Daten
Kommune
Moers
Dateiname
JA - 2012 - EY - Prüfbericht.pdf
Größe
636 kB
Erstellt
26.12.14, 17:31
Aktualisiert
27.01.18, 10:19
Stichworte
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Dieser Prüfungsbericht richtet sich - unbeschadet eines etwaigen, gesetzlich begründeten Rechts Dritter
zum Empfang oder zur Einsichtnahme - ausschließlich an Organe des Unternehmens. Soweit nicht im
Rahmen der Auftragsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und Ernst & Young ausdrücklich erlaubt,
ist eine Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
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Ernst & Young.
Stadt Moers
Moers
Prüfungsbericht
Jahresabschluss und Lagebericht
31. Dezember 2012
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Inhaltsverzeichnis
Seite
A.
Prüfungsauftrag
1
B.
Grundsätzliche Feststellungen
2
I.
II.
2
5
C.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister
Unregelmäßigkeiten
Wirtschaftliche Verhältnisse
I.
II.
III.
6
Vermögens- und Schuldenlage
Ertragslage
Finanzlage
6
8
10
D.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
11
E.
Feststellungen zur Rechnungslegung
14
I.
14
14
14
15
15
16
16
20
II.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1.
Vorjahresabschluss
2.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
3.
Jahresabschluss
4.
Lagebericht
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1.
Wesentliche Bewertungsgrundlagen
2.
Zusammenfassende Beurteilung
F.
Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags
21
G.
Bestätigungsvermerk
22
Anlagen
1.
2.1
2.2
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
4.
4.1
5.
6.
Bilanz
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Anhang
Anlagenspiegel
Forderungsspiegel
Rückstellungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Übersicht über den Stand der Bürgschaften
Lagebericht
Angaben gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW - Ratsmitglieder
Rechtliche Verhältnisse
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 101 GO NRW
Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen
Hinweis:
Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen
Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden
Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.
A.
Prüfungsauftrag
Die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Moers (im Folgenden kurz „Stadt“), hat uns
mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Moers mit Schreiben
vom 16. Februar 2012 mit der Prüfung des Jahresabschlusses, bestehend aus der
Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang der Stadt Moers
zum 31. Dezember 2012 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung
und des Lageberichts beauftragt.
Darüber hinaus sind wir beauftragt worden, die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsleitung in Anlehnung an den IDW Prüfungsstandard "Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse" nach § 53 HGrG (IDW PS 720) zu prüfen. Dieser wurde inhaltlich bei einigen
Fragestellungen ergänzt, verändert bzw. erweitert.
Bei unserer Abschlussprüfung haben wir die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet.
Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002. Wir verweisen ergänzend auf die dort in
Ziffer 9 enthaltenen Haftungsregelungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber
Dritten sowie die weiteren Bestimmungen der beigefügten Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt".
Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland
e. V., Düsseldorf (IDW PS 450).
1
B.
Grundsätzliche Feststellungen
I.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch den Bürgermeister
Die Darstellung und Beurteilung der Lage der Stadt Moers und seiner voraussichtlichen Entwicklung durch den Bürgermeister im Jahresabschluss und im Lagebericht
halten wir für zutreffend.
Finanzielle und wirtschaftliche Lage
Hervorzuheben sind insbesondere die folgenden Aspekte:
· Das Anlagevermögen der Stadt Moers beinhaltet die wesentlichen Vermögenspositionen (95,5 % der Bilanzsumme). Von dem Gesamtwert des Anlagevermögens
in Höhe von EUR 1.000,5 Mio. entfällt allein auf das Sachanlagevermögen ein
Anteil von 84,6 % (Vj. 85,0 %). In Zukunft wird der Ergebnisplan durch Abschreibungen sowie durch Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen – insbesondere für
die Gebäude und das Infrastrukturvermögen - negativ beeinflusst werden. In 2012
wurden Abschreibungen in Höhe von EUR 32,2 Mio. in der Ergebnisrechnung
ausgewiesen. Die Abschreibungen beinhalten auch die Abschreibungen auf
Finanzanlagen. Die Abschreibungen werden auch in der Zukunft zu einer
wesentlichen Belastung der Haushalte führen.
· Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital beträgt EUR 48,8 Mio., die Eigenkapitalquote mithin 4,7 %. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von TEUR 122.701, dem Jahresfehlbetrag des Jahres
2011 in Höhe von TEUR 43.554 sowie dem Jahresfehlbetrag des Jahres 2012 in
Höhe von TEUR 30.321. Seit dem Jahr 2010 ist die Ausgleichsrücklage zur
Abdeckung von Jahresfehlbeträgen aufgebraucht, der Jahresfehlbetrag wird
gegen die allgemeine Rücklage verrechnet.
· Die Sonderposten sind im Wesentlichen für erhaltene Investitionszuweisungen
oder Beiträge, die im Rahmen einer Zweckbindung für investierte Maßnahmen
bewilligt bzw. gezahlt worden sind, gebildet worden. Da sich die Sonderposten
wirtschaftlich wie Eigenkapital auswirken, ergibt sich in der Bilanz der Stadt Moers
ein wirtschaftliches Eigenkapital in Höhe von EUR 273,4 Mio. bzw. 26,1 %.
2
· Die Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 616.953 beinhalten insbesondere Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in Höhe von TEUR 332.842,
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung in Höhe von
TEUR 220.000 sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe
von TEUR 42.642.
· Das Haushaltsjahr 2012 wurde mit einem negativen Ergebnis von TEUR 30.321
abgeschlossen und hat sich gegenüber dem fortgeschriebenen Planansatz um
TEUR 2.631 verschlechtert. Im Bereich der ordentlichen Erträge waren unter der
Position Steuern und ähnliche Abgaben Mehrerträge von EUR 0,3 Mio. zum
fortgeschriebenen Ansatz von EUR 100,9 Mio. zu verzeichnen. Während die
Gewerbesteuer um EUR 1,9 Mio. unter dem fortgeschriebenen Ansatz von
EUR 41,1 Mio. lag, war der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um
EUR 2,2 Mio. über dem Ansatz von EUR 35,6 Mio.
· Der Verlauf des Jahres 2012 zeigt infolge der allgemeinen wirtschaftlichen
Situation wieder einen Rückgang der Gewerbesteuererträge. So weist das
Rechnungslegungsergebnis des Jahres 2012 gegenüber dem prognostizierten
Ergebnis eine leichte Verschlechterung zum Planansatz aus. Auch im Jahr 2013
werden die Gewerbesteuererträge voraussichtlich unter dem Planansatz liegen.
· Die Stadt Moers befand sich 2010 und 2011 im Nothaushaltsrecht. Nach
deutlichen Gewerbesteuerüberschüssen in den Haushaltsjahren 2010 und 2011
war im Verlauf des Haushaltsjahres 2012 ein deutlicher Rückgang der Gewerbesteuererträge zu verzeichnen. Das Ergebnis liegt daher auch leicht unter dem
Planansatz. Für 2013 ist anzunehmen, dass die Gewerbesteuererträge erneut
unter dem Planansatz liegen.
· Mit der freiwilligen Teilnahme an der zweiten Stufe des Stärkungspaktes des
Landes NRW im Jahr 2012 hat die Stadt einen Haushaltssanierungsplan
aufgestellt, der auch genehmigt wurde, so daß die Stadt Moers das Nothaushaltsrecht wieder verlassen hat.
3
Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung
Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Stadt Moers im Lagebericht
basiert auf Annahmen, bei denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Wir halten
diese Darstellung für plausibel. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Kernaussagen hinzuweisen:
· Mit der freiwilligen Teilnahme an der zweiten Stufe des Stärkungspaketes des
Landes NRW hat der Rat der Stadt Moers einen Haushaltssanierungsplan für die
Jahre 2012 bis 2021 beschlossen, der von der Bezirksregierung Düsseldorf
genehmigt worden ist. Dieser befindet sich aktuell in der zweiten Fortschreibung
und wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Haushaltssatzung 2014
am 14. März 2014 weiterhin genehmigt.
Mit dem genehmigten Haushaltssanierungsplan hat sich die Stadt Moers
verpflichtet, den Haushaltsausgleich in unterschiedlich großen jährlichen Konsolidierungsschritten zu erreichen. Das Risiko der Planungssicherheit im Haushaltssanierungszeitraum liegt ausschließlich bei der Stadt Moers. Gemäß dem
aufgestellten Haushaltssanierungsplan bis zum Jahr 2021 wird ein Haushaltsausgleich unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe des Landes erstmals
wieder im Jahr 2018 erreicht. Ab dem Jahr 2021 ist die Stadt Moers selber
wieder in der Lage den Haushaltsausgleich aus eigenen Mitteln zu schaffen. Die
allgemeine Rücklage wird nach jetzigem Planungsstand bis zum Jahr 2017
sinken, bleibt aber dauerhaft positiv und wird ab 2018 voraussichtlich kontinuierlich wieder steigen. Sollten sich die Prognosen der Haushaltsplanung oder
die Annahmen der Wirkungen der im Haushaltssanierungsplan benannten Konsolidierungsmaßnahmen nicht realisieren, muss die Stadt Moers entsprechende
zusätzliche Kompensationsmaßnahmen ergreifen. Die Stadt Moers ist dann
gesetzlich verpflichtet, den Haushaltssanierungsplan fortzuschreiben, um auf
diese Änderungen, die den Haushaltsausgleich gefährden, reagieren zu können.
4
· Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzplan weisen nach der mittelfristigen
Prognose ein strukturelles Defizit aus. Dieses Defizit kann überwiegend nur durch
die Inanspruchnahme von kurzfristigen Krediten zur Liquiditätsabsicherung
gedeckt werden. Der kurzfristige Kreditbedarf für den Haushalt 2012 wurde auf
einen Betrag von TEUR 220 Mio. erhöht. Der Stand zum 31. Dezember 2013
beträgt EUR 265 Mio. Nach dem Planungsstand des Haushaltes 2014 wird Ende
2014 ein Betrag von EUR 275 Mio. erreicht sein.
· Neben dem Problem des erheblichen Eigenkapitalverzehrs wird in den Folgejahren
aufgrund des steigenden Standes der kurzfristigen Kredite zur Liquiditätssicherung ein erhebliches Liquiditätsproblem gegeben sein.
II.
Unregelmäßigkeiten
Bei der Durchführung der Jahresabschlussprüfung haben wir die im Folgenden aufgeführten Tatsachen festgestellt, die Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften darstellen oder erkennen lassen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde nicht innerhalb von drei Monaten nach
Abschluss des Haushaltsjahres 2012 aufgestellt und dem Bürgermeister zur
Bestätigung vorgelegt. Am 15. Mai 2014 wurde der Entwurf des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2012 in die Ratssitzung eingebracht. Mangels Aufstellung in
diesem Zeitraum konnte der vom Bürgermeister bestätigte Entwurf zudem nicht
innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur
Feststellung zugeleitet werden (§ 95 Abs. 3 GO NRW).
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 ist noch nicht durch den Rat der Stadt
Moers festgestellt worden.
Die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2011 und zum 31. Dezember 2012 sind
daher entgegen § 96 Abs. 1 GO NRW durch den Rat nicht bis spätestens zum
31. Dezember 2012 bzw. 2013 festgestellt worden.
5
C.
Wirtschaftliche Verhältnisse
I.
Vermögens- und Schuldenlage
Nachfolgende Übersicht ergibt sich nach Zusammenfassungen und Saldierungen, die
nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen wurden, aus den letzten beiden Bilanzen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr sind als langfristig behandelt.
31.12.2012
TEUR
31.12.2011
%
Veränderung
TEUR
%
TEUR
%
95,5 1.020.083
96,3
-19.592
-1.9
Vermögen
Anlagevermögen
1.000.491
Forderungen
29.832
2,9
35.197
3,3
-5.365
-15,2
Flüssige Mittel
15.342
1,4
1.267
0,1
14.075
>100,0
1.639
0,2
2.626
0,2
-987
-37,6
100,0 1.059.173
100,0
-11.869
-1,1
Übrige Aktiva
1.047.304
Kapital
Wirtschaftliches Eigenkapital
Eigenkapital
48.827
4,7
89.250
8,4
-40.423
-45,3
224.563
21,4
224.348
21,2
215
0,1
Langfristige Verbindlichkeiten
453.639
43,3
462.219
43,6
-8.580
1,9
Kurzfristige Verbindlichkeiten
307.626
29,4
269.874
25,5
37.752
14,0
12.649
1,2
13.482
1,3
-833
-6,2
100,0 1.059.173
100,0
-11.869
-1,1
Sonderposten
Übrige Passiva
1.047.304
Das Anlagevermögen in Höhe von TEUR 1.000.491 bildet den bilanziellen Schwerpunkt auf der Aktivseite und setzt sich insbesondere aus den bebauten Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten in Höhe von TEUR 358.864, dem Infrastrukturvermögen in Höhe von TEUR 316.274, dem Finanzanlagevermögen in Höhe von
TEUR 153.407 und den unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten
in Höhe von TEUR 133.783 zusammen. Darüber hinaus enthalten ist die Position
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau von TEUR 29.360. Insgesamt haben sich
die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau deutlich verringert, weil Bauprojekte wie das neue Rathaus abgeschlossen wurden. Die Entwicklung des Postens
flüssige Mittel resultiert aus einer Geldanlage in Form eines Tagesgelds und einem
höheren Guthaben auf einem Girokonto. Wir verweisen auch auf die Cash-Flow
Rechnung.
6
Das Eigenkapital ist aufgrund des Jahresfehlbetrags in Höhe von TEUR 30.321 auf
TEUR 48.827 gesunken. Darüber hinaus ist die allgemeine Rücklage aufgrund von
Korrekturen der Eröffnungsbilanz von TEUR 9.967 sowie der Entnahme aus dem
Schul- und Jugendbudget von TEUR 135 gesunken. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 4,7 % (Vj. 8,4 %). Die Ausgleichsrücklage ist vollständig verbraucht.
Die Eigenkapitalquote basierend auf der Einbeziehung der Sonderposten beträgt
26,1 % (Vj. 29,6 %). Die Fremdkapitalquote beträgt 73,9 % (Vj. 70,4 %). Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf
TEUR 332.842 (Vj. TEUR 344.646) und bilden den wesentlichen Posten innerhalb
des Fremdkapitals. Ihr Anteil an dem gesamten Fremdkapital beläuft sich auf 43,0 %
(Vj. 46,2 %).
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung belaufen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 220.000 (Vj. TEUR 168.544).
7
II.
Ertragslage
Aus der Ergebnisrechnung der Jahre 2012 und 2011 ergibt sich nach Zusammenfassungen und Verrechnungen, die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
vorgenommen wurden, die nachfolgende Ertragsübersicht.
2012
TEUR
%
2011
TEUR
%
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Sonstige Erträge
Übrige Erträge
101.201
63.606
33.841
10.707
9.550
46,2
29,1
15,5
4,9
4,3
103.548
54.854
33.178
14.716
9.780
47,9
25,4
15,4
6,8
4,5
Ordentliche Erträge
218.905
100,0
216.076
100,0
44.049
38.129
32.174
99.730
27.022
18,3
15,8
13,4
41,4
11,2
45.990
37.649
33.704
96.560
29.792
18,9
15,5
13,8
39,6
12,2
241.104 100,00
243.695
100,0
-27.619
-15.935
-12,8
Personalaufwand
Sach- und Dienstleistungsaufwand
Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstiger Betriebsaufwand
Ordentliche Aufwendungen
Verwaltungsergebnis
Finanzergebnis
Ordentliches Ergebnis/
Jahresergebnis
-22.199
-8.122
-30.321
-10,2
-43.554
Die ordentlichen Erträge haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.829 leicht
erhöht. Diese positive Veränderung ist überwiegend auf den Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer zurückzuführen. Die ordentlichen Aufwendungen sind gegenüber
dem Vorjahr rückläufig.
Im Bereich der ordentlichen Erträge waren unter der Position Steuern und ähnliche
Abgaben Erträge in Höhe von EUR 101.201 zu verzeichnen. Die Erträge aus Steuern
haben sich um TEUR 2.347 verringert. Die Erträge aus Gewerbesteuer haben sich im
Vergleich zum Vorjahr um TEUR 5.282 verringert. Der Gewerbesteuerertrag lag um
EUR 1,9 Mio. unter dem fortgeschriebenen Ansatz von EUR 41,1 Mio. Der
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer lag um EUR 2,2 Mio. über dem Ansatz von
EUR 35,6 Mio. und um TEUR 1.869 über dem Vorjahreswert.
8
Die Zuwendungen und allgemeine Umlagen setzen sich im Wesentlichen zusammen
aus Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von TEUR 42.132, Zuweisungen für
laufende Zwecke, Bedarfszuweisungen und allgemeine Zuweisungen vom Land in
Höhe von TEUR 10.327 sowie Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten für
Zuwendungen in Höhe von TEUR 4.384. Die Schlüsselzuweisungen vom Land haben
sich um TEUR 4.909 erhöht.
Die ordentlichen Aufwendungen sind um TEUR 2.590 im Vergleich zum Vorjahr
gesunken.
Der Sach- und Dienstleistungsaufwand setzt sich im Wesentlichen zusammen aus
Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen in
Höhe von TEUR 32.780 sowie Aufwendungen für Dienstleistungen in Höhe von
TEUR 3.766.
Aufgrund höherer Finanzerträge und gesunkener Finanzaufwendungen hat sich das
Finanzergebnis um TEUR 7.813 verbessert. Der Mehrertrag ist darüber hinaus im
Wesentlichen durch eine Zinsgutschrift aus dem Projektvertrag „Rathaus Moers“ mit
der Fa. Hochtief ÖPP Projektgesellschaft mbH begründet.
Das Jahresergebnis liegt mit TEUR -30.321 um TEUR 2.631 unter Plan. Wir
verweisen hierzu auch auf die Ausführungen der Stadt im Lagebericht (Anlage 4).
9
III.
Finanzlage
2012
TEUR
2011
TEUR
210.855
-217.075
192.257
-213.410
-6.220
-21.153
9.516
-22.666
18.487
-31.782
-13.150
-13.295
570.610
-533.705
1.521.749
-1.491.822
36.905
29.927
17.535
-4.521
Anfangsbestand an Finanzmitteln
Bestand an fremden Finanzmitteln*
Änderungen des Bestandes an Finanzmitteln
1.267
-3.482
17.535
9.007
-3.219
-4.521
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
15.319
1.267
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
15.319
1.267
Liquide Mittel am Ende der Periode**
15.319
1.267
1. Cashflow aus der Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus der Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
4. Finanzmittelfonds aus eigenen Finanzmitteln
Summe der Positionen 1. - 3.
5. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
6. Liquide Mittel
* Die fremden Finanzmittel stellen haushaltsunwirksame Transaktionen dar.
** Die Differenz zu den liquiden Mitteln in der Bilanz ergibt sich aus der Zuordnung
von Konten zu den Verbindlichkeiten.
10
D.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Prüfung
Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 101 GO NRW die Buchführung, den Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Bilanz sowie Anhang - und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften geprüft.
Außerdem haben wir auftragsgemäß die Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsleitung
in Anlehnung an den IDW Prüfungsstandard „Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse“ nach
§ 53 HGrG (IDW PS 720) geprüft.
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der § 95 Abs. 1 GO NRW und §§ 37 bis 47 GemHVO NRW
aufgestellt worden. Prüfungskriterium für den Lagebericht war § 48 GemHVO NRW.
Der Bürgermeister der Stadt Moers trägt die Verantwortung für die Buchführung, das
rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, den Jahresabschluss und den
Lagebericht sowie die uns erteilten Auskünfte und vorgelegten Unterlagen. Unsere
Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen
Prüfung zu beurteilen.
Art und Umfang der Prüfung
Unsere Prüfung haben wir entsprechend § 101 GO NRW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender
Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der
Lagebericht frei von wesentlichen Unrichtigkeiten und Verstößen sind.
11
Auf dieser Basis haben wir die Prüfung des Jahresabschlusses mit der Zielsetzung
angelegt, solche Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften
zur Rechnungslegung zu erkennen, die sich auf die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage i. S. d. § 95 Abs. 1 GO wesentlich auswirken.
Grundlage unseres risikoorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbeitung einer
Prüfungsstrategie. Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds der Gemeinde, ihrer Ziele, Strategien und Risiken. Sie wird darüber
hinaus von der Größe und Komplexität der Gemeinde und der Wirksamkeit ihres
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems beeinflusst. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben wir bei der Auswahl und dem Umfang unserer analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitätsbeurteilungen) und der Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise, des Ansatzes, des Ausweises und der Bewertung im Jahresabschluss berücksichtigt. Im individuellen Prüfungsprogramm
haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt.
Hierbei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung beachtet.
Im Rahmen unserer Arbeiten haben wir folgende Prüfungsschwerpunkte gesetzt:
·
Analyse des Prozesses der Jahresabschlusserstellung,
·
Ansatz und Bewertung des Anlagevermögens und des Sonderpostens
·
Ansatz und Bewertung der Sonstigen Rückstellungen
Weiterhin haben wir u. a. folgende Standardprüfungshandlungen vorgenommen:
·
Bankbestätigungen haben wir von Kreditinstituten eingeholt. Rechtsanwaltsbestätigungen über schwebende Rechtsstreitigkeiten haben wir erbeten und
erhalten.
Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erteilt worden.
12
Ziel unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts war es
festzustellen, ob der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und ob
seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Wir haben die Angaben unter
Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen haben, beurteilt.
Der Bürgermeister hat uns die Vollständigkeit dieser Aufklärungen und Nachweise
sowie der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts schriftlich bestätigt.
13
E.
Feststellungen zur Rechnungslegung
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1.
Vorjahresabschluss
Der Vorjahresabschluss wurde vom Rat der Stadt Moers noch nicht festgestellt. Die
Veröffentlichung ist noch nicht erfolgt. Wie verweisen auf unsere Ausführungen
unter Unregelmäßigkeiten. Der Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss zum
31. Dezember 2012 sowie Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 wird unter der
aufschiebenden Bedingung der Feststellung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2011 in der vorliegenden Form erteilt.
2.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige,
zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.
Die aus weiteren geprüften Unterlagen (z. B. Verträgen) entnommenen Informationen haben zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht geführt.
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.
14
3.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss und die dafür angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Aufbauend auf der von uns geprüften Vorjahresbilanz zum 31. Dezember 2011 ist
der vorliegende Jahresabschluss aus den Zahlen der Buchführung und aus den
weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt worden.
Die Angaben im Anhang sind vollständig und zutreffend.
4.
Lagebericht
Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss und unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der Gemeinde. Unsere Prüfung nach § 101 GO NRW hat zu dem Ergebnis
geführt, dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Angaben nach § 48 GemHVO sind
vollständig und zutreffend.
15
II.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1.
Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Im Zusammenhang mit den wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf
den Anhang der Stadt Moers.
Schulen
Gemäß § 54 Abs. 1 GemHVO NRW ist die Ermittlung der Wertansätze der Schulen für
die Eröffnungsbilanz auf der Grundlage von Wiederbeschaffungszeitwerten durch
geeignete Verfahren vorzunehmen.
Die Stadt Moers hat ihre Schulen im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz auf
dieser Grundlage bewertet, jedoch gleichzeitig umfassende Sanierungsmaßnahmen
der Schulen (sogenanntes Projekt PRO:SA) in einem Umfang von bis zu ca.
EUR 60 Mio. bis zum Jahr 2013 geplant. Die Sanierungsphasen 1 und 2 wurden als
Zugang bei der Bilanzposition „Schulen“ berücksichtigt. Bei der Bewertung der
Schulen wurde der Sanierungsbedarf zunächst nicht wertmindernd berücksichtigt.
Insofern wurde für die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen für die Phasen 1 und
2 im Haushaltsjahr 2009 gemäß § 92 Abs. 7 GO NRW der Wertansatz der Schulen
der Eröffnungsbilanz abzüglich der Neubauanteile in den Vorjahren entsprechend
reduziert.
Im vorliegenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurden die Sanierungsphasen 3 und 4 in Höhe von TEUR 11.468 als Korrekturen der Wertansätze in der
Eröffnungsbilanz abgebildet. Der dazu gehörige Sonderposten wurde in Höhe von
TEUR 3.903 als Korrektur des Wertansatzes in der Eröffnungsbilanz erfasst. Die
Beträge wurden ergebnisneutral mit den Rücklagen verrechnet.
16
Infrastrukturvermögen
Gemäß § 54 Abs. 1 GemHVO NRW ist die Ermittlung der Wertansätze der Straßen für
die Eröffnungsbilanz auf der Grundlage von vorsichtig geschätzten Zeitwerten durch
geeignete Verfahren vorzunehmen.
Die Stadt Moers hat ihre Straßen als Ganzes bewertet. Auf eine Bewertung nach
Straßenabschnitten wurde aus wirtschaftlichen Gründen zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanzerstellung verzichtet. Der Straßenzustand wurde zum einen durch Befahrung mit einem Videowagen und zum anderen durch Inaugenscheinnahme von städtischen Ingenieuren ermittelt. Aus dem sich ergebenen Straßenzustand wurde eine
Nutzungsdauer berechnet, die wiederum für die Herleitung der Restnutzungsdauer
benötigt wird.
Durch das gewählte Verfahren ergibt sich eine pauschale Abbildung der Restnutzungsdauern. Eine Differenzierung der Restnutzungsdauern nach Straßenzustand
führt zu einer realistischen Entwicklung der Abschreibung.
Es wurde damit begonnen, neu geschaffene Teilabschnitte als solche separat in der
Anlagenbuchhaltung zu führen, so dass sich langfristig eine differenzierte Bewertung
der Straßen ergeben wird.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von EUR 410 ohne Umsatzsteuer nicht
überschreiten, die selbstständig genutzt werden und einer Abnutzung unterliegen,
werden als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst und im laufenden Haushaltsjahr vollständig abgeschrieben. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im
Anlagenspiegel als Zugang und Abgang in einem Wirtschaftsjahr gezeigt.
17
Finanzanlagevermögen
Das Finanzanlagevermögen umfasst die Anteile an verbundenen Unternehmen, die
Beteiligungen, das Sondervermögen sowie Wertpapiere des Anlagevermögens und
Ausleihungen. Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der
Beteiligungen ist unter Beachtung der jeweiligen öffentlichen Zwecksetzung nach
§ 55 Abs. 6 GemHVO NRW mit dem Ertragswert- oder mit dem Substanzwertverfahren erfolgt. Beteiligungen von nachrangiger Bedeutung sowie die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen sind mit dem anteiligen Eigenkapital berücksichtigt. Die
mittelbar verbundenen Unternehmen/Beteiligungen sind in den ausgewiesenen
Wertansätzen enthalten und von den verbundenen Unternehmen/Beteiligungen
übernommen worden. Eine Ausnahme bildet die ENNI Stadt & Service Niederrhein
AöR (vormals sbm AöR). Dort wurde die mit dem Substanzwertverfahren bewertete
Energieversorgungsgesellschaft ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH heraus
gerechnet und mittels des Ertragswertverfahrens neu bewertet.
Eigenkapital
Im vorliegenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 waren letztmalig
Korrekturen der Wertansätze in der Eröffnungsbilanz möglich. Die Stadt Moers hat
insgesamt TEUR 9.967 erfolgsneutral gegen die allgemeine Rücklage verrechnet. Die
Wertanpassungen betreffen hauptsächlich die Bewertung von Schulen in Höhe von
TEUR 7.565 sowie TEUR 2.147 Korrekturen von Forderungsansätzen.
Sonderposten für Zuweisungen und Beiträge
Nach § 43 Abs. 5 Satz 2 GemHVO NRW sind die Sonderposten entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufzulösen. Der Gesetzgeber
knüpft damit die Fortschreibung des jeweiligen Sonderpostens an die buchhalterische
Entwicklung des Vermögensgegenstandes. Dies bedeutet, dass der prozentuale
Zuwendungs- bzw. Bewertungsanteil zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Vermögensgegenstandes zu ermitteln und auf den Zeitwert des Vermögensgegenstandes zum Eröffnungsbilanzstichtag anzuwenden ist. Hierunter fallen
auch die an die Stadt Moers gezahlten pauschalen Zuwendungen.
18
Die Stadt Moers hat bei dem Ansatz und der Bewertung der Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge von dem in § 56 Abs. 5 GemHVO NRW ermöglichten
Vereinfachungsverfahren für die Ermittlung von Wertansätzen Gebrauch gemacht.
Pensionsrückstellung
Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW sind bestehende Versorgungsansprüche sowie
sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem
Ausscheiden aus dem Dienst als Rückstellungen anzusetzen. Für die Rückstellungen
ist im Teilwertverfahren der Barwert zu ermitteln. Die Bewertung erfolgte mit dem
durch § 36 Abs. 1 GemHVO NRW vorgegebenen Rechnungszins von fünf Prozent auf
Basis der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck. Das rechnungsmäßige Pensionierungsalter wurde für Feuerwehrbeamte mit 60 Jahren und alle übrigen Beamten mit
der auf volle Jahre gerundeten Regelaltersgrenze gemäß § 31 Landesbeamtengesetz
NRW bzw. § 51 Bundesbeamtengesetz angesetzt. Soweit Pensionsberechtigte in
Eigenbetriebe transferieren, werden die bis zum Zeitpunkt des Transfers
entstandenen Pensionsverpflichtungen im Jahresabschluss der Stadt Moers weiter
bilanziert, da insoweit eine Ausgleichsverpflichtung gegenüber den Eigenbetrieben
entsteht.
Sonstige Rückstellungen
Am 29. November 2008 trat das Versorgungslastenverteilungsgesetz (VLVG) in
Kraft, das bei landesinternen Dienstherrenwechseln den § 107b BeamtVG ersetzt.
Das Ziel dieser Regelung ist die angemessene Verteilung von Versorgungsleistungen
in den Fällen, in denen Beamte während ihrer Laufbahn für mehrere Dienstherren
tätig waren. Das Gesetz verpflichtet die Kommunen, Dienstherrenwechsel und sich
daraus möglicherweise ergebende Erstattungsansprüche und –verpflichtungen rückwirkend bis 1960 nachzuvollziehen und zu ermitteln. Die Stadt Moers hat im Jahr
2011 eine Anpassung der Rückstellungen in Höhe von TEUR 595 für den Zeitraum
bis zum 31.12.2008 gegen das Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz vorgenommen.
Im Haushaltsjahr 2012 ergaben sich keine weiteren Korrekturen in der Eröffnungsbilanz.
19
2.
Zusammenfassende Beurteilung
Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir - unter Würdigung der
erläuterten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen - zu der Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt.
20
F.
Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags
Prüfungsfeststellungen gemäß § 53 HGrG
Aufgrund unserer Prüfung stellen wir in Anlehnung an die vom Institut der
Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG fest:
Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1
und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir geprüft, ob die Geschäfte
ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit
den gesetzliche Vorschriften und den ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrags geführt worden sind. Unsere Prüfung hat keine Besonderheiten ergeben, die
nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von wesentlicher Bedeutung sind. Im Übrigen verweisen wir auf die im
Rahmen der Beantwortung des Fragenkatalogs im vorliegenden Bericht (Anlage 6)
gebrachten Feststellungen. Unsere Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der
Verwaltungsleitung ist im Hinblick auf diese Feststellungen nicht eingeschränkt.
21
G.
Bestätigungsvermerk
Unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 in der
Fassung festgestellt wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist,
haben wir zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht den folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
"An die Stadt Moers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung, die
Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern
der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Stadt Moers für das
Haushaltsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung
des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und
der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden
die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche
Umfeld der Stadt Moers sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf
der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
22
des Burgermeisters der Stadt Moers Bowie die Wurdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses and des Lageberichts. Wir sind der Auffassung,
dass unsere Prufung eine hinreichend sichere Grundlage fur unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prufung hat zu keinen Einwendungen gefuhrt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prufung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften and
vermittelt unter Beachtung der Grundsatze ordnungsma(3iger Buchfuhrung ein
den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechendes Bild der Vermogens-,
Schulden-, Ertrags- and Finanzlage der Stadt Moers. Der Lagebericht steht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Vermogens-, Schulden-, Ertrags- and Finanzlage der Stadt Moers and
stellt die Chancen and Risiken der zukunftigen Entwicklung zutreffend dar."
Dusseldorf, 19. August 2014
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Anlage 1
Stadt Moers, Moers
Bilanz zum 31. Dezember 2012
Aktiva
EUR
1.
Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagen
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
105.114.190,33
3.548.415,89
999.598,61
24.121.216,39
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kindertageseinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
39.344.782,08
192.038.557,94
8.086.355,45
119.394.079,62
1.2.2
1.2.3
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
EUR
EUR
31.12.2011
TEUR
163.955,06
121
105.202
3.549
1.000
24.478
133.783.421,22
134.229
33.267
196.042
9.412
72.081
358.863.775,09
310.802
84.595.081,49
4.122.354,67
0,00
98.065.062,52
129.209.353,16
282.312,07
84.582
4.296
0
100.691
136.569
295
316.274.163,91
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
Bauten auf fremden Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
326.433
809.962,38
95,00
2.488.674,35
5.339.329,32
29.360.332,34
768
0
2.941
4.528
87.125
37.998.393,39
Finanzanlagen
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen
1.3.5.2 Ausleihunen an Beteiligungen
1.3.5.3 Ausleihungen an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1 Gebühren
2.2.1.2 Beiträge
2.2.1.3 Steuern
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.2.2
Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen
2.2.2.4 gegen Beteiligungen
2.2.2.5 gegen Sondervermögen
2.2.2.6 Sonstige privatrechtliche Forderungen
146.456
2.814
2.205
1.306
0,00
205.764,34
0,00
129.601,11
0
215
0
140
153.136
1.000.490.805,61
1.020.083
0,00
0
1.108.631,75
63.741,28
16.025.497,16
43.572,16
4.894.995,20
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
Liquide Mittel
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
2.
Sonderposten
2.1
2.2
2.3
2.4
für Zuwendungen
für Beiträge
für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
3.
Rückstellungen
3.1
3.2
3.3
3.4
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
4.
Verbindlichkeiten
4.1
4.2
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
4.2.1 von verbundenen Unternehmen
4.2.2 von Beteiligungen
4.2.3 von Sondervermögen
4.2.4 vom öffentlichen Bereich
4.2.5 vom privaten Kreditmarkt
EUR
122.701.314,16
0,00
0,00
132.804
0
0
-43.553.576,06
-30.321.211,29
-43.554
0
48.826.526,81
143.136.873,77
81.272.913,99
0,00
153.342,85
132.586.446,00
0,00
1.232.684,16
10.493.050,87
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
224.349
129.161
0
1.228
10.768
144.312.181,03
4.5
4.6
4.7
4.8
89.250
137.594
86.612
0
143
224.563.130,61
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
31.12.2011
TEUR
0,00
141.157
0
0,00
0,00
0,00
191.035.147,09
141.806.780,17
0
0
0
199.048
145.598
332.841.927,26
344.646
220.000.000,00
445.584,64
168.544
505
42.642.171,05
0,00
11.699.587,36
9.323.804,94
46.779
0
15.438
15.023
616.953.075,25
590.935
12.648.734,30
13.482
1.047.303.648,00
1.059.173
1.300
197
20.814
86
4.963
27.360
1.014.558,36
195.657,65
965.101,86
82.514,27
1.021.774,70
334,60
1.516
0
2.069
76
3.166
3
6.830
4.416.059,09
1.007
29.832.438,08
2.3
Allgemeine Rücklage
Sonderrücklage
Ausgleichsrücklage
Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss
1.4.1 Jahresfehlbetrag 2011
1.4.2 Jahresfehlbetrag 2012
EUR
355
153.407.096,94
3.279.941,44
Sonstige Vermögensgegenstände
Eigenkapital
1.1
1.2
1.3
1.4
866.826
146.456.418,07
2.814.187,12
2.495.287,24
1.305.839,06
22.136.437,55
2.2.3
1.
4.3
4.4
335.365,45
2.
EUR
95.362
846.919.753,61
1.3
Passiva
35.197
0,00
0
15.341.931,59
1.267
45.174.369,67
36.464
1.638.472,72
2.626
1.047.303.648,00
1.059.173
Anlage 2.1
Jahresabschluss
Ergebnisrechnung
Nr.
Bezeichnung
1
+ Steuern und ähnliche Abgaben
2
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3
+ Sonstige Transfererträge
4
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
5
6
7
+ Sonstige ordentliche Erträge
8
+ Aktivierte Eigenleistungen
9
Fortgeschr. Ansatz
Ist Ergebnis
Vergl. Ansatz/Ist
Jahresergebnis
des Rechn.-Jahres
des Rechn.-Jahres
(Sp.3 - Sp.2)
2011
2012
2012
2012
103.547.732,69
100.861.304
101.200.936,67
339.632,67
54.853.974,03
64.185.627
63.606.154,57
-579.472,43
1.299.071,96
1.324.506
1.057.094,98
-267.411,02
33.177.505,59
36.117.781
33.841.537,69
-2.276.243,31
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
2.259.144,13
2.345.585
2.035.995,64
-309.589,36
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
6.123.859,43
5.913.975
6.357.327,99
443.352,99
14.716.275,23
10.299.134
10.706.999,13
407.865,13
98.411,15
683.000
99.235,29
-583.764,71
0,00
0
0,00
0,00
10
+/- Bestandsveränderungen
= Ordentliche Erträge
216.075.974,21
221.730.912
218.905.281,96
-2.825.630,04
11
- Personalaufwendungen
-45.990.006,90
-41.292.111
-44.048.865,01
-2.756.754,01
12
- Versorgungsaufwendungen
-7.741.597,00
-3.463.365
-5.697.397,76
-2.234.032,76
13
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-37.648.797,91
-39.084.773
-38.128.593,83
956.179,17
14
- Bilanzielle Abschreibungen
-33.704.048,68
-33.550.842
-32.174.308,17
1.376.533,83
-4.030.590,63
15
- Transferaufwendungen
-96.559.569,25
-95.699.892
-99.730.482,63
16
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
-22.050.458,23
-21.684.436
-21.325.074,53
359.361,47
17
= Ordentliche Aufwendungen
-243.694.477,97
-234.775.419
-241.104.721,93
-6.329.302,93
18
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
-27.618.503,76
-13.044.507
-22.199.439,97
-9.154.932,97
4.226.638,66
(= Zeilen 10 und 17)
19
+ Finanzerträge
2.745.788,54
2.621.386
6.848.024,66
20
- Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
-18.680.860,84
-17.267.523
-14.969.795,98
2.297.727,02
21
= Finanzergebnis
-15.935.072,30
-14.646.137
-8.121.771,32
6.524.365,68
22
= Ordentliches Ergebnis
-43.553.576,06
-27.690.644
-30.321.211,29
-2.630.567,29
(= Zeilen 19 und 20)
(= Zeilen 18 und 21)
23
+ Außerordentliche Erträge
0,00
0
0,00
0,00
24
- Außerordentliche Aufwendungen
0,00
0
0,00
0,00
25
= Außerordentliches Ergebnis
0,00
0
0,00
0,00
-43.553.576,06
-27.690.644
-30.321.211,29
-2.630.567,29
(= Zeilen 23 und 24)
26
= Jahresergebnis
(= Zeilen 22 und 25)
Anlage 2.2
Jahresabschluss
Finanzrechnung
Nr.
Bezeichnung
Fortgeschr. Ansatz
Ist Ergebnis
Vergl. Ansatz/Ist
Jahresergebnis
des Rechn.-Jahres
des Rechn.-Jahres
(Sp.3 - Sp.2)
2011
2012
2012
2012
1
+ Steuern und ähnliche Abgaben
98.690.801,58
100.861.304
104.911.564,72
4.050.260,72
2
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
49.475.110,06
60.109.577
58.166.838,42
-1.942.738,58
3
+ Sonstige Transfereinzahlungen
4
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
1.165.739,28
1.324.506
1.092.933,87
-231.572,13
27.020.182,04
30.466.791
27.886.968,09
-2.579.822,91
5
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
2.098.106,64
2.345.585
2.200.686,05
-144.898,95
6
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
3.587.883,62
5.913.975
4.905.596,06
-1.008.378,94
-1.096.278,18
7
+ Sonstige Einzahlungen
8.455.195,64
10.175.394
9.079.115,82
8
+ Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
1.763.886,62
2.671.906
2.611.631,11
-60.274,89
9
= Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
192.256.905,48
213.869.038
210.855.334,14
-3.013.703,86
10
- Personalauszahlungen
-38.331.376,62
-36.607.767
-38.770.022,84
-2.162.255,84
11
- Versorgungsauszahlungen
-5.622.613,98
-4.949.610
-6.616.655,67
-1.667.045,67
12
- Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
-36.187.191,55
-39.084.773
-38.825.430,67
259.342,33
13
- Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
-16.641.614,76
-17.371.240
-14.612.790,20
2.758.449,80
14
- Transferauszahlungen
-94.770.639,80
-95.699.892
-97.396.399,90
-1.696.507,90
15
- Sonstige Auszahlungen
-21.856.804,49
-21.803.325
-20.854.221,36
949.103,64
16
= Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-213.410.241,20
-215.516.607
-217.075.520,64
-1.558.913,64
17
= Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
-21.153.335,72
-1.647.569
-6.220.186,50
-4.572.617,50
16.619.709,39
9.634.500
7.486.947,18
-2.147.552,82
777.353,25
5.869.000
1.452.087,19
-4.416.912,81
(=Zeilen 9 und 16)
18
+ Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
19
+ Einzahlungen aus der Veräußerung von
Sachanlagen
20
+ Einzahlung aus der Veräußerung von Finanzanlagen
21
+ Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten
22
+ Sonstige Investitionseinzahlungen
23
= Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
24
- Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
0,00
0
0,00
0,00
846.761,00
411.833
552.961,37
141.128,37
243.573,56
0
24.009,97
24.009,97
18.487.397,20
15.915.333
9.516.005,71
-6.399.327,29
-212.517,70
-489.164
-98.769,25
390.394,75
-29.874.464,22
-67.303.849
-20.603.176,34
46.700.672,66
-1.668.374,16
-6.010.835
-1.828.464,44
4.182.370,56
und Gebäuden
25
- Auszahlungen für Baumaßnahmen
26
- Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
27
- Auszahlung für den Erwerb von Finanzanlagen
0,00
0
0,00
0,00
28
- Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
-26.736,01
-48.000
-109.532,71
-61.532,71
29
- Sonstige Investitionsauszahlungen
0,00
0
-26.400,00
-26.400,00
30
= Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-31.782.092,09
-73.851.848
-22.666.342,74
51.185.505,26
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit
-13.294.694,89
-57.936.515
-13.150.337,03
44.786.177,97
-34.448.030,61
-59.584.084
-19.370.523,53
40.213.560,47
(=Zeilen 23 und 30)
32
= Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
(=Zeilen 17 und 31)
33
+ Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
34
+ Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
35
- Tilgung und Gewährung von Darlehen
36
- Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
15.748.798,22
36.781.846
2.109.925,70
-34.671.920,30
1.506.000.000,00
0
568.500.000,00
568.500.000,00
-20.322.373,52
-39.662.676
-16.705.165,91
22.957.510,09
-1.471.500.000,00
0
-517.000.000,00
-517.000.000,00
37
= Saldo aus Finanzierungstätigkeit
29.926.424,70
-2.880.830
36.904.759,79
39.785.589,79
38
= Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
-4.521.605,91
-62.464.914
17.534.236,26
79.999.150,26
(=Zeilen 32 und 37)
39
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
9.006.738,35
0
1.266.632,43
1.266.632,43
40
+ Bestand an fremden Finanzmitteln
-3.218.500,01
0
-3.482.139,48
-3.482.139,48
41
= Liquide Mittel
1.266.632,43
-62.464.914
15.318.729,21
77.783.643,21
(=Zeilen 38, 39 und 40)
Die Differenz zu den liquiden Mitteln in der Bilanz ergibt sich aus der Zuordnung von Konten zu den Verbindlichkeiten.
Anlage 3
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS DER STADT MOERS
ZUM 31.12.2012
1
Allgemeine Informationen
Die vorliegende Schlussbilanz zum 31. Dezember 2012 zum Jahresabschluss 2012 ist der
Rechnungsabschluss des vierten vollständigen doppischen Haushaltsjahres der Stadt Moers
nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF).
Die Schlussbilanz ist unter Anwendung der gültigen Vorschriften der Gemeindeordnung (GO
NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) des Landes NordrheinWestfalen, insbesondere unter Beachtung der §§ 95, 96 GO NRW und der §§ 37 ff. GemHVO NRW erstellt. Sie ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
aufgestellt. Die Bewertung von sämtlichen Vermögensgegenständen und Schulden der Stadt
Moers ist dabei insbesondere unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsprinzips und der
Wesentlichkeit erfolgt.
In § 37 Abs. 1 GemHVO NRW ist geregelt, dass dem Jahresabschluss ein Anhang entsprechend § 44 GemHVO NRW sowie ein Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang), ein Forderungsspiegel (Anlage 2 zum Anhang) und ein Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 4 zum Anhang) nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen ist. Zusätzlich ist ein Rückstellungsspiegel (Anlage 3 zum Anhang) und eine Übersicht über die Bürgschaftsverpflichtungen
(Anlage 5 zum Anhang) beigefügt.
2
Grundlagen der Schlussbilanz zum 31.12.2012
2.1
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Bilanzaktiva
Der Wertansatz der Vermögensgegenstände erfolgt gem. §§ 32 ff. GemHVO NRW. Der
Wertansatz geht auf die erstmalige Bewertung des Vermögens im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2009 zurück. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten vorsichtig
geschätzten Zeitwerte für die Vermögensgegenstände gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dienen somit als Basis für die zukünftigen
Abschreibungen.
Die Vermögenszugänge des laufenden Jahres erfolgen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden planmäßig linear abgeschrieben.
Gemäß § 35 Abs. 3 GemHVO NRW sind die Nutzungsdauern von abnutzbaren Vermögensgegenständen grundsätzlich innerhalb der Bandbreite der Rahmentabelle gem. Runderlass
des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24.02.2005 festgesetzt.
2.1.1
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird mit den fortgeschriebenen sowie den neu zugegangenen
Anschaffungs- und Herstellungskosten erfasst und wird gemäß der örtlichen Abschreibungstabelle linear abgeschrieben.
Die drei Hauptkategorien „unbebaute Grundstücke“, „bebaute Grundstücke“ und „Infrastrukturvermögen“ des städtischen Sachanlagevermögens umfassen ca. 6.000 Flurstücke und ca.
540 Gebäude und bauliche Anlagen.
1/14
Anhang
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 3
2.1.1.1
Unbewegliches Sachanlagevermögen
Unter Beachtung der vorangestellten Feststellungen werden die Werte der Grundstücke und
der Gebäude wie nachfolgend erläutert ermittelt.
2.1.1.1.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Ziel der Wertermittlung für den Grund und Boden ist eine stringente und wirtschaftliche Wertermittlung. Datenlieferant ist das in Moers aufgebaute und eingesetzte Graphische Informationssystem (GIS), welches exaktere Daten als das Liegenschaftskataster liefert. Die städtischen Flächen wurden einer Kategorisierung zugeführt.
Die Grundlage der jeweiligen Wertfestsetzung erfolgt auf der Basis von Bodenwertkategorien. Aus den vorhandenen Bodenrichtwerten wurden sogenannte NKF-Wertzonen gebildet.
Die jeweilige NKF-Wertzone ist ein Mittelwert aus den umliegenden Bodenrichtwerten.
Die Bewertung des Aufwuchses, der Aufbauten und der Betriebsvorrichtungen, die zu der
Bilanzposition „Grünflächen“ gehört, erfolgt grundsätzlich nach Kategorien. Die Einzelbewertung wurde für Sonderanlagen durchgeführt.
Als Abweichung vom Grundsatz der Einzelbewertung sind gem. § 34 GemHVO NRW folgende Vermögensgegenstände aus der Bilanzposition „Grünflächen“, die nur das Grün (z.B.
Bäume, Rasen und vgl.) betreffen, mit einem Festwert bewertet worden:
·
·
·
·
·
Grünanlagen der Kategorien I-III
Schloss- und Freizeitpark
Jungbornpark
Ehrenmal Meerbeck
Ehrenmal Kapellen
Die Ausstattungsgegenstände (z.B. Bänke, Wege und vgl.) in dieser Bilanzposition wurden
einer Gruppenbewertung zugeführt.
Der Wertansatz der Festwerte besteht im Wesentlichen aus dem erstmaligen Ansatz zum
Eröffnungsbilanzstichtag am 01.01.2009. Der Festwert bei Grünanlagen unterliegt einer
zehnjährigen Revision.
Das Ackerland wird getrennt nach planungsrechtlichem Innen- und Außenbereich bewertet.
Die Bewertung der Flächen, die zur Bilanzposition „Wald, Forsten“ gehören, erfolgte unter
Berücksichtigung der Empfehlung des Ministeriums für Umwelt, Raumplanung und Landwirtschaft NRW mit 0,50 EUR/qm. Der Aufwuchs wird einheitlich mit 0,44 EUR/qm bewertet.
In der Bilanzposition „sonstige unbebaute Grundstücke“ werden insbesondere Bau- bzw.
Rohbau- und Bauerwartungsland und Erbbaurechtsgrundstücke ausgewiesen.
2/14
Anhang
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 3
2.1.1.1.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Die Bewertung des Grund und Bodens bei bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten vollzieht sich grundsätzlich analog der oben dargestellten Verfahrensweise (Flächenkategorisierung, Bewertung anhand von NKF-Wertzonen).
Die Gebäudestruktur der Stadt Moers beinhaltet sowohl kommunalnutzungsorientierte als
auch nicht kommunalnutzungsorientierte Gebäude.
Für die geplanten nachzuholenden Instandhaltungsmaßnahmen wurde eine Aufwandsrückstellung gebildet.
Die Investitionen in die bebauten Grundstücke betrafen im Wesentlichen den Bereich der
Schulsanierung und –erweiterung. Die umfangreichen Investitionstätigkeiten, die betragsmäßig über dem regulären Vermögensverzehr durch Abschreibungen liegen führen zu einer
Erhöhung des vorhandenen Vermögens.
Die Bewertung der Schulen erfolgte in der Eröffnungsbilanz zu Wiederbeschaffungszeitwerten. Im Rahmen der PRO:SA-Schulsanierung erfolgte für einige Schulen eine wesentliche
Verbesserung der Gebäude, welche gößtenteils aktiviert wurden.
