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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
26.12.14, 13:01
Aktualisiert
27.01.18, 22:39

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Bu (3537) Vorlage Nr. 20130964 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 24.04.2012 Bezeichnung der Vorlage Neuerwerb von Nutzungsrechten an Familiengrabstätten auf dem städtischen Friedhof Günnigfeld hier: Ablauf von Nutzungsrechten und Versagung der Verlängerung bzw. Neuerwerb Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Anlagen Wortlaut Die Verwaltung nimmt zur Anfrage der Bezirksvertretung Wattenscheid wie folgt Stellung: Auf dem Friedhof Günnigfeld stehen Familien- und Reihengrabstätten für Sarg und/oder Urnenbestattungen zur Verfügung, somit ist gewährleistet, dass Verstorbene in ihrem Wohnumfeld bestattet werden können. Im Zusammenhang mit dem Wiedererwerb von Familiengrabstätten für Sargbeisetzungen gibt es auf allen Bochumer Friedhöfen Einschränkungen. Gründe sind u.a.: - Größe der Grabstätte (alte, zu kleine Grabmaße) Lage der Grabstätte (Insellage) Baumbestand Erreichbarkeit der Grabstätte Das Hauptproblem auf den Wattenscheider Friedhöfen, somit auch in Günnigfeld ist, dass bis zum Jahr 1975 Familiengrabstätten mit Grabstättenmaßen verkauft wurden, die eine ordnungsgemäße Bestattung nur stark eingeschränkt ermöglicht. Hierfür maßgeblich ist die Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Bu (3537) Vorlage Nr. 20130964 `Hygienerichtlinie für die Anlage und Erweiterung von BegräbnisplätzenA des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf den betroffenen Grabfeldern werden keine neuen Nutzungsrechte verkauft. Um persönliche Härten zu vermeiden, wird die Ausnahme der Ehegattenzusammenführung praktiziert. Des Weiteren bietet das Umwelt- und Grünflächenamt den betroffenen Angehörigen ein unentgeltliches Pflegerecht an der nicht mehr zu belegenden Grabstätte an, um diese als Ort des Gedenkens zu erhalten. Diese Möglichkeiten werden sowohl schriftlich als auch mündlich in jedem Einzelfall erläutert. Nach ' 3 Abs. 1 der Bochumer Friedhofssatzung besteht kein Anspruch auf die Verleihung eines Nutzungsrechtes. Aufgrund dieser Tatsache steht dass Umwelt- und Grünflächenamt auf dem Standpunkt, das ein rechtsmittelfähiger Bescheid nicht erforderlich ist. In den letzten 5 Jahren sind nur einige wenige Fälle in diesem Zusammenhang aufgetreten. Es wurden 3 Pflegerechte erteilt und in einem Fall wurde eine neue Grabstätte gewählt. Insgesamt ist die Nachfrage nach Familiengrabstätten auf dem Friedhof Günnigfeld stark rückläufig, so wurden in den letzten 5 Jahren lediglich 10 Familiengrabstätten Neu- bzw. Wiedererworben. Dieser Trend ist jedoch auf allen Bochumer Friedhöfen zu beobachten und hat nichts mit den Vergabebeschränkungen zu tun.