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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
26.12.14, 12:58
Aktualisiert
28.01.18, 00:52

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr. 20132089 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage des Herrn Sekowsky in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.07.2013, Vorlage Nr. 20131634 Bezeichnung der Vorlage Regelungen Basel III Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 16.10.2013 Anlagen Wortlaut In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.07.2013 wurde folgende Anfrage gestellt: Herr Sekowsky erklärt: Die Regelungen des Basel III-Gesetzes haben den Bundesrat passiert. Er fragt an: - Welche Folgen haben die Regelungen für die mittel- und langfristige Finanzplanung  der Eigenbetriebe/Beteiligungen  des Kernhaushaltes? Welche Auswirkungen auf das HSK sind festzustellen? Besteht für die Stadt Bochum ein Bankrating, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr. 20132089 In Abstimmung mit den wichtigsten Beteilungsunternehmen werden die Fragen wie folgt beantwortet: Stadtwerke Bochum Holding GmbH Basel III wird, auch wenn die Regelungen von verschiedenen Seiten stark kritisiert werden, tendenziell auf Bankenseite zu höheren Eigenkapitalhinterlegungen bei Krediten führen. Dies wiederum wird nach Medienberichten zu höheren Finanzierungskosten führen. Ob dies tatsächlich und wenn, in welchem Umfang, der Fall sein wird, hängt von vielen Faktoren des Marktumfeldes ab, deren Entwicklung nicht absehbar und somit keiner Quantifizierung zugänglich ist. Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH Die EGR erwartet keine gravierenden Auswirkungen auf die mittel- und langfristige Finanzplanung durch die unter dem Begriff „Basel III“ geführten erweiterten Vorschriften zur Bankenregulierung. Unabhängig davon wird mittelfristig eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und ein besseres Banken-Rating über eine Erhöhung der Eigenkapitalquote von derzeit 8,1 auf 20 % angestrebt. Hierzu hat die Geschäftsführung mit der Stadt Bochum als Gesellschafterin der EGR Gespräche aufgenommen. VBW Bauen und Wohnen GmbH Als Folgen für die mittel- und langfristige Finanzplanung werden die neuen Regelungen des Basel III Gesetzes, insbesondere bei der Bewertung der Beleihungsobjekte (Immobilien), zu einer wesentlichen Verschlechterung führen. Es wird damit gerechnet, dass deutlich geringere Sicherheiten durch die Banken anerkannt werden. Die Finanzierungen von Investitionen erfolgen mit 80 % Fremdkapital und 20 % Eigenkapital. Der Anbieterkreis für Realkredite wird durch die Anforderungen von Basel III deutlich kleiner werden. Im Bereich der Zinsfestsetzung für Neudarlehen bzw. für Prolongationen ist durch die neuen Regelungen mit einer Erhöhung der Margen von Seiten der Banken zu rechnen. Leider hat der Verband in den Gesprächen nicht erreichen können, dass die insbesondere für die Wohnungswirtschaft problematischen Zielsetzungen abgemildert bzw. gestrichen wurden. Zusammengefasst ergibt sich für die VBW ein geringeres Darlehensvolumen sowie eine höhere Zinsbelastung aus den Regelungen des Basel III Gesetzes. USB Bochum GmbH Nach Überprüfung der Kriterien von Basel III werden diese keine erkennbaren Auswirkungen auf USB Service GmbH oder USB Bochum GmbH haben. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr. 20132089 BOGESTRA AG Unmittelbare Auswirkungen für die BOGESTRA AG sind nicht erkennbar, da sich die Anforderungen des Basel III – Gesetzes an die Kreditinstitute richten und Übergangsfristen zur Sicherstellung der Fremdkapitalversorgung der Wirtschaft vorgesehen sind. Als kommunales Unternehmen mit einem regional begrenzten, wirtschaftlichen Betätigungsfeld, ist die BOGESTRA AG nicht Adressat der Neuregelungen. Durch das funktionierende EU-konforme Finanzierungssystem im VRR sind für die BOGESTRA keine Restriktionen bei der Kreditvergabe erkennbar. Korrekturen der mittel- und langfristigen Finanzplanung sind daher nicht erforderlich. Zentrale Dienste 1. Welche Folgen haben die Regelungen „Basel III“ für die mittel- und langfristige Finanzplanung u. a. der Eigenbetriebe bzw. Beteiligungen? Die Zentralen Dienste sind entsprechend § 107 II GO NRW eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Bochum. Die Führung des Betriebes entsprechend den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW sowie der Betriebssatzung in der Fassung vom 16.03.2006 gewährt dem Betrieb eine weitestgehende finanzielle und organisatorische Selbständigkeit. Die finanzielle Selbständigkeit umfasst u. a. die Aufstellung eines eigenen Wirtschaftsplanes, die Abwicklung aller Finanzströme in einem eigenen Buchungssystem sowie die Aufstellung eines durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschlusses. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung nimmt im Rahmen ihrer finanziellen Selbständigkeit keine eigenen Kredite auf. Mögliche Liquiditätsengpässe werden über ein Vorschusskonto der Stadt Bochum vermieden. Die Regelungen von „Basel III“ führen zu einer Begrenzung des Kreditvolumens unabhängig vom Risikogehalt des jeweiligen Kredites. Die Begrenzung des Angebotes an Krediten wird zwangsläufig eine Steigerung der Kreditkosten (auch für Kommunen) zur Folge haben. Zusätzlich wird möglicherweise der finanzielle Spielraum von Kommunen deutlich eingeschränkt. Die Zentralen Dienste sind von den Regelungen „Basel III“ insofern nicht direkt betroffen, als dass der Betrieb keine eigenen Kredite aufnimmt. Auswirkungen auf die Finanzlage der Stadt Bochum werden aber auch die Zentralen Dienste betreffen. Hier könnte z. B. eine Reduzierung von Baumaßnahmen wegen fehlender finanzieller Mittel in Betracht kommen. Weiterhin wären Auftragsrückgänge wegen finanzieller Engpässe denkbar oder eine Abschmelzung des Vorschusskontos aufgrund fehlender Liquidität bei der „Mutter“. Eine abschließende Risikobeurteilung zu „Basel III“ für die Zentralen Dienste kann nur auf Grundlage der Einschätzung für die Gesamtstadt erfolgen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr. 20132089 2. Welche Auswirkungen auf das HSK sind festzustellen? Die Maßnahmen der Zentralen Dienste zur Haushaltssicherung zielen größtenteils auf Einsparungen und Optimierungen ab. Diese Maßnahmen werden von den Regelungen „Basel lII“ voraussichtlich nicht betroffen sein. Auswirkungen von „Basel III“ könnten bei den Haushaltssicherungsmaßnahmen spürbar sein, bei denen zur Umsetzung zunächst finanzielle Mittel erforderlich sind, z. B.: Abbruchmaßnahmen zur Vermarktung von Grundstücken oder die Sanierung des Bildungs- und Verwaltungszentrum um Büroflächen an anderen Standorten abzumieten. Eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen kann auch hier nur auf der Grundlage der Einschätzung für die Gesamtverwaltung (siehe folgende Darstellung) erfolgen. Zum Einfluss von Basel III auf den Haushalt der Stadt Bochum Die Basel III-Neuregelungen wirken sich auf den gesamten Bankensektor und damit auch auf das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum aus. Über die Jahre zogen sich einige Banken nach einer bankinternen Verarbeitung der Finanzkrise ganz aus dem Kreditsegment für öffentliche Kunden bzw. sogar aus dem gesamten deutschen Kreditgeschäft zurück. Speziell in den Jahren 2012 und 2013 haben sich weitere Banken (vor allem Landesbanken) aus dem Kreditgeschäft mit Kommunen aus NRW zurückgezogen. Außerdem wurden Kreditlinien teils unter Hinweis auf einen bestimmten Haushaltsstatus (bspw. nicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) eingeschränkt oder gestrichen. Für all diese Entwicklungen sind verschiedene Ursachen bekannt. Neben der von den Banken zu verarbeitenden Finanzkrise (mit entsprechend hohen Verlusten für viele Institute) und neuen europarechtlichen Vorgaben für einzelne Landesbanken spielen seit einiger Zeit auch schon die zukünftig greifenden Regelungen für Banken und Finanzmärkte entsprechend der Vorschläge des „Basler Ausschusses für Bankenaufsicht“ (Basel III) eine Rolle. Die Banken sind aufgrund von Basel III gezwungen, die Bilanzstruktur zu überarbeiten, da für das Kreditgeschäft nun mehr Eigenkapital zu unterlegen ist. In diesem Zuge überdenken die Banken das zwar risikoarme, aber auch margenarme und großvolumige Kreditgeschäft mit Kommunen; Verzicht auf Geschäfte und / oder höhere Zinsen können die Folge sein. Als Folge daraus entfallen viele Möglichkeiten der Kreditgewinnung. Dem wird verstärkt bereits seit 2012 durch besondere Maßnahmen der Stadt Bochum begegnet. Als weitere Folge werden sich Kredite verteuern, was schlussendlich negativ auf den Haushalt wirken wird. Bezifferbar sind diese Auswirkungen allerdings nicht. Weitere Informationen können auch dem Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2012 entnommen werden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 14 (1239) Vorlage Nr. 20132089 Besteht für die Stadt Bochum ein Bankrating, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die der Stadt Bochum als Kreditgeber zur Verfügung stehenden Banken beurteilen die Bonität der Stadt Bochum i.d.R. im Rahmen des bankinternen Risikomanagements. In diese Bonitäts-Beurteilung fließen aktuelle Unterlagen der Stadt Bochum (Jahresabschlüsse, Haushaltsunterlagen, sonstige Berichte) aber auch bankinterne Vorgaben und Rahmenbedingungen ein. Die so erstellte bankinterne Bonitäts-Beurteilung der Stadt Bochum wird dann herangezogen, um Kreditentscheidungen zu treffen und entsprechende Geschäfte zu tätigen oder abzulehnen. Es gibt Banken, die daraus ein Kreditlimit generieren und dieses auch mitteilen; es gibt aber auch Banken, die jede Kreditentscheidung einzeln unter Nutzung der Bonitäts-Beurteilung treffen. Den Banken ist jedoch gemein, dass sie bankinterne Bonitäts-Beurteilung überwiegend gar nicht oder in Ausnahmefällen nur unter strengen Verschwiegenheitsvorgaben mitteilen. Eine konkrete Aussage kann dazu insofern nicht getroffen werden.