Das neu gebaute Kultur- und Bildungszentrum wurde im November 2010 bezogen. Im Januar 2012 wurde das neu gebaute Rathaus am Rathausplatz bezogen.
2.1.1.1.3
Infrastrukturvermögen
Die Bewertung des Grund und Bodens von Infrastrukturvermögen orientiert sich nach § 55
GemHVO NRW an seiner Lage im Innen- oder Außenbereich. Die Flächenkategorisierung im
GIS und die sich daran anschließende Bewertung nimmt dieses gesetzliche Erfordernis auf.
Die Wertermittlung für die Schmutzwasserkanäle und Teile der Mischwasserkanäle erfolgte
in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 gemäß § 56 Abs. 4 GemHVO NRW anhand der
Werte aus der Gebührenkalkulation. Für Inliner, Pumpanlagen, Regenwasser- und die anderen Teile des Mischwasserkanals wurden in der Eröffnungsbilanz vorsichtig geschätzte Zeitwerte gemäß § 53 GemHVO NRW ermittelt.
Bei der Bewertung der Straßen wurde differenziert vorgegangen. In der Stadt Moers sind
924 Straßen vorhanden, die als Ganzes bewertet wurden. Auf die Bewertung nach Straßenabschnitten wurde für die Zwecke der Eröffnungsbilanz verzichtet. In Zukunft werden neu
geschaffene Teilabschnitte als solche separat in der Anlagenbuchhaltung geführt. Das Straßennetz wurde in sieben Kategorien unterteilt. Der Straßenwert wurde unter Berücksichtigung des Straßenzustandes ermittelt. Die verwendete Notenskala reicht hierbei von der Note
„sehr gut“ bis „sehr schlecht“. Die Erfassung und Berechnung erfolgte grundsätzlich nach
den Vorgaben der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Der Gesamtwert setzt sich aus einem Gebrauchs- und einem Substanzwert zusammen.
Das Straßenbegleitgrün wird in Straßenbäume und Vegetationsflächen unterteilt. Die Straßenbäume werden zum Festwert bewertet. Die Vegetationsflächen werden mit der jeweiligen
Straße abgeschrieben.
3/14
Anhang
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 3
2.1.1.2
Bauten auf fremden Grund und Boden
Ausgewiesen wird ein Gebäudeteil auf fremden Grund.
2.1.1.3
Bewegliches Sachanlagevermögen
Das bewegliche Sachanlagevermögen umfasst im Wesentlichen die Maschinen und technischen Anlagen sowie Fahrzeuge und die Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Für zusammenhängende und räumlich genau abgrenzbare und eindeutig definierte Bestände an Vermögensgegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden Festwerte
nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW gebildet, sofern von einem regelmäßigen Ersatz auszugehen ist, der Bestand in Größe, Zusammensetzung und Wert nur geringen Schwankungen
unterliegt und sein Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist. Für folgende Vermögensgegenstände wurden daher Festwerte gebildet:
·
·
·
·
·
·
·
·
Naturwissenschaftliche Räume,
Medienbestand der Bibliothek
Dienstkleidung der Feuerwehr und persönliche Ausstattung des Rettungsdienstes
Biologieräume
Chemieräume
Technikräume
Physikräume
Hauswirtschaftsräume.
Anpassungen zur Zusammensetzung, Größe, Menge und Wert werden im Rahmen der körperlichen Inventur gemäß § 91 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 28 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen.
Die Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen im Wesentlichen den
Bereich der Ausstattung der Schulen und Mensen.
2.1.1.4
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau umfassen noch nicht fertiggestellte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens. Den wesentlichen Anteil nehmen Schulbauten, Sportplatzanlagen und Kanäle ein.
4/14
Anhang
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 3
2.1.1.5
Finanzanlagevermögen
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen ist unter
Beachtung der jeweiligen öffentlichen Zwecksetzung nach § 55 Abs. 6 GemHVO NRW mit
dem Ertragswert- oder mit dem Substanzwertverfahren erfolgt. Für die Festlegung des Bewertungsverfahren gilt dabei:
·
Erwerbswirtschaftliche Beteiligungen sind nach dem Ertragswertverfahren bewertet
·
Sachzielbezogene Beteiligungen sind nach dem Substanzwertverfahren bewertet
Beteiligungen von nachrangiger Bedeutung sowie die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
sind mit dem anteiligen Eigenkapital berücksichtigt. Die mittelbar verbundenen Unternehmen/Beteiligungen sind in den ausgewiesenen Wertansätzen enthalten und von den verbundenen Unternehmen/Beteiligungen übernommen worden. Eine Ausnahme bildet die ENNI
Stadt & Service Niederrhein AöR (vormals sbm AöR). Dort wurde die mit dem Substanzwertverfahren bewertete Energieversorgungsgesellschaft ENNI Energie & Umwelt Niederrhein
GmbH heraus gerechnet und mittels des Ertragswertverfahrens über ein Gutachten neu bewertet.
Als Wertpapier des Anlagevermögens wird der Kommunale Versorgungsrücklage Fonds
(KVR-Fonds) ausgewiesen.
Ausleihungen sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2.1.2
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen
risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener pauschalierter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist darüber hinaus durch pauschale Abschläge berücksichtigt worden. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Zusammensetzung der Forderungen nach Art und Fälligkeit ist aus dem Forderungsspiegel gem. § 46 GemHVO NRW ersichtlich (Anlage 2 zum Anhang).
Den wesentlichen Anteil an den Forderungen bilden die Steuern.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden überwiegend zum Verkauf stehende
Grundstücke und Gebäude ausgewiesen.
2.2
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der
Bilanzpassiva
2.2.1
Eigenkapital
Der Fehlbetrag des Jahres 2012 beläuft sich auf 30.321.211,29 €.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Moers führt der Jahresfehlbetrag 2012 zu einer Verringerung der allgemeinen Rücklage.
Der Beschluss des Rates der Stadt Moers über die Behandlung des Jahresfehlbetrages
2011 steht noch aus.
5/14
Anhang
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 3
2.2.2
Sonderposten
Die im Haushaltsjahr 2012 erfassten Sonderposten für Zuwendungen werden auf der Grundlage der Zuwendungsbescheide berücksichtigt und den subventionierten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Sonderposten werden analog der Nutzungsdauer der zugeordneten
Vermögensgegenstände erfolgswirksam aufgelöst.
2.2.3
Rückstellungen
Rückstellungen werden gem. § 88 GO NRW i.V.m. § 36 GemHVO NRW gebildet. Die Rückstellungen sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW mit dem Betrag angesetzt, der voraussichtlich
notwendig ist.
Die Pensions- und Beihilferückstellungen sind unter Beachtung des Runderlasses des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.01.2006 gem. § 36 Abs. 1
GemHVO NRW über die Rheinische Zusatzversorgungskasse bewertet worden.
Der mit Datum vom 26.07.2010 veröffentlichte neue Runderlass zur Durchführung und Anwendung von § 107b BeamtVG-Fälle bzw. des Versorgungslastenverteilungsgesetzes
(VLVG) wird beachtet.
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW in
Höhe der hinreichend konkret beabsichtigten Nachholung angesetzt. Sie sind einzeln bestimmt.
Ein Rückstellungsspiegel ist als Anlage 3 zum Anhang beigefügt.
2.2.4
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. Zuweisungen und
Zuschüsse werden, soweit für diese Verwendungsnachweise zu führen sind, bis zu ihrer
bestimmungsgemäßen Inanspruchnahme unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten nach Art und Fälligkeit ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel gem. § 47 GemHVO NRW ersichtlich (Anlage 4 zum Anhang).
6/14
Anhang
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 3
3
Erläuterungen zur Bilanz
3.1
Erläuterungen zu den wesentlichen Aktiva
3.1.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Die Bilanzposition „unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ beläuft sich auf
133.783 TEUR und setzt sich insbesondere aus den aktivierten Grünflächen und den sonstigen unbebauten Grundstücken zusammen.
Die Grünflächen i.H.v. insgesamt 105.114 TEUR enthalten insbesondere Parkanlagen i.H.v.
TEUR 46.381 TEUR, Sportflächen i.H.v. 16.245 TEUR, Spiel- und Freizeitanlagen i.H.v.
6.673 TEUR und Dauerkleingärten i.H.v. 6.776 TEUR. Auf die Sonderanlage Schloss- und
Freizeitpark entfallen 8.688 TEUR und auf die Sonderanlage Jungbornpark 617 TEUR.
Die sonstigen unbebauten Grundstücke, die zum 31. Dezember 2012 i.H.v. 24.121 TEUR
valutieren, beinhalten hauptsächlich Erbbaurechtsgrundstücke, die i.H.v. 17.311 TEUR ausgewiesen werden.
3.1.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
In der Schlussbilanz werden i.H.v. 358.864 TEUR Vermögensgegenstände ausgewiesen, die
der Bilanzposition „bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte“ zuzuordnen sind.
Im Wesentlichen werden hierunter die städtischen Kindertageseinrichtungen (39.344 TEUR),
die Schulbauten (192.039 TEUR) und Wohnbauten (8.086 TEUR) ausgewiesen. Die sonstigen Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude wurden i.H.v. 119.394 TEUR bewertet. Hierzu
zählen insbesondere die Verwaltungsgebäude Neues Rathaus i.H.v. 51.187 TEUR und das
neue Bildungszentrum mit 21.116 TEUR sowie die Gebäude der Feuerwehren mit
14.898 TEUR.
3.1.3
Infrastrukturvermögen
Das Infrastrukturvermögen wird in der Schlussbilanz zum 31. Dezember 2012 i.H.v.
316.274 TEUR ausgewiesen. Hiervon entfallen auf das Straßennetz der Stadt Moers insgesamt 129.209 TEUR, auf die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 98.065
TEUR und auf den Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 84.595 TEUR.
3.1.4
Bauten auf fremden Grund und Boden
Hier wird im Wesentlichen ein Umkleidegebäude eines Sportvereins (ohne Außenanlagen)
i.H.v. 794 TEUR ausgewiesen.
3.1.5
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Diese Bilanzposition beläuft sich per 31. Dezember 2012 auf 2.489 TEUR und beinhaltet im
Wesentlichen die (Spezial-)Fahrzeuge der Feuerwehren, die i.H.v. 2.138 TEUR aktiviert
worden sind.
7/14
Anhang
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 3
3.1.6
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung i.H.v. 5.339 TEUR setzt sich im Wesentlichen aus
Schul- und Mensaausstattungen i.H.v. 1.173 TEUR, dem Festwert für naturwissenschaftliche
Fachräume in den Schulen i.H.v. 1.500 TEUR und den Festwerten für die Dienstkleidung der
Feuerwehr und des Rettungsdienstes i.H.v. 505 TEUR zusammen.
3.1.7
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Die Geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau i.H.v. 29.360 TEUR umfassen im Wesentlichen:
·
·
·
·
·
·
·
·
Projekt Schulsanierung PRO:SA
3.000 TEUR
Platzanlage GSV/MTV
2.821 TEUR
Schmutz-/Regenwasserkanal Klever-/Xantener Straße2.707 TEUR
Gesamtschule Hermann-Runge
1.141 TEUR
Sportplatz Filder Straße
1.109 TEUR
Mischwasserkanal Kanalisation Repelen
1.052 TEUR
Erschließungsvertrag B-Planungsgebiet Nr. 399/R9 1.051 TEUR
Altbau Schloss
1.017 TEUR
3.1.8
Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:
Name
Anteil in %
Wert zum
31.12.2012
in TEUR
ENNI Stadt & Service Niederrhein, AöR
Wohnungsbau Stadt Moers
Grundstückgesellschaft Königlicher Hof mbH
100,0%
100,0%
80,0%
92.089
50.468
3.810
Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklungsgesellschaft Moers mbH
Moers Kultur GmbH
Moers Marketing GmbH
Summe der Anteile an verbundenen Unternehmen per 31.12.2012
100,0%
100,0%
51,1%
51
25
13
146.456
Nach § 50 GemHVO NRW in Verbindung mit §§ 271 und 290 HGB sind Beteiligungen mit
einem Anteilswert von über 50,0 % oder Unternehmen, auf die die Stadt Moers einen beherrschenden Einfluß ausübt, den verbundenen Unternehmen zuzuordnen.
Die oben aufgeführten Gesellschaften arbeiten zumindest teilweise aufgabenbedingt defizitär
oder mit geringen Gewinnen und sind daher regelmäßig auf einen Verlustausgleich seitens
der Stadt Moers angewiesen.
Die von der Stadt Moers gewährten Kapitaleinlagen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen führen gemäß § 91 Abs.2 Nr.1 GO NRW i.V.m. § 33 Abs.2 S.2 GemHVO NRW zu
einer Erhöhung des Beteiligungsbuchwertes, soweit es sich um nachträgliche Anschaffungskosten handelt. Nachträgliche Anschaffungskosten liegen vor, wenn der „innere Wert“ der
Beteiligung durch die Zuschussgewährung nachhaltig erhöht wird. Wenn die Zuschüsse lediglich der Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Wertes des Beteiligungsunternehmens
dienen, sind sie aufwandswirksam und somit ergebniswirksam im Jahr der Zuschussgewährung darzustellen.
8/14
Anhang
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 3
3.1.9
Beteiligungen
Zu den Beteiligungsansätzen wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen:
Name
Anteil in %
Wert zum
31.12.2012
in TEUR
50,0%
0,6%
50,0%
0,2%
30,0%
2.637
129
48
0
0
2.814
Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH
Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG
Wir4 - Wirtschaftsförderung AöR
Betriebsgesellschaft Radio Wesel mbH & Co. KG
Sparkassenzweckverband
Summe der Anteile an Beteiligungen per 31.12.2012
Grundsätzlich liegt eine Beteiligung vor, wenn eine längerfristige Bindung der Kommune an
der jeweiligen Unternehmung vermutet werden kann und der Anteil an dem Tochterunternehmen größer als 20,0 % ist.
Bei den oben stehenden Unternehmen handelt es sich um sachzielorientierte Gesellschaften, die defizitär sind und somit nach dem Substanzwertverfahren bewertet werden.
Die von der Stadt Moers an der Niederrheinischen Verkehrsbetriebe AG und an der Betriebsgesellschaft Radio Wesel mbH & Co. KG gehaltenen Anteile werden unter den Beteiligungen dargestellt, da die Beteiligungen an diesen Unternehmen auf Dauer angelegt sind.
Diese Beteiligungen werden in Übereinstimmung mit § 55 Abs. 6 GemHVO NRW unter Berücksichtigung des § 116 Abs. 3 GO NRW mit dem anteiligen Wert, den die Kommune am
Eigenkapital hält, bilanziert.
Die Betriebsgesellschaft Radio Wesel mbH & Co. KG und der Sparkassenzweckverband des
Kreises Wesel und der Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg sind mit einem Euro
als Erinnerungswert angesetzt.
3.1.10
Sondervermögen
Die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Moers sind als Sondervermögen mit
dem anteiligen Eigenkapital bzw. nach der „Eigenkapital-Spiegelbild-Methode“ bewertet.
Hierzu gehören die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen „Zentrales Gebäudemanagement
(ZGM)“ und „Bildung“ in der Stadt Moers.
3.1.11
Wertpapiere des Anlagevermögens
Als Wertpapiere des Anlagevermögens werden i.H.v. 1.306 TEUR Fonds-Anteile aus angelegten Mittel nach dem Versorgungsgesetz (EFoG NRW) ausgewiesen.
3.1.12
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum 31. Dezember 2012
i.H.v. 29.832 TEUR – nach der Vornahme von Wertberichtigungen – ausgewiesen.
Den Hauptanteil an dieser Bilanzposition haben die öffentlich-rechtlichen Forderungen i.H.v.
insgesamt 22.136 TEUR. Hierunter werden insbesondere Forderungen aus Steuern, Gebühren und Beiträgen ausgewiesen.
In Bezug auf weitere Aufgliederungen bzw. der zugrundeliegenden Fristigkeiten der Forderungen wird auf die Anlage 2 verwiesen.
9/14
Anhang
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 3
3.1.13
Aktive Rechnungsabgrenzung
Die vorgenommenen Rechnungsabgrenzungen betreffen insbesondere RVK-Umlagen für
Pensionen und Verwaltungskosten sowie Beamtenbezüge, die jeweils das Haushaltsjahr
2013 betreffen.
Im ARAP befindet sich weiterhin i.H.v. 218 TEUR die Abgrenzung der Auszahlung der wirtschaftlichen Jugendhilfe, die Leistungen zur Hilfe zur Erziehung (u.a. sozialpädagogische
Familienhilfe) umfasst.
3.2
Erläuterungen zu den wesentlichen Passiva
3.2.1
Eigenkapital
Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2012 i.H.v. – 30.321.211,29 EUR soll in voller Höhe aus
der allgemeinen Rücklage entnommen werden.
Das Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2012 auf 48.827 TEUR. Gemäß § 57
GemHVO NRW sind folgende Berichtigungen von Wertansätzen der Eröffnungsbilanz erfolgt.
Bilanzposition
A 2.2.1.1
A 2.2.1.2
A 2.2.1.3
A 2.2.1.4
A 2.2.1.5
A 2.2.2
A 2.2.2.1
A 2.2.3
P 1.1
P 2.1
P 4.7
Bezeichnung
Gebühren
Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Schulen
Sonstige Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
Sonstige Vermögensgegenstände
Summe Aktiva:
Allgemeine Rücklage
Sonderposten für Zuwendungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Summe Passiva:
Korrektur in TEUR
in 2012
-278
-1
-1.834
-1
-313
-11.468
-31
-1
-13.927
-9.967
-3.903
- 57
-13.927
Die wesentlichen Berichtigungen betreffen
· Ansatzkorrekturen bei den Bilanzpositionen Schulen und Sonderposten für Zuwendungen aufgrund der Sanierungsphasen III und IV der PROSA Projektgesellschaft
Schulsanierung Moers GmbH.
· Korrekturen von Forderungsansätzen. Es wurde der längst mögliche Zeitraum von
vier Jahren zur Korrektur der Eröffnungsbilanz bis zum 31.12.2012 abgewartet, um
Altforderungen die vor dem Eröffnungsbilanzstichtag entstanden sind, noch zu realisieren. Die zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2012 nun nicht ausgeglichenen Forderungen sind ergebnisneutral gegen die allgemeine Rücklage verrechnet worden.
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Anhang
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 3
3.2.2
Sonderposten
Per 31. Dezember 2012 werden Sonderposten für erhaltene Zuwendungen für investive
Maßnahmen i.H.v. 143.137 TEUR und für Beiträge i.H.v. 81.272 TEUR gebildet. Die Auflösung der Sonderposten erfolgt in Abhängigkeit der Nutzungsdauern des zugeordneten Anlagevermögens.
Die Beiträge – Erschließungsbeiträge nach BauG und Beiträge nach KAG – wurden als Sonderposten passiviert und die Auflösung entsprechend der Abnutzung der bezuschussten
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Zum Schlussbilanzstichtag ergeben sich keine in einem Sonderposten zu berücksichtigenden Gebührenüberschüsse aus den gebührenrechnenden Einheiten.
Sonstige Sonderposten i.H.v. 153 TEUR beinhalten erhaltene Leistungen für die Ablösung
von der Verpflichtung zur Erstellung von Stellplätzen.
3.2.3
Rückstellungen
Rückstellungen werden für Verpflichtungen gebildet, die zum Stichtag dem Grunde und/oder
der Höhe nach ungewiss sind. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Stichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird. § 36 GemHVO NRW sieht Rückstellungen u.a.
für Pensionsverpflichtungen, für unterlassene Instandhaltungen und für ungewisse Verbindlichkeiten vor.
3.2.3.1
Pensionsrückstellungen
In der Schlussbilanz zum 31. Dezember 2012 werden i.H.v. 132.586 TEUR Pensionsrückstellungen ausgewiesen. Diese setzen sich aus den Pensionsrückstellungen i.H.v. 102.894
TEUR und den Rückstellungen für Beihilfen i.H.v. 29.692 TEUR zusammen.
Die Bewertung erfolgte gem. § 36 Abs. 1 GemHVO NRW mit einem Rechnungszins für die
Teilwertberechnung von 5,0 %. Ermittelt wurden die Beträge durch die Rheinische Versorgungskasse in Köln.
11/14
Anhang
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 3
3.2.3.2
Instandhaltungsrückstellungen
Es sind Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen anzusetzen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist. Die vorgesehenen Maßnahmen
müssen am Stichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sein. Die i.H.v. 1.232 TEUR
ausgewiesenen Instandhaltungsrückstellungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
2012
TEUR
Eigene Sportstätten
Straßen
Förderung von Kindern in Betreuung
Grundschulen
Gymnasien
Parkhaus Kautzstraße
Kinder und Jugend
Feuerwehr
Liegenschaften, Steuern, Bergamt
Gesamtschulen
Moerser Schloss
Soziale Einrichtungen
Förderschule
Summe der Instandhaltungsrückstellungen
3.2.3.3
335
216
121
120
115
102
73
57
50
20
21
1
1
1.232
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden i.H.v. insgesamt 10.493 TEUR berücksichtigt. Diese
beinhalten insbesondere die nachfolgenden Verpflichtungen:
2012
TEUR
Verpflichtungen gegenüber vAB
Altersteilzeit
Erstattungsverpflichtung (andere Dienstherren)
Urlaub
Sonstige Rückstellungen
Überstunden
Klageverfahren
Summe der sonstigen Rückstellungen
3.478
3.102
1.200
1.028
880
765
40
10.493
Die Verpflichtungen gegenüber verselbständigten Aufgabenbereichen (vAB) ergeben sich
insbesondere aus Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen.
12/14
Anhang
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 3
3.2.4
Verbindlichkeiten
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach Art und Fälligkeit ist dem Verbindlichkeitenspiegel
(Anlage 4) zu entnehmen.
Bei den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen,
handelt es sich um Leibrentenverpflichtungen.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird eine Verbindlichkeit gegenüber der WestLB i.H.v. 29.692 TEUR ausgewiesen. Diese resultiert aus einer Forderungsabtretung der PRO:SA – Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH.
Die sonstigen Verbindlichkeiten i.H.v. 11.700 TEUR bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeit für gebildete Sonderposten i.H.v. 1.292 TEUR, einer Verbindlichkeit für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Bildung“ in der Stadt Moers i.H.v. 1.875 TEUR und aus umgegliederten Verbindlichkeiten für kreditorische Debitoren i.H.v. 4.993 TEUR. Die kreditorischen
Debitoren werden aufgrund der SAP-Umstellung ausgewiesen.
Die erhaltenen Anzahlungen i.H.v. 9.324 TEUR weisen u.a. erhaltene Anzahlungen aus Konjunkturpaket 2 Mitteln für noch nicht in Betrieb genommene Vermögensgegenstände aus.
3.2.5
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde i.H.v. 12.649 TEUR gebildet und betrifft
insbesondere bereits vereinnahmte Nutzungsentgelte für Grabstätten.
4
Haftungsverhältnisse
Nach § 87 Abs. 2 GO NRW darf eine Kommune Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Dabei sind in der
Regel keine selbstschuldnerischen Bürgschaften erlaubt, sondern nur Ausfallbürgschaften,
bei denen der Bürge erst einzutreten hat, wenn der Hauptschuldner nicht leisten kann.
Eine Auflistung der zum Bilanzstichtag bestehenden Bürgschaftsverpflichtungen ist als Anlage 5 zum Anhang beigefügt.
13/14
Anhang
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 3
5
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen bei:
·
PRO:SA Projektgesellschaft Schulsanierung Moers GmbH
Die Wohnungsbau Stadt Moers GmbH gründete am 07.11.2006 die o.g. Gesellschaft
zur Finanzierung des geplanten Schulsanierungsprogramms. Bestandteil ist die Sanierung von 20 Schulen innerhalb von 10 Jahren. Der geschlossene Projektvertrag
beinhaltet ein über 35 Jahre zu zahlendes vereinbartes Entgelt, das sich wie folgt aufteilt:
- in den Jahren 01 - 10 (Sanierungsphase): 3,0 Mio. EUR p. a.
- in den Jahren 11 - 35 (Betriebsphase): 3,0 Mio. EUR bis 3,6 Mio. EUR p. a. zzgl.
500 TEUR p. a. für die laufende Instandhaltung
·
Fa. HOCHTIEF ÖPP Projektgesellschaft mbH
Die Fa. HOCHTIEF ÖPP Projektgesellschaft mbH hat das neue Rathaus und das
Kultur- und Bildungszentrum geplant, finanziert und gebaut und das bestehende
denkmalgeschützte Rathausgebäude saniert. Baubeginn war im Mai 2009. Das Kultur- und Bildungszentrum ist im November 2010 fertig gestellt und bezogen worden.
Das sanierte alte Rathaus und das neue Rathausgebäude wurden 2012 fertiggestellt
und bezogen. Die Objektleitung der Spie GmbH, Facility Solutions Essen übernimmt
über eine Laufzeit von 23 Jahren den Betrieb der Verwaltungsgebäude. Das gesamte
Vertragsvolumen beläuft sich auf etwa 150 Mio. EUR (darin enthalten sind die Gesamtzahlungen für die Finanzierung, Bau und Betrieb über die gesamte Vertragslaufzeit). Die Zahl bietet eine feste Kalkulationsbasis über den gesamten Lebenszyklus
der Immobilien. Über die vereinbarte Vertragslaufzeit wird ein Entgelt i.H.v. ca.
