Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
56 kB
Erstellt
26.12.14, 13:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 11 1 (82 27)
Vorlage Nr. 20131439
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung am 23.05.2013, Vorlage –Nr. 20131215
Bezeichnung der Vorlage
Verkehrsregelgung Steeler Straße/Hohensteinstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
04.07.2013
Anlagen
Wortlaut
Nach Aussagen von Anwohnern kommt es an der Steeler Straße/Hohensteinstraße –
bedingt durch das Gewerbegebiet an der Steeler Straße und dem damit verbundenen
höheren Verkehrsaufkommen – immer wieder zu gefährlichen Situationen, da vielen,
insbesondere ortsfremden, Verkehrsteilnehmern die geltende Verkehrsregelung,
insbesondere von der Steeler Straße in Fahrtrichtung Berliner Straße, nicht erkennbar ist.
Ist dieser Sachverhalt der Verwaltung bekannt?
Können die geltenden Regelungen kurzfristig und kostengünstig durch Anbringung einer
Fahrbahnmarkierung kenntlich gemacht werden?
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Die Steeler Straße ist zusammen mit der Hohensteinstraße in dem Abschnitt zwischen
Weststraße und Berliner Straße Bestandteil des gesamtstädtisch festgelegten
Vorbehaltsnetzes und dementsprechend vorfahrtberechtigt. An der Einmündung zur
Stichstraße Steeler Straße ist eine abknickende Vorfahrt beschildert und markiert.
Die vorhandenen Beschilderungen und Markierungen entsprechen den gesetzlichen
Anforderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für solche Vorfahrtsituationen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 11 1 (82 27)
Vorlage Nr. 20131439
Die Verkehrssituation in dem Knotenpunkt wurde in Zusammenarbeit mit dem
Polizeipräsidium Bochum überprüft. Weder aus dem Unfallgeschehen noch aus den
vorliegenden Erkenntnissen ergeben sich Hinweise auf Gefahrensituationen in diesem
Bereich. Die Markierungen wurden im Mai 2013 erneuert, so dass die bestehende
Vorfahrtsregel auch für ortsunkundige Verkehrsteilnehmer gut zu erkennen ist.
Aufgrund einer aktuellen Anregung wurden die Stichstraßen Hohensteinstraße und Steeler
Straße zur Verkehrsberuhigung als Tempo 30-Zone ausgewiesen.