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JA - 2012 - EY - Prüfbericht.pdf

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Daten

Kommune
Moers
Dateiname
JA - 2012 - EY - Prüfbericht.pdf
Größe
636 kB
Erstellt
26.12.14, 17:31
Aktualisiert
27.01.18, 10:19

Inhalt der Datei

Dieser Prüfungsbericht richtet sich - unbeschadet eines etwaigen, gesetzlich begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme - ausschließlich an Organe des Unternehmens. Soweit nicht im Rahmen der Auftragsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und Ernst & Young ausdrücklich erlaubt, ist eine Weitergabe an Dritte nicht gestattet. Notwithstanding any statutory right of third parties to receive or inspect it, this audit report is addressed exclusively to the governing bodies of the Company. It may not be distributed to third parties unless such distribution is expressly permitted under the terms of engagement agreed between the Company and Ernst & Young. Stadt Moers Moers Prüfungsbericht Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag 1 B. Grundsätzliche Feststellungen 2 I. II. 2 5 C. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister Unregelmäßigkeiten Wirtschaftliche Verhältnisse I. II. III. 6 Vermögens- und Schuldenlage Ertragslage Finanzlage 6 8 10 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 11 E. Feststellungen zur Rechnungslegung 14 I. 14 14 14 15 15 16 16 20 II. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Vorjahresabschluss 2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 3. Jahresabschluss 4. Lagebericht Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 2. Zusammenfassende Beurteilung F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 21 G. Bestätigungsvermerk 22 Anlagen 1. 2.1 2.2 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 4. 4.1 5. 6. Bilanz Ergebnisrechnung Finanzrechnung Anhang Anlagenspiegel Forderungsspiegel Rückstellungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Übersicht über den Stand der Bürgschaften Lagebericht Angaben gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW - Ratsmitglieder Rechtliche Verhältnisse Fragenkatalog zur Prüfung nach § 101 GO NRW Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen Hinweis: Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. A. Prüfungsauftrag Die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Moers (im Folgenden kurz „Stadt“), hat uns mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Moers mit Schreiben vom 16. Februar 2012 mit der Prüfung des Jahresabschlusses, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang der Stadt Moers zum 31. Dezember 2012 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Lageberichts beauftragt. Darüber hinaus sind wir beauftragt worden, die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsleitung in Anlehnung an den IDW Prüfungsstandard "Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse" nach § 53 HGrG (IDW PS 720) zu prüfen. Dieser wurde inhaltlich bei einigen Fragestellungen ergänzt, verändert bzw. erweitert. Bei unserer Abschlussprüfung haben wir die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet. Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002. Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsregelungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten sowie die weiteren Bestimmungen der beigefügten Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt". Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf (IDW PS 450). 1 B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Stadt Moers und seiner voraussichtlichen Entwicklung durch den Bürgermeister im Jahresabschluss und im Lagebericht halten wir für zutreffend. Finanzielle und wirtschaftliche Lage Hervorzuheben sind insbesondere die folgenden Aspekte: · Das Anlagevermögen der Stadt Moers beinhaltet die wesentlichen Vermögenspositionen (95,5 % der Bilanzsumme). Von dem Gesamtwert des Anlagevermögens in Höhe von EUR 1.000,5 Mio. entfällt allein auf das Sachanlagevermögen ein Anteil von 84,6 % (Vj. 85,0 %). In Zukunft wird der Ergebnisplan durch Abschreibungen sowie durch Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen – insbesondere für die Gebäude und das Infrastrukturvermögen - negativ beeinflusst werden. In 2012 wurden Abschreibungen in Höhe von EUR 32,2 Mio. in der Ergebnisrechnung ausgewiesen. Die Abschreibungen beinhalten auch die Abschreibungen auf Finanzanlagen. Die Abschreibungen werden auch in der Zukunft zu einer wesentlichen Belastung der Haushalte führen. · Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital beträgt EUR 48,8 Mio., die Eigenkapitalquote mithin 4,7 %. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von TEUR 122.701, dem Jahresfehlbetrag des Jahres 2011 in Höhe von TEUR 43.554 sowie dem Jahresfehlbetrag des Jahres 2012 in Höhe von TEUR 30.321. Seit dem Jahr 2010 ist die Ausgleichsrücklage zur Abdeckung von Jahresfehlbeträgen aufgebraucht, der Jahresfehlbetrag wird gegen die allgemeine Rücklage verrechnet. · Die Sonderposten sind im Wesentlichen für erhaltene Investitionszuweisungen oder Beiträge, die im Rahmen einer Zweckbindung für investierte Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt worden sind, gebildet worden. Da sich die Sonderposten wirtschaftlich wie Eigenkapital auswirken, ergibt sich in der Bilanz der Stadt Moers ein wirtschaftliches Eigenkapital in Höhe von EUR 273,4 Mio. bzw. 26,1 %. 2 · Die Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 616.953 beinhalten insbesondere Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in Höhe von TEUR 332.842, Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung in Höhe von TEUR 220.000 sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 42.642. · Das Haushaltsjahr 2012 wurde mit einem negativen Ergebnis von TEUR 30.321 abgeschlossen und hat sich gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz um TEUR 2.631 verschlechtert. Im Bereich der ordentlichen Erträge waren unter der Position Steuern und ähnliche Abgaben Mehrerträge von EUR 0,3 Mio. zum fortgeschriebenen Ansatz von EUR 100,9 Mio. zu verzeichnen. Während die Gewerbesteuer um EUR 1,9 Mio. unter dem fortgeschriebenen Ansatz von EUR 41,1 Mio. lag, war der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um EUR 2,2 Mio. über dem Ansatz von EUR 35,6 Mio. · Der Verlauf des Jahres 2012 zeigt infolge der allgemeinen wirtschaftlichen Situation wieder einen Rückgang der Gewerbesteuererträge. So weist das Rechnungslegungsergebnis des Jahres 2012 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis eine leichte Verschlechterung zum Planansatz aus. Auch im Jahr 2013 werden die Gewerbesteuererträge voraussichtlich unter dem Planansatz liegen. · Die Stadt Moers befand sich 2010 und 2011 im Nothaushaltsrecht. Nach deutlichen Gewerbesteuerüberschüssen in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 war im Verlauf des Haushaltsjahres 2012 ein deutlicher Rückgang der Gewerbesteuererträge zu verzeichnen. Das Ergebnis liegt daher auch leicht unter dem Planansatz. Für 2013 ist anzunehmen, dass die Gewerbesteuererträge erneut unter dem Planansatz liegen. · Mit der freiwilligen Teilnahme an der zweiten Stufe des Stärkungspaktes des Landes NRW im Jahr 2012 hat die Stadt einen Haushaltssanierungsplan aufgestellt, der auch genehmigt wurde, so daß die Stadt Moers das Nothaushaltsrecht wieder verlassen hat. 3 Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Stadt Moers im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Wir halten diese Darstellung für plausibel. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Kernaussagen hinzuweisen: · Mit der freiwilligen Teilnahme an der zweiten Stufe des Stärkungspaketes des Landes NRW hat der Rat der Stadt Moers einen Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2012 bis 2021 beschlossen, der von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt worden ist. Dieser befindet sich aktuell in der zweiten Fortschreibung und wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Haushaltssatzung 2014 am 14. März 2014 weiterhin genehmigt. Mit dem genehmigten Haushaltssanierungsplan hat sich die Stadt Moers verpflichtet, den Haushaltsausgleich in unterschiedlich großen jährlichen Konsolidierungsschritten zu erreichen. Das Risiko der Planungssicherheit im Haushaltssanierungszeitraum liegt ausschließlich bei der Stadt Moers. Gemäß dem aufgestellten Haushaltssanierungsplan bis zum Jahr 2021 wird ein Haushaltsausgleich unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe des Landes erstmals wieder im Jahr 2018 erreicht. Ab dem Jahr 2021 ist die Stadt Moers selber wieder in der Lage den Haushaltsausgleich aus eigenen Mitteln zu schaffen. Die allgemeine Rücklage wird nach jetzigem Planungsstand bis zum Jahr 2017 sinken, bleibt aber dauerhaft positiv und wird ab 2018 voraussichtlich kontinuierlich wieder steigen. Sollten sich die Prognosen der Haushaltsplanung oder die Annahmen der Wirkungen der im Haushaltssanierungsplan benannten Konsolidierungsmaßnahmen nicht realisieren, muss die Stadt Moers entsprechende zusätzliche Kompensationsmaßnahmen ergreifen. Die Stadt Moers ist dann gesetzlich verpflichtet, den Haushaltssanierungsplan fortzuschreiben, um auf diese Änderungen, die den Haushaltsausgleich gefährden, reagieren zu können. 4 · Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzplan weisen nach der mittelfristigen Prognose ein strukturelles Defizit aus. Dieses Defizit kann überwiegend nur durch die Inanspruchnahme von kurzfristigen Krediten zur Liquiditätsabsicherung gedeckt werden. Der kurzfristige Kreditbedarf für den Haushalt 2012 wurde auf einen Betrag von TEUR 220 Mio. erhöht. Der Stand zum 31. Dezember 2013 beträgt EUR 265 Mio. Nach dem Planungsstand des Haushaltes 2014 wird Ende 2014 ein Betrag von EUR 275 Mio. erreicht sein. · Neben dem Problem des erheblichen Eigenkapitalverzehrs wird in den Folgejahren aufgrund des steigenden Standes der kurzfristigen Kredite zur Liquiditätssicherung ein erhebliches Liquiditätsproblem gegeben sein. II. Unregelmäßigkeiten Bei der Durchführung der Jahresabschlussprüfung haben wir die im Folgenden aufgeführten Tatsachen festgestellt, die Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften darstellen oder erkennen lassen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde nicht innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres 2012 aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Am 15. Mai 2014 wurde der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 in die Ratssitzung eingebracht. Mangels Aufstellung in diesem Zeitraum konnte der vom Bürgermeister bestätigte Entwurf zudem nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zugeleitet werden (§ 95 Abs. 3 GO NRW). Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ist noch nicht durch den Rat der Stadt Moers festgestellt worden. Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 sind daher entgegen § 96 Abs. 1 GO NRW durch den Rat nicht bis spätestens zum 31. Dezember 2012 bzw. 2013 festgestellt worden. 5 C. Wirtschaftliche Verhältnisse I. Vermögens- und Schuldenlage Nachfolgende Übersicht ergibt sich nach Zusammenfassungen und Saldierungen, die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen wurden, aus den letzten beiden Bilanzen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind als langfristig behandelt. 31.12.2012 TEUR 31.12.2011 % Veränderung TEUR % TEUR % 95,5 1.020.083 96,3 -19.592 -1.9 Vermögen Anlagevermögen 1.000.491 Forderungen 29.832 2,9 35.197 3,3 -5.365 -15,2 Flüssige Mittel 15.342 1,4 1.267 0,1 14.075 >100,0 1.639 0,2 2.626 0,2 -987 -37,6 100,0 1.059.173 100,0 -11.869 -1,1 Übrige Aktiva 1.047.304 Kapital Wirtschaftliches Eigenkapital Eigenkapital 48.827 4,7 89.250 8,4 -40.423 -45,3 224.563 21,4 224.348 21,2 215 0,1 Langfristige Verbindlichkeiten 453.639 43,3 462.219 43,6 -8.580 1,9 Kurzfristige Verbindlichkeiten 307.626 29,4 269.874 25,5 37.752 14,0 12.649 1,2 13.482 1,3 -833 -6,2 100,0 1.059.173 100,0 -11.869 -1,1 Sonderposten Übrige Passiva 1.047.304 Das Anlagevermögen in Höhe von TEUR 1.000.491 bildet den bilanziellen Schwerpunkt auf der Aktivseite und setzt sich insbesondere aus den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in Höhe von TEUR 358.864, dem Infrastrukturvermögen in Höhe von TEUR 316.274, dem Finanzanlagevermögen in Höhe von TEUR 153.407 und den unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in Höhe von TEUR 133.783 zusammen. Darüber hinaus enthalten ist die Position geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau von TEUR 29.360. Insgesamt haben sich die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau deutlich verringert, weil Bauprojekte wie das neue Rathaus abgeschlossen wurden. Die Entwicklung des Postens flüssige Mittel resultiert aus einer Geldanlage in Form eines Tagesgelds und einem höheren Guthaben auf einem Girokonto. Wir verweisen auch auf die Cash-Flow Rechnung. 6 Das Eigenkapital ist aufgrund des Jahresfehlbetrags in Höhe von TEUR 30.321 auf TEUR 48.827 gesunken. Darüber hinaus ist die allgemeine Rücklage aufgrund von Korrekturen der Eröffnungsbilanz von TEUR 9.967 sowie der Entnahme aus dem Schul- und Jugendbudget von TEUR 135 gesunken. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 4,7 % (Vj. 8,4 %). Die Ausgleichsrücklage ist vollständig verbraucht. Die Eigenkapitalquote basierend auf der Einbeziehung der Sonderposten beträgt 26,1 % (Vj. 29,6 %). Die Fremdkapitalquote beträgt 73,9 % (Vj. 70,4 %). Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 332.842 (Vj. TEUR 344.646) und bilden den wesentlichen Posten innerhalb des Fremdkapitals. Ihr Anteil an dem gesamten Fremdkapital beläuft sich auf 43,0 % (Vj. 46,2 %). Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 220.000 (Vj. TEUR 168.544). 7 II. Ertragslage Aus der Ergebnisrechnung der Jahre 2012 und 2011 ergibt sich nach Zusammenfassungen und Verrechnungen, die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen wurden, die nachfolgende Ertragsübersicht. 2012 TEUR % 2011 TEUR % Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Sonstige Erträge Übrige Erträge 101.201 63.606 33.841 10.707 9.550 46,2 29,1 15,5 4,9 4,3 103.548 54.854 33.178 14.716 9.780 47,9 25,4 15,4 6,8 4,5 Ordentliche Erträge 218.905 100,0 216.076 100,0 44.049 38.129 32.174 99.730 27.022 18,3 15,8 13,4 41,4 11,2 45.990 37.649 33.704 96.560 29.792 18,9 15,5 13,8 39,6 12,2 241.104 100,00 243.695 100,0 -27.619 -15.935 -12,8 Personalaufwand Sach- und Dienstleistungsaufwand Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstiger Betriebsaufwand Ordentliche Aufwendungen Verwaltungsergebnis Finanzergebnis Ordentliches Ergebnis/ Jahresergebnis -22.199 -8.122 -30.321 -10,2 -43.554 Die ordentlichen Erträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.829 leicht erhöht. Diese positive Veränderung ist überwiegend auf den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer zurückzuführen. Die ordentlichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr rückläufig. Im Bereich der ordentlichen Erträge waren unter der Position Steuern und ähnliche Abgaben Erträge in Höhe von EUR 101.201 zu verzeichnen. Die Erträge aus Steuern haben sich um TEUR 2.347 verringert. Die Erträge aus Gewerbesteuer haben sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 5.282 verringert. Der Gewerbesteuerertrag lag um EUR 1,9 Mio. unter dem fortgeschriebenen Ansatz von EUR 41,1 Mio. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer lag um EUR 2,2 Mio. über dem Ansatz von EUR 35,6 Mio. und um TEUR 1.869 über dem Vorjahreswert. 8 Die Zuwendungen und allgemeine Umlagen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von TEUR 42.132, Zuweisungen für laufende Zwecke, Bedarfszuweisungen und allgemeine Zuweisungen vom Land in Höhe von TEUR 10.327 sowie Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen in Höhe von TEUR 4.384. Die Schlüsselzuweisungen vom Land haben sich um TEUR 4.909 erhöht. Die ordentlichen Aufwendungen sind um TEUR 2.590 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der Sach- und Dienstleistungsaufwand setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen in Höhe von TEUR 32.780 sowie Aufwendungen für Dienstleistungen in Höhe von TEUR 3.766. Aufgrund höherer Finanzerträge und gesunkener Finanzaufwendungen hat sich das Finanzergebnis um TEUR 7.813 verbessert. Der Mehrertrag ist darüber hinaus im Wesentlichen durch eine Zinsgutschrift aus dem Projektvertrag „Rathaus Moers“ mit der Fa. Hochtief ÖPP Projektgesellschaft mbH begründet. Das Jahresergebnis liegt mit TEUR -30.321 um TEUR 2.631 unter Plan. Wir verweisen hierzu auch auf die Ausführungen der Stadt im Lagebericht (Anlage 4). 9 III. Finanzlage 2012 TEUR 2011 TEUR 210.855 -217.075 192.257 -213.410 -6.220 -21.153 9.516 -22.666 18.487 -31.782 -13.150 -13.295 570.610 -533.705 1.521.749 -1.491.822 36.905 29.927 17.535 -4.521 Anfangsbestand an Finanzmitteln Bestand an fremden Finanzmitteln* Änderungen des Bestandes an Finanzmitteln 1.267 -3.482 17.535 9.007 -3.219 -4.521 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 15.319 1.267 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 15.319 1.267 Liquide Mittel am Ende der Periode** 15.319 1.267 1. Cashflow aus der Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus der Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 4. Finanzmittelfonds aus eigenen Finanzmitteln Summe der Positionen 1. - 3. 5. Finanzmittelfonds am Ende der Periode 6. Liquide Mittel * Die fremden Finanzmittel stellen haushaltsunwirksame Transaktionen dar. ** Die Differenz zu den liquiden Mitteln in der Bilanz ergibt sich aus der Zuordnung von Konten zu den Verbindlichkeiten. 10 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 101 GO NRW die Buchführung, den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz sowie Anhang - und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft. Außerdem haben wir auftragsgemäß die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsleitung in Anlehnung an den IDW Prüfungsstandard „Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse“ nach § 53 HGrG (IDW PS 720) geprüft. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der § 95 Abs. 1 GO NRW und §§ 37 bis 47 GemHVO NRW aufgestellt worden. Prüfungskriterium für den Lagebericht war § 48 GemHVO NRW. Der Bürgermeister der Stadt Moers trägt die Verantwortung für die Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die uns erteilten Auskünfte und vorgelegten Unterlagen. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Art und Umfang der Prüfung Unsere Prüfung haben wir entsprechend § 101 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Unrichtigkeiten und Verstößen sind. 11 Auf dieser Basis haben wir die Prüfung des Jahresabschlusses mit der Zielsetzung angelegt, solche Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung zu erkennen, die sich auf die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage i. S. d. § 95 Abs. 1 GO wesentlich auswirken. Grundlage unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds der Gemeinde, ihrer Ziele, Strategien und Risiken. Sie wird darüber hinaus von der Größe und Komplexität der Gemeinde und der Wirksamkeit ihres rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems beeinflusst. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben wir bei der Auswahl und dem Umfang unserer analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) und der Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes, des Ausweises und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt. Im individuellen Prüfungsprogramm haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hierbei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung beachtet. Im Rahmen unserer Arbeiten haben wir folgende Prüfungsschwerpunkte gesetzt: · Analyse des Prozesses der Jahresabschlusserstellung, · Ansatz und Bewertung des Anlagevermögens und des Sonderpostens · Ansatz und Bewertung der Sonstigen Rückstellungen Weiterhin haben wir u. a. folgende Standardprüfungshandlungen vorgenommen: · Bankbestätigungen haben wir von Kreditinstituten eingeholt. Rechtsanwaltsbestätigungen über schwebende Rechtsstreitigkeiten haben wir erbeten und erhalten. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erteilt worden. 12 Ziel unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts war es festzustellen, ob der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Wir haben die Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen haben, beurteilt. Der Bürgermeister hat uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise sowie der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts schriftlich bestätigt. 13 E. Feststellungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Vorjahresabschluss Der Vorjahresabschluss wurde vom Rat der Stadt Moers noch nicht festgestellt. Die Veröffentlichung ist noch nicht erfolgt. Wie verweisen auf unsere Ausführungen unter Unregelmäßigkeiten. Der Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 sowie Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 wird unter der aufschiebenden Bedingung der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 in der vorliegenden Form erteilt. 2. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Die aus weiteren geprüften Unterlagen (z. B. Verträgen) entnommenen Informationen haben zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht geführt. Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. 14 3. Jahresabschluss Der Jahresabschluss und die dafür angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Aufbauend auf der von uns geprüften Vorjahresbilanz zum 31. Dezember 2011 ist der vorliegende Jahresabschluss aus den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt worden. Die Angaben im Anhang sind vollständig und zutreffend. 4. Lagebericht Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss und unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde. Unsere Prüfung nach § 101 GO NRW hat zu dem Ergebnis geführt, dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Angaben nach § 48 GemHVO sind vollständig und zutreffend. 15 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Wesentliche Bewertungsgrundlagen Im Zusammenhang mit den wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang der Stadt Moers. Schulen Gemäß § 54 Abs. 1 GemHVO NRW ist die Ermittlung der Wertansätze der Schulen für die Eröffnungsbilanz auf der Grundlage von Wiederbeschaffungszeitwerten durch geeignete Verfahren vorzunehmen. Die Stadt Moers hat ihre Schulen im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz auf dieser Grundlage bewertet, jedoch gleichzeitig umfassende Sanierungsmaßnahmen der Schulen (sogenanntes Projekt PRO:SA) in einem Umfang von bis zu ca. EUR 60 Mio. bis zum Jahr 2013 geplant. Die Sanierungsphasen 1 und 2 wurden als Zugang bei der Bilanzposition „Schulen“ berücksichtigt. Bei der Bewertung der Schulen wurde der Sanierungsbedarf zunächst nicht wertmindernd berücksichtigt. Insofern wurde für die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen für die Phasen 1 und 2 im Haushaltsjahr 2009 gemäß § 92 Abs. 7 GO NRW der Wertansatz der Schulen der Eröffnungsbilanz abzüglich der Neubauanteile in den Vorjahren entsprechend reduziert. Im vorliegenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurden die Sanierungsphasen 3 und 4 in Höhe von TEUR 11.468 als Korrekturen der Wertansätze in der Eröffnungsbilanz abgebildet. Der dazu gehörige Sonderposten wurde in Höhe von TEUR 3.903 als Korrektur des Wertansatzes in der Eröffnungsbilanz erfasst. Die Beträge wurden ergebnisneutral mit den Rücklagen verrechnet. 