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Sitzungsvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
Größe
123 kB
Erstellt
26.12.14, 17:24
Aktualisiert
27.01.18, 10:02

Inhalt der Datei

Der Bürgermeister ‐ Dezernat II ‐ Fachbereich 3 ‐ Moers, den 22.07.2014 Sitzungsvorlage Nr. 16/0054 Beratungsfolge 1. Personal‐ und Feuerwehrausschuss öffentlich 2. Rat öffentlich Stellenplan 2015 Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme Kenntnisnahme Sitzungsdatum 10.09.2014 24.09.2014 Der Personal‐ und Feuerwehrausschuss nimmt die Stellenplanänderungen sowie die sich dadurch ergebenden Stellenpläne und Stellenübersichten für 2015 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt nimmt die nachfolgende Stellenplanänderungen sowie die sich dadurch ergebenden Stellenpläne und Stellenübersichten für 2015 (Anlage A = 6 Seiten) zur Kenntnis. Die abschließende Beschlussfassung soll im Rahmen der Haushaltsberatungen auf der Basis einer dann ggf. noch zu aktualisierenden Beratungsvorlage in der Sitzung des Rates am 26.11.2014 erfolgen. 1. Stellenplan A – Beamtinnen und Beamte 1.1 Neuschaffungen lfd. Nr. PB Bes.‐Gr. 1‐6 02 A 7 kw = 6 Stellen 7 05 A 10 8 05 A 10 = 0,5 Stelle 9 06 A 13gD 10 06 A 12 1.2 Einsparung lfd. Nr. PB Bes.‐Gr. 1 01 A 14 = 0,5 Stelle 1.3 Anhebung lfd. Nr. PB von Bes.‐Gr. nach Bes.‐Gr. 1 02 A 8 A 9mD 1.4 Rückstufung Keine. 2. Stellenplan B – Tariflich Beschäftigte 2.1 Neuschaffungen lfd. Nr. PB EG 1 01 13 TVöD Seite 1 von 10 2 3 4 5 6 7‐9 10 11 12 01 05 06 06 06 06 06 06 09 2.2 Einsparungen lfd. Nr. PB 1 01 2 01 3 01 4 01 5 01 6 01 7 05 8 11 9 11 10 11 11 11 12 11 13‐15 11 16 11 17 11 18 11 19 11 20‐21 12 22 12 23‐24 12 25 12 26 12 2.3 Anhebungen lfd. Nr. PB 1 02 2 02 3‐8 02 9 06 10 06 2.4 Rückstufung lfd. Nr. PB 1 06 6 TVöD 8 TVöD 10 TVöD 9 TVöD = 0,5 Stelle S 12 TVöD = 0,5 Stelle S 6 TVöD = 3 Stellen S 6 TVöD S 3 TVöD = 0,5 Stelle 5 TVöD EG 8 TVöD 8 TVöD 5 TVöD = 0,5 Stelle 6 TVöD = 0,5 Stelle 5 TVöD 12 TVöD = 0,5 Stelle 13 TVöD 13 TVöD 12 TVöD 11 TVöD 6 TVöD = 0,5 Stelle 12 TVöD 11 TVöD = 3 Stellen 10 TVöD 9 TVöD 8 TVöD 6 TVöD = 0,5 Stelle 11 TVöD = 2 Stellen 10 TVöD 6 TVöD = 2 Stellen 5 TVöD = 0,5 Stelle 6 TVöD von EG 5 TVöD 9 TVöD 3 TVöD = 6 Stellen S 10 TVöD S 3 TVöD nach EG 6 TVöD 10 TVöD 5 TVöD = 6 Stellen S 15 TVöD S 6 TVöD von EG S 6 TVöD 0,5 Stelle nach EG S 3 TVöD 0,5 Stelle Sachverhalt und Stellungnahme: Seite 2 von 10 a) Rechtliche Grundlage Gemäß § 41 GO NRW ist der Rat der Gemeinde zwingend zum Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans verpflichtet. Jede Änderung des Stellenplans ist nur durch Ratsbeschluss möglich. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens ist der Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan gemäß § 80 Abs. 5 GO der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Stellenplan hat nach § 8 GemHVO NRW die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen getrennt nach Beamten und tariflich Beschäftigten auszuweisen. Er ist danach in Besoldungs‐ und Entgeltgruppen aufzuteilen. Bei Beamtenverhältnissen soll eine Einteilung in Besoldungsgruppen und in Laufbahngruppen vorgenommen werden. In den Stellenübersichten sind die Stellen auf die Produktbereiche aufzuteilen. Diese Stellenübersichten sind mit dem Stellenplan dem Haushaltsplan beizufügen. b) Entwicklung der Stellen Seit 2005 konnte das Stellenvolumen von insgesamt 1.014,5 auf 792 Stellen in 2014 reduziert werden. Diese Reduzierung von 222,5 Stellen ergibt sich aus der Ausgliederung von 207 Stellen und der Einsparung von 15,5 Stellen (87,0 Einsparungen bei 71,5 