Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
26.12.14, 13:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:02
Stichworte
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 30 10 Her
(2311)
Vorlage Nr. 20131369
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Sachstand zum Umsetzungskonzept der Strategischen Umweltplanung (StrUP)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.07.2013
Anlagen
Wortlaut
Sachstand zum Umsetzungskonzept der Strategischen Umweltplanung (StrUP)
Bei der Strategischen Umweltplanung werden im Rahmen des Zielsystems zu einzelnen
Schutzgütern Zustände beschrieben, die auf dem Wege durch unterschiedliche Maßnahmen und Projekte erreicht werden sollen.
Die detaillierte Umsetzung dieser Maßnahmen wird in Arbeitsgruppen behandelt, die inhaltlich den Kern des dezentralen Umsetzungskonzeptes (Zustimmung im Umweltausschuss
am 01.12.2011) bilden.
Neben diesen Kernprojekten sind weitere Maßnahmen und Projekte wie z.B. das Klimaanpassungskonzept, das Luftqualitätsmesssystem usw. als Einzelmaßnahmen eingestuft, für
die die Strategische Umweltplanung den erweiterten Rahmen bildet. Auch Projekte aus
dem täglichen Verwaltungshandeln (z. B. Unterhaltung des geologischen Gartens, Unterhaltung von Park- und Grünanlagen usw.), welche finanziell über den Haushalt bereits abgesichert sind, fließen in die Zielsetzungen mit ein, werden aber im Rahmen des Umsetzungskonzeptes nicht weiter beleuchtet.
Aus allen Projekten zusammen generiert sich ein Maßnahmenpaket, das aus verschiedenen
Perspektiven gesteuert wird. Zur Darstellung des Bearbeitungsstandes wird im Folgenden
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zu den einzelnen Maßnahmen der Strategischen Umweltplanung der aktuelle Sachstand
berichtet.
Sachstand
Versiegelungskartierung: Die Überfliegung des Stadtgebietes ist erfolgt und wurde für
eine Flächenkategorisierung ausgewertet. Die GIS-Daten liegen bei StA 66 vor. Um die
Darstellungen weiter abzustufen, sind die Daten nun mit anderen Kartengrundlagen zu
verschneiden (z.B. Darstellung von begrünten aber auch abgedichteten Altdeponien).
Versiegelungskataster StA 61 4: Ein Anforderungsprofil zur „Implementierung der StrUP
in die Verwaltung“ wird erstellt. Wesentlicher Teil der Implementierung wird die Ausarbeitung eines Konzeptes zur Erstellung des Versiegelungskatasters sein. Projektzeitraum
ca. 2013
Bodenbelastungskarte (BBK) / Bodenkartierung StA 67 301: Die Auftragsvergabe zur
BBK erfolgte am 19.09.2012. Aufbereitung der Grundlagendaten ist erfolgt, Messnetzplanung läuft, Projektzeitraum 1 Jahr, Kosten ca. 93 T€, Fördermaßnahme Land NRW.
Die Erstellung der Bodenkartierung ist prinzipiell ebenfalls förderfähig. Der Antrag wurde
jedoch zugunsten des Förderantrages zur Erstellung der BBK zurückgestellt, da für den
Bereich Bodenschutz nicht zwei Maßnahmen gleichzeitig gefördert werden.
Grundwasserkataster StA 67 31: Das digitale Grundwasserkataster befindet sich derzeit
im Aufbau; ausreichende Haushaltsmittel für die Datenübernahme aus Handakten, Gutachten etc. stehen zur Verfügung. Seit April 2013 überprüft ein beauftragtes Gutachterbüro eine Vielzahl vorliegender Daten zum Grundwasser auf Vollständigkeit und Plausibilität und gibt sie in ein bereits vorhandenes GW-Programm ein.
Gewässergütebericht StA 67 31: Der Gewässergütebericht 2012 der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet liegt inzwischen vollständig vor. Die wesentlichen Ergebnisse
sind bereits in der AfU-Sitzung am 18.04.2013 vorgestellt worden. Zurzeit läuft die Erarbeitung einer Kurzfassung des Berichtes, die über das städtische Internet sowie als
Druckversion der Öffentlichkeit in Kürze zur Verfügung gestellt wird.
Konzepte zur naturnahen Entwicklung von Fließgewässern (KNEF) StA 66 4:
In den vergangenen Jahren wurde für einige der Bochumer Fließgewässer ein KNEF erarbeitet. Die jeweiligen KNEF beinhalten je nach Gewässer zum einen Abschnitte, die im
Rahmen der Gewässerunterhaltung ökologisch verbessert werden können. Diese Abschnitte, die unter die Kategorie "Belassen" oder "Entwickeln" fallen, wurden in den jeweiligen Gewässerunterhaltungsplan aufgenommen, der jährlich angepasst wird. Zum
anderen gibt es Abschnitte, die unter die Kategorie "Gestalten" fallen. Für diese Abschnitte ist in der Regel eine Gewässerplanung mit wasserrechtlichem Genehmigungsverfahren gem. §68 WHG erforderlich. Ein Großteil dieser Planungen wurde bereits beauftragt bzw. die Genehmigung liegt vor. Die zeitliche Umsetzung der Gewässerabschnitte wird in Abstimmung mit dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) erfolgen, da
der Gewässerumbau überwiegend im Zusammenhang mit dem Kanalbau steht. Für die
"Zielverfolgung" wurde ein Zeitplan für die betroffenen Gewässer aufgestellt.