16 Infrastrukturvermögen Gemäß § 54 Abs. 1 GemHVO NRW ist die Ermittlung der Wertansätze der Straßen für die Eröffnungsbilanz auf der Grundlage von vorsichtig geschätzten Zeitwerten durch geeignete Verfahren vorzunehmen. Die Stadt Moers hat ihre Straßen als Ganzes bewertet. Auf eine Bewertung nach Straßenabschnitten wurde aus wirtschaftlichen Gründen zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanzerstellung verzichtet. Der Straßenzustand wurde zum einen durch Befahrung mit einem Videowagen und zum anderen durch Inaugenscheinnahme von städtischen Ingenieuren ermittelt. Aus dem sich ergebenen Straßenzustand wurde eine Nutzungsdauer berechnet, die wiederum für die Herleitung der Restnutzungsdauer benötigt wird. Durch das gewählte Verfahren ergibt sich eine pauschale Abbildung der Restnutzungsdauern. Eine Differenzierung der Restnutzungsdauern nach Straßenzustand führt zu einer realistischen Entwicklung der Abschreibung. Es wurde damit begonnen, neu geschaffene Teilabschnitte als solche separat in der Anlagenbuchhaltung zu führen, so dass sich langfristig eine differenzierte Bewertung der Straßen ergeben wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von EUR 410 ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt werden und einer Abnutzung unterliegen, werden als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst und im laufenden Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang in einem Wirtschaftsjahr gezeigt. 17 Finanzanlagevermögen Das Finanzanlagevermögen umfasst die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen, das Sondervermögen sowie Wertpapiere des Anlagevermögens und Ausleihungen. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen ist unter Beachtung der jeweiligen öffentlichen Zwecksetzung nach § 55 Abs. 6 GemHVO NRW mit dem Ertragswert- oder mit dem Substanzwertverfahren erfolgt. Beteiligungen von nachrangiger Bedeutung sowie die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sind mit dem anteiligen Eigenkapital berücksichtigt. Die mittelbar verbundenen Unternehmen/Beteiligungen sind in den ausgewiesenen Wertansätzen enthalten und von den verbundenen Unternehmen/Beteiligungen übernommen worden. Eine Ausnahme bildet die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR (vormals sbm AöR). Dort wurde die mit dem Substanzwertverfahren bewertete Energieversorgungsgesellschaft ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH heraus gerechnet und mittels des Ertragswertverfahrens neu bewertet. Eigenkapital Im vorliegenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 waren letztmalig Korrekturen der Wertansätze in der Eröffnungsbilanz möglich. Die Stadt Moers hat insgesamt TEUR 9.967 erfolgsneutral gegen die allgemeine Rücklage verrechnet. Die Wertanpassungen betreffen hauptsächlich die Bewertung von Schulen in Höhe von TEUR 7.565 sowie TEUR 2.147 Korrekturen von Forderungsansätzen. Sonderposten für Zuweisungen und Beiträge Nach § 43 Abs. 5 Satz 2 GemHVO NRW sind die Sonderposten entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufzulösen. Der Gesetzgeber knüpft damit die Fortschreibung des jeweiligen Sonderpostens an die buchhalterische Entwicklung des Vermögensgegenstandes. Dies bedeutet, dass der prozentuale Zuwendungs- bzw. Bewertungsanteil zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Vermögensgegenstandes zu ermitteln und auf den Zeitwert des Vermögensgegenstandes zum Eröffnungsbilanzstichtag anzuwenden ist. Hierunter fallen auch die an die Stadt Moers gezahlten pauschalen Zuwendungen. 18 Die Stadt Moers hat bei dem Ansatz und der Bewertung der Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge von dem in § 56 Abs. 5 GemHVO NRW ermöglichten Vereinfachungsverfahren für die Ermittlung von Wertansätzen Gebrauch gemacht. Pensionsrückstellung Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW sind bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst als Rückstellungen anzusetzen. Für die Rückstellungen ist im Teilwertverfahren der Barwert zu ermitteln. Die Bewertung erfolgte mit dem durch § 36 Abs. 1 GemHVO NRW vorgegebenen Rechnungszins von fünf Prozent auf Basis der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Das rechnungsmäßige Pensionierungsalter wurde für Feuerwehrbeamte mit 60 Jahren und alle übrigen Beamten mit der auf volle Jahre gerundeten Regelaltersgrenze gemäß § 31 Landesbeamtengesetz NRW bzw. § 51 Bundesbeamtengesetz angesetzt. Soweit Pensionsberechtigte in Eigenbetriebe transferieren, werden die bis zum Zeitpunkt des Transfers entstandenen Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss der Stadt Moers weiter bilanziert, da insoweit eine Ausgleichsverpflichtung gegenüber den Eigenbetrieben entsteht. Sonstige Rückstellungen Am 29. November 2008 trat das Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG) in Kraft, das bei landesinternen Dienstherrenwechseln den § 107b BeamtVG ersetzt. Das Ziel dieser Regelung ist die angemessene Verteilung von Versorgungsleistungen in den Fällen, in denen Beamte während ihrer Laufbahn für mehrere Dienstherren tätig waren. Das Gesetz verpflichtet die Kommunen, Dienstherrenwechsel und sich daraus möglicherweise ergebende Erstattungsansprüche und –verpflichtungen rückwirkend bis 1960 nachzuvollziehen und zu ermitteln. Die Stadt Moers hat im Jahr 2011 eine Anpassung der Rückstellungen in Höhe von TEUR 595 für den Zeitraum bis zum 31.12.2008 gegen das Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz vorgenommen. Im Haushaltsjahr 2012 ergaben sich keine weiteren Korrekturen in der Eröffnungsbilanz. 19 2. Zusammenfassende Beurteilung Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir - unter Würdigung der erläuterten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen - zu der Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. 20 F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags Prüfungsfeststellungen gemäß § 53 HGrG Aufgrund unserer Prüfung stellen wir in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG fest: Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den gesetzliche Vorschriften und den ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrags geführt worden sind. Unsere Prüfung hat keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von wesentlicher Bedeutung sind. Im Übrigen verweisen wir auf die im Rahmen der Beantwortung des Fragenkatalogs im vorliegenden Bericht (Anlage 6) gebrachten Feststellungen. Unsere Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsleitung ist im Hinblick auf diese Feststellungen nicht eingeschränkt. 21 G. Bestätigungsvermerk Unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 in der Fassung festgestellt wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, haben wir zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "An die Stadt Moers Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Stadt Moers für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Moers sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen 22 des Burgermeisters der Stadt Moers Bowie die Wurdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses and des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prufung eine hinreichend sichere Grundlage fur unsere Beurteilung bildet. Unsere Prufung hat zu keinen Einwendungen gefuhrt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prufung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften and vermittelt unter Beachtung der Grundsatze ordnungsma(3iger Buchfuhrung ein den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechendes Bild der Vermogens-, Schulden-, Ertrags- and Finanzlage der Stadt Moers. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermogens-, Schulden-, Ertrags- and Finanzlage der Stadt Moers and stellt die Chancen and Risiken der zukunftigen Entwicklung zutreffend dar." Dusseldorf, 19. August 2014 ~~5~%~,Y OUNG G~ ~~~4c.P4~yFUNGgGFS` ~,s, Ernst &Young GmbH Wirtschaftsprufungsgesellschaft ;NIRTSCHAFfS' pp,11FUNGSGE:iEIiSCHAF7 ~~ Gluckselig Wirtschaftspruferin U~ Ungnad Wirtschaftspruferin ~O s Vic; ~~~%P~jF STUTTGPF~ V~'~'~,~ Zt~,,`~NCA5SUN~ ~~.~t'~ Anlage 1 Stadt Moers, Moers Bilanz zum 31. Dezember 2012 Aktiva EUR 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 105.114.190,33 3.548.415,89 999.598,61 24.121.216,39 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kindertageseinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 39.344.782,08 192.038.557,94 8.086.355,45 119.394.079,62 1.2.2 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens EUR EUR 31.12.2011 TEUR 163.955,06 121 105.202 3.549 1.000 24.478 133.783.421,22 134.229 33.267 196.042 9.412 72.081 358.863.775,09 310.802 84.595.081,49 4.122.354,67 0,00 98.065.062,52 129.209.353,16 282.312,07 84.582 4.296 0 100.691 136.569 295 316.274.163,91 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.2.8 Bauten auf fremden Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 326.433 809.962,38 95,00 2.488.674,35 5.339.329,32 29.360.332,34 768 0 2.941 4.528 87.125 37.998.393,39 Finanzanlagen 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen 1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.3.5.2 Ausleihunen an Beteiligungen 1.3.5.3 Ausleihungen an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren 2.2.1.2 Beiträge 2.2.1.3 Steuern 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.4 gegen Beteiligungen 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.2.2.6 Sonstige privatrechtliche Forderungen 146.456 2.814 2.205 1.306 0,00 205.764,34 0,00 129.601,11 0 215 0 140 153.136 1.000.490.805,61 1.020.083 0,00 0 1.108.631,75 63.741,28 16.025.497,16 43.572,16 4.894.995,20 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 2. Sonderposten 2.1 2.2 2.3 2.4 für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.1 3.2 3.3 3.4 Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 4.1 4.2 Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 4.2.2 von Beteiligungen 4.2.3 von Sondervermögen 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt EUR 122.701.314,16 0,00 0,00 132.804 0 0 -43.553.576,06 -30.321.211,29 -43.554 0 48.826.526,81 143.136.873,77 81.272.913,99 0,00 153.342,85 132.586.446,00 0,00 1.232.684,16 10.493.050,87 5. Passive Rechnungsabgrenzung 224.349 129.161 0 1.228 10.768 144.312.181,03 4.5 4.6 4.7 4.8 89.250 137.594 86.612 0 143 224.563.130,61 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen 31.12.2011 TEUR 0,00 141.157 0 0,00 0,00 0,00 191.035.147,09 141.806.780,17 0 0 0 199.048 145.598 332.841.927,26 344.646 220.000.000,00 445.584,64 168.544 505 42.642.171,05 0,00 11.699.587,36 9.323.804,94 46.779 0 15.438 15.023 616.953.075,25 590.935 12.648.734,30 13.482 1.047.303.648,00 1.059.173 1.300 197 20.814 86 4.963 27.360 1.014.558,36 195.657,65 965.101,86 82.514,27 1.021.774,70 334,60 1.516 0 2.069 76 3.166 3 6.830 4.416.059,09 1.007 29.832.438,08 2.3 Allgemeine Rücklage Sonderrücklage Ausgleichsrücklage Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss 1.4.1 Jahresfehlbetrag 2011 1.4.2 Jahresfehlbetrag 2012 EUR 355 153.407.096,94 3.279.941,44 Sonstige Vermögensgegenstände Eigenkapital 1.1 1.2 1.3 1.4 866.826 146.456.418,07 2.814.187,12 2.495.287,24 1.305.839,06 22.136.437,55 2.2.3 1. 4.3 4.4 335.365,45 2. EUR 95.362 846.919.753,61 1.3 Passiva 35.197 0,00 0 15.341.931,59 1.267 45.174.369,67 36.464 1.638.472,72 2.626 1.047.303.648,00 1.059.173 Anlage 2.1 Jahresabschluss Ergebnisrechnung Nr. Bezeichnung 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 + Sonstige Transfererträge 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 6 7 + Sonstige ordentliche Erträge 8 + Aktivierte Eigenleistungen 9 Fortgeschr. Ansatz Ist Ergebnis Vergl. Ansatz/Ist Jahresergebnis des Rechn.-Jahres des Rechn.-Jahres (Sp.3 - Sp.2) 2011 2012 2012 2012 103.547.732,69 100.861.304 101.200.936,67 339.632,67 54.853.974,03 64.185.627 63.606.154,57 -579.472,43 1.299.071,96 1.324.506 1.057.094,98 -267.411,02 33.177.505,59 36.117.781 33.841.537,69 -2.276.243,31 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.259.144,13 2.345.585 2.035.995,64 -309.589,36 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 6.123.859,43 5.913.975 6.357.327,99 443.352,99 14.716.275,23 10.299.134 10.706.999,13 407.865,13 98.411,15 683.000 99.235,29 -583.764,71 0,00 0 0,00 0,00 10 +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Erträge 216.075.974,21 221.730.912 218.905.281,96 -2.825.630,04 11 - Personalaufwendungen -45.990.006,90 -41.292.111 -44.048.865,01 -2.756.754,01 12 - Versorgungsaufwendungen -7.741.597,00 -3.463.365 -5.697.397,76 -2.234.032,76 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -37.648.797,91 -39.084.773 -38.128.593,83 956.179,17 14 - Bilanzielle Abschreibungen -33.704.048,68 -33.550.842 -32.174.308,17 1.376.533,83 -4.030.590,63 15 - Transferaufwendungen -96.559.569,25 -95.699.892 -99.730.482,63 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -22.050.458,23 -21.684.436 -21.325.074,53 359.361,47 17 = Ordentliche Aufwendungen -243.694.477,97 -234.775.419 -241.104.721,93 -6.329.302,93 18 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit -27.618.503,76 -13.044.507 -22.199.439,97 -9.154.932,97 4.226.638,66 (= Zeilen 10 und 17) 19 + Finanzerträge 2.745.788,54 2.621.386 6.848.024,66 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen -18.680.860,84 -17.267.523 -14.969.795,98 2.297.727,02 21 = Finanzergebnis -15.935.072,30 -14.646.137 -8.121.771,32 6.524.365,68 22 = Ordentliches Ergebnis -43.553.576,06 -27.690.644 -30.321.211,29 -2.630.567,29 (= Zeilen 19 und 20) (= Zeilen 18 und 21) 23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0 0,00 0,00 24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0 0,00 0,00 25 = Außerordentliches Ergebnis 0,00 0 0,00 0,00 -43.553.576,06 -27.690.644 -30.321.211,29 -2.630.567,29 (= Zeilen 23 und 24) 26 = Jahresergebnis (= Zeilen 22 und 25) Anlage 2.2 Jahresabschluss Finanzrechnung Nr. Bezeichnung Fortgeschr. Ansatz Ist Ergebnis Vergl. Ansatz/Ist Jahresergebnis des Rechn.-Jahres des Rechn.-Jahres (Sp.3 - Sp.2) 2011 2012 2012 2012 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 98.690.801,58 100.861.304 104.911.564,72 4.050.260,72 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 49.475.110,06 60.109.577 58.166.838,42 -1.942.738,58 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 1.165.739,28 1.324.506 1.092.933,87 -231.572,13 27.020.182,04 30.466.791 27.886.968,09 -2.579.822,91 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.098.106,64 2.345.585 2.200.686,05 -144.898,95 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 3.587.883,62 5.913.975 4.905.596,06 -1.008.378,94 -1.096.278,18 7 + Sonstige Einzahlungen 8.455.195,64 10.175.394 9.079.115,82 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 1.763.886,62 2.671.906 2.611.631,11 -60.274,89 9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 192.256.905,48 213.869.038 210.855.334,14 -3.013.703,86 10 - Personalauszahlungen -38.331.376,62 -36.607.767 -38.770.022,84 -2.162.255,84 11 - Versorgungsauszahlungen -5.622.613,98 -4.949.610 -6.616.655,67 -1.667.045,67 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -36.187.191,55 -39.084.773 -38.825.430,67 259.342,33 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen -16.641.614,76 -17.371.240 -14.612.790,20 2.758.449,80 14 - Transferauszahlungen -94.770.639,80 -95.699.892 -97.396.399,90 -1.696.507,90 15 - Sonstige Auszahlungen -21.856.804,49 -21.803.325 -20.854.221,36 949.103,64 16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -213.410.241,20 -215.516.607 -217.075.520,64 -1.558.913,64 17 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit -21.153.335,72 -1.647.569 -6.220.186,50 -4.572.617,50 16.619.709,39 9.634.500 7.486.947,18 -2.147.552,82 777.353,25 5.869.000 1.452.087,19 -4.416.912,81 (=Zeilen 9 und 16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 20 + Einzahlung aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken 0,00 0 0,00 0,00 846.761,00 411.833 552.961,37 141.128,37 243.573,56 0 24.009,97 24.009,97 18.487.397,20 15.915.333 9.516.005,71 -6.399.327,29 -212.517,70 -489.164 -98.769,25 390.394,75 -29.874.464,22 -67.303.849 -20.603.176,34 46.700.672,66 -1.668.374,16 -6.010.835 -1.828.464,44 4.182.370,56 und Gebäuden 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 27 - Auszahlung für den Erwerb von Finanzanlagen 0,00 0 0,00 0,00 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen -26.736,01 -48.000 -109.532,71 -61.532,71 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0 -26.400,00 -26.400,00 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -31.782.092,09 -73.851.848 -22.666.342,74 51.185.505,26 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit -13.294.694,89 -57.936.515 -13.150.337,03 44.786.177,97 -34.448.030,61 -59.584.084 -19.370.523,53 40.213.560,47 (=Zeilen 23 und 30) 32 = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (=Zeilen 17 und 31) 33 + Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 34 + Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung 35 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 36 - Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung 15.748.798,22 36.781.846 2.109.925,70 -34.671.920,30 1.506.000.000,00 0 568.500.000,00 568.500.000,00 -20.322.373,52 -39.662.676 -16.705.165,91 22.957.510,09 -1.471.500.000,00 0 -517.000.000,00 -517.000.000,00 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 29.926.424,70 -2.880.830 36.904.759,79 39.785.589,79 38 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln -4.521.605,91 -62.464.914 17.534.236,26 79.999.150,26 (=Zeilen 32 und 37) 39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 9.006.738,35 0 1.266.632,43 1.266.632,43 40 + Bestand an fremden Finanzmitteln -3.218.500,01 0 -3.482.139,48 -3.482.139,48 41 = Liquide Mittel 1.266.632,43 -62.464.914 15.318.729,21 77.783.643,21 (=Zeilen 38, 39 und 40) Die Differenz zu den liquiden Mitteln in der Bilanz ergibt sich aus der Zuordnung von Konten zu den Verbindlichkeiten. Anlage 3 ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS DER STADT MOERS ZUM 31.12.2012 1 Allgemeine Informationen Die vorliegende Schlussbilanz zum 31. Dezember 2012 zum Jahresabschluss 2012 ist der Rechnungsabschluss des vierten vollständigen doppischen Haushaltsjahres der Stadt Moers nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF). Die Schlussbilanz ist unter Anwendung der gültigen Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) des Landes NordrheinWestfalen, insbesondere unter Beachtung der §§ 95, 96 GO NRW und der §§ 37 ff. GemHVO NRW erstellt. Sie ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Die Bewertung von sämtlichen Vermögensgegenständen und Schulden der Stadt Moers ist dabei insbesondere unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsprinzips und der Wesentlichkeit erfolgt. In § 37 Abs. 1 GemHVO NRW ist geregelt, dass dem Jahresabschluss ein Anhang entsprechend § 44 GemHVO NRW sowie ein Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang), ein Forderungsspiegel (Anlage 2 zum Anhang) und ein Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 4 zum Anhang) nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen ist. Zusätzlich ist ein Rückstellungsspiegel (Anlage 3 zum Anhang) und eine Übersicht über die Bürgschaftsverpflichtungen (Anlage 5 zum Anhang) beigefügt. 2 Grundlagen der Schlussbilanz zum 31.12.2012 2.1 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Bilanzaktiva Der Wertansatz der Vermögensgegenstände erfolgt gem. §§ 32 ff. GemHVO NRW. Der Wertansatz geht auf die erstmalige Bewertung des Vermögens im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2009 zurück. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten vorsichtig geschätzten Zeitwerte für die Vermögensgegenstände gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dienen somit als Basis für die zukünftigen Abschreibungen. Die Vermögenszugänge des laufenden Jahres erfolgen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden planmäßig linear abgeschrieben. Gemäß § 35 Abs. 3 GemHVO NRW sind die Nutzungsdauern von abnutzbaren Vermögensgegenständen grundsätzlich innerhalb der Bandbreite der Rahmentabelle gem. Runderlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24.02.2005 festgesetzt. 2.1.1 Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wird mit den fortgeschriebenen sowie den neu zugegangenen Anschaffungs- und Herstellungskosten erfasst und wird gemäß der örtlichen Abschreibungstabelle linear abgeschrieben. Die drei Hauptkategorien „unbebaute Grundstücke“, „bebaute Grundstücke“ und „Infrastrukturvermögen“ des städtischen Sachanlagevermögens umfassen ca. 6.000 Flurstücke und ca. 540 Gebäude und bauliche Anlagen. 1/14 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 3 2.1.1.1 Unbewegliches Sachanlagevermögen Unter Beachtung der vorangestellten Feststellungen werden die Werte der Grundstücke und der Gebäude wie nachfolgend erläutert ermittelt. 2.1.1.1.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Ziel der Wertermittlung für den Grund und Boden ist eine stringente und wirtschaftliche Wertermittlung. Datenlieferant ist das in Moers aufgebaute und eingesetzte Graphische Informationssystem (GIS), welches exaktere Daten als das Liegenschaftskataster liefert. Die städtischen Flächen wurden einer Kategorisierung zugeführt. Die Grundlage der jeweiligen Wertfestsetzung erfolgt auf der Basis von Bodenwertkategorien. Aus den vorhandenen Bodenrichtwerten wurden sogenannte NKF-Wertzonen gebildet. Die jeweilige NKF-Wertzone ist ein Mittelwert aus den umliegenden Bodenrichtwerten. Die Bewertung des Aufwuchses, der Aufbauten und der Betriebsvorrichtungen, die zu der Bilanzposition „Grünflächen“ gehört, erfolgt grundsätzlich nach Kategorien. Die Einzelbewertung wurde für Sonderanlagen durchgeführt. Als Abweichung vom Grundsatz der Einzelbewertung sind gem. § 34 GemHVO NRW folgende Vermögensgegenstände aus der Bilanzposition „Grünflächen“, die nur das Grün (z.B. Bäume, Rasen und vgl.) betreffen, mit einem Festwert bewertet worden: · · · · · Grünanlagen der Kategorien I-III Schloss- und Freizeitpark Jungbornpark Ehrenmal Meerbeck Ehrenmal Kapellen Die Ausstattungsgegenstände (z.B. Bänke, Wege und vgl.) in dieser Bilanzposition wurden einer Gruppenbewertung zugeführt. Der Wertansatz der Festwerte besteht im Wesentlichen aus dem erstmaligen Ansatz zum Eröffnungsbilanzstichtag am 01.01.2009. Der Festwert bei Grünanlagen unterliegt einer zehnjährigen Revision. Das Ackerland wird getrennt nach planungsrechtlichem Innen- und Außenbereich bewertet. Die Bewertung der Flächen, die zur Bilanzposition „Wald, Forsten“ gehören, erfolgte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ministeriums für Umwelt, Raumplanung und Landwirtschaft NRW mit 0,50 EUR/qm. Der Aufwuchs wird einheitlich mit 0,44 EUR/qm bewertet. In der Bilanzposition „sonstige unbebaute Grundstücke“ werden insbesondere Bau- bzw. Rohbau- und Bauerwartungsland und Erbbaurechtsgrundstücke ausgewiesen. 2/14 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 3 2.1.1.1.