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Sitzungsvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
Größe
10 kB
Erstellt
26.12.14, 17:25
Aktualisiert
27.01.18, 10:05

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Inhalt der Datei

Der Bürgermeister - Fachbereich 1 - Moers, den 26.08.2014 Sitzungsvorlage Nr. 16/0029 Beratungsfolge 1. Hauptausschuss öffentlich Entscheidun g Sitzungsdatum 17.09.2014 Festlegung der Zahl und Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss legt die Zahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden auf _______ fest. Der Hauptausschuss wählt folgende Person(en) zu(m) stellvertretenden Vorsitzenden: _______________________________ _______________________________ Sachverhalt und Stellungnahme: Gemäß § 57 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) führt der Bürgermeister kraft Gesetzes den Vorsitz im Hauptausschuss. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden. Der Bürgermeister ist hierbei wahlberechtigt. Gemäß § 50 Absatz 2 GO NRW werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los (siehe § 20 der Geschäftsordnung). Für den Fall, dass mehrere stellvertretende Vorsitzende aufgrund verschiedener Wahlvorschläge gewählt werden, ist analog der Regelung in § 67 Absatz 2 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach d’Hondt in einem Wahlgang abzustimmen. Fleischhauer Bürgermeister Seite 1 von 1