Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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96 kB
Erstellt
25.12.14, 13:12
Aktualisiert
27.01.18, 12:14
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 28)
Vorlage Nr.: 20130439
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Grundsatzbeschluss eines Kreisverkehres an der Hauptstraße/Opel-Werk II in BochumLangendreer
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
14.03.2013
17.04.2013
Anlagen
Vorentwurfsplanung Kreisverkehr Hauptstraße
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 28)
Vorlage Nr.: 20130439
Anlass:
Der betrachtete Knotenpunkt liegt im Bochumer Stadtteil Langendreer an der Hauptstraße (B235)
im Bereich der Opelwerke II und III. Westlich der Hauptstraße befindet sich eine brachliegende
Industriefläche, für die aktuell ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird (vgl. Vorlage Nr.
20122724 und 20122724/1).
Anlass für das Verfahren ist die Verlagerungsabsicht eines Baustoff- und Baumarktes vom
Wallbaumweg auf die Brachfläche. Diese wird über eine neue Planstraße an die Hauptstraße
angebunden. Der Zufahrtsbereich befindet sich gegenüber der privaten Zufahrtsstraße des
Opelwerkes II.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die neue Erschließungsstraße und der
Anschlussbereich an die Hauptstraße als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. In diesem
Zusammenhang wurden verschiedene Ertüchtigungsmöglichkeiten des Knotenpunktes
Hauptstraße/Zufahrt Opel-Werk/neue Erschließungsstraße untersucht. Die flächenmäßige
Festsetzung im Bebauungsplan ermöglicht sowohl die Anlage eines Kreisverkehrplatzes als auch
einen Ausbau der vorhandenen Kreuzung.
Rahmenbedingungen
Die Hauptstraße ist Bestandteil der B 235, damit auch des Bochumer Vorbehaltsnetzes und weist
eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von ca. 13.000 Kfz/Tag auf. Der
Schwerverkehrsanteil beträgt 7,5 Prozent. Je Fahrtrichtung stehen zwei Fahrstreifen zur
Verfügung. Der Fußgänger- und Radfahrerverkehr wird auf begleitenden gemeinsamen Geh- und
Radwegen (VZ 240) geführt.
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung wurde im Februar 2011 eine Knotenpunktzählung
vorgenommen. Ermittelt wurden im Untersuchungszeitraum (15-18h) insgesamt 2.805 Fz/3h. In
der Erhebung wurde abbiegescharf nach Pkw, Lieferwagen, Lkw, Bussen, Lastzügen, Krads und
Fahrrädern unterschieden. Aufgrund der Nutzung der Opelwerke waren die Hauptfahrbeziehungen
entlang der Hauptstraße zu verzeichnen.
Für den Prognosefall wurden der Zusatzverkehr für den Bau- und Gartenmarkt, weitere
Gewerbebetriebe und eine Systemgastronomie ermittelt. Diese wurden als Zufahrtsrichtung jeweils
zu fünfzig Prozent dem südlichen und nördlichen Abschnitt der Hauptstraße zu geschlagen. Es ist
zu beachten, dass es sich um eine Standortverlagerung vom bisherigen benachbarten Standort
am Wallbaumweg handelt und um keine Neuansiedlung, d. h. dass in den Analyse-Belastungen
gewisse Kundenfahranteile bereits enthalten sind. Somit ergeben sich zum Teil lediglich
Verschiebungen in den Richtungsbelastungen.
Aufbauend auf den Prognose-Belastungen wurden in der Leistungsfähigkeitsberechnungen weder
abmindernde
Synergieeffekte
zwischen
den
Einzelnutzungen
der
Fläche,
noch
Fahrtunterbrechungen berücksichtigt. Darüberhinaus wurden für die Verkaufsflächenerweiterung
sehr ungünstige Verkehrserzeugungsansätze gewählt, so dass die Ergebnisse der
Leistungsfähigkeitsberechnungen einen großzügigen Reservepuffer beinhalten.
Im vorliegenden Fall wurden die Leistungsfähigkeiten und die Kapazitätsreserven für eine
Ertüchtigung der Lichtsignalanlage sowie die Errichtung eines Kreisverkehrs errechnet.
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Vorlage Nr.: 20130439
Leistungsfähigkeiten
Im Vergleich Prognosefall (Kreuzung mit Lichtsignalanlage) zum Analysefall (Einmündung mit
Lichtsignalanlage) ergeben sich für die zukünftige Entwicklung der Gewerbefläche deutlich
spürbare Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage. Dennoch ist ebenfalls
erkennbar, dass die zukünftig erwarteten Kfz-Verkehre am betroffenen Knotenpunkt mit einer
befriedigenden Verkehrsqualität bewältigt werden können. Der Schwellenwert einer ausreichenden
Verkehrsqualität von 70 sec/Fz mittlerer Wartezeit wird in allen Verkehrsströmen eingehalten. Der
Verkehrsablauf auf der Hauptstraße wird nur in geringen Umfang von einer künftigen
Vollsignalisierung beeinträchtigt, die mittleren Wartezeiten liegen hier je nach Fahrtrichtung
zwischen 17 und 25 sec/Fz auf der Hauptstraße. Die Ausfahrt der neuen Planstraße weist für den
Prognosefall in den Nachmittagsstunden 95%-Staulängen von 70 m für den Linksabbieger
Richtung Norden und von 60 m für den Rechtsabbieger Richtung Süden auf. Dies sollte bei der
baulichen Herstellung der Straße berücksichtigt werden.
Alternativ wurde die Leistungsfähigkeit eines kleinen Kreisverkehres mit jeweils einspurigen
Zufahrten und einer einspurigen Kreisfahrbahn geprüft.
