Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
26.12.14, 13:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD 2 (4420)
Vorlage Nr. 20131226
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Fraktion „Die Grünen“ in der 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 21.05.2013
- Vorlage-Nr. 20130690 – TOP: 6.1 Papieratlas
Bezeichnung der Vorlage
Papieratlas
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Anlagen
Wortlaut
Antwort zur o.g. Anfrage der Fraktion „Die Grünen“ vom 21.05.2013
Zu 1.:
Die Verwaltung war seit 2008 bestrebt den Anteil an UF-Papier zu steigern und hat dies im
Rahmen der Führungsaufgaben von den Dezernenten, Amtsleitern usw. weitervermitteln
lassen.
Bei der Papierbeschaffung 2013 wurde das Mengengerüst zu Gunsten des
Recyclingpapiers verändert. In 2012 wurden 16 Mio. Blatt Recyclingpapier und 16 Mio. Blatt
zertifiziertes weißes Papier aus nachhaltiger Forstbewirtschaftung, total chlorfrei gebleicht,
ausgeschrieben. In 2013 wurde die Menge weißes Papier um 6 Mio. Blatt auf 10 Mio. Blatt
reduziert.
Am 01.06.2013 tritt die Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den
Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung bei der Anwendung des
Tariftreue- und Vergabegesetztes NW vom 08.04.2013 in Kraft.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
ZD 2 (4420)
Vorlage Nr. 20131226
Nach § 12 Absatz 2 der Verordnung soll grundsätzlich nur Papier mit einem Altpapieranteil
von 100 Prozent beschafft werden. Ausnahmen im Sinne des § 2 des Landesabfallgesetzes,
zum Beispiel für Papier, welches einen repräsentativen Charakter hat, sind entsprechend zu
begründen.
Die Verwaltung beabsichtigt, bei der Papierausschreibung 2014 entsprechend zu verfahren.
Der Anteil des Recyclingpapiers mit einem Altpapieranteil von 100 % soll annähernd 100 %
erreichen. Ausnahmen können Papiere für repräsentative Zwecke (z.B. Urkunden u.Ä) sein.
Diese Papiere müssen nach § 12 Absatz 3 der Verordnung zertifiziert sein; das Rohholz
muss aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen.
Die Verwaltung wird das Thema „Einsatz von UF-Papier“ in 2013 entsprechend aufgreifen.
Zu 2.:
Nach § 12 Absatz 2 der Verordnung vom 08.04.2013 soll grundsätzlich nur Papier mit einem
Altpapieranteil von 100 Prozent beschafft werden. Ausnahmen im Sinne des § 2 des
Landesabfallgesetzes, zum Beispiel für Papier, welches einen repräsentativen Charakter
hat, sind entsprechend zu begründen.
Die Verwaltung beabsichtigt bei der Papier-Ausschreibung im Jahr 2014 diese neue
Rechtsvorschrift anzuwenden. In 2013 muss aus rechtlichen Gründen die vorhandene
Beauftragung für Papier umgesetzt werden.
Zu 3.:
Es ist beabsichtigt ab 2014 die Recyclingquote von annähernd 100 % zu erreichen.
Ausnahmen werden Papiere für repräsentative Zwecke (z.B. Urkunden u.Ä.) sein. Diese
werden entsprechend nur in begründeten Fällen bestellt.