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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
26.12.14, 13:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:33

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 3 (6830) Vorlage Nr. 20131245 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Entwicklung der Straßenschäden in den Wintermonaten Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 04.07.2013 Anlagen Wortlaut Entwicklung der Straßenschäden in den Winterperioden aus Sicht des Technischen Betriebes Der Technische Betrieb der Stadt Bochum ist verantwortlich für den Teil der betrieblichen Aufgaben der Straßenunterhaltung sowie für die Erfüllung der Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht. Im Rahmen der eigenen Kapazitäten führt der Technische Betrieb darüber hinaus auch bauliche Maßnahmen kleineren Umfanges aus, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten (z.B. Schlaglochflicken oder Plattenausbesserungen). Die Pflicht zur Durchführung solcher Arbeiten ist in den §§ 9 und 9a des Straßen- und Wegegesetzes NRW verankert. Gerade in den jeweiligen Winterperioden stellt die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht eine enorme Herausforderung für die betriebliche Straßenunterhaltung dar. In diesen Zeiten hat die jeweilige Witterungssituation einen besonderen Einfluss auf die Schädigung der Straßen, da sie insbesondere von der Menge des anfallenden Wassers sowie der Anzahl der Frost-Tauwechsel abhängt. Wasser, dass durch Schneematsch, Regen oder auch durch Streusalz in flüssiger Form in kleinere Risse eindringt, vergrößert mit dem Übergang zur Eisform sein Volumen um bis zu 10%. Dadurch entsteht eine sogenannte „Sprengwirkung“ Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 3 (6830) Vorlage Nr. 20131245 und es bilden sich Abplatzungen und Schlaglöcher. Gerade auf Straßen mit entsprechender Vorschädigung schreitet die Schlaglochentwicklung dann -verbunden mit den Belastungen aus dem Schwerverkehr- schon in kurzer Zeit schnell weiter voran. Da in der winterlichen Witterung der Einbau von Heißasphalt nicht möglich ist (u.a. weil die Mischwerke geschlossen sind), werden als Sofortmaßnahmen in der Regel sogenannte Kaltasphalte eingebaut. Nur mit diesem Verfahren ist sichergestellt, dass die Verkehrssicherheit auch in den Wintermonaten gewährleistet werden kann. Kaltasphalte sind allerdings nicht von so großer Haltbarkeit und müssen in den Sommermonaten wieder durch Heißasphalt ersetzt werden. Außerhalb der Winterzeiten werden durch die Straßenkontrollgänger, die das rd. 1.000km lange städtische Straßennetz in unterschiedlichen Rhythmen regelmäßig begehen, durchschnittlich rd. 3.500 – 4.500 Straßenschäden je Monat festgestellt. Im Vergleich zu den festgestellten Straßenschäden der Winterperioden der letzten 3 Jahre ergibt sich folgende Situation: Winterperiode 2010 / 2011 2011 / 2012 2012 / 2013 Anzahl Straßenschäden / Monat 12.500 Stck. 6.000 Stck. 7.000 Stck. Die in diesen Zeiten entstehende Arbeitsbelastung ist aufgrund der um den Faktor 2-3 erhöhten Anzahl von Straßenschäden ganz enorm und steigert sich weiter, wenn bei stärkeren winterlichen Witterungen zusätzlich noch der Winterdienst auszuführen ist. Da der zeitliche Aufwand für den Einbau der verwendeten Kaltasphalt-Materialien allerdings wesentlich geringer als für den Einbau von Heißasphalt ist, können die größeren Arbeitsmengen jedoch weitestgehend kompensiert werden. In der extremen Winterphase über die Jahreswende 2010/2011, in der im Monat Januar 2011 ein Spitzenwert von rd. 12.500 Straßenschäden festgestellt worden ist, waren die Kapazitäten zeitweise jedoch über die Grenzen ausgelastet. Was die Frage der Haftung betrifft, wird auf die Mitteilung der Verwaltung vom 28.02.2013 (Vorlagen-Nr. 20130331) verwiesen: Grundsätzlich findet die Erfüllung der Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht ihre Grenze im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren. Insbesondere in Zeiten extremer Witterungsereignisse, wie sie z.B. in der Winterperiode 2010/2011 vorherrschend waren, ist eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall oder Schaden ausschließt, schlichtweg unmöglich. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 68 3 (6830) Vorlage Nr. 20131245 Auch wenn das Rechtsamt die bislang geltend gemachten Schadenersatzansprüche von geschädigten Verkehrsteilnehmern überwiegend als unbegründet zurückweisen konnte, so ist gerade in der jüngsten Vergangenheit die Tendenz festzustellen, dass die Gerichte den Maßstab des „wirtschaftlich Zumutbaren“ strenger auslegen und die Kommunen immer weiter in die Pflicht nehmen, für die Aufgaben der Straßenunterhaltung trotz anstehender Konsolidierungsbemühungen ausreichende Finanzmittel und Personalressourcen bereit zu stellen. Für den Bereich des Technischen Betriebes, der im Zuge des aktuellen Haushaltssicherungskonzeptes noch weitere Konsolidierungen umzusetzen hat, wird kritisch zu prüfen sein, ob die Maßnahmen für die betriebliche bzw. bauliche Straßenunterhaltung konform mit den Anforderungen aus der Rechtsprechung sein werden. In den jeweiligen Sommerperioden ist es dann u.a. eine der Hauptaufgaben der Straßenunterhaltung, die mit Kaltasphalt provisorisch verfüllten Stellen wieder ordnungsgemäß mit Heißasphalt nachzuarbeiten. Da -wie bereits erwähnt- auch in den Sommermonaten immer wieder rd. 3.500 – 4.500 neue verkehrssicherungspflichtige Straßenschäden pro Monat anfallen, die als sogenannte „Grundlast“ regelmäßig durch den Technischen Betrieb abgearbeitet werden, stehen nur noch in wenigen, vereinzelten Fällen Kapazitäten zur Verfügung, um zusätzlich die im Winter provisorisch verfüllten Schlaglöcher ordnungsgemäß nachzuarbeiten. Obwohl auch das Tiefbauamt z.B. im Zuge der Deckenprogramme die durch den Winter geschädigten Straßenabschnitte durch externe Baumaßnahmen instandsetzen lässt, kommt es letztendlich immer häufiger vor, dass nicht alle provisorisch verfüllten Schlaglöcher in den Sommermonaten repariert werden können. Mit der Zeit entstehen somit Straßenabschnitte, die zunehmend durch Asphaltflickstellen gekennzeichnet sind. Derartige Bereiche sind allerdings wiederum ein Hauptproblem für zukünftige Frostperioden, da durch die Sprengwirkung der Frostbelastungen unverhältnismäßig schnell neue Schlaglöcher entstehen. Was die Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht angeht, wird im Falle der Fortsetzung der geschilderten Tendenzen damit zu rechnen sein, dass einzelne Straßen- oder Gehwegabschnitte, die infolge der winterlichen Frost- u. Verkehrsbelastung stark geschädigt werden, durch den Technischen Betrieb zeitweise nur noch abgesperrt werden können. Inwiefern sich gesamtstädtisch ein Unterhaltungsrückstand aufbaut, kann nur im Rahmen eines qualifizierten Bedarfs- bzw. Erhaltungsmanagements beurteilt werden. Hierüber wird zu gegebener Zeit weiter berichtet.