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Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
IV/R (2058)
Vorlage Nr. 20132336
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Musikzentrum Bochum - Sachstandsbericht 3. Quartal
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Sport
Sitzungstermin
akt.
Beratung
22.11.2013
Anlagen
Wortlaut
Bei der Projektsteuerung des Bauvorhabens Musikzentrum wird die Verwaltung
insbesondere durch das Ingenieurbüro Convis als externem Projektsteuerer unterstützt. Zur
regelmäßigen Information zum Status dieses Bauvorhabens wird durch das Projektbüro
regelmäßig ein Quartalsbericht erstellt. Der Bericht zum 3. Quartal 2013 ist der Mitteilung
beigelegt.
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Vorlage Nr. 20132336
Projektstatus September 2013
Berichtszeitraum: 3. Quartal 2013
1.
Gesamtstatus
Mit Abschluss der Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde der Bauantrag eingereicht
und eine Teilbaugenehmigung ausgestellt. Die Kostenberechnung der Planer und die
Überprüfung der Kostenberechnung durch die Projektsteuerung haben Gesamtkosten in
Höhe von 32,9 Mio EUR brutto im Ergebnis – damit wird die Kostenobergrenze eingehalten.
Der Ausschreibungs- und Planungsverlauf ist im Wesentlichen termingerecht.
Verzögerungen hat es im Einzelfall durch Nacharbeiten bei den Planungen und durch die
Aufhebung einiger Vergaben gegeben. Diese Verzögerungen sind jedoch für die bis
Jahresende
durchzuführenden
Baumaßnahmen
der
Abbrucharbeiten,
der
Baufeldfreimachung, der Bohrpfähle und der Baugrube nicht zeitkritisch, da zum Jahresende
zeitliche Puffer vorhanden sind.
Die bereits abgeschlossene Schadstoffbeseitigung in der Kirche ist termingerecht und im
Kostenrahmen durchgeführt worden, die vorbereitenden Maßnahmen auf dem Baufeld sind
erfolgreich angelaufen. Die bis Jahresende vorgesehenen Gewerke können nun planmäßig
beginnen.
Mit den Fördermittelgebern wurde die Aufteilung des Gesamtprojektes in zwei Bauabschnitte
abgestimmt und beschlossen. Die Fördermittelgeber haben einer entsprechenden Aufteilung
der Budgets zugestimmt, angepasste Förderbescheide ausgestellt und ihre Zustimmung zur
Durchführung der Gesamtmaßnahme erteilt.
Projektplanungsstand am Ende des Berichtszeitraums:
Leistungsphase 5, 6 und 7 nach HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung und
Durchführung der Vergaben) bzw. Projektstufen 3 nach AHO (Ausführungsvorbereitung)
Gesamtkostenstand brutto*
Aktueller Projektstand
Geplante Fertigstellungstermine
und abgeschlossene Bezahlung lt.
Rahmenterminplan
für Multifunktionssaal, Kirche,
Außenanlagen
für Konzert- u. Veranstaltungssaal
SOLL
IST
32,9 Mio
Ausf.planung /
Vergaben
32,9 Mio
Ausf.planung /
Vergaben
30.06.2015
29.06.2015
30.06.2015
29.06.2015
* Gesamtkostenstand auf Basis der Entwurfsplanung Stand 30.08.2013
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2.
derzeitige Hauptprozesse bei der Planung
Die wesentlichen Planungsabstimmungen zwischen Bauherrn, Nutzern und Planern sind
vollzogen. Ebenso sind die Installationsniveaus für die technische Gebäudeausstattung und
hierbei insbesondere bei der Szenografie mit den Fachplanern abgestimmt.
Mit den Szenografen wurden nochmal im Detail die Ausstattung mit Audio-Video-Technik,
mit Beleuchtung und mit Bühnentechnik durchgesprochen und festgelegt.
Am Entwurf der Außenanlagen wurden geringfügige Modifikationen vorgenommen, die sich
aus der Anpassung der Höhen ergaben. Zudem wurde die Gestaltung der Rampe am
nördlichen Haupteingang an das Höhenkonzept des Gebäudes angepasst, sodass aus dem
Gebäudeteil ‚Multifunktionssaal‘ nun auch eine barrierefreie Entfluchtung möglich ist.
