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Kommune
Moers
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Anlage 1.1 Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit.pdf
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26.12.14, 17:17
Aktualisiert
27.01.18, 09:44
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers „Klever Straße / Baerler Straße gemäß § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd. Nr.
1
21.03.2014
Öffentlichkeit
Stellungnahmen
Abwägung
Eine Bürgerin und
ein Bürger der
Klever Str.
47441 Moers
Einem Zeitungsartikel konnten wir entnehmen, dass
die Bebauung an der Ecke Klever Straße/Baerler
Straße zukünftig erfolgen soll. Man plant eine
McDonalds Drive In Filiale „da es sich städtebaulich
um eine erhebliche Aufwertung des Grundstücks und
des Umfeldes Handeln würde“ konnten wir in der
Zeitung lesen. Das ist ja wohl ein Witz. Die Stadt
möchte ernsthaft eine Fastfood Kette neben ein
geplantes Herzzentrum setzen? Auch würde der Bau
eines derartigen Restaurants sicherlich alle in der
Nähe wohnenden Anwohner der Wittfeldstraße,
Klever Straße und Baerler Straße auch in der Nacht
erheblich stören. Wir sind aufgrund des angrenzenden Straßenlärms ohnehin tagsüber einer erheblichen Lärmbelastung ausgesetzt und finden i. d. R.
ausschließlich am späten Abend bzw. in der Nacht,
abgesehen von einer Gruppe von nächtlichen Rasern, unseren Schlaf. Nachdem der besagte
Nachtclub keinen Lärm verursachte, auch nachts
nicht, wird dies mit einem 24 Std. Drive-In zukünftig
anders.
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kurz TA Lärm, ist eine
Allgemeine Vorschrift, die dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, jedoch nicht
anzuwenden bei Straßenverkehrslärm, dient. Die Richtwerte in der TALärm dürfen zu keiner Tages- und Nachtzeit überschritten werden. Dazu
gehört u. a. auch der Parkplatzlärm, da dieser zum Gewerbelärm und nicht
zum Verkehrslärm zugeordnet ist.
Für das allgemeine Wohngebiet nordöstlich des Plangebietes beträgt der
Immissionsrichtwert
E-Mail vom
06.11.2012
tags:
nachts:
55 dB(A) (06.00 - 22.00 Uhr)
40 dB(A) (22.00 - 06.00 Uhr)
und für das Krankenhausgebiet nördlich des Plangebietes beträgt der Immissionsrichtwert
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Anlage 1.1
für das Mischgebiet westlich des Plangebietes beträgt der Immissionsrichtwert
tags:
60 dB(A) (06.00 - 22.00 Uhr)
nachts:
45 dB(A) (22.00 - 06.00 Uhr)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers „Klever Straße / Baerler Straße gemäß § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd. Nr.
Öffentlichkeit
Stellungnahmen
21.03.2014
Abwägung
tags:
nachts:
45 dB(A) (06.00 - 22.00 Uhr)
35 dB(A) (22.00 - 06.00 Uhr)
Für "Tageszeiten mit erhöhten Empfindlichkeiten" wird für Wohn- und
Krankenhausbebauung
ein Ruhezeitzuschlag von + 6 dB(A) für folgende Zeiträume in Ansatz gebracht:
werktags:
06.00 - 07.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
sonn- / feiertags:
06.00 - 09.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
Um die Immissionssituation zu ermitteln und zu beurteilen mit dem Ziel
die Immissionsrichtwerte sowohl für die Tages- als auch für die Nachtzeit
gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung und des Krankenhausgebietes in Verbindung mit der TA-Lärm einzuhalten, wurde ein Schallschutzgutachten erstellt.
Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte sind folgende Maßnahmen zu
treffen:
Im Bereich der zentralen Ein- und Ausfahrt an der Klever Straße wird zum
Schutz und besonders zur Einhaltung der Nachtwerte der gegenüberliegenden Wohnbebauung (Klever Straße 63 und 65) eine 26 m lange und je nach
Geländeniveau ca. 2,00 m - 2,50 m hohe Schallschutzwand (Mindesthöhe
Oberkante - OK - von 29,00 m über Normalhöhennull (ü. NHN)) erforderlich.
