Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 12:58
Aktualisiert
28.01.18, 00:52
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 14 (1239)
Vorlage Nr. 20132089
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Herrn Sekowsky in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
10.07.2013, Vorlage Nr. 20131634
Bezeichnung der Vorlage
Regelungen Basel III
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
16.10.2013
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.07.2013 wurde folgende Anfrage
gestellt:
Herr Sekowsky erklärt:
Die Regelungen des Basel III-Gesetzes haben den Bundesrat passiert.
Er fragt an:
-
Welche Folgen haben die Regelungen für die mittel- und langfristige Finanzplanung
der Eigenbetriebe/Beteiligungen
des Kernhaushaltes?
Welche Auswirkungen auf das HSK sind festzustellen?
Besteht für die Stadt Bochum ein Bankrating, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Stadt Bochum
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Stadtamt
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20 14 (1239)
Vorlage Nr. 20132089
In Abstimmung mit den wichtigsten Beteilungsunternehmen werden die Fragen wie folgt
beantwortet:
Stadtwerke Bochum Holding GmbH
Basel III wird, auch wenn die Regelungen von verschiedenen Seiten stark kritisiert werden,
tendenziell auf Bankenseite zu höheren Eigenkapitalhinterlegungen bei Krediten führen.
Dies wiederum wird nach Medienberichten zu höheren Finanzierungskosten führen.
Ob dies tatsächlich und wenn, in welchem Umfang, der Fall sein wird, hängt von vielen
Faktoren des Marktumfeldes ab, deren Entwicklung nicht absehbar und somit keiner
Quantifizierung zugänglich ist.
Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH
Die EGR erwartet keine gravierenden Auswirkungen auf die mittel- und langfristige
Finanzplanung durch die unter dem Begriff „Basel III“ geführten erweiterten Vorschriften zur
Bankenregulierung.
Unabhängig davon wird mittelfristig eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der
Gesellschaft und ein besseres Banken-Rating über eine Erhöhung der Eigenkapitalquote
von derzeit 8,1 auf 20 % angestrebt. Hierzu hat die Geschäftsführung mit der Stadt Bochum
als Gesellschafterin der EGR Gespräche aufgenommen.
VBW Bauen und Wohnen GmbH
Als Folgen für die mittel- und langfristige Finanzplanung werden die neuen Regelungen des
Basel III Gesetzes, insbesondere bei der Bewertung der Beleihungsobjekte (Immobilien), zu
einer wesentlichen Verschlechterung führen. Es wird damit gerechnet, dass deutlich
geringere Sicherheiten durch die Banken anerkannt werden. Die Finanzierungen von
Investitionen erfolgen mit 80 % Fremdkapital und 20 % Eigenkapital. Der Anbieterkreis für
Realkredite wird durch die Anforderungen von Basel III deutlich kleiner werden.
Im Bereich der Zinsfestsetzung für Neudarlehen bzw. für Prolongationen ist durch die neuen
Regelungen mit einer Erhöhung der Margen von Seiten der Banken zu rechnen.
Leider hat der Verband in den Gesprächen nicht erreichen können, dass die insbesondere
für die Wohnungswirtschaft problematischen Zielsetzungen abgemildert bzw. gestrichen
wurden.
Zusammengefasst ergibt sich für die VBW ein geringeres Darlehensvolumen sowie eine
höhere Zinsbelastung aus den Regelungen des Basel III Gesetzes.
USB Bochum GmbH
Nach Überprüfung der Kriterien von Basel III werden diese keine erkennbaren
Auswirkungen auf USB Service GmbH oder USB Bochum GmbH haben.
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Vorlage Nr. 20132089
BOGESTRA AG
Unmittelbare Auswirkungen für die BOGESTRA AG sind nicht erkennbar, da sich die
Anforderungen des Basel III – Gesetzes an die Kreditinstitute richten und Übergangsfristen
zur Sicherstellung der Fremdkapitalversorgung der Wirtschaft vorgesehen sind.
Als kommunales Unternehmen mit einem regional begrenzten, wirtschaftlichen
Betätigungsfeld, ist die BOGESTRA AG nicht Adressat der Neuregelungen. Durch das
funktionierende EU-konforme Finanzierungssystem im VRR sind für die BOGESTRA keine
Restriktionen bei der Kreditvergabe erkennbar.
Korrekturen der mittel- und langfristigen Finanzplanung sind daher nicht erforderlich.
Zentrale Dienste
1. Welche Folgen haben die Regelungen „Basel III“ für die mittel- und langfristige
Finanzplanung u. a. der Eigenbetriebe bzw. Beteiligungen?
Die Zentralen Dienste sind entsprechend § 107 II GO NRW eigenbetriebsähnliche
Einrichtung der Stadt Bochum. Die Führung des Betriebes entsprechend den Vorschriften
der Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW sowie der Betriebssatzung in der Fassung
vom 16.03.2006 gewährt dem Betrieb eine weitestgehende finanzielle und organisatorische
Selbständigkeit. Die finanzielle Selbständigkeit umfasst u. a. die Aufstellung eines eigenen
Wirtschaftsplanes, die Abwicklung aller Finanzströme in einem eigenen Buchungssystem
sowie die Aufstellung eines durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüften
Jahresabschlusses. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung nimmt im Rahmen ihrer
finanziellen Selbständigkeit keine eigenen Kredite auf. Mögliche Liquiditätsengpässe
werden über ein Vorschusskonto der Stadt Bochum vermieden.
