Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
Größe
10 kB
Erstellt
26.12.14, 17:25
Aktualisiert
27.01.18, 10:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Bürgermeister
- Fachbereich 1 -
Moers, den 26.08.2014
Sitzungsvorlage Nr. 16/0029
Beratungsfolge
1.
Hauptausschuss
öffentlich
Entscheidun
g
Sitzungsdatum
17.09.2014
Festlegung der Zahl und Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden des
Hauptausschusses
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss legt die Zahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden auf _______
fest.
Der Hauptausschuss wählt folgende Person(en) zu(m) stellvertretenden Vorsitzenden:
_______________________________
_______________________________
Sachverhalt und Stellungnahme:
Gemäß § 57 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
führt der Bürgermeister kraft Gesetzes den Vorsitz im Hauptausschuss. Der Hauptausschuss
wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. Der Bürgermeister ist
hierbei wahlberechtigt.
Gemäß § 50 Absatz 2 GO NRW werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt
oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von
Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten hat.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche
die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer
in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit
entscheidet das Los (siehe § 20 der Geschäftsordnung).
Für den Fall, dass mehrere stellvertretende Vorsitzende aufgrund verschiedener
Wahlvorschläge gewählt werden, ist analog der Regelung in § 67 Absatz 2 GO NRW nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl nach d’Hondt in einem Wahlgang abzustimmen.
Fleischhauer
Bürgermeister
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