4,8 Mio. EUR p.a. gezahlt.
6
Angaben zu derivaten Finanzinstrumenten
Die Stadt Moers setzt keine derivaten Finanzinstrumente ein.
Moers, 19. August 2014
Christoph Fleischhauer
Bürgermeister
Wolfgang Thoenes
Stadtkämmerer
14/14
Anhang
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 1 zum Anhang
Anlagenspiegel 2012
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlagevermögen
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Abschreibungen
Buchwert
Stand
am 31.12.
des Vorjahres
Zugänge
im
Haushaltsjahr
Abgänge
im
Haushaltsjahr
Umbuchungen
im
Haushaltsjahr
Abschreibungen
im
Haushaltsjahr
Umbuchungen
im
Haushaltsjahr
Kumulierte
Abschreibungen
Endstand
am 31.12.
des
Haushaltsjahres
am 31.12.
des
Vorjahres
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
+
-
+/-
168.560,85
-
0,00
0,00
72.972,26
30.357,88
0,00
77.578,05
163.955,06
121.340,68
107.820.614,77
0,00
9.804,05
875.821,79
3.562.271,00
0,00
0,00
0,00
954.085,05
0,00
3.572.442,18
105.114.190,33
105.202.257,64
0,00
0,00
13.855,11
3.548.415,89
999.740,11
0,00
141,00
3.548.415,89
0,00
0,00
0,00
0,50
999.598,61
24.544.025,65
0,00
999.739,61
341.371,29
-15.825,97
0,00
0,00
65.612,00
24.121.216,39
24.478.408,90
136.926.651,53
0,00
351.316,34
859.995,82
954.085,05
0,00
3.651.909,79
133.783.421,22
134.228.822,04
35.113.898,28
0,00
713.567,68
7.534.651,81
816.377,09
0,00
2.590.200,33
39.344.782,08
33.266.416,96
196.042.406,68
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.1.1 Grünflächen
2.1.2 Ackerland
2.1.3 Wald, Forsten
2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Summe unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
0,00
2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
208.553.995,84
0,00
13.365.974,41 *
12.640.048,24
5.176.095,58
0,00
15.789.511,73
192.038.557,94
2.2.3 Wohnbauten
2.2.2 Schulen
10.190.940,47
0,00
1.243.676,60
0,00
215.133,78
0,00
860.908,42
8.086.355,45
9.412.343,47
2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
76.928.726,88
4.198.033,77
3.508.796,62
48.458.390,64
2.149.134,86
0,00
6.682.275,05
119.394.079,62
72.080.878,08
330.787.561,47
4.198.033,77
18.832.015,31
68.633.090,69
8.356.741,31
0,00
25.922.895,53
358.863.775,09
310.802.045,19
84.595.010,28
0,00
10.833,73
23.562,79
0,00
0,00
12.657,85
84.595.081,49
84.582.352,43
4.917.196,54
0,00
0,00
147,95
174.081,02
0,00
794.989,82
4.122.354,67
4.296.287,74
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
110.807.040,08
0,00
0,00
823.999,32
3.449.443,38
0,00
13.565.976,88
98.065.062,52
100.690.506,58
2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrlenkungsanlagen
166.512.657,11
0,00
670.225,72
2.725.933,40
9.588.382,91
0,00
39.359.011,63
129.209.353,16
136.568.680,33
331.251,97
0,00
0,00
0,00
12.234,97
0,00
48.939,90
282.312,07
294.547,04
367.163.155,98
0,00
681.059,45
3.573.643,46
13.224.142,28
0,00
53.781.576,08
316.274.163,91
326.432.374,12
768.179,13
Summe bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.3 Infrastrukturvermögen
2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
2.3.2 Brücken und Tunnel
2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Summe Infrastrukturvermögen
2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Summe Sachanlagen
768.179,13
0,00
0,00
58.801,85
17.018,60
0,00
17.018,60
809.962,38
95,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
95,00
95,00
4.189.790,62
0,00
0,00
11.603,69
464.088,32
0,00
1.712.719,96
2.488.674,35
2.941.158,98
5.724.154,37
50.927,15
370.831,29
1.644.500,08
884.073,90
0,00
1.709.420,99
5.339.329,32
4.528.348,18
87.124.568,96
17.090.371,23
0,00
-74.854.607,85
0,00
0,00
0,00
29.360.332,34
87.124.568,96
932.684.157,06
21.339.332,15
20.235.222,39
-72.972,26
23.900.149,46
0,00
86.795.540,95
846.919.753,61
866.825.591,60
148.572.233,50
1.882.516,45
0,00
0,00
1.882.516,45
0,00
3.998.331,88
146.456.418,07
146.456.418,07
3. Finanzanlagen
0,00
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
3.2 Beteiligungen
3.322.819,23
473.888,37
0,00
0,00
473.888,37
0,00
982.520,48
2.814.187,12
2.814.187,12
3.3 Sondervermögen
9.011.740,23
6.177.704,92
0,00
0,00
5.887.396,01
0,00
12.694.157,91
2.495.287,24
2.204.978,33
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.305.839,06
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.305.839,06
1.305.839,06
3.5 Ausleihungen
3.5.1 an verbundene Unternehmen
3.5.2 an Beteiligungen
3.5.3 an Sondervermögen
3.5.4 Sonstige Ausleihungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
215.388,15
0,00
9.623,81
0,00
0,00
0,00
0,00
205.764,34
215.388,15
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
139.743,63
0,00
10.142,52
0,00
0,00
0,00
0,00
129.601,11
139.743,63
Summe Ausleihungen
355.131,78
0,00
19.766,33
0,00
0,00
0,00
0,00
335.365,45
355.131,78
Summe Finanzanlagen
162.567.763,80
8.534.109,74
19.766,33
0,00
8.243.800,83
0,00
17.675.010,27
153.407.096,94
153.136.554,36
1.095.420.481,71
29.873.441,89
20.254.988,72
0,00
32.174.308,17
0,00
104.548.129,27
1.000.490.805,61
1.020.083.486,64
4. Summe des Anlagevermögens
* Die Abgänge betreffen in Höhe von EUR 11.467.801,40 Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte
zum 1. Januar 2009 aufgrund des Schulsanierungsprogrammes Pro:SA
Anlage 2 zum Anhang
Forderungsspiegel der Stadt Moers
(wertberichtigte Forderungen)
nach § 41 (3) Nr. 2.2 in Verbindung mit § 46 GemHVO NRW
Gesamtbetrag
am
Gesamtbetrag
am
davon
mit einer Restlaufzeit von
Art der Forderungen
31.12.2012
bis zu 1
Jahr
1 bis 5
Jahre
mehr als
5 Jahre
31.12.2011
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
1
2
3
4
5
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.1 Gebühren
1.108.631,75 €
1.105.246,88 €
3.384,87 €
0,00 €
1.299.540,69 €
1.2 Beiträge
63.741,28 €
61.277,72 €
2.463,56 €
0,00 €
197.142,40 €
1.3 Steuern
16.025.497,16 €
16.001.259,76 €
24.237,40 €
0,00 €
20.813.687,35 €
43.572,16 €
37.762,87 €
5.809,29 €
0,00 €
85.797,40 €
4.894.995,20 €
4.464.392,12 €
430.568,08 €
35,00 €
4.963.393,40 €
1.014.558,36 €
1.010.848,04 €
3.710,32 €
0,00 €
1.515.784,17 €
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
195.657,65 €
195.657,65 €
0,00 €
0,00 €
346,96 €
2.3 gegen verbundene Unternehmen
965.101,86 €
955.809,99 €
9.291,87 €
0,00 €
2.069.054,50 €
82.514,27 €
82.514,27 €
0,00 €
0,00 €
76.255,17 €
1.021.774,70 €
1.021.774,70 €
0,00 €
0,00 €
3.165.582,28 €
334,60 €
334,60 €
0,00 €
0,00 €
3.472,19 €
3.1 Sonstige Vermögensgegenstände
4.416.059,09 €
4.413.313,65 €
2.745,44 €
0,00 €
1.006.682,12 €
4. Summe aller Forderungen
29.832.438,08 €
29.350.192,25 €
482.210,83 €
35,00 €
35.196.738,63 €
1.4 Forderungen aus Transferleistungen
1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche
Forderungen
2. Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.4 gegen Beteiligungen
2.5 gegen Sondervermögen
2.6 Sonstige privatrechtliche Forderungen
3. Sonstige Vermögensgegenstände
Anlage 3 zum Anhang
Rückstellungsspiegel
Arten der
Rückstellungen
Gesamtbetrag am
31.12.2011
EUR
1.
Pensionsrückstellungen
2.
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
3.
Instandhaltungsrückstellungen
4.
5.
Sonstige Rückstellungen
Summe aller Rückstellungen
Veränderungen im Haushaltsjahr
Zuführungen
Inanspruchnahme
Auflösung
Umgliederung /
Eröffnungsbilanzkorrektur
EUR
EUR
EUR
EUR
Gesamtbetrag am
31.12.2012
EUR
129.161.121,60
10.465.511,39
5.800.919,99
1.056.714,00
182.553,00 132.586.446,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.228.271,38
635.691,46
577.481,82
53.796,86
0,00
1.232.684,16
10.768.050,12
141.157.443,10
2.521.995,93
13.623.198,78
2.769.860,90
9.148.262,71
209.687,28
1.320.198,14
182.553,00 10.493.050,87
0,00 144.312.181,03
Anlage 4 zum Anhang
Verbindlichkeitenspiegel der Stadt Moers
nach § 41 (4) Nr. 4 in Verbindung mit § 47 GemHVO NRW
Art der
Verbindlichkeiten
1. Anleihen
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.4.1 vom Bund
2.4.2 vom Land
2.4.3 von Gemeinden (GV)
2.4.4 von Zweckverbänden
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
2.5 vom privaten Kreditmarkt
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten
2.5.2 von übrigen Kreditgebern
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
3.1 vom öffentlichen Bereich
3.2 vom privaten Kreditmarkt
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
6. Verbindlichkeiten aus Transferleist.
7. Sonstige Verbindlichkeiten
8. Erhaltene Anzahlungen
9. Summe aller Verbindlichkeiten
Nachrichtlich:
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung
von Sicherheiten:
z.B. Bürgschaften u.a.
Gesamtbetrag
am
Gesamtbetrag
am
davon
mit einer Restlaufzeit von
31.12.2012
bis zu 1
Jahr
1 bis 5
Jahre
mehr als
5 Jahre
31.12.2011
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
1
2
3
4
5
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
38.757,26 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
190.996.389,83 €
0,00 €
12.921,36 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
8.309.414,66 €
0,00 €
25.711,95 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
33.639.855,35 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
123,95 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
149.047.119,82 €
0,00 €
51.720,06 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
198.996.558,35 €
141.806.780,17 €
0,00 €
3.831.884,60 €
0,00 €
17.172.830,57 €
0,00 €
120.802.065,00 €
0,00 €
145.598.259,82 €
0,00 €
185.500.000,00 €
34.500.000,00 €
185.500.000,00 €
34.500.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
160.042.163,33 €
8.501.983,33 €
445.584,64 €
81.729,12 €
306.467,72 €
57.387,79 €
505.329,59 €
42.642.171,05 €
42.642.171,05 €
0,00 €
0,00 €
46.778.483,09 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
11.699.587,36 €
11.699.587,36 €
0,00 €
0,00 €
15.438.120,50 €
9.323.804,94 €
9.323.804,94 €
0,00 €
0,00 €
15.022.664,50 €
616.953.075,25 €
295.901.513,09 €
51.144.865,59 €
269.906.696,56 €
590.935.282,57 €
81.711.538,59 €
88.711.270,39 €
Anlage 5 zum Anhang
Übersicht über die Bürgschaften
Bürgschaftsbegünstigte
Stand am
01.01.2012
€
Zugang
Tilgung
€
€
Stand am
31.12.2012
€
Energie Wasser Niederrhein GmbH
-modifizierte Ausfallbürgschaften-
7.627.093,35
0,00
1.179.717,73
6.447.375,62
Wohnungsbau Stadt Moers GmbH
-modifizierte Ausfallbürgschaften-
19.107.530,63
0,00
948.758,94
18.158.771,69
30.152,00
0,00
20.570,28
9.581,72
6.195.487,34
0,00
0,00
6.195.487,34
3.824.093,12
0,00
223.342,84
3.600.750,28
13.805.467,55
0,00
1.083.547,39
12.721.920,16
26.906.242,18
0,00
528.095,53
26.378.146,65
763.500,00
0,00
0,00
763.500,00
8.455.782,00
0,00
2.872.158,00
5.583.624,00
1.995.922,22
0,00
143.541,09
1.852.381,13
88.711.270,39
0,00
6.999.731,80
81.711.538,59
Grafschaft Moers, Siedlungs- und
Wohnungsbau GmbH
-modifizierte AusfallbürgschaftWirtschaftsförderungs- und
Strukturentwicklungsgesellschaft Moers
mbH
-modifizierte AusfallbürgschaftenGrafschafter Gewerbepark Genend GmbH
-modifizierte AusfallbürgschaftenStadtbau Moers, Entwicklungs-,
Erschließungs- und Verwaltungsgesellschaft
mbH
-modifizierte AusfallbürgschaftenWohnungs-Verwaltungsgesellschaft Moers
mbH & So. KG
-modifizierte AusfallbürgschaftenFestival Moers Kultur GmbH
-modifizierte AusfallbürgschaftProjektgesellschaft Sanierung Moerser
Schulen
-modifizierte AusfallbürgschaftStädtische Betriebe Moers -AöR-modifizierte Ausfallbürgschaft-
Anlage 4
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS DER STADT MOERS
ZUM 31.12.2012
1.
ALLGEMEINES
Nach § 37 Abs. 2 GemHVO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht entsprechend
§ 48 GemHVO NRW beizufügen.
Der Lagebericht ist dabei so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt
wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von
besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten
sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende,
dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten.
Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben.
Nach dem „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im
Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagement NRW – NKFG NRW)“ mussten
die Gemeinden ihre Geschäftsvorfälle spätestens zum 1. Januar 2009 nach dem System der
doppelten Buchführung (Doppik) erfassen.
Bei der Stadt Moers ist die doppelte Buchführung zum 1. Januar 2009 – mit der Aufstellung
der Eröffnungsbilanz und des NKF-orientierten Haushaltsplanes eingeführt worden.
Mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2012 legt die Stadt Moers nun zum vierten Mal einen
vollständigen Überblick über ein doppisches Rechnungsjahr vor.
2.
VORJAHRESERGEBNIS
Der Entwurf des Jahresabschluss 2011 wurde zur Ratssitzung am 19.02.2014 aufgestellt
und dem Rat zur Kenntnis gegeben. Gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i.V.m. § 101 GO NRW
wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 zur Prüfung vom Rat an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Die örtliche Rechnungsprüfung hat mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH mit der Prüfung des Jahresabschluss 2011, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang und Lagebericht beauftragt.
Die Bilanzsumme der
1.059.172.522,83 EUR.
Stadt
Moers
belief
sich
zum
Stand
31.12.2011
auf
Die Ergebnisrechung 2011 schloss mit einem Fehlbetrag i.H.v. 43.553.576,06 EUR ab. Die
Finanzrechnung schloss mit einem Bestand an liquiden Mitteln von + 1.266.632,43 EUR ab.
1/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
Das Eigenkapital hatte sich zum Stichtag 31.12.2011 gegenüber dem Stand zum 31.12.2010
wie folgt verändert:
Stand 31.12.2010:
Stand 31.12.2011:
3.
133.495.628,77 EUR
89.249.801,73 EUR
RAHMENBEDINGUNGEN DER GEMEINDLICHEN VERWALTUNGSTÄTIGKEIT
In der Stadt Moers leben 103.504 Einwohner (fortgeschriebene Einwohnerzahl am
31.12.2012 lt. Information und Technik NRW). Das Stadtgebiet umfasst dabei eine Fläche
von 67,7 Quadratkilometern. Moers liegt an der Schnittstelle vieler Autobahnen und gilt wegen seiner zentralen Lage mit schnellen Verbindungen in die Nachbarländer und in den
Rhein-Ruhr-Raum als starker Standort in der Region. Die Stadt Moers verfügt über ein sehr
gutes und vielfältiges Angebot an Gewerbeflächen.
Es ist eine umfassende Infrastruktur am Ort vorhanden. Neben den Kindergärten und den
Kindertageseinrichtungen bietet Moers eine optimale Schulversorgung. Es sind am Ort
Grundschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Realschulen und eine Hauptschule sowie eine
Förderschule vorhanden. Das Bildungsangebot wird durch 4 Berufskollegs, 6 Bildungseinrichtungen freier Träger, die Moerser Musikschule und das umfangreiche Angebot der
Volkshochschule ergänzt.
Moers hat ein umfangreiches Kulturprogramm. Zu Pfingsten steht die Stadt ganz im Zeichen
des Jazz. Dann bestimmt das Moers Festival das Geschehen für vier Tage in der Stadt.
Spektakulär und unterhaltsam geht es in jedem Sommer beim Internationalen Comedy Arts
Festival zu.
Beeindruckende und viel beachtete Inszenierungen zeigt eine der kleinsten Bühnen der Republik, das Schlosstheater.
Das Moerser Schloss beherbergt noch einen weiteren kulturellen Anziehungspunkt. Die
Sammlungen des Grafschafter Museums umfassen Archäologie, Geschichte, Kulturgeschichte und Volkskunst der Moerser Region. Wechselnde Sonderausstellungen begeistern
zusätzlich tausende Besucher.
Moers hat zwei Krankenhäuser. Die Stadt Moers ist außerdem Träger der Sparkasse am
Niederrhein. Die Versorgung mit Energie (Strom, Wasser, Gas) erfolgt durch die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH. Die Aufgaben der Abfallbeseitigung, Straßenreinigung,
Winterdienst, Entwässerung, Friedhofswesen sowie Straßen- und Grünflächenunterhaltung
werden durch die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR wahrgenommen. Die Freibäder
ENNI Solimare und ENNI Naturfreibad Bettenkamper Meer, die ENNI Eissporthalle und der
ENNI Sportpark Rheinkamp werden von der ENNI Sport & Bäder Niederrhein GmbH betrieben.
2/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
Die nachfolgenden Kennzahlen geben Aufschluss über die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation der Stadt Moers:
2012
Ordentliche Erträge x 100
Ordentliche Aufwendungen
90,8 %
Eigenkapitalquote 1
EK x 100
Bilanzsumme
4,7 %
Eigenkapitalquote 2
(EK+SoPo Zuwendungen/Beiträge) x 100
Bilanzsumme
26,1 %
Negatives Jahresergebnis x (-100)
Ausgleichsrücklage+Allg.Rücklage
38,3 %
Aufwandsdeckungsgrad
Fehlbetragsquote
Die Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation bilden die defizitäre Entwicklung des Haushalts im Jahr 2012 ab.
Der Aufwandsdeckungsgrad gibt an, inwieweit die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden. Das Gleichgewicht wird durch eine vollständige Deckung erreicht. Mit einem Aufwandsdeckungsgrad von 90,8 % liegt bei der Stadt Moers eine Unterdeckung vor.
Die Eigenkapitalquoten spiegeln den Anteil des Eigenkapitals (EK-Quote 1) bzw. des wirtschaftlichen Eigenkapitals (EK-Quote 2) am Gesamtkapital auf der Passivseite der Bilanz
wider.
Die Fehlbetragsquote gibt Auskunft über den durch den Jahresfehlbetrag in Anspruch genommenen Anteil des Eigenkapitals (Ausgleichsrücklage + Allgemeine Rücklage).
4.
VERMÖGENS-, SCHULDEN- UND FINANZLAGE DER STADT MOERS
A)
DIE VERMÖGENSSTRUKTUR DER BILANZ
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr i.H.v. 1.059,2 Mio. EUR um 11,9 Mio.
EUR auf 1.047,3 Mio. EUR verringert.
Die Aktivseite einer Bilanz gibt Auskunft darüber, welches Vermögen für die Aufgabenerfüllung der Stadt Moers zur Verfügung steht. Das Anlagevermögen der Stadt Moers beinhaltet
die wesentlichen Vermögenspositionen (95,5 % der Bilanzsumme).
Hierzu zählen insbesondere:
- Sachanlagen, wie unbebaute und bebaute Grundstücke sowie das Infrastrukturvermögen
i.H.v. 846,9 Mio. EUR (Vj. 866,8 Mio. EUR)
- Finanzanlagen, wie Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen i.H.v. 153,4 Mio. EUR (Vj. 153,1 Mio. EUR).
Von dem Gesamtwert des Anlagevermögens i.H.v. 1.000,5 Mio. EUR (Vj. 1.020,1 Mio. EUR)
entfällt allein auf das Sachanlagevermögen ein Anteil von 84,6 % (Vj. 85,0 %). In der Zukunft
wird der Ergebnisplan durch Abschreibungen sowie durch Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen – insbesondere für die Gebäude und das Infrastrukturvermögen - negativ beeinflusst werden.
3/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
Im Haushaltsjahr 2012 wurden Abschreibungen i.H.v. 32,2 Mio. EUR (Vj. 33,7 Mio. EUR) in
der Ergebnisrechnung ausgewiesen. Hierunter fallen auch die Abschreibungen auf Finanzanlagen. Sie entsprechen den Einzahlungen in die Kapitalrücklagen der Gesellschaften aufgrund des Ausgleiches von Verlusten durch den Gesellschafter Stadt Moers. Auch wenn die
Auflösungen der Sonderposten den Effekt aus den Abschreibungen zum Teil kompensieren,
wird ein Teil der Abschreibungen nicht gegenfinanziert werden können. Aus der Auflösung
der Sonderposten resultieren im Haushaltsjahr Erträge aus Zuwendungen i.H.v. 4,4 Mio.
EUR und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge i.H.v. 5,7 Mio. EUR.
Damit verbleibt bei der Stadt Moers ein nicht gegenfinanzierter Aufwand aus Abschreibungen abzgl. Erträge aus Sonderposten i.H.v. 22,1 Mio. EUR. Die Belastung des städtischen
Haushaltes durch den Werteverzehr des städtischen (Infrastruktur-) Vermögens verbleibt
somit bei der Stadt Moers. Die Abschreibungen werden in der Zukunft weiterhin zu einer wesentlichen Belastung der Haushalte führen.
Der Anteil der Finanzanlagen an dem gesamten Anlagevermögen beträgt 15,3 %. Hierunter
werden insbesondere die in private Rechtsformen oder Sondervermögen ausgegliederten
kommunalen Aufgaben sowie Anteile an verbundenen Unternehmen gezeigt. Negative Auswirkungen auf den Ergebnisplan können sich in der Zukunft durch den Ausgleich von Jahresfehlbeträgen ergeben. Positive Effekte können sich durch Gewinnausschüttungen der kommunalen Tochterunternehmen an die Stadt Moers einstellen. Im Haushaltsjahr 2012 hat die
Stadt Moers Jahresfehlbeträge einzelner Gesellschaften i.H.v. 2.118 TEUR und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen i.H.v. 5.887 TEUR übernommen. Gewinnausschüttungen haben sich i.H.v. 2.532 TEUR ergeben. Die Belastung des städtischen Haushaltes aus den
Ausgleichen von Jahresfehlbeträgen unserer Tochterunternehmen resultiert im Wesentlichen
aus dem Umstand, dass es sich bei den überwiegenden Gesellschaften um sogenannte
Dauerverlustgesellschaften handelt.
Das Umlaufvermögen i.H.v. 45.174 TEUR (Vj. 36.463 TEUR) hat – gemessen an der Bilanzsumme von 1.047,3 Mio. EUR – mit 4,3 % eine eher untergeordnete Bedeutung. Das Umlaufvermögen besteht zu einem wesentlichen Teil aus den öffentlich-rechtlichen Forderungen
aus Steuern i.H.v. 16.025 TEUR (Vj. 20.814 TEUR).
Auf der Aktivseite wird darüber hinaus i.H.v. 1.638 TEUR (Anteil von 0,2 % an der Bilanzsumme) die Position „aktive Rechnungsabgrenzung“ ausgewiesen. Hierbei handelt es sich
um Zahlungen, die bereits im laufenden Jahr für Aufwendungen des Haushaltsjahres 2013
geleistet worden sind.
Die Passivseite einer Bilanz gibt Aufschluss darüber, wie das Vermögen finanziert worden
ist. Die Zusammensetzung des Kapitals aus Eigen- und Fremdkapital erlangt dabei besondere Bedeutung.
Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital beträgt am Bilanzstichtag 48,8 Mio. EUR (Vj.
89,2 Mio. EUR), die Eigenkapitalquote ist damit von 8,4 % auf 4,7 % gesunken.
Das Eigenkapital setzt sich zum 31. Dezember 2012 wie folgt zusammen:
- Allgemeine Rücklage i.H.v. 122.701 TEUR (Vj. 132.803 TEUR)
- Jahresfehlbetrag 2011 i.H.v. 43.554 TEUR
- Jahresfehlbetrag 2012 i.H.v. 30.321 TEUR
Der Jahresfehlbetrag des Berichtsjahres soll i.H.v. 30.321 TEUR gegen die Allgemeine
Rücklage verrechnet werden.