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Die Bewertung des Grund und Bodens bei bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten vollzieht sich grundsätzlich analog der oben dargestellten Verfahrensweise (Flächenkategorisierung, Bewertung anhand von NKF-Wertzonen). Die Gebäudestruktur der Stadt Moers beinhaltet sowohl kommunalnutzungsorientierte als auch nicht kommunalnutzungsorientierte Gebäude. Für die geplanten nachzuholenden Instandhaltungsmaßnahmen wurde eine Aufwandsrückstellung gebildet. Die Investitionen in die bebauten Grundstücke betrafen im Wesentlichen den Bereich der Schulsanierung und –erweiterung. Die umfangreichen Investitionstätigkeiten, die betragsmäßig über dem regulären Vermögensverzehr durch Abschreibungen liegen führen zu einer Erhöhung des vorhandenen Vermögens. Die Bewertung der Schulen erfolgte in der Eröffnungsbilanz zu Wiederbeschaffungszeitwerten. Im Rahmen der PRO:SA-Schulsanierung erfolgte für einige Schulen eine wesentliche Verbesserung der Gebäude, welche gößtenteils aktiviert wurden. Das neu gebaute Kultur- und Bildungszentrum wurde im November 2010 bezogen. Im Januar 2012 wurde das neu gebaute Rathaus am Rathausplatz bezogen. 2.1.1.1.3 Infrastrukturvermögen Die Bewertung des Grund und Bodens von Infrastrukturvermögen orientiert sich nach § 55 GemHVO NRW an seiner Lage im Innen- oder Außenbereich. Die Flächenkategorisierung im GIS und die sich daran anschließende Bewertung nimmt dieses gesetzliche Erfordernis auf. Die Wertermittlung für die Schmutzwasserkanäle und Teile der Mischwasserkanäle erfolgte in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 gemäß § 56 Abs. 4 GemHVO NRW anhand der Werte aus der Gebührenkalkulation. Für Inliner, Pumpanlagen, Regenwasser- und die anderen Teile des Mischwasserkanals wurden in der Eröffnungsbilanz vorsichtig geschätzte Zeitwerte gemäß § 53 GemHVO NRW ermittelt. Bei der Bewertung der Straßen wurde differenziert vorgegangen. In der Stadt Moers sind 924 Straßen vorhanden, die als Ganzes bewertet wurden. Auf die Bewertung nach Straßenabschnitten wurde für die Zwecke der Eröffnungsbilanz verzichtet. In Zukunft werden neu geschaffene Teilabschnitte als solche separat in der Anlagenbuchhaltung geführt. Das Straßennetz wurde in sieben Kategorien unterteilt. Der Straßenwert wurde unter Berücksichtigung des Straßenzustandes ermittelt. Die verwendete Notenskala reicht hierbei von der Note „sehr gut“ bis „sehr schlecht“. Die Erfassung und Berechnung erfolgte grundsätzlich nach den Vorgaben der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Der Gesamtwert setzt sich aus einem Gebrauchs- und einem Substanzwert zusammen. Das Straßenbegleitgrün wird in Straßenbäume und Vegetationsflächen unterteilt. Die Straßenbäume werden zum Festwert bewertet. Die Vegetationsflächen werden mit der jeweiligen Straße abgeschrieben. 3/14 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 3 2.1.1.2 Bauten auf fremden Grund und Boden Ausgewiesen wird ein Gebäudeteil auf fremden Grund. 2.1.1.3 Bewegliches Sachanlagevermögen Das bewegliche Sachanlagevermögen umfasst im Wesentlichen die Maschinen und technischen Anlagen sowie Fahrzeuge und die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Für zusammenhängende und räumlich genau abgrenzbare und eindeutig definierte Bestände an Vermögensgegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden Festwerte nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW gebildet, sofern von einem regelmäßigen Ersatz auszugehen ist, der Bestand in Größe, Zusammensetzung und Wert nur geringen Schwankungen unterliegt und sein Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist. Für folgende Vermögensgegenstände wurden daher Festwerte gebildet: · · · · · · · · Naturwissenschaftliche Räume, Medienbestand der Bibliothek Dienstkleidung der Feuerwehr und persönliche Ausstattung des Rettungsdienstes Biologieräume Chemieräume Technikräume Physikräume Hauswirtschaftsräume. Anpassungen zur Zusammensetzung, Größe, Menge und Wert werden im Rahmen der körperlichen Inventur gemäß § 91 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 28 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen. Die Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen im Wesentlichen den Bereich der Ausstattung der Schulen und Mensen. 2.1.1.4 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau umfassen noch nicht fertiggestellte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens. Den wesentlichen Anteil nehmen Schulbauten, Sportplatzanlagen und Kanäle ein. 4/14 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 3 2.1.1.5 Finanzanlagevermögen Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen ist unter Beachtung der jeweiligen öffentlichen Zwecksetzung nach § 55 Abs. 6 GemHVO NRW mit dem Ertragswert- oder mit dem Substanzwertverfahren erfolgt. Für die Festlegung des Bewertungsverfahren gilt dabei: · Erwerbswirtschaftliche Beteiligungen sind nach dem Ertragswertverfahren bewertet · Sachzielbezogene Beteiligungen sind nach dem Substanzwertverfahren bewertet Beteiligungen von nachrangiger Bedeutung sowie die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sind mit dem anteiligen Eigenkapital berücksichtigt. Die mittelbar verbundenen Unternehmen/Beteiligungen sind in den ausgewiesenen Wertansätzen enthalten und von den verbundenen Unternehmen/Beteiligungen übernommen worden. Eine Ausnahme bildet die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR (vormals sbm AöR). Dort wurde die mit dem Substanzwertverfahren bewertete Energieversorgungsgesellschaft ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH heraus gerechnet und mittels des Ertragswertverfahrens über ein Gutachten neu bewertet. Als Wertpapier des Anlagevermögens wird der Kommunale Versorgungsrücklage Fonds (KVR-Fonds) ausgewiesen. Ausleihungen sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 2.1.2 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener pauschalierter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist darüber hinaus durch pauschale Abschläge berücksichtigt worden. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Zusammensetzung der Forderungen nach Art und Fälligkeit ist aus dem Forderungsspiegel gem. § 46 GemHVO NRW ersichtlich (Anlage 2 zum Anhang). Den wesentlichen Anteil an den Forderungen bilden die Steuern. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden überwiegend zum Verkauf stehende Grundstücke und Gebäude ausgewiesen. 2.2 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Bilanzpassiva 2.2.1 Eigenkapital Der Fehlbetrag des Jahres 2012 beläuft sich auf 30.321.211,29 €. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Moers führt der Jahresfehlbetrag 2012 zu einer Verringerung der allgemeinen Rücklage. Der Beschluss des Rates der Stadt Moers über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2011 steht noch aus. 5/14 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 3 2.2.2 Sonderposten Die im Haushaltsjahr 2012 erfassten Sonderposten für Zuwendungen werden auf der Grundlage der Zuwendungsbescheide berücksichtigt und den subventionierten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Sonderposten werden analog der Nutzungsdauer der zugeordneten Vermögensgegenstände erfolgswirksam aufgelöst. 2.2.3 Rückstellungen Rückstellungen werden gem. § 88 GO NRW i.V.m. § 36 GemHVO NRW gebildet. Die Rückstellungen sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW mit dem Betrag angesetzt, der voraussichtlich notwendig ist. Die Pensions- und Beihilferückstellungen sind unter Beachtung des Runderlasses des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.01.2006 gem. § 36 Abs. 1 GemHVO NRW über die Rheinische Zusatzversorgungskasse bewertet worden. Der mit Datum vom 26.07.2010 veröffentlichte neue Runderlass zur Durchführung und Anwendung von § 107b BeamtVG-Fälle bzw. des Versorgungslastenverteilungsgesetzes (VLVG) wird beachtet. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW in Höhe der hinreichend konkret beabsichtigten Nachholung angesetzt. Sie sind einzeln bestimmt. Ein Rückstellungsspiegel ist als Anlage 3 zum Anhang beigefügt. 2.2.4 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. Zuweisungen und Zuschüsse werden, soweit für diese Verwendungsnachweise zu führen sind, bis zu ihrer bestimmungsgemäßen Inanspruchnahme unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten nach Art und Fälligkeit ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel gem. § 47 GemHVO NRW ersichtlich (Anlage 4 zum Anhang). 6/14 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 3 3 Erläuterungen zur Bilanz 3.1 Erläuterungen zu den wesentlichen Aktiva 3.1.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ beläuft sich auf 133.783 TEUR und setzt sich insbesondere aus den aktivierten Grünflächen und den sonstigen unbebauten Grundstücken zusammen. Die Grünflächen i.H.v. insgesamt 105.114 TEUR enthalten insbesondere Parkanlagen i.H.v. TEUR 46.381 TEUR, Sportflächen i.H.v. 16.245 TEUR, Spiel- und Freizeitanlagen i.H.v. 6.673 TEUR und Dauerkleingärten i.H.v. 6.776 TEUR. Auf die Sonderanlage Schloss- und Freizeitpark entfallen 8.688 TEUR und auf die Sonderanlage Jungbornpark 617 TEUR. Die sonstigen unbebauten Grundstücke, die zum 31. Dezember 2012 i.H.v. 24.121 TEUR valutieren, beinhalten hauptsächlich Erbbaurechtsgrundstücke, die i.H.v. 17.311 TEUR ausgewiesen werden. 3.1.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte In der Schlussbilanz werden i.H.v. 358.864 TEUR Vermögensgegenstände ausgewiesen, die der Bilanzposition „bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ zuzuordnen sind. Im Wesentlichen werden hierunter die städtischen Kindertageseinrichtungen (39.344 TEUR), die Schulbauten (192.039 TEUR) und Wohnbauten (8.086 TEUR) ausgewiesen. Die sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude wurden i.H.v. 119.394 TEUR bewertet. Hierzu zählen insbesondere die Verwaltungsgebäude Neues Rathaus i.H.v. 51.187 TEUR und das neue Bildungszentrum mit 21.116 TEUR sowie die Gebäude der Feuerwehren mit 14.898 TEUR. 3.1.3 Infrastrukturvermögen Das Infrastrukturvermögen wird in der Schlussbilanz zum 31. Dezember 2012 i.H.v. 316.274 TEUR ausgewiesen. Hiervon entfallen auf das Straßennetz der Stadt Moers insgesamt 129.209 TEUR, auf die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 98.065 TEUR und auf den Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 84.595 TEUR. 3.1.4 Bauten auf fremden Grund und Boden Hier wird im Wesentlichen ein Umkleidegebäude eines Sportvereins (ohne Außenanlagen) i.H.v. 794 TEUR ausgewiesen. 3.1.5 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Diese Bilanzposition beläuft sich per 31. Dezember 2012 auf 2.489 TEUR und beinhaltet im Wesentlichen die (Spezial-)Fahrzeuge der Feuerwehren, die i.H.v. 2.138 TEUR aktiviert worden sind. 7/14 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 3 3.1.6 Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Betriebs- und Geschäftsausstattung i.H.v. 5.339 TEUR setzt sich im Wesentlichen aus Schul- und Mensaausstattungen i.H.v. 1.173 TEUR, dem Festwert für naturwissenschaftliche Fachräume in den Schulen i.H.v. 1.500 TEUR und den Festwerten für die Dienstkleidung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes i.H.v. 505 TEUR zusammen. 3.1.7 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Die Geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau i.H.v. 29.360 TEUR umfassen im Wesentlichen: · · · · · · · · Projekt Schulsanierung PRO:SA 3.000 TEUR Platzanlage GSV/MTV 2.821 TEUR Schmutz-/Regenwasserkanal Klever-/Xantener Straße2.707 TEUR Gesamtschule Hermann-Runge 1.141 TEUR Sportplatz Filder Straße 1.109 TEUR Mischwasserkanal Kanalisation Repelen 1.052 TEUR Erschließungsvertrag B-Planungsgebiet Nr. 399/R9 1.051 TEUR Altbau Schloss 1.017 TEUR 3.1.8 Anteile an verbundenen Unternehmen Die Anteile an verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: Name Anteil in % Wert zum 31.12.2012 in TEUR ENNI Stadt & Service Niederrhein, AöR Wohnungsbau Stadt Moers Grundstückgesellschaft Königlicher Hof mbH 100,0% 100,0% 80,0% 92.089 50.468 3.810 Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft Moers mbH Moers Kultur GmbH Moers Marketing GmbH Summe der Anteile an verbundenen Unternehmen per 31.12.2012 100,0% 100,0% 51,1% 51 25 13 146.456 Nach § 50 GemHVO NRW in Verbindung mit §§ 271 und 290 HGB sind Beteiligungen mit einem Anteilswert von über 50,0 % oder Unternehmen, auf die die Stadt Moers einen beherrschenden Einfluß ausübt, den verbundenen Unternehmen zuzuordnen. Die oben aufgeführten Gesellschaften arbeiten zumindest teilweise aufgabenbedingt defizitär oder mit geringen Gewinnen und sind daher regelmäßig auf einen Verlustausgleich seitens der Stadt Moers angewiesen. Die von der Stadt Moers gewährten Kapitaleinlagen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen führen gemäß § 91 Abs.2 Nr.1 GO NRW i.V.m. § 33 Abs.2 S.2 GemHVO NRW zu einer Erhöhung des Beteiligungsbuchwertes, soweit es sich um nachträgliche Anschaffungskosten handelt. Nachträgliche Anschaffungskosten liegen vor, wenn der „innere Wert“ der Beteiligung durch die Zuschussgewährung nachhaltig erhöht wird. Wenn die Zuschüsse lediglich der Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Wertes des Beteiligungsunternehmens dienen, sind sie aufwandswirksam und somit ergebniswirksam im Jahr der Zuschussgewährung darzustellen. 8/14 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 3 3.1.9 Beteiligungen Zu den Beteiligungsansätzen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen: Name Anteil in % Wert zum 31.12.2012 in TEUR 50,0% 0,6% 50,0% 0,2% 30,0% 2.637 129 48 0 0 2.814 Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG Wir4 - Wirtschaftsförderung AöR Betriebsgesellschaft Radio Wesel mbH & Co. KG Sparkassenzweckverband Summe der Anteile an Beteiligungen per 31.12.2012 Grundsätzlich liegt eine Beteiligung vor, wenn eine längerfristige Bindung der Kommune an der jeweiligen Unternehmung vermutet werden kann und der Anteil an dem Tochterunternehmen größer als 20,0 % ist. Bei den oben stehenden Unternehmen handelt es sich um sachzielorientierte Gesellschaften, die defizitär sind und somit nach dem Substanzwertverfahren bewertet werden. Die von der Stadt Moers an der Niederrheinischen Verkehrsbetriebe AG und an der Betriebsgesellschaft Radio Wesel mbH & Co. KG gehaltenen Anteile werden unter den Beteiligungen dargestellt, da die Beteiligungen an diesen Unternehmen auf Dauer angelegt sind. Diese Beteiligungen werden in Übereinstimmung mit § 55 Abs. 6 GemHVO NRW unter Berücksichtigung des § 116 Abs. 3 GO NRW mit dem anteiligen Wert, den die Kommune am Eigenkapital hält, bilanziert. Die Betriebsgesellschaft Radio Wesel mbH & Co. KG und der Sparkassenzweckverband des Kreises Wesel und der Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg sind mit einem Euro als Erinnerungswert angesetzt. 3.1.10 Sondervermögen Die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Moers sind als Sondervermögen mit dem anteiligen Eigenkapital bzw. nach der „Eigenkapital-Spiegelbild-Methode“ bewertet. Hierzu gehören die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen „Zentrales Gebäudemanagement (ZGM)“ und „Bildung“ in der Stadt Moers. 3.1.11 Wertpapiere des Anlagevermögens Als Wertpapiere des Anlagevermögens werden i.H.v. 1.306 TEUR Fonds-Anteile aus angelegten Mittel nach dem Versorgungsgesetz (EFoG NRW) ausgewiesen. 3.1.12 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum 31. Dezember 2012 i.H.v. 29.832 TEUR – nach der Vornahme von Wertberichtigungen – ausgewiesen. Den Hauptanteil an dieser Bilanzposition haben die öffentlich-rechtlichen Forderungen i.H.v. insgesamt 22.136 TEUR. Hierunter werden insbesondere Forderungen aus Steuern, Gebühren und Beiträgen ausgewiesen. In Bezug auf weitere Aufgliederungen bzw. der zugrundeliegenden Fristigkeiten der Forderungen wird auf die Anlage 2 verwiesen. 9/14 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 3 3.1.13 Aktive Rechnungsabgrenzung Die vorgenommenen Rechnungsabgrenzungen betreffen insbesondere RVK-Umlagen für Pensionen und Verwaltungskosten sowie Beamtenbezüge, die jeweils das Haushaltsjahr 2013 betreffen. Im ARAP befindet sich weiterhin i.H.v. 218 TEUR die Abgrenzung der Auszahlung der wirtschaftlichen Jugendhilfe, die Leistungen zur Hilfe zur Erziehung (u.a. sozialpädagogische Familienhilfe) umfasst. 3.2 Erläuterungen zu den wesentlichen Passiva 3.2.1 Eigenkapital Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 i.H.v. – 30.321.211,29 EUR soll in voller Höhe aus der allgemeinen Rücklage entnommen werden. Das Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2012 auf 48.827 TEUR. Gemäß § 57 GemHVO NRW sind folgende Berichtigungen von Wertansätzen der Eröffnungsbilanz erfolgt. Bilanzposition A 2.2.1.1 A 2.2.1.2 A 2.2.1.3 A 2.2.1.4 A 2.2.1.5 A 2.2.2 A 2.2.2.1 A 2.2.3 P 1.1 P 2.1 P 4.7 Bezeichnung Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Schulen Sonstige Forderungen gegenüber dem privaten Bereich Sonstige Vermögensgegenstände Summe Aktiva: Allgemeine Rücklage Sonderposten für Zuwendungen Sonstige Verbindlichkeiten Summe Passiva: Korrektur in TEUR in 2012 -278 -1 -1.834 -1 -313 -11.468 -31 -1 -13.927 -9.967 -3.903 - 57 -13.927 Die wesentlichen Berichtigungen betreffen · Ansatzkorrekturen bei den Bilanzpositionen Schulen und Sonderposten für Zuwendungen aufgrund der Sanierungsphasen III und IV der PROSA Projektgesellschaft Schulsanierung Moers GmbH. · Korrekturen von Forderungsansätzen. Es wurde der längst mögliche Zeitraum von vier Jahren zur Korrektur der Eröffnungsbilanz bis zum 31.12.2012 abgewartet, um Altforderungen die vor dem Eröffnungsbilanzstichtag entstanden sind, noch zu realisieren. Die zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2012 nun nicht ausgeglichenen Forderungen sind ergebnisneutral gegen die allgemeine Rücklage verrechnet worden. 10/14 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 3 3.2.2 Sonderposten Per 31. Dezember 2012 werden Sonderposten für erhaltene Zuwendungen für investive Maßnahmen i.H.v. 143.137 TEUR und für Beiträge i.H.v. 81.272 TEUR gebildet. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt in Abhängigkeit der Nutzungsdauern des zugeordneten Anlagevermögens. Die Beiträge – Erschließungsbeiträge nach BauG und Beiträge nach KAG – wurden als Sonderposten passiviert und die Auflösung entsprechend der Abnutzung der bezuschussten Vermögensgegenstände vorgenommen. Zum Schlussbilanzstichtag ergeben sich keine in einem Sonderposten zu berücksichtigenden Gebührenüberschüsse aus den gebührenrechnenden Einheiten. Sonstige Sonderposten i.H.v. 153 TEUR beinhalten erhaltene Leistungen für die Ablösung von der Verpflichtung zur Erstellung von Stellplätzen. 3.2.3 Rückstellungen Rückstellungen werden für Verpflichtungen gebildet, die zum Stichtag dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewiss sind. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Stichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird. § 36 GemHVO NRW sieht Rückstellungen u.a. für Pensionsverpflichtungen, für unterlassene Instandhaltungen und für ungewisse Verbindlichkeiten vor. 3.2.3.1 Pensionsrückstellungen In der Schlussbilanz zum 31. Dezember 2012 werden i.H.v. 132.586 TEUR Pensionsrückstellungen ausgewiesen. Diese setzen sich aus den Pensionsrückstellungen i.H.v. 102.894 TEUR und den Rückstellungen für Beihilfen i.H.v. 29.692 TEUR zusammen. Die Bewertung erfolgte gem. § 36 Abs. 1 GemHVO NRW mit einem Rechnungszins für die Teilwertberechnung von 5,0 %. Ermittelt wurden die Beträge durch die Rheinische Versorgungskasse in Köln. 11/14 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 3 3.2.3.2 Instandhaltungsrückstellungen Es sind Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Stichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sein. Die i.H.v. 1.232 TEUR ausgewiesenen Instandhaltungsrückstellungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: 2012 TEUR Eigene Sportstätten Straßen Förderung von Kindern in Betreuung Grundschulen Gymnasien Parkhaus Kautzstraße Kinder und Jugend Feuerwehr Liegenschaften, Steuern, Bergamt Gesamtschulen Moerser Schloss Soziale Einrichtungen Förderschule Summe der Instandhaltungsrückstellungen 3.2.3.3 335 216 121 120 115 102 73 57 50 20 21 1 1 1.232 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden i.H.v. insgesamt 10.493 TEUR berücksichtigt. Diese beinhalten insbesondere die nachfolgenden Verpflichtungen: 2012 TEUR Verpflichtungen gegenüber vAB Altersteilzeit Erstattungsverpflichtung (andere Dienstherren) Urlaub Sonstige Rückstellungen Überstunden Klageverfahren Summe der sonstigen Rückstellungen 3.478 3.102 1.200 1.028 880 765 40 10.493 Die Verpflichtungen gegenüber verselbständigten Aufgabenbereichen (vAB) ergeben sich insbesondere aus Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen. 12/14 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 3 3.2.4 Verbindlichkeiten Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach Art und Fälligkeit ist dem Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 4) zu entnehmen. Bei den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, handelt es sich um Leibrentenverpflichtungen. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird eine Verbindlichkeit gegenüber der WestLB i.H.v. 29.692 TEUR ausgewiesen. Diese resultiert aus einer Forderungsabtretung der PRO:SA – Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH. Die sonstigen Verbindlichkeiten i.H.v. 11.700 TEUR bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeit für gebildete Sonderposten i.H.v. 1.292 TEUR, einer Verbindlichkeit für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Bildung“ in der Stadt Moers i.H.v. 1.875 TEUR und aus umgegliederten Verbindlichkeiten für kreditorische Debitoren i.H.v. 4.993 TEUR. Die kreditorischen Debitoren werden aufgrund der SAP-Umstellung ausgewiesen. Die erhaltenen Anzahlungen i.H.v. 9.324 TEUR weisen u.a. erhaltene Anzahlungen aus Konjunkturpaket 2 Mitteln für noch nicht in Betrieb genommene Vermögensgegenstände aus. 3.2.5 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde i.H.v. 12.649 TEUR gebildet und betrifft insbesondere bereits vereinnahmte Nutzungsentgelte für Grabstätten. 4 Haftungsverhältnisse Nach § 87 Abs. 2 GO NRW darf eine Kommune Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Dabei sind in der Regel keine selbstschuldnerischen Bürgschaften erlaubt, sondern nur Ausfallbürgschaften, bei denen der Bürge erst einzutreten hat, wenn der Hauptschuldner nicht leisten kann. Eine Auflistung der zum Bilanzstichtag bestehenden Bürgschaftsverpflichtungen ist als Anlage 5 zum Anhang beigefügt. 13/14 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 3 5 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen bei: · PRO:SA Projektgesellschaft Schulsanierung Moers GmbH Die Wohnungsbau Stadt Moers GmbH gründete am 07.11.2006 die o.g. Gesellschaft zur Finanzierung des geplanten Schulsanierungsprogramms. Bestandteil ist die Sanierung von 20 Schulen innerhalb von 10 Jahren. Der geschlossene Projektvertrag beinhaltet ein über 35 Jahre zu zahlendes vereinbartes Entgelt, das sich wie folgt aufteilt: - in den Jahren 01 - 10 (Sanierungsphase): 3,0 Mio. EUR p. a. - in den Jahren 11 - 35 (Betriebsphase): 3,0 Mio. EUR bis 3,6 Mio. EUR p. a. zzgl. 500 TEUR p. a. für die laufende Instandhaltung · Fa. HOCHTIEF ÖPP Projektgesellschaft mbH Die Fa. HOCHTIEF ÖPP Projektgesellschaft mbH hat das neue Rathaus und das Kultur- und Bildungszentrum geplant, finanziert und gebaut und das bestehende denkmalgeschützte Rathausgebäude saniert. Baubeginn war im Mai 2009. Das Kultur- und Bildungszentrum ist im November 2010 fertig gestellt und bezogen worden. Das sanierte alte Rathaus und das neue Rathausgebäude wurden 2012 fertiggestellt und bezogen. Die Objektleitung der Spie GmbH, Facility Solutions Essen übernimmt über eine Laufzeit von 23 Jahren den Betrieb der Verwaltungsgebäude. Das gesamte Vertragsvolumen beläuft sich auf etwa 150 Mio. EUR (darin enthalten sind die Gesamtzahlungen für die Finanzierung, Bau und Betrieb über die gesamte Vertragslaufzeit). Die Zahl bietet eine feste Kalkulationsbasis über den gesamten Lebenszyklus der Immobilien. Über die vereinbarte Vertragslaufzeit wird ein Entgelt i.H.v. ca. 4,8 Mio. EUR p.a. gezahlt. 