Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
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26.12.14, 17:24
Aktualisiert
27.01.18, 10:02
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Der Bürgermeister
‐ Dezernat II ‐ Fachbereich 3 ‐
Moers, den 22.07.2014
Sitzungsvorlage Nr. 16/0054
Beratungsfolge
1. Personal‐ und Feuerwehrausschuss öffentlich
2. Rat
öffentlich
Stellenplan 2015
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Sitzungsdatum
10.09.2014
24.09.2014
Der Personal‐ und Feuerwehrausschuss nimmt die Stellenplanänderungen sowie die sich dadurch
ergebenden Stellenpläne und Stellenübersichten für 2015 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt nimmt die nachfolgende Stellenplanänderungen sowie die sich dadurch
ergebenden Stellenpläne und Stellenübersichten für 2015 (Anlage A = 6 Seiten) zur Kenntnis. Die
abschließende Beschlussfassung soll im Rahmen der Haushaltsberatungen auf der Basis einer dann
ggf. noch zu aktualisierenden Beratungsvorlage in der Sitzung des Rates am 26.11.2014 erfolgen.
1. Stellenplan A – Beamtinnen und Beamte
1.1 Neuschaffungen
lfd. Nr.
PB
Bes.‐Gr.
1‐6
02
A 7 kw = 6 Stellen
7
05
A 10
8
05
A 10 = 0,5 Stelle
9
06
A 13gD
10
06
A 12
1.2 Einsparung
lfd. Nr.
PB
Bes.‐Gr.
1
01
A 14 = 0,5 Stelle
1.3 Anhebung
lfd. Nr.
PB
von Bes.‐Gr.
nach Bes.‐Gr.
1
02
A 8
A 9mD
1.4 Rückstufung
Keine.
2. Stellenplan B – Tariflich Beschäftigte
2.1 Neuschaffungen
lfd. Nr.
PB
EG
1
01
13 TVöD
Seite 1 von 10
2
3
4
5
6
7‐9
10
11
12
01
05
06
06
06
06
06
06
09
2.2 Einsparungen
lfd. Nr.
PB
1
01
2
01
3
01
4
01
5
01
6
01
7
05
8
11
9
11
10
11
11
11
12
11
13‐15
11
16
11
17
11
18
11
19
11
20‐21
12
22
12
23‐24
12
25
12
26
12
2.3 Anhebungen
lfd. Nr.
PB
1
02
2
02
3‐8
02
9
06
10
06
2.4 Rückstufung
lfd. Nr.
PB
1
06
6 TVöD
8 TVöD
10 TVöD
9 TVöD = 0,5 Stelle
S 12 TVöD = 0,5 Stelle
S 6 TVöD = 3 Stellen
S 6 TVöD
S 3 TVöD = 0,5 Stelle
5 TVöD
EG
8 TVöD
8 TVöD
5 TVöD = 0,5 Stelle
6 TVöD = 0,5 Stelle
5 TVöD
12 TVöD = 0,5 Stelle
13 TVöD
13 TVöD
12 TVöD
11 TVöD
6 TVöD = 0,5 Stelle
12 TVöD
11 TVöD = 3 Stellen
10 TVöD
9 TVöD
8 TVöD
6 TVöD = 0,5 Stelle
11 TVöD = 2 Stellen
10 TVöD
6 TVöD = 2 Stellen
5 TVöD = 0,5 Stelle
6 TVöD
von EG
5 TVöD
9 TVöD
3 TVöD
= 6 Stellen
S 10 TVöD
S 3 TVöD
nach EG
6 TVöD
10 TVöD
5 TVöD
= 6 Stellen
S 15 TVöD
S 6 TVöD
von EG
S 6 TVöD
0,5 Stelle
nach EG
S 3 TVöD
0,5 Stelle
Sachverhalt und Stellungnahme:
Seite 2 von 10
a) Rechtliche Grundlage
Gemäß § 41 GO NRW ist der Rat der Gemeinde zwingend zum Erlass der Haushaltssatzung und des
Stellenplans verpflichtet. Jede Änderung des Stellenplans ist nur durch Ratsbeschluss möglich. Im
Rahmen des Aufstellungsverfahrens ist der Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan gemäß § 80
Abs. 5 GO der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Der Stellenplan hat nach § 8 GemHVO NRW die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen getrennt
nach Beamten und tariflich Beschäftigten auszuweisen. Er ist danach in Besoldungs‐ und
Entgeltgruppen aufzuteilen. Bei Beamtenverhältnissen soll eine Einteilung in Besoldungsgruppen
und in Laufbahngruppen vorgenommen werden. In den Stellenübersichten sind die Stellen auf die
Produktbereiche aufzuteilen. Diese Stellenübersichten sind mit dem Stellenplan dem Haushaltsplan
beizufügen.
