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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
25.12.14, 13:12
Aktualisiert
27.01.18, 12:14

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20130439 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Grundsatzbeschluss eines Kreisverkehres an der Hauptstraße/Opel-Werk II in BochumLangendreer Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Ost Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 14.03.2013 17.04.2013 Anlagen Vorentwurfsplanung Kreisverkehr Hauptstraße Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20130439 Anlass: Der betrachtete Knotenpunkt liegt im Bochumer Stadtteil Langendreer an der Hauptstraße (B235) im Bereich der Opelwerke II und III. Westlich der Hauptstraße befindet sich eine brachliegende Industriefläche, für die aktuell ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird (vgl. Vorlage Nr. 20122724 und 20122724/1). Anlass für das Verfahren ist die Verlagerungsabsicht eines Baustoff- und Baumarktes vom Wallbaumweg auf die Brachfläche. Diese wird über eine neue Planstraße an die Hauptstraße angebunden. Der Zufahrtsbereich befindet sich gegenüber der privaten Zufahrtsstraße des Opelwerkes II. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden die neue Erschließungsstraße und der Anschlussbereich an die Hauptstraße als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Ertüchtigungsmöglichkeiten des Knotenpunktes Hauptstraße/Zufahrt Opel-Werk/neue Erschließungsstraße untersucht. Die flächenmäßige Festsetzung im Bebauungsplan ermöglicht sowohl die Anlage eines Kreisverkehrplatzes als auch einen Ausbau der vorhandenen Kreuzung. Rahmenbedingungen Die Hauptstraße ist Bestandteil der B 235, damit auch des Bochumer Vorbehaltsnetzes und weist eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von ca. 13.000 Kfz/Tag auf. Der Schwerverkehrsanteil beträgt 7,5 Prozent. Je Fahrtrichtung stehen zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Der Fußgänger- und Radfahrerverkehr wird auf begleitenden gemeinsamen Geh- und Radwegen (VZ 240) geführt. Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung wurde im Februar 2011 eine Knotenpunktzählung vorgenommen. Ermittelt wurden im Untersuchungszeitraum (15-18h) insgesamt 2.805 Fz/3h. In der Erhebung wurde abbiegescharf nach Pkw, Lieferwagen, Lkw, Bussen, Lastzügen, Krads und Fahrrädern unterschieden. Aufgrund der Nutzung der Opelwerke waren die Hauptfahrbeziehungen entlang der Hauptstraße zu verzeichnen. Für den Prognosefall wurden der Zusatzverkehr für den Bau- und Gartenmarkt, weitere Gewerbebetriebe und eine Systemgastronomie ermittelt. Diese wurden als Zufahrtsrichtung jeweils zu fünfzig Prozent dem südlichen und nördlichen Abschnitt der Hauptstraße zu geschlagen. Es ist zu beachten, dass es sich um eine Standortverlagerung vom bisherigen benachbarten Standort am Wallbaumweg handelt und um keine Neuansiedlung, d. h. dass in den Analyse-Belastungen gewisse Kundenfahranteile bereits enthalten sind. Somit ergeben sich zum Teil lediglich Verschiebungen in den Richtungsbelastungen. Aufbauend auf den Prognose-Belastungen wurden in der Leistungsfähigkeitsberechnungen weder abmindernde Synergieeffekte zwischen den Einzelnutzungen der Fläche, noch Fahrtunterbrechungen berücksichtigt. Darüberhinaus wurden für die Verkaufsflächenerweiterung sehr ungünstige Verkehrserzeugungsansätze gewählt, so dass die Ergebnisse der Leistungsfähigkeitsberechnungen einen großzügigen Reservepuffer beinhalten. Im vorliegenden Fall wurden die Leistungsfähigkeiten und die Kapazitätsreserven für eine Ertüchtigung der Lichtsignalanlage sowie die Errichtung eines Kreisverkehrs errechnet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20130439 Leistungsfähigkeiten Im Vergleich Prognosefall (Kreuzung mit Lichtsignalanlage) zum Analysefall (Einmündung mit Lichtsignalanlage) ergeben sich für die zukünftige Entwicklung der Gewerbefläche deutlich spürbare Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage. Dennoch ist ebenfalls erkennbar, dass die zukünftig erwarteten Kfz-Verkehre am betroffenen Knotenpunkt mit einer befriedigenden Verkehrsqualität bewältigt werden können. Der Schwellenwert einer ausreichenden Verkehrsqualität von 70 sec/Fz mittlerer Wartezeit wird in allen Verkehrsströmen eingehalten. Der Verkehrsablauf auf der Hauptstraße wird nur in geringen Umfang von einer künftigen Vollsignalisierung beeinträchtigt, die mittleren Wartezeiten liegen hier je nach Fahrtrichtung zwischen 17 und 25 sec/Fz auf der Hauptstraße. Die Ausfahrt der neuen Planstraße weist für den Prognosefall in den Nachmittagsstunden 95%-Staulängen von 70 m für den Linksabbieger Richtung Norden und von 60 m für den Rechtsabbieger Richtung Süden auf. Dies sollte bei der baulichen Herstellung der Straße berücksichtigt werden. Alternativ wurde die Leistungsfähigkeit eines kleinen Kreisverkehres mit jeweils einspurigen Zufahrten und