Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
Größe
54 kB
Erstellt
26.12.14, 17:14
Aktualisiert
27.01.18, 09:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Bürgermeister
‐ Dezernat II ‐ Fachbereich 10 ‐
Moers, den 17.01.2014
Sitzungsvorlage Nr. 15/2178
Beratungsfolge
1. Jugendhilfeausschuss
öffentlich
Kenntnisnahme
2. Hauptausschuss
öffentlich
Kenntnisnahme
3. Rat
öffentlich
Kenntnisnahme
Jugendkulturzentrum "Bollwerk" Hier: Änderung des Mietvertrages
Beschlussvorschlag:
Sitzungsdatum
06.02.2014
12.02.2014
19.02.2014
Jugendhilfeausschuss, Hauptausschuss und Rat nehmen die Vertragsänderung zustimmend zur
Kenntnis.
Sachverhalt und Stellungnahme:
Die Stadt Moers hat mit Mietvertrag vom 26.11.2009 das Gebäude des ehemaligen
Güterbahnhofs Moers, Homberger Str. 107, zum Betrieb eines Jugendkulturzentrums
oder einer vergleichbaren Einrichtung von der Stadtbau Moers GmbH angemietet.
Nutzer ist der Verein zur Förderung der Jugendkulturarbeit im Kreis Wesel e.V.
Im Laufe der Nutzung ist es in der Vergangenheit bei bestimmten Veranstaltungen zu
Beschwerden von Anwohnern über Lärmimmissionen gekommen.
Zwischenzeitlich wurden mehrere Anzeigen wegen Ruhestörung gestellt als auch ein
Bürgerantrag initiiert. Sowohl der Fachdienst Ordnung als auch die Polizei wurden
eingeschaltet.
Zur Klärung des Sachverhaltes hat die Stadtbau Moers GmbH ein Gutachten
(Bauakustische Messungen zum Schallschutz am Gebäude Bollwerk 107 in Moers)
erstellen lassen.
Für die Untersuchung sind bestimmte Nutzungsvarianten und die
dementsprechenden Emissionsansätze zugrunde gelegt worden.
Der Gutachter hat festgestellt, dass durch eine Kombination von baulichen sowie
schallpegelsenkenden Maßnahmen (organisatorischen und technischen) unter
Berücksichtigung der zu betrachtenden Nutzungs‐ und Emissionsansätze die
Anforderungen an den Schallimmissionsschutz an allen berücksichtigten
Immissionsorten eingehalten werden können.
Die Finanzierung der zur Optimierung des Schallschutzes erforderlichen baulichen
und technischen, schallpegelsenkenden Maßnahmen kann –in entsprechender
Anwendung der für die Durchführung von
Seite 1 von 3
Verbesserungsmaßnahmen/Modernisierungen im Mietrecht geltenden Regelungen‐
von der Stadtbau Moers GmbH als Vermieterin übernommen werden. Ein
wirtschaftlicher Ausgleich könnte ‐anstelle einer Erhöhung der Miete, die ca. 1.800,‐
€/mtl. betragen würde‐ auch durch die Übernahme der Instandhaltungsverpflichtung,
die in § 8 Absatz 2 des Mietvertrages vom 26.11.2009 geregelt ist, seitens der Stadt
Moers erfolgen.
Diese Verpflichtung kann durch eine Vertragsänderung auf die Stadt Moers
übertragen werden.
Für den Fall, dass der Mietvertrag nicht über die auf 10 Jahre abgeschlossene Dauer
verlängert bzw. wenn nur eine der möglichen Verlängerungsoptionen
wahrgenommen wird, kann die seitens der Stadtbau getätigte Investition über den
kurzen Mietzeitraum nicht wirtschaftlich dargestellt werden, so dass in § 19 des
Mietvertrages eine bedingte Ausgleichszahlung vorzusehen ist.
Der Fachdienst Jugend befürwortet diesen Lösungsansatz.
Begründung:
Alle Instandsetzungsmaßnahmen der Einrichtungen der Offenen Kinder‐ und
Jugendarbeit werden über die Managemententgelte ZGM abgewickelt. In dem
Sachkonto 1.100.06.02 ‐ 52351000 Managemententgelte ZGM ‐ stehen für 2014
insgesamt pauschal 456.036 Euro zur Verfügung. In den vergangenen Jahren wurde
aufgrund der zahlreichen alten und instandhaltungsintensiven Gebäude (altes
Volksschulgebäude am Südring, altes Jugendzentrum „Kaktus“, 20 Jahre alte
Container für die offene Kinderarbeit an der Römerstraße, Talstraße, Asberger Str.)
erhebliche Mittel benötigt.
Seit 3 Jahren haben eine umfangreiche Gebäudesanierung bzw. Neubauten
stattgefunden. So wurde mit dem neuen „Bollwerk 107“, dem neuen „Kaktus“ an der
Justus‐von‐Liebig‐Hauptschule, den neuen Kindereinrichtungen „Reki“ an der
Talstraße und der Römerstraße sowie dem sich in der Umsetzung befindlichen
Neubau an der Asberger Straße die Gebäudesituation deutlich verbessert. Als
Konsequenz wird u.a. ein geringeres Instandhaltungserfordernis erwartet. Mögliche
Instandsetzungserfordernisse des Gebäudes „Bollwerk 107“ können voraussichtlich
durch diese Pauschale abgedeckt werden. Zudem ist auch hier aufgrund des Neubaus
kurz‐ und mittelfristig nicht mit einem höheren Bedarf zu rechnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
In Vertretung
Seite 2 von 3
zum Kolk
Beigeordnete
Anlagen:
1.
Mietvertrag
2.
Änderung des Mietvertrages
Seite 3 von 3