Sie muss ein Schalldämmmaß von mind. 24 dB(A) einhalten. Weiterhin ist
parallel zur Drive-Spur im Norden eine 79 m lange und je nach Geländeniveau ca. 4,50 m hohe Schallschutzwand (Mindesthöhe OK von 31,50 m ü.
NHN, die oberen 1,50 m als Schenkel unter 45° abgewinkelt) erforderlich,
die zur Schallabsorbierung zur geplanten Krankenhauserweiterung nördlich
des Plangebietes und zugleich zum Schutz der Wohnbebauung (Wittfeldstraße 1 und Baerler Straße 99) nord-östlich des Plangebietes erforderlich
ist. Die Schallschutzwand ist auch aufgrund einer eventuellen Reaktivierung
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers „Klever Straße / Baerler Straße gemäß § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd. Nr.
Öffentlichkeit
Stellungnahmen
Wegen des anfallenden Lärms können Sie davon
ausgehen, dass wir, falls nötig stetig unsere Polizei
rufen werden und entsprechende Klageschriften
über unseren Anwalt einreichen, bis eine einvernehmliche Lösung für uns betroffene Anwohner
gefunden wurde. Als Bewohner der Stadt Moers
hoffe ich, dass unser Anliegen bzw. das meiner Familie und der betroffenen Nachbarn noch etwas zählt.
Ich bitte u.a. darum mir mitzuteilen, wieviele Unterschriften es bedarf, damit unsere Interessen durch
die Stadt Moers gehört und berücksichtig werden.
21.03.2014
Abwägung
der Kreisbahn für den Personenverkehr beidseits hochabsorbierend auszuführen, um Reflexionen zu vermeiden. Für den Schrägschenkel der Schallschutzwand gelten nicht die Forderungen der Schallabsorption, hier wird ein
Schalldämm-Maß von mind. 24 dB(A) gefordert. Die Schallschutzwände sind
in der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans lagegenau
festgesetzt. Ergänzend wurden textliche Festsetzungen zu ihrer Beschaffenheit getroffen.
Des Weiteren ist die Außengastronomie bzw. die Terrassennutzung nur zur
Tageszeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) zulässig.
Für die Wohnbebauung an der Klever Straße wurde im Schallschutzgutachten eine Vorbelastung durch den Verkehrslärm tags/nachts festgestellt, so
dass hier die von McDonald`s ausgehenden Geräusche überlagert werden.
Dessen ungeachtet wird die schalltechnische Ausbreitungsberechnung unter Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen so ausgelegt, dass die
Immissionsrichtwerte für den Gewerbelärm auch nachts an allen Punkten
erfüllt werden.
Aufgrund des erstellten Schallschutzgutachtens wird der Nachweis erbracht, dass für die geplante Nutzung bei Verwirklichung der Schallschutzmaßnahmen alle relevanten Vorgaben in Bezug auf den Schallschutz eingehalten werden.
Die Bürgerin und der Bürger wurden am 07.11.2012 per E-Mail darüber informiert, dass der der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt
der Stadt Moers am 31.10.2012 beschlossen hat, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuleiten und die im
Baugesetzbuch vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Weiterhin wurde in der E-Mail erläutert: "Im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht für den Zeitraum von 3 Wochen die
Möglichkeit die Pläne einzusehen und mit fachkundigem Personal des
Fachbereichs Stadtplanung und Grünflächen zu erörtern. In diesem Rahmen
können Sie Ihre Bedenken mündlich zu Protokoll zu geben oder auch
schriftlich darlegen. Ihre Bedenken werden dann im weiteren Verfahren zur
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers „Klever Straße / Baerler Straße gemäß § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
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Öffentlichkeit
Stellungnahmen
Ein Bürger der Erst einmal herzlichen Glückwunsch zu der AnsiedFriedrichstr.
lung einer McDonalds Filiale in Moers! Toll wäre
47441 Moers
wenn die Filiale nicht von dem bestehenden Betreiber der Restaurants Moers, Kamp-Lintfort und NeuE-Mail vom
kirchen-Vluyn betrieben würde, dies ist aber bei
08.01.2013
MCDONALD’S wohl nicht machbar.
Wie auch immer, ich denke dass die MCD Filiale die
Strasse deutlich aufhübscht! Das Matratzen-Geschäft
sieht ja grausam aus zumal deren Nachtbeleuchtung
zur Erblindung führen kann.