Neuschaffungen). Der Kernhaushalt für das Jahr 2015 weist mit einer Stelleneinsparung per Saldo von 3,5 Stellen (18,0 Ausgliederungen, 5,5 Einsparungen und 20,0 Neuschaffungen) nunmehr ein Volumen von insgesamt 788,5 Stellen aus. Der Rat hat in seiner 33. Sitzung am 20.03.2014 beschlossen, die Aufgabe Kanal/Bau, die Mitarbeitenden und die Satzungshoheit mit Zuständigkeit für Investitionen im Bereich Kanal mit Wirkung ab 01.01.2015 auf die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR zu übertragen und Teilaufgaben im Bereich Straße und Straßenbeleuchtung sowie die zugehörigen Mitarbeitenden auf die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR überzuleiten. Mit dem Stellenplan 2015 werden daher 18,0 Stellen durch Ausgliederung zu ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR eingespart. Es handelt sich dabei um 17,5 Stellen aus dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr (11,0 Stellen des Fachdienstes 8.1 ‐ Kanal/Bau und 6,5 Stellen des Fachdienstes 8.2 ‐ Verkehr/Straße) und 0,5 Stelle der örtlichen Rechnungsprüfung. Die Neuschaffung von 6 Stellen für Truppmänner bzw. Truppfrauen nach A 7 mit kw‐Vermerken (künftig wegfallend) ist zur vorübergehenden Deckung des Mehrbedarfs bei der Feuerwehr erforderlich. Diese Stellen werden benötigt, damit die bei der Stadt Moers ausgebildeten Brandmeisteranwärter/innen nach erfolgreicher Absolvierung des Grundlehrganges am 01.07.2015 in ein Beamtenverhältnis übernommen werden können. Übernimmt die Stadt Moers diese 6 Brandmeisteranwärter/innen nur befristet in ein tarifrechtliches Beschäftigungsverhältnis und nicht unmittelbar in ein Beamtenverhältnis, ist zu befürchten, dass sie zu anderen Städten wechseln und dann zur Deckung des durch Fluktuation bedingten Personalbedarfes bei der Feuerwehr Moers fehlen würden. Auch gingen der Stadt Moers die investierten Ausbildungskosten von rund 260.100,‐ Euro (je Lehrgangsteilnehmer ca. 43.350,‐ Euro) verloren. Da dieser zusätzliche Mehrbedarf von 6 Stellen nur vorübergehender Natur ist, werden gleichzeitig kw‐Vermerke angebracht, d.h. mit dem Freiwerden dieser Stellen werden sie in künftigen Stellenplänen wieder eingespart. Mit dem Stellenplan 2015 soll die EG 13‐Stelle „SB Koordinationsstelle für Menschen mit Behinderungen“ nach dem Eintritt des Ruhestandes der Stelleninhaberin eingespart werden. Das Behindertengleichstellungsgesetz NRW stellt die Wichtigkeit der Aufgabe dar, eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Koordinierungsstelle zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung gibt es jedoch nicht. Die Aufgabenwahrnehmung ist somit freiwillig. Die aktuelle Stellenvakanz sollte aus Sicht der Verwaltung zur Einsparung der Stelle und zur dauerhaften Senkung der Personalkosten genutzt werden. Seite 3 von 10 Für unabdingbar aufrecht zu erhaltende Aufgaben der jetzigen Koordinierungsstelle werden künftig Kapazitäten aus dem Beauftragten‐ und Planungsstab des Fachbereichs Jugend und Soziales (z.B. Leitstelle Älterwerden oder Jugendhilfeplanung) bzw. der Schwerbehindertenvertretung genutzt, wenn auch nicht mit dem bisherigen Standard und mit temporären Einschränkungen in der originären Tätigkeit der betroffenen Mitarbeiter/innen. Da die Hauptsatzung der Stadt Moers bisher die Bestellung eines Koordinators/einer Koordinatorin zur Wahrung der Belange für Menschen mit Behinderung vorsieht, ist eine Satzungsänderung erforderlich. Die Geschäftsführung des Behindertenbeirates wird unabhängig von der vorgeschlagenen Stelleneinsparung durch eine bei der Leitstelle Älterwerden angesiedelte Verwaltungskraft