Die Regelungen von „Basel III“ führen zu einer Begrenzung des Kreditvolumens
unabhängig vom Risikogehalt des jeweiligen Kredites. Die Begrenzung des
Angebotes an Krediten wird zwangsläufig eine Steigerung der Kreditkosten (auch für
Kommunen) zur Folge haben. Zusätzlich wird möglicherweise der finanzielle
Spielraum von Kommunen deutlich eingeschränkt.
Die Zentralen Dienste sind von den Regelungen „Basel III“ insofern nicht direkt betroffen, als
dass der Betrieb keine eigenen Kredite aufnimmt. Auswirkungen auf die Finanzlage der
Stadt Bochum werden aber auch die Zentralen Dienste betreffen. Hier könnte z. B. eine
Reduzierung von Baumaßnahmen wegen fehlender finanzieller Mittel in Betracht kommen.
Weiterhin wären Auftragsrückgänge wegen finanzieller Engpässe denkbar oder eine
Abschmelzung des Vorschusskontos aufgrund fehlender Liquidität bei der „Mutter“. Eine
abschließende Risikobeurteilung zu „Basel III“ für die Zentralen Dienste kann nur auf
Grundlage der Einschätzung für die Gesamtstadt erfolgen.
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Vorlage Nr. 20132089
2. Welche Auswirkungen auf das HSK sind festzustellen?
Die Maßnahmen der Zentralen Dienste zur Haushaltssicherung zielen größtenteils auf
Einsparungen und Optimierungen ab. Diese Maßnahmen werden von den Regelungen
„Basel lII“ voraussichtlich nicht betroffen sein.
Auswirkungen von „Basel III“ könnten bei den Haushaltssicherungsmaßnahmen spürbar
sein, bei denen zur Umsetzung zunächst finanzielle Mittel erforderlich sind, z.
B.: Abbruchmaßnahmen zur Vermarktung von Grundstücken oder die Sanierung des
Bildungs- und Verwaltungszentrum um Büroflächen an anderen Standorten abzumieten.
Eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen kann auch hier nur auf der Grundlage
der Einschätzung für die Gesamtverwaltung (siehe folgende Darstellung) erfolgen.
Zum Einfluss von Basel III auf den Haushalt der Stadt Bochum
Die Basel III-Neuregelungen wirken sich auf den gesamten Bankensektor und damit auch
auf das Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Bochum aus.
Über die Jahre zogen sich einige Banken nach einer bankinternen Verarbeitung der
Finanzkrise ganz aus dem Kreditsegment für öffentliche Kunden bzw. sogar aus dem
gesamten deutschen Kreditgeschäft zurück. Speziell in den Jahren 2012 und 2013 haben
sich weitere Banken (vor allem Landesbanken) aus dem Kreditgeschäft mit Kommunen aus
NRW zurückgezogen. Außerdem wurden Kreditlinien teils unter Hinweis auf einen
bestimmten Haushaltsstatus (bspw. nicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept)
eingeschränkt oder gestrichen.
Für all diese Entwicklungen sind verschiedene Ursachen bekannt. Neben der von den
Banken zu verarbeitenden Finanzkrise (mit entsprechend hohen Verlusten für viele Institute)
und neuen europarechtlichen Vorgaben für einzelne Landesbanken spielen seit einiger Zeit
auch schon die zukünftig greifenden Regelungen für Banken und Finanzmärkte
entsprechend der Vorschläge des „Basler Ausschusses für Bankenaufsicht“ (Basel III) eine
Rolle. Die Banken sind aufgrund von Basel III gezwungen, die Bilanzstruktur zu
überarbeiten, da für das Kreditgeschäft nun mehr Eigenkapital zu unterlegen ist. In diesem
Zuge überdenken die Banken das zwar risikoarme, aber auch margenarme und
großvolumige Kreditgeschäft mit Kommunen; Verzicht auf Geschäfte und / oder höhere
Zinsen können die Folge sein.
Als Folge daraus entfallen viele Möglichkeiten der Kreditgewinnung. Dem wird verstärkt
bereits seit 2012 durch besondere Maßnahmen der Stadt Bochum begegnet. Als weitere
Folge werden sich Kredite verteuern, was schlussendlich negativ auf den Haushalt wirken
wird. Bezifferbar sind diese Auswirkungen allerdings nicht.
Weitere Informationen können auch dem Bericht über das städtische Zins- und
Schuldenmanagement 2012 entnommen werden.
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Vorlage Nr. 20132089
Besteht für die Stadt Bochum ein Bankrating, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die der Stadt Bochum als Kreditgeber zur Verfügung stehenden Banken beurteilen die
Bonität der Stadt Bochum i.d.R. im Rahmen des bankinternen Risikomanagements. In diese
Bonitäts-Beurteilung fließen aktuelle Unterlagen der Stadt Bochum (Jahresabschlüsse,
Haushaltsunterlagen, sonstige Berichte) aber auch bankinterne Vorgaben und
Rahmenbedingungen ein.
Die so erstellte bankinterne Bonitäts-Beurteilung der Stadt Bochum wird dann
herangezogen, um Kreditentscheidungen zu treffen und entsprechende Geschäfte zu
tätigen oder abzulehnen. Es gibt Banken, die daraus ein Kreditlimit generieren und dieses
auch mitteilen; es gibt aber auch Banken, die jede Kreditentscheidung einzeln unter Nutzung
der Bonitäts-Beurteilung treffen. Den Banken ist jedoch gemein, dass sie bankinterne
Bonitäts-Beurteilung überwiegend gar nicht oder in Ausnahmefällen nur unter strengen
Verschwiegenheitsvorgaben mitteilen. Eine konkrete Aussage kann dazu insofern nicht
getroffen werden.