4/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
Zur Entwicklung des Eigenkapitals und insbesondere zur Entwicklung der Ausgleichsrücklage im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung wird auf die Ausführungen zu den „Vorgängen von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind“ bzw. auf die
„Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Gemeinde“ verwiesen. Mit dem Jahresabschluss 2010 wurde die Ausgleichsrücklage vollständig abgebaut. Ab dem Jahr 2011
werden Mittel der allgemeinen Rücklage zur Abdeckung des im Jahresabschluss entstehenden Fehlbetrages in Anspruch genommen.
Die Sonderposten sind im Wesentlichen für erhaltene Investitionszuweisungen oder Beiträge
sowie sonstige Sonderposten, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen
bewilligt bzw. gezahlt worden sind, gebildet worden. Die Sonderposten unterliegen damit
keiner freien Verwendung. Im Jahresabschluss werden Sonderposten i.H.v. 224,6 Mio. EUR
(Vj. 224,3 Mio. EUR) ausgewiesen. Dies entspricht 21,4 % der Bilanzsumme.
Da sich die Sonderposten wirtschaftlich wie Eigenkapital auswirken, ergibt sich in der Bilanz
der Stadt Moers ein wirtschaftliches Eigenkapital von 273,4 Mio. EUR (Vj. 313,6 Mio. EUR).
Der Anteil dieses wirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme beläuft sich damit auf
26,1 % (Vj. 29,6 %). Die Sonderposten werden unter Berücksichtigung der Nutzungsdauern
der mit ihnen finanzierten Vermögensgegenstände auf der Aktivseite der Bilanz sukzessive
ertragswirksam aufgelöst. In Bezug auf den Ergebniseffekt wird auf die Ausführungen zur
Entwicklung des Anlagevermögens verwiesen.
Im Rahmen der Bilanz zum 31.12.2012 wurden i.H.v. 144,3 Mio. EUR (Vj. 141,2 Mio. EUR)
Rückstellungen gebildet. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
·
·
·
Rückstellungen für Pensionen i.H.v. 132,6 Mio. EUR (Vj. 129,2 Mio. EUR)
Instandhaltungsrückstellungen i.H.v. 1,2 Mio. EUR (Vj. 1,2 Mio. EUR) und
Sonstige Rückstellungen i.H.v. 10,5 Mio. EUR (Vj. 10,8 Mio. EUR).
Die Rückstellungen werden – aufgrund ihres bilanziellen Charakters – dem Fremdkapital
zugeordnet. Die Erfüllung der Pensionslasten wird auf Dauer die Liquidität der Stadt Moers
beeinträchtigen. Hinzu kommen die zukünftigen Aufwendungen für Pensions- und Beihilferückstellungen, die keiner Gegenfinanzierung unterliegen, und damit – vergleichbar den Abschreibungen – den Ergebnisplan der Stadt Moers negativ beeinflussen werden.
Die Verbindlichkeiten i.H.v. insgesamt 616.953 TEUR (Vj. 590.935 TEUR) bestimmen die
bilanziellen Passiva und beinhalten insbesondere die folgenden Positionen:
- Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen i.H.v. 332.842 TEUR (Vj. 344.647 TEUR)
- Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung i.H.v. 220.000 TEUR (Vj.
168.544 TEUR)
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. 42.642 TEUR (Vj. 46.778 TEUR)
- Sonstige Verbindlichkeiten i.H.v. 11.700 TEUR (Vj. 15.438 TEUR)
- Erhaltene Anzahlungen i.H.v. 9.324 TEUR (Vj. 15.023 TEUR)
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Transferleistungen und die sonstigen
Verbindlichkeiten, die in Summe 54.342 TEUR (Vj. 62.217 TEUR) ausmachen, sind kurzfristiger Natur und belasten damit die Liquidität im Haushaltsjahr 2013. Darüber hinaus wird die
Liquidität durch die laufenden Zins- und Tilgungsleistungen im Haushaltsjahr in Anspruch
genommen.
In den Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind für das Rathaus 41.936 TEUR
(Vj. 43.232 TEUR) und für das Bildungszentrum 18.748 TEUR (Vj. 19.329 TEUR) enthalten.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 12.649 TEUR (Vj. 13.482) nimmt in Vorjahren erhaltene Zahlungen für Grabnutzungsrechte auf.
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Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
B)
DIE ERTRAGS- UND AUFWANDSLAGE DER STADT MOERS
Das Haushaltsjahr 2012 war für die Stadt Moers kein erfolgreiches Jahr. Es wurde mit einem
negativen Ergebnis von 30.321.211,29 EUR abgeschlossen. Es hat sich gegenüber dem
fortgeschriebenen Planansatz um 2.630.567,78 EUR verschlechtert.
Im Gesamtbild zeigt der Vergleich Ansatz / Ist folgendes Ergebnis in EUR:
Bezeichnung
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
Ergebnis der lfd.
Verwaltungstätigkeit
Finanzergebnis
Jahresergebnis
fortgeschriebener
Ansatz 2012
221.730.913
234.775.419
Ist-Ergebnis 2012
218.905.281,96
241.104.721,93
Vergleich Ansatz /
Ist
- 2.825.630,73
- 6.329.302,73
-
13.044.507
- 22.199.439,97
- 9.154.933,46
-
14.646.137
27.690.644
- 8.121.771,32
- 30.321.211,29
6.524.365,68
- 2.630.567,78
Im Bereich der ordentlichen Erträge waren unter der Position Steuern und ähnliche Abgaben
Mehrerträge von 0,3 Mio. EUR zum Ansatz von 100,9 Mio. EUR zu verzeichnen. Der Gewerbesteuerertrag lag um 1,9 Mio. EUR unter dem Ansatz von 41,1 Mio. EUR. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer war dagegen um 2,2 Mio. EUR höher als der Ansatz von
35,6 Mio. EUR.
Die Position Steuern setzt sich wie folgt zusammen:
fortgeschriebener Ist-Ergebnis 2012
Ansatz 2012
EUR
EUR
Realsteuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Sonstige Gemeindesteuern
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Ausgleichsleistungen
Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich
Kompensationsleistung f. Verluste Steuervereinfachung
75.810
14.988.895
41.137.770
64.668,12
14.195.532,23
39.263.875,91
35.608.270
3.549.369
37.801.310,00
3.816.701,00
804.360
620.890
1.099.311,22
614.004,19
4.075.940
0
100.861.304
4.192.230,00
153.304,00
101.200.936,67
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Steuerart in Moers. Nach der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2009 sind die Gewerbesteuererträge wieder auf Durchschnittsniveau angekommen.
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Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
Die Gemeinden erhalten aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen einen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer
Einwohner verteilt wird. Zurzeit erhalten die Gemeinden 15 % des Einkommensteueraufkommens. Hier konnten in 2012 Mehrerträge von rd. 2,2 Mio. EUR erzielt werden.
Den Gemeinden in NRW wird zum Ausgleich ihrer zusätzlichen Belastungen seit dem Ende
der 90er Jahre aus der Neuregelung des Familienleistungsausgleichs, insbesondere der
Erhöhung des Kindergeldes, ein Anteil von 26 % des Mehraufkommens der Umsatzsteuer
zugewiesen. Der Anteil der Stadt Moers an dieser Ausgleichsleistung beträgt in 2012 rd. 4,2
Mio. EUR.
Die Zuwendungen und allgemeine Umlagen setzen sich wie folgt zusammen:
fortgeschriebener Ist-Ergebnis 2012
Ansatz 2012
EUR
EUR
Zuweisungen vom Land
Schlüsselzuweisungen
Konsolidierungshilfe
Zuweisungen für laufende Zwecke, Bedarfszuweisungen,
allg. Zuweisungen
Zuweisungen von Gemeinden / Gemeindeverbänden
Zuweisungen für laufende Zwecke
Zuweisungen vom Bund
Zuweisungen für laufende Zwecke
Erträge aus der Auflösung Sonderposten für Zuwendungen
46.740.000
0
42.132.097,00
1.652.312,75
8.610.908
10.326.795,00
4.379.969
5.100.413,24
378.700
4.076.050
64.185.627
10.608,03
4.383.928,55
63.606.154,57
Die Ertragsposition Schlüsselzuweisungen beläuft sich auf etwa 66 % des gesamten Zuwendungsbetrages. Die Höhe der Schlüsselzuweisung ist von der jährlich neu zu ermittelnden
Finanzkraft der Kommune abhängig, d.h. von der Höhe der eigenen kommunalen Steuerbzw. Umlageeinnahmen sowie den besonderen örtlichen Gegebenheiten. Die Stadt Moers
erhielt 2012 Schlüsselzuweisungen i.H.v. 42,1 Mio. EUR. Die Abweichung zum Planansatz
ist in der Verabschiedung eines Doppelhaushaltes 2011/2012 begründet, bei dessen Aufstellung die Modellrechnung zum GfG 2012 noch nicht bekannt war.
Von den Zuweisungen für laufende Zwecke von Seiten des Landes NRW i.H.v. 12,0 Mio.
EUR entfallen u.a. 6,8 Mio. EUR auf die Zuweisung zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen.
Erträge aus der Auflösung aus Sonderposten i.H.v. 4,4 Mio. EUR sind nicht zahlungswirksam und entsprechen der Abschreibungsquote für die zuwendungsfinanzierten Vermögensgegenstände des städtischen Anlagevermögens.
Die sonstigen Transfererträge haben sich gegenüber dem Ansatz wie folgt entwickelt:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
1.324.506
Sonstige Transfererträge / Soziale Leistungen
Ist-Ergebnis 2012
EUR
1.057.094,98
Hier sind u.a. die Grundversorgung und Leistungen nach SGB XII abgebildet. Des Weiteren
sind hier Leistungen für Asylbewerber und Hilfen zur Erziehung enthalten.
7/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte setzen sich wie folgt zusammen:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
28.405.250
2.061.541
5.650.990
36.117.781
Benutzungsgebühren u. ähnliche Entgelte
Verwaltungsgebühren
Erträge aus der Auflösung Sonderposten f. Beiträge
Ist-Ergebnis 2012
EUR
26.638.820,61
1.526.112,14
5.676.604,94
33.841.537,69
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für
die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden.
Die Stadt Moers hat im Jahr 2012 u.a. folgende Benutzungsgebühren vereinnahmt:
- Kanalbenutzungsgebühren i.H.v. 13,3 Mio. EUR
- Niederschlagswassergebühren i.H.v. 7,3 Mio. EUR
- Parkgebühren i.H.v. 2,5 Mio. EUR
Verwaltungsgebühren sind öffentlich-rechtliche Entgelte, die bei Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen und Amtshandlungen eingenommen werden. Dazu gehören beispielsweise die Gebühren für Baugenehmigungen und für das Pass- und Ausweiswesen.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte setzen sich wie folgt zusammen:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
1.451.657
18.968
874.960
2.345.585
Mieten und Pachten
Erträge aus Verkauf
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
Ist-Ergebnis 2012
EUR
972.953,62
18.538,54
1.044.503,48
2.035.995,64
Die Stadt Moers beschafft ihre Finanzmittel nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW auch aus speziellen Entgelten für Leistungen, für die eine konkrete Gegenleistung erbracht worden ist.
Unter der Ergebnisposition „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ erfolgt eine Ausweisung dieser Finanzmittel, wenn ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt.
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen haben sich gegenüber dem Ansatz wie folgt
entwickelt:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
5.913.975
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Ist-Ergebnis 2012
EUR
6.357.327,99
Wird die Stadt Moers für eine andere Stelle tätig und erhält sie von dieser Stelle einen Ersatz
der angefallenen Aufwendungen, ist die Kostenerstattung unter dieser Ergebnisposition zu
erfassen. Der Erstattung liegt in der Regel ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. Hierunter fallen u.a. Erstattungen von sonstigen Trägern der Jugendhilfe und von Unterhaltspflichtigen. Es handelt sich um eine Kostenumlage, wenn die Aufwendungen der Stadt Moers, die im Auftrag eines Dritten geleistet wurden, nicht exakt berechnet, sondern nur pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt werden. Kostenumlagen sind in 2012 nicht angefallen.
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Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
Die Zusammensetzung der sonstigen ordentlichen Erträge ergibt sich aus der nachfolgenden
Tabelle:
Konzessionsabgaben
Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen
Nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge
Erträge aus Auflösung von Rückstellungen
Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge
Andere sonst. Erträge aus lfd. Verwaltungstätigkeit
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
6.300.000
123.740
Ist-Ergebnis 2012
0
0
3.875.394
10.299.134
1.320.198,14
80.408,37
2.842.550,14
10.706.999,13
EUR
6.065.643,01
398.199,47
Konzessionsabgaben sind Entgelte der ENNI Unternehmensgruppe an die Stadt Moers für
die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und
den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Endverbrauchern im
Stadtgebiet mit Strom, Gas und Wasser dienen. Im laufenden Jahr werden Abschlagszahlungen von ENNI an die Stadt Moers geleistet. Eine Endabrechnung findet erst im folgenden
Jahr statt, daher ist eine Planung nicht genau möglich.
Bei den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um
die Auflösung von nicht mehr benötigten Teilen der Pensionsrückstellungen.
Unter Andere sonstige Erträge aus lfd. Verwaltungstätigkeit sind Erträge bei Verwarn- und
Bußgeldern sowie Nachforderungszinsen verbucht.
Die aktivierten Eigenleistungen haben sich gegenüber dem Ansatz wie folgt entwickelt:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
683.000
Aktivierte Eigenleistungen
Ist-Ergebnis 2012
EUR
99.235,29
Setzt die Stadt Moers eigenes Personal und eigenes Material für aktivierungsfähige Maßnahmen ein, so handelt es sich gem. § 33 Abs. 3 GemHVO NRW um Herstellungsaufwand,
da die Eigenleistung den gleichen ergebniswirksamen Ertrag wie die Beauftragung eines
Fremdunternehmens herbeiführt. Die während der Herstellungsperiode anfallenden Aufwendungen werden durch die Ertragsbuchung in die Aktivierten Eigenleistungen neutralisiert. In
2012 wurden mehr Baumaßnahmen geplant als tatsächlich durchgeführt wurden. Daher liegt
das Rechnungsergebnis unter dem Ansatz.
9/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
Ist-Ergebnis 2012
19.157.711
11.285.623
13.499
19.721.537,11
12.230.309,79
2.737,67
1.564.069
2.039
1.673.107,64
91,80
3.822.710
7
4.020.979,38
259,85
4.535
757.573
5.691,25
710.276,74
2.961.579
461.584
420.769
840.413
0
0
41.292.111
3.846.448,46
295.202,97
192.875,56
1.283.961,17
33.745,62
31.640,00
44.048.865,01
Dienstaufwendungen
- tariflich Beschäftigte
- Beamte
- sonstige Beschäftigte
Beiträge zu Versorgungskassen
- tariflich Beschäftigte
- sonstige Beschäftigte
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- tariflich Beschäftigte
- sonstige Beschäftigte
Beihilfen und Unterstützungsleistungen
- tariflich Beschäftigte
- Beamte
Zuführungen zu Rückstellungen
- Pensionen
- Altersteilzeit tariflich Beschäftigte
- Altersteilzeit Beamte
- Beihilfen
- Urlaub und Überstunden
- Erstattungsverpflichtung an andere Dienstherren
EUR
Die Dienstaufwendungen bestehen hauptsächlich aus der Vergütung der tariflich Beschäftigten und den Bezügen der Beamten. Des Weiteren beinhalten sie Sonderzuwendungen wie
Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen für tariflich Beschäftigte und Beamte. Weiterhin fallen unter die Personalaufwendungen alle Aufwendungen der
Stadt Moers für die soziale Sicherung der Mitarbeiter. Dies sind insbesondere die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung und die Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungsleistungen für die aktiv Beschäftigten und Beamten. Pensionsverpflichtungen
nach den beamtenrechtlichen Vorschriften sind gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO NRW als
Rückstellungen anzusetzen. Zu den Rückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach Ausscheiden aus dem Dienst. Urlaubs- und Überstundenrückstellungen werden nicht geplant.
Die Personalaufwendungen 2012 entwickelten sich mit einem Ergebnis von 44,0 Mio. EUR
gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz von 41,3 Mio. EUR deutlich negativ. Dies wurde
im Wesentlichen durch einen höheren Rückstellungsaufwand für Pensionen und Beihilfen
verursacht.
Des Weiteren handelt es sich um einen Doppelhaushalt 2011/2012. Die Planung zum Doppelhaushalt erfolgte bereits in 2010, daher konnten Tariferhöhungen und ähnliches nicht genauestens geplant werden.
Bei den Versorgungsaufwendungen handelt es sich um alle Leistungen, die durch die Stadt
Moers im Zusammenhang mit bereits aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis ausgeschiedenen Bediensteten gewährt bzw. erbracht wurden. Insbesondere setzen sich die Versorgungsaufwendungen aus anfallenden Versorgungsleistungen wie laufende Pensionszahlungen und Beihilfen zusammen, die neben den ehemaligen Beamten und Beschäftigten
10/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
auch an Angehörige der vorgenannten Personenkreise zu erbringen sind. Auch die Versorgungsaufwendungen entwickelten sich durch eine höhere Zuführung zur Pensions- und Beihilferückstellung mit einem Ergebnis von 5,7 Mio. EUR gegenüber dem fortgeschriebenen
Ansatz von 3,5 Mio. EUR negativ.
Im Bereich der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind die Aufwendungen gegenüber dem Planansatz von 39,1 Mio. EUR um 1,0 Mio. EUR gesunken. Dies begründet
sich im Wesentlichen in gesunkenen Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen
und unbeweglichen Vermögens sowie für Dienstleistungen. Die Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens
Unterhaltung des beweglichen Vermögens
Aufwendungen für Dienstleistungen
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
31.091.597
2.739.366
968.717
4.285.093
39.084.773
Ist-Ergebnis 2012
EUR
32.780.439,88
772.420,30
809.900,00
3.765.833,65
38.128.593,83
Die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen nimmt innerhalb dieser Ergebnisposition einen wesentlichen Anteil ein. Zu der Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude zählen u.a. Aufwendungen für die Grundbesitzabgaben, Aufwendungen für Energieund Wasserverbrauch, Reinigungskosten sowie die Managemententgelte an das ZGM. Des
Weiteren wurden hier Zuführungen zu Verbindlichkeiten für die Budgets der ENNI Stadt &
Service Niederrhein AöR gebucht.
In Moers gab es in 2012 nur planmäßige Abschreibungen bezogen auf das Sachanlagevermögen. Darüber hinaus sind Abschreibungen auf Finanzanlagen angefallen. Insgesamt
blieben die Abschreibungen mit einem Ergebnis von 32,2 Mio. EUR unter dem fortgeschriebenen Ansatz von 33,6 Mio. EUR.
Die Transferaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Sozialtransferaufwendungen
Zuwendungen
Allgemeine Umlagen an Gemeinden
Allgemeine Umlagen an das Land
Steuerbeteiligungen
Gewerbesteuerumlage
Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit
Sonstige Transferaufwendungen
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
16.238.243
19.483.454
53.642.482
89.747
Ist-Ergebnis 2012
3.072.983
3.072.983
100.000
95.699.892
3.334.990,00
3.239.705,00
289.666,00
99.730.482,63
EUR
17.167.575,00
19.848.568,63
55.748.577,00
101.401,00
Die Sozialtransferaufwendungen setzen sich zusammen aus Leistungen an Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen. Bei den Zuwendungen machen die Zuschüsse zu
den Betriebskosten der Kindergärten und Zuwendungen an den Offenen Ganztag die wesentlichen Anteile aus.
11/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
Bei den allgemeinen Umlagen an Gemeinden handelt es sich um die allgemeine Kreisumlage mit 55,7 Mio. EUR.
Der Transferaufwand insgesamt wurde gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz um 4,0
Mio. EUR überschritten. Dies ist zurückzuführen auf gestiegene Sozialtransferaufwendungen und die im Ergebnis höhere Kreisumlage. Aufgrund des Doppelhaushaltes 2011/2012
war die genaue Umlagegrundlage zur Berechnung der Kreisumlage für das Jahr 2012 noch
nicht bekannt.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen haben sich gegenüber dem Ansatz von 21,7 Mio.
EUR auf 21,3 Mio. EUR verringert. Sie enthalten u.a. den Genossenschaftsbeitrag an die
LINEG i.H.v. 8,7 Mio. EUR.
Die Finanzerträge 2012 entwickelten sich mit einem Ergebnis von 6,8 Mio. EUR gegenüber
dem fortgeschriebenen Plan von 2,6 Mio. EUR positiv. Sie liegen um 4,2 Mio. EUR über dem
Planansatz. Der Mehrertrag ist durch eine Zinsgutschrift aus dem Projektvertrag „Rathaus
Moers“ mit der Fa. Hochtief ÖPP Projektgesellschaft mbH begründet.
Die Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 2012 entwickelten sich mit einem Ergebnis
von 15,0 Mio. EUR gegenüber dem fortgeschriebenen Plan von 17,3 Mio. EUR deutlich positiv. Sie liegen um 2,3 Mio. EUR unter dem Planansatz.
Für die Beurteilung der Ertragslage werden die nachfolgenden Kennzahlen herangezogen:
2012
Netto-Steuerquote
(Steuererträge-Gew.St.Umlage-Fonds Dt.Einheit) x
100
Ordentliche Erträge-Gew.St.Umlage-Fonds Dt.Einheit
44,6 %
Zuwendungsquote
Erträge aus Zuwendungen x 100
Ordentliche Erträge
29,1 %
Personalintensität
Personalaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
18,3 %
Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
15,8 %
Transferaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
41,4 %
Sach- und Dienstleistungsintensität
Transferaufwandsquote
Die Netto-Steuerquote zeigt, inwieweit sich die Gemeinde durch Steuereinnahmen selbst
finanzieren kann und somit von staatlichen Zuwendungen unabhängig ist.
Im Gegensatz dazu gibt die Zuwendungsquote an, in welchem Umfang die Gemeinde von
Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist.
Die Personalintensität gemäß NKF-Kennzahlenset gibt im Sinne einer Personalaufwandsquote an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen
ausmachen.
Ebenso zeigen die Kennzahlen Sach- und Dienstleistungsintensität und Transferaufwandsquote in welchem Ausmaß die Gemeinde Leistungen Dritter in Anspruch nimmt bzw. Transferaufwendungen geleistet hat.
12/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
C)
DIE FINANZLAGE DER STADT MOERS
Nachfolgend geben wir zu den Salden aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit der
Finanzrechung folgende Erläuterung:
Die Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen (Einzahlungen) setzen sich wie folgt zusammen:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
9.580.900
0
53.600
9.634.500
Investitionszuwendungen vom Land
Investitionszuwendungen vom Bund
Investitionszuschüsse von übrigen Bereichen
Ist-Ergebnis 2012
EUR
7.265.979,41
87.914,23
133.053,54
7.486.947,18
Investitionszuwendungen vom Land Nordrhein-Westfalen bestehen im Wesentlichen aus der
Allgemeine Investitionspauschale nach § 16 Abs. 3 GFG 2012 i.H.v. 2.215.322,11 EUR, der
Schul-/Bildungspauschale nach § 17 GFG 2012 i.H.v. 2.907.192,00 EUR sowie der Sportpauschale nach
§ 18 GFG 2012 i.H.v. 169.331,34 EUR. Einzahlungen aus Zuwendungen des Landes in Höhe von insgesamt 3.960.500 EUR für die Maßnahmen Umbau Kreuzung Trotzburg, Ausbau
der Essenberger Str. 2 Bauabschnitt, Schlossplatz und Umfeld Baustein A, Maßnahmen der
ISG, Kreisverkehr Bahnhofstr./Nieper Str., Platzgestaltung Lotharstr., Ausbau Radweg Neukirchener Str., Moerser Schloss Innenhof, Straßenbau Lotharstr., Erneuerung Brücke "An der
Cölve“, Errichtung Wartehallen und Erneuerung Radwege sind nicht erfolgt da keine Auszahlungen geleistet wurden. Ermächtigungsübertragungen für die v.g. Auszahlungen wurden
nicht gebildet.
Investitionszuwendungen vom Bund bestehen im Wesentlichen aus Zuwendungen im Rahmen Konjunkturpaket 2. Die in 2010 und 2011 nicht eingezahlten Zuweisungen aus dem
Konjunkturpaket 2 wurden im Jahr 2012 eingenommen.
Die Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen:
Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken
Einzahlungen aus der Veräußerung von
Immateriellen Vermögensgegenständen
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
5.869.000
Ist-Ergebnis 2012
0
5.869.000
3.588,33
1.452.087,19
EUR
1.448.498,86
Die Position Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken weist mehrere Kaufpreiszahlungen für die Übertragung von unbebauten Grundstücken an verschiedene Erwerber aus. Im Ansatz 2012 ist das Objekt Neues Rathaus einschließlich Schotterparkplatz und
Weißes Haus mit ca. 4.4 Mio. EUR enthalten. Der Verkauf konnte bisher nicht realisiert werden.