wahrgenommen. Die Notwendigkeit der Neuschaffungen der Stellen von Erzieher/innen ergibt sich aufgrund des Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Tagespflege (Kinderförderungsgesetz), womit der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum stufenweisen Ausbau des Förderangebotes für Kinder unter drei Jahren verpflichtet wurde. Die weiteren Stellenplanänderungen sind aufgrund von Stellenbewertungen, Umorganisationen und Umsetzungen von Mitarbeiter/innen notwendig. Die Stellenentwicklung seit 2005 bis einschließlich 2015 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Anzahl der Stellen 2011/2 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2013 2014 2015 für 012 Beamtinnen und 326,0 318,0 315 308 306 308 300 288,0 282 291,0 Beamte Tariflich 616,5 612 530 547 510 515 510,5 510 497,5 Beschäftigte: 642,0 Angestellte 46,5 Arbeiter Insgesamt * 1.014,5 934,5 927 838 853 818 815 796,5 792 788,5 * davon Ausgliederungen: ‐ 71,5 (ZGM) ‐ 2,0 (ZGM) ‐ 89,5 (Musik u. Museum, Schlosstheater, AöR) ‐ 44,0 (Bibliothek, Archiv, Vhs) ‐ 18,0 (AöR) Die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen – Plandaten – der im Stellenplan 2015 vorgesehenen Veränderungen sind in der Anlage 1 dargestellt. c) Erklärung der verwendeten Abkürzungen ATZ = Altersteilzeit GL = Gruppenleiter/in Bes‐Gr. = Besoldungsgruppe KTE = Kindertageseinrichtung/en EG = Entgeltgruppe kw = künftig wegfallend FB = Fachbereich MA = Mitarbeiter/in FBL = Fachbereichsleiter/in PB = Produktbereich (siehe Anlage 3) FD = Fachdienst SB = Sachbearbeiter/in FDL = Fachdienstleiter/in ZGM = Zentrales Gebäudemanagement Seite 4 von 10 d) Der Stellenplan im Einzelnen 1. Stellenplan A – Beamtinnen und Beamte 1.1 Neuschaffungen Lfd Prod.‐ Organisations‐ Bes‐Gr. . Bereich Nr. Nr. 1‐6 02 FB 5 A 7 kw 6 Stellen 7 05 10.221.0012 A 10 8 05 10.221.0013 A 10 0,5 Stelle 9 06 10.09.0001 A 13gD 10 06 10.09.0002 A 12 1.2 Einsparung Lfd Prod.‐ . Bereich Nr. 1 01 Organisations‐ Bes‐Gr. Nr. 000.01.0001 A 14 0,5 Stelle 1.3 Anhebung Lfd. Prod.‐ Organisations‐ von Bes.Gr. Nr. Bereich Nr. 1 02 05.22.0004 A 8 1.4 Rückstufung Keine. 2. Stellenplan B – Tariflich Beschäftigte 2.1. Neuschaffungen Lfd Prod.‐ Organisations‐ EG . Bereich Nr. Nr. Erläuterung Vorübergehender Mehrbedarf von 6 Stellen mit kw‐ Vermerken für Truppmänner bzw. Truppfrauen ist zur Übernahme von Brandmeisteranwärter/innen nach erfolgreichem Grundlehrgang erforderlich. Mehrbedarf einer Stelle SB Leistungen nach SGB XII ist aufgrund der Fallzahlenentwicklung erforderlich. Mehrbedarf einer 0,5‐Stelle SB Asylbewerberleistungsgesetz ist aufgrund der Fallzahlensteigerung notwendig. Mehrbedarf einer Stelle FDL Verwaltung Jugend ist zur Entlastung der FDL 10.1 Jugend erforderlich. Mehrbedarf einer Stelle GL Unterhalt u. Elternbeiträge ist zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung notwendig. Erläuterung Nach Ausscheiden des Stelleninhabers ist durch Umorganisation ein 0,5‐Anteil der Stelle Referent/in Bürgermeister einzusparen. nach Bes.Gr. A 9mD Beschreibung Bewertungsgerechte Ausweisung der Stelle SB Werkstatt bei der Feuerwehr. Erläuterung Seite 5 von 10 1 01 FB 2 13 TVöD 2 01 03.52.0006 6 TVöD 3 05 10.221.0014 8 TVöD 4 06 10.06.0003 10 TVöD 5 06 10.09.0002 9 TVöD 0,5 Stelle 6 06 10.06.0002 S 12 TVöD 0,5 Stelle 7‐9 06 10.12.0011‐ 10.12.0013 S 6 TVöD 3 Stellen 10 06 10.17.03.0010 S 6 TVöD 11 06 10.17.03.0011 S 3 TVöD 0,5 Stelle 12 09 07.11.0007 5 TVöD 2.2 Einsparungen Lfd Prod.