6 Angaben zu derivaten Finanzinstrumenten Die Stadt Moers setzt keine derivaten Finanzinstrumente ein. Moers, 19. August 2014 Christoph Fleischhauer Bürgermeister Wolfgang Thoenes Stadtkämmerer 14/14 Anhang zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 1 zum Anhang Anlagenspiegel 2012 Anschaffungs- und Herstellungskosten Anlagevermögen 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Abschreibungen Buchwert Stand am 31.12. des Vorjahres Zugänge im Haushaltsjahr Abgänge im Haushaltsjahr Umbuchungen im Haushaltsjahr Abschreibungen im Haushaltsjahr Umbuchungen im Haushaltsjahr Kumulierte Abschreibungen Endstand am 31.12. des Haushaltsjahres am 31.12. des Vorjahres EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - +/- 168.560,85 - 0,00 0,00 72.972,26 30.357,88 0,00 77.578,05 163.955,06 121.340,68 107.820.614,77 0,00 9.804,05 875.821,79 3.562.271,00 0,00 0,00 0,00 954.085,05 0,00 3.572.442,18 105.114.190,33 105.202.257,64 0,00 0,00 13.855,11 3.548.415,89 999.740,11 0,00 141,00 3.548.415,89 0,00 0,00 0,00 0,50 999.598,61 24.544.025,65 0,00 999.739,61 341.371,29 -15.825,97 0,00 0,00 65.612,00 24.121.216,39 24.478.408,90 136.926.651,53 0,00 351.316,34 859.995,82 954.085,05 0,00 3.651.909,79 133.783.421,22 134.228.822,04 35.113.898,28 0,00 713.567,68 7.534.651,81 816.377,09 0,00 2.590.200,33 39.344.782,08 33.266.416,96 196.042.406,68 2. Sachanlagen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 2.1.2 Ackerland 2.1.3 Wald, Forsten 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Summe unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 208.553.995,84 0,00 13.365.974,41 * 12.640.048,24 5.176.095,58 0,00 15.789.511,73 192.038.557,94 2.2.3 Wohnbauten 2.2.2 Schulen 10.190.940,47 0,00 1.243.676,60 0,00 215.133,78 0,00 860.908,42 8.086.355,45 9.412.343,47 2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 76.928.726,88 4.198.033,77 3.508.796,62 48.458.390,64 2.149.134,86 0,00 6.682.275,05 119.394.079,62 72.080.878,08 330.787.561,47 4.198.033,77 18.832.015,31 68.633.090,69 8.356.741,31 0,00 25.922.895,53 358.863.775,09 310.802.045,19 84.595.010,28 0,00 10.833,73 23.562,79 0,00 0,00 12.657,85 84.595.081,49 84.582.352,43 4.917.196,54 0,00 0,00 147,95 174.081,02 0,00 794.989,82 4.122.354,67 4.296.287,74 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 110.807.040,08 0,00 0,00 823.999,32 3.449.443,38 0,00 13.565.976,88 98.065.062,52 100.690.506,58 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrlenkungsanlagen 166.512.657,11 0,00 670.225,72 2.725.933,40 9.588.382,91 0,00 39.359.011,63 129.209.353,16 136.568.680,33 331.251,97 0,00 0,00 0,00 12.234,97 0,00 48.939,90 282.312,07 294.547,04 367.163.155,98 0,00 681.059,45 3.573.643,46 13.224.142,28 0,00 53.781.576,08 316.274.163,91 326.432.374,12 768.179,13 Summe bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.3 Infrastrukturvermögen 2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.3.2 Brücken und Tunnel 2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Summe Infrastrukturvermögen 2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Summe Sachanlagen 768.179,13 0,00 0,00 58.801,85 17.018,60 0,00 17.018,60 809.962,38 95,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 95,00 95,00 4.189.790,62 0,00 0,00 11.603,69 464.088,32 0,00 1.712.719,96 2.488.674,35 2.941.158,98 5.724.154,37 50.927,15 370.831,29 1.644.500,08 884.073,90 0,00 1.709.420,99 5.339.329,32 4.528.348,18 87.124.568,96 17.090.371,23 0,00 -74.854.607,85 0,00 0,00 0,00 29.360.332,34 87.124.568,96 932.684.157,06 21.339.332,15 20.235.222,39 -72.972,26 23.900.149,46 0,00 86.795.540,95 846.919.753,61 866.825.591,60 148.572.233,50 1.882.516,45 0,00 0,00 1.882.516,45 0,00 3.998.331,88 146.456.418,07 146.456.418,07 3. Finanzanlagen 0,00 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.2 Beteiligungen 3.322.819,23 473.888,37 0,00 0,00 473.888,37 0,00 982.520,48 2.814.187,12 2.814.187,12 3.3 Sondervermögen 9.011.740,23 6.177.704,92 0,00 0,00 5.887.396,01 0,00 12.694.157,91 2.495.287,24 2.204.978,33 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.305.839,06 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.305.839,06 1.305.839,06 3.5 Ausleihungen 3.5.1 an verbundene Unternehmen 3.5.2 an Beteiligungen 3.5.3 an Sondervermögen 3.5.4 Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 215.388,15 0,00 9.623,81 0,00 0,00 0,00 0,00 205.764,34 215.388,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 139.743,63 0,00 10.142,52 0,00 0,00 0,00 0,00 129.601,11 139.743,63 Summe Ausleihungen 355.131,78 0,00 19.766,33 0,00 0,00 0,00 0,00 335.365,45 355.131,78 Summe Finanzanlagen 162.567.763,80 8.534.109,74 19.766,33 0,00 8.243.800,83 0,00 17.675.010,27 153.407.096,94 153.136.554,36 1.095.420.481,71 29.873.441,89 20.254.988,72 0,00 32.174.308,17 0,00 104.548.129,27 1.000.490.805,61 1.020.083.486,64 4. Summe des Anlagevermögens * Die Abgänge betreffen in Höhe von EUR 11.467.801,40 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2009 aufgrund des Schulsanierungsprogrammes Pro:SA Anlage 2 zum Anhang Forderungsspiegel der Stadt Moers (wertberichtigte Forderungen) nach § 41 (3) Nr. 2.2 in Verbindung mit § 46 GemHVO NRW Gesamtbetrag am Gesamtbetrag am davon mit einer Restlaufzeit von Art der Forderungen 31.12.2012 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 31.12.2011 EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren 1.108.631,75 € 1.105.246,88 € 3.384,87 € 0,00 € 1.299.540,69 € 1.2 Beiträge 63.741,28 € 61.277,72 € 2.463,56 € 0,00 € 197.142,40 € 1.3 Steuern 16.025.497,16 € 16.001.259,76 € 24.237,40 € 0,00 € 20.813.687,35 € 43.572,16 € 37.762,87 € 5.809,29 € 0,00 € 85.797,40 € 4.894.995,20 € 4.464.392,12 € 430.568,08 € 35,00 € 4.963.393,40 € 1.014.558,36 € 1.010.848,04 € 3.710,32 € 0,00 € 1.515.784,17 € 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 195.657,65 € 195.657,65 € 0,00 € 0,00 € 346,96 € 2.3 gegen verbundene Unternehmen 965.101,86 € 955.809,99 € 9.291,87 € 0,00 € 2.069.054,50 € 82.514,27 € 82.514,27 € 0,00 € 0,00 € 76.255,17 € 1.021.774,70 € 1.021.774,70 € 0,00 € 0,00 € 3.165.582,28 € 334,60 € 334,60 € 0,00 € 0,00 € 3.472,19 € 3.1 Sonstige Vermögensgegenstände 4.416.059,09 € 4.413.313,65 € 2.745,44 € 0,00 € 1.006.682,12 € 4. Summe aller Forderungen 29.832.438,08 € 29.350.192,25 € 482.210,83 € 35,00 € 35.196.738,63 € 1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2. Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.4 gegen Beteiligungen 2.5 gegen Sondervermögen 2.6 Sonstige privatrechtliche Forderungen 3. Sonstige Vermögensgegenstände Anlage 3 zum Anhang Rückstellungsspiegel Arten der Rückstellungen Gesamtbetrag am 31.12.2011 EUR 1. Pensionsrückstellungen 2. Rückstellungen für Deponien und Altlasten 3. Instandhaltungsrückstellungen 4. 5. Sonstige Rückstellungen Summe aller Rückstellungen Veränderungen im Haushaltsjahr Zuführungen Inanspruchnahme Auflösung Umgliederung / Eröffnungsbilanzkorrektur EUR EUR EUR EUR Gesamtbetrag am 31.12.2012 EUR 129.161.121,60 10.465.511,39 5.800.919,99 1.056.714,00 182.553,00 132.586.446,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.228.271,38 635.691,46 577.481,82 53.796,86 0,00 1.232.684,16 10.768.050,12 141.157.443,10 2.521.995,93 13.623.198,78 2.769.860,90 9.148.262,71 209.687,28 1.320.198,14 182.553,00 10.493.050,87 0,00 144.312.181,03 Anlage 4 zum Anhang Verbindlichkeitenspiegel der Stadt Moers nach § 41 (4) Nr. 4 in Verbindung mit § 47 GemHVO NRW Art der Verbindlichkeiten 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sondervermögen 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.4.1 vom Bund 2.4.2 vom Land 2.4.3 von Gemeinden (GV) 2.4.4 von Zweckverbänden 2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 2.5 vom privaten Kreditmarkt 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1 vom öffentlichen Bereich 3.2 vom privaten Kreditmarkt 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6. Verbindlichkeiten aus Transferleist. 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Erhaltene Anzahlungen 9. Summe aller Verbindlichkeiten Nachrichtlich: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: z.B. Bürgschaften u.a. Gesamtbetrag am Gesamtbetrag am davon mit einer Restlaufzeit von 31.12.2012 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 31.12.2011 EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 38.757,26 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 190.996.389,83 € 0,00 € 12.921,36 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8.309.414,66 € 0,00 € 25.711,95 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 33.639.855,35 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 123,95 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 149.047.119,82 € 0,00 € 51.720,06 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 198.996.558,35 € 141.806.780,17 € 0,00 € 3.831.884,60 € 0,00 € 17.172.830,57 € 0,00 € 120.802.065,00 € 0,00 € 145.598.259,82 € 0,00 € 185.500.000,00 € 34.500.000,00 € 185.500.000,00 € 34.500.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 160.042.163,33 € 8.501.983,33 € 445.584,64 € 81.729,12 € 306.467,72 € 57.387,79 € 505.329,59 € 42.642.171,05 € 42.642.171,05 € 0,00 € 0,00 € 46.778.483,09 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 11.699.587,36 € 11.699.587,36 € 0,00 € 0,00 € 15.438.120,50 € 9.323.804,94 € 9.323.804,94 € 0,00 € 0,00 € 15.022.664,50 € 616.953.075,25 € 295.901.513,09 € 51.144.865,59 € 269.906.696,56 € 590.935.282,57 € 81.711.538,59 € 88.711.270,39 € Anlage 5 zum Anhang Übersicht über die Bürgschaften Bürgschaftsbegünstigte Stand am 01.01.2012 € Zugang Tilgung € € Stand am 31.12.2012 € Energie Wasser Niederrhein GmbH -modifizierte Ausfallbürgschaften- 7.627.093,35 0,00 1.179.717,73 6.447.375,62 Wohnungsbau Stadt Moers GmbH -modifizierte Ausfallbürgschaften- 19.107.530,63 0,00 948.758,94 18.158.771,69 30.152,00 0,00 20.570,28 9.581,72 6.195.487,34 0,00 0,00 6.195.487,34 3.824.093,12 0,00 223.342,84 3.600.750,28 13.805.467,55 0,00 1.083.547,39 12.721.920,16 26.906.242,18 0,00 528.095,53 26.378.146,65 763.500,00 0,00 0,00 763.500,00 8.455.782,00 0,00 2.872.158,00 5.583.624,00 1.995.922,22 0,00 143.541,09 1.852.381,13 88.711.270,39 0,00 6.999.731,80 81.711.538,59 Grafschaft Moers, Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH -modifizierte AusfallbürgschaftWirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft Moers mbH -modifizierte AusfallbürgschaftenGrafschafter Gewerbepark Genend GmbH -modifizierte AusfallbürgschaftenStadtbau Moers, Entwicklungs-, Erschließungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH -modifizierte AusfallbürgschaftenWohnungs-Verwaltungsgesellschaft Moers mbH & So. KG -modifizierte AusfallbürgschaftenFestival Moers Kultur GmbH -modifizierte AusfallbürgschaftProjektgesellschaft Sanierung Moerser Schulen -modifizierte AusfallbürgschaftStädtische Betriebe Moers -AöR-modifizierte Ausfallbürgschaft- Anlage 4 LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS DER STADT MOERS ZUM 31.12.2012 1. ALLGEMEINES Nach § 37 Abs. 2 GemHVO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht entsprechend § 48 GemHVO NRW beizufügen. Der Lagebericht ist dabei so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Nach dem „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagement NRW – NKFG NRW)“ mussten die Gemeinden ihre Geschäftsvorfälle spätestens zum 1. Januar 2009 nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) erfassen. Bei der Stadt Moers ist die doppelte Buchführung zum 1. Januar 2009 – mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz und des NKF-orientierten Haushaltsplanes eingeführt worden. Mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2012 legt die Stadt Moers nun zum vierten Mal einen vollständigen Überblick über ein doppisches Rechnungsjahr vor. 2. VORJAHRESERGEBNIS Der Entwurf des Jahresabschluss 2011 wurde zur Ratssitzung am 19.02.2014 aufgestellt und dem Rat zur Kenntnis gegeben. Gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i.V.m. § 101 GO NRW wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 zur Prüfung vom Rat an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung hat mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH mit der Prüfung des Jahresabschluss 2011, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang und Lagebericht beauftragt. Die Bilanzsumme der 1.059.172.522,83 EUR. Stadt Moers belief sich zum Stand 31.12.2011 auf Die Ergebnisrechung 2011 schloss mit einem Fehlbetrag i.H.v. 43.553.576,06 EUR ab. Die Finanzrechnung schloss mit einem Bestand an liquiden Mitteln von + 1.266.632,43 EUR ab. 1/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 Das Eigenkapital hatte sich zum Stichtag 31.12.2011 gegenüber dem Stand zum 31.12.2010 wie folgt verändert: Stand 31.12.2010: Stand 31.12.2011: 3. 133.495.628,77 EUR 89.249.801,73 EUR RAHMENBEDINGUNGEN DER GEMEINDLICHEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT In der Stadt Moers leben 103.504 Einwohner (fortgeschriebene Einwohnerzahl am 31.12.2012 lt. Information und Technik NRW). Das Stadtgebiet umfasst dabei eine Fläche von 67,7 Quadratkilometern. Moers liegt an der Schnittstelle vieler Autobahnen und gilt wegen seiner zentralen Lage mit schnellen Verbindungen in die Nachbarländer und in den Rhein-Ruhr-Raum als starker Standort in der Region. Die Stadt Moers verfügt über ein sehr gutes und vielfältiges Angebot an Gewerbeflächen. Es ist eine umfassende Infrastruktur am Ort vorhanden. Neben den Kindergärten und den Kindertageseinrichtungen bietet Moers eine optimale Schulversorgung. Es sind am Ort Grundschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Realschulen und eine Hauptschule sowie eine Förderschule vorhanden. Das Bildungsangebot wird durch 4 Berufskollegs, 6 Bildungseinrichtungen freier Träger, die Moerser Musikschule und das umfangreiche Angebot der Volkshochschule ergänzt. Moers hat ein umfangreiches Kulturprogramm. Zu Pfingsten steht die Stadt ganz im Zeichen des Jazz. Dann bestimmt das Moers Festival das Geschehen für vier Tage in der Stadt. Spektakulär und unterhaltsam geht es in jedem Sommer beim Internationalen Comedy Arts Festival zu. Beeindruckende und viel beachtete Inszenierungen zeigt eine der kleinsten Bühnen der Republik, das Schlosstheater. Das Moerser Schloss beherbergt noch einen weiteren kulturellen Anziehungspunkt. Die Sammlungen des Grafschafter Museums umfassen Archäologie, Geschichte, Kulturgeschichte und Volkskunst der Moerser Region. Wechselnde Sonderausstellungen begeistern zusätzlich tausende Besucher. Moers hat zwei Krankenhäuser. Die Stadt Moers ist außerdem Träger der Sparkasse am Niederrhein. Die Versorgung mit Energie (Strom, Wasser, Gas) erfolgt durch die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH. Die Aufgaben der Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Winterdienst, Entwässerung, Friedhofswesen sowie Straßen- und Grünflächenunterhaltung werden durch die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR wahrgenommen. Die Freibäder ENNI Solimare und ENNI Naturfreibad Bettenkamper Meer, die ENNI Eissporthalle und der ENNI Sportpark Rheinkamp werden von der ENNI Sport & Bäder Niederrhein GmbH betrieben. 2/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 Die nachfolgenden Kennzahlen geben Aufschluss über die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation der Stadt Moers: 2012 Ordentliche Erträge x 100 Ordentliche Aufwendungen 90,8 % Eigenkapitalquote 1 EK x 100 Bilanzsumme 4,7 % Eigenkapitalquote 2 (EK+SoPo Zuwendungen/Beiträge) x 100 Bilanzsumme 26,1 % Negatives Jahresergebnis x (-100) Ausgleichsrücklage+Allg.Rücklage 38,3 % Aufwandsdeckungsgrad Fehlbetragsquote Die Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation bilden die defizitäre Entwicklung des Haushalts im Jahr 2012 ab. Der Aufwandsdeckungsgrad gibt an, inwieweit die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden. Das Gleichgewicht wird durch eine vollständige Deckung erreicht. Mit einem Aufwandsdeckungsgrad von 90,8 % liegt bei der Stadt Moers eine Unterdeckung vor. Die Eigenkapitalquoten spiegeln den Anteil des Eigenkapitals (EK-Quote 1) bzw. des wirtschaftlichen Eigenkapitals (EK-Quote 2) am Gesamtkapital auf der Passivseite der Bilanz wider. Die Fehlbetragsquote gibt Auskunft über den durch den Jahresfehlbetrag in Anspruch genommenen Anteil des Eigenkapitals (Ausgleichsrücklage + Allgemeine Rücklage). 4. VERMÖGENS-, SCHULDEN- UND FINANZLAGE DER STADT MOERS A) DIE VERMÖGENSSTRUKTUR DER BILANZ Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr i.H.v. 1.059,2 Mio. EUR um 11,9 Mio. EUR auf 1.047,3 Mio. EUR verringert. Die Aktivseite einer Bilanz gibt Auskunft darüber, welches Vermögen für die Aufgabenerfüllung der Stadt Moers zur Verfügung steht. Das Anlagevermögen der Stadt Moers beinhaltet die wesentlichen Vermögenspositionen (95,5 % der Bilanzsumme). Hierzu zählen insbesondere: - Sachanlagen, wie unbebaute und bebaute Grundstücke sowie das Infrastrukturvermögen i.H.v. 846,9 Mio. EUR (Vj. 866,8 Mio. EUR) - Finanzanlagen, wie Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen i.H.v. 153,4 Mio. EUR (Vj. 153,1 Mio. EUR). Von dem Gesamtwert des Anlagevermögens i.H.v. 1.000,5 Mio. EUR (Vj. 1.020,1 Mio. EUR) entfällt allein auf das Sachanlagevermögen ein Anteil von 84,6 % (Vj. 85,0 %). In der Zukunft wird der Ergebnisplan durch Abschreibungen sowie durch Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen – insbesondere für die Gebäude und das Infrastrukturvermögen - negativ beeinflusst werden. 3/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 Im Haushaltsjahr 2012 wurden Abschreibungen i.H.v. 32,2 Mio. EUR (Vj. 33,7 Mio. EUR) in der Ergebnisrechnung ausgewiesen. Hierunter fallen auch die Abschreibungen auf Finanzanlagen. Sie entsprechen den Einzahlungen in die Kapitalrücklagen der Gesellschaften aufgrund des Ausgleiches von Verlusten durch den Gesellschafter Stadt Moers. Auch wenn die Auflösungen der Sonderposten den Effekt aus den Abschreibungen zum Teil kompensieren, wird ein Teil der Abschreibungen nicht gegenfinanziert werden können. Aus der Auflösung der Sonderposten resultieren im Haushaltsjahr Erträge aus Zuwendungen i.H.v. 4,4 Mio. EUR und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge i.H.v. 5,7 Mio. EUR. Damit verbleibt bei der Stadt Moers ein nicht gegenfinanzierter Aufwand aus Abschreibungen abzgl. Erträge aus Sonderposten i.H.v. 22,1 Mio. EUR. Die Belastung des städtischen Haushaltes durch den Werteverzehr des städtischen (Infrastruktur-) Vermögens verbleibt somit bei der Stadt Moers. Die Abschreibungen werden in der Zukunft weiterhin zu einer wesentlichen Belastung der Haushalte führen. Der Anteil der Finanzanlagen an dem gesamten Anlagevermögen beträgt 15,3 %. Hierunter werden insbesondere die in private Rechtsformen oder Sondervermögen ausgegliederten kommunalen Aufgaben sowie Anteile an verbundenen Unternehmen gezeigt. Negative Auswirkungen auf den Ergebnisplan können sich in der Zukunft durch den Ausgleich von Jahresfehlbeträgen ergeben. Positive Effekte können sich durch Gewinnausschüttungen der kommunalen Tochterunternehmen an die Stadt Moers einstellen. Im Haushaltsjahr 2012 hat die Stadt Moers Jahresfehlbeträge einzelner Gesellschaften i.H.v. 2.118 TEUR und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen i.H.v. 5.887 TEUR übernommen. Gewinnausschüttungen haben sich i.H.v. 2.532 TEUR ergeben. Die Belastung des städtischen Haushaltes aus den Ausgleichen von Jahresfehlbeträgen unserer Tochterunternehmen resultiert im Wesentlichen aus dem Umstand, dass es sich bei den überwiegenden Gesellschaften um sogenannte Dauerverlustgesellschaften handelt. Das Umlaufvermögen i.H.v. 45.174 TEUR (Vj. 36.463 TEUR) hat – gemessen an der Bilanzsumme von 1.047,3 Mio. EUR – mit 4,3 % eine eher untergeordnete Bedeutung. Das Umlaufvermögen besteht zu einem wesentlichen Teil aus den öffentlich-rechtlichen Forderungen aus Steuern i.H.v. 16.025 TEUR (Vj. 20.814 TEUR). Auf der Aktivseite wird darüber hinaus i.H.v. 1.638 TEUR (Anteil von 0,2 % an der Bilanzsumme) die Position „aktive Rechnungsabgrenzung“ ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Zahlungen, die bereits im laufenden Jahr für Aufwendungen des Haushaltsjahres 2013 geleistet worden sind. Die Passivseite einer Bilanz gibt Aufschluss darüber, wie das Vermögen finanziert worden ist. Die Zusammensetzung des Kapitals aus Eigen- und Fremdkapital erlangt dabei besondere Bedeutung. Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital beträgt am Bilanzstichtag 48,8 Mio. EUR (Vj. 89,2 Mio. EUR), die Eigenkapitalquote ist damit von 8,4 % auf 4,7 % gesunken. Das Eigenkapital setzt sich zum 31. Dezember 2012 wie folgt zusammen: - Allgemeine Rücklage i.H.v. 122.701 TEUR (Vj. 132.803 TEUR) - Jahresfehlbetrag 2011 i.H.v. 43.554 TEUR - Jahresfehlbetrag 2012 i.H.v. 30.321 TEUR Der Jahresfehlbetrag des Berichtsjahres soll i.H.v. 30.321 TEUR gegen die Allgemeine Rücklage verrechnet werden. 