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Sitzungsvorlage ENNI Stadt & Service Niederrh. AöR.pdf

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Daten

Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage ENNI Stadt & Service Niederrh. AöR.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
26.12.14, 17:31
Aktualisiert
27.01.18, 10:20

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Inhalt der Datei

ENNI Moers, den 28.10.2014 Sitzungsvorlage Nr. 16/0267 Beratungsfolge 1. Verwaltungsrat ENNI AöR öffentlich Ausblick auf die Gebührenentwicklung ‐ Vorlage 14 / Verwaltungsrat / 04.11.2014 ‐ Beschlussvorschlag: Kenntnisnahme Sitzungsdatum 04.11.2014 Der Verwaltungsrat nimmt den Ausblick auf die Gebührenentwicklung zur Kenntnis. Sachverhalt und Stellungnahme: Für das Wirtschaftsjahr 2015 sind die Gebühren zu kalkulieren. Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgaben‐ gesetz soll das Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten decken. Es erfolgt demnach eine Neufestsetzung, soweit die Gebühren an die Kosten‐ und Erlösentwicklung angepasst werden müs‐ sen oder andere Veränderungen zu berücksichtigen sind. Ausgangslage und allgemeine Planungsprämissen Maßgeblicher Faktor für die Gebührenentwicklung im Jahr 2015 ist der Tarifabschluss im TVöD, der eine stufenweise Entgelterhöhung in den Jahren 2014 und 2015 von 5,4 % vorsieht. In den vergan‐ genen Jahren wurden große Anstrengungen unternommen, um die betriebliche Leistungsfähigkeit zu optimieren. Größere Rationalisierungseffekte sind in den Unternehmenssparten daher kaum noch zu erwarten. Aus Tariferhöhungen resultierende Kostensteigerungen schlagen damit weitge‐ hend auf die Leistungserbringung durch. Weiterhin muss für bezogene Leistungen, Material‐ und sonstige betriebliche Aufwendungen von durchschnittlichen Steigerungen um 2 % ausgegangen werden. Die Tarife für Entsorgungsleistungen durch die Kreis Weseler Abfallgesellschaft können jedoch vor‐ aussichtlich unverändert angesetzt werden. Infolge der ungünstigen Konjunkturentwicklung ist mit weiterhin sehr niedrigen Wertstofferlösen zu rechnen. Ab dem Jahr 2015 wurde der ENNI AöR durch eine Änderung der Unternehmenssatzung die hoheit‐ liche Aufgabe „Stadtentwässerung“ übertragen. Für den Transport und die Behandlung des Abwas‐ sers hat sie den Genossenschaftsbeitrag an die LINEG zu entrichten. Dieser wird im Jahr 2015 vor‐ aussichtlich in nahezu unveränderter Höhe erhoben. Abfallentsorgung Einzelne Gebührentarife wurden zuletzt im Jahr 2014 angepasst. Folgende wesentliche Veränderungen sind in der Kalkulation 2015 anzusetzen: + 108 Tsd. € (aus Tarifabschluss)  Personalkosten Seite 1 von 4   abzudeckender Fehlbetrag Wertstofferlöse     Zusatzleerungen Restabfallbehälter weiterhin sinkend Bioabfallmengen noch leicht steigend, bei nahezu gleicher Behälterzahl Behälterbestand geringfügig abnehmend (Einführung Unterfluranlagen) Beratungs‐ und Reinigungsaufwand Unterflurbehälter höher als zunächst kalkuliert + 157 Tsd. € (aus Betriebsabrechnung 2011) ‐ 103 Tsd. € (sehr niedriges Niveau) Wirkung:  Die Gebühr für Restabfallbehälter steigt ca. um 2‐4 % (Bsp. 60 l Restabfall + 7,20 € auf 204,00 €/ Jahr).  Der Anstieg bei Bioabfallbehältern ist aufgrund Mengensteigerungen prozentual etwas hö‐ her (Bsp. 120 l Bioabfall + 2,40 € auf 39,60 €/ Jahr).  Die Gebühren für Zusatzleerungen, Sackabfuhr, Grünschnitt bleiben unverändert. Diese Ge‐ bühren sind an die voraussichtlich gleich bleibenden Entsorgungskosten gekoppelt.  Die Steigerung bei Unterflurbehältern liegen aufgrund der o.g. Erfahrungswerte beim gän‐ gigen Typ (5 m³, vierwöchentliche Leerung) bei ca. 10 %. Die Tarife sind aber immer noch attraktiv und liegen im Marktvergleich weiterhin günstig. Straßenreinigung Die Gebühren wurden zuletzt im Jahr 2012 angepasst. Folgende wesentliche Veränderungen sind in der Kalkulation 2015 anzusetzen:  Personalkosten + 69 Tsd. € (aus Tarifabschluss und internem Leis‐ tungsbezug für den Winterdienst)  Winterdienstkosten werden weiter durch die Extremwinter der vergangenen Jahre getrieben (2015 noch Abdeckung von Altfehlbeträgen). Weiterhin ist entsprechende Vorsorge in der Kalkulation für