Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
25.12.14, 13:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage
TOP/akt. Beratung
- Seite 1 Vorlage Nr. 20132842
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
Anfragende/r
Datum
CDU-Fraktion, Herr Gräfingholt
28.11.2013
Empfänger
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
28.11.2013
Betreff
Straßenbaubeiträge Herner Straße
Wortlaut
Anfang des Monats sind die Eigentümer von Grundstücken an der Herner Straße zwischen
Stadtgrenze Herne und Moritzstraße über die konkrete Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den
Umbau der Herner Straße informiert worden.
Unabhängig von Fragen des Einzelfalls, die von den Eigentümern im Rahmen der Anhörung
angesprochen werden können, stellen sich folgende Fragen:
1. Wie ist der beitragsfähige Aufwand ermittelt worden?
2. Sind von den Kosten die Fördergelder abgezogen und dann ein entsprechender
prozentuale Anteil ermittelt worden oder ist erst ein prozentualer Anteil ermittelt worden und
dann die Fördergelder abgezogen worden, anders ausgedrückt nimmt die Stadt mehr ein
als sie ausgegeben hat?
3. Die Anzahl der Parkflächen hat sich durch den Umbau reduziert. Kann da noch von
Verbesserungen gesprochen und Beiträge erhoben werden?
4. In wie weit sind städtische Grundstücksflächen, z. B. der Riemker Markt, in die Berechnung
der Flächen eingeflossen oder städtische Hinterlandflächen, z. B. Friedhof, Spielplatz, die
von der Herner Straße aus erschlossen werden, einbezogen worden?
5. In wie weit und in welchem Ausmaß sind zur Zeit unbebaute aber zulässigerweise
bebaubare Grundstücke in die Berechnung eingegangen?
6. In wie weit können Kosten der Entwässerung einbezogen werden, die die Eigentümer doch
bereits über die Entwässerungsgebühren bezahlen?
Anfrage
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TOP/akt. Beratung
Vorlage Nr. 20132842
7. Wann sind die bereits früher fertig gestellten Abschnitte der Herner Straße zwischen
Dorstener Straße und A 40 abgerechnet worden?
8. Welche Anforderungen gelten für die Abgrenzung einzelner (Bau)abschnitte? Müsste nicht
die gesamte Herner Straße betrachtet werden?
9. Ergibt sich nicht aus der Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen eine stärkere Verpflichtung
der Stadt, die Eigentümer im Vorfeld hinsichtlich des Ausbaustandards zu befragen? Hätte
man lieber vielleicht Geld für Flüsterasphalt gezahlt als für Radwege?
10. Hat die Rückstufung der Herner Straße (keine Bundesstraße mehr) Auswirkungen auf die
Straßenbaubeiträge?
11. In wie weit ist die Durchführung eines Musterverfahrens mit Rechtskraft für alle Anlieger
denkbar?
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