Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
26.12.14, 13:00
Aktualisiert
28.01.18, 01:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 1 (2647)
Vorlage Nr.: 20131660
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorschriften
§ 41 GO
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Kommission für Personal und Gleichstellung des Haupt- und
Finanzausschusses
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
27.09.2013
Anlagen
Anlage1_Stellenplan_2014
Anlage2.1_Stellenuebersicht_Beamte_Stadt_2014
Anlage2.2_Stellenuebersicht_Tarif_Stadt_2014
Anlage2.3_Stellenuebersicht_Sozial-Erziehungsdienst_Stadt_2014
Anlage2.4_Stellenuebersicht_Beamte_JC_2014
Anlage2.5_Stellenuebersicht_Tarif_JC_2014
Anlage3_Stellenplan_Stellenzugaenge_Einsparungen_2014
Anlage4_Stellenplan_Erlaeuterungen_2014
Zusatzinformationen
13.11.2013
19.12.2013
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 1 (2647)
Vorlage Nr.: 20131660
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
J
J
N
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 1 (2647)
Vorlage Nr.: 20131660
Für die Beratungen über den Stellenplan 2014 sind beigefügt:
1.
der Verwaltungsentwurf des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2014
2.
die Stellenübersichten
3.
die Übersicht über die Stellenzugänge und Stelleneinsparungen
4.
die Erläuterungen der Änderungen ab BesGr A 13 hD bzw. Entgeltgruppe E 13 TVöD
aufwärts.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 1 (2647)
Vorlage Nr.: 20131660
Bezeichnung der Vorlage
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 wird in der aus der Verwaltungsvorlage ersichtlichen
Fassung mit folgenden Maßnahmen festgesetzt: