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VV- Vorlage 2. Klimaschutzmanager.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
VV- Vorlage 2. Klimaschutzmanager.pdf
Größe
23 kB
Erstellt
26.12.14, 13:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:01

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Inhalt der Datei

Vorlage für den Verwaltungsvorstand Bezeichnung der Vorlage: BMU - Förderung eines zweiten Klimaschutzmanagers bei der Stadt Bochum Autor der Vorlage Geschäftszeichen Telefon 67 312 1255 Datum/Unterschrift Amtsleiterin/Amtsleiter Datum/Unterschrift Fachdezernentin/Fachdezernent Finanzielle Auswirkungen: [x] Ja [ ] Nein Beteiligungspflichtige Angelegenheit: [x] Ja [ ] Nein Mitzeichnung durch Datum/Unterschrift Organisations- und Personaldezernentin Finanzdezernent Dezernent für die Bezirksvertretungen Rechtsdezernentin weitere Mitzeichnung durch die Dezernentin / den Dezernenten Unterschrift Oberbürgermeisterin Vorlage für den Verwaltungsvorstand -Seite 2- Begründung: Im Jahr 2012 wurden beim Bundesumweltministerium (BMU) Fördermittel zur Einstellung eines Klimaschutzmanagers für die Stadt Bochum beantragt und auch genehmigt. Am 1. März 2013 hat der Klimaschutzmanager, Herr Philipp Schuster, seinen Dienst im Umwelt- und Grünflächenamt angetreten. Er beschäftigt sich mit der weiteren Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen des Bochumer Energie- und Klimaschutzkonzeptes 2020 aus dem Jahr 2009 (insgesamt 52 Maßnahmen von denen einige bereits umgesetzt werden). Die Stadt Bochum hat nun die Möglichkeit, eine Förderung durch das BMU für einen zweiten Klimaschutzmanager zu beantragen. Ein solcher zweiter Klimaschutzmanager in Ergänzung zum bereits vorhandenen liefert fachlich- und inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzteilkonzepten und kann für max. 2 Jahre gefördert werden. Zur Zeit erstellt die Stadt Bochum insgesamt drei Klimaschutzteilkonzepte. Eine grundsätzliche Voraussetzung ist eine bereits geförderte Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers bei der Stadt; ein aktuelles Förderkennzeichen ist obligatorisch zur Antragstellung. Diese Voraussetzung ist mit der Einstellung des Klimaschutzmanagers zum 1. März 2013 gegeben. Der zweite Klimaschutzmanager grenzt sich in seiner Tätigkeit klar von dem ersten Klimaschutzmanager ab. Seine Aufgabe liegt in der fachlich- inhaltlichen Unterstützung bei der Umsetzung der drei Bochumer Klimaschutzteilkonzepte: 1. Klimaschutzteilkonzept “Integriertes Wärmenutzungskonzept Bochum- Ost” 2. Klimaschutzteilkonzept “Klimaanpassungskonzept Bochum” 3. Klimaschutzteilkonzept “Klimafreundlicher Verkehr” Diese drei Klimaschutzteilkonzepte werden in diesem Jahr zum Sommer fertiggestellt sein. Pro Teilkonzept wird eine halbe Stelle gefördert. Ziel ist es, eine Förderung für eine VollzeitStelle zu beantragen, die sich mit der Umsetzung aller drei Klimaschutzteilkonzepte beschäftigt. Nach Rücksprache mit dem Fördergeber Projektträger Jülich ist hierzu eine genaue prozentuale Aufteilung der Aufgaben im Antrag erforderlich. Eine weitere Voraussetzung für eine Förderung ist das Vorliegen eines Beschlusses des Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr - AfU zur Bekräftigung der weiteren Umsetzung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes 2020, das mittlerweile älter als drei Jahre alt ist. Mit der Zustimmung des Verwaltungsvorstands soll der Beschluss hierzu im AfU gefasst werden. Derzeit verfügt die Stadt Bochum über kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept. Der Haushaltsplan und das Haushaltssicherungskonzept liegen zurzeit der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vor. Für das Haushaltsjahr 2013 befindet sich die Stadt Bochum daher noch in der vorläufigen Haushaltsführung. Die Genehmigung wird für April 2013 erwartet. Für den Fall, dass ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorliegen wird, kann die beantragte Vollzeit-Stelle für einen zweiten Klimaschutzmanager für die Klimaschutzteilkonzepte mit bis zu 85% gefördert werden. -Seite 3Das Merkblatt des BMU gibt zu verstehen, dass das Fachpersonal zusätzlich im Rahmen des Projektes nach TVöD eingestellt werden muss. In den Förderrichtlinien ist eine externe Besetzung der Stelle vorgeschrieben. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben sowie Sachausgaben. Die förderfähigen Personalkosten für eine volle EG12-Stelle belaufen sich auf 55.716,00 € pro Jahr (Arbeitgeber- Brutto; Stand: Ende 2012). Der Eigenanteil der Stadt Bochum würde demnach 8.357,00 € pro Jahr bei 85% Förderung betragen. -Seite 4Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsvorstand nimmt die Vorlage zur Kenntnis und stimmt der auf 2 Jahre befristeten Einstellung eines zweiten Klimaschutzmanagers beim StA 67 zu.