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Sitzungsvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
Größe
54 kB
Erstellt
26.12.14, 17:14
Aktualisiert
27.01.18, 09:39

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Inhalt der Datei

Der Bürgermeister ‐ Dezernat II ‐ Fachbereich 10 ‐ Moers, den 17.01.2014 Sitzungsvorlage Nr. 15/2178 Beratungsfolge 1. Jugendhilfeausschuss öffentlich Kenntnisnahme 2. Hauptausschuss öffentlich Kenntnisnahme 3. Rat öffentlich Kenntnisnahme Jugendkulturzentrum "Bollwerk" Hier: Änderung des Mietvertrages Beschlussvorschlag: Sitzungsdatum 06.02.2014 12.02.2014 19.02.2014 Jugendhilfeausschuss, Hauptausschuss und Rat nehmen die Vertragsänderung zustimmend zur Kenntnis. Sachverhalt und Stellungnahme: Die Stadt Moers hat mit Mietvertrag vom 26.11.2009 das Gebäude des ehemaligen Güterbahnhofs Moers, Homberger Str. 107, zum Betrieb eines Jugendkulturzentrums oder einer vergleichbaren Einrichtung von der Stadtbau Moers GmbH angemietet. Nutzer ist der Verein zur Förderung der Jugendkulturarbeit im Kreis Wesel e.V. Im Laufe der Nutzung ist es in der Vergangenheit bei bestimmten Veranstaltungen zu Beschwerden von Anwohnern über Lärmimmissionen gekommen. Zwischenzeitlich wurden mehrere Anzeigen wegen Ruhestörung gestellt als auch ein Bürgerantrag initiiert. Sowohl der Fachdienst Ordnung als auch die Polizei wurden eingeschaltet. Zur Klärung des Sachverhaltes hat die Stadtbau Moers GmbH ein Gutachten (Bauakustische Messungen zum Schallschutz am Gebäude Bollwerk 107 in Moers) erstellen lassen. Für die Untersuchung sind bestimmte Nutzungsvarianten und die dementsprechenden Emissionsansätze zugrunde gelegt worden. Der Gutachter hat festgestellt, dass durch eine Kombination von baulichen sowie schallpegelsenkenden Maßnahmen (organisatorischen und technischen) unter Berücksichtigung der zu betrachtenden Nutzungs‐ und Emissionsansätze die Anforderungen an den Schallimmissionsschutz an allen berücksichtigten Immissionsorten eingehalten werden können. Die Finanzierung der zur Optimierung des Schallschutzes erforderlichen baulichen und technischen, schallpegelsenkenden Maßnahmen kann –in entsprechender Anwendung der für die Durchführung von Seite 1 von 3 Verbesserungsmaßnahmen/Modernisierungen im Mietrecht geltenden Regelungen‐ von der Stadtbau Moers GmbH als Vermieterin übernommen werden. Ein wirtschaftlicher Ausgleich könnte ‐anstelle einer Erhöhung der Miete, die ca. 1.800,‐ €/mtl. betragen würde‐ auch durch die Übernahme der Instandhaltungsverpflichtung, die in § 8 Absatz 2 des Mietvertrages vom 26.11.2009 geregelt ist, seitens der Stadt Moers erfolgen. Diese Verpflichtung kann durch eine Vertragsänderung auf die Stadt Moers übertragen werden. Für den Fall, dass der Mietvertrag nicht über die auf 10 Jahre abgeschlossene Dauer verlängert bzw. wenn nur eine der möglichen Verlängerungsoptionen wahrgenommen wird, kann die seitens der Stadtbau getätigte Investition über den kurzen Mietzeitraum nicht wirtschaftlich dargestellt werden, so dass in § 19 des Mietvertrages eine bedingte Ausgleichszahlung vorzusehen ist. Der Fachdienst Jugend befürwortet diesen Lösungsansatz. Begründung: Alle Instandsetzungsmaßnahmen der Einrichtungen der Offenen Kinder‐ und Jugendarbeit werden über die Managemententgelte ZGM abgewickelt. In dem Sachkonto 1.100.06.02 ‐ 52351000 Managemententgelte ZGM ‐ stehen für 2014 insgesamt pauschal 456.036 Euro zur Verfügung. In den vergangenen Jahren wurde aufgrund der zahlreichen alten und instandhaltungsintensiven Gebäude (altes Volksschulgebäude am Südring, altes Jugendzentrum „Kaktus“, 20 Jahre alte Container für die offene Kinderarbeit an der Römerstraße, Talstraße, Asberger Str.) erhebliche Mittel benötigt. Seit 3 Jahren haben eine umfangreiche Gebäudesanierung bzw. Neubauten stattgefunden. So wurde mit dem neuen „Bollwerk 107“, dem neuen „Kaktus“ an der Justus‐von‐Liebig‐Hauptschule, den neuen Kindereinrichtungen „Reki“ an der Talstraße und der Römerstraße sowie dem sich in der Umsetzung befindlichen Neubau an der Asberger Straße die Gebäudesituation deutlich verbessert. Als Konsequenz wird u.a. ein geringeres Instandhaltungserfordernis erwartet. Mögliche Instandsetzungserfordernisse des Gebäudes „Bollwerk 107“ können voraussichtlich durch diese Pauschale abgedeckt werden. Zudem ist auch hier aufgrund des Neubaus kurz‐ und mittelfristig nicht mit einem höheren Bedarf zu rechnen. Finanzielle Auswirkungen: Keine In Vertretung Seite 2 von 3 zum Kolk Beigeordnete Anlagen: 1. Mietvertrag 2. Änderung des Mietvertrages Seite 3 von 3