Apropos Stadtplanung…
Ich hatte da mal eine Idee zur Neugestaltung (Verkehr) vor Ihrem neuen „neuen“ Rathaus! Wie wäre es
wenn Sie die Strasse in beiden Richtungen einspurig
und mit 10 km/h auslegen würden? (Beispiel: Duisburg, Landfermannstr. höhe Stadttheater Duisburg).
Ich bin zwar wahrlich nicht der 30er & Spielstraßen
Freund, aber ich denke so eine Verlangsamung der
Strasse wäre dort sehr interessant, zumal auch der
21.03.2014
Abwägung
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans geprüft, selbstverständlich erhalten Sie anschließend Auskunft über das Ergebnis.
Bereits jetzt können wir Ihnen mitteilen, dass das Thema Lärmschutz u.a.
aufgrund der nahegelegenen Wohnnutzungen sowie des Krankenhauses
Bethanien eine wichtige Rolle im Bebauungsplanverfahren spielt. So wurde
seitens der Stadt bereits ein Lärmgutachten eingefordert, das derzeit erarbeitet wird. Aufbauend darauf werden die ggf. notwendigen Lärmschutzmaßnahmen festgelegt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird voraussichtlich Anfang
2013 im Rathaus der Stadt Moers stattfinden. Der genaue Ort sowie die
Zeit der Beteiligungsfrist werden mindestens eine Woche vor Beginn im
Amtsblatt, in der Tagespresse und im Internet auf der Homepage der Stadt
Moers (www.moers.de) bekannt gegeben."
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Neugestaltung der Verkehrsführung um das Moerser Rathaus ist nicht Bestandteil dieses Planverfahrens und kann daher hier nicht berücksichtigt werden. Diese verkehrlichen Anregungen sind jedoch an die im Hause zuständigen Stellen weitergeleitet worden.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers „Klever Straße / Baerler Straße gemäß § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
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Öffentlichkeit
Eine Bürgerin der
Wittfeldstr.
47441 Mores
E-Mail vom
22.01.2013
Stellungnahmen
Anker-Händler (Braun) am Neumarkt davon profitieren würde.
Da die oft laute Strasse hier schöner ins Stadtbild
passen würde. Ich denke Sie sollten sich hierzu einmal die aktuell sehr unzureichende Verkehrsführung
ansehen. Hier laufen Passanten kreuz und quer vom
Rathaus Richtung Altstadt/Neumarkt. Autos parken
die rechte Spur Höhe Trinkhalle zu. Querverkehr aus
der Oberwallstr. fährt ein und nicht allzu selten
wenden Fahrzeuge um die Insel höhe Fattoria. Also
ich weiß nicht wie Sie die Situation dort sehen, aber
ich finde sie stark verbesserungsfähig.
Der geplante Neubau einer McDonald’s-Filiale an
der Klever/Ecke Baerler Str. ist vom Standort her
unmöglich.
Ist Ihnen bewusst, dass es an dieser Kreuzung auf
Grund des großen, dauernd geschlossenen Bahnübergangs andauernd zu einem Verkehrs-Chaos
kommt, wenn dieser mehrmals täglich für längere
Zeit geschlossen ist?
Da ich Anwohner auf der Wittfeldstr. bin, bin ich
selber davon betroffen. Bei geschlossenem Bahnübergang staut sich der Verkehr auf der Baerler Str.
bis über die Kreuzung bis hin zur Einfahrt auf das
ATU-Gelände, an der Klever-Str. stehen die Auto’s
bis zum Autohaus Bernds, und vom Krankenhaus
Bethanien aus kommend hat man wie ich auf der
Klever Str. auch gar keine Möglichkeit mehr, in die
Baerler Str. einzubiegen.
