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Sitzungsvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
Größe
52 kB
Erstellt
26.12.14, 17:18
Aktualisiert
27.01.18, 09:48

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Inhalt der Datei

Der Bürgermeister ‐ Dezernat IV ‐ Fachbereich 9 ‐ Moers, den 18.03.2014 Sitzungsvorlage Nr. 15/2278 Beratungsfolge Sitzungsdatum 1. Schulausschuss öffentlich Vorberatung 07.04.2014 2. Sozialausschuss öffentlich Vorberatung 08.04.2014 3. Hauptausschuss öffentlich Vorberatung 07.05.2014 4. Rat öffentlich Entscheidung 14.05.2014 Richtlinie für die Gewährung freiwilliger Leistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt: 1. Die Richtlinie für die Gewährung freiwilliger Leistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs wird in der vorgelegten Form beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel HSP‐konform in den Haushalt 2015 einzustellen sowie für 2014 ggf. durch Einsparungen an anderer Stelle die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Sachverhalt und Stellungnahme: 1. Auf der Basis der Vorlage Nr. 15/2170 für die Sitzung des Schulausschusses am 03.02.2014 und des Sozialausschusses am 04.02.2014 sowie der entsprechenden Beratungen in diesen Gremien hat die Verwaltung eine Richtlinie für die Gewährung freiwilliger Leistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs sowie einen korrespondierenden Abfragebogen erarbeitet. 2. Nach der Richtlinie kommt eine Beförderung mit Privatfahrzeugen bei Erstattung auf der Basis eines Betrages , der höher ist als die gesetzlich grundsätzlich vorgesehenen 13 cent / km, dann in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sind: Voraussetzung 1: Der Schüler/ die Schülerin kommt aus Moers. Voraussetzung 2: Ein privater Pkw steht nicht zur Verfügung oder dessen Nutzung ist nachweislich nicht zumutbar. Voraussetzung 3: Eine geeignete Mitfahrgelegenheit scheidet aus. Voraussetzung 4: Ein besonders begründeter Ausnahmefall liegt vor. Voraussetzung 5: Die Eltern sind finanziell bedürftig. Seite 1 von 2 3. Der Bewilligungszeitraum ist entsprechend den Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung das Schuljahr. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich quartalsweise. Die Richtlinie soll nach Beschlussfassung durch den Rat in Kraft treten. 4. Die Verwaltung ist gehalten, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Erfahrungsbericht abzugeben. Bei Bedarf ist die Richtlinie nach entsprechender Beratung in den politischen Gremien zu optimieren. Finanzielle Auswirkungen: In den Anlagen zur Vorlage Nr. 15/2170 wurde ausgeführt, dass – nach entsprechender Einzelfallprüfung ‐ folgende Beträge kalkuliert werden können: 2014: 6.000 € 2015: 12.000 € In Vertretung Rötters Erster Beigeordneter Anlagen: ‐ Entwurf Richtlinie für die Gewährung freiwilliger Leistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs ‐ Entwurf Abfragevordruck Seite 2 von 2