b) Entwicklung der Stellen
Seit 2005 konnte das Stellenvolumen von insgesamt 1.014,5 auf 792 Stellen in 2014 reduziert
werden. Diese Reduzierung von 222,5 Stellen ergibt sich aus der Ausgliederung von 207 Stellen und
der Einsparung von 15,5 Stellen (87,0 Einsparungen bei 71,5 Neuschaffungen). Der Kernhaushalt für
das Jahr 2015 weist mit einer Stelleneinsparung per Saldo von 3,5 Stellen (18,0 Ausgliederungen, 5,5
Einsparungen und 20,0 Neuschaffungen) nunmehr ein Volumen von insgesamt 788,5 Stellen aus.
Der Rat hat in seiner 33. Sitzung am 20.03.2014 beschlossen, die Aufgabe Kanal/Bau, die
Mitarbeitenden und die Satzungshoheit mit Zuständigkeit für Investitionen im Bereich Kanal mit
Wirkung ab 01.01.2015 auf die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR zu übertragen und
Teilaufgaben im Bereich Straße und Straßenbeleuchtung sowie die zugehörigen Mitarbeitenden auf
die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR überzuleiten. Mit dem Stellenplan 2015 werden daher
18,0 Stellen durch Ausgliederung zu ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR eingespart. Es handelt
sich dabei um 17,5 Stellen aus dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr (11,0 Stellen des Fachdienstes
8.1 ‐ Kanal/Bau und 6,5 Stellen des Fachdienstes 8.2 ‐ Verkehr/Straße) und 0,5 Stelle der örtlichen
Rechnungsprüfung.
Die Neuschaffung von 6 Stellen für Truppmänner bzw. Truppfrauen nach A 7 mit kw‐Vermerken
(künftig wegfallend) ist zur vorübergehenden Deckung des Mehrbedarfs bei der Feuerwehr
erforderlich. Diese Stellen werden benötigt, damit die bei der Stadt Moers ausgebildeten
Brandmeisteranwärter/innen nach erfolgreicher Absolvierung des Grundlehrganges am 01.07.2015
in ein Beamtenverhältnis übernommen werden können. Übernimmt die Stadt Moers diese 6
Brandmeisteranwärter/innen nur befristet in ein tarifrechtliches Beschäftigungsverhältnis und nicht
unmittelbar in ein Beamtenverhältnis, ist zu befürchten, dass sie zu anderen Städten wechseln und
dann zur Deckung des durch Fluktuation bedingten Personalbedarfes bei der Feuerwehr Moers
fehlen würden. Auch gingen der Stadt Moers die investierten Ausbildungskosten von rund 260.100,‐
Euro (je Lehrgangsteilnehmer ca. 43.350,‐ Euro) verloren. Da dieser zusätzliche Mehrbedarf von 6
Stellen nur vorübergehender Natur ist, werden gleichzeitig kw‐Vermerke angebracht, d.h. mit dem
Freiwerden dieser Stellen werden sie in künftigen Stellenplänen wieder eingespart.