Ich als Anwohner benutze daher täglich auf meinem
Rückweg von der Arbeit die Möglichkeit über den
Parkplatz des Krankenhauses zu fahren, indem ich
21.03.2014
Abwägung
Laut Verkehrsgutachten der IGEPA Verkehrstechnik GmbH vom 17.03.2104
kann der signalisierte Knotenpunkt Klever Str. / Baerler Str. die Zusatzverkehre (in der Spitzenstunde jeweils 41 neugenerierte Fahrten im Quellund Zielverkehr) des Plangebietes leistungstechnisch in befriedigender
Qualität abwickeln. Hierzu ist lediglich eine Modifikation der Grünzeiten in
dem Signalprogramm 5 erforderlich, welches mit der Koordinierung im Zuge der Klever Str. allerdings vereinbar ist.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers „Klever Straße / Baerler Straße gemäß § 13a BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
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Öffentlichkeit
Stellungnahmen
ein Ticket für die Schränke löse und fahre am Altenpflegeheim wieder vom Parkplatz auf die Wittfeldstr., da der Rückstau wie vorher beschrieben eine
Zufahrt über die Baerler Str. unmöglich macht. Es ist
egal aus welcher Richtung man bei stehendem Stau
kommt, ich und mehrere Anwohner fahren dann den
Weg über den Krankenhausparkplatz. Nachdem der
Bahnübergang dann geöffnet ist, stauen sich die
Autos dann natürlich in die entgegen gesetzte Richtung.
Die Planer sollten sich vor Ort über die Situation ein
Bild machen.
Man sollte bei der Bundesbahn und bei der NIAG
eine Stellungnahme bezüglich der Zeiten und über
die Häufigkeit des geschlossenen Bahnübergangs
einholen. Das Ergebnis wird für sich sprechen.
Ich frage mich allen Ernstes, wie soll der McDonald’s
Kunde auf den Parkplatz bzw. dort runter kommen,
bei dieser unmöglichen Stausituation. Oder ist angedacht, dass die Autofahrer sich bei geschlossenem
Bahnübergang bei McDonald’s versorgen, um die
Wartezeit vor dem Bahnübergang zu überbrücken.
21.03.2014
Abwägung
Angaben zu den Schrankenschließungszeiten wurden seitens der DB AG
bis dato nicht vorgelegt.
Der 6-gleisige Bahnübergang der seitens der Deutschen Bahn betrieben
wird, liegt 300 m östlich des Plangebietes. Durch längere Schrankenschließzeiten aufgrund von Personen-/ Gütertransporten und Rangierfahrten, entstehen hierdurch Rückstauerscheinungen bis in den Knotenbereich
Klever Str. / Baerler Str.
Aus diesem Grund ist die Ausfahrt des geplanten Drive-InSchnellrestaurants an der Baerler Straße zweispurig geplant, so dass
rechtsausfahrende Fahrzeuge an wartenden linksausfahrenden Fahrzeugen vorbeifahren können. Möglichen Beeinträchtigungen durch Rückstauereignisse verlagern sich somit auf das Grundstück des Drive-InSchnellrestaurants. Eine Beeinträchtigung für wartende linksausfahrende
Fahrzeuge im Falle eines Rückstaus durch die Schrankenschließung am
Bahnübergang kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die Ein- und Ausfahrt an der Klever Str. ist in der vorgesehenen Form, aus
verkehrstechnischer Sicht leistungsfähig und unkritisch.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Moers „Klever Straße / Baerler Straße gemäß § 13a BauGB
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Öffentlichkeit
21.03.2014
Stellungnahmen
Abwägung
Die Standortwahl ist auf Grund der geschilderten
Situation unmöglich.
Meiner Meinung nach wäre als Standort das brach
liegende Grundstück hinter dem Krankenhaus
Bethanien und dem Busunternehmer Schlotmann an
der Klever Str. die bessere Wahl. Es wäre dort sicherlich auch die Planung einer eigenen Zufahrt möglich
(sowie auf der Rheinberger Str. beim „Cafe del Sol“
und dem „Autohaus Elspass“, was dort den Verkehrsfluß sicher nicht behindern würde. Die Entfernung
zum ursprünglichen Standort beträgt höchstens 200300 Meter. Auf Grund der geschilderten Situation
sollte die Standortfrage nochmals genau überprüft
werden.
Mögliche Behinderungen für den Kfz-Verkehr durch den Bahnübergang
sind eine Bestandssituation und werden durch das geplante Vorhaben nur
unerheblich beeinflusst. In der Verkehrsuntersuchung wurden in der Spitzenstunde jeweils 41 neugenerierte Fahrten im Quell- und Zielverkehr
ermittelt. Im Vergleich zur bestehenden Verkehrsbelastungen sind die zu
erwartenden neu generierten Verkehre als äußerst gering einzustufen. Aus
verkehrlicher Sicht ist der Standort für das geplante Vorhaben somit geeignet.
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