Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
24.12.14, 20:58
Aktualisiert
27.01.18, 12:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 42 (37 99)
Vorlage Nr. 20142335
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Städtebauförderung in Bochum - Bereitstellung erforderlicher Eigenmittel
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
18.12.2014
Anlagen
Tabelle - Konsumtive Eigenanteile zur Gegenfinanzierung Städtebauförderung
Wortlaut
Die Stadt Bochum hat in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten bereits vielfältige
Erfahrungen im Kontext der Städtebauförderung sammeln können und ist gegenwärtig in
fünf Bochumer Stadtteilen mit der Umsetzung von Programmgebieten der
Städtebauförderung aktiv (Goldhamme, Lennershof, Dahlhausen, Innenstadt West und
Innenstadt).
Die Städtebauförderung basiert auf einer Bereitstellung von Eigenanteilen von 20 %. Die
Bereitstellung dieser Eigenanteile ist ein wichtiger Faktor für die erfolgreiche Beantragung
und Realisierung von Maßnahmen der Städtebauförderung. Dies ist vor allem auch vor dem
Hintergrund der starken Effekte, die von dem Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung
ausgehen zu bewerten (Multiplikation der Investitionen).
Wie im Ausschuss für Strukturentwicklung am 22.10.2014 durch die Oberbürgermeisterin
angekündigt wird ein aktueller Stand zu den aktuellen und anstehenden Gebieten mit
Städtebauförderkulisse gegeben:
Stadt Bochum
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 42 (37 99)
Vorlage Nr. 20142335
Fortführung Goldhamme:
Alle erforderlichen Mittel sind im Haushalt eingestellt. Die Maßnahmen können wie geplant,
bewilligt und beschlossen umgesetzt werden. Die förderfähigen Gesamtkosten betragen
7.929.450 €. Die Maßnahmen werden in den Jahren 2015 bis 2019 durchgeführt.
Dahlhausen:
Alle erforderlichen Mittel sind im Haushalt eingestellt. Die Maßnahmen können wie geplant,
bewilligt und beschlossen umgesetzt werden. Die förderfähigen Gesamtkosten betragen
3.456.752 €. Die Maßnahmen werden in den Jahren 2015 bis 2019 durchgeführt.
Wattenscheid:
Im Gegensatz zu den bisher abgewickelten Stadtumbau-Gebieten, für die die gesamte
Mittelbereitstellung über das Dezernat VI als antragstellende Instanz gelaufen ist, wurden für
das anstehende Gebiet Wattenscheid mit allen beteiligten Dezernaten und Fachämtern
Gespräche geführt, um zu eruieren, welche Maßnahmen über die laufenden Haushalte
gedeckt werden können.
Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Gespräche wurde die Maßnahmenliste angepasst.
Von den geplanten Maßnahmen in Höhe von 32.420.000 € förderfähige Kosten konnten
Maßnahmen in Höhe von 29.330.000 € sichergestellt werden. Alle Maßnahmen, die
zwingend zur Erreichung der Sanierungsziele erforderlich sind, sind in der mittelfristigen
Finanzplanung berücksichtigt.
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) inkl. der angepassten
Maßnahmenliste wird den politischen Gremien kurzfristig zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Ratsbeschluss soll am 19.02.2015 gefasst werden. Nur so ist gewährleistet, dass der
Beschluss der Bezirksregierung Arnsberg rechtzeitig vor den Einplanungsgesprächen mit
dem Ministerium zugeleitet werden kann. Aufgrund dieser engen Terminschiene wird der
Beschluss neben der Bezirksvertretung Wattenscheid (28.01.2015), dem Haupt- und
Finanzausschuss (11.02.2015) sowie dem Rat (19.02.2015) nur dem zuständigen
Fachausschuss (Ausschuss für Strukturentwicklung – 04.02.2015) vorgelegt. Alle anderen
Ausschüsse werden im Anschluss über eine Mitteilung informiert.
Die dringend erforderliche Sanierung des Förderturms "Zeche Holland" als wichtigstes
Wahrzeichen von Wattenscheid ist Bestandteil des Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes (ISEK). Die Förderung wird entsprechend nach Vorliegen der
erforderlichen Kostenschätzungen beantragt.
Eisenbahnmuseum Dahlhausen:
Aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ (2014) erhält die Stadt
Bochum eine Zuwendung in Höhe von 3,0 Mio. Euro als Einstieg in die Sicherung und
Entwicklung des Eisenbahnmuseums am Standort Bochum-Dahlhausen. Mindestens ein
Drittel der Summe ist als Eigenanteil nachzuweisen. Die Einstellung der Haushaltsmittel ist
über zwangsläufige Veränderungen erfolgt. Das Projekt wird im HFA am 03.12.2014 und im
Rat am 11.12.2014 beraten.
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Vorlage Nr. 20142335
Werne/Langendreer:
Die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) sowie die
Einleitung der erforderlichen Schritte zur Beantragung von Fördermitteln ist im Ausschuss
für Strukturentwicklung am 22.10.2014 beschlossen worden. Entsprechend wird aktuell ein
qualifiziertes Büro beauftragt. Zum Fortgang des Bearbeitungsprozesses wird die
Verwaltung in den zuständigen politischen Gremien berichten. Der weitere Zeitplan sieht vor,
einen Förderantrag bis Sommer 2015 zu stellen.
Laufende Stadtbeobachtung:
Um die stadtplanerischen Aktivitäten in den einzelnen Bochumer Ortsteilen, auf der Basis
sachlicher und objektiver Kriterien, in einer gesamtstädtischen Perspektive zu koordinieren,
soll zukünftig eine "Laufende Stadtbeobachtung“ etabliert werden. Ein mögliches Verfahren
dazu wird aktuell durch die Verwaltung erarbeitet mit dem Ziel es dem Ausschuss für
Strukturentwicklung in seiner Sitzung am 04.02.2015 vorzustellen.