Mit dem Stellenplan 2015 soll die EG 13‐Stelle „SB Koordinationsstelle für Menschen mit
Behinderungen“ nach dem Eintritt des Ruhestandes der Stelleninhaberin eingespart werden. Das
Behindertengleichstellungsgesetz NRW stellt die Wichtigkeit der Aufgabe dar, eine gesetzliche
Verpflichtung zur Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Koordinierungsstelle zur Wahrung der
Belange von Menschen mit Behinderung gibt es jedoch nicht. Die Aufgabenwahrnehmung ist somit
freiwillig. Die aktuelle Stellenvakanz sollte aus Sicht der Verwaltung zur Einsparung der Stelle und
zur dauerhaften Senkung der Personalkosten genutzt werden.
Seite 3 von 10
Für unabdingbar aufrecht zu erhaltende Aufgaben der jetzigen Koordinierungsstelle werden künftig
Kapazitäten aus dem Beauftragten‐ und Planungsstab des Fachbereichs Jugend und Soziales (z.B.
Leitstelle Älterwerden oder Jugendhilfeplanung) bzw. der Schwerbehindertenvertretung genutzt,
wenn auch nicht mit dem bisherigen Standard und mit temporären Einschränkungen in der
originären Tätigkeit der betroffenen Mitarbeiter/innen. Da die Hauptsatzung der Stadt Moers bisher
die Bestellung eines Koordinators/einer Koordinatorin zur Wahrung der Belange für Menschen mit
Behinderung vorsieht, ist eine Satzungsänderung erforderlich. Die Geschäftsführung des
Behindertenbeirates wird unabhängig von der vorgeschlagenen Stelleneinsparung durch eine bei
der Leitstelle Älterwerden angesiedelte Verwaltungskraft wahrgenommen.
Die Notwendigkeit der Neuschaffungen der Stellen von Erzieher/innen ergibt sich aufgrund des
Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Tagespflege
(Kinderförderungsgesetz), womit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum stufenweisen Ausbau
des Förderangebotes für Kinder unter drei Jahren verpflichtet wurde. Die weiteren
Stellenplanänderungen sind aufgrund von Stellenbewertungen, Umorganisationen und
Umsetzungen von Mitarbeiter/innen notwendig.
Die Stellenentwicklung seit 2005 bis einschließlich 2015 ist in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt:
Anzahl der Stellen
2011/2
2005 2006 2007 2008 2009 2010
2013 2014 2015
für
012
Beamtinnen und
326,0 318,0 315 308 306 308 300 288,0 282 291,0
Beamte
Tariflich
616,5 612 530 547
510
515 510,5 510 497,5
Beschäftigte:
642,0
Angestellte
46,5
Arbeiter
Insgesamt *
1.014,5 934,5 927
838
853
818
815
796,5
792
788,5
* davon Ausgliederungen: ‐ 71,5 (ZGM)
‐ 2,0 (ZGM)
‐ 89,5 (Musik u. Museum, Schlosstheater, AöR)
‐ 44,0 (Bibliothek, Archiv, Vhs)
‐ 18,0 (AöR)
Die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen – Plandaten – der im Stellenplan 2015 vorgesehenen
Veränderungen sind in der Anlage 1 dargestellt.
c) Erklärung der verwendeten Abkürzungen
ATZ = Altersteilzeit
GL = Gruppenleiter/in
Bes‐Gr. = Besoldungsgruppe
KTE = Kindertageseinrichtung/en
EG = Entgeltgruppe
kw
= künftig wegfallend
FB
= Fachbereich
MA = Mitarbeiter/in
FBL = Fachbereichsleiter/in
PB = Produktbereich (siehe Anlage 3)
FD = Fachdienst
SB = Sachbearbeiter/in
FDL = Fachdienstleiter/in
ZGM = Zentrales Gebäudemanagement
Seite 4 von 10
d) Der Stellenplan im Einzelnen
1. Stellenplan A – Beamtinnen und Beamte
1.1 Neuschaffungen
Lfd Prod.‐
Organisations‐ Bes‐Gr.
.