Im Detail wurden durch den Generalplaner die Abläufe der bauvorbereitenden Maßnahmen,
insbesondere zu Baugrube und Gründung geplant.
3.
derzeitige Hauptprozesse in der Ausführung
Die Maßnahmen der Schadstoffbeseitigung in der Marienkirche wurden im Zeit- und
Kostenrahmen durchgeführt.
Die Baustelleneinrichtung, das Bauschild und kleinere Vorbereitungen
Baufeldfreimachung beginnen planmäßig zum Ende des Berichtszeitraumes.
4.
zur
Vergaben / Verträge
Die Vergaben der Prüfingenieurleistungen für Elektro- und Lüftungsanlagen wurden nach
Eingang der Angebote aufgehoben, weil aufgrund stark überhöhter Angebotspreise keine
wirtschaftliche Vergabe möglich war. Die gesetzlich vorgeschriebene „Erstprüfung“
sicherheitsrelevanter Anlagen wird nun durch die Fachplaner im Zuge der Ausschreibung
der Gewerke zur Gebäudetechnik mit ausgeschrieben.
Die Ausschreibung der Leistungen zur Baustelleneinrichtung mit Baufeldfreimachung wurde
nach Submission aufgehoben, da hier nur ein Angebot vorlag. Dies galt ebenfalls für die
Ausschreibung zur Baugrube. Die Leistungspakete wurden daraufhin in Abstimmung mit
dem Bauherrn vom Generalplaner neu zugeschnitten und neue Ausschreibungen auf den
Markt gebracht. Im zweiten Anlauf konnten dann für die Gewerke Baufeldfreimachung /
Baustellenflächen / Baugrube, Baustrom und Baustelleneinrichtung / Logistik günstige
Submissionsergebnisse erzielt und eine wirtschaftliche Vergabe durchgeführt werden. Auch
für die Gewerke Bauschild, Abbruch und Bohrpfähle wurden die Vergaben erfolgreich
durchgeführt.
An Ingenieurleistungen wurden die Erschütterungsüberwachung der angrenzenden
Viktoriaklinik und die Beweissicherung des Landesbehördenhauses (Arbeitsgericht) sowie
der Viktoriaklinik an regionale Ingenieurbüros vergeben. In einem Nachtrag wurde zusätzlich
auch die Tiefgarage der Jugendherberge in die Beweissicherung mit aufgenommen,
wenngleich dieses Bauwerk nicht direkt an das Baugrundstück grenzt. Der geringe
Mehraufwand schien unter der Prämisse einer kooperativen Nachbarschaftsbetreuung
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geboten. Für die weiter entfernt liegenden Gebäude (über Straßen hinweg) ist aus Sicht der
Fachingenieure weder eine Beweisaufnahme noch eine Erschütterungsüberwachung
sinnvoll und notwendig.
Die zusätzlichen Ingenieurleistungen bei der Schadstoffdiagnose im UG der Kirche, der
Leerrohrplanung sowie dem vorgezogenen Lastabtrag durch den Statiker wurden beim
Generalplaner als Nachtrag beauftragt.
Die Submissionsergebnisse der Vergaben und der Nachträge sind in der geprüften
Kostenberechnung berücksichtigt.
5.
Planung / Entwurf
Die Entwurfsplanung wurde durch den Generalplaner, die Szenografen und das
Grünflächenamt fertiggestellt und in einer Entwurfsunterlage dokumentiert. Dieser ist noch
die Gesamtkostentabelle hinzuzufügen, deren Darstellungsform der Generalplaner noch zu
überarbeiten hat (vgl. Punkt 7).
Die Planer haben vereinbarungsgemäß bereits parallel zur Entwurfsplanung mit der
Genehmigungsplanung begonnen und diese bis zur Abgabe des Genehmigungsantrags
fertiggestellt. Bei der Erstellung des Betriebskonzeptes und der Betriebsbeschreibung wurde
ein intensiver planerischer Austausch mit dem Bauherrn gepflegt, um 1. eine größtmögliche
Nutzungsflexibilität für den späteren Gebäudebetrieb zu erreichen, 2. eine Übereinstimmung
der Betriebsbeschreibung mit den übrigen Unterlagen des Genehmigungsantrags und 3. die
Genehmigungsfähigkeit sicherzustellen.