13/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
Die Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten setzen sich wie folgt zusammen:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
411.833
Beiträge
Ist-Ergebnis 2012
EUR
552.961,37
Die Position enthält Erschließungsbeiträge, Beiträge nach § 8 KAG sowie Beiträge für Stellund Parkplätze.
Beiträge sind nach § 8 Abs. 2 KAG NRW Geldleistungen, die als Ersatz des Aufwandes der
Kommunen für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und
Anlagen, ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung, erhoben werden. Sie werden
von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die
Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile
geboten werden. Der Ansatz Beiträge nach § 8 KAG beinhaltet u.a. Baumaßnahmen des
Straßensanierungsprogramms.
Erschließungsbeiträge sind Beiträge, die nach § 127 ff des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erhoben.
Der Ansatz für Stell- und Parkplätze enthält Einzahlungen aus der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen
Die Sonstigen Investitionseinzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
0
0
0
Rückerstattungen
Rückflüsse Ausleihungen
Ist-Ergebnis 2012
EUR
6.216,98
17.792,99
24.009,97
Im Ergebnis ist i.H.v. 6.216,98 EUR eine Erstattung im Rahmen der Baumaßnahme an der
Adolf-Reichwein-Grundschule ausgewiesen. Die Position Rückflüsse Ausleihungen enthält
Einzahlungen aus verschiedenen Darlehen, u.a. auch Arbeitgeberdarlehen.
Die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden setzen sich wie folgt
zusammen:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
Ist-Ergebnis 2012
360.637
11.771
116.756
489.164
12.404,33
33,50
86.331,42
98.769,25
Auszahlung für
den Grunderwerb von Straßen und Plätzen
Grundstücksentwicklungskosten
Leibrenten
EUR
Für das Jahr 2012 waren Grundstücksankäufe geplant, die aus verschiedenen Gründen
noch nicht vollzogen werden konnten. Die wesentlichen Maßnahmen sind auf einen späteren
Zeitpunkt verschoben worden. Für den Grunderwerb von Straßen und Plätzen wurde eine
Ermächtigungsübertragung von 2012 nach 2013 i.H.v. 300.731,00 EUR für Grundstücksentwicklungskosten i.H.v. 11.771,00 EUR gebildet.
14/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
Die Auszahlungen für Baumaßnahmen setzen sich wie folgt zusammen:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
2.682.563
44.678.298
19.942.988
67.303.849
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen
Ist-Ergebnis 2012
EUR
3.154.699,05
3.609.691.62
13.838.785,67
20.603.176,34
Im Bereich der Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen sind u. a. Auszahlungen i.H.v.
3.137.026,61 EUR für den Neubau der Justus-von-Liebig-Ganztagshauptschule enthalten.
Wesentliche Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen sind mit 492.085,92 EUR der erste Bauabschnitt Umbau Essenberger Straße, 354.871,59 EUR für Schmutzwasserkanäle Stadtkern
und Vinn sowie 328.292,65 EUR für die Herstellung von Kanalanschlussleitungen.
Für die von der Wohnungsbau Stadt Moers GmbH am 07.11.2006 gegründete PRO:SA Projektgesellschaft Schulsanierung Moers GmbH wurden im Bereich der Auszahlungen für
sonstige Baumaßnahmen 3.000.000 EUR verausgabt. Die Platzanlage GSV / MTV ist mit
1.766.714,39 EUR, die Gesamtsanierung der Hermann-Runge Gesamtschule mit
797.944,36 EUR enthalten.
Die Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen setzen sich wie folgt
zusammen:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
Ist-Ergebnis 2012
5.078.549
62.481
852.205
17.600
6.010.835
1.423.982,16
132.150,53
271.281,75
1.050,00
1.828.464,44
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögensgegenständen
oberhalb der Wertgrenze i. H. v. 410 EUR
unterhalb der Wertgrenze i. H. v. 410 EUR
Auszahlungen für Festwert
Lizenzen
EUR
Für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen wurden 1.828.464,44 EUR ausgezahlt.
Davon wurden 1.116.384,65 EUR im Bereich der "Schulträgeraufgaben" und 99.242,31
EUR für die Gefahrenvorbeugung und –abwehr verwendet.
Die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
48.000
Zuschüsse an übrige Bereiche
Ist-Ergebnis 2012
EUR
109.532,71
Als Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen wurden 34.796,69 EUR an einen Wohlfahrtsverband sowie 74.736,02 im Rahmen der Sportförderung gezahlt.
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. 22.666.342,74 EUR liegen 51.185.505,27
EUR unter dem fortgeschriebenen Ansatz von 73.851.848 EUR.
Von 2012 nach 2013 wurden investive Ermächtigungen i.H.v. 36.686.600,78 EUR übertragen (siehe „Investive Ermächtigungsübertragungen von 2012 nach 2013“).
15/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
Die Aufnahmen und Rückflüsse von Darlehen setzen sich wie folgt zusammen:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
Ist-Ergebnis 2012
21.412.013
15.350.070
19.763
36.781.846
0,00
2.109.925,70
0,00
2.109.925,70
Kreditaufnahmen für
Investitionen Sonstige öffentliche Sonderrechnungen
Investitionen Umschuldung
Rückflüsse von Darlehen
EUR
Die Aufnahme von Krediten für Investitionen und zur Umschuldung sind im Zusammenhang
mit den entsprechenden Tilgungen zu betrachten (siehe auch „Tilgung und Gewährung von
Darlehen“). Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen für Investitionskredite beträgt 11.832.452,88 EUR.
Die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung setzt sich wie folgt zusammen:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
Ist-Ergebnis 2012
0
0
0
0
114.500.000,00
12.500.000,00
441.500.000,00
568.500.000,00
Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung bei
Kreditinstituten
verb. Unternehmen, Sondervermögen u. Beteiligungen
Sonstige öffentliche Sonderrechnungen
EUR
Die Einzahlungen für die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung sind im Zusammenhang mit den entsprechenden Auszahlungen bei einem Wechsel des Kreditinstituts zu
betrachten (siehe auch „Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung“). Der Saldo aus den
Ein- und Auszahlungen für Kredite zur Liquiditätssicherung beträgt 51.500.000,00 EUR, um
den die Verbindlichkeit aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Es handelt sich hierbei um den laufenden Liquiditätsbedarf des Jahres, der zum
Stichtag 31.12. festgestellt wird. Der Bedarf dient auch zur Vorfinanzierung von Investitionen,
dessen investive Kreditermächtigung noch nicht ausgeschöpft wurde.
Die Tilgung und Gewährung von Darlehen setzt sich wie folgt zusammen:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
Ist-Ergebnis 2012
12.922
8.268.000
76.180
12.921,35
7.992.316,32
63.931,94
15.350.070
2.109.925,77
4.030.000
147.000
10.560.504
1.218.000
39.662.676
3.616.463,53
146.819,67
2.762.787,33
0,00
16.705.165,91
EUR
Tilgung von Krediten für Investitionen
an das Land
an Sonstige öffentliche Sonderrechnungen
an Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bildung und
Zentrales Gebäudemanagement
an Sonstige öffentliche Sonderrechnungen, Umschuldung
an Private Unternehmen
an Private Unternehmen Eigenbetriebsähnl. Einr. Bildung
Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit
Gewährung von Darlehen
16/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
Die Tilgung von Krediten für Investitionen und zur Umschuldung sind im Zusammenhang mit
den entsprechenden Aufnahmen zu betrachten (siehe auch „Aufnahme und Rückflüsse von
Darlehen“). Der Saldo aus den Ein- und Auszahlungen für Investitionskredite beträgt 11.832.452,88 EUR.
Die Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung setzt sich wie folgt zusammen:
fortgeschriebener
Ansatz 2012
EUR
Ist-Ergebnis 2012
0
0
0
0
88.500.000,00
12.500.000,00
416.000.000,00
517.000.000,00
EUR
Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
bei Kreditinstituten
bei verb. Unternehmen, Sondervermögen u. Beteiligungen
bei Sonstige öffentliche Sonderrechnungen
Die Auszahlungen für die Rückzahlung der Liquiditätskredite sind im Zusammenhang mit
den entsprechenden Einzahlungen aus der Aufnahme bei einem Wechsel des Kreditinstituts
zu betrachten (siehe auch „Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung“). Der Saldo aus
den Ein- und Auszahlungen für Kredite zur Liquiditätssicherung beträgt 51.500.000,00 EUR
um den die Verbindlichkeit aus Krediten zur Liquiditätssicherung gegenüber dem Vorjahr
gestiegen ist.
Der Anfangsbestand an liquiden Mitteln betrug 1.266.632,43 EUR, der Endbestand an liquiden Mitteln gemäß Schlussbilanz zum 31.12.2012 beträgt 15.341.931,59 EUR. Der Ausweis
der liquiden Mittel in der Gesamtfinanzrechnung weicht von dem Ausweis der liquiden Mittel
in der Bilanz ab. Dies liegt darin begründet, dass Rückzahlungen von Guthaben der Bilanzposition sonstige Verbindlichkeiten zuzuordnen sind.
Die darstellungstechnische Differenz zwischen dem Ausweis der liquiden Mittel in der Bilanz
und in der Gesamtfinanzrechnung stellt sich wie folgt dar:
Ausweis liquide Mittel in der Bilanz
Sonstige Verbindlichkeiten/Rückzahlungen von Guthaben
Ausweis liquide Mittel in der Gesamtfinanzrechnung
15.341.931,59 EUR
- 23.202,38 EUR
15.318.729,21 EUR
Die Bewertung der Finanzlage im Jahr 2012 kann mit den nachfolgenden Kennzahlen erfolgen:
2012
Anlagendeckungsgrad 2
Liquidität 2. Grades
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote
(EK+SoPo Zuwendungen/Beiträge+langfr.FK) x 100
Anlagevermögen
67,5 %
Liquide Mittel+kurzfristige Forderungen x 100
kurzfristige Verbindlichkeiten
15,1 %
kurzfristige Verbindlichkeiten x 100
Bilanzsumme
28,3 %
Finanzaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
Zinslastquote
6,2 %
17/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
Die Entwicklung des Anlagendeckungsgrades 2 zeigt, dass das Anlagevermögen zu 67,5 %
durch das langfristig zur Verfügung stehende Kapital gedeckt ist.
5. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG, DIE NACH DEM BILANZSTICHTAG EINGETRETEN
SIND
Mit der freiwilligen Teilnahme an der zweiten Stufe des Stärkungspaktes des Landes NRW
im Jahr 2012 hat die Stadt Moers einen Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2012 bis
2021 aufgestellt. Dieser befindet sich aktuell in der zweiten Fortschreibung und wurde von
der Bezirksregierung Düsseldorf mit der Haushaltssatzung 2014 am 14.03.2014 weiterhin
genehmigt.
Dies bedeutet, dass Rat und Verwaltung das Nothaushaltsrecht der Jahre 2010 und 2011
verlassen haben und wieder eigenverantwortlich über Investitionen, Einstellungen und die
Teilnahme an Förderprogrammen im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes entscheiden
können.
Das Stärkungspaktgesetz sieht vor, dass unter Zuhilfenahme der jährlichen Konsolidierungshilfe des Landes NRW der Haushaltsausgleich in 2018 mit Konsolidierungshilfe und
2021 ohne Konsolidierungshilfe zu erreichen ist.
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2012 wurden Ermächtigungsübertragungen gemäß §
22 GemHVO NRW sowohl im Ergebnisplan als auch im Finanzplan vorgenommen. Übertragene Ermächtigungen wirken sich erst in dem Jahr aus, in dem sie in Anspruch genommen
werden. Das bedeutet, dass das Jahr, aus dem die Ermächtigungen übertragen werden,
durch die Übertragungen nicht belastet wird.
Für den Fall, dass sich nach Kenntnisnahme der Ermächtigungsübertragungen im Rat Sachverhalte ergeben, die im Rahmen des noch offenen Jahresabschlusses 2012 periodengerecht in das Jahr 2012 gebucht werden müssen, wurde eine entsprechende Reduzierung/
Erhöhung vorgenommen.
Die Auflistung der nach periodengerechter Verbuchung verbliebenen Ermächtigungsübertragungen ist unter Punkt 7 der Gliederungsübersicht des Jahresabschlusses zu finden.
6. CHANCEN UND RISIKEN FÜR DIE KÜNFTIGE ENTWICKLUNG DER GEMEINDE
Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise wurden die Annahmen zur Haushaltsplanung 2009
innerhalb weniger Monate zur Makulatur. Steuerausfälle in Millionenhöhe, insbesondere bei
der Gewerbe- und dem Anteil an der Einkommensteuer, haben Moers empfindlich getroffen.
Nach deutlichen Gewerbesteuerüberschüssen in den Jahren 2010 und 2011 zeigt der Verlauf des Jahres 2012 wieder einen Rückgang der Gewerbesteuererträge. So weist das
Rechnungsergebnis des Jahres 2012 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis eine leichte
Verschlechterung zum Planansatz aus. Die Gewerbesteuererträge im Jahre 2013 werden
wahrscheinlich auch unter dem Planansatz liegen.
Die Erträge der Gewerbesteuer werden auch weiterhin Schwankungen unterliegen. Wie sich
die zukünftigen Beträge entwickeln, kann vor dem Hintergrund der derzeitigen Wirtschaftsentwicklung im europäischen Raum nicht abgeschätzt werden. Auch in welchem Umfang
sich in den kommenden Jahren die Einkommensteueranteile entwickeln werden, bleibt abzuwarten.
18/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 4
Die Einsparbemühungen von Politik und Verwaltung sind daher weiter beizubehalten. Der
geforderte „Bundes- und Landesbeitrag“ liegt neben einer verlässlichen und ausreichenden
Finanzierung über Zuweisungen insbesondere auch in einer konsequenten Umsetzung des
Konnexitätsprinzips, so dass mit jeder Aufgabenübertragung auch zugleich eine dafür ausreichende Finanzausstattung vorgesehen wird.
Mit dem genehmigten Haushaltssanierungsplan hat sich die Stadt Moers verpflichtet, den
Haushaltsausgleich in unterschiedlich großen jährlichen Konsolidierungsschritten zu erreichen. Das Risiko der Planungssicherheit im Haushaltssanierungszeitraum liegt ausschließlich bei der Stadt Moers. Gemäß dem aufgestellten Haushaltssanierungsplan bis zum Jahr
2021 wird ein Haushaltsausgleich unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe des Landes
erstmals wieder im Jahr 2018 erreicht. Ab dem Jahr 2021 ist die Stadt Moers selber wieder in
der Lage den Haushaltsausgleich aus eigenen Mitteln zu schaffen. Die allgemeine Rücklage
wird nach jetzigem Planungsstand bis zum Jahr 2017 sinken, bleibt aber dauerhaft positiv
und wird ab 2018 voraussichtlich kontinuierlich wieder steigen. Sollten sich die Prognosen
der Haushaltsplanung oder die Annahmen der Wirkungen der im Haushaltssanierungsplan
benannten Konsolidierungsmaßnahmen nicht realisieren, muss die Stadt Moers entsprechende zusätzliche Kompensationsmaßnahmen ergreifen. Die Stadt Moers ist dann gesetzlich verpflichtet, den Haushaltssanierungsplan fortzuschreiben, um auf diese Änderungen,
die den Haushaltsausgleich gefährden, reagieren zu können.
Das strukturelle Defizit der mittelfristigen Planung wird überwiegend durch die Inanspruchnahme von kurzfristigen Krediten zur Liquiditätssicherung gedeckt. Aufgrund der unterjährigen Schwankungen in der benötigten Liquiditätshöhe wurde der kurzfristige Kreditbedarf für
den Haushalt 2012 auf 220 Mio. EUR erhöht. Der Stand zum 31.12.2013 beträgt 265 Mio.
EUR. Nach dem Planungstand des Haushaltes 2014 wird Ende 2014 ein Betrag von 275
Mio. EUR erreicht sein.
Der steigende Stand der kurzfristigen Kredite zur Liquiditätssicherung beeinträchtigt die finanzielle Situation der Stadt Moers und birgt in Bezug auf die ungewisse Entwicklung des
Zinsniveaus auch weiterhin erhebliche Risiken. Die dann hierfür anfallenden Zinsen – bei
einem Anstieg der Zinsen – werden den jeweiligen Ergebnisplan zukünftig stärker belasten.
Daher bleibt die Liquiditätsentwicklung ein sorgfältig zu beobachtender Bereich und es wird
deutlich, dass neben dem Problem des erheblichen Eigenkapitalverzehrs in den Folgejahren
auch ein Liquiditätsproblem gegeben ist.
Moers, 19. August 2014
Christoph Fleischhauer
Bürgermeister
Wolfgang Thoenes
Stadtkämmerer
19/19
Lagebericht
zum
Jahresabschluss
der
Stadt
Moers
zum
31.12.2012
Anlage 1 zum Lagebericht
Angaben gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW - Ratsmitglieder
lfd.
Nr.
Name
Vorname
Mitgliedschaft im Organ
Ausgeübter Beruf
1
Brohl
Ingo
Aufsichtsrat Moers Kultur GmbH (bis 05.12.2012)
Selbstständig
Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Aufsichtsrat Schlosstheater Moers GmbH
Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den
Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg
stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR
2
Brohl
Klaus
Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
Beirat Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH
Elektromeister
stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers,
Neukirchen-Vluyn und Rheinberg
stellv. Mitglied Verwaltungsrat Sparkasse am Niederrhein
Beisitzer im Aufsichtsrat Stadtwerke Dinslaken GmbH
Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
3
Cikoglu
Atilla
Gesellschafterversammlung Betriebsgesellschaft Radio
Wesel mbH & Co. KG
Regierungsangestellter
Widerspruchsausschuss Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEGstellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers,
Neukirchen-Vluyn und Rheinberg
4
Cremer
Claus
stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers,
Neukirchen-Vluyn und Rheinberg
Sozialarbeiter
5
Ellinger
Siegmund
Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH
Diplom-Ingenieur
stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers,
Neukirchen-Vluyn und Rheinberg
Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR
6
Elsenbruch
Ursula
Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Sekretärin
stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers,
Neukirchen-Vluyn und Rheinberg
stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR
1/11
Anlage 1 zum Lagebericht
lfd.
Nr.
Name
Vorname
Mitgliedschaft im Organ
Ausgeübter Beruf
7
Ey
Helmut
Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische
Entwässerungsgenossenschaft -LINEG-
Bergbauingenieur i.R.
Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den
Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg
stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
8
Fabianski
Wolfgang
Beirat Wohnungs-Verwaltungsgesellschaft Moers mbH & Co.
KG
Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgesellschaft -LINEG-
Chemielaborant
Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den
Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg
9
Fenger
Joachim
10
Freund
Barbara
11
Gaida
Helmut
stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbegebiet Genend GmbH
Verwaltungsrat wir-4 Wirtschaftsförderung, AöR
Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEGVerbandsversammlung Sparkassenzweckverband für den
Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg
Aufsichtsrat Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau
GmbH
Kaufmann
Grundschulrektorin a.D.
Lehrer i.R.
stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH
stellv. Aufsichtsratsvorsitzender STADTBAU Moers GmbH
12
Glocker
Brigitte
13
14
Gröger
Hackstein
Lothar
Heinz-Gerd
stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsbau Stadt Moers
GmbH
Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den
Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg
Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH
Lehrerin
Diplom Ingenieur
Rentner
Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEGAufsichtsrat MoersMarketing GmbH
15
Heller
Heidelinde
Verwaltungsrat wir-4 Wirtschaftsförderung, AöR
Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwäs- Innenarchitektin
serungsgenossenschaft -LINEGAufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Beirat Wohnungs-Verwaltungsgesellschaft Moers mbH & Co.
KG
2/11
Anlage 1 zum Lagebericht
lfd.
Nr.
Name
Vorname
Mitgliedschaft im Organ
Ausgeübter Beruf
16
Hemkes
Gabriele
Gesellschaftsversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH
Hausfrau
Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEG-
17
Höhr
Carsten
stellv. Mitglied Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, NeukirchenVluyn und Rheinberg
stellv. Mitglied Gesellschaftsversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH
Lehrer
Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEGstellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckver-band für den Kreis Wesel und die Städte Moers,
Neukirchen-Vluyn und Rheinberg
18
Hohmann
Hartmut
stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Aufsichtsrat Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau
GmbH
Diplom Soziologe
Aufsichtsrat Moers Kultur GmbH
stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender Projektgesellschaft Schulsanierung
Moers mbH
Aufsichtsrat Schlosstheater Moers GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender STADTBAU Moers GmbH
stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung,
AöR
19
Hübel
Brigitte
Aufsichtsratsvorsitzender Wohnungsbau Stadt Moers GmbH
Aufsichtsrat Moers Kultur GmbH
Fotografin
Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Aufsichtsrat Schlosstheater Moers GmbH
Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den
Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg
20
Kaenders
Gabriele
stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung,
AöR
stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Rentnerin
stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers,
Neukirchen-Vluyn und Rheinberg
Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
3/11
Anlage 1 zum Lagebericht
lfd.
Nr.
Name
Vorname
Mitgliedschaft im Organ
Ausgeübter Beruf
21
Kallmann
Erich
Gesellschaftsversammlung Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH
Maschinenbauschlosser
22
Köhler
Ulrich
stellv. Mitglied Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH
stellv. Vorsitzender Aufsichtsrat Moers Kultur GmbH
Angestellter
Aufsichtsrat Projektgesellschaft Schulsanierung Moers
GmbH
stellv. Vorsitzender Aufsichtsrat Schlosstheater Moers GmbH
Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH
23
24
25
Komp
Krokowski
Küster
HeinzWerner
Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH
Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEG-
Elisabeth
stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Verwaltungsangestellte
Claus Peter
Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEGstellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Maschinenbautechniker
Werkmeister
Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
26
Laakmann
Otto
Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den
Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg
Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
Lehrer i.R.
stellv. Mitglied Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH
2. stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender Sparkasse
am Niederrhein
Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den
Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg
27
Maas
Dino
Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Aufsichtsrat Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau
GmbH
Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft
Königlicher Hof mbH
stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Aufsichtsrat Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH
Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den
Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg
stellv. Mitglied Verwaltungsrat Sparkasse am Niederrhein
Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH
stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH
4/11
Betriebswirt
Anlage 1 zum Lagebericht
lfd.
Nr.
Name
Vorname
Mitgliedschaft im Organ
Ausgeübter Beruf
28
Marschmann
Volker
Aufsichtsrat Biokraftgesellschaft Moers/Dinslaken GmbH
Diplom Ökonom
Aufsichtsratsvorsitzender ENNI Energie & Umwelt Niederrhein
GmbH
Aufsichtsrat Stadtwerke Dinslaken GmbH
Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
29
Mattus
Wolfgang
Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische
Entwässerungsgenossenschaft -LINEG-
Diplom Verwaltungswirt
Aufsichtsrat Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH
stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers,
Neukirchen-Vluyn und Rheinberg
Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH
30
Messerschmidt
Ralph
31
32
Meylan
Napp
Herbert
Heinrich
Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH
Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
Bauingenieur
Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH
Rentner
Diplom Agraringenieur
Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische
Entwässerungsgenossenschaft -LINEG33
Plückhahn
Ingo
Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR
Aufsichtsrat Moers Kultur GmbH
Designer
Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Aufsichtsrat Schlosstheater Moers GmbH
34
Reimann
Karl-Heinz
stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
Aufsichtsrat Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH
Elektrohauer
Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH
Verbandsversammlung Rheinischer Sparkassen- und
Giroverband
Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den
Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg
Verwaltungsratsvorsitzender Sparkasse am Niederrhein
Mitglied Risikoausschuss Sparkasse am Niederrhein
Mitglied Bilanzprüfungsausschuss Sparkasse am Niederrhein
Beisitzer im Aufsichtsrat Stadtwerke Dinslaken GmbH
Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR
5/11
Anlage 1 zum Lagebericht
lfd.
Nr.
Name
Vorname
Mitgliedschaft im Organ
Ausgeübter Beruf
35
Rosendahl
Mark
Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH
Diplom Sozialwissenschaftler
stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Aufsichtsrat Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH
stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers,
Neukirchen-Vluyn und Rheinberg
Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH
stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Stellvertreter Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderungs - und Strukturentwicklungsgesellschaft Moers mbH
Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR
Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH
36
Rosendahl
Silvia
37
Rudatsch
Klaus
Reg.-Beschäftigte
Aufsichtsrat Biokraftgesellschaft Moers/Dinslaken GmbH
Steuerberater
Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Verwaltungsrat Sparkasse am Niederrhein
Mitglied Risikoausschuss Sparkasse am Niederrhein
Mitglied Bilanzprüfungsausschuss Sparkasse am Niederrhein
Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
38
Sandhofen
Axel
stellv. Vorsitzender Beirat WohnungsVerwaltungsgesellschaft Moers mbH & Co. KG
Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Diplom-Ingenieur
Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
39
40
Schmidt
Schmidtke
Maren
Christopher
Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den
Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg
Aufsichtsrat Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau
GmbH
Aufsichtsrat Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH
Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH
stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, NeukirchenVluyn und Rheinberg
stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir-4 Wirtschaftsförderung,
AöR
Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH
6/11
VHS-Kursleiterin
Kaufmann
Anlage 1 zum Lagebericht
lfd.
Nr.