einer einspurigen Kreisfahrbahn geprüft. In allen Kreisverkehrszufahrten ergeben sich mittlere Wartezeiten von 20 sec/Fz in den Nachmittagsspitzenstunden. Die Fahrmöglichkeiten der wartepflichten Kfz werden maßgeblich von dem bevorrechtigten Verkehr innerhalb des Kreisverkehres beeinflusst. Die Verkehrsqualität ist jedoch in allen Zufahrten durchweg mindestens gut (QSV B). Im Vergleich zu einer signalisierten Kreuzung wird die Verkehrsqualität bei einem Kreisverkehr durchweg als gut für alle beteiligten Verkehrsteilnehmer eingestuft. Vor dem Hintergrund einer offenen Nutzung der Opel II- und Opel III-Flächen ist aus verkehrsplanerischer Sicht der Kreisverkehr die für die Zukunft sicherere, weil leistungsfähigere Variante. Zudem ist der Kreisverkehr aus städtebaulichen Gründen vorzuziehen. Der Kreisverkehr bildet einen städtebaulichen Verteilungspunkt, der die Flächen der beiden Opel-Werke miteinander verbindet und zudem eine Umlenkfunktion gegenüber der bislang dominanten Hauptstraße wahrnimmt. Kreisverkehr Die Ansiedlung des Bau- und Gartenmarktes bedingt eine Umgestaltung des jetzigen Knotenpunktes. Derzeit handelt es sich um eine signalisierte Einmündung – Hauptstraße – Privaterschließung Opel II. Für eine zukunftsorientierte, leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs Richtung Langendreer und Dortmund-Lütgendortmund gewährleisten zu können und das neue Gewerbegebiet anschließen zu können, ist die Umgestaltung des Knotenpunktes notwendig. Geplant ist ein Kreisverkehr mit 35 m Durchmesser, der einen leistungsfähigen Abfluss der neuen Nutzungen sowie des vorhandenen Verkehrs abwickeln kann (siehe Anlage 1). Die Zufahrt zum Kreisverkehr erfolgt aus allen Richtungen einstreifig. Aus Richtung Norden kommend wird ca. 65 m vor dem Kreisverkehr die rechte Fahrspur als Einfädelungsspur markiert, die Linksabbiegerspur zu Opel II wird abmarkiert und als Fläche für die neue Fußgängermittelinsel genutzt. Aus Richtung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20130439 Langendreer-Mitte kommend wird die rechte Fahrspur auf einer Länge von ca. 40 m eingezogen und in das Straßenbegleitgrün integriert. Die Linksabbiegerspur wird auf einer Länge von ca. 60 m abmarkiert, so dass der Verkehrsstrom sich auf der mittleren Geradeausspur einsortiert. Die Ausfahrten auf die Hauptstraße können zweispurig erfolgen, hier wurde der Fahrbahnquerschnitt beibehalten. Die Fußgänger und Radfahrer werden über Fußgängerüberwege verkehrssicher durch den Kreisverkehr geführt. Gegenüber der jetzigen Knotenstruktur mit einer Lichtsignalanlage ergeben sich bei einem Kreisverkehr Vorteile in der Verkehrsqualität. Diese gehen einher mit geringeren Wartezeiten aller Verkehrsbeteiligten auch bei höheren Verkehrsbelastungen, einer Verbesserung der Orientierung im Straßennetz und einer besseren Abwicklung des Verkehrs bei zeitlich wechselnden Belastungen. Die Belastungsgrenze eines kleinen Kreisverkehrs beträgt in der Summe aller Zufahrten max. 25.000 Fz/24h, die Prognose-Belastung auf der Hauptstraße liegt bei ca. 11.000 Fahrzeugen. Die Kapazitätsreserven liegen demnach im gesicherten Bereich von ca. 14.000 Fz/24h bzw. ca. 1.400 FZ/h, so dass auch eine verkehrsintensive Entwicklung auf den Opel II und III-Flächen leistungsgerecht abgewickelt werden können. Grunderwerb Für die Errichtung des Kreisverkehres ist eine Fläche von ca. 450 m² von Seiten der Adam Opel AG an die Stadt abzutreten. Dieser Flächenerwerb ist notwendig, um die Befahrbarkeit des Kreisverkehrsplatzes auch bei hoher Belastung mit Lastzügen dauerhaft zu gewährleisten. Von Seiten der Adam Opel AG wurde eine grundsätzliche Zustimmung zum Bau des Kreisverkehrs bereits signalisiert. Kosten Die Kosten für die Errichtung des Kreisverkehres belaufen sich nach aktuellem Stand der Kostenschätzung auf ca. 450.000 € (Stand Dezember 2012). Mit dem Investor wird ein Erschließungsvertrag geschlossen, in dem er sich verpflichtet, die Herstellungs-, Ausbau- und Anpassungskosten, bis auf einen Betrag von 150.000 € Eigenanteil der Stadt Bochum, zu tragen. Der Eigenanteil der Stadt beziffert die geschätzten Mehrkosten des Kreisverkehres gegenüber einer Ertüchtigung der bestehenden Lichtsignalanlage und der hiermit verbundenen Ablösezahlung. In den aufgeführten Kosten sind der Unterbau, die Beleuchtung, verkehrsregelnde und wegweisende Beschilderung, Markierungsarbeiten sowie Straßenabläufe und Anpassungsarbeiten mit enthalten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 28) Vorlage Nr.: 20130439 Bezeichnung der Vorlage Grundsatzbeschluss eines Kreisverkehres an der Hauptstraße/Opel-Werk II in BochumLangendreer Der Einrichtung eines Kreisverkehrs am Knotenpunkt Hauptstraße / Zufahrt Opel II / neue Planstraße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor die weitere Planung und Umsetzung weiterzuverfolgen. Für den Eigenanteil der Stadt Bochum sind entsprechende Haushaltsmittel einzustellen.