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Anlage 1.1 Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit.pdf

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Daten

Kommune
Moers
Dateiname
Anlage 1.1 Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit.pdf
Größe
31 kB
Erstellt
26.12.14, 17:17
Aktualisiert
27.01.18, 09:44

Inhalt der Datei

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers „Klever Straße / Baerler Straße gemäß § 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. 1 21.03.2014 Öffentlichkeit Stellungnahmen Abwägung Eine Bürgerin und ein Bürger der Klever Str. 47441 Moers Einem Zeitungsartikel konnten wir entnehmen, dass die Bebauung an der Ecke Klever Straße/Baerler Straße zukünftig erfolgen soll. Man plant eine McDonalds Drive In Filiale „da es sich städtebaulich um eine erhebliche Aufwertung des Grundstücks und des Umfeldes Handeln würde“ konnten wir in der Zeitung lesen. Das ist ja wohl ein Witz. Die Stadt möchte ernsthaft eine Fastfood Kette neben ein geplantes Herzzentrum setzen? Auch würde der Bau eines derartigen Restaurants sicherlich alle in der Nähe wohnenden Anwohner der Wittfeldstraße, Klever Straße und Baerler Straße auch in der Nacht erheblich stören. Wir sind aufgrund des angrenzenden Straßenlärms ohnehin tagsüber einer erheblichen Lärmbelastung ausgesetzt und finden i. d. R. ausschließlich am späten Abend bzw. in der Nacht, abgesehen von einer Gruppe von nächtlichen Rasern, unseren Schlaf. Nachdem der besagte Nachtclub keinen Lärm verursachte, auch nachts nicht, wird dies mit einem 24 Std. Drive-In zukünftig anders. Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, ist eine Allgemeine Vorschrift, die dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, jedoch nicht anzuwenden bei Straßenverkehrslärm, dient. Die Richtwerte in der TALärm dürfen zu keiner Tages- und Nachtzeit überschritten werden. Dazu gehört u. a. auch der Parkplatzlärm, da dieser zum Gewerbelärm und nicht zum Verkehrslärm zugeordnet ist. Für das allgemeine Wohngebiet nordöstlich des Plangebietes beträgt der Immissionsrichtwert E-Mail vom 06.11.2012 tags: nachts: 55 dB(A) (06.00 - 22.00 Uhr) 40 dB(A) (22.00 - 06.00 Uhr) und für das Krankenhausgebiet nördlich des Plangebietes beträgt der Immissionsrichtwert 1 Anlage 1.1 für das Mischgebiet westlich des Plangebietes beträgt der Immissionsrichtwert tags: 60 dB(A) (06.00 - 22.00 Uhr) nachts: 45 dB(A) (22.00 - 06.00 Uhr) Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers „Klever Straße / Baerler Straße gemäß § 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Öffentlichkeit Stellungnahmen 21.03.2014 Abwägung tags: nachts: 45 dB(A) (06.00 - 22.00 Uhr) 35 dB(A) (22.00 - 06.00 Uhr) Für "Tageszeiten mit erhöhten Empfindlichkeiten" wird für Wohn- und Krankenhausbebauung ein Ruhezeitzuschlag von + 6 dB(A) für folgende Zeiträume in Ansatz gebracht: werktags: 06.00 - 07.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr sonn- / feiertags: 06.00 - 09.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr Um die Immissionssituation zu ermitteln und zu beurteilen mit dem Ziel die Immissionsrichtwerte sowohl für die Tages- als auch für die Nachtzeit gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung und des Krankenhausgebietes in Verbindung mit der TA-Lärm einzuhalten, wurde ein Schallschutzgutachten erstellt. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind folgende Maßnahmen zu treffen: Im Bereich der zentralen Ein- und Ausfahrt an der Klever Straße wird zum Schutz und besonders zur Einhaltung der Nachtwerte der gegenüberliegenden Wohnbebauung (Klever Straße 63 und 65) eine 26 m lange und je nach Geländeniveau ca. 2,00 m - 2,50 m hohe Schallschutzwand (Mindesthöhe Oberkante - OK - von 29,00 m über Normalhöhennull (ü. NHN)) erforderlich. Sie muss ein Schalldämmmaß von mind. 24 dB(A) einhalten. Weiterhin ist parallel zur Drive-Spur im Norden eine 79 m lange und je nach Geländeniveau ca. 4,50 m hohe Schallschutzwand (Mindesthöhe OK von 31,50 m ü. NHN, die oberen 1,50 m als Schenkel unter 45° abgewinkelt) erforderlich, die zur Schallabsorbierung zur geplanten Krankenhauserweiterung nördlich des Plangebietes und zugleich zum Schutz der Wohnbebauung (Wittfeldstraße 1 und Baerler Straße 99) nord-östlich des Plangebietes erforderlich ist. Die Schallschutzwand ist auch aufgrund einer eventuellen Reaktivierung 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers „Klever Straße / Baerler Straße gemäß § 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Öffentlichkeit Stellungnahmen Wegen des anfallenden Lärms können Sie davon ausgehen, dass wir, falls nötig stetig unsere Polizei rufen werden und entsprechende Klageschriften über unseren Anwalt einreichen, bis eine einvernehmliche Lösung für uns betroffene Anwohner gefunden wurde. Als Bewohner der Stadt Moers hoffe ich, dass unser Anliegen bzw. das meiner Familie und der betroffenen Nachbarn noch etwas zählt. Ich bitte u.a. darum mir mitzuteilen, wieviele Unterschriften es bedarf, damit unsere Interessen durch die Stadt Moers gehört und berücksichtig werden. 21.03.2014 Abwägung der Kreisbahn für den Personenverkehr beidseits hochabsorbierend auszuführen, um Reflexionen zu vermeiden. Für den Schrägschenkel der Schallschutzwand gelten nicht die Forderungen der Schallabsorption, hier wird ein Schalldämm-Maß von mind. 24 dB(A) gefordert. Die Schallschutzwände sind in der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans lagegenau festgesetzt. Ergänzend wurden textliche Festsetzungen zu ihrer Beschaffenheit getroffen. Des Weiteren ist die Außengastronomie bzw. die Terrassennutzung nur zur Tageszeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) zulässig. Für die Wohnbebauung an der Klever Straße wurde im Schallschutzgutachten eine Vorbelastung durch den Verkehrslärm tags/nachts festgestellt, so dass hier die von McDonald`s ausgehenden Geräusche überlagert werden. Dessen ungeachtet wird die schalltechnische Ausbreitungsberechnung unter Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen so ausgelegt, dass die Immissionsrichtwerte für den Gewerbelärm auch nachts an allen Punkten erfüllt werden. Aufgrund des erstellten Schallschutzgutachtens wird der Nachweis erbracht, dass für die geplante Nutzung bei Verwirklichung der Schallschutzmaßnahmen alle relevanten Vorgaben in Bezug auf den Schallschutz eingehalten werden. Die Bürgerin und der Bürger wurden am 07.11.2012 per E-Mail darüber informiert, dass der der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt der Stadt Moers am 31.10.2012 beschlossen hat, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuleiten und die im Baugesetzbuch vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Weiterhin wurde in der E-Mail erläutert: "Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht für den Zeitraum von 3 Wochen die Möglichkeit die Pläne einzusehen und mit fachkundigem Personal des Fachbereichs Stadtplanung und Grünflächen zu erörtern. In diesem Rahmen können Sie Ihre Bedenken mündlich zu Protokoll zu geben oder auch schriftlich darlegen. Ihre Bedenken werden dann im weiteren Verfahren zur 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers „Klever Straße / Baerler Straße gemäß § 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. 