Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
26.12.14, 13:01
Aktualisiert
27.01.18, 22:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 Bu
(3537)
Vorlage Nr. 20130964
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid vom 24.04.2012
Bezeichnung der Vorlage
Neuerwerb von Nutzungsrechten an Familiengrabstätten auf dem städtischen Friedhof
Günnigfeld
hier: Ablauf von Nutzungsrechten und Versagung der Verlängerung bzw. Neuerwerb
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Anlagen
Wortlaut
Die Verwaltung nimmt zur Anfrage der Bezirksvertretung Wattenscheid wie folgt Stellung:
Auf dem Friedhof Günnigfeld stehen Familien- und Reihengrabstätten für Sarg und/oder
Urnenbestattungen zur Verfügung, somit ist gewährleistet, dass Verstorbene in ihrem Wohnumfeld bestattet werden können.
Im Zusammenhang mit dem Wiedererwerb von Familiengrabstätten für Sargbeisetzungen
gibt es auf allen Bochumer Friedhöfen Einschränkungen.
Gründe sind u.a.:
-
Größe der Grabstätte (alte, zu kleine Grabmaße)
Lage der Grabstätte (Insellage)
Baumbestand
Erreichbarkeit der Grabstätte
Das Hauptproblem auf den Wattenscheider Friedhöfen, somit auch in Günnigfeld ist, dass
bis zum Jahr 1975 Familiengrabstätten mit Grabstättenmaßen verkauft wurden, die eine ordnungsgemäße Bestattung nur stark eingeschränkt ermöglicht. Hierfür maßgeblich ist die
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 02 Bu
(3537)
Vorlage Nr. 20130964
`Hygienerichtlinie für die Anlage und Erweiterung von BegräbnisplätzenA des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Auf den betroffenen Grabfeldern werden keine neuen Nutzungsrechte verkauft. Um
persönliche Härten zu vermeiden, wird die Ausnahme der Ehegattenzusammenführung
praktiziert. Des Weiteren bietet das Umwelt- und Grünflächenamt den betroffenen
Angehörigen ein unentgeltliches Pflegerecht an der nicht mehr zu belegenden Grabstätte
an, um diese als Ort des Gedenkens zu erhalten. Diese Möglichkeiten werden sowohl
schriftlich als auch mündlich in jedem Einzelfall erläutert.
Nach ' 3 Abs. 1 der Bochumer Friedhofssatzung besteht kein Anspruch auf die Verleihung
eines Nutzungsrechtes. Aufgrund dieser Tatsache steht dass Umwelt- und Grünflächenamt
auf dem Standpunkt, das ein rechtsmittelfähiger Bescheid nicht erforderlich ist.
In den letzten 5 Jahren sind nur einige wenige Fälle in diesem Zusammenhang aufgetreten.
Es wurden 3 Pflegerechte erteilt und in einem Fall wurde eine neue Grabstätte gewählt.
Insgesamt ist die Nachfrage nach Familiengrabstätten auf dem Friedhof Günnigfeld stark
rückläufig, so wurden in den letzten 5 Jahren lediglich 10 Familiengrabstätten Neu- bzw.
Wiedererworben. Dieser Trend ist jedoch auf allen Bochumer Friedhöfen zu beobachten und
hat nichts mit den Vergabebeschränkungen zu tun.