An den beiden Gebäudeverbindungsteilen zur Kirche wurde eine planerische Änderung an
der Fassaden-/ Fensteraufteilung vorgenommen um hier eine Optimierung der Ansicht und
einen verbesserten Gebäudeanschluss zu erreichen. In Konsequenz wurden das Foyer des
Konzert- und Veranstaltungssaals um 0,8 m länger und der Flur vor dem Multifunktionssaal
um 0,4 m verbreitert.
6.
Projektorganisation
In Vorbereitung der neuen Aufteilung des Gesamtprojektes in zwei Bauabschnitte, die dem
Fördergegenstand der beiden Förderprogramme entsprechen, wurde der Projektstrukturplan
entworfen und innerhalb der Projektleitung verabschiedet. Im Projektstrukturplan werden
sämtliche Leistungen (Bauherreneigenleistungen, übergeordnete Leistungen für das
Gesamtprojekt, Leistungen, die ausschließlich dem Bauabschnitt 1 (Konzert- und
Veranstaltungssaal) oder ausschließlich dem Bauabschnitt 2 (Kirche, Multifunktionssaal,
Außenanlagen) einem eindeutigen Projektrukturplan-Element zugeordnet, mit planerischer
und / ausführender Verantwortung versehen. Diese Elemente können jetzt entsprechend
budgetiert werden.
7.
Kosten
Parallel zur Entwurfsplanung wurden durch den Generalplaner, die Szenografen und das
Grünflächenamt die Kosten für den überarbeiteten Entwurf ermittelt und von der
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Projektsteuerung in einer Kostentabelle zusammengeführt. Die Projektsteuerung hat eine
rechnerische und strukturelle Vorprüfung der Kostenaufstellung vorgenommen und mit dem
Bauherrn das gefundene Einsparpotenzial erörtert.
Nach Vorliegen sämtlicher Entwurfsunterlagen des Generalplaners hat die Projektsteuerung
in der Gesamtkostentabelle eine Stichproben-Überprüfung von Massen und die
Übereinstimmung der Positionen und Massen mit den Plänen und der
Entwurfsbeschreibung vorgenommen. Die gefundenen Auffälligkeiten wurden mit der
Szenografie und dem Generalplaner besprochen und in der Kostenberechnungstabelle
korrigiert. Im Endergebnis wurde die Einhaltung der Kostenobergrenze von 32,9 Mio EUR
brutto festgestellt. Der Generalplaner wird die Kostenangaben ergänzend noch in einer
neuen Gesamttabelle darstellen.
Auf Grundlage der bereits getätigten Zahlungen und der zu erwartenden
Rechnungsstellungen wurde durch die Projektsteuerung der Zahlungsstand in beiden
Bauabschnitten (vgl. Punkt 8) ermittelt (3,05 Mio. € brutto Ende August 2013) und bis
Jahresende 2013 die Mittelabflussprognose für das Gesamtprojekt aktualisiert (5,23 Mio. €
brutto).
8.
Förderungen
Mit dem Fördermittelgeber wurde die vorgesehene Verschiebung der Trennlinie zwischen
den beiden Bauabschnitten besprochen und sodann im Projekt umgesetzt. Die Grenze
zwischen Bauabschnitt 1 (Konzert- und Veranstaltungssaal) und dem Bauabschnitt 2
(Kirche, Multifunktionssaal und Außenanlagen) liegt nun entlang der südlichen
Kirchenaußenwand. Hiermit wurde durch den Fördermittelgeber gleichzeitig dem
aktualisierten Entwurf, der Grundlage des Genehmigungsantrags ist, zugestimmt.
Die damit verbundene Budgetverschiebung berücksichtigt zugleich die aktualisierten
Baukosten (Kostenberechnung) für den weiter ausgearbeiteten Entwurf. Gleichzeitig wurde
die Einteilung in Bauabschnitte in allen Darstellungen der Kosten sowie bei der Aufteilung
der auszuschreibenden Leistungen in den Vergaben übernommen. Dies ermöglicht eine
vereinfachte und eindeutige Zuordnung von Bauleistungen zu Bauabschnitten und damit
zum jeweiligen Förderprogramm.
