Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage.pdf
Größe
56 kB
Erstellt
26.12.14, 13:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage
TOP/akt. Beratung
- Seite 1 Vorlage Nr. 20131425
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
Anfragende/r
Datum
CDU-Fraktion, Herr Gräfingholt
14.06.2013
Empfänger
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
04.07.2013
Betreff
Straßeninvestitionsprogramm – HSK 2012 + 2013
Wortlaut
Der Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr und die Bezirksvertretungen haben
im August / September letzten Jahres das Straßeninvestitionsprogramm beschlossen. Ein
Kriterium für die Auswahlliste der Straßenbaumaßnahmen war eine mögliche Kostenbeteiligung
der Anwohner nach KAG. U.a. wurde auch der Umbau der Gemeindestraße Schultheßstraße von
der Bezirksvertretung Bochum-Südwest beschlossen. Hier erfolgt eine 60prozentige
Kostenbeteiligung der Anlieger nach KAG.
Die Baumaßnahme hat mittlerweile begonnen. Allerdings sind die Anwohner nicht - wie
üblicherweise - von der Stadtverwaltung über die Straßenbaumaßnahme und über ihre
Kostenbeteiligung hinformiert worden.
Die CDU-Fraktion fragt an:
1. Warum ist eine Information der Anwohner unterblieben?
2. Ist eine Vorabbenachrichtigung der Anwohner zwingend vorgeschrieben und hat eine
Unterlassung einer solchen Ankündigung Auswirkungen auf die Zahlungsverpflichtung der
Anwohner?
3. Sind die Anwohner der übrigen im Straßeninvestitionsprogramm beschlossenen
Straßenbaumaßnahmen von der Maßnahme und der Kostenbeteiligung informiert worden
oder ist eine Information generell unterblieben?
4. Wird normalerweise bei der Planung einer Straßenbaumaßnahme im Zuge der
Anwohneranhörung auch über den Ausbaustandard mit den Anwohnern gesprochen?
5. Gibt es die Möglichkeit, den Anwohnern im Falle der Schultheßstraße aus Kulanzgründen
eine Ermäßigung bzw. eine Ratenzahlung anzubieten?