auswirkungen des neuen Pflegestärkungsgesetzes Beratungsfolge Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales Sitzungstermin akt. Beratung 12.12.2014 Anlagen Wortlaut In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 07.11.2014 beauftragte die CDU-Fraktion die Verwaltung, die sich durch das neue Pflegestärkungsgesetz ergebenden Einsparungen zu berechnen und als HSK-Massnahme in die Haushaltsplanberatungen 2015 einzubringen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Stadt Dortmund durch die Erhöhung der Pflegeleistungen ab 01.01.2015 mit Einsparungen in Höhe von 500.000,00 Euro rechnet. Berechnung der voraussichtlichen Ersparnis im Bereich “Hilfe zur Pflege” durch die Pflegereform 2015 ( Pflegestärkungsgesetz); Leistungsausweitung für Pflegebedürftige ab 01.01.2015. Stichtag bezogen erhielten 1.421 Personen am 31.10.2014 Hilfe zur Pflege in Einrichtungen zu Lasten der Stadt Bochum. (Bei gleichzeitigen Anspruch auf Pflegeversicherungsleistungen). Berechnet man für diese Personen die Einsparungen ab 01.01.2015 aufgrund der Erhöhung der Pflegeleistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung - differenziert nach den einzelnen Pflegestufen - so kommt man auf einen Betrag in Höhe von ca. 860.000,- Euro. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 50 2 (1022) Vorlage Nr. 20142297 Um die Gesamtsumme der Einsparungen im Bereich “Hilfe zur Pflege” zu erhalten, müssen noch die Einsparungen der “Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen” hinzugerechnet werden. Diese betragen 190.000,– Euro. Es errechnet sich somit eine Gesamtersparnis in Höhe von insgesamt 1.040.000,– Euro. Da aber die Pflegeausbildungsumlage ab dem 01.01.2015 um 0,70 Euro täglich erhöht wird, entstehen Mehraufwendungen in Höhe von 0,70 Euro x 30 Tage x 12 Monate x 1.421 Personen = 360.000,– Euro. Die Einsparungen betragen daher noch 680.000,– Euro. Auf Grund des Vorsichtsprinzips ist hier von einer Einsparung in Höhe von rd. 500.000,Euro auszugehen. Dieser Betrag wird als HSK-Maßnahme in die Haushaltsplanberatungen eingebracht.