Bereich Nr.
Nr.
1‐6
02
FB 5
A 7 kw
6 Stellen
7
05
10.221.0012
A 10
8
05
10.221.0013
A 10
0,5 Stelle
9
06
10.09.0001
A 13gD
10
06
10.09.0002
A 12
1.2 Einsparung
Lfd Prod.‐
.
Bereich
Nr.
1
01
Organisations‐ Bes‐Gr.
Nr.
000.01.0001
A 14
0,5 Stelle
1.3 Anhebung
Lfd. Prod.‐
Organisations‐ von Bes.Gr.
Nr. Bereich Nr.
1
02
05.22.0004
A 8
1.4 Rückstufung
Keine.
2. Stellenplan B – Tariflich Beschäftigte
2.1. Neuschaffungen
Lfd Prod.‐
Organisations‐ EG
.
Bereich Nr.
Nr.
Erläuterung
Vorübergehender Mehrbedarf von 6 Stellen mit kw‐
Vermerken für Truppmänner bzw. Truppfrauen ist
zur Übernahme von Brandmeisteranwärter/innen
nach erfolgreichem Grundlehrgang erforderlich.
Mehrbedarf einer Stelle SB Leistungen nach SGB XII
ist aufgrund der Fallzahlenentwicklung erforderlich.
Mehrbedarf einer 0,5‐Stelle SB
Asylbewerberleistungsgesetz ist aufgrund der
Fallzahlensteigerung notwendig.
Mehrbedarf einer Stelle FDL Verwaltung Jugend ist
zur Entlastung der FDL 10.1 Jugend erforderlich.
Mehrbedarf einer Stelle GL Unterhalt u.
Elternbeiträge ist zur Gewährleistung einer
ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung
notwendig.
Erläuterung
Nach Ausscheiden des Stelleninhabers ist durch
Umorganisation ein 0,5‐Anteil der Stelle
Referent/in Bürgermeister einzusparen.
nach
Bes.Gr.
A 9mD
Beschreibung
Bewertungsgerechte Ausweisung
der Stelle SB Werkstatt bei der
Feuerwehr.
Erläuterung
Seite 5 von 10
1
01
FB 2
13 TVöD
2
01
03.52.0006
6 TVöD
3
05
10.221.0014
8 TVöD
4
06
10.06.0003
10 TVöD
5
06
10.09.0002
9 TVöD
0,5 Stelle
6
06
10.06.0002
S 12 TVöD
0,5 Stelle
7‐9
06
10.12.0011‐
10.12.0013
S 6 TVöD
3 Stellen
10
06
10.17.03.0010
S 6 TVöD
11
06
10.17.03.0011
S 3 TVöD
0,5 Stelle
12
09
07.11.0007
5 TVöD
2.2 Einsparungen
Lfd Prod.‐
Organisations‐ EG
.
Bereich Nr.
Nr.
1
01
95.15.0001
8 TVöD
2
01
95.15.0002
8 TVöD
3
01
95.15.0003
5 TVöD
0,5 Stelle
4
01
95.15.0004
6 TVöD
0,5 Stelle
Bedarf für SB Controlling zum Aufbau eines
neuen Controllings für den Gesamtkonzern Stadt
Moers mit der AöR erforderlich.
Bedarf für eine Stelle Springer/in Zentrale
Dienste zur dauerhaften Gewährleistung der
Aufgabenwahrnehmung notwendig.
Bedarf einer Stelle Betreuung
Asylbewerber/innen zur Verbesserung der
Betreuungssituation der Asylbewerber/innen als
freiwillige Aufgabe erforderlich.
Bedarf für SB Qualitätsmanagement Jugendhilfe
aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nach den §§
79 u. 79a SGB VIII notwendig.
Mehrbedarf einer 0,5‐Stelle SB
Betriebskostenabrechnung Kita ist zur
ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung
erforderlich.
Bedarf für SB Inklusion Kita ist Wahrnehmung der
neuen gesetzlichen Aufgabe Inklusion
erforderlich.