Als weitere Vereinbarung mit dem Fördermittelgeber wurden die übergeordneten Planungsund Bauleistungen nach dem Verhältnis der BGF (Bruttogrundfläche) der beiden
Bauabschnitte aufgeteilt: 69,4 % für Bauabschnitt 1 und 30,6 % für Bauabschnitt 2. Dieser
Verteilerschlüssel wird für die gesamte Projektlaufzeit für die übergeordneten Leistungen,
die nicht oder nicht eindeutig einem Bauabschnitt zuzuordnen sind, angewandt werden.
Die Beleglisten für den Abruf der Fördermittel wurden mit den eingegangenen und bezahlten
Rechnungen ergänzt. Zum Quartalsende wurden für den 1. Bauabschnitt beim
Fördermittelgeber EU-Ziel-2-Mittel abgerufen.
Den Vergaben für Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten, Bohrpfähle und Baugrube wurde
von der Bezirksregierung Arnsberg nach Prüfung ebenfalls zugestimmt.
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9.
Qualitäten
Die durch den Generalplaner und die Arge für die Planung der Szenografie ausgearbeiteten
Unterlagen wurden von Bauherrn und Projektsteuerung hinsichtlich der Qualität geprüft. In
Einzelfällen wurden Unterlagen aufgrund inhaltlich unvollständiger Angaben nachgefordert
und im Weiteren von den Autoren auch nachgeliefert.
Bauherr und Projektsteuerung haben beim Generalplaner fehlende Angaben
Leistungsverzeichnissen, Vergabevermerken und Kostenunterlagen nachgefordert.
in
Die Ausführung der Schadstoffbeseitigung und ebenfalls der dazugehörigen Analytik war
nicht zu beanstanden. So wurde insbesondere auch die zu schützende Bausubstanz
pfleglich behandelt. Nachdem mit der ersten Freimessung des Kircheninnenraumes nach
Abschluss der Beseitigungsarbeiten noch Reste von Asbest, der durch die
Sanierungsarbeiten freigesetzt wurde, nachgewiesen wurden, hat der Unternehmer eine
weitere (für den Bauherrn kostenlose) Reinigung durchgeführt, die das gewünschte
Ergebnis erbrachte.
10.
Termine
Die Maßnahmen zur Schadstoffbeseitigung sind abgeschlossen, die vorbereitenden
Tätigkeiten zur Freimachung des Baufeldes sind ebenfalls größtenteils umgesetzt. Damit
sind Baufeld und Marienkirche für die Baumaßnahmen vorbereitet.
Mit Abgabe des Bauantrags wurde zudem die Phase der Genehmigungsplanung beendet –
wenngleich hier noch einige Angaben durch den GP nachzuliefern sind. Das Projekt befindet
sich nun in der Phase der Ausführungsplanung. Gleichzeitig werden durch den
Generalplaner Vergaben (Roh- und Ausbaugewerke) vorbereitet und durchgeführt.
Zwischen Generalplaner und Projektsteuerung wurde der Rahmenterminplan insbesondere
hinsichtlich der Vergaben und der bauvorbereitenden Tätigkeiten abgestimmt. Hiernach ist
ein Abschluss der Maßnahmen zu Baustelleneinrichtung, Abbruch, Baufeldfreimachung,
Baustrom, Baugrube und Bohrpfähle bis Jahresende geplant und leistbar. Bis zum
vorgesehenen Beginn der Rohbauarbeiten zum Ende des ersten Quartals 2014 besteht
zudem ein zeitlicher Puffer für die vorgenannten Gewerke, der beispielsweise aufgrund
eines ungewöhnlich frühen Wintereinbruchs erforderlich sein könnte. Als Fertigstellungsund Eröffnungstermin weist der Rahmenterminplan den mit den Förderauflagen konformen
Termin 29.06.2015 aus.
Durch das Aufheben der Vergaben für die Baustelleneinrichtung und die Baugrube (vgl.
Punkt 4) mussten die betreffenden Ausschreibungen überarbeitet und erneut veröffentlicht
werden. Dies führt zu einem zeitlichen Verzug von etwa zwei Wochen. Durch beschleunigte
Prüfvorgänge während der Vergabe und eine Überarbeitung des Ablaufplanes für die
bauvorbereitenden Gewerke Baustelleneinrichtung, Abbruch, Baufeldfreimachung,
Bohrpfähle und Baugrube konnte dieser Verzug kompensiert werden.
