Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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82 kB
Erstellt
26.12.14, 13:01
Aktualisiert
27.01.18, 22:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
41 (3951)
Vorlage Nr. 20131379
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage 20130863 vom 16.04.2013
Bezeichnung der Vorlage
Sound & Vision
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Sitzungstermin
akt.
Beratung
02.07.2013
Anlagen
Wortlaut
Die Fragen des Vertreters der LINKEN werden nach erneuter Rücksprache mit der MBMAkademie wie folgt beantwortet:
Zu 1. Die Mitglieder der Band "One Mosh in Paris" sind aus Essen. Wie
können sie sich dann als "Wattenscheider Band" bewerben? Sind sie
Wattenscheider im Herzen? Haben sie falsche Angaben gemacht? Gibt es
gegebenenfalls Möglichkeiten sie in Regress zu nehmen?
Die Band „One Mosh in Paris“ hatte sich aufgrund eines Projektaufrufs im
Proberaumzentrum „Fröhliche Morgensonne“ beworben und dort einen Proberaum
angemietet. Der Schlagzeuger der Band ist Wattenscheider. Die Band hat keine falschen
Angaben gemacht, daher stellt sich die Frage nach einer möglichen Regressforderung nicht.
Zu 2. Welche Netzwerke bestehen in Wattenscheid zu denen die Band "Acira"
einen engen Bezug hat? Welche sind die Akteure dieses Netzwerkes?
Die Band Acira hatte sich ebenfalls aufgrund des Projektaufrufs im Probenraumzentrum
„Fröhliche Morgensonne“ beworben und wurde wie auch die Band „One Mosh in Paris“ vom
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Vorlage Nr. 20131379
Projektbeauftragten der Bezirksvertretung, Herrn Dirk Cämmerer, für eine Teilnahme
vorgeschlagen und daraufhin angenommen.
Mittlerweile konnte auf Nachfrage festgestellt werden, dass sich die Band zum Zeitpunkt
ihrer Bewerbung intensiv um einen Proberaum in der "Fröhlichen Morgensonne" bemühte,
während des Projektzeitraums S. u. V. aber wieder Abstand davon nahm, weil das
ernsthafte Bemühen ergebnislos blieb. Dieser Umstand war der MBM-Akademie bis dato
nicht bekannt. Kontakt zur Wattenscheider Szene bestand vornehmlich über die Band Artig.
Zu 3. Wenn einige Mitglieder der Band "Captain Disko" bereits von dem
"Projekt S. u. V.“ profitiert haben und sie nicht aus dem Stadtbezirk sind,
wieso müssen dann abermals bezirkliche Mittel ausgegeben werden, um
diese dann kreativ zu beschulen?
Da die Nachfolgeband von Tauchsport (Proberaum in der "Fröhlichen Morgensonne") sich
umfänglich personell neu aufgestellt hat, bestand bei den neuen Bandmitgliedern, u. a. auch
bei Schlagzeuger Simon Solo, ein starkes Interesse, vor dem Hintergrund einer definierten
Arbeitsteilung, den gleichen Wissensstand wie die Bandkollegen zu erhalten.
Zu 4. Die Formation "Simon Solo & Freunde" besteht - so ergab eine
Internetrecherche - aus Einwohnern der Stadt Gelsenkirchen. Wie können
sie sich dann als Wattenscheider Band bewerben? Sind sie Wattenscheider
im Herzen? Haben sie falsche Angaben gemacht? Gibt es gegebenenfalls
Möglichkeiten sie in Regress zu nehmen?
Auch diese Band hatte sich aufgrund des Projektaufrufs im Proberaumzentrum „Fröhliche
Morgensonne“ beworben. Eine weitere Prüfung der Herkunft und Verortung ihrer
musikalischen Tätigkeit hat deshalb nicht stattgefunden. Vielmehr wurde davon
ausgegangen, dass es sich um eine Band aus dem Proberaumprojekt "Fröhliche
Morgensonne" handelt. Die Band hat keine falschen Angaben gemacht, daher stellt sich die
Frage nach einer möglichen Regressforderung nicht.
Zu 5. Wurde der Raum in der Musikschule für etwas anderes als die Workshops durch das
Projekt „ S. u. V.“ benutzt? Wenn ja wann? Wie oft? Durch wen?
Im Rahmen des Projektes wurde der Raum ausschließlich für Workshops genutzt.
Ansonsten dient der Raum dem Regelbetrieb der Musikschule.
Zu 6. Die Rotunde gehört nach meinem Wissen einem wohlhabenden Schankwirt aus
Bochum. Es gibt eine Absichtserklärung, die gemeinsam mit der Stadt Bochum und
der RUB erstellt wurde, dort kulturelle Veranstaltungen durchzuführen. Welchen
Vorteil hat es für den Bezirk Wattenscheid, wenn eine Bezuschussung des Projekts
„Sound und Vision“ dazu führt, dass eine Band, deren Musiker aus anderen
Bochumer Bezirken sowie aus den Städten Köln, Oberhausen und Gelsenkirchen
stammen, dort spielen?
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Vorlage Nr. 20131379
Das Kulturbüro fördert eine Veranstaltungsreihe des Musikbüro Bochum e.V. in der Rotunde
für Bochumer Bands und Gruppen aus der Region. Grundsätzlich besteht Konsens im
Arbeitskreis Sound & Vision, kulturelle Förderprojekte, da wo es sinnvoll erscheint,
miteinander zu vernetzen. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Kulturverwaltung
auch sehr sinnvoll, Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Projektes Sound & Vision weitere
Perspektiven in anderen kulturellen Projekten und Veranstaltungsreihen zu eröffnen.
Zu 7. Bitte stellen Sie genau dar, wieso kein Konzert in der Stadthalle stattfand. Welche
Termine waren geplant? Welche Bands hatten keine Zeit? Wieso konnte das Konzert
nicht in einem anderen Monat stattfinden?
Das Kulturbüro hatte als alternative Termine den 09. und 16. März für eine Veranstaltung in
der Stadthalle Wattenscheid bei der Bochumer Veranstaltungs GmbH optioniert. Die
Mehrzahl der Bands konnte zu diesen Zeitpunkten nicht spielen. Da die Auslastung der
Stadthalle hoch ist, konnten zeitnah keine Alternativtermine mehr angeboten werden.
Zu 8. Erscheint es der Verwaltung sinnvoll, Bands zu fördern, die offensichtlich derart
ausgelastet sind, dass noch nicht einmal ein Konzert in Wattenscheid stattfinden
kann?
Nein. Vor diesem Hintergrund und mit der Erfahrung des vergangenen Durchlaufs empfiehlt
die Verwaltung, zum Auftakt des Durchlaufs 2013/2014 die teilnehmenden Bands möglichst
verbindlich auf ein abschließendes Konzert zu verpflichten.
Darüber hinaus hat der Vertreter der Linken darum gebeten, den Punkt 2 seiner Anfrage
vom 29.01.2013, Vorlage 20130244 zu beantworten.
Die Kulturverwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Anfrage wurde bereits hinsichtlich der wesentlichen Inhalte in der Vorlage Nr. 20130591
beantwortet. Vor dem Hintergrund des § 3, Punkt 2 d) der Geschäftsordnung für den Rat der
Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen gehören Angelegenheiten in
den nichtöffentlichen Teil einer Sitzung, „deren Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung durch
Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes vorgeschrieben, im Interesse des öffentlichen Wohls
oder zur Wahrung schutzwürdiger Belange Einzelner oder der Stadt geboten ist.“
Vor diesem Hintergrund wird Punkt 2 dieser Anfrage erneut im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung beantwortet.