Mehrbedarf von 3 Stellen Erzieher/innen als
Springkräfte ist zur ordnungsgemäßen
Aufgabenwahrnehmung notwendig.
Mehrbedarf der Stelle Erzieher/in ist aufgrund
gesetzlicher Verpflichtung zum U3‐Ausbau in der
Kita Rüttgersweg erforderlich.
Mehrbedarf einer 0,5 Stelle Kinderpfleger/in ist
aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zum U3‐
Ausbau in der Kita Rüttgersweg erforderlich.
Mehrbedarf SB Vermessungstechnische/r
Assistent/in ist zur ordnungsgemäßen
Aufgabenwahrnehmung erforderlich.
Erläuterung
Nach Wechsel des Stelleninhabers zum ZGM ist
die Stelle stellvertretende Projektleitung
Rathausneubau einzusparen.
Nach Ausscheiden der Stelleninhaberin ist die
Stelle SB Ersatzansprüche,
Schülerspezialverkehre einzusparen.
Nach Beginn der ATZ‐Freistellungsphase der
Stelleninhaberin ist die 0,5 Stelle
Fachbereichsassistenz im FB Schule und Sport
auf Grundlage der GPA‐Empfehlungen
einzusparen.
Nach Ausscheiden der Stelleninhaberin ist die 0,5
Stelle SB Personalkostenabrechnung
einzusparen.
Seite 6 von 10
5
01
95.15.0005
5 TVöD
6
01
14.00.0008
7
05
10.04.0001
12 TVöD
0,5 Stelle
13 TVöD
8
11
08.10.0001
13 TVöD
9
11
08.10.0002
12 TVöD
10
11
08.10.0003
11 TVöD
11
11
08.10.0004
12
11
08.11.0001
6 TVöD
0,5 Stelle
12 TVöD
13
11
08.11.0002
11 TVöD
14
11
08.11.0003
11 TVöD
15
11
08.11.0004
11 TVöD
16
11
08.11.0005
10 TVöD
17
11
08.11.0006
9 TVöD
18
11
08.11.0007
8 TVöD
19
11
08.11.0008
6 TVöD
0,5 Stelle
20
12
08.20.0002
11 TVöD
21
12
08.20.0004
11 TVöD
22
12
08.20.0006
10 TVöD
23
12
08.20.0009
6 TVöD
24
12
08.20.0010
6 TVöD
25
12
08.30.0005
26
12
08.31.0007
5 TVöD
0,5 Stelle
6 TVöD
Nach Ausscheiden der Stelleninhaberin ist die
Stelle fremdsprachliche Hilfskraft einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die 0,5
Stelle SB technischer Prüfer/in einzusparen.
Nach Ausscheiden der Stelleninhaberin SB
Koordinationsstelle für Menschen mit
Behinderungen und nach deutlicher
Standardreduzierung können die dann noch
verbleibenden Aufgaben zu anderen Stellen
verlagert und die Stelle eingespart werden.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
FDL Kanalplanung u. ‐bau einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
SB Kanalplanung einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
SB Kanalplanung einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die 0,5
Stelle SB Kanalplanung einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
SB Kanalbau einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
SB Bauleitung einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
SB Bauleitung einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
SB Ausschreibung einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
SB Kanalvermögen einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
SB Hausentwässerung einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
SB Fremdeinleitungen einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die 0,5
Stelle SB Niederschlagswassergebühr
einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
SB Straßenbeleuchtung einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
SB Straßenplanung einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
SB Ingenieurbauwerke einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
SB Parkscheinautomaten einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
SB Parkscheinautomaten einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die 0,5
Stelle SB Rechnungswesen einzusparen.
Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle
SB Außendienstkontrollen Sondernutzungen
einzusparen.
Seite 7 von 10
2.3 Anhebungen
Lfd. Prod.‐
Organisations‐ von EG
Nr. Bereich Nr.