4/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 Zur Entwicklung des Eigenkapitals und insbesondere zur Entwicklung der Ausgleichsrücklage im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung wird auf die Ausführungen zu den „Vorgängen von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind“ bzw. auf die „Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde“ verwiesen. Mit dem Jahresabschluss 2010 wurde die Ausgleichsrücklage vollständig abgebaut. Ab dem Jahr 2011 werden Mittel der allgemeinen Rücklage zur Abdeckung des im Jahresabschluss entstehenden Fehlbetrages in Anspruch genommen. Die Sonderposten sind im Wesentlichen für erhaltene Investitionszuweisungen oder Beiträge sowie sonstige Sonderposten, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt worden sind, gebildet worden. Die Sonderposten unterliegen damit keiner freien Verwendung. Im Jahresabschluss werden Sonderposten i.H.v. 224,6 Mio. EUR (Vj. 224,3 Mio. EUR) ausgewiesen. Dies entspricht 21,4 % der Bilanzsumme. Da sich die Sonderposten wirtschaftlich wie Eigenkapital auswirken, ergibt sich in der Bilanz der Stadt Moers ein wirtschaftliches Eigenkapital von 273,4 Mio. EUR (Vj. 313,6 Mio. EUR). Der Anteil dieses wirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme beläuft sich damit auf 26,1 % (Vj. 29,6 %). Die Sonderposten werden unter Berücksichtigung der Nutzungsdauern der mit ihnen finanzierten Vermögensgegenstände auf der Aktivseite der Bilanz sukzessive ertragswirksam aufgelöst. In Bezug auf den Ergebniseffekt wird auf die Ausführungen zur Entwicklung des Anlagevermögens verwiesen. Im Rahmen der Bilanz zum 31.12.2012 wurden i.H.v. 144,3 Mio. EUR (Vj. 141,2 Mio. EUR) Rückstellungen gebildet. Diese setzen sich wie folgt zusammen: · · · Rückstellungen für Pensionen i.H.v. 132,6 Mio. EUR (Vj. 129,2 Mio. EUR) Instandhaltungsrückstellungen i.H.v. 1,2 Mio. EUR (Vj. 1,2 Mio. EUR) und Sonstige Rückstellungen i.H.v. 10,5 Mio. EUR (Vj. 10,8 Mio. EUR). Die Rückstellungen werden – aufgrund ihres bilanziellen Charakters – dem Fremdkapital zugeordnet. Die Erfüllung der Pensionslasten wird auf Dauer die Liquidität der Stadt Moers beeinträchtigen. Hinzu kommen die zukünftigen Aufwendungen für Pensions- und Beihilferückstellungen, die keiner Gegenfinanzierung unterliegen, und damit – vergleichbar den Abschreibungen – den Ergebnisplan der Stadt Moers negativ beeinflussen werden. Die Verbindlichkeiten i.H.v. insgesamt 616.953 TEUR (Vj. 590.935 TEUR) bestimmen die bilanziellen Passiva und beinhalten insbesondere die folgenden Positionen: - Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen i.H.v. 332.842 TEUR (Vj. 344.647 TEUR) - Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung i.H.v. 220.000 TEUR (Vj. 168.544 TEUR) - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 42.642 TEUR (Vj. 46.778 TEUR) - Sonstige Verbindlichkeiten i.H.v. 11.700 TEUR (Vj. 15.438 TEUR) - Erhaltene Anzahlungen i.H.v. 9.324 TEUR (Vj. 15.023 TEUR) Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Transferleistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten, die in Summe 54.342 TEUR (Vj. 62.217 TEUR) ausmachen, sind kurzfristiger Natur und belasten damit die Liquidität im Haushaltsjahr 2013. Darüber hinaus wird die Liquidität durch die laufenden Zins- und Tilgungsleistungen im Haushaltsjahr in Anspruch genommen. In den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind für das Rathaus 41.936 TEUR (Vj. 43.232 TEUR) und für das Bildungszentrum 18.748 TEUR (Vj. 19.329 TEUR) enthalten. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 12.649 TEUR (Vj. 13.482) nimmt in Vorjahren erhaltene Zahlungen für Grabnutzungsrechte auf. 5/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 B) DIE ERTRAGS- UND AUFWANDSLAGE DER STADT MOERS Das Haushaltsjahr 2012 war für die Stadt Moers kein erfolgreiches Jahr. Es wurde mit einem negativen Ergebnis von 30.321.211,29 EUR abgeschlossen. Es hat sich gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz um 2.630.567,78 EUR verschlechtert. Im Gesamtbild zeigt der Vergleich Ansatz / Ist folgendes Ergebnis in EUR: Bezeichnung Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit Finanzergebnis Jahresergebnis fortgeschriebener Ansatz 2012 221.730.913 234.775.419 Ist-Ergebnis 2012 218.905.281,96 241.104.721,93 Vergleich Ansatz / Ist - 2.825.630,73 - 6.329.302,73 - 13.044.507 - 22.199.439,97 - 9.154.933,46 - 14.646.137 27.690.644 - 8.121.771,32 - 30.321.211,29 6.524.365,68 - 2.630.567,78 Im Bereich der ordentlichen Erträge waren unter der Position Steuern und ähnliche Abgaben Mehrerträge von 0,3 Mio. EUR zum Ansatz von 100,9 Mio. EUR zu verzeichnen. Der Gewerbesteuerertrag lag um 1,9 Mio. EUR unter dem Ansatz von 41,1 Mio. EUR. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer war dagegen um 2,2 Mio. EUR höher als der Ansatz von 35,6 Mio. EUR. Die Position Steuern setzt sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ist-Ergebnis 2012 Ansatz 2012 EUR EUR Realsteuern Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Sonstige Gemeindesteuern Vergnügungssteuer Hundesteuer Ausgleichsleistungen Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich Kompensationsleistung f. Verluste Steuervereinfachung 75.810 14.988.895 41.137.770 64.668,12 14.195.532,23 39.263.875,91 35.608.270 3.549.369 37.801.310,00 3.816.701,00 804.360 620.890 1.099.311,22 614.004,19 4.075.940 0 100.861.304 4.192.230,00 153.304,00 101.200.936,67 Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Steuerart in Moers. Nach der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2009 sind die Gewerbesteuererträge wieder auf Durchschnittsniveau angekommen. 6/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 Die Gemeinden erhalten aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen einen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner verteilt wird. Zurzeit erhalten die Gemeinden 15 % des Einkommensteueraufkommens. Hier konnten in 2012 Mehrerträge von rd. 2,2 Mio. EUR erzielt werden. Den Gemeinden in NRW wird zum Ausgleich ihrer zusätzlichen Belastungen seit dem Ende der 90er Jahre aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs, insbesondere der Erhöhung des Kindergeldes, ein Anteil von 26 % des Mehraufkommens der Umsatzsteuer zugewiesen. Der Anteil der Stadt Moers an dieser Ausgleichsleistung beträgt in 2012 rd. 4,2 Mio. EUR. Die Zuwendungen und allgemeine Umlagen setzen sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ist-Ergebnis 2012 Ansatz 2012 EUR EUR Zuweisungen vom Land Schlüsselzuweisungen Konsolidierungshilfe Zuweisungen für laufende Zwecke, Bedarfszuweisungen, allg. Zuweisungen Zuweisungen von Gemeinden / Gemeindeverbänden Zuweisungen für laufende Zwecke Zuweisungen vom Bund Zuweisungen für laufende Zwecke Erträge aus der Auflösung Sonderposten für Zuwendungen 46.740.000 0 42.132.097,00 1.652.312,75 8.610.908 10.326.795,00 4.379.969 5.100.413,24 378.700 4.076.050 64.185.627 10.608,03 4.383.928,55 63.606.154,57 Die Ertragsposition Schlüsselzuweisungen beläuft sich auf etwa 66 % des gesamten Zuwendungsbetrages. Die Höhe der Schlüsselzuweisung ist von der jährlich neu zu ermittelnden Finanzkraft der Kommune abhängig, d.h. von der Höhe der eigenen kommunalen Steuerbzw. Umlageeinnahmen sowie den besonderen örtlichen Gegebenheiten. Die Stadt Moers erhielt 2012 Schlüsselzuweisungen i.H.v. 42,1 Mio. EUR. Die Abweichung zum Planansatz ist in der Verabschiedung eines Doppelhaushaltes 2011/2012 begründet, bei dessen Aufstellung die Modellrechnung zum GfG 2012 noch nicht bekannt war. Von den Zuweisungen für laufende Zwecke von Seiten des Landes NRW i.H.v. 12,0 Mio. EUR entfallen u.a. 6,8 Mio. EUR auf die Zuweisung zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen. Erträge aus der Auflösung aus Sonderposten i.H.v. 4,4 Mio. EUR sind nicht zahlungswirksam und entsprechen der Abschreibungsquote für die zuwendungsfinanzierten Vermögensgegenstände des städtischen Anlagevermögens. Die sonstigen Transfererträge haben sich gegenüber dem Ansatz wie folgt entwickelt: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR 1.324.506 Sonstige Transfererträge / Soziale Leistungen Ist-Ergebnis 2012 EUR 1.057.094,98 Hier sind u.a. die Grundversorgung und Leistungen nach SGB XII abgebildet. Des Weiteren sind hier Leistungen für Asylbewerber und Hilfen zur Erziehung enthalten. 7/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte setzen sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR 28.405.250 2.061.541 5.650.990 36.117.781 Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte Verwaltungsgebühren Erträge aus der Auflösung Sonderposten f. Beiträge Ist-Ergebnis 2012 EUR 26.638.820,61 1.526.112,14 5.676.604,94 33.841.537,69 Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden. Die Stadt Moers hat im Jahr 2012 u.a. folgende Benutzungsgebühren vereinnahmt: - Kanalbenutzungsgebühren i.H.v. 13,3 Mio. EUR - Niederschlagswassergebühren i.H.v. 7,3 Mio. EUR - Parkgebühren i.H.v. 2,5 Mio. EUR Verwaltungsgebühren sind öffentlich-rechtliche Entgelte, die bei Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen und Amtshandlungen eingenommen werden. Dazu gehören beispielsweise die Gebühren für Baugenehmigungen und für das Pass- und Ausweiswesen. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte setzen sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR 1.451.657 18.968 874.960 2.345.585 Mieten und Pachten Erträge aus Verkauf Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Ist-Ergebnis 2012 EUR 972.953,62 18.538,54 1.044.503,48 2.035.995,64 Die Stadt Moers beschafft ihre Finanzmittel nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW auch aus speziellen Entgelten für Leistungen, für die eine konkrete Gegenleistung erbracht worden ist. Unter der Ergebnisposition „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ erfolgt eine Ausweisung dieser Finanzmittel, wenn ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt. Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen haben sich gegenüber dem Ansatz wie folgt entwickelt: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR 5.913.975 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Ist-Ergebnis 2012 EUR 6.357.327,99 Wird die Stadt Moers für eine andere Stelle tätig und erhält sie von dieser Stelle einen Ersatz der angefallenen Aufwendungen, ist die Kostenerstattung unter dieser Ergebnisposition zu erfassen. Der Erstattung liegt in der Regel ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. Hierunter fallen u.a. Erstattungen von sonstigen Trägern der Jugendhilfe und von Unterhaltspflichtigen. Es handelt sich um eine Kostenumlage, wenn die Aufwendungen der Stadt Moers, die im Auftrag eines Dritten geleistet wurden, nicht exakt berechnet, sondern nur pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt werden. Kostenumlagen sind in 2012 nicht angefallen. 8/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 Die Zusammensetzung der sonstigen ordentlichen Erträge ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Konzessionsabgaben Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen Nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge Erträge aus Auflösung von Rückstellungen Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge Andere sonst. Erträge aus lfd. Verwaltungstätigkeit fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR 6.300.000 123.740 Ist-Ergebnis 2012 0 0 3.875.394 10.299.134 1.320.198,14 80.408,37 2.842.550,14 10.706.999,13 EUR 6.065.643,01 398.199,47 Konzessionsabgaben sind Entgelte der ENNI Unternehmensgruppe an die Stadt Moers für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Endverbrauchern im Stadtgebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen. Im laufenden Jahr werden Abschlagszahlungen von ENNI an die Stadt Moers geleistet. Eine Endabrechnung findet erst im folgenden Jahr statt, daher ist eine Planung nicht genau möglich. Bei den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um die Auflösung von nicht mehr benötigten Teilen der Pensionsrückstellungen. Unter Andere sonstige Erträge aus lfd. Verwaltungstätigkeit sind Erträge bei Verwarn- und Bußgeldern sowie Nachforderungszinsen verbucht. Die aktivierten Eigenleistungen haben sich gegenüber dem Ansatz wie folgt entwickelt: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR 683.000 Aktivierte Eigenleistungen Ist-Ergebnis 2012 EUR 99.235,29 Setzt die Stadt Moers eigenes Personal und eigenes Material für aktivierungsfähige Maßnahmen ein, so handelt es sich gem. § 33 Abs. 3 GemHVO NRW um Herstellungsaufwand, da die Eigenleistung den gleichen ergebniswirksamen Ertrag wie die Beauftragung eines Fremdunternehmens herbeiführt. Die während der Herstellungsperiode anfallenden Aufwendungen werden durch die Ertragsbuchung in die Aktivierten Eigenleistungen neutralisiert. In 2012 wurden mehr Baumaßnahmen geplant als tatsächlich durchgeführt wurden. Daher liegt das Rechnungsergebnis unter dem Ansatz. 9/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR Ist-Ergebnis 2012 19.157.711 11.285.623 13.499 19.721.537,11 12.230.309,79 2.737,67 1.564.069 2.039 1.673.107,64 91,80 3.822.710 7 4.020.979,38 259,85 4.535 757.573 5.691,25 710.276,74 2.961.579 461.584 420.769 840.413 0 0 41.292.111 3.846.448,46 295.202,97 192.875,56 1.283.961,17 33.745,62 31.640,00 44.048.865,01 Dienstaufwendungen - tariflich Beschäftigte - Beamte - sonstige Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen - tariflich Beschäftigte - sonstige Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - tariflich Beschäftigte - sonstige Beschäftigte Beihilfen und Unterstützungsleistungen - tariflich Beschäftigte - Beamte Zuführungen zu Rückstellungen - Pensionen - Altersteilzeit tariflich Beschäftigte - Altersteilzeit Beamte - Beihilfen - Urlaub und Überstunden - Erstattungsverpflichtung an andere Dienstherren EUR Die Dienstaufwendungen bestehen hauptsächlich aus der Vergütung der tariflich Beschäftigten und den Bezügen der Beamten. Des Weiteren beinhalten sie Sonderzuwendungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen für tariflich Beschäftigte und Beamte. Weiterhin fallen unter die Personalaufwendungen alle Aufwendungen der Stadt Moers für die soziale Sicherung der Mitarbeiter. Dies sind insbesondere die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung und die Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungsleistungen für die aktiv Beschäftigten und Beamten. Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften sind gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW als Rückstellungen anzusetzen. Zu den Rückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach Ausscheiden aus dem Dienst. Urlaubs- und Überstundenrückstellungen werden nicht geplant. Die Personalaufwendungen 2012 entwickelten sich mit einem Ergebnis von 44,0 Mio. EUR gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz von 41,3 Mio. EUR deutlich negativ. Dies wurde im Wesentlichen durch einen höheren Rückstellungsaufwand für Pensionen und Beihilfen verursacht. Des Weiteren handelt es sich um einen Doppelhaushalt 2011/2012. Die Planung zum Doppelhaushalt erfolgte bereits in 2010, daher konnten Tariferhöhungen und ähnliches nicht genauestens geplant werden. Bei den Versorgungsaufwendungen handelt es sich um alle Leistungen, die durch die Stadt Moers im Zusammenhang mit bereits aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis ausgeschiedenen Bediensteten gewährt bzw. erbracht wurden. Insbesondere setzen sich die Versorgungsaufwendungen aus anfallenden Versorgungsleistungen wie laufende Pensionszahlungen und Beihilfen zusammen, die neben den ehemaligen Beamten und Beschäftigten 10/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 auch an Angehörige der vorgenannten Personenkreise zu erbringen sind. Auch die Versorgungsaufwendungen entwickelten sich durch eine höhere Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung mit einem Ergebnis von 5,7 Mio. EUR gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz von 3,5 Mio. EUR negativ. Im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind die Aufwendungen gegenüber dem Planansatz von 39,1 Mio. EUR um 1,0 Mio. EUR gesunken. Dies begründet sich im Wesentlichen in gesunkenen Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens sowie für Dienstleistungen. Die Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen setzen sich wie folgt zusammen: Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Unterhaltung des beweglichen Vermögens Aufwendungen für Dienstleistungen fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR 31.091.597 2.739.366 968.717 4.285.093 39.084.773 Ist-Ergebnis 2012 EUR 32.780.439,88 772.420,30 809.900,00 3.765.833,65 38.128.593,83 Die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen nimmt innerhalb dieser Ergebnisposition einen wesentlichen Anteil ein. Zu der Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude zählen u.a. Aufwendungen für die Grundbesitzabgaben, Aufwendungen für Energieund Wasserverbrauch, Reinigungskosten sowie die Managemententgelte an das ZGM. Des Weiteren wurden hier Zuführungen zu Verbindlichkeiten für die Budgets der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR gebucht. In Moers gab es in 2012 nur planmäßige Abschreibungen bezogen auf das Sachanlagevermögen. Darüber hinaus sind Abschreibungen auf Finanzanlagen angefallen. Insgesamt blieben die Abschreibungen mit einem Ergebnis von 32,2 Mio. EUR unter dem fortgeschriebenen Ansatz von 33,6 Mio. EUR. Die Transferaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Sozialtransferaufwendungen Zuwendungen Allgemeine Umlagen an Gemeinden Allgemeine Umlagen an das Land Steuerbeteiligungen Gewerbesteuerumlage Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit Sonstige Transferaufwendungen fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR 16.238.243 19.483.454 53.642.482 89.747 Ist-Ergebnis 2012 3.072.983 3.072.983 100.000 95.699.892 3.334.990,00 3.239.705,00 289.666,00 99.730.482,63 EUR 17.167.575,00 19.848.568,63 55.748.577,00 101.401,00 Die Sozialtransferaufwendungen setzen sich zusammen aus Leistungen an Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen. Bei den Zuwendungen machen die Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindergärten und Zuwendungen an den Offenen Ganztag die wesentlichen Anteile aus. 11/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 Bei den allgemeinen Umlagen an Gemeinden handelt es sich um die allgemeine Kreisumlage mit 55,7 Mio. EUR. Der Transferaufwand insgesamt wurde gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz um 4,0 Mio. EUR überschritten. Dies ist zurückzuführen auf gestiegene Sozialtransferaufwendungen und die im Ergebnis höhere Kreisumlage. Aufgrund des Doppelhaushaltes 2011/2012 war die genaue Umlagegrundlage zur Berechnung der Kreisumlage für das Jahr 2012 noch nicht bekannt. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Ansatz von 21,7 Mio. EUR auf 21,3 Mio. EUR verringert. Sie enthalten u.a. den Genossenschaftsbeitrag an die LINEG i.H.v. 8,7 Mio. EUR. Die Finanzerträge 2012 entwickelten sich mit einem Ergebnis von 6,8 Mio. EUR gegenüber dem fortgeschriebenen Plan von 2,6 Mio. EUR positiv. Sie liegen um 4,2 Mio. EUR über dem Planansatz. Der Mehrertrag ist durch eine Zinsgutschrift aus dem Projektvertrag „Rathaus Moers“ mit der Fa. Hochtief ÖPP Projektgesellschaft mbH begründet. Die Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 2012 entwickelten sich mit einem Ergebnis von 15,0 Mio. EUR gegenüber dem fortgeschriebenen Plan von 17,3 Mio. EUR deutlich positiv. Sie liegen um 2,3 Mio. EUR unter dem Planansatz. Für die Beurteilung der Ertragslage werden die nachfolgenden Kennzahlen herangezogen: 2012 Netto-Steuerquote (Steuererträge-Gew.St.Umlage-Fonds Dt.Einheit) x 100 Ordentliche Erträge-Gew.St.Umlage-Fonds Dt.Einheit 44,6 % Zuwendungsquote Erträge aus Zuwendungen x 100 Ordentliche Erträge 29,1 % Personalintensität Personalaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen 18,3 % Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen x 100 Ordentliche Aufwendungen 15,8 % Transferaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen 41,4 % Sach- und Dienstleistungsintensität Transferaufwandsquote Die Netto-Steuerquote zeigt, inwieweit sich die Gemeinde durch Steuereinnahmen selbst finanzieren kann und somit von staatlichen Zuwendungen unabhängig ist. Im Gegensatz dazu gibt die Zuwendungsquote an, in welchem Umfang die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Die Personalintensität gemäß NKF-Kennzahlenset gibt im Sinne einer Personalaufwandsquote an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Ebenso zeigen die Kennzahlen Sach- und Dienstleistungsintensität und Transferaufwandsquote in welchem Ausmaß die Gemeinde Leistungen Dritter in Anspruch nimmt bzw. Transferaufwendungen geleistet hat. 12/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 C) DIE FINANZLAGE DER STADT MOERS Nachfolgend geben wir zu den Salden aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit der Finanzrechung folgende Erläuterung: Die Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen (Einzahlungen) setzen sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR 9.580.900 0 53.600 9.634.500 Investitionszuwendungen vom Land Investitionszuwendungen vom Bund Investitionszuschüsse von übrigen Bereichen Ist-Ergebnis 2012 EUR 7.265.979,41 87.914,23 133.053,54 7.486.947,18 Investitionszuwendungen vom Land Nordrhein-Westfalen bestehen im Wesentlichen aus der Allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 GFG 2012 i.H.v. 2.215.322,11 EUR, der Schul-/Bildungspauschale nach § 17 GFG 2012 i.H.v. 2.907.192,00 EUR sowie der Sportpauschale nach § 18 GFG 2012 i.H.v. 169.331,34 EUR. Einzahlungen aus Zuwendungen des Landes in Höhe von insgesamt 3.960.500 EUR für die Maßnahmen Umbau Kreuzung Trotzburg, Ausbau der Essenberger Str. 2 Bauabschnitt, Schlossplatz und Umfeld Baustein A, Maßnahmen der ISG, Kreisverkehr Bahnhofstr./Nieper Str., Platzgestaltung Lotharstr., Ausbau Radweg Neukirchener Str., Moerser Schloss Innenhof, Straßenbau Lotharstr., Erneuerung Brücke "An der Cölve“, Errichtung Wartehallen und Erneuerung Radwege sind nicht erfolgt da keine Auszahlungen geleistet wurden. Ermächtigungsübertragungen für die v.g. Auszahlungen wurden nicht gebildet. Investitionszuwendungen vom Bund bestehen im Wesentlichen aus Zuwendungen im Rahmen Konjunkturpaket 2. Die in 2010 und 2011 nicht eingezahlten Zuweisungen aus dem Konjunkturpaket 2 wurden im Jahr 2012 eingenommen. Die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen: Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken Einzahlungen aus der Veräußerung von Immateriellen Vermögensgegenständen fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR 5.869.000 Ist-Ergebnis 2012 0 5.869.000 3.588,33 1.452.087,19 EUR 1.448.498,86 Die Position Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken weist mehrere Kaufpreiszahlungen für die Übertragung von unbebauten Grundstücken an verschiedene Erwerber aus. Im Ansatz 2012 ist das Objekt Neues Rathaus einschließlich Schotterparkplatz und Weißes Haus mit ca. 4.4 Mio. EUR enthalten. Der Verkauf konnte bisher nicht realisiert werden. 13/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 Die Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten setzen sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR 411.833 Beiträge Ist-Ergebnis 2012 EUR 552.961,37 Die Position enthält Erschließungsbeiträge, Beiträge nach § 8 KAG sowie Beiträge für Stellund Parkplätze. Beiträge sind nach § 8 Abs. 2 KAG NRW Geldleistungen, die als Ersatz des Aufwandes der Kommunen für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen, ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung, erhoben werden. Sie werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Der Ansatz Beiträge nach § 8 KAG beinhaltet u.a. Baumaßnahmen des Straßensanierungsprogramms. Erschließungsbeiträge sind Beiträge, die nach § 127 ff des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erhoben. Der Ansatz für Stell- und Parkplätze enthält Einzahlungen aus der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen Die Sonstigen Investitionseinzahlungen setzen sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR 0 0 0 Rückerstattungen Rückflüsse Ausleihungen Ist-Ergebnis 2012 EUR 6.216,98 17.792,99 24.009,97 Im Ergebnis ist i.H.v. 6.216,98 EUR eine Erstattung im Rahmen der Baumaßnahme an der Adolf-Reichwein-Grundschule ausgewiesen. Die Position Rückflüsse Ausleihungen enthält Einzahlungen aus verschiedenen Darlehen, u.a. auch Arbeitgeberdarlehen. Die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden setzen sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR Ist-Ergebnis 2012 360.637 11.771 116.756 489.164 12.404,33 33,50 86.331,42 98.769,25 Auszahlung für den Grunderwerb von Straßen und Plätzen Grundstücksentwicklungskosten Leibrenten EUR Für das Jahr 2012 waren Grundstücksankäufe geplant, die aus verschiedenen Gründen noch nicht vollzogen werden konnten. Die wesentlichen Maßnahmen sind auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden. Für den Grunderwerb von Straßen und Plätzen wurde eine Ermächtigungsübertragung von 2012 nach 2013 i.H.v. 300.731,00 EUR für Grundstücksentwicklungskosten i.H.v. 11.771,00 EUR gebildet. 14/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 Die Auszahlungen für Baumaßnahmen setzen sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR 2.682.563 44.678.298 19.942.988 67.303.849 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen Ist-Ergebnis 2012 EUR 3.154.699,05 3.609.691.62 13.838.785,67 20.603.176,34 Im Bereich der Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen sind u. a. Auszahlungen i.H.v. 3.137.026,61 EUR für den Neubau der Justus-von-Liebig-Ganztagshauptschule enthalten. Wesentliche Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen sind mit 492.085,92 EUR der erste Bauabschnitt Umbau Essenberger Straße, 354.871,59 EUR für Schmutzwasserkanäle Stadtkern und Vinn sowie 328.292,65 EUR für die Herstellung von Kanalanschlussleitungen. Für die von der Wohnungsbau Stadt Moers GmbH am 07.11.2006 gegründete PRO:SA Projektgesellschaft Schulsanierung Moers GmbH wurden im Bereich der Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 3.000.000 EUR verausgabt. Die Platzanlage GSV / MTV ist mit 1.766.714,39 EUR, die Gesamtsanierung der Hermann-Runge Gesamtschule mit 797.944,36 EUR enthalten. Die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen setzen sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR Ist-Ergebnis 2012 5.078.549 62.481 852.205 17.600 6.010.835 1.423.982,16 132.150,53 271.281,75 1.050,00 1.828.464,44 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen oberhalb der Wertgrenze i. H. v. 410 EUR unterhalb der Wertgrenze i. H. v. 410 EUR Auszahlungen für Festwert Lizenzen EUR Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen wurden 1.828.464,44 EUR ausgezahlt. Davon wurden 1.116.384,65 EUR im Bereich der "Schulträgeraufgaben" und 99.242,31 EUR für die Gefahrenvorbeugung und –abwehr verwendet. Die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen setzen sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR 48.000 Zuschüsse an übrige Bereiche Ist-Ergebnis 2012 EUR 109.532,71 Als Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen wurden 34.796,69 EUR an einen Wohlfahrtsverband sowie 74.736,02 im Rahmen der Sportförderung gezahlt. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 22.666.342,74 EUR liegen 51.185.505,27 EUR unter dem fortgeschriebenen Ansatz von 73.851.848 EUR. Von 2012 nach 2013 wurden investive Ermächtigungen i.H.v. 36.686.600,78 EUR übertragen (siehe „Investive Ermächtigungsübertragungen von 2012 nach 2013“). 15/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 Die Aufnahmen und Rückflüsse von Darlehen setzen sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR Ist-Ergebnis 2012 21.412.013 15.350.070 19.763 36.781.846 0,00 2.109.925,70 0,00 2.109.925,70 Kreditaufnahmen für Investitionen Sonstige öffentliche Sonderrechnungen Investitionen Umschuldung Rückflüsse von Darlehen EUR Die Aufnahme von Krediten für Investitionen und zur Umschuldung sind im Zusammenhang mit den entsprechenden Tilgungen zu betrachten (siehe auch „Tilgung und Gewährung von Darlehen“). Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen für Investitionskredite beträgt 11.832.452,88 EUR. Die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung setzt sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR Ist-Ergebnis 2012 0 0 0 0 114.500.000,00 12.500.000,00 441.500.000,00 568.500.000,00 Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung bei Kreditinstituten verb. Unternehmen, Sondervermögen u. Beteiligungen Sonstige öffentliche Sonderrechnungen EUR Die Einzahlungen für die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung sind im Zusammenhang mit den entsprechenden Auszahlungen bei einem Wechsel des Kreditinstituts zu betrachten (siehe auch „Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung“). Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen für Kredite zur Liquiditätssicherung beträgt 51.500.000,00 EUR, um den die Verbindlichkeit aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Es handelt sich hierbei um den laufenden Liquiditätsbedarf des Jahres, der zum Stichtag 31.12. festgestellt wird. Der Bedarf dient auch zur Vorfinanzierung von Investitionen, dessen investive Kreditermächtigung noch nicht ausgeschöpft wurde. Die Tilgung und Gewährung von Darlehen setzt sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR Ist-Ergebnis 2012 12.922 8.268.000 76.180 12.921,35 7.992.316,32 63.931,94 15.350.070 2.109.925,77 4.030.000 147.000 10.560.504 1.218.000 39.662.676 3.616.463,53 146.819,67 2.762.787,33 0,00 16.705.165,91 EUR Tilgung von Krediten für Investitionen an das Land an Sonstige öffentliche Sonderrechnungen an Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bildung und Zentrales Gebäudemanagement an Sonstige öffentliche Sonderrechnungen, Umschuldung an Private Unternehmen an Private Unternehmen Eigenbetriebsähnl. Einr. Bildung Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit Gewährung von Darlehen 16/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 Die Tilgung von Krediten für Investitionen und zur Umschuldung sind im Zusammenhang mit den entsprechenden Aufnahmen zu betrachten (siehe auch „Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen“). Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen für Investitionskredite beträgt 11.832.452,88 EUR. Die Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung setzt sich wie folgt zusammen: fortgeschriebener Ansatz 2012 EUR Ist-Ergebnis 2012 0 0 0 0 88.500.000,00 12.500.000,00 416.000.000,00 517.000.000,00 EUR Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung bei Kreditinstituten bei verb. Unternehmen, Sondervermögen u. Beteiligungen bei Sonstige öffentliche Sonderrechnungen Die Auszahlungen für die Rückzahlung der Liquiditätskredite sind im Zusammenhang mit den entsprechenden Einzahlungen aus der Aufnahme bei einem Wechsel des Kreditinstituts zu betrachten (siehe auch „Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung“). Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen für Kredite zur Liquiditätssicherung beträgt 51.500.000,00 EUR um den die Verbindlichkeit aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Der Anfangsbestand an liquiden Mitteln betrug 1.266.632,43 EUR, der Endbestand an liquiden Mitteln gemäß Schlussbilanz zum 31.12.2012 beträgt 15.341.931,59 EUR. Der Ausweis der liquiden Mittel in der Gesamtfinanzrechnung weicht von dem Ausweis der liquiden Mittel in der Bilanz ab. Dies liegt darin begründet, dass Rückzahlungen von Guthaben der Bilanzposition sonstige Verbindlichkeiten zuzuordnen sind. Die darstellungstechnische Differenz zwischen dem Ausweis der liquiden Mittel in der Bilanz und in der Gesamtfinanzrechnung stellt sich wie folgt dar: Ausweis liquide Mittel in der Bilanz Sonstige Verbindlichkeiten/Rückzahlungen von Guthaben Ausweis liquide Mittel in der Gesamtfinanzrechnung 15.341.931,59 EUR - 23.202,38 EUR 15.318.729,21 EUR Die Bewertung der Finanzlage im Jahr 2012 kann mit den nachfolgenden Kennzahlen erfolgen: 2012 Anlagendeckungsgrad 2 Liquidität 2. Grades Kurzfristige Verbindlichkeitenquote (EK+SoPo Zuwendungen/Beiträge+langfr.FK) x 100 Anlagevermögen 67,5 % Liquide Mittel+kurzfristige Forderungen x 100 kurzfristige Verbindlichkeiten 15,1 % kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 Bilanzsumme 28,3 % Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen Zinslastquote 6,2 % 17/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 Die Entwicklung des Anlagendeckungsgrades 2 zeigt, dass das Anlagevermögen zu 67,5 % durch das langfristig zur Verfügung stehende Kapital gedeckt ist. 5. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG, DIE NACH DEM BILANZSTICHTAG EINGETRETEN SIND Mit der freiwilligen Teilnahme an der zweiten Stufe des Stärkungspaktes des Landes NRW im Jahr 2012 hat die Stadt Moers einen Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2012 bis 2021 aufgestellt. Dieser befindet sich aktuell in der zweiten Fortschreibung und wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Haushaltssatzung 2014 am 14.03.2014 weiterhin genehmigt. Dies bedeutet, dass Rat und Verwaltung das Nothaushaltsrecht der Jahre 2010 und 2011 verlassen haben und wieder eigenverantwortlich über Investitionen, Einstellungen und die Teilnahme an Förderprogrammen im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes entscheiden können. Das Stärkungspaktgesetz sieht vor, dass unter Zuhilfenahme der jährlichen Konsolidierungshilfe des Landes NRW der Haushaltsausgleich in 2018 mit Konsolidierungshilfe und 2021 ohne Konsolidierungshilfe zu erreichen ist. Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2012 wurden Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO NRW sowohl im Ergebnisplan als auch im Finanzplan vorgenommen. Übertragene Ermächtigungen wirken sich erst in dem Jahr aus, in dem sie in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass das Jahr, aus dem die Ermächtigungen übertragen werden, durch die Übertragungen nicht belastet wird. Für den Fall, dass sich nach Kenntnisnahme der Ermächtigungsübertragungen im Rat Sachverhalte ergeben, die im Rahmen des noch offenen Jahresabschlusses 2012 periodengerecht in das Jahr 2012 gebucht werden müssen, wurde eine entsprechende Reduzierung/ Erhöhung vorgenommen. Die Auflistung der nach periodengerechter Verbuchung verbliebenen Ermächtigungsübertragungen ist unter Punkt 7 der Gliederungsübersicht des Jahresabschlusses zu finden. 6. CHANCEN UND RISIKEN FÜR DIE KÜNFTIGE ENTWICKLUNG DER GEMEINDE Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden die Annahmen zur Haushaltsplanung 2009 innerhalb weniger Monate zur Makulatur. Steuerausfälle in Millionenhöhe, insbesondere bei der Gewerbe- und dem Anteil an der Einkommensteuer, haben Moers empfindlich getroffen. Nach deutlichen Gewerbesteuerüberschüssen in den Jahren 2010 und 2011 zeigt der Verlauf des Jahres 2012 wieder einen Rückgang der Gewerbesteuererträge. So weist das Rechnungsergebnis des Jahres 2012 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis eine leichte Verschlechterung zum Planansatz aus. Die Gewerbesteuererträge im Jahre 2013 werden wahrscheinlich auch unter dem Planansatz liegen. Die Erträge der Gewerbesteuer werden auch weiterhin Schwankungen unterliegen. Wie sich die zukünftigen Beträge entwickeln, kann vor dem Hintergrund der derzeitigen Wirtschaftsentwicklung im europäischen Raum nicht abgeschätzt werden. Auch in welchem Umfang sich in den kommenden Jahren die Einkommensteueranteile entwickeln werden, bleibt abzuwarten. 18/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 4 Die Einsparbemühungen von Politik und Verwaltung sind daher weiter beizubehalten. Der geforderte „Bundes- und Landesbeitrag“ liegt neben einer verlässlichen und ausreichenden Finanzierung über Zuweisungen insbesondere auch in einer konsequenten Umsetzung des Konnexitätsprinzips, so dass mit jeder Aufgabenübertragung auch zugleich eine dafür ausreichende Finanzausstattung vorgesehen wird. Mit dem genehmigten Haushaltssanierungsplan hat sich die Stadt Moers verpflichtet, den Haushaltsausgleich in unterschiedlich großen jährlichen Konsolidierungsschritten zu erreichen. Das Risiko der Planungssicherheit im Haushaltssanierungszeitraum liegt ausschließlich bei der Stadt Moers. Gemäß dem aufgestellten Haushaltssanierungsplan bis zum Jahr 2021 wird ein Haushaltsausgleich unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe des Landes erstmals wieder im Jahr 2018 erreicht. Ab dem Jahr 2021 ist die Stadt Moers selber wieder in der Lage den Haushaltsausgleich aus eigenen Mitteln zu schaffen. Die allgemeine Rücklage wird nach jetzigem Planungsstand bis zum Jahr 2017 sinken, bleibt aber dauerhaft positiv und wird ab 2018 voraussichtlich kontinuierlich wieder steigen. Sollten sich die Prognosen der Haushaltsplanung oder die Annahmen der Wirkungen der im Haushaltssanierungsplan benannten Konsolidierungsmaßnahmen nicht realisieren, muss die Stadt Moers entsprechende zusätzliche Kompensationsmaßnahmen ergreifen. Die Stadt Moers ist dann gesetzlich verpflichtet, den Haushaltssanierungsplan fortzuschreiben, um auf diese Änderungen, die den Haushaltsausgleich gefährden, reagieren zu können. Das strukturelle Defizit der mittelfristigen Planung wird überwiegend durch die Inanspruchnahme von kurzfristigen Krediten zur Liquiditätssicherung gedeckt. Aufgrund der unterjährigen Schwankungen in der benötigten Liquiditätshöhe wurde der kurzfristige Kreditbedarf für den Haushalt 2012 auf 220 Mio. EUR erhöht. Der Stand zum 31.12.2013 beträgt 265 Mio. EUR. Nach dem Planungstand des Haushaltes 2014 wird Ende 2014 ein Betrag von 275 Mio. EUR erreicht sein. Der steigende Stand der kurzfristigen Kredite zur Liquiditätssicherung beeinträchtigt die finanzielle Situation der Stadt Moers und birgt in Bezug auf die ungewisse Entwicklung des Zinsniveaus auch weiterhin erhebliche Risiken. Die dann hierfür anfallenden Zinsen – bei einem Anstieg der Zinsen – werden den jeweiligen Ergebnisplan zukünftig stärker belasten. Daher bleibt die Liquiditätsentwicklung ein sorgfältig zu beobachtender Bereich und es wird deutlich, dass neben dem Problem des erheblichen Eigenkapitalverzehrs in den Folgejahren auch ein Liquiditätsproblem gegeben ist. Moers, 19. August 2014 Christoph Fleischhauer Bürgermeister Wolfgang Thoenes Stadtkämmerer 19/19 Lagebericht zum Jahresabschluss der Stadt Moers zum 31.12.2012 Anlage 1 zum Lagebericht Angaben gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW - Ratsmitglieder lfd. Nr. Name Vorname Mitgliedschaft im Organ Ausgeübter Beruf 1 Brohl Ingo Aufsichtsrat Moers Kultur GmbH (bis 05.12.2012) Selbstständig Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Aufsichtsrat Schlosstheater Moers GmbH Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR 2 Brohl Klaus Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH Beirat Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH Elektromeister stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg stellv. Mitglied Verwaltungsrat Sparkasse am Niederrhein Beisitzer im Aufsichtsrat Stadtwerke Dinslaken GmbH Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR 3 Cikoglu Atilla Gesellschafterversammlung Betriebsgesellschaft Radio Wesel mbH & Co. KG Regierungsangestellter Widerspruchsausschuss Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEGstellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg 4 Cremer Claus stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg Sozialarbeiter 5 Ellinger Siegmund Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH Diplom-Ingenieur stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR 6 Elsenbruch Ursula Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Sekretärin stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR 1/11 Anlage 1 zum Lagebericht lfd. Nr. Name Vorname Mitgliedschaft im Organ Ausgeübter Beruf 7 Ey Helmut Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEG- Bergbauingenieur i.R. Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR 8 Fabianski Wolfgang Beirat Wohnungs-Verwaltungsgesellschaft Moers mbH & Co. KG Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgesellschaft -LINEG- Chemielaborant Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg 9 Fenger Joachim 10 Freund Barbara 11 Gaida Helmut stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbegebiet Genend GmbH Verwaltungsrat wir-4 Wirtschaftsförderung, AöR Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEGVerbandsversammlung Sparkassenzweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg Aufsichtsrat Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH Kaufmann Grundschulrektorin a.D. Lehrer i.R. stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH stellv. Aufsichtsratsvorsitzender STADTBAU Moers GmbH 12 Glocker Brigitte 13 14 Gröger Hackstein Lothar Heinz-Gerd stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsbau Stadt Moers GmbH Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH Lehrerin Diplom Ingenieur Rentner Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEGAufsichtsrat MoersMarketing GmbH 15 Heller Heidelinde Verwaltungsrat wir-4 Wirtschaftsförderung, AöR Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwäs- Innenarchitektin serungsgenossenschaft -LINEGAufsichtsrat MoersMarketing GmbH Beirat Wohnungs-Verwaltungsgesellschaft Moers mbH & Co. KG 2/11 Anlage 1 zum Lagebericht lfd. Nr. Name Vorname Mitgliedschaft im Organ Ausgeübter Beruf 16 Hemkes Gabriele Gesellschaftsversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH Hausfrau Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEG- 17 Höhr Carsten stellv. Mitglied Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, NeukirchenVluyn und Rheinberg stellv. Mitglied Gesellschaftsversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH Lehrer Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEGstellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckver-band für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg 18 Hohmann Hartmut stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Aufsichtsrat Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH Diplom Soziologe Aufsichtsrat Moers Kultur GmbH stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Aufsichtsratsvorsitzender Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH Aufsichtsrat Schlosstheater Moers GmbH Aufsichtsratsvorsitzender STADTBAU Moers GmbH stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR 19 Hübel Brigitte Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsbau Stadt Moers GmbH Aufsichtsrat Moers Kultur GmbH Fotografin Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Aufsichtsrat Schlosstheater Moers GmbH Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg 20 Kaenders Gabriele stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Rentnerin stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR 3/11 Anlage 1 zum Lagebericht lfd. Nr. Name Vorname Mitgliedschaft im Organ Ausgeübter Beruf 21 Kallmann Erich Gesellschaftsversammlung Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH Maschinenbauschlosser 22 Köhler Ulrich stellv. Mitglied Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH stellv. Vorsitzender Aufsichtsrat Moers Kultur GmbH Angestellter Aufsichtsrat Projektgesellschaft Schulsanierung Moers GmbH stellv. Vorsitzender Aufsichtsrat Schlosstheater Moers GmbH Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH 23 24 25 Komp Krokowski Küster HeinzWerner Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEG- Elisabeth stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Verwaltungsangestellte Claus Peter Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEGstellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Maschinenbautechniker Werkmeister Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR 26 Laakmann Otto Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH Lehrer i.R. stellv. Mitglied Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH 2. stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender Sparkasse am Niederrhein Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg 27 Maas Dino Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Aufsichtsrat Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Aufsichtsrat Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg stellv. Mitglied Verwaltungsrat Sparkasse am Niederrhein Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH 4/11 Betriebswirt Anlage 1 zum Lagebericht lfd. Nr. Name Vorname Mitgliedschaft im Organ Ausgeübter Beruf 28 Marschmann Volker Aufsichtsrat Biokraftgesellschaft Moers/Dinslaken GmbH Diplom Ökonom Aufsichtsratsvorsitzender ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH Aufsichtsrat Stadtwerke Dinslaken GmbH Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR 29 Mattus Wolfgang Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEG- Diplom Verwaltungswirt Aufsichtsrat Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH 30 Messerschmidt Ralph 31 32 Meylan Napp Herbert Heinrich Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH Bauingenieur Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH Rentner Diplom Agraringenieur Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEG33 Plückhahn Ingo Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR Aufsichtsrat Moers Kultur GmbH Designer Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Aufsichtsrat Schlosstheater Moers GmbH 34 Reimann Karl-Heinz stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH Aufsichtsrat Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH Elektrohauer Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH Verbandsversammlung Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg Verwaltungsratsvorsitzender Sparkasse am Niederrhein Mitglied Risikoausschuss Sparkasse am Niederrhein Mitglied Bilanzprüfungsausschuss Sparkasse am Niederrhein Beisitzer im Aufsichtsrat Stadtwerke Dinslaken GmbH Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR 5/11 Anlage 1 zum Lagebericht lfd. Nr. Name Vorname Mitgliedschaft im Organ Ausgeübter Beruf 35 Rosendahl Mark Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH Diplom Sozialwissenschaftler stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Aufsichtsrat Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Stellvertreter Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderungs - und Strukturentwicklungsgesellschaft Moers mbH Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH 36 Rosendahl Silvia 37 Rudatsch Klaus Reg.-Beschäftigte Aufsichtsrat Biokraftgesellschaft Moers/Dinslaken GmbH Steuerberater Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Verwaltungsrat Sparkasse am Niederrhein Mitglied Risikoausschuss Sparkasse am Niederrhein Mitglied Bilanzprüfungsausschuss Sparkasse am Niederrhein Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR 38 Sandhofen Axel stellv. Vorsitzender Beirat WohnungsVerwaltungsgesellschaft Moers mbH & Co. KG Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Diplom-Ingenieur Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR 39 40 Schmidt Schmidtke Maren Christopher Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg Aufsichtsrat Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH Aufsichtsrat Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, NeukirchenVluyn und Rheinberg stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir-4 Wirtschaftsförderung, AöR Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH 6/11 VHS-Kursleiterin Kaufmann Anlage 1 zum Lagebericht lfd. Nr. Name Vorname Mitgliedschaft im Organ Ausgeübter Beruf 41 Schmitz Ute Maria Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Krankengymnastin 42 Schneider Hans-Jürgen stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEG- Angestellter Aufsichtsrat Moers Kultur GmbH stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Aufsichtsrat Schlosstheater Moers GmbH stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg 43 Scholten Erika stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Gesellschafterversammlung ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH Hausfrau Aufsichtsrat Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau GmbH Gesellschafterversammlung Moers Kultur GmbH Gesellschafterversammlung MoersMarketing GmbH stellv. Mitglied Hauptversammlung Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG Gesellschafterversammlung Schlosstheater Moers GmbH 44 Schröder Cay-Jürgen 45 Seel Gertrud Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft Moers mbH stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Industriekaufmann Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR stellv. Mitglied Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH zentrale Pflegedienstleitung Stellvertreterin Gesellschafterversammlung Moers Kultur GmbH Stellvertreterin Gesellschaftsversammlung Schlosstheater Moers GmbH Gesellschafterversammlung Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH Gesellschafterversammlung STADTBAU Moers GmbH Gesellschafterversammlung Wohnungsbau Stadt Moers GmbH 7/11 Anlage 1 zum Lagebericht lfd. Nr. Name Vorname Mitgliedschaft im Organ Ausgeübter Beruf 46 Slavernik Karl Rudolf stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir-4 Wirtschaftsförderung, AöR Kaufmännischer Angestellter 47 Soylu-Kara Sibel Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEG- Finanzfachfrau 48 Süßer Paul stellv. Mitglied Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg Berufsschullehrer 49 Temel Ahmet Stellvertreter Gesellschafterversammlung Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH Diplom-Ingenieur Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH Stellvertreter Gesellschafterversammlung MoersMarketing GmbH Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg 50 Terporten Helga stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR Stellvertreterin Gesellschafterversammlung ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH Hausfrau Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Hauptversammlung Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG stellv. Mitglied Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg 51 Thurow Heike Vorsitzende Beirat Wohnungs-Verwaltungsgesellschaft Moers mbH & Co. KG Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH Schuhverkäuferin Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR 52 van Dyck Claudia Beirat Wohnungs- Verwaltungsgesellschaft Moers mbH & Co. KG Aufsichtsrat Moers Kultur GmbH Hausfrau Aufsichtsrat Schlosstheater Moers GmbH 53 Weist Carmen Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg Aufsichtsratsvorsitzende Moers Kultur GmbH Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Aufsichtsrat Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH Aufsichtsratsvorsitzende Schlosstheater Moers GmbH 8/11 Verwaltungsangestellte Anlage 1 zum Lagebericht lfd. Nr. Name Vorname Mitgliedschaft im Organ Ausgeübter Beruf 53 Weist Carmen Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH Verwaltungsangestellte 54 Wienecke Peter Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH Ausbilder Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenosssenschaft -LINEGstellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH Stellvertreter Gesellschafterversammlung Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH Stellvertreter Gesellschafterversammlung STADTBAU Moers GmbH Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR 55 Wildschütz Frank Stellvertreter Gesellschafterversammlung Wohnungsbau Stadt Moers GmbH stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Elektrotechniker stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR 56 Yetim Ibrahim Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH Geschäftsführer Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR 9/11 Anlage 1 zum Lagebericht Angaben gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW - Verwaltungsvorstand lfd. Nr. Name Vorname Mitgliedschaft im Organ Ausgeübter Beruf 1 Ballhaus Norbert Verwaltungsratsvorsitzender ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Bürgermeister Verwaltungsrat Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft Kreis Wesel Aufsichtsrat Biokraftgesellschaft Moers/Dinslaken GmbH Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH Gesellschafterversammlung Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH Aufsichtsratsvorsitzender Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR Vorsitzender Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH Gesellschafterversammlung Stadtwerke Dinslaken GmbH Vorstand Hartzing-Clausthal-Stiftung Genossenschaftsrat Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEGstellv. Aufsichtsratsvorsitzender MoersMarketing GmbH (bis 29.10.2012) Aufsichtsratsvorsitzender MoersMarketing GmbH (ab 29.10.) Kommunalbeirat Provinzial Rheinprovinz Verwaltungsrat Rheinische Versorgungskassen Verwaltungsbeirat der rhenag Rheinische Energie AG Verwaltungsrat Sparkasse am Niederrhein Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg Verwaltungsrat Stiftung Krankenhaus Bethanien stellv. Kuratoriumsvorsitzender der Kulturstiftung Sparkasse am Niederrhein 10/11 Anlage 1 zum Lagebericht lfd. Nr. Name Vorname Mitgliedschaft im Organ Ausgeübter Beruf 2 Rötters HansGerhard Vorstand ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Erster Beigeordneter Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH Aufsichtsrat Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung 3 Thoenes Wolfgang beratendes Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Stadtkämmerer beratendes Mitglied Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH Geschäftsführer Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH Stellvertreter Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH Vorstand Hanns-Albeck-Stiftung Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEGstellv. Mitglied Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg beratendes Mitglied Verwaltungsrat wir4Wirtschaftsförderung, AöR beratendes Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH beratendes Mitglied Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH beratendes Mitglied Aufsichtsrat Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH beratendes Mitglied Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH 4 zum Kolk Kornelia beratendes Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Beigeordnete 5 Hormes Lutz beratendes Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR Beigeordneter (ab 01.03.2012) Vorstand Deichverband Friemersheim 11/11 Anlage 5 Stadt Moers Rechtliche Verhältnisse 1. Gemeinderechtliche Grundlagen Es gilt die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14. Juli 1994 mit der letzten Änderung vom 30. Juni 2009. Mit Beschluss vom 16. September 1992 hat der Rat der Stadt Moers die Hauptsatzung für die Stadt Moers beschlossen. Diese wurde zuletzt am 21. Dezember 2011 geändert. Die Stadt Moers ist eine kreisangehörige Gebietskörperschaft im Regierungsbezirk Düsseldorf. Sie verwaltet ihr Gebiet nach den Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung. Als Aufsichtsbehörde ist der Landrat des Kreises Wesel als untere staatliche Verwaltungsbehörde zuständig. Die obere Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung des Regierungsbezirks Düsseldorf. Die oberste Aufsichtsbehörde ist der Innenminister des Landes NRW. Haushaltsjahr Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Organe und Vertretungsbefugnis Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Moers nehmen durch die Wahl des Stadtrates und der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gemäß § 26 GO NRW an der Verwaltung der Stadt teil. Für die Einwohner der Stadt besteht diese Möglichkeit durch den Einwohnerantrag gemäß § 25 GO NRW. 1/5 Anlage 5 Stadtrat Der Stadtrat ist das wichtigste Organ der Stadt Moers. Der Stadtrat der XV. Wahlperiode setzt sich wie folgt zusammen: Mitglieder SPD CDU FDP Bündnis 90/Die Grünen FBG Die Linke / OLiLi WRMM 22 16 6 5 3 3 1 56 Die Wahlzeit der Stadt-/Gemeinderatsmitglieder beträgt fünf Jahre. Bezüglich der Mitglieder des Stadtrates verweisen wir auf den Lagebericht (Anlage 1 zum Lagebericht). Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten der Stadt. Er kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten auf den Bürgermeister oder einen der Ausschüsse übertragen. Dies gilt nicht für die in § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgeführten ausschließlichen Zuständigkeiten des Rates. Der Stadtrat hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse folgende Ausschüsse aus seiner Mitte gebildet: 2/5 - Ausschuss für Bauen, Grundstücken und Beteiligungen - Ausschuss für Bürgeranträge - Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt - Feuerwehrausschuss - Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Moers - Hauptausschuss - Jugendhilfeausschuss - Kulturausschuss - Personalausschuss - Rechnungsprüfungsausschuss - Schulausschuss Anlage 5 - Sozialausschuss - Sportausschuss - Umlegungsausschuss Darüber hinaus wurden folgende Beiräte gebildet: - Behindertenbeirat - Seniorenbeirat - Volkshochschulbeirat - Nachhaltigkeitsbeirat Der Stadtrat überwacht die gesamte Verwaltung der Stadt und die Geschäftsführung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verantwortlich für die Vertretung der Stadt und die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges der gesamten Verwaltung (§ 62 GO NRW). Die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger wählen einen Integrationsrat. Dieser vertritt nach § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner in der Stadt/Gemeinde. Er berät die städtischen Gremien in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohnerinnen bzw. Einwohner betreffen. Ihm gehörten an: Vorsitzender: Olgun, Sait Stellv. Vorsitzender: Schulze, Thomas Paskal, Senol Ocakci, Cetin 3/5 Anlage 5 2. Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltsanierungsplan Der Rat hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2011 die Haushaltsatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2011 und 2012 beschlossen. Ebenso wurde die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ab 2012 bis 2017 beschlossen. Mit Verfügung vom 1. März 2012 hat der Landrat des Kreises Wesel das Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 nicht genehmigt, wodurch die Stadt Moers aufgrund der drohenden Überschuldung unter das Nothaushaltsrecht fiel. Um nicht dauerhaft im Nothaushaltrecht zu verbleiben ergibt sich für die Stadt Moers für die kommenden Haushaltsjahre als Handlungsalternative die Beantragung der freiwilligen Teilnahme am Stärkungspakt 2. Der Landtag NRW hat als weiteren Baustein zur Hilfe notleidender Kommunen am 9. Dezember 2011 das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) beschlossen. Das Gesetz sieht in der 1. Stufe Konsolidierungshilfen des Landes i.H.v. 350 Mio. € jährlich über 10 Jahre von 2011 bis 2020 vor. Die Auszahlung der Konsolidierungshilfe erfolgt in der Weise, dass ein Grundbetrag von 25,89 € je Einwohner gewährt wird. Darüber hinaus werden Mittel nach dem Anteil an der strukturellen Lücke zuzüglich der Zinslast aus Liquiditätskrediten der teilnehmenden Gemeinde nach Maßgabe der Anlage zum Stärkungspaktgesetz gewährt. Ab dem Jahr 2012 stellt das Land in der 2. Stufe weitere Mittel (2012: 65 Mio. €, 2013: 115 Mio. €, ab 2014 – 2020 jeweils 310 Mio. €) für Gemeinden zur Verfügung, deren Haushaltsdaten des Jahres 2010 den Eintritt der Überschuldung in den Jahren 2014 bis 2016 erwarten lassen. Gemeinden, die die Voraussetzungen für die 2. Stufe erfüllen können eine Konsolidierungshilfe bis zum 31. März 2012 bei der Bezirksregierung beantragen. Der Rat der Stadt hat am 29. März 2012 den Antrag zur Teilnahme gestellt, den die Bezirksregierung Düsseldorf mit Bescheid vom 25. Mai 2012 positiv beschieden hat. Der dazu notwendig aufzustellende Haushaltssanierungsplan (HSP) für die Jahre 2012 bis 2021 wurde vom Rat der Stadt am 26. September 2012 beschlossen. Dieser wurde zur Genehmigung nach § 6 Abs. 2 des Stärkungspaktgesetzes der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt und von dieser am 29. November 2012 genehmigt. 4/5 Anlage 5 Die Haushaltssatzung 2013 wurde gem. des Stärkungspaktgesetzes am 5. Dezember 2012 vom Rat der Stadt Moers beschlossen. Die 1. Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes wurde am 6. Februar 2013 beschlossen und von der Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 27. Februar 2013 genehmigt. Damit ist erstmals seit vielen Jahren eine rechtskräftige Haushaltssatzung erreicht. Dies bedeutet, dass Rat und Verwaltung das Nothaushaltsrecht verlassen und wieder eigenverantwortlich über Investitionen, Einstellungen und die Teilnahme an Förderprogrammen im Rahmen des HSP entscheiden können. 5/5 Anlage 6 Stadt Moers Fragenkatalog zur Prüfung nach § 101 GO NRW Haushaltsjahr 2012 LEGENDE Inhaltsverzeichnis Nr. Bezeichnung 1. Tätigkeit von Überwachungsorganen und Verwaltungsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge 2. Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen 3. Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling 4. Risikofrüherkennungssystem 5. Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate 6. Interne Revision 7. Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans 8. Durchführung von Investitionen 9. Vergaberegelungen 10. Berichterstattung an das Überwachungsorgan 11. Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven 12. Finanzierung 13. Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung 14. Rentabilität/Wirtschaftlichkeit 15. Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen 16. Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Besserung der Ertragslage 1/23 Anlage 6 Vorbemerkung: Nachfolgend berichten wir über unsere Feststellungen im Rahmen der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsleitung in Anlehnung an den IDW Prüfungsstandard "Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse" nach § 53 HGrG (IDW PS 720), der inhaltlich bei einigen Fragestellungen ergänzt, verändert bzw. erweitert worden ist. Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Verwaltungsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Verwaltungsleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Verwaltungsleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen der Gebietskörperschaft? Die Organe der Stadt Moers sind der Rat (Überwachungsorgan) und der Bürgermeister (Verwaltungsleitung). Die Hauptsatzung enthält die gesetzlich vorgesehenen Regelungen zur Zuständigkeit des Rates, zur Bildung von Ausschüssen, zu Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall, zur Genehmigung von Rechtsgeschäften, zur Stellung des Bürgermeisters, zur Zahl der Beigeordneten und zur Zuständigkeit für dienstrechtliche Entscheidungen/Ämter mit leitender Funktion. Der Rat der Stadt Moers entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung gemäß § 41 GO NRW vorbehalten sind. Der Rat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Die „Zuständigkeitsordnung für die Stadt Moers“ regelt die Zuständigkeit des Rates, seiner Ausschüsse und die des Bürgermeisters sowie deren jeweilige Entscheidungsbefugnisse. Gemäß § 18 Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bürgermeister in den Angelegenheiten, die ihm durch Gesetz, die Hauptsatzung, die Zuständigkeitsordnung oder sonstige Bestimmungen zur Erledigung übertragen wurden. Der Bürgermeister entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Angelegenheiten nach § 41 GO NRW in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung zählt die Verfügung über bereitgestellte Haushaltsmittel bis zu einer Höhe von 50.000 € im Einzelfall (vgl. § 18 Abs. 3 der ZustO). Zu den Aufgaben 2/23 Anlage 6 des Bürgermeisters zählt zusätzlich auch die Vergabe von Aufträgen in unbeschränkter Höhe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, wenn es sich dabei um die Ausführung innerhalb eines Grundsatzbeschlusses des Rates oder eines Ausschusses handelt (vgl. § 18 Abs. 4 der ZustO). Die „Ehrenordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Moers“ regelt die Auskunftspflichten der Mandatsträger und deren Veröffentlichung. Die Leitung der Verwaltung ist gesetzlich dem Bürgermeister übertragen (vgl. § 62 Abs.1 GO NRW). Der Bürgermeister hat die Geschäftsbereiche der Verwaltung wie aus dem Dezernatsverteilungsplan ersichtlich verteilt. Der Bürgermeister und die vier Beigeordneten (siehe hierzu § 11 der Hauptsatzung) bilden zusammen den Verwaltungsvorstand (vgl. § 70 GO NRW). Der Verwaltungsvorstand tagt wöchentlich. Die Beratungsergebnisse werden dokumentiert. Die getroffenen Regelungen werden inhaltlich den Bedürfnissen der laufenden Geschäftsabwicklung gerecht. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Der Rat der Stadt Moers trat im Berichtsjahr zu 7 Sitzungen zusammen. Die Sitzungen haben am 15.02., am 28.03., am 23.05., am 04.07., am 26.09., am 21.11. und am 05.12.2012 stattgefunden. Der Hauptausschuss hat im Haushaltsjahr 2012 elfmal getagt. Niederschriften wurden für alle vorgenannten Sitzungen erstellt. c) In welchen weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der Verwaltungsleitung tätig? Siehe hierzu die Anlage „Angaben gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW – Verwaltungsvorstand“ im Lagebericht. 3/23 Anlage 6 d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Verwaltungsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die Offenlegung der Vergütung der Organmitglieder erfolgt im Anhang nicht, da gesetzlich eine Angabepflicht im Anhang nicht vorgeschrieben ist. Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen der Gebietskörperschaft entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Der Bürgermeister der Stadt Moers hat mit Wirkung vom 01.01.2008 in mehreren Einzelverfügungen den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung neu geregelt. Die Gliederung der Verwaltung in Ämter ist 2008 durch die Fachbereichsstruktur ersetzt worden. Die jeweiligen Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse sind durch spezielle Organisationsverfügungen festgelegt worden. Die wesentlichen Regelungen sind in den Organigrammen der zehn Fachbereiche zusammenfassend dargestellt. Der Personalausschuss als federführender Ausschuss des Rates der Stadt Moers für Organisations- und Personalangelegenheiten wird über grundlegende Veränderungen laufend unterrichtet. Daneben wird ein Dezernatsverteilungsplan geführt, der die Verwaltungsgliederung und Geschäftsverteilung auf die Beigeordneten verdeutlicht. Die Fraktionen und Ratsmitglieder haben den aktuellen Plan im März 2012 zur Kenntnis erhalten. Er ist im Übrigen auf der Homepage der Stadt Moers in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht. Mit dem 15.01.2013 ist die allgemeine Dienstanweisung für die Stadtverwaltung Moers (ADA) in Kraft getreten. Die Allgemeine Dienstanweisung für die Stadtverwaltung Moers enthält Regelungen zur internen Organisation sowie zu Geschäftsabläufen, die für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung einschließlich der Mitarbeitenden in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen verbindlich sind. Die ADA wird in regelmäßigen Abständen, zuletzt zum 01.04.2014, aktualisiert. Darüber hinaus existieren bei der Stadt Moers (einschl. der eigenbetriebs- 4/23 Anlage 6 ähnlichen Einrichtungen) formelle Dienstanweisungen bzw. -vereinbarungen. Hierzu gehören seit dem 01.11.2009 insbesondere die „Dienstanweisung zur Regelung der Finanzbuchhaltung für die Stadt Moers.“ Verfahrensanweisungen zu aktuellen Themen und Problemlagen werden in Form von Einzel- oder Rundverfügungen erlassen. Diese Regelungen gelten sowohl für die Fachbereiche der Kernverwaltung wie auch die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und kommen somit auch dort zur Anwendung. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Orientiert sich der Verwaltungsaufbau an den Produktbereichen der Verwaltung? Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. Der Verwaltungsaufbau orientiert sich weitgehend an den Produktbereichen. Nur in den Fällen, wo eine Bündelung den bisherigen Organisationsprinzipien zu gegenläufig war bzw. zu unübersichtliche Einheiten ergeben hätte, ist davon abgewichen worden. Dies betrifft insbesondere den Produktbereich 01 - Innere Verwaltung. c) Hat die Verwaltungsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Um den Schutz vor Korruption zu verbessern, wurde bei der Stadt Moers bereits 1999 ein Handlungskonzept zur Vermeidung von Manipulation und Korruption in Kraft gesetzt, das einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Korruptionsvorbeugung enthielt. Dieses Konzept ist 2010 aktualisiert und als Dienstanweisung mit noch höherer Verbindlichkeit versehen worden. Im Juli 2012 erfolgte eine erneute Aktualisierung der Dienstanweisung. Darin sind sowohl Regelungen zur Annahme von Geschenken oder Bargeld als auch Verfahrensregeln (Korruptionsansprechpartner in Verdachtsfällen innerhalb der Verwaltung, Umgang mit solchen Fällen, Vier-Augen-Prinzip, Dienst- und Fachaufsicht usw.) enthalten. Die Regelungen gelten auch für die rechtlich unselbstständigen Einrichtungen. Im Dezember 2012 erfolgte eine flächendeckende Neueinschätzung der Arbeitsplätze in korruptionsgefährdeten Bereichen bei der Stadtverwaltung Moers. Hierzu wurde eine entsprechende Übersicht erstellt und der Aufsichtsbehörde (Landrat Kreis Wesel) vorgelegt. 5/23 Anlage 6 Die Auswirkungen der Neufassung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW in § 19 (Präventionsmaßnahmen entsprechend des Grades der jeweiligen Korruptionsgefährdung) und § 21 (Rotationsprinzip) werden in nächster Zeit geprüft. Korruptionsfälle gab es in den letzten Jahren nicht. Seit dem 01.01.2009 sind die Fachbereiche dezentral für ihren Ressourcenverbrauch verantwortlich und haben eigene Budgetverantwortung. Die Einhaltung der Korruptionsprävention wird dabei durch die jeweiligen Leitungsverantwortlichen sichergestellt. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Als Richtlinien für wesentliche Entscheidungsprozesse gibt es Arbeits- bzw. Dienstanweisungen und Stellenbeschreibungen. Die Dienstanweisungen der Stadt Moers finden Anwendung. Auftragsvergaben an Fremdfirmen werden aufgrund der vergaberechtlichen Vorgaben (VOL, VOB, VOF) und der Dienstanweisung über die Vergabe von Leistungen und Bauleistungen (Vergabeordnung) im Jahr 2012 in der Fassung vom 27.09.2010 abgewickelt. Die Arbeitsanweisungen zur Niederschlagung, Stundung und Erlass befinden sich in der Dienstanweisung zur Regelung der Finanzbuchhaltung. Der Kreis Wesel hat für das Haushaltsjahr 2012 einen Kreditrahmen für Einzelmaßnahmen, deren Pflichtcharakter und / oder Rentierlicheit hinreichend dargelegt wurden genehmigt. Anhaltspunkte dafür, dass die oben aufgeführten Anweisungen nicht eingehalten wurden, haben sich nicht ergeben. 6/23 Anlage 6 e) Besteht eine ordnungsmäßige Grundstücksverwaltung, EDV)? Dokumentation von Verträgen (z. B. Bezüglich der Verwaltung von allgemeinen Verträgen wird im Dezernat I/ Fachbereich Finanzen/ Fachdienst Haushaltswirtschaft eine zentrale Akte aller wesentlichen Verträge vorgehalten. Eine elektronische Vertragsdatenbank befindet sich im Aufbau. Die Verträge zur Grundstücksverwaltung sowie zu Grunddienstbarkeiten werden im Dezernat I von Fachbereich 2 / Fachdienst Liegenschaften verwaltet. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen der Gebietskörperschaft? Das Planungswesen – im Wesentlichen die Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplanes sowie die Planung und Durchführung von über den täglichen Arbeitsablauf hinausgehenden einzelnen größeren Maßnahmen – entspricht auch im Hinblick auf den Planungshorizont und der Fortschreibung der Daten den Bedürfnissen der Kommune. Der Haushaltsplan wird bis zum Beginn des Planungsjahres erstellt und durch das zuständige Gremium beschlossen. Die mittelfristige Finanzplanung nach § 84 GO NRW umfasst die drei Folgejahre. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? In den einzelnen Fachbereichen werden unterjährig Abweichungen zur Haushaltsplanung identifiziert, um die Steuerungspotentiale nutzen zu können. Im Rahmen der Teilnahme an der zweiten Stufe des Stärkungspaktes des Landes NRW werden zum 30.06., 30.09. und 31.12. Controlling Berichte erstellt. 7/23 Anlage 6 c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen der Gebietskörperschaft? Im Fachbereich 2 sind 47 Mitarbeiter beschäftigt. Der FB 2 besteht im Bereich des Finanzwesens aus den typischen Aufgaben der Kämmerei (Zentrales Finanzmanagement), Festsetzung und Erhebung kommunaler Steuern und Stadtkasse (einschließlich Vollstreckung) / Zahlungsabwicklung. Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den besonderen Anforderungen einer kommunalen Rechnungslegung. Bei den typischen Aufgaben der Kämmerei (Zentrales Finanzmanagement) unterschreitet der Stellenanteil der Stadt Moers nach Meinung der GPA den Vergleichswert mit anderen Kommunen im Vergleichsjahr 2007. Hier wäre eine Verstärkung mittelfristig überlegenswert, welche aufgrund der besonderen Haushaltsituation aber bisher nicht vorgenommen worden ist. Die Stadt Moers verfügt nicht über eine detaillierte Kostenarten- und Kostenstellenrechnung. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Die Kreditüberwachung und Liquiditätskontrolle erfolgt im FB 2. Die Verwaltung umfasst auch die Kontierung der Zins- und Tilgungsleistungen. Für Neuaufnahmen und Prolongationen von Krediten werden Vergleichsangebote eingeholt. Neben einer laufenden unterjährigen Kreditüberwachung erfolgt eine endgültige Abstimmung der Kredite einmal jährlich zum Ende eines Haushaltsjahres. Die Liquiditätssicherung der Stadt Moers erfolgt neben einer Jahresplanung des Finanzbedarfs durch die tägliche Finanzplanung aufgrund bekannter Zahlungseinund –ausgänge und über die Bewirtschaftung des Kassenkredites. Diese Planungen stellen die Grundlage für die Liquiditätssicherung dar. Die freien Geldmittel werden entsprechend verzinslich angelegt. Bei kurzfristigem Finanzbedarf können auch Kassenkredite in einer Höhe bis zu 240.000.000,00 EUR in Anspruch genommen werden. Der Betrag der Kassenkredite entspricht der in der Haushaltssatzung vom 20. Juli 2011 festgelegten Höhe. 8/23 Anlage 6 e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Die Stadt Moers verfügt über kein zentrales Cash-Management. Vergleiche Ausführungen zu 3 d). f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Die Abrechnung der Leistungen aus der Verwaltungstätigkeit sowie das Anfordern von ggf. zu leistenden Abschlagszahlungen auf Steuerforderungen oder anderen öffentlich-rechtlich bzw. privatrechtlichen Leistungsentgelten erfolgt durch die eingerichtete Organisation im FB 2 und die jeweiligen anderen Fachbereiche. Dem Forderungsmanagement der Stadt Moers liegt die Dienstanweisung zur Regelung der Finanzbuchhaltung für die Stadt Moers vom 26.10.2009 zugrunde. Mahnungen aller fälligen Forderungen erfolgen grundsätzlich einmal monatlich. g) Existiert ein Controlling in der Verwaltung und wie ist es organisiert? Ein flächendeckendes Controlling in der Verwaltung liegt nicht vor, dezentral erfolgt ein Controlling in den einzelnen Dezernaten auf der Ebene der jeweiligen Fachbereiche. Wir verweisen auch auf die Ausführungen unter 3 b). h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Der Stadt Moers sind 6 unmittelbare und 5 mittelbare verselbständigte Aufgabenbereiche zugeordnet, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht. Zudem hat die Stadt 2 Eigenbetriebe. Die Überwachung und Steuerung der unmittelbaren Unternehmen und der Eigenbetriebe erfolgt anhand von Wirtschaftsplänen und Jahresprüfberichten. Die mittelbaren Unternehmen werden durch die Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen der jeweiligen Mutterunternehmen gesteuert. Der Stadt Moers werden sämtliche Einladungen und Niederschriften von Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen zur Kenntnis und eventuellen Stellungnahme im Vorfeld der Sitzungen zugeleitet. Es besteht ein Quartalsberichtwesen. Die Unternehmen melden 9/23 Anlage 6 viermal im Jahr einen Forecast, damit die Verwaltung bei wesentlichen Abweichungen zum Wirtschaftsplan gegebenenfalls nötige Maßnahmen ergreifen kann. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Verwaltungsleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Ein dokumentiertes Risikofrüherkennungssystem war im Haushaltsjahr 2012 nicht eingerichtet. Seit 2012 nimmt die Stadt Moers an der zweiten Stufe des Stärkungspaktes des Landes NRW teil. Hierbei werden von der Bezirksregierung quartalsweise Haushaltsberichte eingefordert. Um finanzielle Risiken zu identifizieren, werden die Haupteinnahmequellen wöchentlich überwacht. Budgetüberschreitungen sind nur nach Genehmigung durch den Fachbereich Finanzen möglich. Weiterhin ist den Fachbereichen die Verpflichtung auferlegt worden, Abweichungen über 10% an den Kämmerer zu melden. Somit sind alle finanziellen Risiken, die den Haushalt gefährden könnten zu erfassen und gegebenenfalls in den Hauptausschuss der Stadt Moers zu kommunizieren. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Die oben aufgeführten Maßnahmen sind verbesserungswürdig. Eine Dokumentation des Risikofrüherkennungssystems befindet sich seit 2014 im Aufbau. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Eine Dokumentation erfolgte in 2012 nicht, da aufgrund der finanziellen Haushaltssituation keine zusätzliche Stellenbesetzung vorgenommen wurde. 10/23 Anlage 6 d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Verwaltungsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Es werden ausschließlich die Informationen aus der Untersuchung der Haupteinnahmequellen und der Quartalsberichte verwertet. Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate a) Hat die Verwaltungsleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten festgelegt? Dazu gehört: · Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? · Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? · Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? · Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipatives Hedging)? Die Verwaltungsleitung hat den Geschäftsumfang der oben genannten Produkte/Instrumente nicht festgelegt, da solche Produkte/Instrumente bei der Stadt Moers nicht eingesetzt werden. Strukturierte Produkte bedürfen der Genehmigung durch den Hauptausschuss. b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? Siehe oben, es werden keine Derivate eingesetzt. 11/23 Anlage 6 c) Hat die Verwaltungsleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf · Erfassung der Geschäfte, · Beurteilung der Geschäfte zum Zwecke der Risikoanalyse, · Bewertung der Geschäfte zum Zwecke der Rechnungslegung, · Kontrolle der Geschäfte? Siehe oben, es werden keine Derivate eingesetzt. d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen auf Grund der Risikoentwicklung gezogen? Siehe oben, es werden keine Derivate eingesetzt. e) Hat die Verwaltungsleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? Siehe oben, es werden keine Derivate eingesetzt. f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Verwaltungsleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Siehe oben, es werden keine Derivate eingesetzt. Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen der Gebietskörperschaft entsprechende Interne Revision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche) wahrgenommen? Eine interne Revision besteht nicht. Die örtliche Rechnungsprüfung ist ein eigenständiger Bereich innerhalb der Kommunalverwaltung. Die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben sich aus § 103 GO NRW sowie der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Moers. 12/23 Anlage 6 b) Wie ist die Anbindung der internen Revision in der Verwaltung? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenskonflikten? Die örtliche Rechnungsprüfung ist ein eigenständiger Bereich innerhalb der Kommunalverwaltung. Die besondere Stellung ergibt sich auch aus § 104 GO NRW. Hiernach ist die örtliche Rechnungsprüfung dem Rat unmittelbar verantwortlich und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt. Sie ist frei von fachlichen Weisungen. Aus diesem Grund besteht eine Gefahr von Interessenkonflikten nicht. c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der örtlichen Rechnungsprüfung im Jahr 2012 waren die Vergabeprüfung, Kassenprüfungen, Vorprüfungen für das Land. Im Rahmen dieser Prüfungen wurden die Unvereinbarkeit von Funktionen sowie die Maßnahmen der Korruptionsprävention geprüft. Die Wahrnehmung der originären Aufgabe der Korruptionsprävention zählt nicht zu den übertragenen Aufgaben der Rechnungsprüfung. Eine gesonderte Berichterstattung durch die Rechnungsprüfung findet aus diesem Grund nicht statt. d) Hat die Interne Revision ihre Schwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? Eine Abstimmung über die eigenen Prüfungstätigkeiten der Rechnungsprüfung mit dem Abschlussprüfer hat nicht stattgefunden örtlichen e) Hat die Interne Revision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Es wurden keine wesentlichen Mängel aufgedeckt. 13/23 Anlage 6 f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Es wurden keine wesentlichen Mängel aufgedeckt. Fragenkreis 7 Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Verwaltungsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Es wurden keine entsprechenden Kredite vergeben. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Der Jahresabschluss 2012 wurde entgegen § 95 Abs. 3 GO NRW nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen von 3 Monaten aufgestellt. 14/23 Anlage 6 Fragenkreis 8 Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Investitionen werden durch die Fachbereiche angemeldet und durch den Kämmerer entsprechend Dringlichkeit bzw. anderen Faktoren genehmigt, insofern wird die Finanzierbarkeit geprüft. Gemäß der Dienstanweisung zur Durchführung eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches bei Investitionen oberhalb der Wertgrenzen nach § 14 GemHVO NRW haben die Fachbereiche die Investitionen vorab auf Wirtschaftlichkeit/Rentabilität zu prüfen. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Durch die einzelnen Bereiche werden gemäß der städtischen Vergabeordnung bzw. dem Vergaberecht Preisangebote für Beschaffungen eingeholt, dokumentiert und ausgewertet. Die Dokumentation zur Preisermittlung sowie die Erhebung sind ausreichend, um ein Urteil über die jeweilige Angemessenheit des Preises zu ermöglichen. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderung von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Es wird empfohlen, einheitliche Regelungen zum Investitionscontrolling zu schaffen. Die Budgetierung und die Veränderung von Investitionen sollten zeitnah untersucht werden. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Bei einzelnen Baumaßnahmen haben sich Kostenüberschreitungen ergeben. Insgesamt ist das Investitionscontrolling als verbesserungswürdig einzustufen. 15/23 Anlage 6 e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. Fragenkreis 9 Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Hierzu wird auf den Vergabebericht 2012 verwiesen. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Für Neuaufnahmen und Prolongationen von Krediten werden immer mehr als 10 Vergleichsangebote eingeholt. Die Geldanlagen der Stadt Moers erfolgen in der Regel bei der Sparkasse Moers. Wesentliche andere Geschäfte liegen nicht vor. Fragenkreis 10 Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Hat die Verwaltungsleitung dem Rat der Stadt Moers unterjährig über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft informiert? Der Hauptausschuss der Stadt Moers, der die Aufgaben des Finanzausschusses wahrnimmt, wird in jeder seiner Sitzungen vom Stadtkämmerer über den aktuellen Haushaltssachstand informiert. 16/23 Anlage 6 b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage der Gebietskörperschaft und in die wichtigsten Verwaltungsbereiche? Die Berichterstattung durch den Kämmerer hat den Anforderungen des Rates entsprochen. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Das Überwachungsorgan wurde unterrichtet. Oben aufgeführte Geschäftsvorfälle haben nach unserer Kenntnis nicht vorgelegen. d) Zu welchen Themen hat die Verwaltungsleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet? Es erfolgte keine Berichterstattung auf besonderen Wunsch. e) Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Berichterstattung nicht in allen Fällen ausreichend war? Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalte und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Die Stadt Moers hat bei der GVV Kommunalversicherung VVaG in Köln eine Vermögenseigenschadenversicherung abgeschlossen. Alle in einem Dienstverhältnis zur Stadt stehenden Personen, als auch die Mitglieder der Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse sowie Ratsmitglieder und Bürgermeister sind ohne Zusatzvereinbarung in diese Versicherung einbezogen. Die Deckungssumme ist bei allen fahrlässig verursachten Dienstpflichtverletzungen, die zu einem unmittelbaren Vermögensschaden der Stadt Moers führen, auf 50.000 € je Schadenfall begrenzt. 17/23 Anlage 6 g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Verwaltungsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offen gelegt worden? Auskunftsgemäß wurden im Wirtschaftsjahr keine Interessenkonflikte gemeldet. Fragenkreis 11 Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir kein in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen aufgedeckt. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Unsere Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich hierzu keine Anhaltspunkte ergeben. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009 gewisse Annahmen und Schätzungen getroffen worden sind, die Auswirkungen auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögensgegenstände, Sonderposten und Schulden haben. Wesentliche Annahmen und Schätzungen erfolgen in den Bereichen des Sachanlagevermögens, des Finanzanlagevermögens, der Sonderposten und der Rückstellungen. So wurden gemäß § 54 Abs. 1 GemHVO NRW im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz die Ermittlung der Wertansätze der Schulen auf der Grundlage von Wiederbeschaffungszeitwerten durch geeignete Verfahren vorgenommen. 18/23 Anlage 6 Die Stadt Moers hat ihre Schulen im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz auf dieser Grundlage bewertet, jedoch gleichzeitig umfassende Sanierungsmaßnahmen der Schulen (sogenanntes Projekt PRO:SA) in einem Umfang von bis zu ca. EUR 60 Mio. bis zum Jahr 2013 geplant. Die Sanierungsphasen 1 bis 4 wurden als Zugang bei der Bilanzposition „Schulen“ berücksichtigt. Bei der Bewertung der Schulen wurde der Sanierungsbedarf zunächst nicht wertmindernd berücksichtigt. Insofern wurden für die durchgeführten Sanierungsphasen 1 und 2 im Haushaltsjahr 2009 und die Sanierungsphasen 3 und 4 im Haushaltsjahr 2012 gemäß § 92 Abs. 7 GO NRW der Wertansatz der Schulen der Eröffnungsbilanz abzüglich der Kosten der Neubauanteile entsprechend reduziert. Fragenkreis 12 Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Die Kapitalstruktur setzt sich zusammen aus dem Eigenkapital und dem Sonderposten (interne Finanzierungsquelle) und den Rückstellungen sowie den Verbindlichkeiten (externe Finanzierungsquelle). Die bestehenden Investitionsverpflichtungen werden über langfristige Kreditaufnahmen finanziert. Hierzu wurde im Haushalt eine Kreditermächtigung für den Kernhaushalt der Stadt Moers von 19.970.833 EUR festgesetzt. b) Wie ist die Finanzlage der Gebietskörperschaft zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der bestehenden Kredite für Investitionen und zur Liquiditätssicherung? Die Finanzlage der Stadt war im Jahr 2012 jederzeit geordnet. Im Berichtsjahr wurden Kredite in Höhe von 13.150.579,55 EUR bei gleichen Banken prolongiert und Kredite in Höhe von 2.109.925,70 EUR auf andere Kreditinstitute umgeschuldet. Der Höchststand des Kassenkredits betrug 220.000.000 EUR. Dieser hat sich für das Jahr 2013 bereits deutlich auf maximal 250.500.000 EUR erhöht. 19/23 Anlage 6 Seit 2012 nimmt die Stadt Moers an der zweiten Stufe des Stärkungspaktes des Landes NRW teil. Der Rat hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2012 die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2013 und am 06. Februar 2013 die erste Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes (HSP) beschlossen. Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 27. Februar 2013 den Haushalt und den Haushaltssanierungsplan genehmigt. Am 27. November 2013 hat der Rat der Stadt Moers den Haushalt 2014 samt zweiter Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes beschlossen. Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 14. März 2014 den Haushalt und den Haushaltssanierungsplan genehmigt. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und die dritte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Jahr 2015 werden am 24. September 2014 in den Rat der Stadt Moers eingebracht. Der kurzfristige Kreditbedarf für den Haushalt 2014 wurde auf EUR 275 Mio. erhöht. Mit der Teilnahme am Stärkungspakt 2 sind die Ergebnishaushalte ab 2018 wieder strukturell ausgeglichen, so dass ab diesem Zeitpunkt das Eigenkapital wieder ansteigt. c) In welchem Umfang hat die Gebietskörperschaft Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Im Haushaltsjahr 2012 hat die Stadt Moers im investiven Bereich in Höhe von TEUR 1.940 Finanz-/Fördermittel der öffentlichen Hand erhalten. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Vorgaben des Mittelgebers nicht beachtet wurden. 20/23 Anlage 6 Fragenkreis 13 Eigenkapitalausstattung a) Bestehen Finanzierungsprobleme auf Grund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? Im Berichtsjahr bestanden keine Finanzierungsprobleme. Mit der Teilnahme am Stärkungspakt 2 ist ein durchgehend positives Eigenkapital geplant. Ein Risiko sind allerdings mögliche Kreditrestriktionen und damit verbunden ggf. höhere Kreditzinsen aufgrund der Eigenkapitalbestimmungen für Banken. Die Auswirkungen können derzeit aber noch nicht sicher prognostiziert werden. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2012 4,7 % (31.12.2011 8,4 %). Seit dem Jahre 2010 ist die Ausgleichsrücklage nicht mehr vorhanden. Somit müssen die Mittel der allgemeinen Rücklage in Anspruch genommen werden, was zu einer Verminderung der Eigenkapitalquote führt. Die Teilnahme am Stärkungspakt 2 führt planmäßig ab dem Jahr 2018 wieder zu steigenden Eigenkapitalquoten. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter 12. b). Fragenkreis 14 Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis der Gebietskörperschaft nach Produktbereichen zusammen? Bezeichnung Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ordentliches Ergebnis Jahresergebnis Ist Ergebnis 2012 EURO 218.905.281,96 -241.104.721,93 -22.199.439,97 6.848.024,66 -14.969.795,98 -8.121.771,32 -30.321.211,29 -30.321.211,29 21/23 Anlage 6 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen wurden im Haushaltsjahr 2012 nicht verzeichnet. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Das Jahresergebnis 2012 ist von einmaligen Vorgängen nicht entscheidend geprägt worden. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen der Gebietskörperschaft und deren Eigengesellschaften bzw. Eigenbetrieben eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Die Konzessionsabgabe wurde in voller Höhe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet. Fragenkreis 15 Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste Nein. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Nein. 22/23 Anlage 6 Fragenkreis 16 Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Besserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Siehe hierzu Fragenkreis 15 sowie Erläuterungen im Lagebericht. b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage der Gebietskörperschaft zu verbessern? Die Möglichkeiten, die Ertragslage zu verbessern, sind begrenzt. Dem Haushalt 2015 wird ein fortgeschriebener Haushaltssanierungsplan zugrunde liegen. 23/23 Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Im Prüfungsbericht fasst der Abschlussprüfer die Ergebnisse seiner Arbeit insbesondere für jene Organe des Unternehmens zusammen, denen die Überwachung obliegt. Der Prüfungsbericht hat dabei die Aufgabe, durch die Dokumentation wesentlicher Prüfungsfeststellungen die Überwachung des Unternehmens durch das zuständige Organ zu unterstützen. Er richtet sich daher - unbeschadet eines etwaigen, durch spezialgesetzliche Vorschriften begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme - ausschließlich an Organe des Unternehmens zur unternehmensinternen Verwendung. Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2002 zugrunde. Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen der Organe des Unternehmens zu sein, und ist nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden, sodass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Prüfungsberichts und/oder Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach der Erteilung des Bestätigungsvermerks eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer Informationen dieses Prüfungsberichts zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er diese Informationen für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. G7AACN0 Allgemeine Auftragsbedingungen für DokID: 11249 Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 1. Geltungsbereich 7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind. (2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers. 2. Umfang und Ausführung des Auftrages 8. Mängelbeseitigung Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf (1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlass ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. (4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. 6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene beschränkung des § 323 Abs. 2 HGB. (2) Prüfungen gilt die Haftungs- Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen. (3) Ausschlußfristen Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung. 52001 1/2002 Lizensiert für / Licensed to: Mitgliedsunternehmen des Verbunds von EY-Gesellschaften | 4309421 G7AACN0 DokID: 11249 10 Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen. 12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. (3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. 13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 14. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen. 15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen (1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf. (2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. 16. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Lizensiert für / Licensed to: Mitgliedsunternehmen des Verbunds von EY-Gesellschaften | 4309421