Name
Vorname
Mitgliedschaft im Organ
Ausgeübter Beruf
41
Schmitz
Ute Maria
Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Krankengymnastin
42
Schneider
Hans-Jürgen
stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers,
Neukirchen-Vluyn und Rheinberg
Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische
Entwässerungsgenossenschaft -LINEG-
Angestellter
Aufsichtsrat Moers Kultur GmbH
stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Aufsichtsrat Schlosstheater Moers GmbH
stellv. Mitglied Verbandsversammlung SparkassenZweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers,
Neukirchen-Vluyn und Rheinberg
43
Scholten
Erika
stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Gesellschafterversammlung ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
Hausfrau
Aufsichtsrat Grafschaft Moers Siedlungs- und Wohnungsbau
GmbH
Gesellschafterversammlung Moers Kultur GmbH
Gesellschafterversammlung MoersMarketing GmbH
stellv. Mitglied Hauptversammlung Niederrheinische
Verkehrsbetriebe AG
Gesellschafterversammlung Schlosstheater Moers GmbH
44
Schröder
Cay-Jürgen
45
Seel
Gertrud
Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderungs- und
Strukturentwicklungsgesellschaft Moers mbH
stellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Industriekaufmann
Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
stellv. Mitglied Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH
zentrale Pflegedienstleitung
Stellvertreterin Gesellschafterversammlung Moers Kultur
GmbH
Stellvertreterin Gesellschaftsversammlung Schlosstheater
Moers GmbH
Gesellschafterversammlung Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH
Gesellschafterversammlung STADTBAU Moers GmbH
Gesellschafterversammlung Wohnungsbau Stadt Moers
GmbH
7/11
Anlage 1 zum Lagebericht
lfd.
Nr.
Name
Vorname
Mitgliedschaft im Organ
Ausgeübter Beruf
46
Slavernik
Karl Rudolf
stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir-4 Wirtschaftsförderung, AöR
Kaufmännischer Angestellter
47
Soylu-Kara
Sibel
Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEG-
Finanzfachfrau
48
Süßer
Paul
stellv. Mitglied Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband
für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg
Berufsschullehrer
49
Temel
Ahmet
Stellvertreter Gesellschafterversammlung Grafschafter Gewerbepark
Genend GmbH
Diplom-Ingenieur
Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher
Hof
mbH
Stellvertreter Gesellschafterversammlung MoersMarketing GmbH
Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis
Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg
50
Terporten
Helga
stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR
Stellvertreterin Gesellschafterversammlung ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
Hausfrau
Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Hauptversammlung Niederrheinische Verkehrsbetriebe AG
stellv. Mitglied Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband
für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg
51
Thurow
Heike
Vorsitzende Beirat Wohnungs-Verwaltungsgesellschaft Moers mbH
& Co. KG
Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH
Schuhverkäuferin
Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR
52
van Dyck
Claudia
Beirat Wohnungs- Verwaltungsgesellschaft Moers mbH & Co. KG
Aufsichtsrat Moers Kultur GmbH
Hausfrau
Aufsichtsrat Schlosstheater Moers GmbH
53
Weist
Carmen
Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis
Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg
Aufsichtsratsvorsitzende Moers Kultur GmbH
Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Aufsichtsrat Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH
Aufsichtsratsvorsitzende Schlosstheater Moers GmbH
8/11
Verwaltungsangestellte
Anlage 1 zum Lagebericht
lfd.
Nr.
Name
Vorname
Mitgliedschaft im Organ
Ausgeübter Beruf
53
Weist
Carmen
Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH
Verwaltungsangestellte
54
Wienecke
Peter
Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH
Aufsichtsrat Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH
Ausbilder
Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher
Hof
mbH
Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische Entwässerungsgenosssenschaft -LINEGstellv. Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
Stellvertreter Gesellschafterversammlung Projektgesellschaft
Schulsanierung Moers mbH
Stellvertreter Gesellschafterversammlung STADTBAU Moers
GmbH
Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR
55
Wildschütz
Frank
Stellvertreter Gesellschafterversammlung Wohnungsbau Stadt
Moers GmbH
stellv. Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein
AöR
Elektrotechniker
stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR
56
Yetim
Ibrahim
Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
Geschäftsführer
Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
9/11
Anlage 1 zum Lagebericht
Angaben gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW - Verwaltungsvorstand
lfd.
Nr.
Name
Vorname
Mitgliedschaft im Organ
Ausgeübter Beruf
1
Ballhaus
Norbert
Verwaltungsratsvorsitzender ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Bürgermeister
Verwaltungsrat Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft Kreis Wesel
Aufsichtsrat Biokraftgesellschaft Moers/Dinslaken GmbH
Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
Gesellschafterversammlung Fernwärmeversorgung
Niederrhein GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender Grafschafter Gewerbepark
Genend GmbH
Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung, AöR
Vorsitzender Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH
Gesellschafterversammlung Stadtwerke Dinslaken GmbH
Vorstand Hartzing-Clausthal-Stiftung
Genossenschaftsrat Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft -LINEGstellv. Aufsichtsratsvorsitzender MoersMarketing GmbH (bis
29.10.2012)
Aufsichtsratsvorsitzender MoersMarketing GmbH (ab
29.10.)
Kommunalbeirat Provinzial Rheinprovinz
Verwaltungsrat Rheinische Versorgungskassen
Verwaltungsbeirat der rhenag Rheinische Energie AG
Verwaltungsrat Sparkasse am Niederrhein
Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den
Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg
Verwaltungsrat Stiftung Krankenhaus Bethanien
stellv. Kuratoriumsvorsitzender der Kulturstiftung Sparkasse
am Niederrhein
10/11
Anlage 1 zum Lagebericht
lfd.
Nr.
Name
Vorname
Mitgliedschaft im Organ
Ausgeübter Beruf
2
Rötters
HansGerhard
Vorstand ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
Erster Beigeordneter
Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH
Aufsichtsrat Projektgesellschaft Schulsanierung Moers mbH
Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH
stellv. Mitglied Verwaltungsrat wir4-Wirtschaftsförderung
3
Thoenes
Wolfgang
beratendes Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service
Niederrhein AöR
Stadtkämmerer
beratendes Mitglied Aufsichtsrat ENNI Energie & Umwelt
Niederrhein GmbH
Geschäftsführer Grafschafter Gewerbepark Genend GmbH
Stellvertreter Gesellschafterversammlung Grundstücksgesellschaft Königlicher Hof mbH
Vorstand Hanns-Albeck-Stiftung
Genossenschaftsversammlung Linksniederrheinische
Entwässerungsgenossenschaft -LINEGstellv. Mitglied Verbandsversammlung Sparkassen-Zweckverband für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg
beratendes Mitglied Verwaltungsrat wir4Wirtschaftsförderung, AöR
beratendes Mitglied Aufsichtsrat MoersMarketing GmbH
beratendes Mitglied Aufsichtsrat Wohnungsbau Stadt Moers GmbH
beratendes Mitglied Aufsichtsrat Projektgesellschaft
Schulsanierung Moers mbH
beratendes Mitglied Aufsichtsrat STADTBAU Moers GmbH
4
zum Kolk
Kornelia
beratendes Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service
Niederrhein AöR
Beigeordnete
5
Hormes
Lutz
beratendes Mitglied Verwaltungsrat ENNI Stadt & Service
Niederrhein AöR
Beigeordneter
(ab 01.03.2012)
Vorstand Deichverband Friemersheim
11/11
Anlage 5
Stadt Moers
Rechtliche Verhältnisse
1.
Gemeinderechtliche Grundlagen
Es gilt die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom
14. Juli 1994 mit der letzten Änderung vom 30. Juni 2009.
Mit Beschluss vom 16. September 1992 hat der Rat der Stadt Moers die Hauptsatzung für die Stadt Moers beschlossen. Diese wurde zuletzt am 21. Dezember
2011 geändert.
Die Stadt Moers ist eine kreisangehörige Gebietskörperschaft im Regierungsbezirk
Düsseldorf. Sie verwaltet ihr Gebiet nach den Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung.
Als Aufsichtsbehörde ist der Landrat des Kreises Wesel als untere staatliche Verwaltungsbehörde zuständig. Die obere Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung des
Regierungsbezirks Düsseldorf. Die oberste Aufsichtsbehörde ist der Innenminister
des Landes NRW.
Haushaltsjahr
Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.
Organe und Vertretungsbefugnis
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Moers nehmen durch die Wahl des Stadtrates
und der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie durch Bürgerbegehren und
Bürgerentscheid gemäß § 26 GO NRW an der Verwaltung der Stadt teil. Für die Einwohner der Stadt besteht diese Möglichkeit durch den Einwohnerantrag gemäß
§ 25 GO NRW.
1/5
Anlage 5
Stadtrat
Der Stadtrat ist das wichtigste Organ der Stadt Moers. Der Stadtrat der XV. Wahlperiode setzt sich wie folgt zusammen:
Mitglieder
SPD
CDU
FDP
Bündnis 90/Die Grünen
FBG
Die Linke / OLiLi
WRMM
22
16
6
5
3
3
1
56
Die Wahlzeit der Stadt-/Gemeinderatsmitglieder beträgt fünf Jahre.
Bezüglich der Mitglieder des Stadtrates verweisen wir auf den Lagebericht (Anlage 1
zum Lagebericht).
Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet
über alle grundlegenden Angelegenheiten der Stadt. Er kann die Beschlussfassung
über bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten auf
den Bürgermeister oder einen der Ausschüsse übertragen. Dies gilt nicht für die in
§ 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgeführten ausschließlichen Zuständigkeiten des Rates.
Der Stadtrat hat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse folgende Ausschüsse aus seiner
Mitte gebildet:
2/5
-
Ausschuss für Bauen, Grundstücken und Beteiligungen
-
Ausschuss für Bürgeranträge
-
Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt
-
Feuerwehrausschuss
-
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Moers
-
Hauptausschuss
-
Jugendhilfeausschuss
-
Kulturausschuss
-
Personalausschuss
-
Rechnungsprüfungsausschuss
-
Schulausschuss
Anlage 5
-
Sozialausschuss
-
Sportausschuss
-
Umlegungsausschuss
Darüber hinaus wurden folgende Beiräte gebildet:
-
Behindertenbeirat
-
Seniorenbeirat
-
Volkshochschulbeirat
-
Nachhaltigkeitsbeirat
Der Stadtrat überwacht die gesamte Verwaltung der Stadt und die Geschäftsführung
der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern
der Stadt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf die
Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verantwortlich für die Vertretung der
Stadt und die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges der gesamten Verwaltung (§ 62 GO NRW).
Die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger wählen einen Integrationsrat. Dieser
vertritt nach § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) die Interessen der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner in der
Stadt/Gemeinde. Er berät die städtischen Gremien in allen Angelegenheiten, die
ausländische Einwohnerinnen bzw. Einwohner betreffen. Ihm gehörten an:
Vorsitzender:
Olgun, Sait
Stellv. Vorsitzender:
Schulze, Thomas
Paskal, Senol
Ocakci, Cetin
3/5
Anlage 5
2.
Haushaltssicherungskonzept (HSK) und Haushaltsanierungsplan
Der Rat hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2011 die Haushaltsatzung mit ihren
Anlagen für das Jahr 2011 und 2012 beschlossen. Ebenso wurde die Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes ab 2012 bis 2017 beschlossen.
Mit Verfügung vom 1. März 2012 hat der Landrat des Kreises Wesel das
Haushaltssicherungskonzept für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 nicht genehmigt,
wodurch die Stadt Moers aufgrund der drohenden Überschuldung unter das
Nothaushaltsrecht fiel.
Um nicht dauerhaft im Nothaushaltrecht zu verbleiben ergibt sich für die Stadt Moers
für die kommenden Haushaltsjahre als Handlungsalternative die Beantragung der
freiwilligen Teilnahme am Stärkungspakt 2.
Der Landtag NRW hat als weiteren Baustein zur Hilfe notleidender Kommunen am
9. Dezember 2011 das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz)
beschlossen. Das Gesetz sieht in der 1. Stufe Konsolidierungshilfen des Landes i.H.v.
350 Mio. € jährlich über 10 Jahre von 2011 bis 2020 vor. Die Auszahlung der
Konsolidierungshilfe erfolgt in der Weise, dass ein Grundbetrag von 25,89 € je
Einwohner gewährt wird. Darüber hinaus werden Mittel nach dem Anteil an der
strukturellen Lücke zuzüglich der Zinslast aus Liquiditätskrediten der teilnehmenden
Gemeinde nach Maßgabe der Anlage zum Stärkungspaktgesetz gewährt.
Ab dem Jahr 2012 stellt das Land in der 2. Stufe weitere Mittel (2012: 65 Mio. €,
2013: 115 Mio. €, ab 2014 – 2020 jeweils 310 Mio. €) für Gemeinden zur Verfügung,
deren Haushaltsdaten des Jahres 2010 den Eintritt der Überschuldung in den Jahren
2014 bis 2016 erwarten lassen. Gemeinden, die die Voraussetzungen für die 2. Stufe
erfüllen können eine Konsolidierungshilfe bis zum 31. März 2012 bei der
Bezirksregierung beantragen.
Der Rat der Stadt hat am 29. März 2012 den Antrag zur Teilnahme gestellt, den die
Bezirksregierung Düsseldorf mit Bescheid vom 25. Mai 2012 positiv beschieden hat.
Der dazu notwendig aufzustellende Haushaltssanierungsplan (HSP) für die Jahre
2012 bis 2021 wurde vom Rat der Stadt am 26. September 2012 beschlossen.
Dieser wurde zur Genehmigung nach § 6 Abs. 2 des Stärkungspaktgesetzes der
Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt und von dieser am 29. November 2012
genehmigt.
4/5
Anlage 5
Die Haushaltssatzung 2013 wurde gem. des Stärkungspaktgesetzes am 5. Dezember
2012 vom Rat der Stadt Moers beschlossen. Die 1. Fortschreibung des
Haushaltssanierungsplanes wurde am 6. Februar 2013 beschlossen und von der
Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 27. Februar 2013 genehmigt. Damit
ist erstmals seit vielen Jahren eine rechtskräftige Haushaltssatzung erreicht. Dies
bedeutet, dass Rat und Verwaltung das Nothaushaltsrecht verlassen und wieder
eigenverantwortlich über Investitionen, Einstellungen und die Teilnahme an
Förderprogrammen im Rahmen des HSP entscheiden können.
5/5
Anlage 6
Stadt Moers
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 101 GO NRW
Haushaltsjahr 2012
LEGENDE
Inhaltsverzeichnis
Nr.
Bezeichnung
1.
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Verwaltungsleitung sowie
individualisierte Offenlegung der Organbezüge
2.
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
3.
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
4.
Risikofrüherkennungssystem
5.
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
6.
Interne Revision
7.
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung,
Geschäftsordnung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
8.
Durchführung von Investitionen
9.
Vergaberegelungen
10.
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
11.
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
12.
Finanzierung
13.
Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
14.
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
15.
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
16.
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Besserung der Ertragslage
1/23
Anlage 6
Vorbemerkung:
Nachfolgend berichten wir über unsere Feststellungen im Rahmen der Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsleitung in Anlehnung an den IDW Prüfungsstandard "Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
und der wirtschaftlichen Verhältnisse" nach § 53 HGrG (IDW PS 720), der inhaltlich
bei einigen Fragestellungen ergänzt, verändert bzw. erweitert worden ist.
Fragenkreis 1:
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Verwaltungsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan
für die Verwaltungsleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des
Überwachungsorgans zur Organisation für die Verwaltungsleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen der Gebietskörperschaft?
Die Organe der Stadt Moers sind der Rat (Überwachungsorgan) und der
Bürgermeister (Verwaltungsleitung).
Die Hauptsatzung enthält die gesetzlich vorgesehenen Regelungen zur
Zuständigkeit des Rates, zur Bildung von Ausschüssen, zu Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall, zur Genehmigung von Rechtsgeschäften,
zur Stellung des Bürgermeisters, zur Zahl der Beigeordneten und zur
Zuständigkeit für dienstrechtliche Entscheidungen/Ämter mit leitender Funktion.
Der Rat der Stadt Moers entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die
Gemeindeordnung gemäß § 41 GO NRW vorbehalten sind.
Der Rat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Die „Zuständigkeitsordnung für
die Stadt Moers“ regelt die Zuständigkeit des Rates, seiner Ausschüsse und die
des Bürgermeisters sowie deren jeweilige Entscheidungsbefugnisse. Gemäß § 18
Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bürgermeister in den Angelegenheiten,
die ihm durch Gesetz, die Hauptsatzung, die Zuständigkeitsordnung oder sonstige
Bestimmungen zur Erledigung übertragen wurden. Der Bürgermeister
entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Angelegenheiten nach § 41
GO NRW in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Zu den Geschäften der laufenden
Verwaltung zählt die Verfügung über bereitgestellte Haushaltsmittel bis zu einer
Höhe von 50.000 € im Einzelfall (vgl. § 18 Abs. 3 der ZustO). Zu den Aufgaben
2/23
Anlage 6
des Bürgermeisters zählt zusätzlich auch die Vergabe von Aufträgen in
unbeschränkter Höhe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, wenn es sich
dabei um die Ausführung innerhalb eines Grundsatzbeschlusses des Rates oder
eines Ausschusses handelt (vgl. § 18 Abs. 4 der ZustO).
Die „Ehrenordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Moers“ regelt die
Auskunftspflichten der Mandatsträger und deren Veröffentlichung.
Die Leitung der Verwaltung ist gesetzlich dem Bürgermeister übertragen (vgl.
§ 62 Abs.1 GO NRW). Der Bürgermeister hat die Geschäftsbereiche der
Verwaltung wie aus dem Dezernatsverteilungsplan ersichtlich verteilt. Der
Bürgermeister und die vier Beigeordneten (siehe hierzu § 11 der Hauptsatzung)
bilden zusammen den Verwaltungsvorstand (vgl. § 70 GO NRW). Der
Verwaltungsvorstand tagt wöchentlich. Die Beratungsergebnisse werden
dokumentiert. Die getroffenen Regelungen werden inhaltlich den Bedürfnissen
der laufenden Geschäftsabwicklung gerecht.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und
wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Der Rat der Stadt Moers trat im Berichtsjahr zu 7 Sitzungen zusammen. Die
Sitzungen haben am 15.02., am 28.03., am 23.05., am 04.07., am 26.09., am
21.11. und am 05.12.2012 stattgefunden.
Der Hauptausschuss hat im Haushaltsjahr 2012 elfmal getagt.
Niederschriften wurden für alle vorgenannten Sitzungen erstellt.
c) In welchen weiteren Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125
Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes sind die einzelnen Mitglieder der
Verwaltungsleitung tätig?
Siehe hierzu die Anlage „Angaben gemäß § 95 Absatz 2 GO NRW – Verwaltungsvorstand“ im Lagebericht.
3/23
Anlage 6
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Verwaltungsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses
aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit
langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Offenlegung der Vergütung der Organmitglieder erfolgt im Anhang nicht, da
gesetzlich eine Angabepflicht im Anhang nicht vorgeschrieben ist.
Fragenkreis 2:
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen der Gebietskörperschaft entsprechenden
Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und
Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Der Bürgermeister der Stadt Moers hat mit Wirkung vom 01.01.2008 in
mehreren Einzelverfügungen den Organisationsaufbau der Stadtverwaltung neu
geregelt. Die Gliederung der Verwaltung in Ämter ist 2008 durch die
Fachbereichsstruktur ersetzt worden. Die jeweiligen Arbeitsbereiche und
Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse sind durch spezielle Organisationsverfügungen festgelegt worden. Die wesentlichen Regelungen sind in den
Organigrammen der zehn Fachbereiche zusammenfassend dargestellt. Der
Personalausschuss als federführender Ausschuss des Rates der Stadt Moers für
Organisations- und Personalangelegenheiten wird über grundlegende
Veränderungen laufend unterrichtet. Daneben wird ein Dezernatsverteilungsplan
geführt, der die Verwaltungsgliederung und Geschäftsverteilung auf die
Beigeordneten verdeutlicht. Die Fraktionen und Ratsmitglieder haben den
aktuellen Plan im März 2012 zur Kenntnis erhalten. Er ist im Übrigen auf der
Homepage der Stadt Moers in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht.
Mit dem 15.01.2013 ist die allgemeine Dienstanweisung für die Stadtverwaltung
Moers (ADA) in Kraft getreten. Die Allgemeine Dienstanweisung für die
Stadtverwaltung Moers enthält Regelungen zur internen Organisation sowie zu
Geschäftsabläufen, die für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung einschließlich
der Mitarbeitenden in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen verbindlich sind. Die
ADA wird in regelmäßigen Abständen, zuletzt zum 01.04.2014, aktualisiert.
Darüber hinaus existieren bei der Stadt Moers (einschl. der eigenbetriebs-
4/23
Anlage 6
ähnlichen Einrichtungen) formelle Dienstanweisungen bzw. -vereinbarungen.
Hierzu gehören seit dem 01.11.2009 insbesondere die „Dienstanweisung zur
Regelung der Finanzbuchhaltung für die Stadt Moers.“
Verfahrensanweisungen zu aktuellen Themen und Problemlagen werden in Form
von Einzel- oder Rundverfügungen erlassen.
Diese Regelungen gelten sowohl für die Fachbereiche der Kernverwaltung wie
auch die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und kommen somit auch dort zur
Anwendung.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan
verfahren wird? Orientiert sich der Verwaltungsaufbau an den Produktbereichen der Verwaltung?
Es haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben. Der Verwaltungsaufbau
orientiert sich weitgehend an den Produktbereichen. Nur in den Fällen, wo eine
Bündelung den bisherigen Organisationsprinzipien zu gegenläufig war bzw. zu
unübersichtliche Einheiten ergeben hätte, ist davon abgewichen worden. Dies
betrifft insbesondere den Produktbereich 01 - Innere Verwaltung.
c)
Hat die Verwaltungsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen
und dokumentiert?
Um den Schutz vor Korruption zu verbessern, wurde bei der Stadt Moers bereits
1999 ein Handlungskonzept zur Vermeidung von Manipulation und Korruption in
Kraft gesetzt, das einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Korruptionsvorbeugung enthielt. Dieses Konzept ist 2010 aktualisiert und als Dienstanweisung mit noch höherer Verbindlichkeit versehen worden. Im Juli 2012
erfolgte eine erneute Aktualisierung der Dienstanweisung. Darin sind sowohl
Regelungen zur Annahme von Geschenken oder Bargeld als auch Verfahrensregeln (Korruptionsansprechpartner in Verdachtsfällen innerhalb der Verwaltung,
Umgang mit solchen Fällen, Vier-Augen-Prinzip, Dienst- und Fachaufsicht usw.)
enthalten. Die Regelungen gelten auch für die rechtlich unselbstständigen
Einrichtungen. Im Dezember 2012 erfolgte eine flächendeckende Neueinschätzung der Arbeitsplätze in korruptionsgefährdeten Bereichen bei der
Stadtverwaltung Moers. Hierzu wurde eine entsprechende Übersicht erstellt und
der Aufsichtsbehörde (Landrat Kreis Wesel) vorgelegt.
5/23
Anlage 6
Die Auswirkungen der Neufassung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW in
§ 19 (Präventionsmaßnahmen entsprechend des Grades der jeweiligen
Korruptionsgefährdung) und § 21 (Rotationsprinzip) werden in nächster Zeit
geprüft.
Korruptionsfälle gab es in den letzten Jahren nicht. Seit dem 01.01.2009 sind die
Fachbereiche dezentral für ihren Ressourcenverbrauch verantwortlich und haben
eigene Budgetverantwortung. Die Einhaltung der Korruptionsprävention wird
dabei durch die jeweiligen Leitungsverantwortlichen sichergestellt.
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche
Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Als Richtlinien für wesentliche Entscheidungsprozesse gibt es Arbeits- bzw.
Dienstanweisungen und Stellenbeschreibungen. Die Dienstanweisungen der Stadt
Moers finden Anwendung.
Auftragsvergaben an Fremdfirmen werden aufgrund der vergaberechtlichen
Vorgaben (VOL, VOB, VOF) und der Dienstanweisung über die Vergabe von
Leistungen und Bauleistungen (Vergabeordnung) im Jahr 2012 in der Fassung
vom 27.09.2010 abgewickelt.
Die Arbeitsanweisungen zur Niederschlagung, Stundung und Erlass befinden sich
in der Dienstanweisung zur Regelung der Finanzbuchhaltung.
Der Kreis Wesel hat für das Haushaltsjahr 2012 einen Kreditrahmen für
Einzelmaßnahmen, deren Pflichtcharakter und / oder Rentierlicheit hinreichend
dargelegt wurden genehmigt.
Anhaltspunkte dafür, dass die oben aufgeführten Anweisungen nicht eingehalten
wurden, haben sich nicht ergeben.
6/23
Anlage 6
e) Besteht eine ordnungsmäßige
Grundstücksverwaltung, EDV)?
Dokumentation
von
Verträgen
(z. B.
Bezüglich der Verwaltung von allgemeinen Verträgen wird im Dezernat I/
Fachbereich Finanzen/ Fachdienst Haushaltswirtschaft eine zentrale Akte aller
wesentlichen Verträge vorgehalten. Eine elektronische Vertragsdatenbank
befindet sich im Aufbau. Die Verträge zur Grundstücksverwaltung sowie zu
Grunddienstbarkeiten werden im Dezernat I von Fachbereich 2 / Fachdienst
Liegenschaften verwaltet.
Fragenkreis 3:
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a)
Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und
Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge
von Projekten – den Bedürfnissen der Gebietskörperschaft?
