Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 17:31
Aktualisiert
27.01.18, 10:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Bürgermeister
- Dezernat I - Fachbereich 2 -
Moers, den 28.07.2014
Sitzungsvorlage Nr. 16/0078
Beratungsfolge
1.
Rat
öffentlich
Entscheidung
Sitzungsdatum
24.09.2014
wir4-Wirtschaftsförderung - AöR
hier: Vertreter in den Organen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Auf Vorschlag der Stadt Neukirchen-Vluyn werden in den Verwaltungsrat der wir4Wirtschaftsförderung gewählt:
1.
2.
3.
Herr BM Harald Lenßen
Herr Günter Zeller
Herr Heiko Haaz
Als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der wir4-Wirtschaftsförderung werden
gewählt:
1.
2.
3.
Herr Beigeordneter und Kämmerer Jörg Geulmann
Herr Jochen Gottke
Herr Markus Nacke
Auf Vorschlag der Stadt Rheinberg werden in den Verwaltungsrat der wir4Wirtschaftsförderung gewählt:
1.
2.
3.
Herr BM Hans-Theo Mennicken
Herr Ulrich Hecker
Herr Jürgen Madry
Als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der wir4-Wirtschaftsförderung werden
gewählt:
1.
2.
3.
Herr Thomas Bajorat
Herr Erich Weisser
Frau Claudia von Parzotka-Lipinski
Auf Vorschlag der Stadt Kamp-Lintfort werden in den Verwaltungsrat der wir4Wirtschaftsförderung gewählt:
1.
2.
3.
Herr BM Dr. Christoph Landscheidt
Herr Dr. Norbert Thiele
Herr Franz-Josef Furth
Als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der wir4-Wirtschaftsförderung werden
gewählt:
1.
Herr Erster Beigeordneter Dr. Christoph Müllmann
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2.
3.
Herr Heinz-Günter Schmitz
Herr Wolfgang Holzgräfe
Sachverhalt und Stellungnahme:
Die wir4-Wirtschaftsförderung teilt mit, dass die Städte Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg in den Sitzungen des jeweiligen Rates der Stadt neben dem Bürgermeister ihre
Vertreter im Verwaltungsrat der wir4 - Wirtschaftsförderung, Anstalt des öffentlichen
Rechts, vorgeschlagen haben.
Nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entsenden die Städte Kamp-Lintfort,
Neukirchen-Vluyn und Rheinberg je drei Mitglieder in den Verwaltungsrat der wir4Wirtschaftsförderung. Gemäß § 4 Absatz 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung werden
die Mitglieder des Verwaltungsrates von der Stadt Moers gewählt, dabei sind die Vorschläge
der entsendenden Städte zu berücksichtigen.
Nach § 114 a Absatz 8 GO NRW besteht der Verwaltungsrat aus dem vorsitzenden Mitglied
und den übrigen Mitgliedern. Den Vorsitz führt der Bürgermeister. Soweit Beigeordnete mit
eigenem Geschäftsbereich bestellt sind, führt derjenige Beigeordnete den Vorsitz, zu dessen
Geschäftsbereich die der Anstalt übertragenen Aufgaben gehören. Sind die übertragenen
Aufgaben mehreren Geschäftsbereichen zuzuordnen, so entscheidet der Bürgermeister über
den Vorsitz. Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Rat für die Dauer von
fünf Jahren gewählt; für die Wahl gilt § 50 Absatz 4 GO NRW sinngemäß. Die Amtszeit von
Mitgliedern des Verwaltungsrates, die dem Rat angehören, endet mit dem Ende der Wahlzeit
oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat. Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben
ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.
Demnach ist bestimmt, dass der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene
Bedienstete der Gemeinde regelmäßig Mitglied des entsprechenden Organs der
Gesellschaften ist, sofern mehrere Vertreter der Stadt die Mitgliedschaftsrechte in Organen
und Ausschüssen juristischer Personen privaten Rechts wahrnehmen. Weitere Mitglieder der
Organe werden von den Ratsmitgliedern bestellt oder zur Wahl vorgeschlagen. Der
Bürgermeister ist hierbei stimmberechtigt.
In Vertretung
Thoenes
Stadtkämmerer
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