2 Öffentlichkeit Stellungnahmen Ein Bürger der Erst einmal herzlichen Glückwunsch zu der AnsiedFriedrichstr. lung einer McDonalds Filiale in Moers! Toll wäre 47441 Moers wenn die Filiale nicht von dem bestehenden Betreiber der Restaurants Moers, Kamp-Lintfort und NeuE-Mail vom kirchen-Vluyn betrieben würde, dies ist aber bei 08.01.2013 MCDONALD’S wohl nicht machbar. Wie auch immer, ich denke dass die MCD Filiale die Strasse deutlich aufhübscht! Das Matratzen-Geschäft sieht ja grausam aus zumal deren Nachtbeleuchtung zur Erblindung führen kann. Apropos Stadtplanung… Ich hatte da mal eine Idee zur Neugestaltung (Verkehr) vor Ihrem neuen „neuen“ Rathaus! Wie wäre es wenn Sie die Strasse in beiden Richtungen einspurig und mit 10 km/h auslegen würden? (Beispiel: Duisburg, Landfermannstr. höhe Stadttheater Duisburg). Ich bin zwar wahrlich nicht der 30er & Spielstraßen Freund, aber ich denke so eine Verlangsamung der Strasse wäre dort sehr interessant, zumal auch der 21.03.2014 Abwägung Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans geprüft, selbstverständlich erhalten Sie anschließend Auskunft über das Ergebnis. Bereits jetzt können wir Ihnen mitteilen, dass das Thema Lärmschutz u.a. aufgrund der nahegelegenen Wohnnutzungen sowie des Krankenhauses Bethanien eine wichtige Rolle im Bebauungsplanverfahren spielt. So wurde seitens der Stadt bereits ein Lärmgutachten eingefordert, das derzeit erarbeitet wird. Aufbauend darauf werden die ggf. notwendigen Lärmschutzmaßnahmen festgelegt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird voraussichtlich Anfang 2013 im Rathaus der Stadt Moers stattfinden. Der genaue Ort sowie die Zeit der Beteiligungsfrist werden mindestens eine Woche vor Beginn im Amtsblatt, in der Tagespresse und im Internet auf der Homepage der Stadt Moers (www.moers.de) bekannt gegeben." Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Neugestaltung der Verkehrsführung um das Moerser Rathaus ist nicht Bestandteil dieses Planverfahrens und kann daher hier nicht berücksichtigt werden. Diese verkehrlichen Anregungen sind jedoch an die im Hause zuständigen Stellen weitergeleitet worden. 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers „Klever Straße / Baerler Straße gemäß § 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. 3 Öffentlichkeit Eine Bürgerin der Wittfeldstr. 47441 Mores E-Mail vom 22.01.2013 Stellungnahmen Anker-Händler (Braun) am Neumarkt davon profitieren würde. Da die oft laute Strasse hier schöner ins Stadtbild passen würde. Ich denke Sie sollten sich hierzu einmal die aktuell sehr unzureichende Verkehrsführung ansehen. Hier laufen Passanten kreuz und quer vom Rathaus Richtung Altstadt/Neumarkt. Autos parken die rechte Spur Höhe Trinkhalle zu. Querverkehr aus der Oberwallstr. fährt ein und nicht allzu selten wenden Fahrzeuge um die Insel höhe Fattoria. Also ich weiß nicht wie Sie die Situation dort sehen, aber ich finde sie stark verbesserungsfähig. Der geplante Neubau einer McDonald’s-Filiale an der Klever/Ecke Baerler Str. ist vom Standort her unmöglich. Ist Ihnen bewusst, dass es an dieser Kreuzung auf Grund des großen, dauernd geschlossenen Bahnübergangs andauernd zu einem Verkehrs-Chaos kommt, wenn dieser mehrmals täglich für längere Zeit geschlossen ist? Da ich Anwohner auf der Wittfeldstr. bin, bin ich selber davon betroffen. Bei geschlossenem Bahnübergang staut sich der Verkehr auf der Baerler Str. bis über die Kreuzung bis hin zur Einfahrt auf das ATU-Gelände, an der Klever-Str. stehen die Auto’s bis zum Autohaus Bernds, und vom Krankenhaus Bethanien aus kommend hat man wie ich auf der Klever Str. auch gar keine Möglichkeit mehr, in die Baerler Str. einzubiegen. Ich als Anwohner benutze daher täglich auf meinem Rückweg von der Arbeit die Möglichkeit über den Parkplatz des Krankenhauses zu fahren, indem ich 21.03.2014 Abwägung Laut Verkehrsgutachten der IGEPA Verkehrstechnik GmbH vom 17.03.2104 kann der signalisierte Knotenpunkt Klever Str. / Baerler Str. die Zusatzverkehre (in der Spitzenstunde jeweils 41 neugenerierte Fahrten im Quellund Zielverkehr) des Plangebietes leistungstechnisch in befriedigender Qualität abwickeln. Hierzu ist lediglich eine Modifikation der Grünzeiten in dem Signalprogramm 5 erforderlich, welches mit der Koordinierung im Zuge der Klever Str. allerdings vereinbar ist. 