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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
25.12.14, 13:24
Aktualisiert
27.01.18, 12:20

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Inhalt der Datei

Anfrage TOP/akt. Beratung - Seite 1 Vorlage Nr. 20132842 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung Anfragende/r Datum CDU-Fraktion, Herr Gräfingholt 28.11.2013 Empfänger Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr 28.11.2013 Betreff Straßenbaubeiträge Herner Straße Wortlaut Anfang des Monats sind die Eigentümer von Grundstücken an der Herner Straße zwischen Stadtgrenze Herne und Moritzstraße über die konkrete Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den Umbau der Herner Straße informiert worden. Unabhängig von Fragen des Einzelfalls, die von den Eigentümern im Rahmen der Anhörung angesprochen werden können, stellen sich folgende Fragen: 1. Wie ist der beitragsfähige Aufwand ermittelt worden? 2. Sind von den Kosten die Fördergelder abgezogen und dann ein entsprechender prozentuale Anteil ermittelt worden oder ist erst ein prozentualer Anteil ermittelt worden und dann die Fördergelder abgezogen worden, anders ausgedrückt nimmt die Stadt mehr ein als sie ausgegeben hat? 3. Die Anzahl der Parkflächen hat sich durch den Umbau reduziert. Kann da noch von Verbesserungen gesprochen und Beiträge erhoben werden? 4. In wie weit sind städtische Grundstücksflächen, z. B. der Riemker Markt, in die Berechnung der Flächen eingeflossen oder städtische Hinterlandflächen, z. B. Friedhof, Spielplatz, die von der Herner Straße aus erschlossen werden, einbezogen worden? 5. In wie weit und in welchem Ausmaß sind zur Zeit unbebaute aber zulässigerweise bebaubare Grundstücke in die Berechnung eingegangen? 6. In wie weit können Kosten der Entwässerung einbezogen werden, die die Eigentümer doch bereits über die Entwässerungsgebühren bezahlen? Anfrage - Seite 2 - TOP/akt. Beratung Vorlage Nr. 20132842 7. Wann sind die bereits früher fertig gestellten Abschnitte der Herner Straße zwischen Dorstener Straße und A 40 abgerechnet worden? 8. Welche Anforderungen gelten für die Abgrenzung einzelner (Bau)abschnitte? Müsste nicht die gesamte Herner Straße betrachtet werden? 9. Ergibt sich nicht aus der Heranziehung zu Straßenbaubeiträgen eine stärkere Verpflichtung der Stadt, die Eigentümer im Vorfeld hinsichtlich des Ausbaustandards zu befragen? Hätte man lieber vielleicht Geld für Flüsterasphalt gezahlt als für Radwege? 10. Hat die Rückstufung der Herner Straße (keine Bundesstraße mehr) Auswirkungen auf die Straßenbaubeiträge? 11. In wie weit ist die Durchführung eines Musterverfahrens mit Rechtskraft für alle Anlieger denkbar? 2