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11.
Genehmigungsverfahren / Bauordnung
Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt hat am 18.09.2013 die Teilbaugenehmigung für
Abbruchmaßnahmen, Baugruben- und Bohrpfahlarbeiten erteilt. Die Genehmigung erging
aufgrund des am 8.8.2013 eingereichten Bauantrags für die Gesamtbaumaßnahme. Für die
noch ausstehende Genehmigung der Hauptbaumaßnahme sind durch den Generalplaner
weitere Angaben nachzureichen.
Als weitere Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens wurde im
Grundbuch zum Parkhaus P 8 der EGR eine Baulast über 143 Stellplätze eingetragen. In
weiteren Abstimmungsgesprächen wurden weitere Festlegungen zum Brandschutz im
Gebäude getroffen. Diese sind in das Brandschutzkonzept eingeflossen, das dem
Genehmigungsantrag beigefügt ist. Für zwei aus Sicht des Bauordnungsamt nicht
genehmigungsfähige Abweichungsanträge (brennbare Dämmung unter dem Estrich und
brennbare Dämmung auf dem Flachdach) wurden durch den GP alternative
genehmigungsfähige Konstruktionsweisen entwickelt. Den übrigen Abweichungsanträgen
wurde stattgegeben.
Es wurde zudem eine artenschutzrechtliche Stellungnahme durch einen Biologen erstellt,
die ausweist dass es in den abzubrechenden Gebäudeteilen keine schützenswerten
Lebewesen (insbesondere Fledermäuse) gibt.
12.
Sicherheit und Gesundheitsschutz
Die Arbeiten der Schadstoffentsorgung und der beginnenden Baustelleneinrichtung wurden
durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator begleitet und beaufsichtigt.
Sämtliche Arbeiten, insbesondere auch mit Schadstoffen und Gerüsten wurden
entsprechend der Vorschriften für den Gesundheitsschutz durchgeführt. Bei den
Bauaktivitäten gab es keine Unfälle oder besondere Vorkommnisse.
13.
Infrastruktur / Nebenprojekte (außerhalb des Projekts „Musikzentrum“)
Die Stadtwerke Bochum und Westnetz haben die Leitungsverlegemaßnahmen nahezu
abgeschlossen. Westnetz hat am 24.09. die Leitungsfreiheit des Baufeldes gemeldet,
sodass nun keinerlei Fremdleitungen mehr auf dem Grundstück vorhanden sind. Bis auf die
Baugrube in der nördlichen Straße Marienplatz sind die übrigen Bauarbeiten abgeschlossen.
Die Stadtwerke Bochum haben die Trafokompaktstation in der nordwestlichen
Grundstücksecke aufgestellt und an das Mittelspannungsnetz angeschlossen. Die
Stromversorgung für die Baustelle und den späteren Gebäudebetrieb sind damit
sichergestellt. Die zweite Einspeisung (Sicherheitsstromversorgung) wird erst im Zuge des
Verfüllens der Baugrube entlang des Marienplatzes erfolgen.
Die Kanalbaumaßnahme „Citytor Süd“ wurde in der Viktoriastraße im Bereich der
Viktoriaklinik begonnen. Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Anlieferung zur Baustelle
Musikzentrum.
In weiteren Abstimmungsgesprächen wurden die Maßnahmen für die Medienversorgung der
Baustelle zwischen der Bauleitung und den Versorgern konkretisiert.
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14.
Nächste Schritte
Die Vergabe der Rohbauarbeiten wird durch Bauherr und PS geprüft werden und durch den
GP weiter ausgearbeitet werden. Die Vergabe wird als erstes EU-weites Verfahren gestartet
werden. Darüber hinaus wird das Vergabekonzept der weiteren Gewerke abgestimmt und
ausgearbeitet werden.
Die für den Bauantrag erforderlichen Ergänzungen werden mit dem GP besprochen und von
diesem ausgearbeitet, sodass nach erneuter Einreichung die finale Baugenehmigung im
November erteilt werden kann.
Die Bauaktivitäten werden die Fertigstellung der Baustelleneinrichtung sowie den Beginn der
Maßnahmen zur Baufeldfreimachung, der Baustromversorgung, zu den Bohrpfählen und
den Abbrucharbeiten umfassen.