zukünftige Winterereignisse zu treffen. Für stark schwankende Faktoren sieht das Gebührenrecht die Verwendung von Durchschnittswerten (i.d.R. 5 Jahre) vor. Die‐ se wurden berücksichtigt. Wirkung:  Anstieg der Straßenreinigungsgebühren zwischen 3 ‐ 8 % (Bsp. Normalklasse + 0,15 €/ Ver‐ anlagungsmeter/ Jahr)  Geringer Anstieg der Winterdienstgebühren zwischen 3 – 4 % (Bsp. Winterdienstklasse II + 0,02 €/ Veranlagungsmeter/ Jahr) Friedhöfe Einzelne Gebührentarife wurden zuletzt im Jahr 2014 angepasst. Folgende wesentliche Veränderungen sind in der Kalkulation 2015 anzusetzen:  Personalkosten + 18 Tsd. € (aus Tarifabschluss)  Kalk. Kosten + 38 Tsd. € (aus der Herstellung von Kolumbarien und Grabfeldern)  Die Samstagsbestattungen haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Kalkuliert wird im Jahr 2015 mit rd. 90 Bestattungen. Dies hat zur Folge, dass nahezu an jedem Wo‐ Seite 2 von 4 chenende Bestattungen stattfinden. Um die normalen Abläufe nicht zu stören und die Be‐ setzung und Pflegetätigkeiten in der Woche zu optimieren sollen diese Zusatzleistung durch Mehrarbeit erbracht werden. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten i.H.v. rd. 13 Tsd. €. Wirkung:  Benutzungsgebühren (z.B. für Trauerhallen) und Verwaltungsgebühren stabil  Leichter Anstieg der Grabbereitungsgebühren, je nach Grabart zwischen 1 – 5 % (Bsp. Erd‐ bestattung + 8 €)  Die zusätzlichen Aufwendungen für die Samstagsbestattungen sind auf die Leistungen zu verteilen. Daraus resultiert eine zusätzliche Gebühr von 145 €/ Samstagsbestattung. Die bis‐ herige Zuschlagsregelung (30 %) wird angepasst.  Nutzungsgebühren  Kolumbarien: Die ursprüngliche Bewertung der Stadt Moers ging von einer gleichen Gewichtung der Herstellungskosten zwischen Grabfeldern und Kolumbarien aus (378 €/ Stelle). Die bisherigen Anlagen wurden an die Trauerhallen an Hauptfriedhof angelehnt. Die Flächen sind jedoch erschöpft. Die Ist‐Kosten der zuletzt freistehend gebauten An‐ lagen liegen bei rd. 943 €/ Stelle. Damit steigt der Gebührenbedarf ebenfalls um rd. 40 % an. Das Nutzungsrecht für einen Platz in einem Kolumbarium steigt damit auf rd. 1.800 € je Grabstelle.  Bei den sonstigen Nutzungsgebühren ergeben sich nur geringe Schwankungen. Eine Anpassung ist somit nicht notwendig. Stadtentwässerung (inkl. Kleinkläranlagen/ abflusslose Gruben) Einzelne Gebührentarife wurden zuletzt im Jahr 2013 durch die Stadt Moers angepasst. Folgende wesentliche Veränderungen sind in der Kalkulation 2015 anzusetzen:  Niedriger Abschlag an LINEG ‐ 104 Tsd. €  Erstattung der LINEG v. Investitionskosten + 511 Tsd. € (in 2014, Wirkung in Folgejahre)  Schmutzwassermenge weiterhin leicht sinkend  Unsicherheit bezüglich Vermögensbewertung bei Aufgabenübergang zum 01.01.2015 und daraus resultierender kalkulatorischer Kosten Wirkung:  Aufgrund der insgesamt stabilen Kostenentwicklung ist im Aufgabenübergang keine Anpas‐ sung sinnvoll.  Die Gebührenstruktur muss in Zukunft überdacht werden. Weiterhin sinkende Veranla‐ gungsmengen, bei gleichzeitig hohem Fixkostenanteil, sprechen für die Prüfung eines Mo‐ dells mit einer Grundgebühr. Seite 3 von 4 Freiwillige Leistungen Diese Einzelleistungen (z.B. Containergestellung, Vollservice für Abfallbehälter) werden von den notwendigen Personal‐ und Sachkostenentwicklung bestimmt. Hier sind bei einzelnen Leistungen Erhöhung absehbar. Diese bewegen sich im eingangs skizzierten Rahmen. Belastung für den Kunden ‐ Gesamtbewertung Die für das Jahr 2015 vorgesehenen Anpassungen belasten einen Einfamilienhaushalt mit rd. 10 €/ Jahr (Bsp.: Wohnung/ Haus mit Restabfallbehälter 60 l, Straßenreinigung/ Winterdienst für 10 lfd. m = 9,30 €/ Jahr). Eine kontinuierliche Anpassung von Gebühren an die Kostenentwicklung ist für die ENNI unabding‐ bar und belasten die Kunden maßvoll. Nicht umgesetzte Erhöhung führen zu Fehlbeträgen, die vor‐ getragen werden müssen. Dies kann in der Folge zu erheblichen Gebührensprüngen führen, die für den Kunden nicht vorhersehbar sind. Die Erhebung angemessener Gebühren ist für das Kommunalunternehmen weiterhin notwendig, um einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan aufstellen zu können. Rötters Hormes Seite 4 von 4