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers „Klever Straße / Baerler Straße gemäß § 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Öffentlichkeit Stellungnahmen ein Ticket für die Schränke löse und fahre am Altenpflegeheim wieder vom Parkplatz auf die Wittfeldstr., da der Rückstau wie vorher beschrieben eine Zufahrt über die Baerler Str. unmöglich macht. Es ist egal aus welcher Richtung man bei stehendem Stau kommt, ich und mehrere Anwohner fahren dann den Weg über den Krankenhausparkplatz. Nachdem der Bahnübergang dann geöffnet ist, stauen sich die Autos dann natürlich in die entgegen gesetzte Richtung. Die Planer sollten sich vor Ort über die Situation ein Bild machen. Man sollte bei der Bundesbahn und bei der NIAG eine Stellungnahme bezüglich der Zeiten und über die Häufigkeit des geschlossenen Bahnübergangs einholen. Das Ergebnis wird für sich sprechen. Ich frage mich allen Ernstes, wie soll der McDonald’s Kunde auf den Parkplatz bzw. dort runter kommen, bei dieser unmöglichen Stausituation. Oder ist angedacht, dass die Autofahrer sich bei geschlossenem Bahnübergang bei McDonald’s versorgen, um die Wartezeit vor dem Bahnübergang zu überbrücken. 21.03.2014 Abwägung Angaben zu den Schrankenschließungszeiten wurden seitens der DB AG bis dato nicht vorgelegt. Der 6-gleisige Bahnübergang der seitens der Deutschen Bahn betrieben wird, liegt 300 m östlich des Plangebietes. Durch längere Schrankenschließzeiten aufgrund von Personen-/ Gütertransporten und Rangierfahrten, entstehen hierdurch Rückstauerscheinungen bis in den Knotenbereich Klever Str. / Baerler Str. Aus diesem Grund ist die Ausfahrt des geplanten Drive-InSchnellrestaurants an der Baerler Straße zweispurig geplant, so dass rechtsausfahrende Fahrzeuge an wartenden linksausfahrenden Fahrzeugen vorbeifahren können. Möglichen Beeinträchtigungen durch Rückstauereignisse verlagern sich somit auf das Grundstück des Drive-InSchnellrestaurants. Eine Beeinträchtigung für wartende linksausfahrende Fahrzeuge im Falle eines Rückstaus durch die Schrankenschließung am Bahnübergang kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Ein- und Ausfahrt an der Klever Str. ist in der vorgesehenen Form, aus verkehrstechnischer Sicht leistungsfähig und unkritisch. 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers „Klever Straße / Baerler Straße gemäß § 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Nr. Öffentlichkeit 21.03.2014 Stellungnahmen Abwägung Die Standortwahl ist auf Grund der geschilderten Situation unmöglich. Meiner Meinung nach wäre als Standort das brach liegende Grundstück hinter dem Krankenhaus Bethanien und dem Busunternehmer Schlotmann an der Klever Str. die bessere Wahl. Es wäre dort sicherlich auch die Planung einer eigenen Zufahrt möglich (sowie auf der Rheinberger Str. beim „Cafe del Sol“ und dem „Autohaus Elspass“, was dort den Verkehrsfluß sicher nicht behindern würde. Die Entfernung zum ursprünglichen Standort beträgt höchstens 200300 Meter. Auf Grund der geschilderten Situation sollte die Standortfrage nochmals genau überprüft werden. Mögliche Behinderungen für den Kfz-Verkehr durch den Bahnübergang sind eine Bestandssituation und werden durch das geplante Vorhaben nur unerheblich beeinflusst. In der Verkehrsuntersuchung wurden in der Spitzenstunde jeweils 41 neugenerierte Fahrten im Quell- und Zielverkehr ermittelt. Im Vergleich zur bestehenden Verkehrsbelastungen sind die zu erwartenden neu generierten Verkehre als äußerst gering einzustufen. Aus verkehrlicher Sicht ist der Standort für das geplante Vorhaben somit geeignet. 7