Das Planungswesen – im Wesentlichen die Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplanes sowie die Planung und Durchführung von über den täglichen Arbeitsablauf hinausgehenden einzelnen größeren Maßnahmen – entspricht auch im Hinblick auf den Planungshorizont und der Fortschreibung der Daten den Bedürfnissen der Kommune. Der Haushaltsplan wird bis zum Beginn des Planungsjahres
erstellt und durch das zuständige Gremium beschlossen. Die mittelfristige
Finanzplanung nach § 84 GO NRW umfasst die drei Folgejahre.
b)
Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
In den einzelnen Fachbereichen werden unterjährig Abweichungen zur Haushaltsplanung identifiziert, um die Steuerungspotentiale nutzen zu können.
Im Rahmen der Teilnahme an der zweiten Stufe des Stärkungspaktes des Landes
NRW werden zum 30.06., 30.09. und 31.12. Controlling Berichte erstellt.
7/23
Anlage 6
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe
und den besonderen Anforderungen der Gebietskörperschaft?
Im Fachbereich 2 sind 47 Mitarbeiter beschäftigt. Der FB 2 besteht im Bereich
des Finanzwesens aus den typischen Aufgaben der Kämmerei (Zentrales Finanzmanagement), Festsetzung und Erhebung kommunaler Steuern und Stadtkasse
(einschließlich Vollstreckung) / Zahlungsabwicklung. Das Rechnungswesen
entspricht der Größe und den besonderen Anforderungen einer kommunalen
Rechnungslegung. Bei den typischen Aufgaben der Kämmerei (Zentrales
Finanzmanagement) unterschreitet der Stellenanteil der Stadt Moers nach
Meinung der GPA den Vergleichswert mit anderen Kommunen im Vergleichsjahr
2007. Hier wäre eine Verstärkung mittelfristig überlegenswert, welche aufgrund
der besonderen Haushaltsituation aber bisher nicht vorgenommen worden ist.
Die Stadt Moers verfügt nicht über eine detaillierte Kostenarten- und Kostenstellenrechnung.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a. eine laufende
Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Die Kreditüberwachung und Liquiditätskontrolle erfolgt im FB 2. Die Verwaltung
umfasst auch die Kontierung der Zins- und Tilgungsleistungen. Für Neuaufnahmen und Prolongationen von Krediten werden Vergleichsangebote
eingeholt. Neben einer laufenden unterjährigen Kreditüberwachung erfolgt eine
endgültige Abstimmung der Kredite einmal jährlich zum Ende eines Haushaltsjahres.
Die Liquiditätssicherung der Stadt Moers erfolgt neben einer Jahresplanung des
Finanzbedarfs durch die tägliche Finanzplanung aufgrund bekannter Zahlungseinund –ausgänge und über die Bewirtschaftung des Kassenkredites. Diese
Planungen stellen die Grundlage für die Liquiditätssicherung dar.
Die freien Geldmittel werden entsprechend verzinslich angelegt. Bei kurzfristigem
Finanzbedarf können auch Kassenkredite in einer Höhe bis zu
240.000.000,00 EUR in Anspruch genommen werden. Der Betrag der Kassenkredite entspricht der in der Haushaltssatzung vom 20. Juli 2011 festgelegten
Höhe.
8/23
Anlage 6
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und
haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen
nicht eingehalten worden sind?
Die Stadt Moers verfügt über kein zentrales Cash-Management. Vergleiche Ausführungen zu 3 d).
f)
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt
werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass
ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Die Abrechnung der Leistungen aus der Verwaltungstätigkeit sowie das
Anfordern von ggf. zu leistenden Abschlagszahlungen auf Steuerforderungen
oder anderen öffentlich-rechtlich bzw. privatrechtlichen Leistungsentgelten
erfolgt durch die eingerichtete Organisation im FB 2 und die jeweiligen anderen
Fachbereiche. Dem Forderungsmanagement der Stadt Moers liegt die
Dienstanweisung zur Regelung der Finanzbuchhaltung für die Stadt Moers vom
26.10.2009 zugrunde.
Mahnungen aller fälligen Forderungen erfolgen grundsätzlich einmal monatlich.
g) Existiert ein Controlling in der Verwaltung und wie ist es organisiert?
Ein flächendeckendes Controlling in der Verwaltung liegt nicht vor, dezentral
erfolgt ein Controlling in den einzelnen Dezernaten auf der Ebene der jeweiligen
Fachbereiche. Wir verweisen auch auf die Ausführungen unter 3 b).
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder
Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine
wesentliche Beteiligung besteht?
Der Stadt Moers sind 6 unmittelbare und 5 mittelbare verselbständigte Aufgabenbereiche zugeordnet, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht.
Zudem hat die Stadt 2 Eigenbetriebe. Die Überwachung und Steuerung der
unmittelbaren Unternehmen und der Eigenbetriebe erfolgt anhand von
Wirtschaftsplänen und Jahresprüfberichten. Die mittelbaren Unternehmen
werden durch die Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen der jeweiligen
Mutterunternehmen gesteuert. Der Stadt Moers werden sämtliche Einladungen
und Niederschriften von Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen zur Kenntnis und eventuellen Stellungnahme im Vorfeld der Sitzungen
zugeleitet. Es besteht ein Quartalsberichtwesen. Die Unternehmen melden
9/23
Anlage 6
viermal im Jahr einen Forecast, damit die Verwaltung bei wesentlichen
Abweichungen zum Wirtschaftsplan gegebenenfalls nötige Maßnahmen ergreifen
kann.
Fragenkreis 4:
Risikofrüherkennungssystem
a)
Hat die Verwaltungsleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert
und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken
rechtzeitig erkannt werden können?
Ein dokumentiertes Risikofrüherkennungssystem war im Haushaltsjahr 2012
nicht eingerichtet.
Seit 2012 nimmt die Stadt Moers an der zweiten Stufe des Stärkungspaktes des
Landes NRW teil. Hierbei werden von der Bezirksregierung quartalsweise
Haushaltsberichte eingefordert.
Um finanzielle Risiken zu identifizieren, werden die Haupteinnahmequellen
wöchentlich überwacht. Budgetüberschreitungen sind nur nach Genehmigung
durch den Fachbereich Finanzen möglich. Weiterhin ist den Fachbereichen die
Verpflichtung auferlegt worden, Abweichungen über 10% an den Kämmerer zu
melden. Somit sind alle finanziellen Risiken, die den Haushalt gefährden könnten
zu erfassen und gegebenenfalls in den Hauptausschuss der Stadt Moers zu
kommunizieren.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen?
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt
werden?
Die oben aufgeführten Maßnahmen sind verbesserungswürdig. Eine
Dokumentation des Risikofrüherkennungssystems befindet sich seit 2014 im
Aufbau.
c)
Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Eine Dokumentation erfolgte in 2012 nicht, da aufgrund der finanziellen
Haushaltssituation keine zusätzliche Stellenbesetzung vorgenommen wurde.
10/23
Anlage 6
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch
mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Verwaltungsprozessen und
Funktionen abgestimmt und angepasst?
Es werden ausschließlich die Informationen aus der Untersuchung der Haupteinnahmequellen und der Quartalsberichte verwertet.
Fragenkreis 5:
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Verwaltungsleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten
festgelegt? Dazu gehört:
·
Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
·
Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen
Beträgen eingesetzt werden?
·
Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und
in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen?
·
Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z. B. ob bestimmte Strategien
ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z. B. antizipatives Hedging)?
Die Verwaltungsleitung hat den Geschäftsumfang der oben genannten Produkte/Instrumente nicht festgelegt, da solche Produkte/Instrumente bei der
Stadt Moers nicht eingesetzt werden.
Strukturierte Produkte bedürfen der Genehmigung durch den Hauptausschuss.
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von
Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?
Siehe oben, es werden keine Derivate eingesetzt.
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Anlage 6
c) Hat die Verwaltungsleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
·
Erfassung der Geschäfte,
·
Beurteilung der Geschäfte zum Zwecke der Risikoanalyse,
·
Bewertung der Geschäfte zum Zwecke der Rechnungslegung,
·
Kontrolle der Geschäfte?
Siehe oben, es werden keine Derivate eingesetzt.
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging)
dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen auf Grund der
Risikoentwicklung gezogen?
Siehe oben, es werden keine Derivate eingesetzt.
e) Hat die Verwaltungsleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Siehe oben, es werden keine Derivate eingesetzt.
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Verwaltungsleitung im Hinblick auf die
offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen
geregelt?
Siehe oben, es werden keine Derivate eingesetzt.
Fragenkreis 6:
Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen der Gebietskörperschaft entsprechende Interne
Revision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch
eine andere Stelle (ggf. welche) wahrgenommen?
Eine interne Revision besteht nicht. Die örtliche Rechnungsprüfung ist ein
eigenständiger Bereich innerhalb der Kommunalverwaltung. Die Aufgaben der
örtlichen Rechnungsprüfung ergeben sich aus § 103 GO NRW sowie der
Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Moers.
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Anlage 6
b) Wie ist die Anbindung der internen Revision in der Verwaltung? Besteht bei
ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenskonflikten?
Die örtliche Rechnungsprüfung ist ein eigenständiger Bereich innerhalb der
Kommunalverwaltung. Die besondere Stellung ergibt sich auch aus § 104 GO
NRW.
Hiernach ist die örtliche Rechnungsprüfung dem Rat unmittelbar verantwortlich
und in ihrer sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar unterstellt. Sie ist frei von
fachlichen Weisungen. Aus diesem Grund besteht eine Gefahr von Interessenkonflikten nicht.
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der internen Revision
im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z. B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch
getrennt sind? Wann hat die interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der örtlichen Rechnungsprüfung im
Jahr 2012 waren die Vergabeprüfung, Kassenprüfungen, Vorprüfungen für das
Land. Im Rahmen dieser Prüfungen wurden die Unvereinbarkeit von Funktionen
sowie die Maßnahmen der Korruptionsprävention geprüft.
Die Wahrnehmung der originären Aufgabe der Korruptionsprävention zählt nicht
zu den übertragenen Aufgaben der Rechnungsprüfung. Eine gesonderte
Berichterstattung durch die Rechnungsprüfung findet aus diesem Grund nicht
statt.
d) Hat die Interne Revision ihre Schwerpunkte mit dem Abschlussprüfer
abgestimmt?
Eine Abstimmung über die eigenen Prüfungstätigkeiten der
Rechnungsprüfung mit dem Abschlussprüfer hat nicht stattgefunden
örtlichen
e) Hat die Interne Revision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche
handelt es sich?
Es wurden keine wesentlichen Mängel aufgedeckt.
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Anlage 6
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der
Internen Revision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision die
Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Es wurden keine wesentlichen Mängel aufgedeckt.
Fragenkreis 7
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung,
Geschäftsordnung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen
nicht eingeholt worden ist?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Verwaltungsleitung oder des
Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es wurden keine entsprechenden Kredite vergeben.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen
vorgenommen worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine solchen Anhaltspunkte ergeben.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht
mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden
Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Der Jahresabschluss 2012 wurde entgegen § 95 Abs. 3 GO NRW nicht innerhalb
der gesetzlichen Fristen von 3 Monaten aufgestellt.
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Anlage 6
Fragenkreis 8
Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen werden durch die Fachbereiche angemeldet und durch den
Kämmerer entsprechend Dringlichkeit bzw. anderen Faktoren genehmigt,
insofern wird die Finanzierbarkeit geprüft. Gemäß der Dienstanweisung zur
Durchführung eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches bei Investitionen oberhalb der
Wertgrenzen nach § 14 GemHVO NRW haben die Fachbereiche die Investitionen
vorab auf Wirtschaftlichkeit/Rentabilität zu prüfen.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des
Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken
oder Beteiligungen)?
Durch die einzelnen Bereiche werden gemäß der städtischen Vergabeordnung
bzw. dem Vergaberecht Preisangebote für Beschaffungen eingeholt,
dokumentiert und ausgewertet.
Die Dokumentation zur Preisermittlung sowie die Erhebung sind ausreichend, um
ein Urteil über die jeweilige Angemessenheit des Preises zu ermöglichen.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderung von Investitionen
laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Es wird empfohlen, einheitliche Regelungen zum Investitionscontrolling zu
schaffen. Die Budgetierung und die Veränderung von Investitionen sollten zeitnah
untersucht werden.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Bei einzelnen Baumaßnahmen haben sich Kostenüberschreitungen ergeben.
Insgesamt ist das Investitionscontrolling als verbesserungswürdig einzustufen.
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Anlage 6
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge
nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
Fragenkreis 9
Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen
(z. B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Hierzu wird auf den Vergabebericht 2012 verwiesen.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen,
Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen)
eingeholt?
Für Neuaufnahmen und Prolongationen von Krediten werden immer mehr als 10
Vergleichsangebote eingeholt.
Die Geldanlagen der Stadt Moers erfolgen in der Regel bei der Sparkasse Moers.
Wesentliche andere Geschäfte liegen nicht vor.
Fragenkreis 10
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Hat die Verwaltungsleitung dem Rat der Stadt Moers unterjährig über die
Entwicklung der Haushaltswirtschaft informiert?
Der Hauptausschuss der Stadt Moers, der die Aufgaben des Finanzausschusses
wahrnimmt, wird in jeder seiner Sitzungen vom Stadtkämmerer über den
aktuellen Haushaltssachstand informiert.
16/23
Anlage 6
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage
der Gebietskörperschaft und in die wichtigsten Verwaltungsbereiche?
Die Berichterstattung durch den Kämmerer hat den Anforderungen des Rates
entsprochen.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und
zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder
nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare
Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber
berichtet?
Das Überwachungsorgan wurde unterrichtet. Oben aufgeführte Geschäftsvorfälle
haben nach unserer Kenntnis nicht vorgelegen.
d) Zu welchen Themen hat die Verwaltungsleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet?
Es erfolgte keine Berichterstattung auf besonderen Wunsch.
e) Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Berichterstattung nicht in allen Fällen
ausreichend war?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt
vereinbart? Wurden Inhalte und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem
Überwachungsorgan erörtert?
Die Stadt Moers hat bei der GVV Kommunalversicherung VVaG in Köln eine
Vermögenseigenschadenversicherung abgeschlossen. Alle in einem Dienstverhältnis zur Stadt stehenden Personen, als auch die Mitglieder der Vertretungskörperschaften und ihrer Ausschüsse sowie Ratsmitglieder und Bürgermeister
sind ohne Zusatzvereinbarung in diese Versicherung einbezogen. Die Deckungssumme ist bei allen fahrlässig verursachten Dienstpflichtverletzungen, die zu
einem unmittelbaren Vermögensschaden der Stadt Moers führen, auf 50.000 € je
Schadenfall begrenzt.
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Anlage 6
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Verwaltungsleitung oder des
Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offen gelegt worden?
Auskunftsgemäß wurden im Wirtschaftsjahr keine Interessenkonflikte gemeldet.
Fragenkreis 11
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges
Vermögen?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir kein in wesentlichem Umfang offenkundig
nicht betriebsnotwendiges Vermögen aufgedeckt.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Unsere Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich
zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der
Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich hierzu keine Anhaltspunkte ergeben. Wir
weisen jedoch darauf hin, dass in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2009
gewisse Annahmen und Schätzungen getroffen worden sind, die Auswirkungen
auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögensgegenstände, Sonderposten und Schulden haben. Wesentliche Annahmen und Schätzungen erfolgen
in den Bereichen des Sachanlagevermögens, des Finanzanlagevermögens, der
Sonderposten und der Rückstellungen.
So wurden gemäß § 54 Abs. 1 GemHVO NRW im Rahmen der Erstellung der
Eröffnungsbilanz die Ermittlung der Wertansätze der Schulen auf der Grundlage
von Wiederbeschaffungszeitwerten durch geeignete Verfahren vorgenommen.
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Anlage 6
Die Stadt Moers hat ihre Schulen im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz
auf dieser Grundlage bewertet, jedoch gleichzeitig umfassende Sanierungsmaßnahmen der Schulen (sogenanntes Projekt PRO:SA) in einem Umfang von bis zu
ca. EUR 60 Mio. bis zum Jahr 2013 geplant. Die Sanierungsphasen 1 bis 4
wurden als Zugang bei der Bilanzposition „Schulen“ berücksichtigt. Bei der
Bewertung der Schulen wurde der Sanierungsbedarf zunächst nicht wertmindernd berücksichtigt. Insofern wurden für die durchgeführten Sanierungsphasen 1 und 2 im Haushaltsjahr 2009 und die Sanierungsphasen 3 und 4 im
Haushaltsjahr 2012 gemäß § 92 Abs. 7 GO NRW der Wertansatz der Schulen der
Eröffnungsbilanz abzüglich der Kosten der Neubauanteile entsprechend
reduziert.
Fragenkreis 12
Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden
wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Die Kapitalstruktur setzt sich zusammen aus dem Eigenkapital und dem
Sonderposten (interne Finanzierungsquelle) und den Rückstellungen sowie den
Verbindlichkeiten (externe Finanzierungsquelle). Die bestehenden Investitionsverpflichtungen werden über langfristige Kreditaufnahmen finanziert. Hierzu
wurde im Haushalt eine Kreditermächtigung für den Kernhaushalt der Stadt
Moers von 19.970.833 EUR festgesetzt.
b) Wie ist die Finanzlage der Gebietskörperschaft zu beurteilen, insbesondere
hinsichtlich der bestehenden Kredite für Investitionen und zur Liquiditätssicherung?
Die Finanzlage der Stadt war im Jahr 2012 jederzeit geordnet. Im Berichtsjahr
wurden Kredite in Höhe von 13.150.579,55 EUR bei gleichen Banken prolongiert
und Kredite in Höhe von 2.109.925,70 EUR auf andere Kreditinstitute
umgeschuldet. Der Höchststand des Kassenkredits betrug 220.000.000 EUR.
Dieser hat sich für das Jahr 2013 bereits deutlich auf maximal 250.500.000 EUR
erhöht.
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Anlage 6
Seit 2012 nimmt die Stadt Moers an der zweiten Stufe des Stärkungspaktes des
Landes NRW teil.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 05. Dezember 2012 die Haushaltssatzung mit
ihren Anlagen für das Jahr 2013 und am 06. Februar 2013 die erste
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes (HSP) beschlossen. Die
Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 27. Februar 2013 den Haushalt und den
Haushaltssanierungsplan genehmigt.
Am 27. November 2013 hat der Rat der Stadt Moers den Haushalt 2014 samt
zweiter Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes beschlossen. Die
Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 14. März 2014 den Haushalt und den
Haushaltssanierungsplan genehmigt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und die dritte
Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Jahr 2015 werden am 24.
September 2014 in den Rat der Stadt Moers eingebracht.
Der kurzfristige Kreditbedarf für den Haushalt 2014 wurde auf EUR 275 Mio.
erhöht. Mit der Teilnahme am Stärkungspakt 2 sind die Ergebnishaushalte ab
2018 wieder strukturell ausgeglichen, so dass ab diesem Zeitpunkt das
Eigenkapital wieder ansteigt.
c) In welchem Umfang hat die Gebietskörperschaft Finanz-/Fördermittel
einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und
Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Im Haushaltsjahr 2012 hat die Stadt Moers im investiven Bereich in Höhe von
TEUR 1.940 Finanz-/Fördermittel der öffentlichen Hand erhalten. Es haben sich
keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Vorgaben des Mittelgebers nicht beachtet
wurden.
20/23
Anlage 6
Fragenkreis 13
Eigenkapitalausstattung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme auf Grund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Im Berichtsjahr bestanden keine Finanzierungsprobleme. Mit der Teilnahme am
Stärkungspakt 2 ist ein durchgehend positives Eigenkapital geplant. Ein Risiko
sind allerdings mögliche Kreditrestriktionen und damit verbunden ggf. höhere
Kreditzinsen aufgrund der Eigenkapitalbestimmungen für Banken. Die
Auswirkungen können derzeit aber noch nicht sicher prognostiziert werden.
Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2012 4,7 % (31.12.2011
8,4 %).
Seit dem Jahre 2010 ist die Ausgleichsrücklage nicht mehr vorhanden. Somit
müssen die Mittel der allgemeinen Rücklage in Anspruch genommen werden, was
zu einer Verminderung der Eigenkapitalquote führt. Die Teilnahme am Stärkungspakt 2 führt planmäßig ab dem Jahr 2018 wieder zu steigenden Eigenkapitalquoten. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter 12. b).
Fragenkreis 14
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis der Gebietskörperschaft nach Produktbereichen zusammen?
Bezeichnung
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Finanzerträge
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
Ordentliches Ergebnis
Jahresergebnis
Ist Ergebnis 2012
EURO
218.905.281,96
-241.104.721,93
-22.199.439,97
6.848.024,66
-14.969.795,98
-8.121.771,32
-30.321.211,29
-30.321.211,29
21/23
Anlage 6
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen wurden im Haushaltsjahr 2012
nicht verzeichnet.
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis 2012 ist von einmaligen Vorgängen nicht entscheidend
geprägt worden.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere
Leistungsbeziehungen zwischen der Gebietskörperschaft und deren Eigengesellschaften bzw. Eigenbetrieben eindeutig zu unangemessenen Konditionen
vorgenommen werden?
Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Die Konzessionsabgabe wurde in voller Höhe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet.
Fragenkreis 15
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von
Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste
Nein.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um
welche Maßnahmen handelt es sich?
Nein.
22/23
Anlage 6
Fragenkreis 16
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Besserung der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Siehe hierzu Fragenkreis 15 sowie Erläuterungen im Lagebericht.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die
Ertragslage der Gebietskörperschaft zu verbessern?
Die Möglichkeiten, die Ertragslage zu verbessern, sind begrenzt. Dem Haushalt
2015 wird ein fortgeschriebener Haushaltssanierungsplan zugrunde liegen.
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Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Im Prüfungsbericht fasst der Abschlussprüfer die Ergebnisse seiner Arbeit insbesondere für jene Organe des Unternehmens zusammen, denen die Überwachung obliegt.
Der Prüfungsbericht hat dabei die Aufgabe, durch die Dokumentation wesentlicher
Prüfungsfeststellungen die Überwachung des Unternehmens durch das zuständige
Organ zu unterstützen. Er richtet sich daher - unbeschadet eines etwaigen, durch
spezialgesetzliche Vorschriften begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur
Einsichtnahme - ausschließlich an Organe des Unternehmens zur unternehmensinternen Verwendung.
Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2002 zugrunde.
Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen der Organe des Unternehmens zu sein, und ist nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden, sodass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit
dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder
ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Prüfungsberichts und/oder Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach der Erteilung des Bestätigungsvermerks eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu
keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer Informationen dieses Prüfungsberichts zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er diese Informationen für
seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
G7AACN0
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
DokID: 11249
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2002
1. Geltungsbereich
7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden
zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer genannt) und ihren Auftraggebern über
Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben
ist.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers
(Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem
Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten
ergibt.
Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9)
nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.
(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch
zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem
Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die
Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu
Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des
Auftraggebers.
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
8. Mängelbeseitigung
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
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(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist
berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen
zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf
die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder
Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt
für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen
oder sonstige
Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung
eines Auftrages umfasst nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die
Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten
gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein
Anlass ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf
Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem
Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person
des öffentlichen Rechts
oder von einem öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die
Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte
Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist.
Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber
unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die
nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines
Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3)
Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch
Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der
Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen
Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen,
Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden.
(2)
Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die
Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte
und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen
Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt
insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übernehmen.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich
erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des
Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.
6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers
Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom
Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe,
Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und
Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
9. Haftung
(1)
Für gesetzlich vorgeschriebene
beschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
(2)
Prüfungen
gilt
die
Haftungs-
Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall
Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem.
§ 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn
eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber
begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer
Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in
mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt
mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun
oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden
Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem
Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis
zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf
das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich
vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(3)
Ausschlußfristen
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von
einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis
erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen
wurde.
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.
52001
1/2002
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G7AACN0
DokID: 11249
10 Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1)
Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den
Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen
Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung
nicht stattfindet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der
Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis
auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht
oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher
Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen
wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht
übernommen.
12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(2)
Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3)
Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen.
Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1)
Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in
steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom
Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als
richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für
Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm
festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2)
Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der
Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen
wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig
vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit
zur Verfügung steht.
(3)
Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden
Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer
und
Gewerbesteuer
sowie
der
Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung
erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
(1)
Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über
alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es
sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen
handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2)
Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige
schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit
Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(3)
Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer
angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm
nach Nr. 3 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der
Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder
die
unterlassene
Mitwirkung
des
Auftraggebers
entstandenen
Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch
dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen
Gebrauch macht.
14. Vergütung
(1)
Der
Wirtschaftsprüfer
hat
neben
seiner
Gebühren- oder
Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die
Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse
auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner
Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2)
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf
Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen zulässig.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4)
Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein
Pauschalhonorar,
so
sind
mangels
anderweitiger
schriftlicher
Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert
zu honorieren.
(5)
Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer,
Einheitsbewertung
und
Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer,
sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen
Auftrages. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf
dem
Gebiet
der
Erbschaftsteuer,
Kapitalverkehrsteuer,
Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen
und
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
Sanierung,
Eintritt
und
Ausscheiden
eines
Gesellschafters,
Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.
15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1)
Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der
Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst
angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten
Schriftwechsel zehn Jahre auf.
(2)
Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der
Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen
herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem
oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel
zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die
Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der
Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber
zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
16. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
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