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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
56 kB
Erstellt
26.12.14, 13:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:33

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 1 (82 27) Vorlage Nr. 20131439 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung am 23.05.2013, Vorlage –Nr. 20131215 Bezeichnung der Vorlage Verkehrsregelgung Steeler Straße/Hohensteinstraße Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 04.07.2013 Anlagen Wortlaut Nach Aussagen von Anwohnern kommt es an der Steeler Straße/Hohensteinstraße – bedingt durch das Gewerbegebiet an der Steeler Straße und dem damit verbundenen höheren Verkehrsaufkommen – immer wieder zu gefährlichen Situationen, da vielen, insbesondere ortsfremden, Verkehrsteilnehmern die geltende Verkehrsregelung, insbesondere von der Steeler Straße in Fahrtrichtung Berliner Straße, nicht erkennbar ist. Ist dieser Sachverhalt der Verwaltung bekannt? Können die geltenden Regelungen kurzfristig und kostengünstig durch Anbringung einer Fahrbahnmarkierung kenntlich gemacht werden? Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: Die Steeler Straße ist zusammen mit der Hohensteinstraße in dem Abschnitt zwischen Weststraße und Berliner Straße Bestandteil des gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsnetzes und dementsprechend vorfahrtberechtigt. An der Einmündung zur Stichstraße Steeler Straße ist eine abknickende Vorfahrt beschildert und markiert. Die vorhandenen Beschilderungen und Markierungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für solche Vorfahrtsituationen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 11 1 (82 27) Vorlage Nr. 20131439 Die Verkehrssituation in dem Knotenpunkt wurde in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Bochum überprüft. Weder aus dem Unfallgeschehen noch aus den vorliegenden Erkenntnissen ergeben sich Hinweise auf Gefahrensituationen in diesem Bereich. Die Markierungen wurden im Mai 2013 erneuert, so dass die bestehende Vorfahrtsregel auch für ortsunkundige Verkehrsteilnehmer gut zu erkennen ist. Aufgrund einer aktuellen Anregung wurden die Stichstraßen Hohensteinstraße und Steeler Straße zur Verkehrsberuhigung als Tempo 30-Zone ausgewiesen.