Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
26.12.14, 13:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
68 3 (6830)
Vorlage Nr. 20131245
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Entwicklung der Straßenschäden in den Wintermonaten
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.07.2013
Anlagen
Wortlaut
Entwicklung der Straßenschäden in den Winterperioden aus Sicht des Technischen
Betriebes
Der Technische Betrieb der Stadt Bochum ist verantwortlich für den Teil der betrieblichen
Aufgaben der Straßenunterhaltung sowie für die Erfüllung der Aufgaben der
Verkehrssicherungspflicht. Im Rahmen der eigenen Kapazitäten führt der Technische
Betrieb darüber hinaus auch bauliche Maßnahmen kleineren Umfanges aus, um die
Verkehrssicherheit zu gewährleisten (z.B. Schlaglochflicken oder Plattenausbesserungen).
Die Pflicht zur Durchführung solcher Arbeiten ist in den §§ 9 und 9a des Straßen- und
Wegegesetzes NRW verankert.
Gerade in den jeweiligen Winterperioden stellt die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
eine enorme Herausforderung für die betriebliche Straßenunterhaltung dar. In diesen Zeiten
hat die jeweilige Witterungssituation einen besonderen Einfluss auf die Schädigung der
Straßen, da sie insbesondere von der Menge des anfallenden Wassers sowie der Anzahl
der Frost-Tauwechsel abhängt. Wasser, dass durch Schneematsch, Regen oder auch durch
Streusalz in flüssiger Form in kleinere Risse eindringt, vergrößert mit dem Übergang zur
Eisform sein Volumen um bis zu 10%. Dadurch entsteht eine sogenannte „Sprengwirkung“
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und es bilden sich Abplatzungen und Schlaglöcher. Gerade auf Straßen mit entsprechender
Vorschädigung schreitet die Schlaglochentwicklung dann -verbunden mit den Belastungen
aus dem Schwerverkehr- schon in kurzer Zeit schnell weiter voran.
Da in der winterlichen Witterung der Einbau von Heißasphalt nicht möglich ist (u.a. weil die
Mischwerke geschlossen sind), werden als Sofortmaßnahmen in der Regel sogenannte
Kaltasphalte eingebaut. Nur mit diesem Verfahren ist sichergestellt, dass die
Verkehrssicherheit auch in den Wintermonaten gewährleistet werden kann. Kaltasphalte
sind allerdings nicht von so großer Haltbarkeit und müssen in den Sommermonaten wieder
durch Heißasphalt ersetzt werden.
Außerhalb der Winterzeiten werden durch die Straßenkontrollgänger, die das rd. 1.000km
lange städtische Straßennetz in unterschiedlichen Rhythmen regelmäßig begehen,
durchschnittlich rd. 3.500 – 4.500 Straßenschäden je Monat festgestellt. Im Vergleich zu den
festgestellten Straßenschäden der Winterperioden der letzten 3 Jahre ergibt sich folgende
Situation:
Winterperiode
2010 / 2011
2011 / 2012
2012 / 2013
Anzahl
Straßenschäden / Monat
12.500 Stck.
6.000 Stck.
7.000 Stck.
Die in diesen Zeiten entstehende Arbeitsbelastung ist aufgrund der um den Faktor 2-3
erhöhten Anzahl von Straßenschäden ganz enorm und steigert sich weiter, wenn bei
stärkeren winterlichen Witterungen zusätzlich noch der Winterdienst auszuführen ist.
Da der zeitliche Aufwand für den Einbau der verwendeten Kaltasphalt-Materialien allerdings
wesentlich geringer als für den Einbau von Heißasphalt ist, können die größeren
Arbeitsmengen jedoch weitestgehend kompensiert werden. In der extremen Winterphase
über die Jahreswende 2010/2011, in der im Monat Januar 2011 ein Spitzenwert von rd.
12.500 Straßenschäden festgestellt worden ist, waren die Kapazitäten zeitweise jedoch über
die Grenzen ausgelastet.
Was die Frage der Haftung betrifft, wird auf die Mitteilung der Verwaltung vom 28.02.2013
(Vorlagen-Nr. 20130331) verwiesen: Grundsätzlich findet die Erfüllung der Aufgaben der
Verkehrssicherungspflicht ihre Grenze im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren.
Insbesondere in Zeiten extremer Witterungsereignisse, wie sie z.B. in der Winterperiode
2010/2011 vorherrschend waren, ist eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall oder Schaden
ausschließt, schlichtweg unmöglich.
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Auch wenn das Rechtsamt die bislang geltend gemachten Schadenersatzansprüche von
geschädigten Verkehrsteilnehmern überwiegend als unbegründet zurückweisen konnte, so
ist gerade in der jüngsten Vergangenheit die Tendenz festzustellen, dass die Gerichte den
Maßstab des „wirtschaftlich Zumutbaren“ strenger auslegen und die Kommunen immer
weiter in die Pflicht nehmen, für die Aufgaben der Straßenunterhaltung trotz anstehender
Konsolidierungsbemühungen ausreichende Finanzmittel und Personalressourcen bereit zu
stellen.
Für den Bereich des Technischen Betriebes, der im Zuge des aktuellen
Haushaltssicherungskonzeptes noch weitere Konsolidierungen umzusetzen hat, wird kritisch
zu prüfen sein, ob die Maßnahmen für die betriebliche bzw. bauliche Straßenunterhaltung
konform mit den Anforderungen aus der Rechtsprechung sein werden.
In den jeweiligen Sommerperioden ist es dann u.a. eine der Hauptaufgaben der
Straßenunterhaltung, die mit Kaltasphalt provisorisch verfüllten Stellen wieder
ordnungsgemäß mit Heißasphalt nachzuarbeiten. Da -wie bereits erwähnt- auch in den
Sommermonaten immer wieder rd. 3.500 – 4.500 neue verkehrssicherungspflichtige
Straßenschäden pro Monat anfallen, die als sogenannte „Grundlast“ regelmäßig durch den
Technischen Betrieb abgearbeitet werden, stehen nur noch in wenigen, vereinzelten Fällen
Kapazitäten zur Verfügung, um zusätzlich die im Winter provisorisch verfüllten Schlaglöcher
ordnungsgemäß nachzuarbeiten.
Obwohl auch das Tiefbauamt z.B. im Zuge der Deckenprogramme die durch den Winter
geschädigten Straßenabschnitte durch externe Baumaßnahmen instandsetzen lässt, kommt
es letztendlich immer häufiger vor, dass nicht alle provisorisch verfüllten Schlaglöcher in den
Sommermonaten repariert werden können.
Mit der Zeit entstehen somit Straßenabschnitte, die zunehmend durch Asphaltflickstellen
gekennzeichnet sind. Derartige Bereiche sind allerdings wiederum ein Hauptproblem für
zukünftige Frostperioden, da durch die Sprengwirkung der Frostbelastungen
unverhältnismäßig schnell neue Schlaglöcher entstehen.
Was die Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht angeht, wird im Falle der Fortsetzung der
geschilderten Tendenzen damit zu rechnen sein, dass einzelne Straßen- oder
Gehwegabschnitte, die infolge der winterlichen Frost- u. Verkehrsbelastung stark geschädigt
werden, durch den Technischen Betrieb zeitweise nur noch abgesperrt werden können.
Inwiefern sich gesamtstädtisch ein Unterhaltungsrückstand aufbaut, kann nur im Rahmen
eines qualifizierten Bedarfs- bzw. Erhaltungsmanagements beurteilt werden.
Hierüber wird zu gegebener Zeit weiter berichtet.