Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Anlage 1.1 Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB.pdf
Größe
57 kB
Erstellt
26.12.14, 17:16
Aktualisiert
27.01.18, 09:44
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Anlage 1.1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort - Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
13.03.2014
Lfd. Nr.
1
Öffentlichkeit
Stellungnahmen
Mehrere Bürger Unsere Bedenken richten sich besonders geaus dem Gallier- gen den zu erwartenden Lärm und [wir] halring
ten den geplanten Schallschutz für nicht ausreichend. In dem Bebauungsplan ist kein
E-Mails vom
Schallschutz / Sichtschutz eingezeichnet oder
20.12.2012 und
berücksichtigt worden. Unsere Rechte auf
21.12.2012
Immissionsschutz (Lärm, Geruch) und auf
Gesundheit werden somit verletzt.
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Die Bedenken werden nicht geteilt.
Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens erstellte der TÜV NORD das Gutachten
„Geräuschemissionen und -immissionen durch das geplante Geschäftshaus an der
Rheinberger Straße / Kampstraße in Moers“ (15.11.2013). Darin werden die Geräuscheinwirkungen durch den Lebensmittelmarkt sowie den zugehörigen Parkplatz ermittelt und unter anderem in der Nachbarschaft am Gallierring beurteilt (Immissionspunkte IP8, IP9 und IP10). Unter näher bezeichneten Voraussetzungen kommen die
Gutachter zu dem Schluss, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der Technischen
Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) an allen Immissionsorten eingehalten
werden. Zu diesen Voraussetzungen im Sinne von Schallschutzmaßnahmen zählen:
- Errichtung der beiden Lärmschutzwände LSW 1 (im Bereich der nordwestlichen
Zufahrt) und LSW 2 (entlang des Gallierrings), mit jeweils 3 m Höhe über Gelände,
- Ausstattung der Park- und Verkehrsflächen mit glatter Oberfläche,
- Verwendung von Einkaufswagen mit geräuscharmer Gummibereifung,
- Unterbringung der Einkaufswagen in geschlossenen Parkboxen,
- schallgedämmte Ausführung der technischen Einrichtungen (u.a. Verflüssiger).
Den Bau der Lärmschutzwände setzt der Bebauungsplan fest. Die sonstigen Maßnahmen zum Schallschutz werden im Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Moers
und dem Vorhabenträger verbindlich geregelt. Damit trägt die städtebauliche Planung
den Belangen des Schallschutzes umfassend Rechnung. Gesundheitsgefährdungen
sind durch die festgestellten Geräuscheinwirkungen nicht zu befürchten. Anhaltspunkte für Geruchsbelästigungen liegen nicht vor.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Ursprünglich sind wir davon ausgegangen,
dass rund um das Gelände zu den angrenzen- Die Annahme eines durchgehenden Schutzes durch 3 m hohe bepflanzte Schallden Wohnhäusern, dieses durchgehend mit schutz- und Sichtschutzwände ist zutreffend. Im Vorentwurf des Bebauungsplans war
einer 3 Meter hohen grünen bewachsenen die Anlieferung noch an der Westseite des Marktgebäudes vorgesehen. Inzwischen ist
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Anlage 1.1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort - Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
13.03.2014
Lfd. Nr.
Öffentlichkeit
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Schallschutzwand versehen wird, welche zeitgleich auch als Sichtschutz dient (ähnlich
Jockenstraße). Sorge vor Lärmbelästigung
haben wir vor allem von den rückwärtsfahrenden Transportern / LKW’s, ausgehend von
dem Bereich der Anlieferung.
die Anlieferung auf die Südseite verlegt worden; gleichzeitig ist das Gebäude in westlicher Richtung bis auf einen Abstand von ca. 3m an die Grundstücksgrenze herangerückt. Für den westlichen Grundstücksbereich heißt das: die Geräusche werden durch
das Gebäude selbst (Eigenabschirmung) und durch eine Schallschutzwand gedämmt,
die von der nordwestlichen Gebäudeecke bis fast zur Kampstraße reicht. Zwischen
diesen baulichen Anlagen und der westlichen Nachbargrenze liegt ein durchgehender
Pflanzstreifen, der mit einer freiwachsenden Landschaftshecke gestaltet wird.
An der Südseite erstreckt sich die zweite Schallschutzwand von dem Anschluss an die
bestehende Wand im Osten bis zur Auskragung des Gebäudes im Bereich der Anlieferung. Die schmale Fläche zwischen Gallierring und Wand soll ebenfalls bepflanzt
werden; sie geht in die breitere Pflanzfläche P1 über.
Das Rückwärtsfahren der Lkw ist im Schallgutachten berücksichtigt worden.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Der geplante Fußweg ist zwar eine gute Idee,
aber hier hätten wir eine Schleuse oder ähnliches als Lärm und Sichtschutz erwartet. Zwischen dem Gallierring und dem Lebensmittelmarkt sind ja bekanntlich 3 Meter Grenzabstand, sollte hier kein zusätzlicher Schallschutz hinzukommen, hoffen wir zumindest,
dass der bereits vorhandene begrünte Zaun
erhalten bleibt und durch viele, viele weitere
Grünpflanzen erweitert wird. Ggf. werden wir
uns rechtlichen Rat einholen hinsichtlich
eines Normenkontrollantrags.
Infolge der Verlegung der Anlieferung auf die Südseite musste der ursprünglich in
diesem Bereich angedachte Gehweg aus Sicherheitsgründen entfallen.
Der Abstand zwischen der Außenkante des Marktgebäudes und der Außenkante des
Gallierrings (Straßenbegrenzungslinie) beträgt nicht mehr 3,0 m, sondern nur noch
rund 0,9 m, weil die Bebauung des Grundstücks dies erfordert, und weil die Abstandsfläche eines Gebäudes gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 der Landesbauordnung (BauO NRW)
bis in die Mitte einer öffentlichen Verkehrsfläche – hier: Gallierring – ragen darf.
Unabhängig von dem Grenzabstand werden die baulichen Anlagen entlang des Gallierrings lückenlos eingegrünt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
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Anlage 1.1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers, Utfort - Rheinberger Straße / Kampstraße gemäß § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
13.03.2014
Lfd. Nr.
Öffentlichkeit
Stellungnahmen
Abwägung (Stellungnahme der Verwaltung)
Unseres Wissens endet die Bürgerbeteiligung
schon bereits am 21. Dezember, aufgrund der
Kürze der Zeit haben wir daher auf eine Unterschriftaktion verzichtet. Zudem befinden
sich die Hälfte der direkt betroffenen Anwohner noch in der Bauphase und wir gehen davon aus, dass diese wahrscheinlich ähnlicher
Meinung sind.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der geplante Ort für die Müllunterbringung ist
ebenfalls fragwürdig, da er unmittelbar an das Die Anordnung des Gebäudes und der zugehörigen Nebenanlagen wurde im Laufe des
umliegende Grundstück angrenzt.
Planungsverfahrens mehrfach modifiziert. Dadurch werden die Müllcontainer nicht
mehr westlich des Gebäudes, sondern an dessen Südseite untergebracht. Gemäß
Durchführungsvertrag sind die Container in bauliche Anlagen zu integrieren oder mit
einem Sichtschutz aus Mauerwerk oder Bepflanzung zu umgeben. Eine Beeinträchtigung der benachbarten Wohnbebauung kann ausgeschlossen werden, weil die Anlieferungsrampe und die Sammelcontainer von der Lärmschutzwand LSW 2 vollständig
abgeschottet werden.
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