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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
26.12.14, 13:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:33

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 2 (4420) Vorlage Nr. 20131226 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der Fraktion „Die Grünen“ in der 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 21.05.2013 - Vorlage-Nr. 20130690 – TOP: 6.1 Papieratlas Bezeichnung der Vorlage Papieratlas Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Anlagen Wortlaut Antwort zur o.g. Anfrage der Fraktion „Die Grünen“ vom 21.05.2013 Zu 1.: Die Verwaltung war seit 2008 bestrebt den Anteil an UF-Papier zu steigern und hat dies im Rahmen der Führungsaufgaben von den Dezernenten, Amtsleitern usw. weitervermitteln lassen. Bei der Papierbeschaffung 2013 wurde das Mengengerüst zu Gunsten des Recyclingpapiers verändert. In 2012 wurden 16 Mio. Blatt Recyclingpapier und 16 Mio. Blatt zertifiziertes weißes Papier aus nachhaltiger Forstbewirtschaftung, total chlorfrei gebleicht, ausgeschrieben. In 2013 wurde die Menge weißes Papier um 6 Mio. Blatt auf 10 Mio. Blatt reduziert. Am 01.06.2013 tritt die Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetztes NW vom 08.04.2013 in Kraft. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung ZD 2 (4420) Vorlage Nr. 20131226 Nach § 12 Absatz 2 der Verordnung soll grundsätzlich nur Papier mit einem Altpapieranteil von 100 Prozent beschafft werden. Ausnahmen im Sinne des § 2 des Landesabfallgesetzes, zum Beispiel für Papier, welches einen repräsentativen Charakter hat, sind entsprechend zu begründen. Die Verwaltung beabsichtigt, bei der Papierausschreibung 2014 entsprechend zu verfahren. Der Anteil des Recyclingpapiers mit einem Altpapieranteil von 100 % soll annähernd 100 % erreichen. Ausnahmen können Papiere für repräsentative Zwecke (z.B. Urkunden u.Ä) sein. Diese Papiere müssen nach § 12 Absatz 3 der Verordnung zertifiziert sein; das Rohholz muss aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Die Verwaltung wird das Thema „Einsatz von UF-Papier“ in 2013 entsprechend aufgreifen. Zu 2.: Nach § 12 Absatz 2 der Verordnung vom 08.04.2013 soll grundsätzlich nur Papier mit einem Altpapieranteil von 100 Prozent beschafft werden. Ausnahmen im Sinne des § 2 des Landesabfallgesetzes, zum Beispiel für Papier, welches einen repräsentativen Charakter hat, sind entsprechend zu begründen. Die Verwaltung beabsichtigt bei der Papier-Ausschreibung im Jahr 2014 diese neue Rechtsvorschrift anzuwenden. In 2013 muss aus rechtlichen Gründen die vorhandene Beauftragung für Papier umgesetzt werden. Zu 3.: Es ist beabsichtigt ab 2014 die Recyclingquote von annähernd 100 % zu erreichen. Ausnahmen werden Papiere für repräsentative Zwecke (z.B. Urkunden u.Ä.) sein. Diese werden entsprechend nur in begründeten Fällen bestellt.