‐ Organisations‐ EG . Bereich Nr. Nr. 1 01 95.15.0001 8 TVöD 2 01 95.15.0002 8 TVöD 3 01 95.15.0003 5 TVöD 0,5 Stelle 4 01 95.15.0004 6 TVöD 0,5 Stelle Bedarf für SB Controlling zum Aufbau eines neuen Controllings für den Gesamtkonzern Stadt Moers mit der AöR erforderlich. Bedarf für eine Stelle Springer/in Zentrale Dienste zur dauerhaften Gewährleistung der Aufgabenwahrnehmung notwendig. Bedarf einer Stelle Betreuung Asylbewerber/innen zur Verbesserung der Betreuungssituation der Asylbewerber/innen als freiwillige Aufgabe erforderlich. Bedarf für SB Qualitätsmanagement Jugendhilfe aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nach den §§ 79 u. 79a SGB VIII notwendig. Mehrbedarf einer 0,5‐Stelle SB Betriebskostenabrechnung Kita ist zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung erforderlich. Bedarf für SB Inklusion Kita ist Wahrnehmung der neuen gesetzlichen Aufgabe Inklusion erforderlich. Mehrbedarf von 3 Stellen Erzieher/innen als Springkräfte ist zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung notwendig. Mehrbedarf der Stelle Erzieher/in ist aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zum U3‐Ausbau in der Kita Rüttgersweg erforderlich. Mehrbedarf einer 0,5 Stelle Kinderpfleger/in ist aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zum U3‐ Ausbau in der Kita Rüttgersweg erforderlich. Mehrbedarf SB Vermessungstechnische/r Assistent/in ist zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung erforderlich. Erläuterung Nach Wechsel des Stelleninhabers zum ZGM ist die Stelle stellvertretende Projektleitung Rathausneubau einzusparen. Nach Ausscheiden der Stelleninhaberin ist die Stelle SB Ersatzansprüche, Schülerspezialverkehre einzusparen. Nach Beginn der ATZ‐Freistellungsphase der Stelleninhaberin ist die 0,5 Stelle Fachbereichsassistenz im FB Schule und Sport auf Grundlage der GPA‐Empfehlungen einzusparen. Nach Ausscheiden der Stelleninhaberin ist die 0,5 Stelle SB Personalkostenabrechnung einzusparen. Seite 6 von 10 5 01 95.15.0005 5 TVöD 6 01 14.00.0008 7 05 10.04.0001 12 TVöD 0,5 Stelle 13 TVöD 8 11 08.10.0001 13 TVöD 9 11 08.10.0002 12 TVöD 10 11 08.10.0003 11 TVöD 11 11 08.10.0004 12 11 08.11.0001 6 TVöD 0,5 Stelle 12 TVöD 13 11 08.11.0002 11 TVöD 14 11 08.11.0003 11 TVöD 15 11 08.11.0004 11 TVöD 16 11 08.11.0005 10 TVöD 17 11 08.11.0006 9 TVöD 18 11 08.11.0007 8 TVöD 19 11 08.11.0008 6 TVöD 0,5 Stelle 20 12 08.20.0002 11 TVöD 21 12 08.20.0004 11 TVöD 22 12 08.20.0006 10 TVöD 23 12 08.20.0009 6 TVöD 24 12 08.20.0010 6 TVöD 25 12 08.30.0005 26 12 08.31.0007 5 TVöD 0,5 Stelle 6 TVöD Nach Ausscheiden der Stelleninhaberin ist die Stelle fremdsprachliche Hilfskraft einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die 0,5 Stelle SB technischer Prüfer/in einzusparen. Nach Ausscheiden der Stelleninhaberin SB Koordinationsstelle für Menschen mit Behinderungen und nach deutlicher Standardreduzierung können die dann noch verbleibenden Aufgaben zu anderen Stellen verlagert und die Stelle eingespart werden. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle FDL Kanalplanung u. ‐bau einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle SB Kanalplanung einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle SB Kanalplanung einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die 0,5 Stelle SB Kanalplanung einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle SB Kanalbau einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle SB Bauleitung einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle SB Bauleitung einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle SB Ausschreibung einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle SB Kanalvermögen einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle SB Hausentwässerung einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle SB Fremdeinleitungen einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die 0,5 Stelle SB Niederschlagswassergebühr einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle SB Straßenbeleuchtung einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle SB Straßenplanung einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle SB Ingenieurbauwerke einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle SB Parkscheinautomaten einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle SB Parkscheinautomaten einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die 0,5 Stelle SB Rechnungswesen einzusparen. Nach Aufgabenauslagerung zur AöR ist die Stelle SB Außendienstkontrollen Sondernutzungen einzusparen. Seite 7 von 10 2.3 Anhebungen Lfd. Prod.‐ Organisations‐ von EG Nr. Bereich Nr. 1 02 03.52.0006 5 TVöD nach EG 6 TVöD 2 02 05.21.0001 9 TVöD 10 TVöD 3‐8 02 08.31.0013 – 08.31.0018 3 TVöD 6 Stellen 5 TVöD 6 Stellen 9 06 10.16.03.0001 S 10 TVöD S 15 TVöD 10 06 10.17.06.0008 S 3 TVöD S 6 TVöD Beschreibung Tarifgerechte Ausweisung der Stelle SB Fundbüro und Bürgerservice. Tarifgerechte Ausweisung der Stelle GL Verwaltung Feuerwehr. Tarifgerechte Ausweisung der Stellen SB ruhender Straßenverkehr im Außendienst aufgrund Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal. Tarifgerechte Ausweisung der Stelle Leitung Kita Eichenstraße. Tarifgerechte Ausweisung der Stelle Erzieher/in Kita Orchideenstraße. 2.4 Rückstufung Lfd. Prod.‐ Organisations‐ von EG nach EG Beschreibung Nr. Bereich Nr. 1 06 10.16.01.0001 S 6 TVöD S 3 TVöD Die 0,5‐Stelle Kinderpfleger/in ist 0,5 Stelle 0,5 Stelle tarifgerecht auszuweisen. Unter Berücksichtigung der v. g. Änderungen ergibt sich für den Stellenplan 2015 folgender Bedarf: Stellenplan Erforderliche Veränderungen Stellen Stadt Moers Bedarf einschl. Beamtenstellen 2014 Stellenplan ZGM / eB Bildung 2015 ‐ Einsparungen 0,5 Beamtinnen / Beamte 282,0 + Neuschaffungen 9,5 291,0 = + 9,0 ‐ Einsparungen 23,0 497,5 Tariflich Beschäftigte 510,0 + Neuschaffungen 10,5 = ‐ 12,5 insgesamt 792,0 788,5 Im Stellenplan 2015 sind folgende Stellen für andere Zwecke / Aufgabenträger enthalten: Stellenplan 2015 Anzahl der Stellen Seite 8 von 10 Stellen insgesamt 788,5 darin sind enthalten: Stellen für abgeordnete Mitarbeiter/innen für den Einsatz im Jobcenters Kreis Wesel (2 Beamtenstellen und 2 Beschäftigtenstellen) Stellen für zugewiesene Beamte und Beamtinnen anderer Einrichtungen ‐ Wir4 ‐ Stadtbau GmbH Stellen für die bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ZGM tätigen Beamtinnen und Beamten Stellen für die bei der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bildung tätigen Beamtinnen und Beamten Stellen für die bei der MoersMarketing GmbH beschäftigten Mitarbeiter/innen (befristete Abordnung) 4,0 1,5 1,0 3,0 4,0 1,0 Insgesamt für andere Zwecke / Aufgabenträger im Stellenplan vorgehalten = Stellen in der Kernverwaltung ./. 14,5 774,0 Personalübersicht im Konzern Stadt Moers Eine Aufstellung des Fachbereiches 2 – Finanzen über die „Personalübersicht Beteiligungen – Ist 12.2013 und Plan 2014‐2015“ ist als Anlage 2 beigefügt. In Vertretung zum Kolk Beigeordnete Seite 9 von 10 Anlage A ‐ Gesamtübersicht Stellenplan 2015 ‐ 3 Seiten Anlage A ‐ Stellenübersicht Teil A Poduktbereiche ‐ 3 Seiten Anlage 1 ‐ Finanzwirtschaftliche Auswirkungen ‐ Plandaten 2015 Anlage 2 ‐ Personalübersicht Beteiligungen ‐ 2 Seiten Anlage 3 ‐ Übersicht der Produktbereiche ‐ 2 Seiten Seite 10 von 10