Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
26.12.14, 13:01
Aktualisiert
27.01.18, 22:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
52 1 (1840)
Vorlage Nr. 20131175
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Nachfrage der Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Vorlage Nr.: 20130882) in der Sitzung der Bezirksvertretung am 16.04.2013 zur Mitteilung der Verwaltung unter TOP 5.8
(Vorlage Nr.: 20130431)
Bezeichnung der Vorlage
Sportzentrum Preins Feld
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Sitzungstermin
akt.
Beratung
02.07.2013
Anlagen
Wortlaut
Die Bezirksfraktion Bündnis 90/Die Grünen führt in der o.g. Nachfrage einleitend aus, dass
die in der ehemaligen Hauptschule Preins Feld untergebrachten Billardvereine unter Verweis auf die Entgeltordnung nicht an den Nebenkosten beteiligt werden, die Entgeltordnung
jedoch nicht auf eine Dauernutzung ausgelegt ist und fragt dazu unter Bezug auf die Vorlage-Nr. 20130431 an:
„In der Bezugsanfrage Vorlage Nr. 20130431 ist gezielt nach der Erhebung von Nebenkosten gefragt worden; die Verwaltung müsste daher in der Antwort auf ihre rechtlichen Vorgaben und Gestaltungsspielräume eingehen. Es wird nunmehr um entsprechende Beantwortung gebeten.“
Die Verwaltung teilt hierzu mit:
Wie in der Bezugsvorlage ausgeführt wird für die Nutzung der Räumlichkeiten - wie für alle
anderen Sportstätten auch – ein Nutzungsentgelt gemäß der Entgeltordnung der Stadt erhoben. Wie bei allen anderen Sportstätten (Vereinsnutzung von Sporthallen, Sportplätzen
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und Bädern) wird im Rahmen dieser Entgelterhebung nicht nach reinen Nutzungs- und Nebenkosten differenziert. Alle mit der Nutzung verbundenen Kosten sind mit dem Entgelt gemäß der Entgeltordnung abgegolten.
Der in der Nachfrage formulierten Aussage, dass die Entgeltordnung nicht auf dauerhafte
Nutzungen ausgelegt ist, kann so nicht gefolgt werden. Die ständige Nutzung von Sportstätten durch nur einen Verein ist keine Seltenheit – insbesondere bei Ausrichtung der Sportstätte auf eine spezielle Sportart oder -arten. So werden z.B. nahezu alle Fußballplätze, die
städtische Bogenschießanlage an der Brundelstraße oder das Turnzentrum an der Harpener
Heide dauerhaft nur von jeweils einem Verein genutzt. Auch diese Vereine zahlen lediglich
das nach der Entgeltordnung hierfür vorgesehene Standardentgelt, mit dem wie ausgeführt
alle mit der Nutzung verbundenen Kosten abgedeckt sind. Die Sondernutzungsentgeltregelung trifft hier, wie im Begleittext zur Nachfrage auch schon richtig ausgeführt, nicht zu.
Die Überlassung der Räume in der ehem. Hauptschule Preins Feld an die Billardvereine
stellt daher weder in der Art noch im Hinblick auf die Entgelterhebung und insbesondere im
Sinne der Gleichbehandlung mit anderen Veinsnutzungen eine Besonderheit dar und bewegt sich im Rahmen der Entgeltordnung.