Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
Größe
52 kB
Erstellt
26.12.14, 17:18
Aktualisiert
27.01.18, 09:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Bürgermeister
‐ Dezernat IV ‐ Fachbereich 9 ‐
Moers, den 18.03.2014
Sitzungsvorlage Nr. 15/2278
Beratungsfolge
Sitzungsdatum
1.
Schulausschuss
öffentlich
Vorberatung
07.04.2014
2. Sozialausschuss
öffentlich
Vorberatung
08.04.2014
3.
Hauptausschuss
öffentlich
Vorberatung
07.05.2014
4. Rat
öffentlich
Entscheidung
14.05.2014
Richtlinie für die Gewährung freiwilliger Leistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1.
Die Richtlinie für die Gewährung freiwilliger Leistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs wird
in der vorgelegten Form beschlossen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel HSP‐konform in den Haushalt
2015 einzustellen sowie für 2014 ggf. durch Einsparungen an anderer Stelle die notwendigen Mittel
zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt und Stellungnahme:
1.
Auf der Basis der Vorlage Nr. 15/2170 für die Sitzung des Schulausschusses am 03.02.2014 und des
Sozialausschusses am 04.02.2014 sowie der entsprechenden Beratungen in diesen Gremien hat die
Verwaltung eine Richtlinie für die Gewährung freiwilliger Leistungen im Rahmen des
Schülerspezialverkehrs sowie einen korrespondierenden Abfragebogen erarbeitet.
2.
Nach der Richtlinie kommt eine Beförderung mit Privatfahrzeugen bei Erstattung auf der Basis eines
Betrages , der höher ist als die gesetzlich grundsätzlich vorgesehenen 13 cent / km, dann in Betracht,
wenn folgende Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sind:
Voraussetzung 1: Der Schüler/ die Schülerin kommt aus Moers.
Voraussetzung 2: Ein privater Pkw steht nicht zur Verfügung oder dessen Nutzung ist
nachweislich nicht zumutbar.
Voraussetzung 3: Eine geeignete Mitfahrgelegenheit scheidet aus.
Voraussetzung 4: Ein besonders begründeter Ausnahmefall liegt vor.
Voraussetzung 5: Die Eltern sind finanziell bedürftig.
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3.
Der Bewilligungszeitraum ist entsprechend den Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung das
Schuljahr. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich quartalsweise.
Die Richtlinie soll nach Beschlussfassung durch den Rat in Kraft treten.
4.
Die Verwaltung ist gehalten, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Richtlinie einen
Erfahrungsbericht abzugeben. Bei Bedarf ist die Richtlinie nach entsprechender Beratung in den
politischen Gremien zu optimieren.
Finanzielle Auswirkungen:
In den Anlagen zur Vorlage Nr. 15/2170 wurde ausgeführt, dass – nach entsprechender
Einzelfallprüfung ‐ folgende Beträge kalkuliert werden können:
2014: 6.000 €
2015: 12.000 €
In Vertretung
Rötters
Erster Beigeordneter
Anlagen:
‐ Entwurf Richtlinie für die Gewährung freiwilliger Leistungen im Rahmen des
Schülerspezialverkehrs
‐ Entwurf Abfragevordruck
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