1
02
03.52.0006
5 TVöD
nach EG
6 TVöD
2
02
05.21.0001
9 TVöD
10 TVöD
3‐8
02
08.31.0013 –
08.31.0018
3 TVöD
6 Stellen
5 TVöD
6 Stellen
9
06
10.16.03.0001
S 10 TVöD
S 15 TVöD
10
06
10.17.06.0008
S 3 TVöD
S 6 TVöD
Beschreibung
Tarifgerechte Ausweisung der Stelle
SB Fundbüro und Bürgerservice.
Tarifgerechte Ausweisung der Stelle
GL Verwaltung Feuerwehr.
Tarifgerechte Ausweisung der
Stellen SB ruhender Straßenverkehr
im Außendienst aufgrund Urteil des
Arbeitsgerichts Wuppertal.
Tarifgerechte Ausweisung der Stelle
Leitung Kita Eichenstraße.
Tarifgerechte Ausweisung der Stelle
Erzieher/in Kita Orchideenstraße.
2.4 Rückstufung
Lfd. Prod.‐
Organisations‐ von EG
nach EG
Beschreibung
Nr. Bereich Nr.
1
06
10.16.01.0001 S 6 TVöD
S 3 TVöD
Die 0,5‐Stelle Kinderpfleger/in ist
0,5 Stelle
0,5 Stelle
tarifgerecht auszuweisen.
Unter Berücksichtigung der v. g. Änderungen ergibt sich für den Stellenplan 2015 folgender Bedarf:
Stellenplan Erforderliche Veränderungen
Stellen Stadt Moers
Bedarf
einschl. Beamtenstellen
2014
Stellenplan
ZGM / eB Bildung
2015
‐ Einsparungen 0,5
Beamtinnen / Beamte
282,0
+ Neuschaffungen 9,5
291,0
= + 9,0
‐ Einsparungen 23,0
497,5
Tariflich Beschäftigte
510,0
+ Neuschaffungen 10,5
= ‐ 12,5
insgesamt
792,0
788,5
Im Stellenplan 2015 sind folgende Stellen für andere Zwecke / Aufgabenträger enthalten:
Stellenplan 2015
Anzahl der Stellen
Seite 8 von 10
Stellen insgesamt
788,5
darin sind enthalten:
Stellen für abgeordnete Mitarbeiter/innen für den Einsatz
im Jobcenters Kreis Wesel
(2 Beamtenstellen und 2 Beschäftigtenstellen)
Stellen für zugewiesene Beamte und Beamtinnen
anderer Einrichtungen
‐ Wir4
‐ Stadtbau GmbH
Stellen für die bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
ZGM tätigen Beamtinnen und Beamten
Stellen für die bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Bildung tätigen Beamtinnen und Beamten
Stellen für die bei der MoersMarketing GmbH
beschäftigten Mitarbeiter/innen (befristete Abordnung)
4,0
1,5
1,0
3,0
4,0
1,0
Insgesamt für andere Zwecke / Aufgabenträger im
Stellenplan vorgehalten
=
Stellen in der Kernverwaltung
./. 14,5
774,0
Personalübersicht im Konzern Stadt Moers
Eine Aufstellung des Fachbereiches 2 – Finanzen über die „Personalübersicht Beteiligungen –
Ist 12.2013 und Plan 2014‐2015“ ist als Anlage 2 beigefügt.
In Vertretung
zum Kolk
Beigeordnete
Seite 9 von 10
Anlage A ‐ Gesamtübersicht Stellenplan 2015 ‐ 3 Seiten
Anlage A ‐ Stellenübersicht Teil A Poduktbereiche ‐ 3 Seiten
Anlage 1 ‐ Finanzwirtschaftliche Auswirkungen ‐ Plandaten 2015
Anlage 2 ‐ Personalübersicht Beteiligungen ‐ 2 Seiten
Anlage 3 ‐ Übersicht der Produktbereiche ‐ 2 Seiten
Seite 10 von 10