In allen Kreisverkehrszufahrten ergeben sich mittlere Wartezeiten von 20 sec/Fz in den
Nachmittagsspitzenstunden.
Die Fahrmöglichkeiten der wartepflichten Kfz werden maßgeblich von dem bevorrechtigten
Verkehr innerhalb des Kreisverkehres beeinflusst. Die Verkehrsqualität ist jedoch in allen
Zufahrten durchweg mindestens gut (QSV B).
Im Vergleich zu einer signalisierten Kreuzung wird die Verkehrsqualität bei einem Kreisverkehr
durchweg als gut für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer eingestuft.
Vor dem Hintergrund einer offenen Nutzung der Opel II- und Opel III-Flächen ist aus
verkehrsplanerischer Sicht der Kreisverkehr die für die Zukunft sicherere, weil leistungsfähigere
Variante. Zudem ist der Kreisverkehr aus städtebaulichen Gründen vorzuziehen. Der Kreisverkehr
bildet einen städtebaulichen Verteilungspunkt, der die Flächen der beiden Opel-Werke miteinander
verbindet und zudem eine Umlenkfunktion gegenüber der bislang dominanten Hauptstraße
wahrnimmt.
Kreisverkehr
Die Ansiedlung des Bau- und Gartenmarktes bedingt eine Umgestaltung des jetzigen
Knotenpunktes. Derzeit handelt es sich um eine signalisierte Einmündung – Hauptstraße –
Privaterschließung Opel II. Für eine zukunftsorientierte, leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs
Richtung Langendreer und Dortmund-Lütgendortmund gewährleisten zu können und das neue
Gewerbegebiet anschließen zu können, ist die Umgestaltung des Knotenpunktes notwendig.
Geplant ist ein Kreisverkehr mit 35 m Durchmesser, der einen leistungsfähigen Abfluss der neuen
Nutzungen sowie des vorhandenen Verkehrs abwickeln kann (siehe Anlage 1). Die Zufahrt zum
Kreisverkehr erfolgt aus allen Richtungen einstreifig. Aus Richtung Norden kommend wird ca. 65 m
vor dem Kreisverkehr die rechte Fahrspur als Einfädelungsspur markiert, die Linksabbiegerspur zu
Opel II wird abmarkiert und als Fläche für die neue Fußgängermittelinsel genutzt. Aus Richtung
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Langendreer-Mitte kommend wird die rechte Fahrspur auf einer Länge von ca. 40 m eingezogen
und in das Straßenbegleitgrün integriert.
Die Linksabbiegerspur wird auf einer Länge von ca. 60 m abmarkiert, so dass der Verkehrsstrom
sich auf der mittleren Geradeausspur einsortiert. Die Ausfahrten auf die Hauptstraße können
zweispurig erfolgen, hier wurde der Fahrbahnquerschnitt beibehalten.
Die Fußgänger und Radfahrer werden über Fußgängerüberwege verkehrssicher durch den
Kreisverkehr geführt.
Gegenüber der jetzigen Knotenstruktur mit einer Lichtsignalanlage ergeben sich bei einem
Kreisverkehr Vorteile in der Verkehrsqualität. Diese gehen einher mit geringeren Wartezeiten aller
Verkehrsbeteiligten auch bei höheren Verkehrsbelastungen, einer Verbesserung der Orientierung
im Straßennetz und einer besseren Abwicklung des Verkehrs bei zeitlich wechselnden
Belastungen. Die Belastungsgrenze eines kleinen Kreisverkehrs beträgt in der Summe aller
Zufahrten max. 25.000 Fz/24h, die Prognose-Belastung auf der Hauptstraße liegt bei ca. 11.000
Fahrzeugen. Die Kapazitätsreserven liegen demnach im gesicherten Bereich von ca. 14.000
Fz/24h bzw. ca. 1.400 FZ/h, so dass auch eine verkehrsintensive Entwicklung auf den Opel II und
III-Flächen leistungsgerecht abgewickelt werden können.
Grunderwerb
Für die Errichtung des Kreisverkehres ist eine Fläche von ca. 450 m² von Seiten der Adam Opel
AG an die Stadt abzutreten. Dieser Flächenerwerb ist notwendig, um die Befahrbarkeit des
Kreisverkehrsplatzes auch bei hoher Belastung mit Lastzügen dauerhaft zu gewährleisten. Von
Seiten der Adam Opel AG wurde eine grundsätzliche Zustimmung zum Bau des Kreisverkehrs
bereits signalisiert.
Kosten
Die Kosten für die Errichtung des Kreisverkehres belaufen sich nach aktuellem Stand der
Kostenschätzung auf ca. 450.000 € (Stand Dezember 2012). Mit dem Investor wird ein
Erschließungsvertrag geschlossen, in dem er sich verpflichtet, die Herstellungs-, Ausbau- und
Anpassungskosten, bis auf einen Betrag von 150.000 € Eigenanteil der Stadt Bochum, zu tragen.
Der Eigenanteil der Stadt beziffert die geschätzten Mehrkosten des Kreisverkehres gegenüber
einer Ertüchtigung der bestehenden Lichtsignalanlage und der hiermit verbundenen
Ablösezahlung.
In den aufgeführten Kosten sind der Unterbau, die Beleuchtung, verkehrsregelnde und
wegweisende Beschilderung, Markierungsarbeiten sowie Straßenabläufe und Anpassungsarbeiten
mit enthalten.
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Bezeichnung der Vorlage
Grundsatzbeschluss eines Kreisverkehres an der Hauptstraße/Opel-Werk II in BochumLangendreer
Der Einrichtung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Hauptstraße / Zufahrt Opel II / neue
Planstraße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor die weitere Planung
und Umsetzung weiterzuverfolgen.
Für den Eigenanteil der Stadt Bochum sind entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.