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Für Gewässer, die in den vergangenen Jahren ökologisch ausgebaut wurden, werden
nachträglich keine KNEF erstellt. Die Entwicklung dieser Gewässer wird im Rahmen eines Monitorings kontrolliert. In Kürze soll für die Gewässer "Nettelbecke/Rauendahler
Bach" ein KNEF erstellt werden. Außerdem soll für den Dahlhauser Bach eine Machbarkeitsstudie erarbeitet werden. Für die KNEF wurden bzw. werden grundsätzlich Fördergelder beantragt. Für Gewässerausbaumaßnahmen, bei denen die Möglichkeit gegeben
ist, werden ebenfalls Fördergelder beantragt.
Stadtbiotoptypenkartierung StA 67 2: Der Auftrag zur Erarbeitung ist 2012 an die Biologische Station vergeben worden. Die ersten Ergebnisse liegen voraussichtlich Ende
2013 vor.
Kartierung biotopspezifischer Leitarten StA 67 2: Für dieses Jahr stehen 30.000 € zur
Verfügung. Die Vergabe der Arbeiten befinden sich in Vorbereitung (Ausschreibungstext,
Auswahl eines Büros).
Klimaanpassungskonzept: Das Konzept ist eine deutliche Weiterentwicklung der bisherigen Klimaanalyse für die Stadt Bochum. Die lokalen Auswirkungen der beiden wichtigsten Anpassungseffekte `HitzeA und `StarkregenA werden durch die RUB, Geographisches Institut, Frau Dr. Monika Steinrücke, für die gesamte Stadt untersucht.
Geeignete Maßnahmen inkl. der Umsetzungsstrategien werden für diejenigen Bereiche
aufgezeigt, die durch den Klimawandel besonders betroffen sein werden. Außerdem wird
ein konkreter Handlungskatalog für alle Planungen sowie ein Controlling-Konzept entwickelt.
In den letzten Monaten wurden vier Fallstudien für besonders belastete Gebiete in Bochum durchgeführt. Dabei wurde mittels einer Computersimulation dargestellt, mit welchen Maßnahmen (Baumpflanzungen, Begrünung, Fassadenfarben, Wasserflächen) positive Effekte kleinräumlich erzielt werden könnten. Parallel wurden Studien über die innerstädtischen Fließwege bei Starkregen untersucht und Maßnahmen für neue Abflussräume simuliert. Zudem wird eine Karte mit der Darstellung der Gefährdungspotentiale
erstellt, die auch das Zukunfts-Szenario für die Jahre 2051 bis 2060 aufzeigen wird.
Die Ergebnisse aus den Fallstudien sowie der konkrete Leitfaden für die Berücksichtigung der Klimaanpassung sind in der Endbearbeitung. Bis 06/13 soll eine Broschüre fertig gestellt sein, mit der das Konzept dann der Öffentlichkeit vorgestellt wird
Baumkataster: Die Mittel wurden durch StA 67 angemeldet, aber im Ämtergespräch mit
der Kämmerei wieder ausgeplant. Die Baumerfassung läuft sukzessive. Die digitale Umsetzung der Erfassung kann aber nur mit finanziellen Mitteln (Wiederanmeldung 2014)
erfolgen.
Lärmminderung: Die zweite Stufe der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
ist von StA 61 31 für den Ballungsraum Bochum berechnet und ausgewertet worden. Die
Ergebnisse der Lärmkartierung (Flächenanteile und betroffene Einwohner in bestimmten
Pegelklassen) werden seit dem 22.04.2013 im Umgebungslärmportal des LANUV, auf
der Internetseite der Stadt Bochum und im GIS-Portal der Stadt veröffentlicht. Die detaillierte Lärmaktionsplanung wird zurzeit auf Basis der Ergebnisse der 2. Stufe in Zusammenarbeit mit der Firma Lärmkontor GmbH durchgeführt. Hierzu findet im Zeitraum vom
17.06. bis 12.07.2013 unter www.bochum-gegen-laerm.de eine Online-Beteiligung statt.
Bürgerinnen und Bürgern wird die Gelegenheit gegeben, sich über Lärm in Bochum zu
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informieren und ihre Ideen und Anregungen zu einzelnen Belastungsschwerpunkten mitzuteilen.
Luftqualität: Der fortgeschriebene Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Ost ist zum
01.10.2011 in Kraft getreten. Neben zahlreichen regionalen Maßnahmen sind 22 lokale
Maßnahmen erarbeitet worden, die sukzessive und in Abhängigkeit der städtischen Finanzlage umgesetzt werden. Darüber hinaus wurde die Umweltzone Bochum bis an die
Stadtgrenzen der Nachbarstädte Essen, Gelsenkirchen, Herne, Castrop-Rauxel und
Dortmund herangeführt. Gleichzeitig wurde eine großflächig zusammenhängende Umweltzone Ruhrgebiet eingerichtet, welche eine flächendeckende Reduzierung der verkehrsbedingten Schadstoffemissionen bewirken soll und damit eine Verbesserung der
Luftqualität.